Federal Council Upholds Moped Helmet Mandate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council is not prepared to relax the helmet requirement for moped riders, despite arguments that it negatively impacts older riders' hearing and vision and causes younger riders to switch to cars. The Council emphasizes that the helmet mandate, in effect since January 1, 1990, significantly reduces severe head injuries, a benefit that outweighs the stated concerns, and that exceptions are already limited to cases where wearing a helmet is medically impossible.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3b Abs. 3 VRV, Art. 3b Abs. 4 VRV, Art. 397bis StGB, Verordnung 3 zum StGB; Federal Council Upholds Moped Helmet Mandate: The Council emphasizes that the helmet mandate, in effect since January 1, 1990, significantly reduces severe head injuries, a benefit that outweighs the stated concerns, and that exceptions are already limited to cases where wearing a helmet is medically impossible.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the context of the helmt mandatory for moped riders.
Cited in relation to exceptions to the mandatory helmet use.
Cited as a legal basis for federal support of reforms in penal and measure execution.
Cited in relation to the subsidization of model projects.
Cited as a legal basis for the Federal Council to authorize innovations through ordinances.
Cited as a basis for testing new forms of execution of sentences and measures.
Volltext
22. Juni 1990 1277 Interpellation Leutenegger Oberholzer
#ST# 90.312 unterstützt werden, die die Motorfahrradfahrer erhöhten Risi-
ken für ihre Gesundheit aussetzt.
Der Bundesrat ist daher nicht bereit, in den vom Interpellanten
Interpellation Portmann angeführten Fällen die Helmtragpflicht zu lockern.
Helmtragpflicht
für Motorfahrradfahrer Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait
de la réponse du Conseil fédéral.
Cyclomotoristes. Port du casque
#ST# 90.337
Wortlaut der Interpellation vom 6. Februar 1990
Der Bundesrat wird eingeladen zu erklären, ob er bereit ist, die Interpellation Leutenegger Oberholzer
Helmtragpflicht für Motorfahrradfahrer (Art. 3b Abs. 3 VRV), Weiterführung
die seit dem 1. Januar 1990 dieses Jahres in Kraft steht, bei der Arbeitserziehungsanstalt Arxhof/BL
Aufrechterhaltung der Unfallprävention auf vertretbare Art zu
lockern, um den berechtigten Einwänden der jungen und älte- Etablissement de rééducation
ren Motorfahrradfahrer Rechnung zu tragen. d'Arxhof/BL
Texte de l'interpellation du 6 février 1990
Le Conseil fédéral est prié de faire savoir s'il est disposé à as-
souplir la disposition sur le port obligatoire du casque (art. 3b,
al. 3 OCR) en vigueur depuis le 1er janvier 1990, d'une ma- Wortlaut der Interpellation vom 7. Februar 1990
nière compatible avec la prévention des accidents, afin de te- Zur Weiterführung der Arbeitserziehungsanstalt (AEA) Arxhof
nir compte des objections justifiées des jeunes cyclomotoris- im Kanton Basel-Landschaft bitte ich den Bundesrat aufgrund
tes ainsi que de leurs aînés. der jüngsten Entwicklung im AEA, der Subventionszusage für
den Arxhof II und in Anbetracht der Oberaufsicht des Bundes
Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine - Aucun über den Straf- und Massnahmenvollzug, um Beantwortung
derfolgenden Fragen:
Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1. Der AEA Arxhof, wie sie bis 1988 geführt wurde, wurde von
Es bleibt unbestritten, dass 1988 3921 Motorfahrradfahrer in in- und ausländischen Fachkreisen aufgrund ihrer hohen Er-
unserem Land verunfallt sind und dass mehr als tausend von folgsquoten (vergleichsweise wenig Rückfällige) grosse Aner-
ihnen schwere Kopfblessuren erlitten haben, womit sich die kennung ausgesprochen. Wie beurteilt der Bundesrat die bis
Helmtragpflicht für die Motorfahrradfahrer aus Gründen der 1988 in der AEA Arxhof geleistete Arbeit?
