Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-202 KI-generiert

KOMBV1: Federal Administration IT Upgrade

Geschäftsnummer VPB 90-202
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The decision addresses the dire state of electronic communication within the federal administration, which suffers from outdated systems and insufficient capacity, hindering office automation and inter-departmental communication. The court reasoned that upgrading this infrastructure is crucial for increasing productivity and facilitating future advancements. The approved project, KOMBV1, will establish a network of fiber optic cables to connect various government offices in Bern, improving data exchange capabilities. This initiative is seen as a necessary investment, comparable to significant advancements in private sector data exchange, to ensure the administration's continued operational effectiveness.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN, Art. 68 RCN; KOMBV1: Federal Administration IT Upgrade: The court reasoned that upgrading this infrastructure is crucial for increasing productivity and facilitating future advancements. The approved project, KOMBV1, will establish a network of fiber optic cables to connect various government offices in Bern, improving data exchange capabilities. This initiative is seen as a necessary investment, comparable to significant advancements in private sector data exchange, to ensure the administration's continued operational effectiveness.

Schlagwörter

KI-generiert
E-Government Investitionsvorhaben Zentralverwaltung Regierungs- und Verwaltungsreform behördliche Datenübermittlung Verwaltungsvermögen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 68 GRN

Cited in relation to the category of the Federal Council's proposal concerning electronic communication in federal administration.

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Volltext

16. September 1991 N 1453 Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble #ST# 91.012 Für Annahme des Entwurfes 147 Stimmen Dagegen 14 Stimmen Elektronische Kommunikation in der Bundesverwaltung An den Ständerat-Au Conseil des Etats Communication électronique dans l'administration fédérale Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Februar 1991 (BBI 11248)

Message et projet d'arrêté du 13 février 1991 (FF 11186) #ST# 90.202 Kategorie IV, Art. 68 GRN - Catégorie IV, art. 68 RCN

Standesinitiative Genf Stellung der Dienstverweigerer Initiative du canton de Genève Statut des objecteurs de conscience Antrag der Kommission Eintreten Bericht der Kommission (zu Geschäft 91.408) vom 20. März 1991 (BBIII433) Proposition de la commission Rapport de la commission (sur l'objet 91.408) Entrer en matière du 20 mars 1991 (FF II 427) Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Ledergerber, Berichterstatter: Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 29. August 1991 das vorliegende Geschäft gründlich beraten. Sie hat dazu die Experten des Bundesrates angehört, des Bundesamtes für Informatik, und sie hat noch zwei externe Experten aus der Privatwirtschaft zugezogen, die selber mit dem Aufbau entsprechender Netze Erfahrung haben.

91.302 Das vorliegende Projekt steht vor dem Hintergrund der heutigen Situation der Telekommunikation der Bundesverwaltung. #ST#

Diese Situation sieht sehr schlecht aus. Die Telekommunika- Standesinitiatiye Jura tion in der Bundesverwaltung basiert einerseits auf zwei Zen- Rechtsstatutfür Dienstverweigerer tralen, die veraltet sind, die an ihre Kapazitätsgrenze gestosaus Gewissensgründen sen sind, und andererseits auf einem Netz von Kupferkabeln, Initiative du canton du Jura das auch an seine Kapazitätsgrenzen gestossen ist. Die Bundesverwaltung hat heute rund 600 Kupferleitungen, mit denen Statut de l'objecteur de conscience die einzelnen Aemter verbunden sind. Bericht der Kommission (zu Geschäft 91.408) Die Situation ist nun so, dass in vielen Bereichen ein weiterer vom 20. März 1991 (BBI II433) Ausbau der Büroautomation nicht mehr möglich ist, dass in Rapport de la commission (sur l'objet 91.408) vielen Fällen sogar die Kommunikationsfähigkeit einzelner du 20 mars 1991 (FF 11427) Aemter untereinander nicht mehr gewährleistet werden kann. Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Ein Ausbau der Infrastruktur ist deshalb dringend angezeigt.

Man kann sich das vorstellen, wenn man ähnliche Erfahrungen in der Privatwirtschaft zum Vergleich heranzieht. In den letzten zehn bis zwölf Jahren hat der Datenaustausch in sehr vielen grösseren Betrieben um einen Faktor von mehreren Antrag der Kommission Tausend zugenommen. Das ist gewaltig. Es hat auch damit zu Abschreiben der Initiativen 90.202 und 91.302 tun, dass das Angebot an Apparaten zur Datenverarbeitung, Proposition de la commission zur Kommunikation und an zusätzlichen Dienstleistungen ge- Classer les initiatives 90.202 et 91.302 waltig zugenommen hat. Wenn die Bundesverwaltung in den nächsten Jahren ihre Produktivität steigern will, ihre Kommuni-

Weber-Schwyz, Berichterstatter: Nachdem Sie in der vorherkation auch ausbauen muss, ist hier eine Investition sowohl in

gehenden Gesamtabstimmung überzeugend der parlamentadie Netze wie in die Endgeräte dringend notwendig.

rischen Initiative 91.408 (Zivildienst) zugestimmt haben, kön- Der Bundesrat hat im Jahre 1990 das grundsätzliche Konzept

nen wir auf einfachem Weg auch die beiden Standesinitiativen für die elektronische Datenkommunikation der Bundesverwal-

Genf und Jura abschreiben. Diese beiden Standesinitiativen tung akzeptiert. Das heute vorliegende Projekt KOMBV1, also

hatten zum Inhalt, eine beförderliche Lösung des Dienstver- Kommunikation Bundesverwaltung 1, basiertauf diesem Kon-

weigererproblems einzuleiten. Der Rat hat dargetan, dass er zept und beschlägt einen ersten Ausbauschritt. In diesem Aus-

gewillt ist, dies zu tun. bauschritt ist erst die Vernetzung der einzelnen Aemter enthal-

Ich bitte Sie, die beiden Standesinitiativen Genf und Jura abzuten. Es geht also im wesentlichen darum, in Bern die verschie-

schreiben. denen Amtsstellen so miteinander mit Glasfaserkabeln zu verbinden, dass eine neue Kapazitätsstufe für den Datenaus- Angenommen-Adopté tausch erreicht werden kann.

Das vorliegende Projekt lässt sich in neun Teilschritte unterteilen. Ein erster Teilschritt betrifft die Knotenräume. Heute ist die Bundesverwaltung auf dem Platz Bern und der Umgebung an

185 Standorten untergebracht. In den wichtigsten Verwaltungsschwerpunkten sollen in Zukunft insgesamt 33 Knotenräume aufgebaut werden. Im Botschaftsprojekt selber sind 13 solche Knotenräume enthalten. 17 weitere Knoten werden mit Projekten der Gebäudesanierung jeweils erstellt, oder es werden die bereits vorhandenen Einrichtungen weiter genutzt.

3 Knotenräume sind in Vorhaben für Neubauten enthalten. In diesen Knotenräumen findet sich die technische Infrastruktur für die Telefonie und die Datenkommunikation. Dieser Projektschritt des Teilprojekts 1 kostet 5,3 Millionen Franken. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Standesinitiative Genf Stellung der Dienstverweigerer

Initiative du canton de Genève Statut des objecteurs de conscience

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 01 Séance Seduta

Geschäftsnummer 90.202 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 16.09.1991 - 14:30 Date Data

Seite 1453-1453 Page Pagina

Ref. No 20 020 282

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