Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-028 KI-generiert

Federal Council Guarantees Cantonal Constitutional Amendments

Geschäftsnummer VPB 90-028
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council sought to guarantee constitutional amendments in the cantons of Bern and Uri. For Bern, this involved guaranteeing a minimum of one seat in the executive council for the Jura region and reducing the voting age to 18. For Uri, the amendment introduced a mixed majority-proportional electoral system for its legislature. The Federal Council found these changes to be within the bounds of federal law, particularly Article 4 of the Federal Constitution, and thus recommended their guarantee, which the Federal Assembly approved.

Legislator-Regeste

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Art. 121 OG, Art. 4 BV; Federal Council Guarantees Cantonal Constitutional Amendments: For Bern, this involved guaranteeing a minimum of one seat in the executive council for the Jura region and reducing the voting age to 18. For Uri, the amendment introduced a mixed majority-proportional electoral system for its legislature. The Federal Council found these changes to be within the bounds of federal law, particularly Article 4 of the Federal Constitution, and thus recommended their guarantee, which the Federal Assembly approved.

Schlagwörter

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Verfassung Wahlalter Stimmenmehrheit Mündigkeit Wahlrecht Verfassungsinitiative
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 BV

Cited as not being violated by the cantonal constitutional amendment regarding the representation of a linguistic and regional minority in the government.

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Volltext

25. September 1990 689 Kantonsverfassungen (BE, UR). Gewährleistung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble System der Mehrheitswahl. Also soll nun für die Landratswah-

len im Kanton Uri eine Kombination von Proporz und Majorz

Für Annahme des Gesetzentwurfes 24 Stimmen gelten.

Dagegen 5 Stimmen Die vorliegende Botschaft gelangt zum Schluss, dass dieses

neue Wahlsystem innerhalb des Rahmens liegt, den die Bun-

Abschreibung - Classement desverfassung für die kantonalen Verfassungen vorsieht, und

dass vom Bundesrecht her keine Einwände gegen die Mi-

Antrag des Bundesrates schung von Majorz- und Proporzsystem erhoben werden

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse müssen; wir hätten also auch hier die Gewährleistung zu be-

gemäss Seite 1 der Botschaft schliessen.

Proposition du Conseil fédéral So kommen wir dann schliesslich noch zum dritten Problem,

Classer les interventions parlementaires zur Aufhebung von Vorbehalten, die bis jetzt gegenüber Be-

selon la page 1 du message stimmungen der Kantonsverfassungen von Bern und von Ba-

sel-Stadt in Kraft waren. Hier ist folgendes zu sehen:

Angenommen - Adopté Mit der Botschaft vom 11. Januar 1989 hat der Bundesrat den

eidgenössischen Räten die Gewährleistung eines neuen Pa-

ragraphen 1 Absatz 3 der Kantonsverfassung von Basel-Land-

An den Nationalrat-Au Conseil national schaft beantragt, der die kantonalen Behörden verpflichtet,

darauf hinzuwirken, dass der Kanton bundesrechtlich den Sta-

tus eines Vollkantons erhält.

Am 21. Juni 1989 haben die Räte dieser fraglichen Bestim-

90.028 mung die vorbehaltlose Gewährleistung erteilt. Mit dieser Pra-

xisänderung ist eine Rechtsungleichheit gegenüber anderen

#ST#

Kantonen eingetreten, insbesondere gegenüber dem Kanton

Kantpnsverfassungen (BE, UR). Basel-Stadt. Da haben wir nämlich - ich nehme den Kanton

Gewährleistung Bern voraus - eine Bestimmung in der Verfassung des Kan-

Constitutions cantonales (BE, UR). tons Bern, beruhend auf einer Volksabstimmung vom 1. März

Garantie 1970, die die Verfassungsgrundlagen enthält, die für die spä-

ter erfolgte Trennung der jurassischen Bezirke vom Kanton

Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. April 1990 (BBIII, 473) Bern sowie für einen allfälligen Anschluss des bernischen

Message et projet d'arrêté du 11 avril 1990 (FF II, 437) Laufentals an einen anderen Kanton gelten - dies unter Vorbe-

halt.

In der Volksabstimmung vom 2. Oktober 1938-eine reichlich

angegraute Geschichte - wurden von den baselstädtischen

Stimmbürgern in bezug auf die Kantonsverfassung des Kan-

Miville, Berichterstatter: Es geht nun weiter mit juristischen tons Basel-Stadt Bestrebungen für eine Wiedervereinigung

Problemen. Sie haben denen gegenüber, die wir soeben be- mit dem Kanton Basel-Landschaft beschlossen - so theore-

handelt haben, einen Vorteil und einen Nachteil. Der Vorteil tisch, als man sich dies nur vorstellen kann.

