Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
90.2001 • VB CH 90.2001 KI-generiert

Petitions on Animal Welfare, Smoking, Timber, Video Content, and Military Compensation

Geschäftsnummer 90.2001
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document contains several petitions and parliamentary discussions. One petition concerns animal welfare in agriculture, proposing various measures like banning tethering of pigs and requiring more space and bedding for animals. The commission largely rejected these proposals, stating that existing regulations would be reviewed or that some demands were too broad. Another petition, from a smokers' club, argued against anti-smoking campaigns, claiming they were a misuse of taxpayer money and lacked scientific basis; the commission also rejected this, highlighting ongoing efforts in tobacco prevention. A third petition called for import restrictions on tropical timber and mandatory labeling, which the commission deemed ineffective and contrary to international agreements, recommending instead international cooperation. A petition regarding the "brutality law" for video content was also addressed, with the commission noting that existing legal revisions already cover concerns about violence and child protection. Finally, a petition proposed changes to compensation laws for military service, suggesting that spouses who care for children should receive equivalent compensation to men performing military service; the commission found this proposal unworkable and suggested alternative compensation for "educational tasks."

Legislator-Regeste

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Art. 18 TSchV, Art. 22 Abs. 2 TSchV, Art. 23 Abs. 2 TSchV, Art. 19d seiner, Art. 1 zu, Art. 3 kann; Petitions on Animal Welfare, Smoking, Timber, Video Content, and Military Compensation: One petition concerns animal welfare in agriculture, proposing various measures like banning tethering of pigs and requiring more space and bedding for animals. The commission largely rejected these proposals, stating that existing regulations would be reviewed or that some demands were too broad. Another petition, from a smokers' club, argued against anti-smoking campaigns, claiming they were a misuse of taxpayer money and lacked scientific basis; the commission also rejected this, highlighting ongoing efforts in tobacco prevention. A third petition called for import restrictions on tropical timber and mandatory labeling, which the commission deemed ineffective and contrary to international agreements, recommending instead international cooperation. A petition regarding the "brutality law" for video content was also addressed, with the commission noting that existing legal revisions already cover concerns about violence and child protection. Finally, a petition proposed changes to compensation laws for military service, suggesting that spouses who care for children should receive equivalent compensation to men performing military service; the commission found this proposal unworkable and suggested alternative compensation for "educational tasks."

Schlagwörter

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Tierschutzrecht ungenügender Rechtsschrifteninhalt Tierhalteverbot Revision des Landwirtschaftsgesetzes Gesetzesvorlagen umweltrechtliche Bedenken
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Volltext

22. Juni 1990 N 1241 Petitionen

chungsrichter, Polizisten, Funktionäre der staatlichen Gewalt Abstimmung - Vote gehören vielfach auch politischen Gruppen an. Toleranz ist nicht die Spezialität aller. Gerade gegenüber Minderheiten- Für den Antrag der Kommission 58 Stimmen Politikern möchte manch kleiner Exponent einer Mehrheits- Für den Antrag Ruf 17 Stimmen gruppe sein Mütchen kühlen. Ihn zu behindern, ihn einzuklagen, verschafft ganz besondere Lust. Dass dies in einem ehemals aristokratischen Staat - wie dem Kanton Bern - offenbar sehr naheliegt, zeigt ein Kommentar von Fleiner/Giacometti, wo formuliert wird: «Diese Immunität besass früher eine be- #ST# Petitionen - Pétitions sondere politische Bedeutung, indem sie entsprechend ihrer ursprünglichen ratio den Parlamentsmitgliedern vorab einen Schutz gegen die Anhebung oder Fortsetzung politisch tendenziöser Strafverfolgungen durch den Kanton Bern gewähren soll.» So steht es im Kommentar von Fleiner/Giacometti. 90.2001 So bleibt lediglich die Frage, wo die Grenze zu ziehen ist. Konsumentenarbeitsgruppe (Kag). Mehr Tierschutz in der Diese Frage ist in dieser Debatte auch schon mehrfach gestellt Landwirtschaft worden. Es geht darum, ob die Ausübung politischer Tätigkeit Groupe de travail des consommateurs pour un élevage im Zusammenhang mit dem Mandat liegt oder nicht. fermier qui respecte à la fois les besoins des animaux et Bei Aktionen mit Demonstrationscharakter ist die Verletzung l'environnement (KAG). Meilleure protection des animaux der bestehenden Rechtsordnung naheliegend. Aber auch der dans l'agriculture Uebereifer politisch Intoleranter wird vermehrt herausgefordert. Das müssen wir zugeben. Dass bernische Untersu- Frau Jeanprêtre unterbreitet im Namen der Petitionsund Gechungsbehörden hier offenbar eine besondere Vorliebe zeiwährleistungskommission den folgenden schriftlichen Begen, beweistauch, dass die Kommission den entsprechenden richt: Untersuchungsbehörden einen Tadel verabreichen musste; das brüske und sehr selbstherrliche Vorgehen wurde doch im- 1. Mit Eingabe vom 4. Oktober 1989 reichte die Kag eine Petimerhin mit einem Verweis kritisiert. Ob als Seltenheit einmal zu tion ein. Die Petenten fordern von den eidgenössischen Rä- Demonstrationszwecken der Immunitätsschutz strapaziert ten: wird - vielleicht leichtsinnig verwendet, ja sogar missbraucht «- Verbot jeglicher Anbindung von Schweinen; wird -ändert nichts daran, dass diese Institution von grossem - Auslauf und Einstreu für alle Tiere; Wert ist. Wenn es sie nicht gäbe, musste man sie erfinden und - Die Auflagen der Tierschutzgesetzgebung sollen auch für in dieser Form, wie sie jetzt vorliegt, einführen. Importprodukte gelten; - Verbot von synthetischen Leistungsförderern (insbesondere Antibiotika und Somatotropine); Schmid: Es geht wieder um die Frage, ob man den Menschen - Verbot gentechnologischer Experimente an Nutztieren - insaufspalten kann in eine Privatperson und in einen Parlamentabesondere keine staatlichen Gelder für solche Forschungen; rier. Ich glaube, man kann nicht sagen, man könne das Gewis- -Verbot von neuen Massentierhaltungen mit Truten, Wachsen in ein Privatgewissen und in ein Parlamentariergewissen, teln etc.; aufspalten. Es wird nie möglich sein, diese Dinge voneinander - Intensive Förderung der praxisbezogenen Nutztierethologie zu unterscheiden. Wenn wir glaubwürdig handeln, handeln an den schweizerischen Lehrund Forschungsstätten; wir als Person und nicht als Teilperson. -Verbandsbeschwerderecht für die Tierschutzorganisatio- Im übrigen muss ich festhalten: Es handelt sich hier um ein nen; Vorgefecht in Anbetracht von weiteren, bevorstehenden Anträ- - Maximal 2,5 Düngergrossvieheinheiten (DGVE) pro Hektare gen auf Aufhebung der Immunität. Herr Ruf, Sie haben sich ein landwirtschaftlicher Nutzfläche (keine Bahnhofbauern und bisschen zu früh gefreut: Herrn Jeanneret und Herrn Gros Gülleschwemme mehr); geht es nicht um die Aufhebung der parlamentarischen Immu- - Energischer Vollzug der schon bestehenden Tierund Umnität von Herrn Günter, sondern von Jean Ziegler. weltschutzgesetze.» Die Petenten begründen ihre Eingabe damit, dass «die schnelle Verwirklichung dieser Forderungen eine tierund um- Mme Jeanprêtre, rapporteur: Juste deux mots, non pour justiweltgerechtere Landwirtschaft, die in besserem Einklang steht fier les propos que j'ai tenus tout à l'heure, mais pour vous rapmit den Oberzielen der schweizerischen Landwirtschaftspolipeler une phrase du rapport que j'ai citée et que, par ailleurs, tik, ermöglicht. Auch kleine und mittlere Bauern gewinnen so aucun membre de la commission n'a rectifiée: «Les parlemenwieder eine Existenzmöglichkeit.» taires jouissent d'un droit que l'on peut qualifier à certains 2. Die Petitionsund Gewährleistungskommission befasste égards d'un privilège.» C'est vrai, ils ont, peut-être, des droits sich am 25. April 1990 mit dieser Eingabe sowie einer diesdifférents des simples citoyens mais aussi des obligations difbezüglichen Stellungnahme des Eidgenössischen Volkswirtférentes. Les parlementaires jouissent du privilège de l'immuschaftsdepartementes. Sie hält dazu folgendes fest: nité relative parce que: « .... même en dehors des sessions, ils 21. Verbot jeglicher Anbindung von Schweinen: restent liés au devoir absolu de s'acquitter de leur mandat Die Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 (TSchV; SR consciencieusement, librement et sans subir de pression, 455.1) verbietet die Anbindung von Schweinen am Hals comme le prescrit la constitution.» C'est dans cet esprit-là que (Art. 22 Abs. 3), lässt aber die Anbindung mittels Brustgurte je suis intervenue tout à l'heure. unter einschränkenden Bedingungen zu (Art. 6, Art. 22 Abs. 2; Anhang 1, Tabelle 12, Ziff. 21). Diese Haltungsform ist in der Praxis häufig, wird aber von einzelnen Tierschützergruppen Frau Stamm, Berichterstatterin: Die Präsidentin weist darauf als nicht tiergerecht bezeichnet. Neue Forschungsergebnisse hin, dass sie ihre Ausführungen über die relative Immunität der auch aus der Schweiz unterstützen diese Ansichten. Im Rah- Parlamentarier im Sinne der Ausführungen auf Seite 3 des men einer künftigen Revision der Tierschutzverordnung soll Kommissionsberichtes gemacht hat, wo über das Privileg der dieser Aspekt erneut geprüft werden. relativen Immunität-welches ein Korrelat zu den Pflichten des 22. Auslaufund Einstreu für alle Tiere: Parlamentariers ist - steht: «Dieses Privileg der Immunität Die Tierschutzverordnung fordert zeitweilige Bewegungsmögnimmt darauf Rücksicht, dass der Parlamentarier nicht nur lichkeiten für Rindvieh in Anbindehaltung (Art. 18 TSchV) und während der Sessionen eng mit der unbedingten Pflicht verfür Sauen, die in Kastenständen oder angebunden gehalten bunden ist, sein Mandat verantwortungsbewusst, ohne Druck werden (Art. 22 Abs. 2 TSchV). Diese Bewegungsmöglichkeit und frei, gemäss Verfassung, ausüben zu können.» kann auch im Stall gegeben werden (z. B. Laufstall für Rind- Hinter diesem Satz steht die ganze Kommission. vieh, grosse Boxen für Sauen). In der Praxis wird die Bewe- Pétitions 1242 N 22 juin 1990

