Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-340 KI-generiert

Alimony Inclusion in AHV Pension Calculations

Geschäftsnummer VPB 90-340
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a postulate proposing that divorced individuals, primarily women, who are unable to work full-time due to childcare responsibilities and thus face reduced retirement benefits from the old-age and survivors' insurance (AHV), should have their former spouse's contributions considered when calculating their pension. The court acknowledged that current regulations, which do not count alimony as income for AHV purposes and restrict supplementary benefits for homeowners with even modest incomes, create hardship. The postulate suggests exploring ways to allow alimony to be considered AHV-assessable income, potentially by treating recipients as self-employed, to ensure a fairer retirement provision and allow individuals to remain in their homes.

Legislator-Regeste

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Alimony Inclusion in AHV Pension Calculations: geln die Alimente an den geschiedenen Gatten von der AHV sein, Vermögenswerte zugunsten der Erben zu schonen.

Schlagwörter

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Rentenberechnung Ergänzungsleistungen zur AHV erwerbstätiger Ehegatte Hinterlassenenrente Altersversicherung Leistungsbezüger
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Volltext

Postulat Neukomm 1260 N 22 juin 1990

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Texte du postulat du 7 février 1990

Geschiedene Ehegatten - vorwiegend Frauen -, die wegen Le Conseil fédéral est prié d'examiner s'il ne serait pas possi-

der Kinderbetreuung während der Ehe und nach der Schei- ble d'accorder des avances, garanties par une inscription au

dung nicht oder nicht voll berufstätig sein können, erleiden bei registre foncier, aux rentiers AVS auxquels leur revenu donne-

der AHV-Altersleistung oft erhebliche Einbussen. Im Rahmen rait en principe droit aux prestations complémentaires mais

der 10. AHV-Revision soll dieser Tatsache dadurch Rechnung qui, étant propriétaires du logement qu'ils habitent, ont une si-

getragen werden, dass der geschiedene Partner nicht nur - tuation de fortune telle qu'on ne peut leur verser les PC. Cette

wie bisher- die Ehejahre als Beitragsjahre angerechnet erhält, formule leur permettrait de rester dans leur logement.

sondern dass bei der Festsetzung der Rente auch die Beiträge

des Ex-Gatten Berücksichtigung finden. Die Einkommenssi- Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun

tuation des geschiedenen Gatten nach der Scheidung wird

durch diese Verbesserung jedoch nicht berührt. Kann der ge- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

schiedene Gatte nach der Scheidung wegen der Kinderbe- Ergänzungsleistungen können nur ausgerichtet werden,

treuung nicht oder nicht voll berufstätig sein, schmälern die wenn die Bezüger über kein bzw. nur über ein kleines Vermö-

kleinen Prämienbeiträge möglicherweise die zukünftige Lei- gen verfügen, das einen bestimmten Betrag nicht überschrei-

stung deutlich. ten darf. Dies gilt auch dann, wenn das Vermögen nicht in

Heute erhält rund die Hälfte der geschiedenen Frauen für sich leicht liquidierbaren Werten besteht, sondern im selbstgenutz-

persönlich Alimente. Diese Frauen sind auf diese Alimente an- ten Wohneigentum gebunden ist.

gewiesen, weil sie wegen Betreuungsaufgaben oder anderen In der Praxis sind nun immer wieder Fälle feststellbar, wo diese

Gründen kein ausreichendes eigenes Erwerbseinkommen er- Regelung zu Härten führt. Die Versicherten haben zwar das

zielen können. Die Alimente sind demzufolge eigentlich ein Er- Glück, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, aber

werbsersatz. Sie können aber nach heutigem Recht nicht zum ihr Einkommen ist so bescheiden, dass es zur Bestreitung des

Aufbau der Altersvorsorge beigezogen werden, weil die AHV übrigen Lebensaufwandes nicht ausreicht. Die Ergänzungs-

die Alimente nicht als Erwerbseinkommen akzeptiert. leistungen, die ihnen aufgrund des tiefen Einkommens zuste-

Die Neugestaltung des Eherechtes, das zukünftige Schei- hen würden, können wegen des vorhandenen Vermögens

dungsrecht und auch die Revision der AHV zielen darauf ab, nicht ausbezahlt werden.

jedem Ehegatten eine eigene gute Altersvorsorge zu ermögli- Grundsätzlich ist es sicher richtig, dass ein AHV-Rentner zu-

chen. Die Frage, ob dazu nicht auch der Beizug der Alimente erst sein Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes

als AHV-pflichtiges Einkommen nötig wäre, drängt sich auf. beiziehen muss, bevor ihm der Staat zusätzliche Sozialleistun-

Bei dieser Ueberprüfung wäre aufzuzeigen, nach welchen Re- gen ausrichtet. Es kann nicht Aufgabe der öffentlichen Hand

geln die Alimente an den geschiedenen Gatten von der AHV sein, Vermögenswerte zugunsten der Erben zu schonen.

