Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-067 KI-generiert

Switzerland's Provisional Application of the European Convention on Transfrontier Television and Alcohol Advertising Restrictions

Geschäftsnummer VPB 90-067
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The European Convention on Transfrontier Television establishes minimum standards for television programs to facilitate their free circulation across member states, particularly regarding cable network insertion. These standards cover the protection of individual rights, broadcaster responsibility, cultural objectives, and advertising and sponsorship regulations. While the Convention does not affect a nation's sovereign right to impose stricter domestic rules, it necessitates minor legislative updates. Switzerland, a signatory, provisionally applies the Convention and reserves the right to prohibit the retransmission of foreign programs containing alcohol advertising until the outcome of related initiatives on advertising bans is clear, noting the practical difficulty of such exclusions and the potential impact on popular foreign broadcasters.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 3 Bst, Art. 3 Litera, Art. 17 Abs. 5 des Fernseh- und Radiogesetzes; Switzerland's Provisional Application of the European Convention on Transfrontier Television and Alcohol Advertising Restrictions: These standards cover the protection of individual rights, broadcaster responsibility, cultural objectives, and advertising and sponsorship regulations. While the Convention does not affect a nation's sovereign right to impose stricter domestic rules, it necessitates minor legislative updates. Switzerland, a signatory, provisionally applies the Convention and reserves the right to prohibit the retransmission of foreign programs containing alcohol advertising until the outcome of related initiatives on advertising bans is clear, noting the practical difficulty of such exclusions and the potential impact on popular foreign broadcasters.

Schlagwörter

KI-generiert
Weitersenderecht freier Verkehr provisorische Deckung Medienrecht erworbener Anspruch Recht auf Antenne
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 17 Abs. 5 des Fernseh- und Radiogesetzes

Cited to emphasize the intention to prevent alcohol and tobacco advertising in foreign television programs.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

6. Juni 1991 429 Grenzüberschreitendes Fernsehen. Uebereinkommen

Verständnis ab; das ist richtig. Aber die Lösung wurde vom führlichere Bestimmungen für die Fernsehveranstalter im ei-

Bundesamt für Justiz geprüft, und in einem Gutachten vom genen Land erlassen werden. Aus diesem Grund sind auch

5. April 1990 hat das Bundesamt für Justiz dazu Stellung ge- keine grundlegenden Anpassungen unserer Gesetzgebung

nommen. notwendig; lediglich in einzelnen Bereichen muss sie à jour

Diese neue Tendenz - wenn Sie das so sagen wollen - im gebracht werden.

Strafrecht ist eine Konstruktion, die vielleicht etwas progres- Das vorliegende Uebereinkommen wurde am 5. Mai 1989 von

siv ist, unkonventionell. Aber Herr Ständerat Gadient hat es zehn Mitgliedstaaten des Europarats unterzeichnet, darunter

gesagt: Hier droht natürlich auch das Referendum. Mit Blick auch die Schweiz. Der Bundesrat beschloss bei dieser Gele-

auf den Medienfrieden - darf ich das einmal sagen, nachdem genheit, das Uebereinkommen provisorisch anzuwenden.

wir den Energiefrieden haben, so hoffe ich wenigstens? - ist Die Schweiz soll sich nach Ansicht des Bundesrates und der

diese unkonventionelle Lösung vielleicht ihren Preis wert. Kommission anlässlich der Ratifizierung das Recht vorbehal-

Es stellt sich auch die Frage: Wollen Sie hier eine Differenz ten, die Weiterverbreitung von ausländischen Fernsehpro-

zum Nationalrat schaffen? Der Bundesrat meint, der Lösungs- grammen zu verhindern, falls diese Alkoholwerbung enthal-

vorschlag, wie ihn der Nationalrat ausgearbeitet hat und der ten. Von dieser Möglichkeit soll allerdings nicht Gebrauch ge-

auch einen Kompromiss darstellt, wäre auch Ihnen zur An- macht werden, bis im Zusammenhang mit den hängigen Zwil-

nahme zu empfehlen. lings-lnitiativen, die ein Werbeverbot für Tabakwaren und alko-

holische Getränke verlangen, Klarheit herrscht.

