Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
90.024 • VB CH 90.024 KI-generiert

Parliamentary Debate on HIV Compensation for Hemophiliacs

Geschäftsnummer 90.024
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document details the parliamentary debate and decision regarding financial compensation for individuals infected with HIV through blood transfusions or blood products, primarily hemophiliacs. The core issue was to provide a one-time payment of 50,000 Swiss francs to those infected due to treatments administered under the involvement of federal authorities, acknowledging a "moral responsibility" rather than direct legal culpability. Debates focused on the scope of recipients, the justification for federal intervention, and potential legal and practical challenges, ultimately passing the resolution to provide this aid as a gesture of solidarity and compensation for a medical catastrophe, while also establishing a fund for hardship cases.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 1 finden, Art. 4 avait, Art. 64 BV, Art. 4 nicht; Parliamentary Debate on HIV Compensation for Hemophiliacs: The core issue was to provide a one-time payment of 50,000 Swiss francs to those infected due to treatments administered under the involvement of federal authorities, acknowledging a "moral responsibility" rather than direct legal culpability. Debates focused on the scope of recipients, the justification for federal intervention, and potential legal and practical challenges, ultimately passing the resolution to provide this aid as a gesture of solidarity and compensation for a medical catastrophe, while also establishing a fund for hardship cases.

Schlagwörter

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medizinische Behandlung parlamentarische Beratungen Ausgleichsfonds finanzielle Notlage Beitrag finanzielle Intervention
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 69 BV

Cited as the legal basis for the Federal Decree.

Art. 4 BV

Cited by the Federal Council as a basis for the decree, though its inclusion was debated and ultimately removed.

Art. 1 Abs. 1 Bst. a Bst. 1 BBG

Used to determine eligibility for federal contributions for individuals infected with HIV through blood transfusions or blood products.

Art. 1 Abs. 1 Bst. a Bst. 2 BBG

Used to determine eligibility for federal contributions for individuals infected with HIV through blood transfusions or blood products, specifically extending eligibility to their HIV-infected spouses.

Art. 1 Abs. 1 Bst. b BBG

Used to provide contributions to the surviving dependents of HIV-infected individuals who received blood products.

Art. 3 BBG

Used to ensure that the Federal Council would take measures to ensure that all eligible individuals receive their contributions.

Art. 8 BBG

Used to set the duration of the Federal Decree, limiting its validity to five years.