zu erfassen wären. Da das Einkommen des Pflichtigen bereits Wenn dieses Vermögen nun aberausschliesslich im selbstge-

vollumfänglich von der AHV erfasst wird, wäre beispielsweise nutzten Wohneigentum besteht, vermag die kompromisslose

zu überlegen, ob der Berechtigte für die Alimente als Selbstän- Anwendung dieser Regelung nicht zu befriedigen. Es ist daher

digerwerbender zu behandeln sei. Auch das Verhältnis einer zu prüfen, ob in diesen Fällen eine Auszahlung von Ergän-

solchen Lösung zu einem allfälligen Betreuungsbonus ist dar- zungsleistungen in Form eines Vorschusses ermöglicht wer-

zulegen. Ich bin mir bewusst, dass noch einige Fragen offen den kann. Das Darlehen müsste durch den Wert des Wohnei-

sind. Die Tatsache aber, dass die heutige Auffassung von gentums grundbuchlich gesichert werden und wäre beim Tod

Gleichberechtigung Alimente nur noch dann als gerechtfertigt des Versicherten von den Erben unter Aufrechnung der Zin-

ansieht, wenn sie für den geschiedenen Gatten finanziell uner- sen an den Staat zurückzubezahlen. Eine solche Lösung

lässlich sind, gibt den Alimenten eindeutig den Charakter ei- würde den Rentnern trotz bescheidener Einkünfte den Ver-

nes Erwerbsersatzes. In dieser Funktion sollten sie als Basis bleib in den eigenen vier Wänden ermöglichen, ohne dem

für die Rentenbildung mitberücksichtigt werden können. Staat zusätzliche finanzielle Belastungen einzutragen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vom 16.Mai 1990 vom 23. Mai 1990

Déclaration écrite du Conseil fédéral Déclaration écrite du Conseil fédéral

du 16 mail 990 du 23 mai 1990

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis Ueberwiesen - Transmis

#ST# 90.323 #ST# 90.340

Postulat Spoerry Postulat Neukomm

Bevorschussung Abgeltungen an die Bundesstadt

von Ergänzungsleistungen für kulturelle Leistungen

Prestations complémentaires. Prestations culturelles

Avances de la Ville fédérale. Indemnisation

Wortlaut des Postulates vom 7. Februar 1990 Wortlaut des Postulates vom 7. Februar 1990

Ich bitte den Bundesrat zu prüfen, ob AHV-Rentnern, deren Die Stadt Bern hat zahlreiche Infrastrukturleistungen auf die

Einkommen grundsätzlich zum Bezug von Ergänzungslei- Bundesverwaltung ausgerichtet. So unternimmt sie beacht-

stungen berechtigen würde, denen aber wegen ihres Vermö- liche kulturelle Anstrengungen für die «offizielle Schweiz»,

gensbesitzes in Form von selbstgenutztem Wohneigentum ohne dafür angemessen abgegolten zu werden. Die kulturel-

keine Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden können, len Veranstaltungen (mehrsprachige Aufführungen im Stadt-

nicht mit grundbuchlich abgesicherten Vorschusszahlungen theater, Konzerte, Kleintheater, Kunstausstellungen usw.)

der Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen wäre. kommen nicht nur dem eidgenössischen Parlament während

22. Juni 1990 N 1261 Postulat Frey Walter

den Sessionen und dem Bundesrat zugute, sondern auch den tenalter entrichten, bei der Rentenberechnung zu berücksich-

zahlreichen Beamten in der Region und dem diplomatischen tigen.

Korps und seinen Angehörigen. Dabei ist die kulturelle Aus-

strahlung auf die anderen Länder von eminenter Bedeutung. Texte du postulat du 12 mars 1990

Die finanzielle Belastung hat in den letzten zwei Jahrzehnten Le Conseil fédéral est invité à examiner et, le cas échéant, à

besonders stark zugenommen, weil einerseits die Kosten im proposer aux Chambres des modifications de la loi fédérale

kulturellen Bereich spürbar gestiegen sind und andererseits sur l'assurance-vieillesse et survivants (LAVS) de sorte qu'il

die Bevölkerung der Kernstadt Bern von rund 165000 auf soit possible de tenir compte, dans le calcul des rentes, des

134 000 Einwohner abgenommen hat. cotisations AVS versées par les rentiers exerçant une activité

Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesstadt die bescheidene lucrative.

