Alimony Inclusion in AHV Pension Calculations
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a postulate proposing that divorced individuals, primarily women, who are unable to work full-time due to childcare responsibilities and thus face reduced retirement benefits from the old-age and survivors' insurance (AHV), should have their former spouse's contributions considered when calculating their pension. The court acknowledged that current regulations, which do not count alimony as income for AHV purposes and restrict supplementary benefits for homeowners with even modest incomes, create hardship. The postulate suggests exploring ways to allow alimony to be considered AHV-assessable income, potentially by treating recipients as self-employed, to ensure a fairer retirement provision and allow individuals to remain in their homes.
Legislator-Regeste
KI-generiertAlimony Inclusion in AHV Pension Calculations: geln die Alimente an den geschiedenen Gatten von der AHV sein, Vermögenswerte zugunsten der Erben zu schonen.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Postulat Neukomm 1260 N 22 juin 1990
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Texte du postulat du 7 février 1990
Geschiedene Ehegatten - vorwiegend Frauen -, die wegen Le Conseil fédéral est prié d'examiner s'il ne serait pas possi-
der Kinderbetreuung während der Ehe und nach der Schei- ble d'accorder des avances, garanties par une inscription au
dung nicht oder nicht voll berufstätig sein können, erleiden bei registre foncier, aux rentiers AVS auxquels leur revenu donne-
der AHV-Altersleistung oft erhebliche Einbussen. Im Rahmen rait en principe droit aux prestations complémentaires mais
der 10. AHV-Revision soll dieser Tatsache dadurch Rechnung qui, étant propriétaires du logement qu'ils habitent, ont une si-
getragen werden, dass der geschiedene Partner nicht nur - tuation de fortune telle qu'on ne peut leur verser les PC. Cette
wie bisher- die Ehejahre als Beitragsjahre angerechnet erhält, formule leur permettrait de rester dans leur logement.
sondern dass bei der Festsetzung der Rente auch die Beiträge
des Ex-Gatten Berücksichtigung finden. Die Einkommenssi- Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun
tuation des geschiedenen Gatten nach der Scheidung wird
durch diese Verbesserung jedoch nicht berührt. Kann der ge- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
schiedene Gatte nach der Scheidung wegen der Kinderbe- Ergänzungsleistungen können nur ausgerichtet werden,
treuung nicht oder nicht voll berufstätig sein, schmälern die wenn die Bezüger über kein bzw. nur über ein kleines Vermö-
kleinen Prämienbeiträge möglicherweise die zukünftige Lei- gen verfügen, das einen bestimmten Betrag nicht überschrei-
stung deutlich. ten darf. Dies gilt auch dann, wenn das Vermögen nicht in
Heute erhält rund die Hälfte der geschiedenen Frauen für sich leicht liquidierbaren Werten besteht, sondern im selbstgenutz-
persönlich Alimente. Diese Frauen sind auf diese Alimente an- ten Wohneigentum gebunden ist.
gewiesen, weil sie wegen Betreuungsaufgaben oder anderen In der Praxis sind nun immer wieder Fälle feststellbar, wo diese
Gründen kein ausreichendes eigenes Erwerbseinkommen er- Regelung zu Härten führt. Die Versicherten haben zwar das
zielen können. Die Alimente sind demzufolge eigentlich ein Er- Glück, in den eigenen vier Wänden wohnen zu können, aber
werbsersatz. Sie können aber nach heutigem Recht nicht zum ihr Einkommen ist so bescheiden, dass es zur Bestreitung des
Aufbau der Altersvorsorge beigezogen werden, weil die AHV übrigen Lebensaufwandes nicht ausreicht. Die Ergänzungs-
die Alimente nicht als Erwerbseinkommen akzeptiert. leistungen, die ihnen aufgrund des tiefen Einkommens zuste-
Die Neugestaltung des Eherechtes, das zukünftige Schei- hen würden, können wegen des vorhandenen Vermögens
dungsrecht und auch die Revision der AHV zielen darauf ab, nicht ausbezahlt werden.
jedem Ehegatten eine eigene gute Altersvorsorge zu ermögli- Grundsätzlich ist es sicher richtig, dass ein AHV-Rentner zu-
chen. Die Frage, ob dazu nicht auch der Beizug der Alimente erst sein Vermögen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes
als AHV-pflichtiges Einkommen nötig wäre, drängt sich auf. beiziehen muss, bevor ihm der Staat zusätzliche Sozialleistun-
Bei dieser Ueberprüfung wäre aufzuzeigen, nach welchen Re- gen ausrichtet. Es kann nicht Aufgabe der öffentlichen Hand
geln die Alimente an den geschiedenen Gatten von der AHV sein, Vermögenswerte zugunsten der Erben zu schonen.