gungsmöglichkeit nicht immer realisiert; bei der Durchset- Intensivhaltungen mit Truten, Wachteln etc. besteht keine zung der Tierschutzvorschriften bestehen hier Schwierigkei- Rechtsgrundlage. ten. 27. Intensive Förderung der praxisbezogenen Nutztieretholo- Für Hühner fordert die Tierschutzverordnung nicht ausdrückgie: lich Auslaufmöglichkeiten. Der Bundesrat hat sich am 6. September 1989 bereit erklärt, Einstreu wird in der Tierschutzverordnung für bestimmte Nutdas Postulat Meier-Glattfelden vom 15. Juni 1989 (89.507), zungsbzw. Alterskategorien beim Rindvieh und Schwein gewelches die Erweiterung des Unterrichtes in Nutztierethologie fordert (Art. 17, Art. 23 Abs. 2 TSchV), nicht jedoch für Hühner. am Institut für Nutztierwissenschaften an der ETH Zürich for- In der Praxis wird in den neuen Haltungssystemen für Legedert, entgegenzunehmen. Der Nationalrat hat es überwiesen. hennen (Volierenund Etagenhaltungen) aus Marktgründen Ein Konzept der ETH Zürich besteht. (Verkauf der Eier als Bodenhaltungseier zu höherem Preis) in Auf dieGestaltungderLehrpläneanden kantonalen Hochschuden meisten Fällen Einstreu gegeben. In der Pouletmast ist len können die Bundesbehörden keinen Einfluss nehmen. Einstreu ohnehin üblich. Die Forderung wird in bezug auf die Das Bundesamt für Veterinärwesen vergibt seit 1981 jährlich Haltung von Legehennen bei einer Revision der Tierschutzbedeutende Summen als Forschungsbeiträge und -auftrage verordnung zu prüfen sein. Allerdings werden auch Aspekte für Tierschutzforschung im Bereich der Nutztierethologie an der Hygiene (erhöhtes Risiko des Parasitenbefalls, vermehrte die Universitäten Bern und Zürich, die ETH Zürich und die For- Verschmutzung der Eier, Medikamentenanwendung, Rückschungsanstalt Tänikon. stände in Eiern) mitberücksichtigt werden müssen. 28. Verbandsbeschwerderecht für Tierschutzorganisationen: 23. Die Auflagen der Tierschutzgesetzgebung sollen auch für Ueber die Frage hat das Parlament bei der Behandlung der Importprodukte gelten: Volksinitiative «Weg vom Tierversuch» zu befinden. Der Bun- Eine Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundesamtes für Landdesrat hat die Einführung der Verbandsbeschwerde gegen wirtschaft prüft die Frage von Importregelungen verschiede- Tierversuche in seiner Botschaft vom 30. Januar 1989 zur Inner Art. Der Schlussbericht ist 1990 zu erwarten. itiative abgelehnt. Dasselbe gilt für die Mehrheit der vorbera- 24. Verbot synthetischer Leistungsförderer: tenden Kommission des Nationalrates, die indessen - im Rah- Leistungsförderer werden gestützt auf Artikel 73 des Landwirtmen eines indirekten Gegenvorschlags - die Schaffung eines schaftsgesetzes nach strengen Anforderungen zugelassen. Behördenbeschwerderechts zugunsten des Bundesamtes für Bei Beachtung der Anwendungsbedingungen verursachen Veterinärwesen beantragt. Eine Kommissionsminderheit wird sie keine Rückstände im Fleisch. Bei einem Verbot von antimifür die Verbandsbeschwerde eintreten. krobiellen Leistungsförderern wäre zu befürchten, dass an- 29. Maximal 2,5 Düngergrossvieheinheiten pro Hektare landstelle geprüfter Wirkstoffe vermehrt Medikamente aufgrund wirtschaftliche Nutzfläche: tierärztlicher Verschreibung oder illegal eingesetzt würden. Dünger - also auch Gülle und Mist - sind abgestimmt auf den Gegenüber der heutigen Situation würde ein derartiger erhöh- Bedarf der Pflanzen und mit Rücksicht auf die im Boden beter Einsatz von Medizinalfutter zu einer Verschlechterung führeits vorhandenen pflanzenernährenden Stoffe einzusetzen. ren. Ein Verbot der antimikrobiellen Leistungsförderer müsste Dies verlangt die Stoffverordnung des Bundesrates, die auf demnach mit einem Verbot jeglicher Verabreichung von Antidas Umweltschutzgesetz abstellt. Das Gewässerschutzrecht biotika über Futter oder Wasser verbunden sein. seinerseits will sicherstellen, dass durch den Einsatz der be- Bovines Somatotropin ist in der Schweiz nicht zugelassen, sonders gewässergefährdenden Gülle die Gewässer nicht geund bis heute ist noch kein Bewilligungsantrag gestellt worfährdet bzw. verunreinigt werden. den. Bei einem Gesuch um Zulassung würden nicht nur die Die unter bestmöglichen pflanzenbaulichen Voraussetzungen Aspekte des Gesundheitsschutzes, sondern auch jene der höchstens erlaubte Güllemenge entspricht dem Düngstoffan- Oekologie, des Tierschutzes und der Oekonomie geprüft. Dafall von 3 Düngergrossvieheinheiten (DGVE). Bei diesem bei wären sämtliche interessierten Kreise zu begrüssen. Grenzwert handelt es sich auch um einen Wert, der als Entge- 25. Verbot gentechnologischer Experimente an Nutztieren: genkommen wirtschaftliche Härten für betroffene Nutztierhal- Gentechnologische Experimente sind gemäss Tierschutzter, beispielsweise in der Tiermast, mildert. Es ist denn auch in gesetzgebung bewilligungspflichtige Tierversuche. Das Bunder Vernehmlassung zum neuen Gewässerschutzgesetz gedesamt für Veterinärwesen hat im September 1989 einschränfordert und in beiden Räten so beschlossen worden. Anträge kende Richtlinien erlassen, um Missbräuche zu verhindern. auf generelle Herabsetzung auf 2,5 DGVE hatten keinen Er- Die gentechnologische Forschung an Nutztieren dient vor alfolg. Auch ist darauf hinzuweisen, dass die zuständigen kantolem der Erforschung von Erbfehlern und von Fragen der Vernalen Vollzugsbehörden gehalten sind, je nach Standortvererbbarkeit. Die Ergebnisse können positive Auswirkungen beihältnissen diese Höchstgrenze von 3 DGVE herabzusetzen. spielsweise auf die Tiergesundheit zeitigen. Wird gemäss Stoffverordnung nach Pflanzenbedarf gedüngt, Das Parlament hat Probleme der Gentechnologie im Zusamwird es in den meisten Fällen ohnehin nicht möglich sein, die menhang mit der Volksinitiative «gegen Missbräuche der Fort- Höchstgrenze von 3 DGVE über längere Zeit auszunützen. pflanzungsund Gentechnologie beim Menschen» und dem 210. Vollzug der bestehenden Tierund Umweltschutzge- Gegenvorschlag des Bundesrates, dessen Geltungsbereich setze: auch auf Tiere ausgedehnt ist, zu behandeln. Neben den insgesamt erfreulichen Wirkungen des Tierschutz- 26. Verbot von neuen Massentierhaltungen mitTruten, Wachgesetzes sind unbestritten auch Schwierigkeiten beim kantoteln etc.: nalen Vollzug aufgetreten. Der Bund bemüht sich im Rahmen Die Bewilligungspflicht für Stallbauten gestützt auf Artikel 19d seiner Möglichkeiten mittels Beratung, Kursen, Richtlinien etc. des Landwirtschaftsgesetzes verhindert seit 1978 die Entsteum Verbesserung beim Vollzug durch die Kantone. hung neuer und die Vergrösserung bestehender bodenunab- Der Vollzug des Umweltschutzbzw. Gewässerschutzgesethängiger Tierhaltungsbetriebe. Stallbaubewilligungen werzes liegt ebenfalls in der Kompetenz der Kantone. Die zuständen nur an kleine und mittelgrosse Betriebe erteilt und nur für digen Bundesstellen unternehmen alles, um sie dabei zu un- Einheiten mit begrenzten Tierzahlen (beispielsweise für höchterstützen. Dies geschieht mit zahlreichen Informationsschrifstens 2200'Masttruten). Die Haltung von Wachteln ist diesen ten, Informationstagungen und direkten persönlichen Kontak- Bestimmungen bisher nicht unterstellt, weil dieser Produktiten mit den Vollzugsbehörden. Das Umsetzen der Gesetzesonszweig in der Schweiz bis heute keine grosse Bedeutung bestimmungen in die Praxis braucht aber erfahrungsgemäss hat. viel Zeit. Wichtig ist, dass in erster Priorität die landwirtschaft- In der Tierschutzverordnung wird die Haltung von Truten oder liche Beratung in den Kantonen verstärkt wird und sich die Wachteln nicht detailliert geregelt. Das Bundesamt für Veteri- Landwirte der Beratung tatsächlich auch öffnen. närwesen hat immerhin 1982 betreffend Wachteln einschränkende Richtlinien erlassen und den interessierten Produzen- Antrag der Kommission tenkreisen 1987/1988 die Bedingungen mitgeteilt, welche eine Mehrheit tiergerechte Trutenhaltung ermöglichen (eine entsprechende Von der Petition Kenntnis nehmen, ihr aber keine Folge ge- Richtlinie ist in Vorbereitung). Für ein pauschales Verbot neuer ben. 22. Juni 1990 N 1243 Petitionen