besteht darin, dass sie weniger Zeit in Anspruch nehmen, wäh- Die Bestimmung steht im Gegensatz zum vorbehaltlos ge-

rend der Nachteil darin liegt, dass sie niemanden interessie- währleisteten Paragraphen der Kantonsverfassung von Basel-

ren. (Heiterkeit) land, den ich Ihnen vorhin zitiert habe und der nicht nur eine

Das erste, was wir zu behandeln haben, ist die Verfassungsän- Wiedervereinigung ausschliesst, sondern sich eben auch für

derung des Kantons Bern. Am 24. September 1989 wurde be- den Status eines Vollkantons ausspricht und die baselland-

schlossen, die Anzahl der Mitglieder des Regierungsrates von schaftlichen Behörden dazu verpflichtet, für diesen Status ein-

9 auf 7 Mitglieder zu reduzieren. Im weiteren wurde beschlos- zutreten.

sen, das Stimm- und Wahlrechtsalter von 20 auf 18 Jahre her- Betrachtet man nun diese beiden unter Vorbehalt ausgespro-

abzusetzen. chenen Verfassungsänderungen im Lichte dessen, was den

Die Reduktion der Mitglieder des Regierungsrates von 9 auf 7 Landschäftlern in bezug auf den Vollkanton zugestanden wor-

hätte an sich zu wenig Ueberlegungen Anlass gegeben. Aber den ist, so ergibt sich eine Rechtsungleichheit. Man muss

zur Diskussion stand dann doch der Bezug zu einer anderen dann den Bernern das auch zugestehen und den Basel-Städ-

bernischen Verfassungsbestimmung, wonach dem Berner tern in bezug auf ihre alte Formulierung «Wiedervereinigung»

Jura ein Minimalanspruch von einem Sitz im Regierungsrat auch.

garantiert ist. Aus der Verringerung der Mitgliederzahl des Re- Hinzu kommt, dass die beiden Vorbehalte durch die seitherige

gierungsrates hat sich eine Aufwertung dieser jurafreundli- Entwicklung, durch die ganze politische Praxis faktisch gegen-

chen Klausel ergeben. Lieber dieses Problem breitet sich standslos geworden sind.

dann die Botschaft mit auffallender Gründlichkeit aus. Es wird Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, die Anträge betref-

bis ins letzte Jahrhundert zurück argumentiert. Man kommt fend Bern und Uri gutzuheissen und die Vorbehalte in bezug

zum Schluss, dass aufgrund der Verfassung eine sprachliche auf die Staatsverfassung des Kantons Bern hinsichtlich des ju-

und regionale Minderheit in einer siebenköpfigen Regierung rassischen Landesteils und die Verfassung von Basel-Stadt

vertreten sein müsse, und zwar aus Gründen, die in jeder Be- betreffend die Einleitung der Wiedervereinigung mit Basel-

ziehung als vernünftig gelten müssen. Insbesondere werde Landschaft aufzuheben.

damit auch keine Vertretung anderer Kantonsteile unmöglich

gemacht oder unverhältnismässig erschwert. Die Regelung Hunziker: Ich stimme diesen Gewährleistungsanträgen als

verstosse somit nicht gegen Artikel 4 der Bundesverfassung Kommissionsmitglied selbstverständlich zu.

und sei zu gewährleisten. Der erste Beschluss, den wir zu fas- Ich möchte einmal mehr darauf hinweisen, dass das ganze In-

sen hätten, wäre also, dass diese Aenderung der Kantonsver- strument der Gewährleistung eine reine Farce ist. Wie wollen

fassung des Kantons Bern kein Bundesrecht verletzt und so- wir heute etwas ändern? Die Berner Verfassung ist seit vier Mo-

mit von uns zu gewährleisten wäre. naten in Kraft: Es sind sieben und nicht mehr neun Regie-

Schon gar kein Problem bietet die Herabsetzung des Stimm- rungsräte im Amt. Jetzt kommen wir wie die alte Fasnacht hin-

und Wahlrechtsalters von 20 auf 18 Jahre. Ich brauche mich tendrein und sagen: Wir sind einverstanden, dass diese Ver-

darüber nicht auszulassen. fassung seit vier Monaten in Kraft ist. Das wäre etwa gleich,

Das nächste wäre dann eine Verfassungsänderung im Kanton wenn wir sagen würden, der Ständerat ist heute Dienstag da-

Uri: Dabei geht es um das Wahlsystem für den Landrat. Neuer- mit einverstanden, dass gestern Montag gewesen ist. Es ist

dings gilt dort für Gemeinden, denen drei oder mehr Landräte schade, wenn ein so prinzipielles Instrument wie die Gewähr-

zustehen, das System der Verhältniswahl, für die übrigen das leistung der Kantonsverfassungen auf dieses Niveau absinkt.