Cavelty, Berichterstatter: Ich stimme mit der Beurteilung von Das Uebereinkommen tritt drei Monate nach Beitritt von sie-

Herrn Bundesrat Ogi nicht überein, dass das eine Schlüssel- ben Staaten in Kraft. Durch eine rasche Ratifizierung kann die

stelle sei. Das ist eine nebensächliche Stelle. So, wie wir sie Schweiz, die massgeblich an der Erarbeitung dieses Instru-

jetzt regeln, ist es eine der selbstverständlichsten Folgen in je- ments beteiligt war, zu seinem baldigen Inkrafttreten beitra-

dem Gesetz. In jedem Gesetz gibt es nämlich irgendwo eine gen.

Strafbestimmung, und in jedem Gesetz heisst es: «Wer schul-

dig ist, wird bestraft», und nicht: «Wer schuldig ist, dessen Pa- M. Cavelty présente au nom de la commission le rapport écrit

tron wird bestraft!» suivant:

Abs. 1-AI.1

La Convention européenne sur la télévision transfrontière fixe

Abstimmung - Vote un standard minimum que doivent respecter tous les pro-

Für den Antrag der Mehrheit 17 Stimmen grammes de télévision, afin qu'ils puissent bénéficier d'une

Fürden Antrag der Minderheit 10 Stimmen libre circulation dans les autres Etats parties. Cette garantie

vise tout particulièrement la retransmission dans les réseaux

Abs. 2-AI. 2 câblés.

Angenommen -Adopté Les règles minimales contenues dans cet accord se rappor-

tent essentiellement:

- à la protection de certains droits individuels comme le droit

An den Nationalrat-Au Conseil national de réponse;

- à la responsabilité du radiodiffuseur, notamment par rapport

à la violence, à la pornographie et à la protection de la jeu-

nesse;

- aux objectifs culturels (proportion d'oeuvres d'origine euro-

90.067

#ST#

péenne);

- à la publicité (durée, forme, insertion, limitation à certains

Grenzüberschreitendes Fernsehen. produit) et au parrainage.

Uebereinkommen Les compétences internes de chaque pays en la matière ne

sont pas affectées par cette convention, dans la mesure ou il

Télévision transfrontière. sera toujours possible d'appliquer aux radiodiffuseurs qui re-

Convention lèvent de leur souveraineté des règles plus contraignantes et

plus détaillées. Ainsi les quelques modifications à apporter à la

Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. Oktober 1990 (BBIIII925) législation suisse ne provoquent pas de bouleversements par

Message et projet d'arrêté du 16 octobre 1990 (FF III 881 )

rapport à la situation actuelle. Elles ne font que mettre à jour

Beschluss des Nationalrates vom 7. März 1991

Décision du Conseil national du 7 mars 1991 notre droit.

Cette convention à été signée le 5 mai 1989 par dix Etats

membres du Conseil de l'Europe, dont la Suisse. A cette oc-

casion, le Conseil fédéral a décidé de l'appliquer provisoire-

ment.

Herr Cavelty unterbreitet im Namen der Kommission den fol- Le Conseil fédéral et la commission estiment que la Suisse

genden schriftlichen Bericht: doit faire une réserve au moment de la ratification, afin d'empê-

cher la retransmission de programmes étrangers lorsque

Das Uebereinkommen des Europarats über das grenzüber- ceux-ci contiennent de la publicté sur l'alcool. Il ne sera pas fait

schreitende Fernsehen legt Minimalstandardsfür Fernsehpro- usage de cette réserve pour l'instant. On attendra le sort ré-

grammefest, um die Freiheit des Empfangs und der Weiterver- servé aux initiatives «jumelles» qui exigenf l'interdiction de la

breitung in ändern Vertragsstaaten zu ermöglichen. Es bezieht publicité sur le tabac et sur les boissons alcooliques, actuelle-

sich im speziellen auf die Einspeisung in die Kabelnetze. Die ment encore en suspens.