Minderheit den. Das sollte ohnehin der Fall sein - nicht erst, wenn man mit (Schmid, Béguelin, Braunschweig, Maeder, Rechsteiner) einem Postulat nachhilft. Die Punkte 1 bis 6 der Petition als Postulat und die Punkte 7 Ich glaube aber, es ist wichtig, dem Bundesrat kundzutun, bis 10 der Petition zur Kenntnisnahme an den Bundesrat überdass trotz der getroffenen Entscheide der Wunsch nach weiweisen. tergehenden Massnahmen im Volk nach wie vor besteht. Ich ersuche Sie, dem Antrag der Kommissionsminderheit zuzu- Antrag Weder-Basel stimmen. Punkt 10 der Petition sei als Postulat zu überweisen. Weder-Basel: Die Kag hat offenbar mit ihrem Vorstoss ein An- Proposition de la commission liegen aufgegriffen, das immer mehr Menschen beschäftigt. Majorité Die Petitionskommission hat dieser Tatsache mit einem vier- Prendre acte de la pétition, mais ne pas lui donner suite. seitigen Bericht Rechnung getragen. Die Kommissionsmin- Minorité derheit beantragt, sechs der Forderungen als Postulate zu (Schmid, Béguelin, Braunschweig, Maeder, Rechsteiner) überweisen. Transmettre au Conseil fédéral comme postulat les points 1 à Selbst die Kommissionsmehrheit stellt fest, dass nicht alles 6 de la pétition et les points 7 à 10 pour qu'il en prenne acte. zum Besten bestellt ist. Wenn ich Sie namens unserer Fraktion bitte, den Antrag der Kommissionsminderheit zu unterstützen, Proposition Weder-Bâle will ich vorausschicken, dass die Initianten sehr wohl wissen, Transmettre le point 10 de la pétition sous forme de postulat. wovon sie in ihren zehn Forderungen sprechen. Die Kag kennt heute Verträge mit hunderttausend Produzen- Schmid, Sprecher der Minderheit: Im Namen der Kommissiten in der ganzen Schweiz, die sie berät und kontrolliert. Diese onsminderheit ersuche ich Sie, von den 10 Forderungen der Bauern gewähren ihren Tieren täglich Auslauf ins Freie, Ein- Petition, die von der Konsumentenarbeitsgruppe eingereicht streu im Stall und medikamentenfreies Futter. Sie fahren nicht wurde, dem Bundesrat die ersten 6 als Postulat und die Punkschlecht dabei; denn die Kag vermittelt ihnen Absatz zu höhete 7 bis 10 zur Kenntnisnahme zu überweisen. ren Preisen. Auf gemeinnütziger Basis und ohne einen Rap- Bei den ersten 6 Forderungen handelt es sich um Probleme, pen Subvention wird hier seit Jahren ein positives Beispiel gedie ohnehin in Anbetracht bevorstehender Gesetzesrevisiogeben. Damit es Nachahmung finden kann, muss der Bund nen bereits entscheidungsreif sind oder vom Bundesrat schon ein paar Zeichen setzen. Die Tierschutzverordnung bedarf in geprüft werden. Wir verlangen mit einer verbindlichen 'Untereinigen Punkten der Klärung, damit der schleppende Vollzug stützung dieser Anliegen nichts Unmögliches. Ich brauche vorankommt und damit sich der Aufwand wirklich lohnt. das hier nicht im einzelnen zu wiederholen. Nun möchte ich mich noch speziell mit der Anbindung von In der Stellungnahme der Petitionsund Gewährleistungs- Schweinen beschäftigen - als Vegetarier komme ich ja nicht in kommission wird über entsprechende Forschungsergeb- Verdacht, das etwa wegen der Koteletts zu tun. Ich plädiere nisse, den allgemeinen Meinungsumschwung und die dieeinmal mehr in dieser Woche für die Würde der Tiere. Diese sem Rechnung tragenden Bemühungen des Bundesrates, Würde wird verletzt. Die Tiere erleben von der Wiege bis zur entsprechende Revisionsvorschläge zu prüfen, ausführlich Bahre respektive von der Bucht bis zum Metzger eine Welt des berichtet. Die ersten drei Forderungen betreffen eine artge- Grauens, der Trostlosigkeit; sie erleben Langeweile, sie erlerechtere Tierhaltung, wozu vor allem Bewegungsmöglichkeiben ein Dasein, das man gar niemandem zumuten darf, auch ten und Einstreu gehören. Sie sind keineswegs übertrieben, nicht den Tieren. können doch solche Bedingungen auch in den Ställen selbst Ich meine aber, dass damit auch die Würde des Menschen vergeschaffen werden. Es versteht sich dabei von selbst, dass letzt wird. Es verstösst gegen diese Würde, wenn wir nicht dafür Anstrengungen unternommen werden sollen, dieselben Aufeintreten, dass die Tiere auch zu ihren Rechten kommen. Ich lagen auch an Importprodukte zu knüpfen. weiss, Herr Rohrbasser, es stört Sie jetzt ein bisschen, dass ich Die Forderungen 4 und 5 möchten bestimmten Auswüchsen für die Würde der Tiere eintrete, weil Sie ja eher meinen, das begegnen, die eigentlich nur die Folge der verfehlten Tierhalseien Wegwerfartikel. Aber dem ist nicht so. Wir sind schon von tungsind. der Geschichte her mit den Tieren aufs engste verbunden. Wo man die Tiere nicht artgerecht leben lässt, werden sie an- Solange die Anbindung von Schweinen nicht grundsätzlich fälliger auf Krankheiten und brauchen Medikamente - ja man verboten ist, lässt sich die gesetzlich vorgeschriebene zeitweiist versucht, sie gentechnisch so zu manipulieren, dass sie in lige Losbindung weder kontrollieren noch durchsetzen. Das ihrer unnatürlichen Lebenslage nicht mehr mit ihren angebowissen Sie alle ganz genau. Die Anbindung ist die Folge der renen Bedürfnissen in Konflikt geraten. industriellen Tierhaltung; sie widerspricht - wie ich gesagt Zum Einsatz von Somatotropin hat sich die Petitionskommishabe - der Würde der Tiere, und sie widerspricht den Grundsion anlässlich einer früheren Stellungnahme bereits ablehrechten, die wir auch den Tieren zugestehen müssen; denn nend geäussert. diese Tiere möchten sicher gerne - wie wir - spielen, sie wür- Mit der Zucht und dem Markt von Truten und Wachteln - in der den gerne wühlen, sie würden sich gerne bewegen. Das alles Forderung 6 enthalten - sollten wir nicht neue Nischen von wird ihnen aus materiellen Gründen vorenthalten. Massentierhaltungen auftun, wenn andererseits alles daran- Wir müssen umdenken, sonst fällt das alles auf uns zurück. gesetzt wird, die vorhandenen nicht tiergerechten Einrichtun- Was im Teller liegt, betrifft nachher auch uns. Am Schluss der gen zu eliminieren. Nahrungskette stehen wir Menschen. Mir als Vegetarier macht Soweit die sechs Punkte, die wir als Postulat überweisen das nichts aus; gerade darum kann ich mich ja für die Tiere möchten. einsetzen. Die Forderungen 7 bis 9 dagegen sind zwarnach der Auffassung der Kommissionsminderheit - auch postulatswürdig, Rüttimann: Ich möchte Sie bitten, der Petition in globo zuzuaber es sind Themen und Probleme, mit denen sich der Rat stimmen und die Anträge der Minderheit Schmid und von erst kürzlich befasst hat. So ist z. B. ein Postulat unseres Kolle- Herrn Weder abzulehnen. Mit dem, was innerhalb des geltengen Meier-Glattfelden zur Förderung der Nutztierethologie an den Tierschutzgesetzes aufgeführt ist, sind wir selbstverständder ETH vom Bundesrat akzeptiert und vom Rat überwiesen lich einverstanden; das Tierschutzgesetz soll innert Frist realiworden. siert werden. Was aber darüber hinausgeht - es werden immer Ueber die Frage der Verbandsbeschwerde hat der Rat im Rahwieder Vorstösse unternommen, die über unsere Tierschutzmen des Tierschutzgesetzes entschieden. Im Zusammennormen hinausgehen, wie wir es diese Woche wieder erlebt hang mit dem Gewässerschutzgesetz ist die Zahl der Düngerhaben -, da bin ich der Meinung, dass es nicht zur Rechtssigrossvieheinheiten pro Hektare festgelegt worden. cherheit beiträgt, wenn wir das Tierschutzgesetz bereits revi- Den konsequenten Vollzug der Gesetze bei Punkt 10 möchten dieren, bevor es überhaupt in Kraft ist. wir als selbstverständlich betrachten. Es hat keinen Sinn, mit Sie wissen, dass das Tierschutzgesetz von 1980 eine Uebereinem Postulat zu fordern, dass die Gesetze eingehalten wergangsfrist von 12 Jahren vorsieht. Der Ständerat beantragte Pétitions 1244 N 22 juin 1990