Unfallverhütung grundsätzlich rechtfertigt. 2. Artikel 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Lei-
Die kurze Erfahrung mit der ausnahmslosen Helmtragpflicht stungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug
zeigt teilweise problematische Wirkungen, die es zu überden- legt fest, dass die in diesem Gesetz vorgesehenen Leistungen
ken gilt. So verlieren ältere Menschen unter der Helmmontur dazu beitragen sollen, die «Grundlagen für Neuerungen auf
ihre bisherige Verkehrssicherheit, sie hören weniger und wäh- diesem Gebiet bereitzustellen».
nen ihr Gesichtsfeld massiv eingeschränkt. Sie resignieren Bestünde nun aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung
deshalb zu früh als motorisierte Verkehrsteilnehmer. nicht die Möglichkeit oder sogar Verpflichtung des Bundes,
Und so wechseln jüngere Menschen, die das Helmobligato- beim Konkordat daraufhin zu wirken, dass die AEA Arxhof als
rium ablehnen und nicht auf ein Motorrad umsteigen, früher wirkliche Alternative zu den schon bestehenden Arbeitserzie-
aufs eigene Auto über. hungsanstalten Uitikon und Kalchrain wiederaufgebaut und
Das Versorgen des Helmsauf dem Motorfahrrad ist für jüngere geführt wird?
und ältere Motorfahrradfahrer kaum möglich, dessen Mit- 3. Aufgrund welcher Kriterien hat das Bundesamt für Justiz
schleppen vor der Weiter- oder Rückfahrt hinderlich bis unzu- dem sogenannten Arxhof II gemäss Projekt Eck die Subventi-
mutbar. Um der Unfallgefahr ungebrochen vorzubeugen, aber onsberechtigung zuerkannt?
der Ablehnung der Helmtragpflicht entgegenzuwirken, ist eine 4. Was unternimmt der Bundesrat, um im Bereich des Straf-
Lockerung der grundsätzlichen Tragepflicht geboten. und Massnahmenvollzugs auf Neuerungen hinzuwirken, wie
Erachtet es der Bundesrat für möglich, diejenigen Motorfahr- sie in Artikel 1 Buchstabe b des erwähnten Bundesgesetzes
radfahrer, welche nach ihrem 18. Altersjahr freiwillig auf den vorgesehen sind?
Führerschein für Auto oder Motorrad verzichten, für die Dauer 5. Wie viele Modellversuche werden zurzeit gemäss den Arti-
ihres Verzichtes von der Helmtragpflicht zu entbinden? keln 8,9 und 10 des Bundesgesetzes über die Leistungen des
Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug subventio-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates niert, welches sind die besonderen Zielsetzungen dieser Mo-
vom 25. April 1990 dellversuche, und wo werden sie durchgeführt?
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 avril 1990
Am 25. Januar 1989 hat der Bundesrat die Helmtragpflicht für Texte de l'interpellation du 7 février 1990
Motorfahrradfahrer auf den I.Januar 1990 beschlossen Concernant l'avenir de l'établissement de rééducation par le
(Art. 3b Abs. 3 der Verkehrsregelnverordnung, VRV; travail d'Arxhof/BL, et compte tenu de l'évolution récente de
SR 741.11). Ausnahmen sind nur in fünf Fällen vorgesehen, cet établissement ainsi que de l'approbation de subventions
beispielsweise, wenn der Führer durch ein ärztliches Zeugnis en faveur d'un établissement Arxhof II, j'invoque le droit de
nachweist, dass ihm das Tragen eines Helms nicht zugemutet haute surveillance de la Confédération sur l'exécution de pei-
werden kann (Art. 3b Abs. 4 VRV). Um die unbestrittene nes et mesures pour prier le Conseil fédéral de répondre aux
Schutzwirkung des Helms (namhafte Reduktion der schweren questions suivantes:
Kopfverletzungen) nicht illusorisch zu machen, muss der Aus- 1. L'établissement, tel qu'il a été géré jusqu'en 1988, a joui
nahmekatalog möglichst kleingehalten werden. d'une haute réputation auprès des experts suisses et étran-
Gerade jüngere und ältere Motorfahrradfahrer sind besonders gers en raison de ses excellents résultats et du taux relative-
gefährdet. Der Vorschlag, über 18jährige Motorfahrradfahrer ment faible de récidivistes. Quelle appréciation le Gouverne-
von der Helmtragpflicht auszunehmen, solange sie kein Auto ment porte-t-il sur la qualité du travail fourni par l'établisse-
führen, würde dem Ziel der Verkehrssicherheit widersprechen ment jusqu'en 1988?
