Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-275 KI-generiert

Landscape Protection Fund Resolution Case

Geschäftsnummer VPB 90-275
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The National Council passed a resolution to establish a landscape protection fund, providing 50 million francs as initial federal funding. This fund aims to incentivize the preservation and care of natural cultural landscapes through concrete measures, addressing irreversible damage caused by development and intensified agriculture. The court reasoned that this initiative represents a meaningful and lasting contribution to the 700th anniversary of the Swiss Confederation, given the unique value of the Swiss landscape and the urgent need for its protection.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; Landscape Protection Fund Resolution Case: This fund aims to incentivize the preservation and care of natural cultural landscapes through concrete measures, addressing irreversible damage caused by development and intensified agriculture. The court reasoned that this initiative represents a meaningful and lasting contribution to the 700th anniversary of the Swiss Confederation, given the unique value of the Swiss landscape and the urgent need for its protection.

Schlagwörter

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Natur- und Heimatschutz Eidgenossenschaft Beitrag Grenzscheidungsklage Übertrittserklärung geschützte Rechtsgüter

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

This provision likely relates to the assessment of costs or fees for the proceedings, as indicated by the dispositive mentioning the number of votes for and against a proposal.

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Volltext

3. Mai 1991 N 845 Schlussabstimmungen

#ST# Nationalrat-Conseil national

Einzige Sitzung - Séance unique Mit dem Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung

und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften sollen über ei-

Freitag, 3. Mai 1991, Vormittag nen Fonds zielgerichtet Anreize zur Erhaltung naturnaher

Vendredi 3 mai 1991, matin Landschaften gegeben werden. Dabei geht es in erster Linie

um Ergänzung und zusätzliche Förderung von Aktivitäten von

09.45h öffentlichen und privaten Trägerschaften im Bereich des Land-

schaftsschutzes. Es geht um konkrete Massnahmen. Als mög-

Vorsitz - Présidence: Herr Bremi liche Beispiele nennt der Bericht der Arbeitsgruppe die Riege

und Erhaltung von Heckenlandschaften, die Förderung der

sanften Erschliessung von Alpsiedlungen, sogar das Wild-

heuen und die Restaurierung eines alten Passweges.

Es soll eine rechtlich selbständige Stiftung gegründet werden,

Präsident: Sie haben beschlossen, im Rahmen der Jubilä- welcher der Bund einen Beitrag von 50 Millionen Franken ge-

umsfeier des Parlamentes zum 700. Geburtstag der Eidge- währt. Der Fonds kann durch weitere Bundesmittel und durch

nossenschaft nicht nur zu feiern, sondern auch parlamenta- Zuwendungen Dritter zusätzlich gespiesen werden.

risch tätig zu werden. Angesichts der Einmaligkeit unserer Landschaft und der meist

Aus Anlass des Jubiläums sind vom Parlament bzw. vom Bun- irreversiblen Schäden durch Eingriffe in naturnahe Gebiete ist

desrat drei Vorlagen ausgearbeitet worden. Zwei sind heute ein zusätzlicher Schutz dringende Notwendigkeit. Die Initiative

zur Schlussabstimmung bereit; die dritte wurde in Form eines des Parlaments für die Schaffung eines Landschaftsschutz-

einfachen Bundesbeschlusses schon verabschiedet und fonds stellt deshalb sicher eine sinnvolle, dauerhafte Ergän-

braucht keine Schlussabstimmung. zung der Feierlichkeiten im Rahmen der 700-Jahr-Feier der

Es handelt sich bei diesen drei Vorlagen um die parlamentari- Eidgenossenschaft dar.

sche Initiative Landschaftsschutzfonds sowie um die Vorlagen

des Bundesrates für eine Jubiläumszulage an Bezüger von Er-

gänzungsleistungen zu AHV/IV und für zwei neue Rahmenkre- Schlussabstimmung - Vote final

dite zur Finanzierung von Entschuldungsmassnahmen zu- Für Annahme des Entwurfes 161 Stimmen

gunsten ärmerer Entwicklungsländer und von Umweltpro- Dagegen 2 Stimmen

grammen in Entwicklungsländern.