seinerzeit 20 Jahre, der Nationalrat 8 Jahre. Es wurde eine Eisetzliche Massnahmen erarbeiten, Forschungen und Evaluanigung bei 12 Jahren vereinbart. Diese gilt bis 31. Dezember tionen beantragen und Informationskampagnen vorbereiten. 1991. Die Tabakkommission gab zwei Expertisen über «Prävention Wir sind der Meinung, dass wir diese Frist einhalten müssen des Rauchens durch Gesundheitserziehung» und «Tabakund dass dann das Tierschutzgesetz endgültig und mit allen werbung» in Auftrag. Diese Expertenberichte werden für 1990 Konsequenzen in Kraft treten soll. Wir sind auch bereit, von der erwartet und sollen Grundlagen für präventive Massnahmen Landwirtschaft und von derTierhaltung her-wir haben an diebilden. sem Tierschutzgesetz ja mitgearbeitet - diese Normen einzu- Im heutigen Zeitpunkt gibt es jedoch keine landesweite Milliohalten, aber nicht ständig nach dem Prinzip «Wer bietet nenkampagne gegen das Rauchen. Es besteht auch nicht die mehr?» zu überbieten. Absicht, auf kaltem, administrativem Weg Massnahmen ge- Mit der Gleichbehandlung der Importprodukte könnten wir gen Menschen durchzusetzen, welche rauchen. uns beispielsweise durchaus einverstanden erklären, auch Die von den Petenten kritisierte Broschüre «Rauchen und mit dem Verbot von Somatotropin und anderem. Es geht aber Sterblichkeit in der Schweiz» war lediglich eine Beilage zum darum, dass wir diese Frist doch einmal abwarten. Bag-Bulletin vom Februar 1989 und richtete sich an Aerzte und Es gibt verschiedene Probleme für die Tierhalter, auch finan- Fachleute. zielle. Diese Umstellungen kosten Geld. Wo das bis zum Ab- Das Bag unterstützt aber zweckmässige Aktionen Dritter. lauf der Frist hinausgezögert wird, handelt es sich meistens Die Kommission ist der Auffassung, dass diese Aktionen für um auslaufende Betriebe, die keine Nachkommen haben und die Gesundheitsförderung in der Schweiz notwendig und nicht mehr grosse Investitionen machen möchten; sie schöpsinnvoll sind und noch ausgebaut bzw. vermehrt werden sollfen deshalb die Uebergangsfrist bis Ende 1991 aus. ten. Herr Schmid sagte es selbst: Was die Grossvieheinheiten betrifft, haben wir kürzlich darüber beraten. Die Räte sind sich Antrag der Kommission darüber einig. Artikel 14 des Gewässerschutzgesetzes ist be- Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, von der Petireinigt. tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. Abschliessend möchte ich bemerken, dass wir zum Tierschutzgesetz stehen und es durchführen wollen und müssen. Proposition de la commission Wir wehren uns lediglich gegen die ständigen Diskriminierun- Pour les raisons indiquées, la commission propose de prengen, wie sie vorhin wieder von Herrn Weder vorgebracht wurdre acte de la pétition mais de ne pas lui donner suite. den - direkt oder indirekt -, wonach das Tierschutzgesetz verschleppt werde und die Tiere grausam gehalten werden. Das Angenommen - Adopté ist in der überwiegenden Mehrheit nicht der Fall. Es gibt leider immer wieder Fälle, wo Tiervernachlässigungen vorkommen. 90.2003 . Hier sollen die Behörden eingreifen. Mit dem gestern be- Projektteam Arewa. Einfuhrbeschränkung für Tropenhölschlossenen revidierten Gesetz ist das möglich. Die Behörden zer und Deklarationspflicht für alle verarbeiteten Hölzer können eingreifen. Groupe de projet AREWA. Limitation des importations de Diese Missbräuche schützen wir nicht; wir wehren uns jedoch bois tropicaux et obligation de déclaration de tous les progegen die Behauptung, die Nutztierhalter seien alle Unmenduits en bois schen, wie das hin und wieder ausgedrückt wird. Ich bitte Sie, zur Rechtssicherheit beizutragen und diese Peti- Frau Jeanprêtre unterbreitet im Namen der Petitionsund Getion in globo zur Kenntnis zu nehmen. währleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht: Le président: M. Weder-Bâle a retiré sa proposition. 1. Mit Eingabe vom 24. November 1989 reichte das Projekt- Abstimmung - Vote team Arewa eine Petition ein (2229 Unterzeichner). Die Petenten fordern das Parlament auf, «eine Einfuhrbeschränkung für Für den Antrag der Mehrheit 69 Stimmen Tropenhölzer und eine Deklarationspflicht für alle verarbeite- Für den Antrag der Minderheit 34 Stimmen ten Hölzer» zu beschliessen. Ihr Ziel ist der Schutz des Amazonas-Regenwaldes. 90.2002 2. Die Petitionsund Gewährleistungskommission befasste Raucher-Club. Gegen Präventionskampagnen sich am 25. April 1990 mit dieser Eingabe und einer Stellung- Club des fumeurs. Contre les campagnes préventives nahme des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes. Sie kommt mit diesem zu folgenden Schlüssen: Frau Jeanprêtre unterbreitet im Namen der Petitionsund Ge- 21. Die fortschreitende Zerstörung der Tropenwälder ist ein währleistungskommission den folgenden schriftlichen Beschwerwiegendes Problem; die Verschlechterung der Situaricht: tion ist besorgniserregend. Der Hauptgrund für die Rodungen ist jedoch nicht der Holzhandel. Das Abbrennen von Wald zur 1. Mit Eingabe vom 9. Oktober 1989 reichte der Raucher-Club Gewinnung von landwirtschaftlichem Eioden oder die Nut- (CH) eine Petition ein. Die Petenten ersuchen die eidgenössizung der Wälder für die Befriedigung lokaler Bedürfnisse schen Räte, «die sogenannten 'Präventionskampagnen' ge- (Brennholz, Bauholz) sind die Hauptursachen für das Vergen die Raucher zu überprüfen, bevor noch weiterer gesellschwinden der tropischen Regenwälder. schaftspolitischer Schaden entsteht». Sie begründen ihr An- 22. Die Forstwirtschaft der Tropengebiete muss sich an den liegen damit, dass Steuergelder gegen den Willen der Bürger Grundsatz der rationellen Nutzung der zur Verfügung stehenfür Kampagnen missbraucht werden und dass auf kaltem, adden Ressourcen halten. Einerseits geht es um die wirtschaftministrativem Weg Massnahmen gegen Menschen durchliche Nutzung des Waldes (Einkommensund Arbeitsquelle, gesetzt werden, welche rauchen. Auch sei der angebliche so dass die Bevölkerung ein Interesse daran hat, sich diese Kausalzusammenhang von Rauchen und vorzeitigem Tod Ressourcen zu erhalten) und anderseits um die Erhaltung des nicht erwiesen. Für Kampagnen gegen die Raucher gebe es ökologischen Gleichgewichts (Erneuerung des Waldes). keine vernunftsmässigen Gründe. 23. Vorschläge für eine Beschränkung der Einfuhr von Tropen- 2. Die Petitionsund Gewährleistungskommission des Natiohölzern, wie sie in mehreren parlamentarischen Vorstössen nalrates befasste sich am 11. Januar 1990 mit dieser Eingabe. gemacht wurden, hat der Bundesrat aus den folgenden Grün- Sie hält dazu folgendes fest: den abgelehnt: Gestützt auf ein nationalrätliches Postulat aus dem Jahre 1983 Da das Volumen unserer Tropenholzimporte sehr gering ist setzte der Bundesrat im Herbst 1987 die Eidgenössische Kom- (und sich in den letzten Jahren stark vermindert hat), hätten mission für Tabakfragen ein. Sie soll den Bundesrat in Fragen einseitige Massnahmen kaum Wirkung, könnten jedoch under Aufklärung über das Rauchen beraten, Vorschläge für gesere Bemühungen um einen Dialog mit den Produzentenlän- 22. Juni 1990 1245 Petitionen

