Swiss Broadcasters and National Anthem Broadcasts
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed a motion to require Swiss broadcasters to air the national anthem daily. While acknowledging the sentiment behind the request and the importance of national symbols, the court denied the motion on formal legal grounds. The court reasoned that mandating such broadcasts would infringe upon the program autonomy guaranteed by the constitution, specifically Article 55bis Paragraph 3, and would therefore be unconstitutional. The decision to broadcast the anthem or not was left to the discretion of individual broadcasters.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 55bis Absatz, Art. 55bis Abs. 3 der Verfassung; Swiss Broadcasters and National Anthem Broadcasts: While acknowledging the sentiment behind the request and the importance of national symbols, the court denied the motion on formal legal grounds. The court reasoned that mandating such broadcasts would infringe upon the program autonomy guaranteed by the constitution, specifically Article 55bis Paragraph 3, and would therefore be unconstitutional. The decision to broadcast the anthem or not was left to the discretion of individual broadcasters.
Schlagwörter
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KI-generiertCited as the constitutional basis for the program autonomy of broadcasting organizations, which would be infringed by a federal directive to broadcast the national anthem.
Volltext
3. März 1992 281 Interpellation Reimann Maximilian
di sentire il nostro inno, dico almeno: ascoltiamolo a mezza- #ST# 90.489
notte.
Interpellation Reimann Maximilian
Bundesrat Ogi: Zunächst zu Herrn Maspoli: Auch mir hat na-
türlich bei den Olympischen Spielen in Albertville die Schwei- SRG. Gebührenerhöhung.
zerhymne gefehlt; sie wurde leider nur einmal gespielt. Ueberprüfung der Strukturen,
Wir dürfen uns nicht von diesen Enttäuschungen leiten lassen, Fichen-Einsicht
sondern wir müssen diese Motion im Detail ansehen. Der Mo-
tionär, Herr Ruf, will den Bundesrat beauftragen, die SRG-Kon-
SSR. Hausse des redevances,
zession und die Rundfunkverordnung so zu ergänzen, dass in réexamen des structures
allen Radio- und Fernsehprogrammen schweizerischer Veran- et droit de regard sur les fichiers
stalter einmal täglich die Schweizer Nationalhymne ausge-
strahlt wird. Obwohl der vorgeschlagene Weg rechtlich nicht Diskussion - Discussion
gangbar scheint - so haben es mir wenigstens die Juristen ge- Siehe Jahrgang 1990, Seite 1314-Voir année 1990, page 1314
sagt -, ist das Anliegen von Herrn Nationalrat Ruf durchaus
verständlich. Denn möglicherweise vernachlässigen wir un-
sere Symbole zu stark, vernachlässigen wir die emotionale
Ebene.
Ich verstehe, dass viele Bürgerinnen und Bürger dies als Defi-
zit empfinden. Auch ich hätte persönlich nichts dagegen, Reimann Maximilian: Am Datum meiner Interpellation-sie ist
wenn die Nationalhymne an Radio und Fernsehen etwas häu- nun fast zwei Jahre alt - ersieht man die signifikante Entwick-
figer zu hören wäre. Das hat nichts mit Hurrapatriotismus oder lung, die seither in Sachen elektronische Medien in unserem
gar mit Nationalismus zu tun, sondern vielmehr mit dem Ge- Lande stattgefunden hat. War im Frühling 1990 noch von der
fühl der Zusammengehörigkeit, mit nationalem Zusammen- damals bevorstehenden Gebührenerhöhung die Rede, so
halt, was gerade in diesen bewegten Zeiten besonders wichtig steht uns bereits die nächste Runde an noch höheren Gebüh-
wäre oder wichtig ist ren bevor. Wurde damals noch die Forderung nach einer
Dennoch ist die Forderung, die Radio- und Fernsehveranstal- Strukturreform der SRG erhoben, so ist diese heute zumindest
ter zur regelmässigen Ausstrahlung der Nationalhymne zu ver- auf nationaler Ebene bereits verwirklicht. Und wurden damals
pflichten, abzulehnen, dies aus formaljuristischen Gründen. gewisse Informationssendungen der SRG der einseitigen Par-
Es ist nun einmal so. Als Nichtjurist müsste ich fast sagen: teinahme und Linkslastigkeit bezichtigt, so haben wir jüngst
Auch hier haben die Juristen das letzte Wort. Es ist also keine von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz die Beweise hier-
pauschale Ablehnung. Es ist einfach die Trennlinie zwischen für geliefert bekommen. Ich denke an die krassen Konzes-
SRG und Politik. Denn eine solche Weisung oder Auflage des sionsverletzungen durch das Fernsehen DRS im Zusammen-
Bundesrates wäre ein Eingriff in die in Artikel 55bis Absatz 3 hang mit bürgerlichen Politikern; die Namen Blocher, Wagner
der Verfassung garantierte Programmautonomie. Sie wäre oder Egloff zeugen davon. Ich möchte ergänzen, dass diese
also klar und deutlich verfassungswidrig. Es muss deshalb Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind. In vielen anderen Fällen
den einzelnen Veranstaltern überlassen bleiben, inwieweit sie waren die Programm-Macher raffiniert genug und überschrit-
dem an sich berechtigten Anliegen Rechnung tragen wollen. ten die Grenzen der Illegalität nicht Jüngstes Beispiel hier: der
Der Bundesrat bittet Sie, diese Motion abzulehnen. anwaltschaftliche «Rundschau»-Beitrag über die Flugzeugbe-
schaffungsvorlage von letzter Woche.