und wäre zudem völlig unpraktikabel und unkontrollierbar; der 2. L'article 1, lettre b de la loi sur les prestations de la Confé-
Verzicht auf das Autofahren darf nicht mit einer Massnahme dération dans l'exécution des peines et mesures précise que
62-N
Interpellation Leutenegger Oberholzer 1278 N 22 juin 1990
ces prestations visent notamment à «permettre la préparation über den Stellenwert der Arbeitserziehungsanstalt (AEA) Arx-
des bases nécessaires à l'engagement de réformes dans ce hof im Rahmen des Angebotes im Massnahmenvollzug an
domaine». Cette disposition ne confère-t-elle pas la possibi- jungen Erwachsenen anschliessen. Der Arxhof hat sich ins-
lité, voire l'obligation, à la Confédération, d'user de son in- besondere unter dem seinerzeitigen Leitungsteam einen gu-
fluence lors de la négociation du concordat, pour faire en sorte ten Namen in der Fachwelt geschaffen. Bei Anfragen von aus-
que rétablissement d'Arxhof soit reconstruit et continue à ländischen Fachleuten konnte der Besuch dieser Anstalt- im
opérer afin d'offrir un réel complément aux établissements Sinne einer Modellanstalt-empfohlen werden.
concordataires d'Uitikon et de Kalchrain? Der Arxhof wurde auch in die Untersuchung des National-
3. Quels ont été les critères de l'Office de la justice pour autori- fonds «Das Erziehungsheim und seine Wirkung» miteinbezo-
ser le versement de subventions au projet Eck connu sous le gen. Die von der Sozialpädagogischen Forschungsstelle der
nomde«Arxhof II»? Universität Zürich durchgeführte Untersuchung hat gezeigt,
4. Que fait le Gouvernement pour engager des réformes dass sich die AEA Arxhof durch ein hohes Mass an Selbstrefle-
comme le prévoit l'article 1, lettre b mentionné plus haut? xion ausgezeichnet hat. Die im Arxhof gelebten flexiblen For-
5. Combien de projets pilotes, au sens de la section 4 de la loi men des Umgangs der Betreuer mit den Eingewiesenen ha-
susdite, sont-ils actuellement subventionnés, quels en sont ben sich als Schlüsselvariablen für die Persönlichkeitsent-
les objectifs, et où sont-ils localisés? wicklung während des Massnahmenvollzuges erwiesen.
2. Die von der Interpellantin zitierten Vorschriften des Bundes-
Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun gesetzes über die Leistungen des Bundes für den Straf- und
Massnahmenvollzug (vom 5. Oktober 1984; LSMG) bilden die
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Grundlage für die Unterstützung von Modellversuchen. Ge-
Seit 1971 führt der Kanton Basel-Landschaft im Rahmen des mäss Bundesverfassung sind die Kantone für den Vollzug von
Innerschweizer-Nordwestschweizer Konkordats über den Strafen und Massnahmen zuständig. Der Bund nimmt die
Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizeri- Oberaufsicht wahr und unterstützt die Kantone im Bereiche
schen Strafgesetzbuch eine spezielle Massnahmenanstaltfür des Straf- und Massnahmenvollzuges im Sinne des LSMG fi-
männliche junge Erwachsene, die Arbeitserziehungsanstalt nanziell. Arbeitserziehungsanstalten können nicht nur Bau-,
Arxhof. Die Einweisung in die AEA Arxhof erfolgt in der Regel sondern auch Betriebsbeiträge erhalten. Deshalb kann der
nach Artikel lOObisStGB. Bund an die Anerkennung einer solchen Erziehungseinrich-
Während in den Jahren 1971 bis 1977 der Arxhof primär als tung Bedingungen und Auflagen knüpfen. Im vorliegenden
disziplinarisch-pädagogische Anstalt mit den entsprechen- Falle wurde davon Gebrauch gemacht. Mit der Trägerschaft
den Problemen (gesteigerte Aggressionen der Eingewiese- der AEA Arxhof wurden im Jahre 1989 Verhandlungen über die
nen bis zu Drogenmissbrauch und deliktischen Rückfällen) Aufrechterhaltung der Anerkennung und die Modalitäten der
geführt wurde, änderte sich ihr Charakter nach 1977 entschei- Berechnung der Betriebsbeiträge der Jahre 1989 und 1990
dend: Mit der Wahl eines vollamtlichen Psychiaters als ärzt- geführt. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat
lich-therapeutischer Leiter, der den Aufbau eines therapeuti- sich verpflichtet, den für die Anerkennung massgeblichen
schen Milieus nach der Methode der themenzentrierten Inter- Rechtsgrundlagen zu entsprechen, aber auch - als Ergän-
aktion (TZI) an die Hand nahm, wurde der Arxhof zu einer sozi- zung zu den beiden ändern AEA der deutschsprachigen
altherapeutischen Einrichtung in umfassendem Sinne, die für Schweiz (Uitikon, Kalchrain) - die sozialtherapeutische Aus-
schwerstgestörte junge Erwachsene die Lücke zwischen Ge- richtung beizubehalten. Eine entsprechende Erklärung der
fängnis und Klinik füllte. Mit diesem therapeutischen Schwer- Trägerschaft des Arxhofes lag auch beim Strafvollzugskonkor-
punkt konnte der Arxhof die Palette vergleichbarer Institutio- dat der Nordwest- und Innerschweiz vor.