dem beeinträchtigen, und zwar sowohl auf multilateraler als währleistungskommission den folgenden schriftlichen Beauch auf bilateraler Ebene. richt: Unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Entwicklung müsste man den Handel mit Holz aus Plantagen oder Wäl- 1. Mit Eingabe vom 4. Dezember 1989 reichte die SchalICa Vidern, die nach ökologisch gesunden Kriterien bewirtschaftet deo (mit zahlreichen Mitunterzeichnern) eine Petition ein. Die und genutzt werden, fördern. Petenten fordern das Parlament zu folgenden Massnahmen Solche Handelsbeschränkungen sind mit unseren internatioauf: nalen Verpflichtungen (namentlich im Rahm.en des Gatt) nicht «Art. 1 zu vereinbaren. Anstrebung eines Jugendschutzgesetzes vor Brutalos, mit Al- 24. Eine Deklarationspflicht bei der Einfuhr von Holzproduktersbegrenzung ab 18 Jahren; ten würde zahlreiche Probleme auf internationaler Ebene Art. 2 (Gatt) und auf der Ebene der praktischen Durchführung stel- Als Grundlage gilt die Altersfreigabe der FSK (Freiwillige len. Da Holzprodukte in grosserZahl und in grossem Umfang Selbstkontrolle in Deutschland). Nicht FSK-geprüfte Filme eingeführt werden (und da der Anteil der Tropenhölzer wahrsind zu verbieten. scheinlich sehr gering ist, wenn er überhaupt ermittelt werden Art. 3 kann), wäre eine solche Massnahme im Verhältnis zum ange- Anerkennung der Indizierten-Liste aus Deutschland. Verstrebten Ziel unverhältnismässig. stösse gegen die Altersfreigabe sind mit Geldstrafen zu bele- 25. Das Problem muss auf internationaler Ebene angegangen gen.» werden. Unsere Massnahmen zur Unterstützung der Forstwirt- 2. Die Petitionsund Gewährleistungskommission befasste schaft und zugunsten einer rationellen Nutzung der Ressoursich am 25. April 1990 mit dieser Eingabe. Sie holte dazu eine cen in den Entwicklungsländern umfassen nicht nur Aktionen Stellungnahme des Eidgenössischen Justizund Polizeidebilateraler Zusammenarbeit, sondern auch Hilfe an verschiepartementes ein und gelangt mit diesem zu folgenden Schlüsdene internationale Organisationen, die in diesem Bereich täsen: tig sind, wie die Internationale Tropenholz-Organisation Die revidierten Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) (ITTO) und der Tropenwald-Aktionsplan (PAFT). über Delikte gegen Leib und Leben und gegen die Familie 26. Die Kommission verweist schliesslich auf ihr umfassendes sind am 1. Januar 1990 in Kraft getreten. Dieses Revisionspa- Postulat vom 30. August 1989 (vom Nationalrat am 6. Oktober ket enthält mit Artikel 135 StGB eine neue Bestimmung über 1989 angenommen) mit folgendem Wortlaut: Gewaltdarstellungen. Es handelt sich um ein generelles Ver- «Tropische Regenwälder bot solcher Darstellungen. Der Bundesrat wird eingeladen, alle rechtlichen Möglichkeiten 21. Die Brutalo-Bestimmung steht ganz im Zeichen des Schutzu prüfen und Vorschläge zu unterbreiten, mit denen wirksam zes der Würde des Menschen, des sittlichen Empfindens und Einfluss genommen werden kann auf die Erhaltung der tropides Jugendschutzes. Verboten werden Darstellungen, die schen Regenwälder und ihrer Flusssysteme sowie zum «grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere ein- Schutz und zur Anerkennung der Rechte ihrer Ureinwohner. dringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Men- Insbesondere sind zu erwägen: schen in schwerer Weise verletzen». Es geht um erniedri- -eine konsequente ökologisch orientierte Mitarbeit der gende, wahrhaft menschenverachtende Darstellungen, die Schweiz in der Internationalen Tropenholz-Organisation ohne jede Rechtfertigung als Selbstzweck und um der blos- (ITTO), sen Gewalt willen hergestellt und verbreitet werden. - die verstärkte Beteiligung an einer schrittweisen Entschul- Im Bestreben, einen möglichst wirksamen Jugendschutz zu dung von Drittweltländern als Gegenleistung für Bemühungewährleisten, sehen Bundesrat und Parlament ein generelgen, entsprechende Gebiete tropischer Regenwälder dauerles, altersunabhängiges Verbot vor. Gegenüber Anträgen in haft unter Schutz zu stellen, den Räten, die auf eine Lockerung des Verbotes abzielten - - die Einwirkung auf internationale Entwicklungsbanken, um Beschränkung auf 16 oder 18 Jahre, allenfalls verbunden mit Kraftwerkgrossprojekten und Bergbauvorhaben, welche öko- Straflösigkeit der Handlungen, wenn im engen persönlichen logische Grundsätze missachten und gegen den Willen der Kreis begangen -, hat sich eine eindeutige Mehrheit durch- Ureinwohner durchgesetzt werden sollen, die finanziellen Mitgesetzt, die feststellte, dass die Vorschrift damit ihr wirkliches tel entziehen zu können, Ziel, den Jugendschutz, verfehle. Nur ein allgemeines Verbot - Einflussmöglichkeiten, namentlich über die Exportrisikogavermag denn auch die effiziente Beschlagnahme und Einzierantie, auf Schweizer Firmen, die Mitwirkung an ebensolchen hung solcher menschenverachtender Produkte zu garantie- Projekten und Eingriffen oder die Lieferung von Bestandteilen ren. Die Vorschrift wahrt im übrigen die Verhältnismässigkeit, und Infrastruktur zu unterlassen, denn Darstellungen von kulturellem oder wissenschaftlichem - Beschränkung des Tropenholzimports auf Herkunftsge- Wert können und sollen nach wie vor der Oeffentlichkeit zubiete, die den Tropenwald nachhaltig nutzen, ohne ihn zu zergänglich gemacht werden. stören, 22. Die neue Regelung konnte sich nicht mit einer freiwilligen - Förderung der Handelsbeziehungen und Begünstigung der Selbstkontrolle der Video-Verbände begnügen. Zwar würde Importbedingungen für Produkte aus Ländern, welche den ein Ehrenkodex dieser Branche in einem gewissen Umfang Schutz des Regenwaldes zu ihrer Aufgabe machen und die wohl dazu beitragen, dass die verbotenen Machwerke nicht Rechte ihrer Bewohner respektieren.» zur Darstellung gelangen. Der Gesetzgeber müsste jedoch davon absehen, diese Selbstkontrolle allein den Mitgliedern Antrag der Kommission der Branche zu überlassen. Eine entsprechende Vereinba- Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, von der Petirung könnte nicht verhindern, dass die Kontrolle unterlaufen tion Kenntnis zu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. wird, womit entsprechende Filme um so begehrter werden. Im übrigen liesse sich ein Verstoss gegen den Ehrenkodex nicht Proposition de la commission mit einer wirksamen Sanktion ausstatten. Das soll indes die Vi- La Commission des pétitions et de l'examen des constitutions deo-Branche nicht daran hindern, mit einer Selbstkontrolle cantonales propose de prendre connaissance de la pétition Darstellungen im Sinne von Artikel 135 StGB vom Markt zu mais de ne pas lui donner suite. bannen. 23. Willkommen dürften Listen indizierter Filme sein, wie zum Angenommen -Adopté Beispiel die Bundesrepublik eine kennt. Die rechtsanwendenden Behörden werden eine solche Liste sicher als wertvolle 90.2004 Orientierungshilfe und Richtschnur für ihren Entscheid be- SchalICa Video. Brutalogesetz trachten. SchalICa Vidéo. Scènes de brutalité. Loi Mit Artikel 135 StGB trägt somit der Gesetzgeber dem Anliegen des Jugendschutzes, das die Petenten vertreten, Rech- Frau Jeanprêtre unterbreitet im Namen der Petitionsund Genung, geht jedoch aus den dargelegten Gründen über eine al- Pétitions 1246 N 22 juin 1990

