Pension Adjustment Threshold Reduction
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case involves amendments to Swiss social security laws, specifically concerning the adjustment of old-age and survivors' insurance (AHV) and disability insurance (AI) pensions to inflation and wage developments. The core issue was whether the threshold for annual pension adjustments should be lowered from 8% to 4% or 3%, or if adjustments should occur annually above a certain threshold, as proposed by various parties. The court ultimately approved a proposal to adjust pensions if inflation rises by at least 4% annually, maintaining the principle of biennial adjustments but offering more flexibility during periods of high inflation. The court reasoned that this change would provide greater social protection for pensioners, acknowledging that a rigid biennial adjustment could lead to unacceptable hardship, especially for those with limited income. The decision balanced the need for adequate inflation adjustment with concerns about administrative costs and the long-term financial sustainability of the pension system.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 68 GRN-Catégorie, Art. 33ter Ab, Art. 33terAbs.4 rente, Art. 33ter Absatz, Art. 68 GRN, Art. 68 RCN; Pension Adjustment Threshold Reduction: The core issue was whether the threshold for annual pension adjustments should be lowered from 8% to 4% or 3%, or if adjustments should occur annually above a certain threshold, as proposed by various parties. The court ultimately approved a proposal to adjust pensions if inflation rises by at least 4% annually, maintaining the principle of biennial adjustments but offering more flexibility during periods of high inflation. The court reasoned that this change would provide greater social protection for pensioners, acknowledging that a rigid biennial adjustment could lead to unacceptable hardship, especially for those with limited income. The decision balanced the need for adequate inflation adjustment with concerns about administrative costs and the long-term financial sustainability of the pension system.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was used to determine the threshold for annual rent adjustments due to inflation.
This provision was used in conjunction with Article 33ter AHVG to adjust accident insurance pensions for inflation.
Volltext
AVS/AI et assurance-accidents. Lois. Modification 1530 N 18 septembre 1991
sehen Kenntnissen an Studenten anderer Fachrichtungen zugewiesenen Mittel die objektiven Prioritäten festzulegen.
(z. B. Forstingenieure, Tierärzte) und die Grundlagen- und Me- Die Umwandlung in ein Postulat ist mehr eine Frage des
thodenforschung, welche für die ausserhalb der Hochschulen Grundsatzes als eine Frage der Auswirkung. Denn wir wollen
tätige praxisorientierte Wildforschung unerlässlich sind. das, was die Motion verlangt, tatsächlich in Taten umsetzen.
Diese Forschungsrichtung hat, trotz zunehmender Nachfrage
nach Wildbiologen und wildbiologischen Forschungsergeb- Motionen 90.426, 90.421
nissen, an den Hochschulen immer mehr an Bedeutung verlo- Motions 90.426,90.421
ren, dies im Zuge einer allgemeinen Tendenz, an den Hoch-
schulen die «Feldforschung» zugunsten der «Laborfor- Abstimmung - Vote
schung» aufzugeben. Die Ausbildung auf dem Gebiet der Für Ueberweisung der Motionen 80 Stimmen
Wildbiologie an der ETH Zürich ist deshalb zu erhalten. Da die Dagegen 1 Stimme
Forstingenieure immer mehr mit Naturschutzfragen und Wild-
schadenproblemen konfrontiert werden, wäre es wünschens-
wert, dass die Lehre und Forschung sowie die Umsetzung in
die Praxis im Bereich Wildbiologie und Oekologie ausgebaut 90.082
werden. Die Einflussmöglichkeiten des Bundes auf die kanto-
#ST#
nalen Hochschulen sind gering.
AHV/IVund Unfallversicherung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Bundesgesetze. Aenderung
Déclaration écrite du Conseil fédéral AVS/AI et assurance-accidents.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Lois. Modification
deln.
Botschaft und Gesetzentwürfe vom 21. Dezember 1990 (BB119911217)
Wiederkehr: Wer könnte nicht für die Wildforschung sein, Message et projets de loi du 21 décembre 1990 (FF 19911193)
wenn ihr Ziel ist, den Wildtieren in unserem Land genügend Kategorie III, Art. 68 GRN-Catégorie III, art. 68RCN
Lebensraum zu ermöglichen? Ich habe zwanzig Jahre lang als
Geschäftsführer des WWF dafür gekämpft. Vieles, was wir vor-
geschlagen haben, ist in diesem Rat nicht aufgenommen wor-
den. Heute kommt Herr Nationalrat Walter Frey mit den glei-
chen Vorschlägen. Wir behandeln seine Motion, und ich sage Antrag der Kommission
klar: Ich bin dafür. Ich möchte aber meiner persönlichen Be- Eintreten
troffenheit Ausdruck geben, dass es wieder einmal so lange Proposition de la commission
gedauert hat und dass es dann, wenn's opportun wird, von je- Entrer en matière
mandem eingereicht wird, der so inkonsequent handelt wie
Herr Walter Frey. Allenspach, Berichterstatter: Anlässlich der 9. AHV-Revision
Er hat zwei Seelen, ach, in seiner Brust. Die erste ist die Seele wurde eine Indexierung der AHV-Renten beschlossen. Seit
des Jägers. Diese will genügend Wildtiere in unserem Land. 1979 werden die AHV-Renten im Zweijahresrhythmus obliga-
Diese will genügend Raum für die Wildtiere. Und die zweite torisch der Teuerung angepasst. Sie werden aber nicht nur der
Seele ist die des Autohändlers. Herr Frey stimmt konsequent Teuerung angepasst. Dank des verwendeten Mischindexes
für noch mehr Strassen. Er hat soeben im Waldgesetz auch erfolgt zum Teil auch eine Anpassung an die Lohnentwick-
dafür gestimmt, dass die Autos in den Wäldern herumfahren lung.
dürfen. Mit noch mehr Strassen in unserem Land-und es wer- Diese Teildynamisierung der AHV-Renten hatte damals
den immer noch mehr gebaut, das Parlament hat erst kürzlich grosse Diskussionen ausgelöst. Insbesondere wurde darauf
den entsprechenden Kredit um 500 Millionen Franken auf hingewiesen, dass mit einer solchen Teildynamisierung der
1300 Millionen aufgestockt - geht aber in erster Linie der Le- Renten den AHV-Rentnern eine gesetzliche Einkommensga-
bensraum der Tiere in unserem Land kaputt. rantie gewährt werde, die in diesem Umfang wohl kaum eine
Das Abstimmungsverhalten von Herrn Frey ist also konträr zu andere Bevölkerungsgruppe habe.
seiner Motion. Das ist inkonsequent, und ich gebe meiner Be- Da mit einer Indexierung der AHV-Renten zudem zusätzliche
troffenheit Ausdruck mit der Bitte an Herrn Frey, in Zukunft Kosten und administrative Probleme verbunden sind, hat das
nicht mehr so schizophren zu handeln. Parlament damals beschlossen, diese Teildynamisierung,
d. h. die Anpassung der Renten an den Mischindex, nicht jähr-
Bundespräsident Cotti: Die Wildforschung hat sicher eine lich, sondern nur alle zwei Jahre vorzunehmen. Diese Teildy-
grosse Bedeutung, nicht nur bezüglich des eigentlichen en- namisierung der AHV-Renten im zweijährigen Anpassungs-
gen Gegenstandes der Forschung selber, nämlich des Wil- rhythmus wurde anlässlich der 9. Revision als eine sehr aus-
des, sondern aufgrund der indirekten Auswirkungen der Wild- gewogene Lösung und als wichtiger sozialer Fortschritt be-
entwicklungen für die ganze Umweltfrage. Deshalb ist grund- grüsst. Das Parlament war sich allerdings durchaus bewusst,
sätzlich überhaupt nichts gegen die Motion einzuwenden. dass in Zeiten extrem hoher Teuerung soziale Notlagen ent-
Der Grund, weshalb Ihnen der Bundesrat- und zwar ohne jeg- stehen könnten. Es sei daran erinnert, dass in den Jahren
liche besondere Ambition - vorschlägt, die Motion in ein 1972 bis 1975 Teuerungsraten von 7 bis 9,5 Prozent das wirt-
Postulat umzuwandeln, liegt darin, dass wir im grossen, brei- schaftliche und soziale Klima unseres Landes geprägt haben.
ten Forschungsbereich die Forschungsgelder in den näch- Weil damals Teuerungsraten von 8 Prozent und mehr eine
sten vier Jahren erhöhen werden - Sie wissen, um wieviel. Realität waren, wurde im Sinne einer Ausnahmeregelung der
Die Forschung wird zu einer der Hauptprioritäten der Bundes- zweijährige Anpassungsrhythmus in dem Sinne gelockert,
tätigkeit. Das wirkt sich auch finanziell aus. Es scheint dem dass der Bundesrat die AHV-Renten nach einem Jahr schon
Bundesrat deshalb kaum konsequent zu sein, relativ geringfü- der Teuerung anpassen kann, falls der Index der Konsumen-
gige Gelder zu extrapolieren und sie in bezug auf die tatsächli- tenpreise innert eines Jahres um mehr als 8 Prozent steigt. Die
che Festlegung der Forschungsprioritäten nicht den zuständi- damalige Diskussion lässt deutlich erkennen, dass das Parla-
gen Gremien zu überlassen. ment diese jährliche Anpassung nur für wirkliche Ausnahme-
Es ist eine untergeordnete Sache, ich räume es ein. Aber wenn fälle und für Extremsituationen vorgesehen hatte. Die Teildy-
das für jeden Forschungsbereich grossräumig gemacht namisierung, das heisst die Berücksichtigung der Lohnent-
würde, hätte man kaum mehr die Möglichkeit, den Ueberblick wicklung, wurde für wichtiger und sozial gebotener erachtet
zu wahren, um die entsprechenden Prioritäten festzulegen. als die jährliche Teuerungsanpassung.
Der Bundesrat bestätigt nochmals, dass eine Entwicklung der Gemäss vorliegender Botschaft soll an diesem System nichts
Wildforschung absolut möglich ist, möchte aber den For- Grundsätzliches geändert werden. Es sollen die AHV-Renten
schungsgremien die Möglichkeit belassen, im Rahmen der weiterhin jedes zweite Jahr gemäss Mischindex nicht nur der
18. September 1991 N 1531 AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze
Teuerung, sondern teilweise auch der Lohnentwicklung ange- Wir dürfen diese zusätzlichen administrativen Aufwendungen
passt werden. Mit anderen Worten: Die Teildynamisierung im BVG-Bereich nicht auf die leichte Schulter nehmen, denn
bleibt bestehen. sie gefährden die Bereitschaft der Betriebe und der Pensions-
Die Kommission hat an diesem Grundsatz der Teildynamisie- kassen, freiwillig mehr als das gesetzliche Obligatorium zu lei-
rung, das heisst der zweijährigen Rentenanpassung an den sten. Wir sollten, wie ich 1989 in einem Postulat verlangt habe,
Mischindex, festgehalten. Ein Antrag, auf Teildynamisierung das von mehr als hundert Ratsmitgliedern unterzeichnet wor-
zugunsten einer jährlichen Teuerungsanpassung zu verzich- den ist, die administrativen Vorschriften für die zweite Säule
ten, lag nicht vor. In Frage stand also lediglich, wann der Bun- vereinfachen und nichtständig komplizierter ausgestalten. Je
desrat bei anhaltender Teuerung auch in den Zwischenjahren mehr Sie zu einem jährlichen Rhythmus der Anpassung der
eine Rentenerhöhung vorzunehmen habe. Es geht um den AHV-Renten an die Teuerung übergehen, desto komplizierter
Schwellenwert für Rentenerhöhungen bei ausserordentlich gestalten Sie diese administrativen Vorschriften für die zweite
hoher Teuerung. Säule.