nen innerhalb des Konkordates entscheidend erweitern und 3. Der Bericht des Projektteams Arxhof (Kommission Eck)
entsprach so auch einem realen Bedürfnis der einweisenden konnte nur als Grobkonzept für die Prüfung der Anerkennung
Gerichte. der Beitragsberechtigung verwendet werden. Deshalb wur-
Mehrere Faktoren, die hier nicht weiter erläutert werden sollen den an die Anerkennung der Beitragsberechtigung Auflagen
(Differenzen zwischen Aufsichtkommission und Leitung des geknüpft, die sicherstellen sollen, dass die im Bericht festge-
Arxhofes, Personal- und Bauprobleme, konzeptionelle Diffe- haltenen Grundtendenzen für das pädagogisch-therapeuti-
renzen usw.), führten anfangs 1989 zur Suspendierung und sche Betreuungs- und Behandlungskonzept beizubehalten
späteren Entlassung der damaligen Arxhofleitung und damit sind. Zudem mussvonden Mitarbeitern des Arxhofes ein Fein-
zur vorläufigen Schliessung der AEA Arxhof. konzept erarbeitet werden, das dem Bundesamt für Justiz ein
Inzwischen hat nun ein Projektteam unter der Leitung des Zür- Jahr nach Wiederaufnahme des Betriebes zur Genehmigung
cher Psychologen C. Eck eine Projektstudie für einen wieder einzureichen ist. Dieses Konzept hat schlüssig aufzuzeigen,
zu eröffnenden Arxhof (den sogenannten Arxhof II) vorgelegt, mit welchen Mitteln und Methoden das sozialtherapeutische
und seitens des Bundes ist aufgrund dieses Projektberichtes Milieu geschaffen wird.
bereits die Subventionszusage erfolgt. 4. Zwei Rechtsgrundlagen ermöglichen dem Bund, Verbesse-
Diesem Projekt für einen Arxhof II ist in der Oeffentlichkeit und rungen und Neuerungen auf dem Gebiet des Straf-und Mass-
vor allem seitens der Gerichte und der Fachleute der Psychia- nahmenvollzuges zu unterstützen. Das LSMG ist Grundlage
trie massiverWiderstand erwachsen: für die finanzielle Unterstützung von Verbesserungen. Arti-
- Der im Projekt vorgesehene Schwerpunkt der psychosozia- kel 397bis StGB ermächtigt den Bundesrat, durch Verord-
len Arbeitsrehabilitation bedeute eine Abkehr von dem bisher nungen Neuerungen zu bewilligen. Insbesondere die Verord-
mit grossem Erfolg praktizierten umfassenden therapeuti- nung 3 zum StGB ermöglicht die Erprobung von neuen Voll-
schen Ansatz. zugsformen, die der Weiterentwicklung des Straf- und Mass-
- Damit unterscheide sich die AEA Arxhof nicht mehr wesent- nahmenvollzuges dienen sollen. Wir verweisen auf die auf den
lich von den beiden anderen Konkordatsanstalten Uitikon und 1. Mai 1990 in .Kraft getretene Aenderung dieser Verordnung
Kalchrain; die früher bestehende Angebotserweiterung werde (Einführung der Gemeinnützigen Arbeit für kurze Freiheitsstra-
aufgegeben. fen bis zu 30 Tagen).