tersabhängige Regelung hinaus. Andere als strafrechtliche Haushalt und den Kindern widmet, Militäroder Zivilschutz- Mittel, welche die Durchsetzung des Verbots unterstützen, dienst zu leisten hat. In diesem Fall nämlich muss das Ehesind durchaus erwünscht. paar, da die Person, die sich mit den Kindern beschäftigt, für die Dienstzeit abwesend ist, nach einer Eirsatzlösung suchen, Antrag der Kommission die häufig finanzielle Auswirkungen hat (Zunahme der finan- Die Kommission beantragt deshalb, von der Petition Kenntnis ziellen Belastung, wenn das Ehepaar auf einen Dritten zurückzu nehmen, ihr aber keine Folge zu geben. greifen muss, der zu bezahlen ist, oder Verminderung des Einkommens, wenn die Gattin ihre Erwerbstätigkeit temporär ein- Proposition de la commission stellt). La commission propose de prendre acte de la pétition mais de In seinem Bericht vom 26. Februar 1986 über das Rechtsetne pas lui donner suite. zungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» (BBI 19861) hat der Bundesrat übrigens diese Schwierigkeiten an- Angenommen - Adopté erkannt. Das fragliche Problem betrifft indessen nicht nur die Ehepaare mit vertauschter, sondern auch jene mit traditionel- 90.2005 ler Rollenverteilung: nämlich dann, wenn die Gattin Militär- Seiler Hansjörg. Revision des EOG und des OR oder Zivilschutzdienst leistet. Im obenerwähnten Bericht wird Révision de la LAPG et du CO übrigens vor allem dieser Fall berücksichtigt, denn der Bundesrat schätzte die Lage wie folgt ein: «Da heute zumeist Frau Jeanprêtre unterbreitet im Namen der Petitionsund Ge- Frauen den Haushalt versehen, sind vor allem sie von dieser währleistungskommission den folgenden schriftlichen Be- Regelung betroffen. In der Praxis haben sich bislang aber richt: kaum Probleme ergeben, weil nur die Männer zum Armeeund Zivilschutzdienst verpflichtet sind. Wir möchten deshalb 1. Mit Eingabe vom 2. Januar 1990 reichte Herr Hansjörg Seiwegen dieser Frage keine Revision des EOG vornehmen.» lereine Petition ein. Der Petent fordert das Parlament auf, EOG (BB11986 l, 1214-1215) und OR wie folgt zu ändern: Diese Erläuterung ist wichtig, weil sie nach Ansicht der Kom- «In Fällen, in denen der Mann nicht erwerbstätig ist und minmission die Bewertung des fraglichen Problems durch den Pederjährige Kinder betreut, kann während der Dauer seines Mititionär relativiert. Folgendes ist nämlich zu berücksichtigen: litärdienstes seine Ehefrau ihrer Arbeit fernbleiben; sie erhält Der Autor der Petition macht geltend, dass der Ehegatte, der von EO/Arbeitgeber ihren Lohn im gleichen Umfang, wie sie sich mit dem Haushalt und den Kindern beschäftigt, «keine Erihn erhielte, wenn sie selber ein Mann wäre und den Militärsatzleistung» während seines Militärdienstes erhält, da er über dienst leistete. Diese Regelung gilt sinngemäss (d.h. prozenkein Erwerbseinkommen verfügt. In Wirklichkeit aber hat er tual), soweit Mann und Frau beide teilweise erwerbstätig Anspruch auf eine Haushaltungsentschädigung und auf eine sind.» Zulage für jedes seiner Kinder (Art. 4 Abs. 1 und Art. 6 EOG). Der Petent begründet seine Eingabe wie folgt: Haushaltungsentschädigung und Zulage entsprechen dem «Die Lösung bringt die ursprüngliche Idee der EO wieder in gesetzlichen Minimum (Haushaltungsentschädigung: Einklang mit den gewandelten gesellschaftlichen Verhältnis- Fr. 38.75; während Beförderungsdiensten Fr. 77.50; Zulage sen. Sie führt zu verbesserter Vereinbarkeit von Militär und Zipro Kind: Fr. 13.95; vgl. Art. 9 bis 13,16 und 16a EOG). Eine villeben auch in Familien, die nicht nach dem traditionellen verheiratete Frau kann unter den gleichen Bedingungen, d. h. Rollenbild leben. Sie bedeutet auch nicht etwa eine unzumutwenn sie ohne Erwerbseinkommen ist und sich dem Haushalt bare Belastung für die Wirtschaft: EO und Arbeitgeber müssen und den Kindern widmet, Anspruch auf die gleichen Leistunnur das leisten, was sie auch leisten müssten, wenn statt der gen erheben, wenn sie Militäroder Zivilschutzdienst leistet. Frau der Ehemann erwerbstätig wäre, und sind daher ge- Das Problem, das der Petent aufwirft, entsteht also nach Annauso stark belastet, wie es der ursprünglichen Intention der sicht der Kommission und im Gegensatz zur Begründung der EO entspricht. In Tat und Wahrheit profitieren nämlich bisher Petition nicht allein dadurch, dass die geltende Regelung sich EO/Arbeitgeber in ungerechtfertigter Weise von der Erwerbsauf die (traditionelle) Rollenverteilung des Ehepaars stützt; tätigkeit der Frau und der Hausarbeit des Mannes: Sie sparen vielmehr ist es darauf zurückzuführen, dass der Status von sich die Lohnfortzahlung während des Militärdienstes (die sie Mann und Frau hinsichtlich des Militäroder des Zivilschutzja leisten müssten, wenn statt der Frau der Mann erwerbstätig dienstes unterschiedlich ist; denn dieser Dienst ist für den wäre) und überwälzen damit die finanziellen Folgen des Mili- Mann obligatorisch, für die Frau jedoch fakultativ. Der Petent tärdienstes vollumfänglich auf die Familie des Wehrpflichtibezeichnet die geltende Regelung als «ungerecht, indem gen, was im Widerspruch zur Idee der EO (Art. 34ter Abs. 1 nämlich die Ehefrau von ihrem Erwerbseinkommen wohl Bei- Bst. d BV) steht. träge an die EO entrichten muss, aber nie in den Genuss ihrer Die hier vorgeschlagene Lösung dient zudem der Realisie- Leistungen gelangt». Diese Behauptung trifft nicht zu, denn rung von Artikel 4 Absatz 2 BV, indem sie es beiden Ehepartsobald die Voraussetzung für die Leistung der Zulagen erfüllt nern gleichermassen ermöglicht, erwerbstätig zu sein, ohne ist, d. h. sobald Militäroder Zivilschutzdienst geleistet wird, dass daraus finanzielle Nachteile infolge Militärdienstes zu bewerden Frau und Mann gleich behandelt, unabhängig von der fürchten sind. Auch im Lichte von Artikel 34quinquies Absatz 1 Rolle, die sie in der Ehe erfüllen. BV drängt sich diese Lösung auf, wird doch nach bisheriger 22. Der Petent macht in der Lösung, die er vorschlägt, die glei- Regelung durch den Militärdienst die Familie auf eine belachen Fehler wie bei der Einschätzung der geltenden Rechtsstende Art und Weise auseinandergerissen. Schliesslich erlage. Er ist nämlich der Ansicht, man könne das Problem auf leichtert diese Lösung für viele Wehrpflichtige die Leistung des einfache Art und Weise lösen: Es genüge, bei Ehepaaren mit Militärdienstes und auch den Entscheid für eine militärische vertauschter Rollenverteilung (die Frau übt eine Erwerbstätig- Weiterausbildung, was beides der Leistungsfähigkeit der Arkeit aus, und der Mann kümmert sich um den Haushalt und die mee zugute kommt.» Kinder) der Gattin sozusagen das Recht auf Erwerbsersatz zu 2. Die Petitionsund Gewährleistungskommission befasste übertragen, wenn der Mann Militärdienst leistet. Wenn der sich am 25. April 1990 mit dieser Eingabe. Sie holte dazu Stel- Gatte also Militäroder Zivilschutzdienst leistet, würde die lungnahmen des Eidgenössischen Departementes des In- Lage des Ehepaares gegenüber der geltenden Regelung benern, des Eidgenössischen Justizund Polizeidepartementes deutend verbessert: die Frau hätte Anspruch auf bezahlten Urund des Eidgenössischen Militärdepartementes ein und laub, so dass sie ihren Mann während dessen Absenz ersetkommt mit diesen zu folgenden Schlüssen: zen könnte, ohne dass das Ehepaar wegen des Militärdien- 21. Die Erwerbsersatzordnung für Dienstleistende in Armee stes Einkommenseinbussen zu erleiden hätte. und Zivilschutz (EOG, SR 834.1) macht, wie der Petitionär er- Diese Lösung würde bei Ehepaaren, bei denen der Mann wähnt, tatsächlich dann Schwierigkeiten, wenn ein Ehepaar ohne Erwerbstätigkeit ist, zu einem paradoxen Resultat fühdie traditionelle Rollenverteilung vertauscht hat und der Eheren, das entgegen den Behauptungen des Petenten mit Artigatte, der keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, sondern sich dem kel 4 Absatz 2 der Bundesverfassung kaum zu vereinbaren 22. Juni 1990 1247 Motion Longet