Die Kommission ist sich mildem Bundesrat einig, dass der ge- Aus diesen Erwägungen hat die Kommission stillschweigend
genwärtige Schwellenwert von 8 Prozent zu hoch sei. Der Eintreten auf die bundesrätliche Vorlage beschlossen. Die
Bundesrat schlägt vor, den Schwellenwert auf 4 Prozent her- Mehrheit hat mit 11 zu 10 Stimmen den Antrag, den Schwel-
abzusetzen. In der Kommission wurde auf der einen-Seite ein lenwertauf 3 Prozent festzusetzen, abgelehnt. In der Schluss-
Schwellenwert von 5 Prozent beantragt, auf der anderen Seite abstimmung hat die Kommission mit 19 zu 0 Stimmen, bei ei-
ein solcher von 3 Prozent. Die Kommission ist dabei mit knap- ner Enthaltung, der bundesrätlichen Vorlage zugestimmt. Wir
per Mehrheit von 11 zu 10 Stimmen dem Antrag des Bundes- empfehlen dem Rat, im gleichen Sinne zu beschliessen. Zu
rates gefolgt. Die unterlegene Minderheit hält ihren Antrag, den eingereichten Einzelanträgen werden wir nach der Eintre-
den Schwellenwert auf 3 Prozent herabzusetzen, aufrecht. tensdebatte Stellung beziehen.
Gemäss Modellrechnungen wird die Herabsetzung des
Schwellenwertes auf 4 Prozent die AHV im längerfristigen Jah- Mme Déglise, rapporteur: C'est dans le cadre de la
resdurchschnitt rund 110 Millionen Franken kosten. Der IV 9e révision de l'AVS qu'a été instaurée une disposition légale
entstünden Mehrkosten von rund 15 Millionen, der Unfallversi- qui prévoit que les rentes et les allocations pour impotents de
cherung von rund 6 Millionen. Bei einer Herabsetzung des t'AVS/AI sont adaptées périodiquement, en règle générale
Schwellenwertes auf 3 Prozent wäre mit einer Verdoppelung tous les deux ans, à l'évolution des salaires et des prix. Elle est
dieser Ausgaben zu rechnen, das heisst mit rund 250 Millio- de plus applicable par analogie au domaine de l'Ai. Depuis
nen Mehrausgaben jährlich für AHV und IV statt 125 Millionen 1980 cinq adaptations ont été opérées selon ce principe.
gemäss Antrag des Bundesrates. Le renchérissement du coût de la vie qui s'est manifesté de
Diese Verdoppelung der Kosten bei einem Schwellenwert von façon importante au cours du deuxième semestre 1990 a mis
3 Prozent statt einem solchen von 4 Prozent hat überrascht. en évidence les problèmes liés à la conception de la disposi-
Die angestellten Berechnungen sind indessen schlüssig und tion de l'article 33ter de l'AVS. En effet, le taux de renchérisse-
können nicht in Frage gestellt werden. Ein Schwellenwert von ment de 8 pour cent est très élevé. Or, tant que ce seuil n'est
3 Prozent würde sehr häufig zur Folge haben, dass man über pas atteint, le Conseil fédéral n'est pas habilité à procéder à
längere Perioden nicht mehr von einem zweijährigen Anpas- une adaptation des prestations. Il a dérogé à la norme de la
sungsrhythmus sprechen könnte, weil man faktisch zu jährli- 9e révision de l'AVS pour la première fois, en proposant au
chen Anpassungen überginge. Hätte ein solcher Schwellen- Parlement un arrêté fédéral permettant d'allouer une adapta-
wert von 3 Prozent schon früher bestanden, hätten die AHV- tion des rentes pour 1991, sous la forme de deux versements,
Renten im Durchschnitt achtmal pro zehn Jahre angepasst arrêté fédéral accepté par les Chambres et entré en vigueur
werden müssen. Die jährliche Anpassung wäre damit eigent- cette année.
lich zur Regel, der Zweijahresrhythmus zur Ausnahme gewor- Lors de cette décision déjà, la Commission pour la sécurité so-
den. Aus diesem Grunde würde der Schwellenwert von 3 Pro- ciale était d'avis, avec le Conseil fédéral, qu'une modification
zent die AHV/IV doppelt soviel kosten wie der Schwellenwert de la loi était indispensable pour remédier à cette situation.
von 4 Prozent. Das heisst, wie erwähnt, 250 Millionen Franken C'est ainsi qu'aujourd'hui, nous sommes en présence d'une
pro Jahr statt 125 Millionen. proposition de modification de l'article 33ter, 4me alinéa, de la
Die durchschnittliche Jahresbelastung beträgt beim Schwel- loi fédérale sur l'AVS, ainsi que de l'article 34, deuxième ali-
lenwert von 4 Prozent 0,6 Prozent der jährlichen Ausgaben néa, de la loi fédérale sur l'assurance-accidents, portant sur
der AHV, beim Schwellenwert von 3 Prozent sind es 1,2 Pro- l'assouplissement du système d'adaptation des rentes de
zent. Wenn man diese Mehrkosten ausschliesslich durch Bei- l'AVS/AI à révolution des salaires et des prix, ainsi que des ren-
tragserhöhung decken wollte, müssten die Beiträge der Versi- tes de l'assurance-accidents au renchérissement.
cherten und ihrer Arbeitgeber beim Schwellenwert von 4 Pro- La commission s'est réunie le 24 avril 1991 et a été unanime à
zent um 0,6 Lohnpromille angehoben werden, beim Schwel- reconnaître la nécessité de modifier la loi en vue d'une adapta-
lenwert von 3 Prozent um 1,2 Lohnpromille. tion plus souple des rentes au renchérissement. La norme de
Die Kommission hat aber nicht nur wegen der soeben skizzier- l'adaptation bisannuelle a été maintenue. Toute la discussion
ten erheblichen Kostenfolgen für einen Schwellenwert von a porté sur le taux à partir duquel une adaptation doit interve-
4 Prozent votiert, sondern auch deshalb, weil mit einem nir. Le Conseil fédéral a proposé un taux de 4 pour cent, esti-
Schwellenwert von 3 Prozent die administrativen Probleme mant que ce taux était réaliste et acceptable. Les moyennes
vervielfacht würden. Weite Bereiche der Sozialversicherung des renchérissements pour les dix dernières années a été de
basieren auf der AHV-Rente bzw. auf dem AHV-Rentenindex. 3,4 pour cent. Une limite de 3 pour cent entraînerait deux fois
Gemäss Gesetz werden die Einkommen für Ergänzungslei- plus de réadaptations des rentes, d'où des coûts administra-
stungen und weitere Grenzwerte im Ergänzungsleistungsbe- tifs plus élevés. En termes de chiffres, une limite de 3 pour cent
reich auf den gleichen Zeitpunkt wie die AHV/IV-Renten ange- entraînerait des coûts supplémentaires de 250 millions de
passt. Bei der beruflichen Vorsorge hängen der Mindestlohn francs, alors que celle de 4 pour cent coûterait 125 millions de
für die Unterstellung unter das Versicherungsobligatorium, francs supplémentaires. Une proposition de s'arrêter à un taux
der Koordinationsabzug, der maximal zu berücksichtigende des pour cent a été faite à la commission, proposition qui a été
Jahreslohn usw. von der minimalen einfachen Altersrente ab. écartée. Il restait alors la proposition du Conseil fédéral de
Die steuerfreien Beträge der dritten Säule sind ebenfalls mit 4 pour cent et une autre proposition de 3 pour cent. Finale-
der minimalen einfachen Altersrente gekoppelt. Wenn bei ei- ment, la proposition du Conseil fédéral l'a emporté par 11 voix
nem Schwellenwert von 3 Prozent fast jedes Jahr die AHV- contre 10. Le vote d'ensemble a été acquis par 18 voix sans
Renten angehoben werden müssten, dann müssten auch opposition et une abstention.
diese Grenzwerte fast jedes Jahr verändert werden. Das verur- Je vous propose, au nom de la commission, d'accepter ce
sacht den Versicherungseinrichtungen, den Betrieben und al- projet qui va dans le sens d'une amélioration nécessaire et jus-
len Betroffenen erhebliche zusätzliche administrative Aufwen- tifiée pour nos rentiers AVS et je vous propose de soutenir la
dungen. majorité de la commission.
AVS/AI et assurance-accidents. Lois. Modification 1532 N 18 septembre 1991
A titre personnel, je voudrais vous dire que, contrairement à ce werden. Viele von ihnen verfügen über keine oder nur eine
que j'ai voté à la commission - un taux de 4 pour cent - j'ai recht bescheidene zweite Säule. Im Kapitaldeckungsverfah-
changé d'avis à la suite de notre dernière séance de Commis- ren ist das Problem des Teuerungsausgleichs wegen der Vor-
sion de la sécurité sociale, qui a décidé de renvoyer encore finanzierung viel schwieriger zu lösen, und in den privaten
une fois la révision de l'AVS. J'estime que je devais accepter le Pensionskassen existiert kaum oder nur bei wenigen Kassen
3 pour cent pour ne pas faire attendre plus longtemps des ren- der Teuerungsausgleich.
tiers sur une amélioration qu'ils souhaitent depuis longtemps. Von der Verfassung her müsste die AHV zwar das Existenzmi-
nimum decken, doch Tatsache ist, dass viele AHV- und IV-
M. Philipona: Le groupe radical est favorable à la révision de Rentnerinnen und -Rentner unter dem Existenzminimum le-
la loi proposée par le Conseil fédéral. C'est la suite logique de ben müssen. In diesen Kreisen ist denn auch häufig die soge-
la décision que nous avons prise l'année dernière en déroga- nannte «neue Armut» zu suchen. Sehr oft genügt der Teue-
tion à la loi actuelle. Le groupe votera la proposition du Conseil rungsausgleich nicht einmal, um die Prämienerhöhung der
fédéral et de la majorité de la commission qui fixe à 4 pour cent Krankenkasse zu decken, von einem Mietzinsaufschlag gar
le taux à partir duquel les rentes seront adaptées chaque an- nicht zu reden.
née. Il faut rappeler que ce taux est fondé sur un indice mixte Ich habe allerdings Verständnis dafür, dass der Bundesrat aus
qui correspond à la moyenne entre l'indice suisse des prix à la administrativen Gründen eine Limite festsetzen muss. Die
consommation et celui des salaires déterminés par l'OFIAMT. Kommission hat deshalb auch einem entsprechenden Vor-
Grâce à cette manière de faire, les rentiers bénéficient égale- schlag in der Standesinitiative des Kantons Jura nicht zuge-
ment de révolution générale des salaires. Le fait d'abandon- stimmt. Wir unterstützen auch den Antrag Baerlocher nicht.
ner la formule potestative pour obliger le Conseil fédéral à pra- Die administrativen Umtriebe sollten nicht mehr Kosten verur-
tiquer les ajustements quand l'indice est atteint est une sécu- sachen als das, was den Rentnerinnen und Rentnern an höhe-
rité supplémentaire pour les rentiers. ren Beträgen ausbezahlt wird.