- Seitens der Gerichte bestehe kein Bedürfnis nach einer wei- 5. Das Eidgenössische Justiz-und Polizeidepartement hat seit
teren Anstalt wie Uitikon oder Kalchrain. Hingegen fehle eben Inkrafttreten des LSMG im Jahre 1987 an acht Modellversuche
die therapeutische Institution, die für viele nach Paragraph insgesamt 8,8 Millionen Franken zugesichert. Von diesen Zu-
10Obis StGB Einzuweisende dringend notwendig sei. sicherungen wurden bis Ende 1989 4,5 Millionen Franken
ausbezahlt. Auf den 1. März 1990 sind drei neue Gesuche ein-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates gereicht worden. Für die Beurteilung der Gesuche wurde im
vom 23. Mai 1990 Jahre 1987 ein Fachausschuss eingesetzt!, welcher dem EJPD
Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mai 1990 Antrag auf Gutheissung oder Ablehnung der Gesuche stellt.
Die fünf Fragen beantworten wir wie folgt: Bei den unterstützten Modellversuchen handelt es sich vor-
1. Der Bundesrat kann sich der Beurteilung der Interpellantin wiegend um die Erprobung neuer Betreuungs- und Behand-
22. Juni 1990 N 1279 Interpellation Cavadini
lungskonzepte mit Schwerpunkt auf drogengefährdete oder Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
-abhängige und psychisch auffällige erwachsene Straftäter. vom 23. Mai 1990
Im Bereiche der Jugendhilfe stand die Abenteuerpädagogik Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 mai 1990
im Vordergrund. Ein Modellversuch zeichnet sich aus durch 1. Die einschlägigen EG-Richtlinien legen die zulässigen Ab-
eine stark individualisierte therapeutische Betreuung von Kin- messungen aller zur Beförderung von Gütern bestimmten
dern, Jugendlichen und Erwachsenen nach C. G. Jung und Fahrzeuge über 3,5 Tonnen innerhalb der EG fest. Danach ist
R. Steiner. für alle Fahrzeuge eine Breite von 2,50 Meter zugelassen.
Kühlaufbauten von «dickwandigen Isotherm-Lastwagen» dür-
Le président: L'interpellatrice n'est que partiellement satis- fen jedoch die Breite von 2,60 Meter aufweisen. Irgendwelche
faite de la réponse du Conseil fédéral. Toleranzen sind in den EG-Richtlinien nicht vorgesehen.
Die EG überlässtesden einzelnen Ländern, für den innerstaat-
lichen Verkehr abweichende Limiten festzusetzen.
In mehreren europäischen Staaten ist für Lastwagen eine
Breite von 2,60 Meter allgemein erlaubt (Belgien, Finnland, Lu-
xemburg, Niederlande und Schweden). In Dänemark ist die
Breite von 2,55 Meter gestattet, und die Bundesrepublik
#ST# 90.395 Deutschland akzeptiert auf der Limite von 2,50 Meter eine Fer-
tigungstoleranz von 2 Prozent, so dass ebenfalls 2,55 Meter
Interpellation Steinegger breite Fahrzeuge verkehren dürfen.
Bei internationalen Transporten im EG-Raum sind jedoch
Lastwagen breiten nicht die nationalen, sondern die EG-Vorschriften verbindlich;
Largeur des camions somit dürfen nur 2,50 Meter breite Lastwagen bzw. 2,60 Meter
breite «dickwandige Isotherm-Lastwagen» grenzüberschrei-
tend verkehren.
2. Der Vollzug des Strassenverkehrsrechts ist Aufgabe der
Kantone; es obliegt in erster Linie den kantonalen Polizeibe-
Wortlaut der Interpellation vom 8. März 1990 hörden, neben den schweizerischen Gewichtslimiten auch die
Auf der N 2 am Gotthard wird von der Polizei festgestellt, dass Fahrzeugabmessungen (Breite, Länge, Höhe) zu kontrollieren
etwa 20 bis 30 Prozent der neuen ausländischen Lastwagen und durchzusetzen.