zu erfassen wären. Da das Einkommen des Pflichtigen bereits Wenn dieses Vermögen nun aberausschliesslich im selbstge-
vollumfänglich von der AHV erfasst wird, wäre beispielsweise nutzten Wohneigentum besteht, vermag die kompromisslose
zu überlegen, ob der Berechtigte für die Alimente als Selbstän- Anwendung dieser Regelung nicht zu befriedigen. Es ist daher
digerwerbender zu behandeln sei. Auch das Verhältnis einer zu prüfen, ob in diesen Fällen eine Auszahlung von Ergän-
solchen Lösung zu einem allfälligen Betreuungsbonus ist dar- zungsleistungen in Form eines Vorschusses ermöglicht wer-
zulegen. Ich bin mir bewusst, dass noch einige Fragen offen den kann. Das Darlehen müsste durch den Wert des Wohnei-
sind. Die Tatsache aber, dass die heutige Auffassung von gentums grundbuchlich gesichert werden und wäre beim Tod
Gleichberechtigung Alimente nur noch dann als gerechtfertigt des Versicherten von den Erben unter Aufrechnung der Zin-
ansieht, wenn sie für den geschiedenen Gatten finanziell uner- sen an den Staat zurückzubezahlen. Eine solche Lösung
lässlich sind, gibt den Alimenten eindeutig den Charakter ei- würde den Rentnern trotz bescheidener Einkünfte den Ver-
nes Erwerbsersatzes. In dieser Funktion sollten sie als Basis bleib in den eigenen vier Wänden ermöglichen, ohne dem
für die Rentenbildung mitberücksichtigt werden können. Staat zusätzliche finanzielle Belastungen einzutragen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vom 16.Mai 1990 vom 23. Mai 1990
Déclaration écrite du Conseil fédéral Déclaration écrite du Conseil fédéral
du 16 mail 990 du 23 mai 1990
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis Ueberwiesen - Transmis
#ST# 90.323 #ST# 90.340
Postulat Spoerry Postulat Neukomm
Bevorschussung Abgeltungen an die Bundesstadt
von Ergänzungsleistungen für kulturelle Leistungen
Prestations complémentaires. Prestations culturelles
Avances de la Ville fédérale. Indemnisation
Wortlaut des Postulates vom 7. Februar 1990 Wortlaut des Postulates vom 7. Februar 1990
Ich bitte den Bundesrat zu prüfen, ob AHV-Rentnern, deren Die Stadt Bern hat zahlreiche Infrastrukturleistungen auf die
Einkommen grundsätzlich zum Bezug von Ergänzungslei- Bundesverwaltung ausgerichtet. So unternimmt sie beacht-
stungen berechtigen würde, denen aber wegen ihres Vermö- liche kulturelle Anstrengungen für die «offizielle Schweiz»,
gensbesitzes in Form von selbstgenutztem Wohneigentum ohne dafür angemessen abgegolten zu werden. Die kulturel-
keine Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden können, len Veranstaltungen (mehrsprachige Aufführungen im Stadt-
nicht mit grundbuchlich abgesicherten Vorschusszahlungen theater, Konzerte, Kleintheater, Kunstausstellungen usw.)
der Verbleib in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen wäre. kommen nicht nur dem eidgenössischen Parlament während
22. Juni 1990 N 1261 Postulat Frey Walter
den Sessionen und dem Bundesrat zugute, sondern auch den tenalter entrichten, bei der Rentenberechnung zu berücksich-
zahlreichen Beamten in der Region und dem diplomatischen tigen.
Korps und seinen Angehörigen. Dabei ist die kulturelle Aus-
strahlung auf die anderen Länder von eminenter Bedeutung. Texte du postulat du 12 mars 1990
Die finanzielle Belastung hat in den letzten zwei Jahrzehnten Le Conseil fédéral est invité à examiner et, le cas échéant, à
besonders stark zugenommen, weil einerseits die Kosten im proposer aux Chambres des modifications de la loi fédérale
kulturellen Bereich spürbar gestiegen sind und andererseits sur l'assurance-vieillesse et survivants (LAVS) de sorte qu'il
die Bevölkerung der Kernstadt Bern von rund 165000 auf soit possible de tenir compte, dans le calcul des rentes, des
134 000 Einwohner abgenommen hat. cotisations AVS versées par les rentiers exerçant une activité
Der Bundesrat wird ersucht, der Bundesstadt die bescheidene lucrative.