wäre. Denn dadurch würde der Arbeit des Mannes in Haushalt Leistung von Militär-oder Zivilschutzdienst eine Zulage für «Erund Erziehung ein wirtschaftlicher Wert zugestanden, was für ziehungsaufgaben» ausgerichtet würde, zu prüfen und dardie gleiche Tätigkeit der Frau nicht zutrifft. Damit diese Lösung über Bericht zu erstatten. vom Standpunkt der Geschlechtergleichheit aus neutral bliebe, müsste sie also auch für die «traditionellen» Ehepaare Texfe du postulat du 25 avril 1990 gelten (also: bezahlter Urlaub für den Ehemann, dessen Frau, Le Conseil fédéral est invité à examiner un nouveau régime die sich sonst dem Haushalt und den Kindern widmet, Militärdes APG allouant aux personnes «sans activité lucrative mais dienst oder Zivilschutzdienst leistet). qui assument des tâches éducatives au sein de la famille, une Die in der Petition geäusserte Behauptung, diese Lösung allocation pour tâches éducatives, en cas d'accomplissement führe zu keinen grundsätzlichen Belastungen für die Erwerbsd'un service militaire ou de protection civile et à présenter un ersatzregelung und die Arbeitgeber, trifft somit nicht ganz zu. rapport y relatif. Immer dann, wenn eine verheiratete Person (Mann oder Frau), die keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, sich jedoch den Kindern Frau Hafner Ursula: Im September 1988 habe ich eine Motion widmet, Militäroder Zivilschutzdienst leistet, müssten die Areingereicht, die dasselbe Ziel verfolgt wie die Petition von beitgeber nämlich Leistungen erbringen, die nach den Vor- Herrn Hansjörg Seiler, mit dem Unterschied, dass die angeschriften zu berechnen wären, die für Personen mit Erwerbstästrebte Regelung meiner Meinung nach auch gelten sollte, tigkeit gelten. wenn der Ehemann einer dienstpflichtigen Frau während der Die vorgeschlagene Lösung enthält insofern noch einen zu- Dauer ihres Dienstes seinem Arbeitsplatz fernbleibt, um die sätzlichen Nachteil, als sie negative Nebenauswirkungen Kinder zu betreuen. Dadurch wird der Vorwurf der Petitionshätte, die insbesondere die Frauen auf dem Arbeitsmarkt bekommission hinfällig, die Entschädigung des Erwerbsausfalnachteiligen würden. Hätte die Frau nämlich Anspruch auf beles des Ehepartners, der zu Hause bleibt, sei mit Artikel 4 Abzahlten Urlaub immer dann, wenn ihr Gatte, der (ganz oder teilsatz 2 der Bundesverfassung nicht vereinbar, weil dadurch die weise) auf Erwerbstätigkeit verzichtet, Militär-oder Zivilschutz- Arbeit des Mannes in Haushalt und Erziehung einen wirtdienst leistet, so würde das ihre Attraktivität auf dem Arbeitsschaftlichen Wert erhalte, während das für die Tätigkeit der markt beeinträchtigen. Frau nicht zutreffe. 23. Aus den obengenannten Gründen scheint der Kommis- Eine Familie, in welcher die Rollenverteilung dem althergesion die vom Petenten vorgeschlagene Lösung nicht realisierbrachten Bild entspricht, wird durch den Militärdienst des Vabar zu sein. ters nicht in finanzielle Nöte gestürzt. Anders eine Familie, jn Will man dem Problem gerecht werden, so muss man also welcher die Rollenverteilung nicht diesem Bild entspricht. Ich nach anderen Lösungen Ausschau halten. Eine Möglichkeit finde deshalb, der Bundesrat müsse das Problem dringend an bestünde beispielsweise darin, in die Regelung des EOG eine die Hand nehmen. Meiner Meinung nach sollte es eher in Richneue Zulage .aufzunehmen, eine Zulage für «Erziehungsauftung Entschädigung des Erwerbsausfalles desjenigen Ehegaben». Damit könnte man die bestehenden Zulagen (Hauspartners gehen, welcher zu Hause bleibt, um die Kinder zu behaltungszulage und Kinderzulagen) für Personen, die keine treuen. Erwerbstätigkeit ausüben, aber erzieherische Aufgaben inner- Trotzdem bin ich für Ueberweisung des Postulates - auch halb der Familie erfüllen, ergänzen, wenn diese Personen Miliwenn es eine andere Lösung vorschlägt -, damit die Sache täroder Zivilschutzdienst leisten. Mit dieser Zulage könnte jetzt wirklich geprüft und an die Hand genommen wird. man auch die Kosten, die einem Ehepaar durch eine notwen- Der Bundesrat antwortete auf meine Motion, die Sache sei dige Ersatzlösung für die Kinderbetreuung entstehen, besser nicht dringend. Ich habe seither viele Zuschriften erhalten, es kompensieren als mit der geltenden Regelung. Diese Regeerschienen Leserbriefe in den Zeitungen, es wurden Belung würde sich jener für die Betriebszulagen annähern, die schwerden eingereicht. Das Gericht sah sich immer gezwundas EOG für Selbständigerwerbende vorsieht, die zum Militärgen, die Beschwerde mit der Begründung abzulehnen, es oder Zivilschutzdienst aufgeboten werden und deshalb eine habe auch eine Regel anzuwenden, welche dem klaren Wort Ersatzlösungsuchen müssen (vg l. Art. 8 EOG). Die Zulage für und Sinn nach verfassungswidrig sei, weil es nicht Sache der «Erziehungsaufgaben» könnte proportional vermindert wer- Richter, sondern Aufgabe des Parlamentes sei, veraltete Geden, wenn der Anspruchsberechtigte (d. h. die Person, die setze zu ändern. den Militärdienst leistet) sich nur teilweise mit der Erziehung Ich bitte Sie in diesem Sinne, das Postulat zu überweisen. der Kinder beschäftigt. Ueberwiesen - Transmis Antrag der Kommission Aus diesen Gründen beantragt die Kommission, - der Petition keine Folge zu geben; - ihr Postulat zu überweisen.