Abgeltung für ihre besonderen Leistungen im kulturellen Be-

reich substantiell zu erhöhen. Wir denken an eine jährliche Ab- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Aubry,

geltung für die vielfältigen kulturellen Aufgaben von nationaler Basler, Bonny, Bremi, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera,

Bedeutung in der Grössenordnung von einer Million Franken. Couchepin, Eppenberger Susi, Fäh, Fischer-Seengen, Frey

Claude, Giger, Gysin, Kohler, Loeb, Loretan, Müller-Meilen,

Texte du postulat du 7 février 1990 Nabholz, Philipona, Pini, Scheidegger, Schule, Spoerry, Stein-

La ville de Berne a adapté nombre de ses infrastructures à l'ad- egger, Stucky, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss Paul, Zwingli

ministration fédérale. Elle consent ainsi d'importants efforts (33)

sur le plan culturel en faveur de la «Suisse officielle» sans en

être indemnisée de manière adéquate. Les manifestations cul- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

turelles (représentations théâtrales en plusieurs langues, con- Personen im Rentenalter (Frauen nach Vollendung des 62. Al-

certs, théâtres de poche, expositions d'art, etc.) profitent non tersjahres, Männer nach Vollendung des 65. Altersjahres), die

seulement aux parlementaires durant les sessions et au Con- eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind unter bestimmten Voraus-

seil fédéral, mais également aux nombreux fonctionnaires éta- setzungen verpflichtet, weiterhin Beiträge an die AHV/IV/EO zu

blis dans la région et au corps diplomatique. Le rayonnement leisten. Diese Beiträge haben heute aber keinen Einfluss auf

culturel à l'étranger est de ce fait particulièrement intense. die Höhe der Altersrente. Diese Bestimmungen sind insbeson-

Le charge financière s'est considérablement accrue durant les dere dann stossend und unsozial, wenn Rentner mit geringem

deux décennies écoulées: les dépenses dans le domaine cul- Renteneinkommen weiterhin erwerbstätig sind.

turel ont sensiblement augmenté, alors que la population de la

ville de Berne proprement dite a passé de 165 000 à 134 000 Schriftliche Erklärung des Bundesrates

habitants. vom 16. Mai 1990

Le Conseil fédéral est prié de majorer substantiellement les Déclaration écrite du Conseil fédéral

modestes indemnités versées à la Ville fédérale au titre de ses du 16 mai 1990

prestations culturelles. Nous songeons à une indemnité an- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

nuelle d'un million de francs en compensation des tâches cul-

turelles multiples d'importance nationale. Ueberwiesen - Transmis

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bär, Basler,

Bäumlin Ursula, Bonny, Braunschweig, Bundi, Dietrich, Fehr,

Fierz, Haller, Humbel, Leuenberger-Solothurn, Loeb, Loretan,

Oester, Ott, Reimann Fritz, Scheidegger, Seiler Rolf, Wanner #ST# 90.471

(21)

Postulat Frey Walter

Schriftliche Begründung - Développement par écrit «Treibhauseffekt». CO2-Problem

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort. «Effet de serre» et production

de gaz carbonique

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vom2. Mail990

Déclaration écrite du Conseil fédéral

du 2 mail 990

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Wortlaut des Postulates vom 22. März 1990

Die Gefahren des «Treibhauseffektes» bzw. des CCyAusstos-

Ueberwiesen - Transmis ses werden heute praktisch bei jeder Gelegenheit als Argu-

ment angeführt: so bei Fragen des Energieverbrauchs, des

Umsteigens von fossilen Energiequellen auf elektrische Ener-

gie oder Alternativen, der Wirkung des Katalysators, der Klima-

veränderung und weiteren Problemen.

#ST# 90.406 Damit für zukünftige Diskussionen und Entscheidungen eine

offizielle Grundlage vorliegt, wird der Bundesrat beauftragt, ei-

Postulat Allenspach nen Bericht zur CGyProblematik zu erarbeiten. Dieser Bericht

AHV-Beitragspflicht soll namentlich folgende Fragen beantworten:

im Rentenalter und Höhe einer Rente -Wie gross ist die jährliche, durch fossile Brennstoffe verur-

sachte CCyProduktion in der Schweiz?

Rentiers AVS exerçant -Welche CCyMengen werden von anderen Quellen in der

une activité lucrative Schweiz verursacht?

-Wie gross ist die natürliche (biologisch bedingte) CCyPro-

duktion in der Schweiz?

-Wie gross ist die globale CCyProduktion durch fossile

Brennstoffe, durch Waldrodungen (Abbrennen), durch (natür-

Wortlaut des Postulates vom 12. März 1990 liche) biologische Prozesse?

Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und gegebenenfalls -Wie gross ist der Anteil der Schweiz an der globalen

Aenderungen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hin- CCyProduktion?

terlassenenversicherung (AHVG) vorzuschlagen, die es er- -Wie gross ist der Anteil des CO2 am sogenannten «Treib-

möglichen, AHV-Beiträge, die erwerbstätige Personen im Ren- hauseffekt»?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Neukomm Abgeltungen an die Bundesstadt für kulturelle Leistungen

Postulat Neukomm Prestations culturelles de la Ville fédérale. Indemnisation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.340

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 1260-1261

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Ref. No 20 018 736

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