Abgeltung für ihre besonderen Leistungen im kulturellen Be-
reich substantiell zu erhöhen. Wir denken an eine jährliche Ab- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Aregger, Aubry,
geltung für die vielfältigen kulturellen Aufgaben von nationaler Basler, Bonny, Bremi, Büttiker, Cavadini, Cevey, Cincera,
Bedeutung in der Grössenordnung von einer Million Franken. Couchepin, Eppenberger Susi, Fäh, Fischer-Seengen, Frey
Claude, Giger, Gysin, Kohler, Loeb, Loretan, Müller-Meilen,
Texte du postulat du 7 février 1990 Nabholz, Philipona, Pini, Scheidegger, Schule, Spoerry, Stein-
La ville de Berne a adapté nombre de ses infrastructures à l'ad- egger, Stucky, Wanner, Weber-Schwyz, Wyss Paul, Zwingli
ministration fédérale. Elle consent ainsi d'importants efforts (33)
sur le plan culturel en faveur de la «Suisse officielle» sans en
être indemnisée de manière adéquate. Les manifestations cul- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
turelles (représentations théâtrales en plusieurs langues, con- Personen im Rentenalter (Frauen nach Vollendung des 62. Al-
certs, théâtres de poche, expositions d'art, etc.) profitent non tersjahres, Männer nach Vollendung des 65. Altersjahres), die
seulement aux parlementaires durant les sessions et au Con- eine Erwerbstätigkeit ausüben, sind unter bestimmten Voraus-
seil fédéral, mais également aux nombreux fonctionnaires éta- setzungen verpflichtet, weiterhin Beiträge an die AHV/IV/EO zu
blis dans la région et au corps diplomatique. Le rayonnement leisten. Diese Beiträge haben heute aber keinen Einfluss auf
culturel à l'étranger est de ce fait particulièrement intense. die Höhe der Altersrente. Diese Bestimmungen sind insbeson-
Le charge financière s'est considérablement accrue durant les dere dann stossend und unsozial, wenn Rentner mit geringem
deux décennies écoulées: les dépenses dans le domaine cul- Renteneinkommen weiterhin erwerbstätig sind.
turel ont sensiblement augmenté, alors que la population de la
ville de Berne proprement dite a passé de 165 000 à 134 000 Schriftliche Erklärung des Bundesrates
habitants. vom 16. Mai 1990
Le Conseil fédéral est prié de majorer substantiellement les Déclaration écrite du Conseil fédéral
modestes indemnités versées à la Ville fédérale au titre de ses du 16 mai 1990
prestations culturelles. Nous songeons à une indemnité an- Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
nuelle d'un million de francs en compensation des tâches cul-
turelles multiples d'importance nationale. Ueberwiesen - Transmis
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bär, Basler,
Bäumlin Ursula, Bonny, Braunschweig, Bundi, Dietrich, Fehr,
Fierz, Haller, Humbel, Leuenberger-Solothurn, Loeb, Loretan,
Oester, Ott, Reimann Fritz, Scheidegger, Seiler Rolf, Wanner #ST# 90.471
(21)
Postulat Frey Walter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit «Treibhauseffekt». CO2-Problem
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort. «Effet de serre» et production
de gaz carbonique
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vom2. Mail990
Déclaration écrite du Conseil fédéral
du 2 mail 990
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Wortlaut des Postulates vom 22. März 1990
Die Gefahren des «Treibhauseffektes» bzw. des CCyAusstos-
Ueberwiesen - Transmis ses werden heute praktisch bei jeder Gelegenheit als Argu-
ment angeführt: so bei Fragen des Energieverbrauchs, des
Umsteigens von fossilen Energiequellen auf elektrische Ener-
gie oder Alternativen, der Wirkung des Katalysators, der Klima-
veränderung und weiteren Problemen.
#ST# 90.406 Damit für zukünftige Diskussionen und Entscheidungen eine
offizielle Grundlage vorliegt, wird der Bundesrat beauftragt, ei-
Postulat Allenspach nen Bericht zur CGyProblematik zu erarbeiten. Dieser Bericht
AHV-Beitragspflicht soll namentlich folgende Fragen beantworten:
im Rentenalter und Höhe einer Rente -Wie gross ist die jährliche, durch fossile Brennstoffe verur-
sachte CCyProduktion in der Schweiz?
Rentiers AVS exerçant -Welche CCyMengen werden von anderen Quellen in der
une activité lucrative Schweiz verursacht?
-Wie gross ist die natürliche (biologisch bedingte) CCyPro-
duktion in der Schweiz?
-Wie gross ist die globale CCyProduktion durch fossile
Brennstoffe, durch Waldrodungen (Abbrennen), durch (natür-
Wortlaut des Postulates vom 12. März 1990 liche) biologische Prozesse?
Der Bundesrat wird ersucht, zu prüfen und gegebenenfalls -Wie gross ist der Anteil der Schweiz an der globalen
Aenderungen des Bundesgesetzes über die Alters- und Hin- CCyProduktion?
terlassenenversicherung (AHVG) vorzuschlagen, die es er- -Wie gross ist der Anteil des CO2 am sogenannten «Treib-
möglichen, AHV-Beiträge, die erwerbstätige Personen im Ren- hauseffekt»?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Neukomm Abgeltungen an die Bundesstadt für kulturelle Leistungen
Postulat Neukomm Prestations culturelles de la Ville fédérale. Indemnisation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.340
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.06.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 1260-1261
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Pagina
Ref. No 20 018 736
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