La proposition du Conseil fédéral et de la majorité de la com- Man muss die tatsächliche Teuerungsentwicklung in Betracht
mission est équilibrée, réaliste et évite le gaspillage adminis- ziehen. Aber die administrative Rücksicht sollte nicht so weit
tratif que provoquerait la proposition Baerlocher que nous re- gehen, dass deswegen Kreise unserer Bevölkerung, die auf
fusons. En ce qui concerne la proposition Hubacher, elle est unsere Hilfe und unser Verständnis angewiesen sind, auf un-
surprenante et même mal venue. En effet, on ne peut sortir un gebührliche Art und Weise bestraft werden.
seul aspect du message tel que celui de la 10e révision de Bei einer Teuerung von 3 Prozent und mehr sollte deshalb
l'AVS. Il n'y a pas eu de discussion en commission et nous nicht aus administrativen Gründen auf eine Anpassung der
ignorons totalement les répercussions financières de cette AHV- und IV-Renten an die Lohn- und Preisentwicklung ver-
proposition. Nous relevons enfin que la proximité des élec- zichtet werden. Es scheint mir, dass 3 Prozent eine Grössen-
tions n'est pas une raison d'accepter une proposition qui com- ordnung sind, die auch verwaltungstechnisch verantwortet
porte un fort relent électoraliste. Le groupe radical votera werden kann.
contre cette proposition. Wir registrieren zwar seit einiger Zeit eine Teuerung, die weit
über diese Limite hinausgeht. Das sollte uns jedoch nicht da-
Reimann Fritz, Sprecher der Minderheit: Die sozialdemokrati- von abhalten, die gesetzliche Minimalgrenze so anzusetzen,
sche Fraktion empfiehlt Ihnen, auf die beiden Vorlagen (A und dass der Teuerungsausgleich an die Rentnerinnen und Rent-
B) einzutreten und dem Minderheitsantrag zu Artikel 33ter Ab- ner auch bei einer etwas tieferen Inflationsrate gewährt werden
satz 4 AHV-Gesetz zuzustimmen. kann.
Die vorgeschlagene Aenderung des AHV-Gesetzes ist ein zeit- Diese Gesetzesänderung soll nicht nur eine momentane
gemässer Schritt und entspricht auch einer sozialen Notwen- Massnahme sein, sondern auch für die kommenden Jahre
digkeit. Wir mildern damit in der Frage des Teuerungsaus- dienen, für die wir uns etwas weniger hohe Teuerungsschübe
gleichs eine ungerechte Diskriminierung der Rentnerinnen erhoffen.
und Rentner. Wir begrüssen es auch, dass in die neue Rege- Sie haben gehört, dass der Antrag auf 3 Prozent in der natio-
lung des Teuerungsausgleichs für AHV- und IV-Rentner die nalrätlichen Kommission nur ganz knapp (mit 11 zu 10
Unfallrenten einbezogen werden. Stimmen) abgelehnt wurde.
Es ist nun genau ein Jahr her seit der Behandlung meiner Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
dringlichen Interpellation in diesem Rat. Damals ging es
darum, für das Jahr 1991 eine Lösung zu finden, die es erlaubt,
die Teuerung auf den AHV- und IV-Renten auszugleichen, ob- Widrig: Die christlichdemokratische Fraktion befürwortet die
wohl der vom Gesetz vorgeschriebene Stand des Indexes der vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung der AHV/IV-Ren-
Konsumentenpreise von 8 Prozent nicht erreicht wurde. ten an die Lohn- und Preisentwicklung sowie der Renten der
In der Diskussion haben sich damals alle Fraktionen dahinge- Unfallversicherung an die Teuerung. Dass die Rentner An-
hend geäussert, dass die gesetzliche Hürde von 8 Prozent zu spruch auf Teuerungsausgleich haben, war auch vor zwölf
hoch sei. Es wurde auch gesagt, dass es ungerecht sei, wenn Jahren bei der 9. AHV-Revision unbestritten. Es waren vor al-
die Rentnerinnen und Rentner bezüglich Teuerungsausgleich lem volkswirtschaftliche Gründe, die zu dieser 8-Prozent-
schlechter behandelt werden als der aktive Teil der Bevölke- Grenzeführten. Damals, 1979, hatten die Kommission Würgler
rung. Nach dieser einmütigen Demonstration des Parlaments und die AHV-Kommission nach langen und intensiven Bera-
war ich etwas enttäuscht, als uns der Bundesrat den Vorschlag tungen vorgeschlagen, die Teuerungsanpassungen alle zwei
unterbreitete, die Renten erst dann schon nach einem Jahr zu Jahre vorzunehmen. Dies nicht um die Rentner zu ärgern, son-
erhöhen, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise min- dern aus der Befürchtung, dass eine Dynamisierung der Ren-
destens um 4 Prozent angestiegen ist. Das heisst also, dass ten zu wenig Rücksicht auf die Wirtschaftslage nimmt, da na-
z. B. bei einer Teuerung von 3,9 Prozent die Rentnerinnen und türlich namentlich in Phasen stagnierender Beschäftigung bei
Rentner von AHV und IV ein Jahr zuwarten müssten, bis sie in gleichzeitigem Anstieg des Preis- und Einkommensniveaus
den Genuss eines Teuerungsausgleichs kämen. das finanzielle Fundament der AHV geschwächt würde.
Momentan findet zwar in der Oeffentlichkeit eine sehr lebhafte Nun haben sich die Verhältnisse in den vergangenen 20 Jah-
Diskussion über den Teuerungsausgleich statt; vor allem Ar- ren geändert. Das wird insbesondere deutlich, wenn man die
beitgeberkreise stellen den von den Arbeitnehmerorganisatio- Absolutbeträge betrachtet, bezogen auf die Renten 1967.
nen geforderten vollen Teuerungsausgleich in Frage. Trotz 4 Prozent entsprechen dem damaligen absoluten Wert von 66
dieser Auseinandersetzung und dieser Vorbehalte würde man bis 141 Franken. 1990 entsprechen 4 Prozent einem Wert von
beim aktiven Personal kaum auf die Idee kommen, 3,9 Prozent 384 bis 770 Franken. Diese Unterschiede sind für die Rentner
Teuerung sei eine Grosse, die nicht zu einem Ausgleich An- bedeutend, bei denen mit zunehmendem Alter die Gesund-
lass gebe. heitskosten ansteigen, Heim- und Riegekosten anfallen und
Dabei muss man berücksichtigen, dass gerade die Rentnerin- die Verzögerung einer Zahlung von bis zu 770 Franken nicht
nen und Rentner von der Teuerung besonders stark betroffen einfach wegzustecken ist.
18. September 1991 N 1533 AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze
Auch in unserer Fraktion gab einzig die Höhe des Landesinde- verhältnisse für Rentenbezüger nach Artikel 33ter des AHV-
xes der Konsumentenpreise zu reden, ob eine Anpassung bei Gesetzes geändert und - vor allem - verbessert werden muss.
4 Prozent - gemäss Bundesrat und Kommissionsmehrheit - Die 8-Prozent-Hürde liegt auch unseres Erachtens zu hoch,
oder bei 3 Prozent, wie es nun die Minderheit vorschlägt, am sie bedeutet praktisch, dass eine Anpassung tatsächlich nur
Platz ist. Für die tiefere 3-Prozent-Variante spricht natürlich die im Zweijahresrhythmus erfolgen kann. Im Grundsatz sind wir
Tatsache, dass der Rentner die Teuerung sofort über seinen uns hier im Saal alle einig, dass eine Anpassung überfällig ge-
Konsum zu berappen hat und aus dieser Sicht ein Ausgleich worden ist.
auf möglichst tiefem Niveau des Landesindexanstieges zu ver- Ob man diese Hürde des Grenzwertes nun um die Hälfte oder
treten wäre. Für die höhere Variante von 4 Prozent gemäss gar noch tiefer absenkt, d. h. um 50 oder gemäss Minderheit
Bundesrat spricht der kleinere administrative Aufwand. Er ist gar um 63 Prozent, darüber mag man sich streiten. Für uns ist
mit dem Ertrag zu vergleichen. Unser Beschluss hier betrifft ja es vor allem auch eine Frage des Masses. Wir glauben, dass
nicht nur die AHV/IV und die Unfallversicherung. Er hat natür- ein Herabsetzen der Prozentschwelle von 8 auf 4 Prozent, also
lich Auswirkungen auf den Bereich der Ergänzungsleistungen um die Hälfte, angemessen ist. Ich verweise auch auf die fi-
oder z. B. auf die Militärversicherung, womit dann mehr Arbeit nanziellen Konsequenzen; sie sind zum Teil bereits erwähnt
anfällt. worden. Die 4-Prozent-Regel würde Mehrkosten von 110 Mil-
Auch hier zeigt sich wieder, dass die starke Teuerung - sprich: lionen Franken verursachen, bei 3 Prozent wären es bereits
Inflation - zurzeit einer der Hauptgründe für die Wirtschafts- 220 Millionen Franken, also der doppelte Betrag.
schwierigkeiten und die für Schweizer Verhältnisse hohe Ar- Ein zweiter Aspekt: Der Fondsbestand wird gemäss Berech-
beitslosenzahl ist. Inflation ist des Teufels, das kann man nungen im Jahre 201 Obéi einem Grenzwert von 4 Prozent auf
schon sagen. Sie trifft Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleicher- etwa 88 Prozent sinken, bei der 3-Prozent-Regel sind es nur
massen und natürlich Rentnerinnen und Rentner ganz beson- noch vier Fünftel des heutigen Bestands. Die Reserve würde
ders hart. also angeknabbert, und man würde kaum darum herumkom-
Diese Teuerungsraten 1990 und 1991 haben gezeigt, dass die men, eine Prämienerhöhung vorzusehen. Die Wolken am
heute bestehende Vorschrift zur Anpassung der Renten an die schweizerischen Wirtschaftshimmel und die in Anbetracht der
Wirtschaftsentwicklung zu starr ist und flexibler ausgestaltet prognostizierten Milliardendefizite notwendig werdende re-
werden muss. Mit der vorliegenden Gesetzesänderung wird striktive Ausgabenpolitik der öffentlichen Hand dürften einige
vor allem vermieden, dass der Bundesrat bei ausserordentli- Lohntüten dünner werden lassen. Die Prämien in die AHV-Kas-
chen Situationen wiederum mit einem allgemeinverbindlichen sen werden allein aus diesem Grunde ebenfalls dünnstrahli-
Bundesbeschluss an die Räte herantreten muss, wie dies gerfliessen. Wir finden daher, dass die Senkung um die Hälfte,
Ende 1990 für den Ausgleich der Renten 1991 erfolgte. welche die Kommissionsmehrheit vorschlägt, massvoll und
Die CVP-Fraktion unterstützt einstimmig diese vorgesehene vernünftig ist und der Situation besser gerecht wird. Man muss
erleichterte Anpassung der Renten AHV/IV an die Lohn- und verbessern, damit sind wir einverstanden, aber massvoll und
Preisentwicklung sowie der Renten der Unfallversicherung an vor allem in Berücksichtigung des gesamten Umfeldes. Den
die Teuerung. Das Lager der Anhänger der Anpassung bei 3 Antrag Baerlocher lehnen wir aus den bereits erwähnten Grün-
oder 4 Prozent ist bei uns etwa halb/halb. Es gibt ja gute den ebenfalls ab.