Proposition de la commission #ST# 90.469 C'est la raison pour laquelle la commission propose - de ne pas donner suite à la pétition; Motion Longet - de transmettre son postulat. PTT-Dienstleistungen in Genf Angenommen - Adopté Prestations postales à Genève

Ad 90.2005 Wortlaut der Motion vom 22. März 1990 Postulat der Petitionsund Gewährleistungskommission. Der Bundesrat wird damit beauftragt: Zulage für Erziehungsaufgaben 1. die Daten und die Schlussfolgerungen des sogenannten Postulat de la Commission des pétitions et de l'examen Hartmann-Berichtes, der 1986 im Auftrag der Finanzund der des constitutions cantonales. Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates erstellt Allocation pour tâches éducatives wurde, auf den neuesten Stand bringen zu lassen; 2. die Umsetzung der Empfehlungen des genannten Berich- Wortlaut des Postulates vom 25. April 1990 tes zu bewerten; Der Bundesrat wird eingeladen, eine Neuregelung des EOG, 3. ergänzende Massnahmen zu ergreifen oder dem Parlament wonach Personen, die keine Erwerbstätigkeit ausüben, aber zu beantragen, um der Kundschaft sämtliche Dienstleistunerzieherische Aufgaben innerhalb der Familie erfüllen, bei gen der Post zu sichern und dem Personal der PTT und dem Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

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Jahr 1990 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16 Séance Seduta

Geschäftsnummer --- Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 22.06.1990 - 08:00 Date Data

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