im Uebereinkommen festgelegten Minimalregeln betreffen La convention entrera en vigueur trois mois après que sept

insbesondere: Etats y seront devenus parties. En ratifiant rapidement cet ins-

- den Schutz von Individualrechten wie z. B. das Recht auf Ge- trument, la Suisse qui a joué un rôle moteur dans son élabora-

gendarstellung, tion, pourra contribuer à son entrée en vigueur dans le plus

- die Verantwortung der Rundfunkveranstalter, insbesondere brefs délais.

hinsichtlich Gewalt, Pornographie und Jugendschutz,

- kulturelle Ziele (Anteil europäischer Werke), Antrag der Kommission

- die Werbung (Dauer, Form, Plazierung, Beschränkung für Die Kommission beantragt einstimmig, den Bundesbeschluss

bestimmte Produkte) und das Sponsoring. zum Uebereinkommen des Europarates über das grenzüber-

Die innerstaatliche Regelungskompetenz wird durch die Kon- schreitende Fernsehen sowie die Aenderung des Bundesbe-

vention nicht tangiert. Es können weiterhin strengere und aus- schlusses über den Satellitenrundfunk anzunehmen.

Loi sur les télécommunications 430 6 juin 1991

Proposition de la commission dessen, was Herr Cavelty gesagt hat: Eine Durchführung wäre

La commission unanime propose l'adoption de l'arrêté fédéral praktisch und technisch sehr schwierig zu handhaben.

concernant la Convention du Conseil de l'Europe sur la télévi-

sion transfrontière ainsi que celle de la modification de l'arrêté Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

fédéral sur la radiodiffusion par satellite. Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Frau Weber: Erlauben Sie mir eine Bemerkung zu diesem Detailberatung - Discussion par articles

schriftlichen Bericht. Ich habe keinen Antrag zu stellen, aber

eine Bemerkung zu machen. A. Bundesbeschluss zum Uebereinkommen des Europa-

Im vierten Absatz des Kommissionsberichts bin ich mit dem rats über das grenzüberschreitende Fernsehen

zweiten Satz nicht einverstanden. Den ersten Satz möchte ich A. Arrêté fédéral concernant la Convention du Conseil de

Ihnen in Erinnerung rufen. Sie haben ihn übrigens im jetzigen l'Europe sur la télévision transfrontière

Fernseh- und Radiogesetz auch wieder unterstrichen. Es

heisst da: «Die Schweiz soll sich nach Ansicht des Bundesra- Gesamtberatung - Traitement global du projet

tes und der Kommission anlässlich der Ratifizierung das Recht

vorbehalten, die Weiterverbreitung von ausländischen Fern- Titel und Ingress, Art. 1,2

sehprogrammen zu verhindern, falls diese Alkoholwerbung Titre et préambule, art. 1,2

enthalten.»

Es entspricht unserer Tradition und dem Gesetz, dass wir am Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Fernsehen und am Radio keine Werbung für Alkoholika und Für Annahme des Entwurfes 22 Stimmen

für Tabak zulassen. Ich möchte das hier noch einmal unter- (Einstimmigkeit)

streichen, und ich finde das auch sehr gut. Sie haben in Arti-

kel 17 Absatz 5 im Gesetz, das wir soeben beschlossen ha- B. Bundesbeschluss über den Satellitenrundfunk

ben, diese Intention noch einmal unterstrichen. Es geht in die- B. Arrêté fédéral sur la radiodiffusion par satellite

sem Uebereinkommen nur um die Möglichkeit, die der Bun-

desrat hätte, Alkohol- und Tabakwerbung zu untersagen. Es Gesamtberatung - Traitement global du projet

ist also keine zwingende Form.

Nun steht aber im zweiten Satz folgendes, und das stört mich: Titel und Ingress, Ziff. l, II

«Von dieser Möglichkeit soll allerdings nicht Gebrauch ge- Titre et préambule, ch. I, II

macht werden, bis im Zusammenhang mit den hängigen Zwil-

lings-lnitiativen, die ein Werbeverbot für Tabakwaren und alko- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

holische Getränke verlangen, Klarheit herrscht.» Für Annahme des Entwurfes 22 Stimmen

Dieser zweite Satz ist höchst fragwürdig. Ich frage Sie: Seit (Einstimmigkeit)

wann warten wir auf eine Abstimmung über eine Volksinitia-

tive, die ja immer verschiedene Fragen enthält und bei der

man nachher nicht unbedingt sagen kann, warum sie ange- An den Nationalrat-Au Conseil national

nommen oder abgelehnt wurde?