Gründe für die eine oder die andere Lösung. Darf ich abschliessend noch darauf hinweisen, dass die 4-Pro-
Hingegen geht nach meinem Dafürhalten der Antrag Baerlo- zent-Regel, wie sie die Kommissionsmehrheit vorschlägt, ei-
cher zu weit, der mit jährlichem Automatismus dann bis 0,5 gentlich ein Kompromiss ist, weil man auch über eine 5-Pro-
oder bis 1 Prozent hinuntergeht. Ich würde sagen: Die kanto- zent-Regel diskutierte, welche nicht so klar abgelehnt wurde,
nalen Ausgleichskassen werden sich dafür bedanken, denn wie es den Anschein erwecken könnte?
der damit verbundene Aufwand ist doch recht erheblich und Ich beantrage Ihnen, der Kommissionsmehrheit zuzustim-
steht kaum in einem Verhältnis zur erzielten zusätzlichen Wir- men.
kung. Hingegen ist der Vorschlag des Bundesrates ein ver-
nünftiger Mittelweg zwischen Teuerungsausgleich bei not-
wendigen Fällen und Bürokratie bei Bagatellzahlungen. Meier Samuel: Ich spreche im Auftrag der Fraktion des Lan-
Namens der christlichdemokratischen Fraktion beantrage ich desrings und der EVP und beantrage Ihnen, auf die vorlie-
Ihnen Eintreten und Zustimmung zur Vorlage. gende Vorlage einzutreten und die jährliche Anpassung der
Renten an die Teuerung, sofern diese mindestens 3 Prozent
Frau Stocker: Die grüne Fraktion begrüsst die Vorlage des beträgt, zu beschliessen. Wir sind der grundsätzlichen Auffas-
Bundesrates. Sie ist auch froh, dass sie speditiv gekommen sung, dass wir bei der bisherigen Regelung der beschränkten
ist. An sich ist natürlich die Situation eine ungute, weil die Kompetenzdelegation an den Bundesrat bleiben sollten. In ei-
Teuerung derart davongaloppiert, dass wir mit unseren Sozial- nem gewissen Sinn schränken wir die Kompetenz durch diese
leistungen dauernd hinterherrennen müssen. Das ist keine er- Vorlage natürlich nochmals ein, indem wir dem Bundesrat vor-
freuliche Situation. Selbstverständlich soll das nicht etwa auf schreiben, bei einer gewissen minimalen Teuerung pro Jahr
dem Buckel von jenen ausgetragen werden, die auf diese Ren- eine Rentenanpassung vorzunehmen. Für die Rentenanpas-
tenleistungen dringend angewiesen sind. Die Frage, ab wel- sung infolge Teuerung soll überdies am Grundsatz der Zwei-
cher Teuerungsrate der Bundesrat die Renten angleichen soll, jährigkeit festgehalten werden. Das ist die Ueberzeugung un-
kann man diskutieren. Solange aber die Minimalrenten nicht serer Fraktion.
existenzsichernd sind, meint die grüne Fraktion, muss es bei Die Erfahrungen mit dem starken Teuerungsanstieg haben
3 Prozent bleiben. Wir unterstützen also vorläufig die Minder- gezeigt, dass die heute bestehenden Vorschriften zur Anpas-
heitsposition im Antrag. sung der Renten an die Teuerung noch flexibler ausgestaltet
Bei der praktischen Durchführung setzt natürlich jede Renten- werden sollten. Der Gründe für eine Revision im Sinne der
anpassung auf Bundesebene einen ganzen Kreislauf in Bewe- Aenderung der gesetzlichen Bestimmungen in dieser Vorlage
gung: bei den Ausgleichskassen, bei den Ergänzungsleistun- gibt es viele. Zum einen handelt es sich um einen legitimen
gen, bei den Beihilfen, bei den Fürsorgeämtern. Deshalb müs- Anspruch aller Rentenbezüger - ich denke an die Bezüger der
sen wir sicher vorsichtig sein und nicht etwa a priori auf einen AHV-Renten, der Invalidenversicherungsrenten -, die in der
jährlichen Rhythmus einschwenken. heutigen Zeit in besonderem Masse unter der hohen Teue-
Wir lehnen deshalb den Antrag von Kollege Baerlocher ab und rung leiden und hier gerecht entschädigt werden wollen. Zum
bitten Sie, die Minderheitsposition (3 Prozent) hier im Saal zur ändern liegen Vorstösse auf dem Tisch - ich denke an die
Mehrheitsposition zu machen. Die Rentnerinnen und Rentner Standesinitiativen des Kantons Jura und des Kantons Basel-
sind darauf angewiesen. Stadt-, die ebenfalls in jene Richtung zielen.
Zusammenfassend darf ich Ihnen mitteilen, dass unsere Frak-
Seiler Hanspeter: Es ist für die Fraktion der Schweizerischen tion für Eintreten ist und mit der Minderheit der Kommission für
Volkspartei selbstverständlich, dass die bisherige Regelung die 3-Prozent-Schwelle für eine Teuerungszulage in einem
des Teuerungsausgleichs und der Anpassung an die Lohn- Jahr stimmt.
AVS/AI et assurance-accidents. Lois. Modification 1534 N 18 septembre 1991
M. Cotti, président de la Confédération: Permettez-moi de me n'ont pas encore été présentées par leurs auteurs, je tiens à si-
limiter aux propositions du Conseil fédéral, tout en sachant gnaler que cela va tout à fait dans la direction du Conseil fédé-
que des propositions ponctuelles et précises suivront qui de- ral qui préfère de loin des améliorations réelles et effectives et
vront être avant tout justifiées par les différents représentants qui concentre, comme vous le savez, depuis deux ans, depuis
qui les ont déposées. Je me limiterai donc aux questions de le projet de 10e révision de l'AVS, ses efforts à une améliora-
l'adaptation au renchérissement des rentes de l'AVS, en par- tion réelle et ponctuelle de la position des petits rentiers, des
tant peut-être de la 9e révision de l'AVS qui avait établi - femmes divorcées, etc. Nous aurons l'occasion de nous entre-
comme vous le savez - l'adaptation bisannuelle des rentes tenir plus tard à ce propos. Pour le moment, il me suffit de moti-
avec la possibilité d'intervenir annuellement dans des cas où ver la suggestion qui vous a été présentée et qui, en principe, a
révolution due au renchérissement serait ou fortement élevée été favorablement accueillie par le Conseil.
ou très limitée. Dans ces deux cas, on aurait donc pu faire des
exceptions à l'adaptation bisannuelle. Comme plus haut pla- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
fond, on avait établi dans la 9e révision une augmentation du Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
renchérissement de 8 pour cent, c'est ce qui tendait à se véri-
fier l'année passée. Vous vous rappelez qu'à la suite de la crise Detailberatung - Discussion par articles
du Golfe, au mois d'août, le Conseil fédéral ayant rapidement
averti - je me rappelle que cette rapidité avait été appréciée A. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenver-
par le Parlement-avait proposé une adaptation extraordinaire sicherung (AHVG)
faisant abstraction de la période bisannuelle pour l'année A. Loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants
1991 et, en même temps, il avait élaboré un message qui aurait (LAVS)
permis de modifier les réglementations certainement excessi-
ves prévues par la 9e révision de l'AVS. Titel und Ingress, Ziff. I Ingress
Avec le message qu'il vous soumet, le Conseil fédéral donne Antrag der Kommission
suite à sa promesse. Il propose donc au Parlement de retenir Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
l'adaptation bisannuelle, mais d'abaisser en même temps le
plafond de manière substantielle. Ceci rend l'adaptation an- Titre et préambule, eh. l préambule
nuelle obligatoire à un plafond établi désormais, suivant les Proposition de la commission
propositions du Conseil fédéral, à 4 pour cent. Adhérer au projet du Conseil fédéral
Avec cette proposition, le Conseil fédéral est absolument
conscient de rendre une justice partielle aux rentiers de ce Angenommen -Adopté
pays et aux rentiers potentiels. Nous savons pertinemment
que pratiquer l'adaptation bisannuelle dans des cas où la Art.33terAbs.4
rente représente à peu près le seul revenu d'un rentier, cela re- Antrag der Kommission
vient à assumer une dureté excessive et inacceptable du point Mehrheit
de vue social. C'est la raison pour laquelle nous vous propo- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
sons maintenant une adaptation plus souple et plus conforme Minderheit
aux exigences des rentiers. (Reimann Fritz, Aguet, Bäumlin, Fankhauser, Hildbrand, Kel-
Le coût global de la proposition du Conseil fédéral représente ler, Meier Samuel, Pitteloud, Seiler Rolf, Stocker)
110 millions de francs pour les rentes AVS et 15 millions de .... eines Jahres um mehr als 3 Prozent angestiegen ist.
francs pour les rentes Al. Comme nous l'avons précisé dans le
message, une série de conséquences découleront de la pro- Antrag Baerlocher
position du Conseil fédéral. Ainsi, les secteurs de l'assurance- Abs.1
militaire, des prestations complémentaires, des rentes de sur- Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten jährlich auf Be-
vivants et d'invalidité de la prévoyance professionnelle obliga- ginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an,
toire devront être adaptés en même temps. Comme cela se vé- indem....
rifie très souvent, l'AVS modifiée entraîne une modification de Abs. 4
toutes les assurances que je ne définirais pas comme complé- Streichen
mentaires mais qui sont tout de même des assurances qui sui-
vent la destinée de l'AVS. Art. 33ter al. 4
C'est la raison pour laquelle le Conseil fédéral constate avec Proposition de la commission
plaisir que la proposition n'est pas du tout combattue. Il s'agit Majorité
d'une formule qui équivaut à améliorer le sort de nos rentiers. Adhérer au projet du Conseil fédéral
Nous avons maintenant appris - en commission, la discussion Minorité
a d'ailleurs été nourrie - qu'une partie des commissaires - une (Reimann Fritz, Aguet, Bäumlin, Fankhauser, Hildbrand, Kel-
forte minorité - désirait procéder à une adaptation annuelle, ler, Meier Samuel, Pitteloud, Seiler Rolf, Stocker)
déjà à partir d'un plafond de 3 pour cent. Cela signifie donc .... a augmenté de plus de 3 pour cent au cours d'une année.