Abstimmung - Vote Meine damalige Interpellation basierte auf der Erkenntnis,
Für Ueberweisung der Motion 16 Stimmen dass breite Kreise unserer Bevölkerung nicht mehr bereit
Dagegen 65 Stimmen sind, für ein Produkt stets höhere Gebühren zu bezahlen, das
im Informationsbereich in ein gesellschaftspolitisches Spek-
trum abdriftet, das mit der pluralistischen Zusammensetzung
unseres Volkes nicht mehr viel gemeinsam hat. Wenn private
#ST# 90.396 Radioprogramme den mit Gebühren finanzierten SRG-Pro-
grammen je länger, je mehr den Rang ablaufen, wenn die
Interpellation Oehler SRG-Fernsehprogramme nur noch von einer Minderheit un-
serer Bevölkerung zur Kenntnis genommen werden wollen,
SRG-Gebührenpolitik. Masslos kann doch mit dieser Institution irgend etwas nicht mehr
Redevances radio et télévision. stimmen.
Revendications démesurées de la SSR In dieser Situation rief ich mit meinem Vorstoss die Landesre-
gierung auf den Plan. Ich darf heute mit Genugtuung feststel-
Diskussion - Discussion len, dass der Bundesrat gehandelt hat Es ist weitgehend Ihr
Verdienst, Herr Bundesrat Ogi, dass die Strukturreform so
Siehe Jahrgang 1990, Seite 1311 - Voir année 1990, page 1311 rasch an die Hand genommen wurde. Es ist weitgehend Ihr
Verdienst, dass demnächst neue Köpfe an die Spitze der
SRG-Trägerschaft treten und versuchen werden, die SRG als
Unternehmen zu führen und - um die bundesrätlichen Worte
zu zitieren-«Unzulänglichkeiten .... auf seilen der Programm-
Präsident: Herr Oehler ist nicht im Saal. Andere Wortbegeh- schaffenden zu verhindern».
ren liegen nicht vor. Damit ist die Interpellation erledigt In diesem Zusammenhang möchte ich nochmals klar und
deutlich festhalten, dass sich mein Vorstoss nie gegen die
SRG als Ganzes, gegen die SRG-Belegschaft als Ganzes oder
gegen die SRG-Programme als Ganzes gerichtet hat Er nahm
lediglich zwei Dinge aufs Korn:
1. die per saldo eindeutige Linkslastigkeit der SRG-Informati-
onssendungen;
2. die in verschiedenen Bereichen mangelhafte Ausgabendis-
ziplin bei der SRG.
Da die SRG aber an der Schwelle einer neuen Epoche steht,
mit neuer Struktur, neuer Gesetzesgrundlage und alsbald
auch neuer Konzession und neuem Leistungsauftrag, ist es
zweckmässiger, mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken, statt
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Oehler SRG-Gebührenpolitik. Masslos
Interpellation Oehler Redevances radio et télévision. Revendications démesurées de la SSR
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.396
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.03.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 281-281
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Ref. No 20 020 975
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