Breiten von 2,55 bis 2,60 Meter aufweisen. Zwar wird in den Im Zusammenhang mit der Zollkontrolle von Fahrzeugen und
Fahrzeugausweisen 2,50 Meter verzeichnet, infolge fehlender ihren Ladungen üben auch die Zollämter (stichprobenweise)
behördlicher Abnahme oder infolge allzu grossen Toleranzen verkehrspolizeiliche Kontrollen aus. Fahrten in die Grenzzone
weisen die Fahrzeuge aber trotzdem Ueberbreiten auf. Waren können mit den im Ausland zulässigen Massen und Gewich-
es zunächst vor allem skandinavische Fahrzeuge und Blu- ten mit einer Bewilligung des Zollamtes durchgeführt werden.
mentransporter einer niederländischen Transportfirma, so So erteilt das Einfahrtszollamtfür 2,60 Meter breite Kühllastwa-
scheinen nun auch Gemüsetransporter aus verschiedenen gen eine Bewilligung für die Fahrt zu einem in der Grenzzone
anderen Ländern immer mehr Ueberbreiten aufzuweisen. liegenden Abladeort. Ausnahmebewilligungen für Fahrten mit
Der Bundesrat wird deshalb zur Beantwortung folgender Fra- mehr als 2,50 Meter breiten Fahrzeugen ins Landesinnere
gen eingeladen: (das heisst über die Grenzzone hinaus) sind nicht zulässig.
1. Welche Situation besteht gegenwärtig in Europa bezüglich Der Bundesrat erwartet, dass die Kontrollorgane (Polizei und
Normierung der Strassenfahrzeugbreiten? Zoll) die zulässige Höchstbreite von 2,50 Meter durchsetzen.
2. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, um die Last-
wagenbreite von 2,50 Meter auf den Transitachsen durchzu- Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du
setzen und das Schaffen von vollendeten Tatsachen durch im- Conseil fédéral.
mer mehr Fahrzeuge mit Ueberbreiten zu verhindern?
Texte de l'interpellation du 8 mars 1990
La police a constaté que 20 à 30 pour cent des nouveaux ca- #ST# 90.407
mions étrangers qui passent le Saint-Gothard sur la N 2 ont
2,55 à 2,60 mètres de large. En dépit du fait que les permis de
circulation indiquent une largeur de 2,50 mètres, les véhicules Interpellation Cayadini
sont plus larges, soit parce que les autorités ne procèdent pas Handel mit kurzläufigen Feuerwaffen
aux contrôles nécessaires, soit parce que les tolérances sont Interpellanza Cavadini
excessives. Alors que c'étaient d'abord essentiellement des Commercio in Svizzera
véhicules Scandinaves et les camions d'une entreprise néer- di armi corte da fuoco
landaise de transport de fleurs qui présentaient ces caractéris-
tiques, il semble que les véhicules assurant le transport de Interpellation Cavadini
légumes de plusieurs autres pays dépassent de plus en plus Commerce des armes à feu
souvent les limites prescrites. de courte portée
Au vu de ce qui précède, le Conseil fédéral est prié de répon-
dre aux questions suivantes:
1. Comment la largeur des véhicules est-elle actuellement
réglementée en Europe?
2. Que compte faire le Conseil fédéral pour que les camions Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1990
circulant sur les axes de transit ne dépassent pas la largeur Ich möchte dem Bundesrat folgende Fragen stellen:
prescrite de 2,50 mètres et pour empêcher que nous ne 1. In welchen Fällen befanden sich in den Waffenlagern des
soyons placés devant des faits accomplis à la suite de l'ac- organisierten Verbrechens und von Terroristen, auf die die ita-
croissement du nombre de véhicules ayant une largeur exces- lienische Polizei bisher gestossen ist, auch Waffen - insbeson-
sive? dere Seriefeuerwaffen der Marken Kalaschnikov und Sites-
Spectre sowie Vorderschaftrepetiergewehre der Marke Re-
Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun mington -, die in der Schweiz eingekauft worden waren?
2. Wie viele Waffen der obgenannten drei Marken sind in den
Schrittliche Begründung - Développement par écrit letzten drei Jahren bei der Einfuhr in die Schweiz'verzollt wor-
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht den?
eine schriftliche Antwort. 3. Wie häufig konnte in der Schweiz in letzter Zeit festgestellt
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Leutenegger Oberholzer Weiterführung der Arbeitserziehungsanstalt
Arxhof/BL
Interpellation Leutenegger Oberholzer Etablissement de rééducation d'Arxhof/BL
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.337
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.06.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 1277-1279
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Ref. No 20 018 764
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