une modification importante par rapport à la proposition du
Conseil fédéral, ne serait-ce que du point de vue financier. En Proposition Baerlocher
effet, les coûts de la proposition qui a été soumise ici par cer- AI.1
tains représentants de groupe passeraient de 125 millions de Le Conseil fédéral procède chaque année, à compter du dé-
francs - coût global de la proposition du Conseil fédéral - à but de l'année civile, à l'adaptation des rentes ordinaires à
250 millions (c'est le coût engendré par la proposition du pla- révolution des salaires et des prix, en fixant....
fond à 3 pour cent). Bien sûr, M. Widrig l'a dit justement, on Al. 4
peut longuement discuter quant à l'opportunité de mettre en Biffer
pratique l'une ou l'autre des idées. Chaque proposition a ses
avantages. Celle du Conseil fédéral est plus souple du point Präsident: Herr Reimann Fritz hat den Antrag der Minderheit
de vue administratif et coûte la moitié de celle présentée ici par bereits begründet.
certains représentants des groupes. La proposition de 3 pour
cent, compte tenu du taux d'inflation actuel, représente une Baerlocher: Mein Antrag geht weiter als derjenige der Minder-
adaptation plus adéquate et plus systématique à l'évolution heit Reimann. Die aktuelle Teuerung verbleibt in diesem Jahr
du coût de la vie qui se répercute bien entendu sur les rentiers. über 6 Prozent. Der Einfluss der Teuerung auf die Rentenbe-
Bien sûr, je suis tenu de défendre ici la proposition du Conseil züger und -bezügerinnen ist ohne Zweifel sehr stark. Rentner
fédéral, c'est-à-dire 4 pour cent, tout en ayant beaucoup de und Rentnerinnen leiden oft härter unter der Teuerung, da
compréhension pour celle de 3 pour cent. Face aux proposi- viele von ihnen mit geringem Renteneinkommenauskommen
tions d'introduire des améliorations ponctuelles et réelles, qui müssen. Selbst der Bundesrat und die Nationalratskommis-
18. September 1991 N 1535 AHV/IVund Unfallversicherung. Bundesgesetze
sion erachten eine Aenderung des AHV-Gesetzes jetzt für an- nur schätzungsweise angeben; Herr Baerlocher war auch
gebracht, in einer Situation, in der die Teuerung seit einem nicht in der Lage, die Mehrkosten zu präzisieren -würde diese
Jahr in dieser Höhe verbleibt. Anpassung allein für die Teuerung weitere 200 bis 250 Millio-
Der Vorschlag des Bundesrates geht nicht weit genug, insbe- nen Franken kosten. Es würden also gegenüber dem Antrag
sondere in Anbetracht der Rentnerinnen und Rentner, welche des Bundesrats statt Mehrkosten von 125 Millionen Franken
mit einer Minimalrente leben müssen und auf Ergänzungslei- Mehrkosten von 400 bis 500 Millionen Franken pro Jahr ent-
stungen angewiesen sind. Der Vorstoss der Pro Senectute zu- stehen. Wenn man noch die Anpassung an die Lohnentwick-
handen von Bundespräsident Cotti macht einmal mehr deut- lung in Betracht zöge, würden die Mehrkosten des Antrags
lich, dass auch die heutigen Ansätze für Ergänzungsleistungs- von Herrn Baerlocher die Grenze von 500 Millionen mit Sicher-
bezüger und -bezügerinnen zu tief sind und dass je länger, je heit übersteigen.
mehr Rentner und Rentnerinnen bei der Pro Senectute um zu- Ich möchte daran erinnern, dass die 10. AHV-Revision nach
sätzliche Gelder nachfragen müssen. 4 Prozent Teuerung ent- den Vorschlägen des Bundesrates jährliche Kosten von 400
sprechen etwa einer halben Monatsrente. Die Mehrkosten als bis 500 Millionen Franken mit sich bringen wird, die durch die
Begründung für den Vorschlag des Bundesrats sind meines Beschlüsse des Ständerats auf 700 bis 800 Millionen Franken
Erachtens kein Hindernis für meinen Antrag. Denken Sie nur aufgestockt werden. Falls ein Splitting eingeführt würde, wäre
an die Kosten für die Anschaffung des neuen Kampfflugzeugs! ein solches ebenfalls nicht gratis. Sodann stehen wir ab Mitte
Zu bedenken gilt auch, dass durch Teuerungsausgleiche auf der neunziger Jahre vor den Kosten der demographischen
den Löhnen die AHV automatisch zu höheren Prämieneinnah- Entwicklung. Die Veränderung im Altersaufbau wird die AHV
men kommt. Milliarden Franken kosten. Dafür haben wir heute keine
Die Tatsache, dass der durchschnittliche Teuerungssatz in Deckung. Je mehr zusätzliche Ausgaben wir heute beschlies-
den letzten Jahren bei 3,4 Prozent lag, hat zur Folge, dass es sen, desto früher werden sich Regierung und Politik mit den
mit dem Vorschlag des Bundesrates in der Mehrheit der Fälle Fragen einer Beitragserhöhung durch weitere Lohnprozente,
bei der zweijährigen Anpassung bleibt. Ich unterstütze daher oder der Abzweigung von mehr Steuergeldern zugunsten der
im Minimum den Antrag der Minderheit der Kommission. AHV, oder aber mit der Frage einer Suspendierung der Ren-
Gerade die Teuerung hat auf die Rentner und Rentnerinnen tenerhöhungen befassen müssen. Was an Renten ausgerich-
existentielle Auswirkungen. Die eingetretenen Mietzinserhö- tet wird, mussfürdie AHV vereinnahmt werden können, denn
hungen, die Telefongebühren mit den damit möglichen sozia- die AHV kann keine Geschenke verteilen.
len Kontaktmöglichkeiten, die Krankenkassenprämien und Der Antrag Baerlocher lag in der Kommission nicht vor. Auf-
Pflegekosten treffen diese Bevölkerungsgruppe. Jede Verzö- grund der Diskussion und der Abstimmungsverhältnisse darf
gerung des Teuerungsausgleichs - was bei einer Teuerung aber klar angenommen werden, dass dieser Antrag in der
unter 4 Prozent gemäss Vorschlag des Bundesrates, aber Kommission eine deutliche Ablehnung erfahren hätte. Ich
auch bei einer Teuerung unter 3 Prozent eintritt-bringt für die glaube auch, dass man sich nicht immer auf soziale Not bei
Rentenbezüger bei spezifischen Teuerungsschüben existenti- den AHV-Rentnern berufen darf: Soziale Notlagen können wir
elle Einbussen. nicht mit generellen Rentenerhöhungen beheben. Soziale
Was für die Lohnempfänger und -empfängerinnen zum Teil Notlagen müssen mit einer entsprechenden, gezielten Anpas-
mit einem rückwirkenden Teuerungsausgleich gilt, sollte für sung der Ergänzungsleistungen angegangen werden.
unsere alten Mitmenschen selbstverständlich sein. In diesem Sinne bitte ich den Rat, den Antrag Baerlocher und
Dass jetzt als Argument in der Debatte auch die höheren Admi- den Antrag der Kommissionsminderheit abzulehnen und Bun-
nistrativkosten herhalten müssen, ist angesichts jener Rent- desrat und Kommissionsmehrheit zu folgen.
ner, welche auf jedes zusätzliche Geld angewiesen sind, ein
Hohn.
Ich stelle diesen Antrag auch in Anbetracht der Standesinitia-
Mme Déglise, rapporteur: Nous sommes en présence de
tive von Basel-Stadt, welche die Forderung nach dem jährli-
trois propositions, la proposition de la majorité qui propose
chen Teuerungsausgleich auf den AHV/IV-Renten aufstellt.
une adaptation de 4 pour cent, une proposition de la minorité
Diese Standesinitiative ist heute ebenfalls traktandiert. Der
qui propose une adaptation de 3 pour cent, nous en avons,
Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt schreibt in der Begrün-
déjà parlé dans le rapport d'entrée en matière, je vous ai déjà
dung zu dieser Standesinitiative unter anderem: «Der Kanton
donné les raisons pour lesquelles la commission avait ac-
Basel-Stadt hat überdurchschnittlich viele Einwohnerinnen
cepté la proposition de la majorité de 4 pour cent, par 11 voix
und Einwohner im Rentenalter. Seine Behörden kennen deren
contre 10. Nous sommes en présence d'une nouvelle propo-
Probleme und wissen um die oft schwierige Lage der Men-
sition de M. Baerlocher qui n'a pas été faite en commission,
schen, die auf die AHV/IV-Renten angewiesen sind. Beson-
ders in städtischer Umgebung sind die heutigen Renten in vie- et qui souhaite une adaptation annuelle des rentes. La com-
mission n'a pas du tout remis en cause l'adaptation bisan-
len Fällen sehr knapp, auch unter Einschluss der Ergänzungs-
nuelle des rentes. En effet, il faut quand même se rappeler
leistungen.»
que les rentes AVS sont adaptées non seulement au renché-
Ich möchte insbesondere meine baselstädtischen Kollegen
rissement mais aussi aux salaires, ce qui provoque une aug-
bitten, meinen Antrag zu unterstützen. Der Verfassungsauf-
mentation dont nous ne connaissons même pas le coût. Je
trag der Existenzsicherung durch die AHV ist heute bei den
crois que nous ne pouvons pas, aujourd'hui, prendre des
Mindestrenten keineswegs gegeben. Verschärfen Sie diese
décisions dont nous ne connaissons pas l'incidence finan-
Situation nicht noch mehr und unterstützen Sie meinen An-
cière.
trag!
Au nom de la commission, je vous propose de refuser la pro-
position de M. Baerlocher et d'accepter la proposition de la
Allenspach, Berichterstatter: Zur Vorlage liegen drei Anträge
majorité, c'est-à-dire 4 pour cent.
vor: der Antrag der Kommissionsmehrheit, d. h. Teuerungsan-
passung bei einem Schwellenwert von 4 Prozent, der Antrag
der Kommissionsminderheit bei einem Schwellenwert von
3 Prozent und, neu, der Antrag von Herrn Baerlocher, der in M. Cotti, président de la Confédération: La proposition de
der Kommission nicht vorgelegen hat, auf eine jährliche An- M. Baerlocher est effectivement inacceptable, du fait qu'elle
passung, und zwar- ich möchte darauf aufmerksam machen supposerait des aménagements administratifs qui seraient
-nicht nur an die Teuerung, sondern gleichzeitig an die Lohn- disproportionnés par rapport au but recherché. Il est certain
entwicklung. qu'un plafond normal de renchérissement est tout à fait conce-
Ich habe im Eintretensreferat auf die möglichen Kosten hinge- vable et doit être admis par les rentiers. La discussion doit por-
wiesen. Die Kosten für die erleichterte Rentenanpassung be- ter sur les deux propositions de 3 ou 4 pour cent. Au-dessous
tragen bei einem Schwellenwert von 4 Prozent 125 Millionen de 3 pour cent cela représenterait une disproportion évidente
Franken, bei einem Schwellenwert von 3 Prozent 250 Millio- et une insuffisance du rapport coût/bénéfice qui ne serait pas
nen Franken. Beim Antrag Baerlocher - ich kann die Kosten supportable.