National- und Ständerat haben diese Geschäfte in der Früh-

jahrssession materiell behandelt, so dass wir jetzt nur noch An den Bundesrat-Au Conseil fédéral

zwei Schlussabstimmungen vorzunehmen haben. Ich

schlage Ihnen vor, dass uns der Vizepräsident vorgängig die

drei Vorlagen kurz einzeln in Erinnerung ruft; dies, um sie in

den Rahmen unserer Jubiläumssession zu stellen.

#ST# 91.005

Ergänzungsleistungen AHV/IV.

#ST# 90.275 Jubiläumszulage

Parlamentarische Initiative Prestations complémentaires AVS/AI.

(Büro des Nationalrates) Allocations de jubilé

Landschaftsschutzfonds Siehe Seite 524 hiervor - Voir page 524 ci-devant

Initiative parlementaire Beschluss des Ständerates vom 21. März 1991

(Bureau du Conseil national) Décision du Conseil des Etats du 21 mars 1991

Fonds pour la protection du paysage

Siehe Seite 682 hiervor - Voir page 682 ci-devant

Nebiker: Bundesrat und Parlament sind sich bewusst, dass

auch im Jubiläumsjahr der Eidgenossenschaft nicht alle Be-

wohner unseres Landes Grund zum Feiern haben. Es gibt Per-

Nebiker: Die von den beiden Ratsbüros eingesetzte Arbeits- sonen, die von der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz

gruppe, welche Vorschläge für eine angemessene Beteiligung wenig profitiert und die mit grossen finanziellen und oft auch

des Parlamentes an den Feierlichkeiten zur700-Jahr-Feierder persönlichen Problemen zu kämpfen haben. Im Alter oder bei

Eidgenossenschaft zu unterbreiten hatte, kam zum Schluss, Invalidität verstärken sich die Schwierigkeiten, besonders

dass eine besondere Aktion mit bleibendem Wert für kom- dort, wo die AHV- oder IV-Renten zusammen mit den Ergän-

mende Generationen beschlossen werden sollte. Sie sollte zungsleistungen die einzigen Einkünfte darstellen. Oft reicht

der ganzen Bevölkerung zugute kommen und der Bedeutung das kaum für das Allernotwendigste aus.

des Anlasses angemessen sein. Bundesrat und Parlament möchten deshalb eine Geste der

Es ist kein Zufall, dass die Wahl der Arbeitsgruppe und dann Solidarität gegenüber den Bedürftigen in unserem Land tun.

auch der Räte auf Massnahmen zur Erhaltung und Pflege von Den Bezügern von Ergänzungsleistungen soll im Jubiläums-

schützenswerten Landschaften fiel. Die rasante wirtschaftliche jahr eine Zulage von 700 Franken pro Person ausgerichtet

Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat der naturnahen Kultur- werden. Wir wollen damit den wirtschaftlich schwächsten Mit-

landschaft stark zugesetzt. Die Ausdehnung der Siedlungen gliedern unserer Volksgemeinschaft zeigen, dass sie nicht ver-

und der Ausbau der Infrastrukturen haben die Kulturfläche ver- gessen werden und dass sie an den Feierlichkeiten teilhaben

kleinert und zusammen mit der Intensivierung der Landwirt- sollen.

schaft viele Lebensräume für Pflanzen und Tiere zerstört. Auch Der Bundesrat hat in der Botschaft zu dieser Vorlage gleichzei-

die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und die für tig in Aussicht gestellt, dass er die wirtschaftliche Lage der Be-

die Verwurzelung der Bevölkerung in ihrer Heimat wichtige züger von Ergänzungsleistungen erneut prüfen wird. Er ist sich

kulturhistorische Ausprägung mancher Landschaften sind be- auch bewusst, dass es in der Schweiz noch weitere Bevölke-

einträchtigt worden. rungskreise gibt, die mit dieser Zulage nicht erreicht werden,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Mitteilungen des Präsidenten

Communications du président

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Maisession

Session Session de mai

Sessione Sessione di maggio

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 01

Séance

Seduta

Geschäftsnummer ---

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.05.1991 - 09:45

Date

Data

Seite 845-845

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Ref. No 20 019 931

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