Ich möchte nun zur Klärung deutlich sagen: Ich möchte nicht,

dass ein negativer Abstimmungsentscheid überdie beiden In-

itiativen als Vorwand genommen wird, um einem Kommerz,

mit dem man schon lange liebäugelt, Tür und Tor zu öffnen. #ST# 87.076

Das möchte ich nicht! Ich bin nicht dagegen, dass man noch

einmal darüber nachdenkt. Meines Erachtens sind die Verhält-

nisse klar. Dieser Grundsatz ist bei uns tief im Volk verankert.

Fernmeldegesetz

Wenn man noch einmal darüber nachdenkt, bin ich nicht da- Loi sur les télécommunications

gegen; aber ich möchte nicht, dass man nachher einen negati-

ven Volksentscheid zum Vorwand nimmt. Differenzen - Divergences

Siehe Jahrgang 1990, Seite 1074-Voir année 1990, page 1074

Cavelty, Berichterstatter: Der Vorbehalt gegenüber dem aus-

Beschluss des Nationalrates vom 21. März 1991

ländischen Fernsehen wurde angebracht. Es wurde aber Décision du Conseil national du 21 mars 1991

noch nicht so weit gegangen, dass man die Alkohol- und Ta-

bakwerbung aus dem ausländischen Werbeangebot tatsäch-

lich entfernen wird. Bevor man das macht, behält man sich

den Ausgang der Abstimmung über die erwähnten Initiativen

vor. Man will diese nicht präjudizieren. Praktisch soll es übri- Art. 3 Bst. e, fbis

gens ausserordentlich schwierig sein, solche Ausklammerun- Antrag der Kommission

gen aus dem ausländischen Fernsehen überhaupt zu realisie- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

ren. Das wird auch der Grund sein, dass man etwas zuwartet.

Es steht selbstverständlich nicht zur Diskussion, dass wir für Art. 3 let. e, fbis

unser Schweizer Fernsehen Alkohol- und Tabakwerbung zu- Proposition de la commission

lassen. Es geht nur um den Eingriff in die ausländischen Pro- Adhérer à la décision du Conseil national

gramme. Ich glaube, es ist richtig, dass man es jetzt einmal bei

diesem Vorbehalt bewenden lässt und zusieht, wie sich die Kündig, Berichterstatter: Zu Artikel 3 Litera e: Die Kommission

Sache weiter entwickelt. beantragt Ihnen hier Zustimmung zum Nationalrat. Die textli-

che Aenderung bedeutet keine materielle Aenderung.

Bundesrat Ogi: Ergänzend zu dem, was Herr Cavelty gesagt Bei Buchstabe fbis handelt es sich meines Erachtens nicht um

hat, möchte ich sagen, dass die Frage der Alkoholwerbung eine Differenz, sondern um eine neue Definition, die der Natio-

natürlich sehr heikel ist. Die Schweizer Delegation hat sich bei nalrat aufgenommen hat. Der Begriff «Telefondienst» spielt bei

den Verhandlungen für ein Verbot der Alkoholwerbung einge- der Abgrenzung der Monopolbereiche zum Wettbewerbsbe-

setzt, ist aber nicht durchgedrungen. Wir müssen zur Kenntnis reich eine wichtige Rolle, insbesondere in Artikel 4.

nehmen, dass von einem Verbot die sehr populären Pro- Die Kommission beantragt Ihnen, der Fassung des Nationalra-

gramme von ARD, ZDF, ORF, RTL plus, SAT 1 und 3 SAT be- tes zuzustimmen.

troffen wären. Deshalb hat der Bundesrat das Vorgehen ge-

wählt, wie es im Bericht festgeschrieben ist. In Bestätigung Angenommen -Adopté

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Grenzüberschreitendes Fernsehen. Uebereinkommen

Télévision transfrontière. Convention

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.067

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.06.1991 - 08:00

Date

Data

Seite 429-430

Page

Pagina

Ref. No 20 020 200

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.