AVS/AI et assurance-accidents. Lois. Modification 1536 N 18 septembre 1991
Abstimmung - Vote Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Frau Stocker: Wir haben soeben einen wichtigen Teil des Ge-
Eventuell-A titre préliminaire schäfts über die Anpassung der Renten in der AHV/IV be-
Für den Antrag der Minderheit offensichtliche Mehrheit schlossen, so wie es auf der Traktandenliste traktandiert war,
Für den Antrag Baerlocher 3 Stimmen wie es in der Kommission für soziale Sicherheit auch seriös
vorbereitet werden konnte.
Definitiv - Définitivement Inzwischen ist eine Reihe von Anträgen auf die Pulte geflattert,
Für den Antrag der Mehrheit 65 Stimmen zum Teil in einer Fassung, bei der ich nicht mehr ganz sicher
Für den Antrag der Minderheit 54 Stimmen bin, ob sie noch ratsreglementskonform ist, und in einer Art,
die in mir das Gefühl verursacht, es gehe nicht mehr um die
Art. 33ter Abs. 4bis (neu) Sache einer wirklichen Revision gemäss Antrag des Bundes-
rates, sondern um wesentlich mehr: um eine Schnellfassung
Antrag Hubacher einer 10. AHV-Revision.
Der Bundesrat zahlt - bis zum Inkrafttreten der 10. AHV-Revi- Natürlich ist das Geschäft der 10. AHV-Revision schon lange
sion - allen Rentnerinnen und Rentnern zusätzlich jenen Be- pendent, genau genommen seit 1979. Die Botschaft stammt
trag aus, den sie aufgrund der Rentenformelkorrektur in der aus dem Jahre 1991, und auch die erweiterte Kommission für
bundesrätlichen Vorlage zur 10. AHV-Revision zusätzlich zu soziale Sicherheit hat ihre Arbeit aufgenommen.
den bestehenden Rentenansprüchen erhalten hätten. Es wurde deutlich, dass bei den vielen Pendenzen, die in der
AHV- selbstverständlich akzeptiert- bestehen, wichtige sozi-
Antrag Wanner alpolitische Entscheide anstehen und es dringend ist, dass
Der Bundesrat richtet bis zum Inkrafttreten der 10. AHV-Revi- die erweiterte Kommission für soziale Sicherheit all diese Fra-
sion allen Rentnerinnen und Rentnern die gemäss Botschaft gen längerfristig seriös prüft. Dabei handelt es sich um die
vom 5. März 1990 zur 10. AHV-Revision vorgesehenen Hilflo- neue Rentenformel, wie sie der Bundesrat vorschlägt, die
senentschädigungen aus. Gleichstellung von Mann und Frau, die langfristige Sicherung
der AHV-Gelder, die Folgen der demographischen Entwick-
Antrag Segmüller lungen, die auf uns zukommen, und weitere sozialpolitisch
Die Aenderungen des AHVG gemäss Botschaft über die Al- notwendige Leistungen wie etwa die Hilflosenentschädigung.
ters- und Hinterlassenenversicherung vom 5. März 1990 be- Es ist natürlich verlockend, jetzt-vier Wochen vor den Wahlen
treffend -jene Dinge, die einem so gerade gut in die Hand passen und
- die Hilflosenentschädigung mittleren Grades in der AHV; die so mit dem Füllhorn über das Land gestreut werden kön-
- die Aenderung der Rentenformel; nen, vorwegzunehmen und den ganzen Haufen ungelöster
- die Bestimmungen über die Berechnung der Renten der ge- Fragen, ungeklärter Folgekosten, unabgesprochener und
schiedenen Frauen noch nicht konsensfähiger Fragen offenzulassen.
werden gleichzeitig mit der Aenderung Artikel 33ter Absatz 4 Ich habe auch zwei Seelen in meiner Brust. Wenn es so ein-
in Kraft gesetzt. fach wäre, wie schön wäre es jetzt, hier zu sagen: Okay, wir er-
höhen die Renten, wir bezahlen mehr, wir geben dort etwas
Eventualantrag Segmüller dazu. Aber ich bin überzeugt: Längerfristig ist das nicht unsere
Die Aenderung des AHVG gemäss Botschaft über die Alters- Aufgabe. Wir haben in der erweiterten Kommission für soziale
und Hinterlassenenversicherung vom 5. März 1990 betreffend Sicherheit meines Erachtens gute Vorarbeit geleistet. Wir ha-
die Hilflosenentschädigung mittleren Grades in der AHV wird ben wichtige Fragen aufgenommen, in guter Zusammenarbeit
gleichzeitig mit der Aenderung von Artikel 33ter Absatz 4 in mit dem Bundesamt für Sozialversicherung die Arbeit intensi-
Kraft gesetzt. viert. Es scheint mir sehr eigenartig, dass nun solche Anträge
auf die Pulte flattern, nachdem wir doch vor einer Woche in der
Art. 33ter al. 4bis (nouveau) Kommission mit grosser Mehrheit klare Entscheide getroffen
Proposition Hubacher und auch dem Willen Ausdruck gegeben haben, die hängigen
Le Conseil fédéral verse en outre -jusqu'à l'entrée en vigueur sozialpolitischen Fragen seriös zu prüfen und zu lösen.
de la 10e révision de l'AVS - à toutes les rentières et tous les Ich bitte Sie - selbst vier Wochen vor den Wahlen -, die seriöse
rentiers le montant que ces derniers, en vertu du correctif ap- Ratsarbeit nicht aufzugeben, sondern darauf zu vertrauen,
porté à laformule des rentes dans le projet gouvernemental de dass die erweiterte Kommission für soziale Sicherheit sehr
10e révision de l'AVS, auraient touché en sus des rentes ac- rasch mit einer trag- und konsensfähigen Lösung in den Rat
tuelles. kommen wird.
Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion darum.
Proposition Wanner
Le Conseil fédéral verse à toutes les rentières et tous les ren- Ordnungsantrag - Motion d'ordre
tiers, jusqu'à l'entrée en vigueur de la 10e révision de l'AVS, David: Wir von der CVP-Fraktion freuen uns natürlich, dass die
les allocations pour impotents prévues par le message du Sozialdemokraten und auch die Freisinnigen anerkennen und
5 mars 1990 concernant la 10e révision de l'AVS. zur Kenntnis nehmen, dass die 10. AHV-Revision sehr notwen-
dige Elemente enthält, die man nicht weiter hinausschieben
Proposition Segmüller darf. Bis jetzt hatte ich - und hatten wir - den Eindruck, dass
Les modifications apportés à LAVS en vertu du message du Sie diese 10. AHV-Revision zum Teil torpedieren in der Mei-
5 mars 1990 concernant l'AVS et relatives: nung, die Vorschläge, die hier vorgetragen werden, seien
- à l'allocation pour impotent de degré moyen en faveur des überflüssig. Das betrifft die Korrektur der Rentenformel; der
bénéficiaires de rentes de vieillesse; Vorschlag wird nun von Herrn Hubacher aufgenommen. Das
- à la modification de laformule des rentes; betrifft die Hilflosenentschädigung gemäss Vorschlag von
- aux dispositions touchant le calcul des rentes des divorcées, Herrn Wanner, aber auch die geschiedenen Frauen, die mit
entreront en vigueur en même temps que la modification de Recht im Vorschlag von Frau Segmüller aufgeführt werden.
l'article 33ter, 4e alinéa. Wenn ich nun im Namen der CVP-Fraktion den Ordnungsan-
trag auf Rückweisung stelle, so in der Meinung, dass die Kom-
Proposition subsidiaire Segmüller mission diese Probleme sofort angehen und mit Wirkung auf
La modification apportée à LAVS en vertu du message du den 1. Januar 1992 in diesen drei Kategorien zu einer Lösung
5 mars 1990 concernant l'AVS et relative à l'allocation pour im- kommen muss: Rentenformel, Hilflosenentschädigung und
potent de degré moyen en faveur des bénéficiaires de rentes geschiedene Frauen. Insofern unterscheidet sich der Ord-
de vieillesse entrera en vigueur en même temps que la modifi- nungsantrag, den ich hier stelle, von demjenigen von Frau
cation de l'article 33ter. 4e alinéa. Stocker. So wie ich sie verstanden habe, soll alles wieder hin-
18. September 1991 N 1537 AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze
ausgeschoben werden. Meine Meinung ist, dass die Kommis- paar hunderttausend Rentner ihre Ansprüche nicht erfüllt be-
sion diese Anliegen jetzt an die Hand nimmt und uns Lösun- kommen, deshalb muss die Rentenauszahlung nicht verkop-
gen vorlegt, über die wir entscheiden können. Es geht natür- pelt werden, deshalb darf diese Blockade nicht weiter auf-
lich nicht, dass wir im Zusammenhang mit der Anpassung an rechterhalten werden.
die Teuerung nun im Schnellschuss über Anträge befinden, Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen. Es muss noch
die in den Fraktionen nicht hinreichend vorbereitet sind; so möglich sein, in diesem Parlament einmal etwas schnell be-
können wir nicht entscheiden. Aber beide Anträge, Hubacher schliessen zu können. Die Vorlage ist lange genug da, Sie ken-
und Wanner, und auch der Antrag Segmüller zeigen, dass die nen die Problematik. Es geht nur darum, die Anträge des Bun-
Sache dringend ist. desrates im Bereich Rententabelle - ich bin einverstanden mit
Ich bitte Sie, diese drei Anträge in diesem Sinne der Kommis- dem Antrag von Herrn Wanner, Hilflosenentschädigung zu
sion zur Beratung zu überweisen. realisieren - nicht immer weiter zurückzustellen.
Seiler Rolf: Ich habe noch nie erlebt- und ich bin schon einige Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Jahre in diesem Rat -, dass man vier Wochen vor den Wahlen
komplett den Kopf verliert. Das haben die Antragsteller uni- Wanner: Ich lasse mich hier weder als unseriösen noch als
sono getan. Was hier nun vorgeschlagen wird, hat mit irgend- opportunistischen Politiker abstempeln. Ich kann mit dem An-
einer seriösen Gesetzgebung nicht das mindeste zu tun. Da trag von Frau Stocker gut leben. Es gibt vielleicht andere Leute
werden Anträge aus irgendeiner Vorlage herausgepickt und im Saal, die sehr viel mehr auf Profilierung aus sind als ich das
auf den Tisch gelegt, weil es vielleicht politisch so angenehm in den letzten Jahren war. Es ist auch erst das zweite Mal, dass
ist. Ich möchte Sie wirklich bitten, nicht auf diese Art und Weise ich von der Möglichkeit einer persönlichen Erklärung Ge-
zu politisieren. Das ist keine seriöse Art der Gesetzgebung. brauch mache.