Motion Küchler 690 25 septembre 1990

Wir haben das jahrelang praktiziert. Wenn ich darauf verzichte, Obergerichts, des Kassationsgerichts, des Verwaltungsge-

eine Verfassungsänderung zu beantragen, dann nur deshalb, richts, des kantonalen Steuergerichts, den hauptamtlichen

weil ja in absehbarer Zeit so oder so eine Total- oder eine grös- Mitgliedern des Schwurgerichts und den hauptamtlichen Mit-

sere Partialrevision der Bundesverfassung aktuell sein wird. gliedern des Verwaltungsgerichts innert 30 Tagen seit Eröff-

nung Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht

Bundespräsident Koller: Vielleicht doch ein kurzes Wort zum eingereicht werden konnte. Nun wird das Bundesgericht auch

Votum von Herrn Ständerat Hunziker. Ich gebe zu, dass dieses gegen Disziplinarentscheide des Kantonsrates gegenüber

Gewährleistungsverfahren etwas spät kommt. Es liegt an zwei dem Ratssekretär, dem Staatsschreiber und seinem Stellver-

Dingen: Einerseits haben wir die Uebung eingeführt, dass wir treter eingesetzt. Die Aenderung hat damit zu tun, dass die

die Gewährleistung mehrerer Verfassungen in einer soge- Stellungen des Ratssekretärs, des Staatsschreibers und sei-

nannten Sammelbotschaft zusammenfassen. nes Stellvertreters innerhalb der kantonalen Behördenorgani-

Den zweiten Grund sehe ich darin, dass die Räte nicht mehr sation aufgewertet worden sind und dass ein direkt dem Parla-

wie früher die Gewährleistungen in beiden Räten in der glei- ment zugeordneter Ratssekretär eingesetzt worden ist. Daher

chen Session erteilen. Ich bin aber gerne bereit, im Sinne Ihrer nun diese neue Kompetenzordnung.

Anregung diese Frage zu überprüfen. Es würde mehr Sinn Aufgrund der Botschaft, die wir erhalten haben, ist gegen

machen, wenn dieses Gewährleistungsverfahren viel rascher diese Kompetenzordnung, diese Neuerung, nichts einzuwen-

nach Annahme der neuen Verfassungsbestimmungen in den den, da das Bundesgericht als Beschwerdeinstanz, nicht als

Kantonen erfolgen könnte. Wir müssten dann von diesen erste Instanz angerufen wird, die Bundesversammlung somit

Sammelbotschaften wegkommen, gleichzeitig aber auch er- keinen Anlass hat, von Artikel 121 OG abzuweichen, der in die-

reichen, dass jeweilen die Gewährleistung im National-und im ser Frage entscheidend ist. Der Beschluss des solothurni-

Ständerat in der gleichen Session erfolgt. Ich nehme das als schen Souveräns betrifft also eine innerkantonale Angelegen-

Anregung gerne entgegen. heit, die vom Bundesrecht her nicht zu beanstanden ist, und

wir ersuchen Sie, diese Neuerung gutzuheissen.

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Detailberatung - Discussion par articles

Titel und Ingress, Art. 1-3

Antrag der Kommission Titel und Ingress, Art. 1,2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Titre et préambule, art. 1-3

Proposition de la commission Titre et préambule, art. 1,2

Adhérer au projet du Conseil fédéral Proposition de la commission

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Angenommen - Adopté

Angenommen - Adopté

Gesamtabstimmung-Vote sur l'ensemble

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen

(Einstimmigkeit) Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen

(Einstimmigkeit)

An den Nationalrat-Au Conseil national

An den Nationalrat-Au Conseil national

#ST# 90.039

90.520

Kanton Solothurn.

#ST#

Kompetenzzuweisung an das Bundesgericht Motion Küchler

Canton de Soleure. Revision der Bundesrechtspflege

Attribution de compétence

au Tribunal fédéral Réforme de la procédure judiciaire

Botschaft und Beschlussentwurf vom 23. Mai 1990 (BBIII, 1057)

Message et projet d'arrêté du 23 mai 1990 (FF II, 997)

Wortlaut der Motion vom 5. Juni 1990

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament umgehend ei-

nen neuen Entwurf zu einer Revision des Bundesgesetzes

Antrag der Kommission über die Organisation der Bundesrechtspflege dergestalt vor-

Eintreten zulegen, dass die diesbezügliche Vorlage, welche von den

Proposition de la commission Stimmbürgern in diesem Frühjahr abgelehnt wurde, ohne die

Entrer en matière beiden umstrittenen Punkte bezüglich Erhöhung der Streit-

wertgrenze und dem Vorprüfungsverfahren erneut aufgegrif-

Miville, Berichterstatter: Jetzt geht es um den Kanton Solo- fen wird.

thurn; unser Vizepräsident wird mir also ganz besonders auf-

merksam auf die Finger schauen. Texte de la motion du 5 juin 1990

Die Stimmbürger dieses Kantons haben am 27. April 1989 Le Conseil fédéral est chargé de présenter dans les meilleurs

eine Verfassungsänderung beschlossen. Bis jetzt war es so, délais un nouveau projet de révision de la loi d'organisation ju-

dass gegen bestimmte Disziplinarentscheide des Kantons- diciaire - révision rejetée ce printemps par le peuple suisse -

rates gegenüber den Mitgliedern des Regierungsrates, des dans lequel il renoncera aux deux points controversés

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Kantonsverfassungen (BE, UR). Gewährleistung

Constitutions cantonales (BE, UR). Garantie

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.028

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 25.09.1990 - 08:00

Date

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Seite 689-690

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Ref. No 20 019 210

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