Zum Verständnis: Ich meine - Frau Stocker hat das auch so Mein Antrag war eine Folge des Antrages von Herrn Hub-
gemeint, der Herr Präsident ist offenbar nicht ganz derselben acher. Ich wollte mich dagegen wehren, dass Sie nun den poli-
Auffassung -, dass die Zuweisung dieser Anträge nicht die tischen Fehler begehen, indem Sie einem Antrag - diesem
Kommission für soziale Sicherheit, die dieses Geschäft behan- oder einem ähnlich lautenden - zustimmen, das Paket
delt hat, sondern die erweiterte Kommission für soziale Sicher- 10. AHV-Revision aufschnüren und die berechtigten Frauen-
heit betrifft, die die 10. AHV-Revision behandelt. postulate auf eine 11. AHV-Revision verschieben und damit
Leider ist es so, dass zum Teil auch Antragstellerin und Antrag- auf Jahre hinaus vertagen. Das war der Sinn meines Antrages,
steller einem entsprechenden Antrag in der Kommission, ge- nicht mehr und nicht weniger.
nau diese Geschäfte vorwegzunehmen und zu behandeln,
nicht zugestimmt haben. Mit 14 zu 13 Stimmen wurde mein Frau Segmüller: Ich bitte Sie, den Ordnungsanträgen David
Antrag in der Kommission abgelehnt, sonst hätten wir hier das und Stocker zuzustimmen.
ganze Theater nicht! Mit meinen Anträgen wollte ich zeigen, wie dringlich die ra-
Also ich bitte Sie dringend, dem Ordnungsantrag zuzustim- sche Realisierung der 10. AHV-Revision ist. Wenn ein Anlie-
men und das Geschäft und diese Anträge dorthin zu schicken, gen herausgepickt werden soll, dann kann man aufzeigen, wie
wo sie hingehören, nämlich in die erweiterte Kommission für dringend auch andere Anliegen sind. Entweder das Ganze
die 10. AHV-Revision. (Beifall) oder dann eben nichts! Ich bin daher sehr einverstanden,
wenn die Kommission sich nochmals über diese Sache beugt.
Seiler Hanspeter: Ich habe heute das seltene Glück, dass ich. Es geht nicht darum, Individualrente oder Splitting zu torpe-
mich einmal mit meinem Namensvetter und seiner Stellung- dieren, das möchte ich in aller Deutlichkeit gesagt haben. Es
nahme voll identifizieren kann. Wir sind daran, eine Parla- geht nämlich um die andere Seite dieser Geschichte, darum,
mentsreform zu gebären. Wenn ich von solchen Ereignissen - die berechtigten Ansprüche, die mit der 10. AHV-Revision er-
solchen Anträgen, wie sie jetzt eingereicht wurden - höre, wo füllt werden sollen, gleichzeitig, parallel zu erfüllen; das ist bei
man in letzter Minute etwas aus einem Geschäft herauspicken einigermassen gutem Willen durchaus möglich.
will, dann fehlt mir langsam der Glaube an eine echte Parla- Ich danke Ihnen, wenn Sie den Ordnungsanträgen zustim-
mentsreform. men.
Ich erinnere daran, dass die Fraktionen nicht Gelegenheit hat-
ten, diese Anträge zu besprechen, und es sind wichtige An- Allenspach, Berichterstatter: Es ist deutlich, dass die Wahlen
träge! Das ist unseriös, das ist «Hüftschusspolitik», das führt ihre Schatten vorauswerfen. Es ist ebenso deutlich, dass die
zu Zufallstreffern, und das dürfen wir uns nicht leisten. Stellen AHVein geeignetes Vehikel ist, um Wahlpropaganda zu betrei-
Sie sich vor, wenn man nun in allen oder in vielen anderen Ge- ben und sich persönlich zu profilieren. Das hat die Erfahrung
schäften auf genau die gleiche Art vorginge - das hätte einen schon in früheren Jahren gezeigt; heute haben die Antragstel-
einzigen Vorteil: Man könnte sich künftig die Auslagen für ler die Bestätigung dieser alten Weisheit wieder geliefert.
Kommissionssitzungen sparen. Um was geht es im Grunde genommen? Es geht darum, dass
sie Teile einer anderen Vorlage, nämlich der Vorlage der
Hubacher: Ich möchte vorweg eine Bemerkung zu Herrn Rolf 10. AHV-Revision, in diese Vorlage einfügen wollen, und zwar
Seiler machen: - ich wiederhole es und bin bereit, dafür den Beweis anzutre-
1. Ich weiss nicht, wen er aus der Kommission gemeint hat; ich ten - auf eine sehr unseriöse Art und Weise. Die Antragsteller
bin nicht Mitglied der Kommission, gehöre auch schon'ein wollen letztlich dem Parlament das Recht auf Detailberatung
paar Jahre diesem Rat an, und es ist gar nicht so wahnsinnig der entsprechenden Artikel nehmen.
neu, dass Nichtkommissionsmitglieder auch Anträge stellen Wenn sie hier einen Antrag einbringen, es seien Renten nach
dürfen. Es ist meines Erachtens in keinem Ratsreglementfest- der neuen Rentenformel gemäss den Anträgen des Bundes-
gehalten, dass Nichtkommissionsmitglieder einfach die vor- rats zur 10. AHV-Revision auszurichten, dann kann der Rat ei-
bereitete Kost aus den Kommissionen zu akzeptieren haben. nen solchen Beschluss nur tel quel fassen. Sie nehmen dem
2. Es geht hier nicht um ein formelles Vorgehen. Es geht Rat damit die Möglichkeit, eine Detailberatung über die neue
darum, dass die 10. AHV-Revision jetzt schon einige Jahre auf Rentenformel durchzuführen. Sie nehmen mit dem Antrag
dem Schlitten ist. An sich hat es zu lange gedauert, bis die Vor- Wanner dem Rat die Möglichkeit, über die Hilflosenentschädi-
lage überhaupt zu uns gekommen ist. Es geht jetzt ganz kon- gung im Detail zu beraten. Sie nehmen mit den Anträgen von
kret um Franken, um Rentenerhöhungen in recht bescheide- Frau Segmüller dem Rat die Möglichkeit, Detailberatungen
ner Höhe. Sollen diese immer noch weiter und weiter zurück- über die Berechnung der Renten der geschiedenen Frau vor-
gestellt werden, weil wir eine sehr wichtige Frage, das Split- zunehmen.
ting, abklären müssen, weil da die Vorbereitungen nicht so ku- Wenn die Antragsteller dem Rat die Möglichkeit nehmen, De-
lant erfolgt sind, wie es eigentlich nötig gewesen wäre? tailberatungen durchzuführen, und ihm nur noch die Wahl las-
Jetzt meinen wir, die Frage des Splittings kann in aller Ruhe sen, entweder die Anträge des Bundesrats anzunehmen oder
vorbereitet, abgeklärt werden; aber deshalb sollten nicht ein abzulehnen, wird eine neue Art der Gesetzgebung präjudi-
AVS/AI et assurance-accidents. Lois. Modification 1538 N 18 septembre 1991
ziert, die ich diesem Rat nicht zumuten möchte. Wir müssen In einem ersten Teil ganz kurz zur Geschichte: Ich kann mich
die Möglichkeit haben, uns jederzeit auch mit den Details der gut erinnern, wie kurz vor der Präsentation der Botschaft zur
Gesetzgebung auseinanderzusetzen. 10. AHV-Revision, deren Vorbereitungsdauer wahrhaftig zu
Aus diesen Gründen dürfen wir die heutigen Anträge gar nicht lange war, der Bundesrat den Entscheid getroffen hat, die Vor-
annehmen. Wir müssen die Möglichkeit bieten, dass sich die gabe der Kosten neutral ität bei der 10. AHV-Revision fallenzu-
Kommission in einer Detailberatung über diese Anträge beugt lassen und eine Reihe von sozialen Fortschritten vorzuschla-
und dann dem Rat dazu Anträge stellt, bei denen der Rat in der gen . Damit sollten längst fällige - so hiess es damals - Verbes-
Detailberatung seinen Willen zum Ausdruck bringen kann. serungen bei den kleinen Renten - ohne der Giesskanne zu
In diesem Sinne unterstütze ich die Anträge von Frau Stocker huldigen -, bei den geschiedenen Frauen, bei den Hilflosen
und Herrn David. Es stellt sich aber eine ganz komplexe Ver- durchgesetzt werden. So hat auch die 10. AHV-Revision vor
fahrensfrage. Wir haben zwei Vorlagen: nämlich die heutige - zwei Jahren ausgesehen.
erleichterte Anpassung der Renten an die Teuerung -, die von Ich räume ein, es dauert nur noch einen Monat bis zu den
der Kommission für soziale Sicherheit behandelt worden ist; Wahlen, und ich habe Verständnis für die entsprechenden Be-
wir haben ferner die 10. AHV-Revision, die von einer anderen merkungen; aber die Anträge des Bundesrates sind bald zwei
Kommission behandelt wird. Wem wollen Sie nun die Anträge Jahre alt, sie wurden wirklich zwischen zwei Wahlzeiten aus-
zur Beratung zuweisen? Der Kommission, die für die heutige gearbeitet. Ich kann Ihnen garantieren: Der Bundesrat hatte
Vorlage verantwortlich ist, oder der erweiterten Kommission, keine Wahlsorgen, sondern nur eine Sorge - und die hat er im-
die die 10. AHV-Revision behandelt? mer noch, das muss ich dem Parlament sagen -, genau die
Normalerweise ist es nicht möglich, bei der Detajlberatung mit gleiche Sorge wie Sie, Herr Hubacher und Frau Segmüller: Es
einem Ordnungsantrag gewisse Artikel an eine andere Kom- geht um Geld. Herr Hubacher, Sie haben mit Recht die Neue
mission zu verweisen. Wenn Sie jetzt aber diese Frage an die Armut, die Renten, die unter dem Existenzminimum sind, hier
Kommission zur Vorlage 90.082 (Erleichterung der Rentenan- angeführt. Der Bundesrat muss feststellen - ohne irgendein
passung) verweisen, bedeutet dies, dass wir heute die Werturteil abzugeben -, dass auch eine wirklich kleine Revi-
Schlussabstimmung über diese Vorlage 90.082 nicht vorneh- sion, dass auch kleine Fortschritte Jahre brauchen, bis sie -
men können. Diese Vorlage müsste aufgeschoben werden, wenn überhaupt-greifen. Das muss ich Ihnen im Namen des
bis wir die Anträge Hubacher, Wanner, Segmüller - also mit Bundesrates mit einem Gefühl der Enttäuschung mitgeben,
anderen Worten die wesentlichen Elemente der 10. AHV-Revi- denn sehen Sie: Wahlen hin oder her, das Bedürfnis war mit-
sion - in der Kommission und in diesem Rat beraten haben. ten in der Legislatur da; und ich stelle mir die Frage, wie heute
Ich kann Ihnen mit Sicherheit sagen, dass unter diesen Um- abend der kleine Rentner, die kleine Rentnerin, die geschie-
ständen diese sozial dringliche Vorlage der erleichterten Ren- dene Frau - die wahrhaftig die Person ist, die durch die AHV
tenanpassung auf den nächsten Zeitpunkt der notwendigen am schlechtesten behandelt wird - reagieren werden. Ich
Rentenanpassung hin (1. Januar 1993) nicht in Kraft sein wird. möchte nichts vorwegnehmen, ich möchte eine sachliche, ob-
Mit anderen Worten: Wir müssen es so formulieren, dass wir jektive Feststellung machen.
diese Anträge der erweiterten Kommission zur Revision der Nun ein letztes Wort: Die Kommission versucht-und ich habe
10. AHV-Revision zuweisen, damit wir heute das Geschäft im Namen des Bundesrates volle Mitarbeit der Techniker im
90.082 abschliessen können. Die Kommission, die die BSV zugesichert - relativ schnell, eine Splittinglösung durch-
10. AHV-Revision behandelt, wird die Behandlung an die zusetzen, die auf einen minimalen Konsens zählen kann. Ich
Hand nehmen und dann im Rahmen ihrer Beratungen zur sage nochmals: Wir werden hier mitarbeiten. Aber lassen Sie
10. AHV-Revision entsprechende Anträge stellen. . mich das wiederholen, was ich in der Kommission schon ge-
Herr David, es ist ausgeschlossen - wenn wir eine seriöse Be- sagt habe: Wer sich mit den konkreten Konsequenzen einer
handlung in der Kommission vornehmen wollen -, dass wir Splittinglösung einmal auseinandergesetzt hat, der weiss, wie
auf den 1. Januar 1992 in Sachen 10. AHV-Revision etwas in schwierig es sein wird, hier eine korrekte und auch bezüglich
Kraft setzen können. Finanzierung auf Konsens basierende Lösung zu finden. Des-
In diesem Sinne möchte ich die Anträge unterstützen: Zuwei- halb muss ich einfach sagen: Es ist richtig, wenn behauptet
sung der Anträge an die Kommission für die 10. AHV-Revision wird, man müsse das eine tun und das andere nicht lassen!
und Abschluss der Debatte über diese Vorlage 90.082 samt Das hiesse: die längst fälligen und kurzfristigen Verbesserun-
Schlussabstimmung, damit das Geschäft 90.082 an den Stän- gen durchbringen - wie sie seit Jahren in der Planung des
derat gehen kann. Bundesrates liegen - und sich etwas mehr Zeit nehmen für
Im übrigen würde die Kommission, die die 10. AHV-Revision eine totale Umwälzung unseres AHV-Systems, die man wahr-
behandelt, von diesen Anträgen Kenntnis nehmen und sie im haftig nicht aus dem Aermel schütteln kann.
Rahmen der Kommissionsberatungen berücksichtigen. Das ist der Kommentar, den ich in aller Freundschaft abgeben
Selbstverständlich werden die Kommissionsanträge von den wollte. Wir warten jetzt auf das, was die Kommission machen
Entscheiden der entsprechenden Kommissionsmehrheiten wird. Zum Vorgehen möchte ich mich nicht äussern. Aber ich
abhängen. Wir können nicht im Plenum beschliessen, welche verstehe natürlich, wenn behauptet wird, das Parlament
Anträge die Kommission an den Rat zu stellen hat. könne heute keine Lösung aus dem Aermel schütteln.
Ich möchte zum Schluss sagen: Wenn hier jemand ein ruhiges
Mme Déglise, rapporteur: II est étonnant de constater que les Gewissen hat, meine Damen und Herren, dann ist es wahrhaf-
mêmes personnes qui, dans la commission, étaient d'accord tig der Bundesrat!
de renvoyer la 2e révision de l'AVS pour y ajouter le «Splitting»,
souhaitent maintenant accrocher une partie des améliorations Präsident: Im Grunde genommen ist von Frau Stocker und
contenues dans la révision de l'AVS à l'objet qui les occupe Herrn David ein Ordnungsantrag gestellt worden. Er lautet wie
aujourd'hui. Je crois que la commission ne peut admettre ces folgt: Es seien die Anträge Hubacher, Wanner und Segmüller
propositions qui n'ont rien à voir avec l'objet traité présente- der erweiterten Kommission für soziale Sicherheit, welche die
ment. Toutes ces propositions sont contenues dans la 10. AHV-Revision behandelt, zuzuweisen. Wenn Sie diesem
10e révision de l'AVS et doivent être renvoyées à la Commis- Ordnungsantrag zustimmen, werden wir die Gesamtabstim-
sion élargie de la sécurité sociale qui s'occupe de cette révi- mung über das jetzt vorliegende Gesetz durchführen, und die
sion et, dans ce sens, je vous propose d'accepter la proposi- Kommission wird die substantiellen Anträge behandeln. Wenn
tion de Mme Stocker et de M. David. Sie den Ordnungsantrag ablehnen, werden wir die Anträge
Hubacher, Wanner und Segmüller jetzt diskutieren müssen.
Bundespräsident Cotti: Gestatten Sie mir doch einen kurzen
Kommentar. Es geht mir dabei nicht um das Vorgehen - das Hubacher: Der Ordnungsantrag David beinhaltet eine zeitli-
ist Sache des Parlamentes -, sondern um die materiellen Fra- che Auflage, indem er die Inkraftsetzung der möglichen Ver-
gen, die neben den formellen auch zur Sprache gekommen besserungen auf den 1. Januar 1992 - wenn auch vielleicht
sind. Insbesondere die Antragsteller haben hier einiges ge- rückwirkend - beantragt. Es gibt also zwei Ordnungsanträge;
sagt. oder habe ich Herrn David falsch verstanden?
18. September 1991 N 1539 Standesinitiative Jura
David: Zur Interpretation meines Antrages: Ich habe in der Be- #ST# 90.201
gründung gesagt-, dass ich der Meinung bin, die Kommission
unter dem Präsidium von Herrn Kollege Allenspach sei ohne Standesinitiative Jura
weiteres in der Lage, so rasch zu arbeiten, dass wir innert nütz- Anpassung der AHV- und IV-Renten
licher Frist zu einer Vorlage kommen, damit wir die wichtigsten
Probleme, die hieranstehen, noch auf den 1. Januar 1992 lö- Initiative du canton du Jura
sen können. Mode de réadaptation des rentes AVS et AI
Abstimmung - Vote Beschluss des Ständerales vom 26. November 1990
Décision du Conseil des Etats du 26 novembre 1990
Für den Ordnungsantrag Stocker/David 102 Stimmen
Dagegen 20 Stimmen Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN
Präsident: Damit haben Sie die Anträge Hubacher, Wanner
und Segmüller der erweiterten Kommission für soziale Sicher-
heit zur Behandlung zugewiesen.
Wortlaut der Initiative vom 3. Juli 1990
Ziff. II Der Kanton Jura verlangt auf dem Weg der Standesinitiative,
Antrag der Kommission dass:
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates a. zur Anpassung der AHV- und IV-Renten an die Teuerung
alle Renten um den gleichen Betrag erhöht werden;
Ch.ll b. die Minimalrente von 750 Franken überprüft und an die ge-
Proposition de la commission genwärtigen Verhältnisse angepasst wird.
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Texte de l'initiative du 3 juillet 1990
Angenommen - Adopté Le canton du Jura demande par voie d'initiative cantonale:
a. que le mode de mise à jour des rentes AVS et Al soit fait sur
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble le principe d'un montant égal à chaque bénéficiaire;
Für Annahme des Entwurfes 139 Stimmen b. que la rente minimale de 750 francs soit revue et adaptée à
(Einstimmigkeit) la situation actuelle.
B. Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) Herr Allenspach unterbreitet im Namen der Kommission den
B. Loi fédérale sur l'assurance-accidents (LAA) folgenden schriftlichen Bericht:
Titel und Ingress, Ziff. 1,11 Die Kommission hat die Standesinitiative im Anschluss an die
Antrag der Kommission Beratungen der Vorlage des Bundesrates über eine erleich-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates terte Anpassung der Renten der AHV/IV an die Lohn- und
Preisentwicklung sowie der Renten der Unfallversicherung an
Titre et préambule, eh. l, II die Teuerung (90.082) behandelt. Die Kommission hat der
Proposition de la commission bundesrätlichen Vorlage und damit einer flexibleren Regelung
Adhérer au projet du Conseil fédéral für die Teuerungsanpassung der Renten zugestimmt. Grund-
sätzlich wird an der Zweijähjigkeit der Rentenanpassung fest-
Angenommen -Adopté gehalten. Steigt aber der Landesindex der Konsumenten-
preise innert eines Jahres um mindestens 4 Prozent (= An-
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble trag der Kommissionsmehrheit), so soll der Bundesrat eine
Für Annahme des Entwurfes 124 Stimmen Leistungsanpassung vornehmen.
(Einstimmigkeit) Buchstabe a der Standesinitiative verlangt eine Anpassung al-
ler AHV/IV-Renten an die Teuerung um einen einheitlichen Be-
trag. Dies hätte eine Aenderung der Rentenformel zur Folge
An den Ständerat-Au Conseil des Etats und würde dem oben erwähnten Beschluss für eine prozen-
tuale Anpassung der Renten an die Teuerung widersprechen.
Buchstabe b der Initiative erachtet die Kommission als erfüllt,
Präsident: Gestatten Sie mir die Bemerkung, dass Sie sich da die Minimalrenten bereits bei Einreichung der Initiative
auch in dieser nervlich belastenden Zeit vor den Wahlen nicht nicht mehr 750 Franken, sondern 800 Franken betrugen.
nervös machen lassen sollten. Ich. bitte Sie, dafür zu sorgen, Aus ähnlichen Ueberlegungen hat auch'der Ständerat am
dass wir hier nicht Kommissionssitzungen durchführen. 26. November 1990 der Initiative keine Folge gegeben.
Mich werden Sie nicht nervös machen; ich muss nicht wieder-
gewählt werden. M. Allenspach présente au nom de la commission le rapport
écrit suivant:
La commission a traité cette initiative du canton du Jura à l'is-
sue des délibérations sur le projet du Conseil fédéral portant
sur l'assouplissement du système d'adaptation des rentes de
l'AVS/AI à révolution des salaires et des prix, ainsi que des ren-
tes de l'assurance-accidents au renchérissement (90.082). La
commission a approuvé le projet du Conseil fédéral et, par là
même, la volonté d'assouplir le système d'adaptation des ren-
tes au renchérissement. Aux termes de ce projet, la règle de
l'adaptation bisannuelle des rentes sera en principe mainte-
nue. Toutefois, si l'indice suisse des prix à la consommation
augmente d'au moins 4 pour cent en une année (proposition
de la majorité de la commission), il incombera au Conseil fédé-
ral d'adapter les prestations.
La lettre ade l'initiative du canton du Jura demande que toutes
les rentes AVS et Al soient adaptées au renchérissement à rai-
son d'un montant uniforme. Ce principe nécessiterait une mo-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
AHV/IV und Unfallversicherung. Bundesgesetze. Aenderung
AVS/AI et assurance-accidents. Lois. Modification
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.082
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.09.1991 - 15:00
Date
Data
Seite 1530-1539
Page
Pagina
Ref. No 20 020 303
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.