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Volltext

26. September1990 N 1585 Leistungen an HlV-infizierte Hämophile

Ad 88.227 Auch die Aids-Experten der Schweiz haben diese Gefahr er- Postulat der Kommission kannt, gingen aber anfänglich davon aus, dass in der Schweiz Postulat de la commission das HIV-Risiko für Hämophile geringer sei, weil die Versorgung mit Blutpräparaten in unserem Land über das Schweize- Ueberwiesen - Transmis rische Rote Kreuz durch freiwillige Blutspender weitgehend mit inländischem Blut sichergestellt werden kann. Diese Beurteilung hat sich im Nachhinein leider als nicht zutreffend erwiesen, obwohl wir im europaweiten Vergleich glücklicherweise einen Anteil von HlV-infizierten Blutern und Bluttransfusions- #ST# 90.024 empfängern haben, der deutlich unter dem Durchschnitt liegt. Den Betroffenen allerdings hilft dies wenig. Im Mai 1984 wurden die Spender durch den Blutspendedienst Leistungen des Schweizerischen Roten Kreuzes aufgefordert, von Blutan HlV-infizierte Hämophile spenden abzusehen, wenn sie einer HIV-Risikogruppe angeund Bluttransfusionsempfänger hörten. Aber erst seit 1986 werden die Hämophilen in der Prestations aux hémophiles Schweiz nur noch mit Gerinnungspräparaten behandelt, deet aux receveurs de transfusions ren Viren inaktiviert worden sind. Seither konnte denn auch bei sanguines infectés par le VIH den Blutern kein weiterer Fall von HlV-Infizierung festgestellt werden. Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. März 1990 (BBIII, 225) Zwischen 1978 und 1985 waren jedoch die Bluter auch in der Wiessage et projet d'arrêté du 12 mars 1990 (FF II, 232) Schweiz wegen ihrer lebensnotwendigen Therapie mit Gerin- Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art. 68 RCN nungspräparaten einem bedeutenden HIV-Risiko ausgesetzt. Man muss heute leider davon ausgehen, dass wir in der Schweiz ungefähr hundert Hämophile haben, welche mit dem HIV-Virus angesteckt sind. Das entspricht gut 20 Prozent aller Bluter. Aehnlich verhält es sich bei den Bluttransfusionspatien- Antrag der Kommission ten. Im Sommer 1985 wurde schrittweise ein H lV-Suchtest ein- Eintreten geführt und ab November 1985 routinemässig durchgeführt. Eine Verordnung des Bundesrats vom 9. April 1986 verpflich- Antrag Pidoux tet jedermann, der Blut oder Blutkonserven für Transfusionen Nichteintreten verwendet oder abgibt, sich vorher zu vergewissern, dass im Blut keine Hinweise auf das HIV festzustellen sind. Proposition de la commission Ganz eliminieren lässt sich allerdings bei einer Bluttransfusion Entrer en matière auch mit den heutigen technischen Möglichkeiten das Risiko einer Infizierung nicht, und zwar wegen der sogenannten dia- Proposition Pidoux gnostischen Lücke, also der Zeit zwischen der Infektion und Ne pas entrer en matière der Antikörperbildung. Die Wahrscheinlichkeit einer HIV-Infektion durch eine Bluttransfusion ist heute aber glücklicherweise Frau Spoerry, Berichterstatterin: Seit bald einem Jahrzehnt gering und liegt bei etwa 1 zu 500 000. Weitaus die meisten weiss man um die neue Geissel der Menschheit, die Krankheit transfusionsbedingten HIV-Infektionen erfolgten somit vor Aids. Folgende Uebertragungswege dieser Krankheit sind Ende 1985. Ihre Zahl wird auf 140 bis 170 Fälle geschätzt. heute bedeutsam: Die Vorlage des Bundesrates, mit welcher jedem dieser Pati- 1. Die sexuellen Kontakte. enten 50 000 Franken ausgerichtet werden sollen, was einen 26 Die Uebertragung des Virus von einer infizierten Mutter auf Gesamtkredit von 13,5 Millionen Franken erfordert, ist einiger ihr Kind während der Schwangerschaft oder der Geburt. Kritik begegnet. Zunächst meldeten die Kantone Bedenken 3. Die Blutübertragungen. an. Zwar zeigen die Kantone Verständnis dafür, dass der Bund Der Bundesbeschluss, den wir heute behandeln, bezieht sich angesichts der auch in anderen Ländern getroffenen Hilfsauf einen Teil von HlV-infizierten Patienten innerhalb der massnahmen zugunsten dieser Gruppe von HlV-infizierten Gruppe 3, nämlich auf Hämophile, also Bluter, die bekanntlich Patienten eine Geste der Solidarität tun will. So betrachtet stelalle männlichen Geschlechts sind, und auf Bluttransfusionslen sie sich nicht grundsätzlich gegen den vorliegenden Beempfänger. Wir wollen diesen infizierten Patienten - oder alschluss, auch wenn sie gewisse Bedenken in bezug auf ein lenfalls deren Hinterbliebenen - einen einmaligen Beitrag in Präjudiz anmelden. der Höhe von 50 000 Franken ausrichten. Vor allem aber waren die Kantone verstimmt über die Absicht Wie lässt sich diese Spezialbehandlung eines Teils von HlV- des Bundesrates, sie ohne Vernehmlassung an der Finanzieinfizierten Patienten begründen und rechtfertigen? rung des Bundesbeitrages an die betroffenen Patienten zu be- Vorerst ist eines ganz klar festzuhalten. Die vorgesehene Bunteiligen. desleistung an Hämophile und Bluttransfusionsempfänger Der Bundesrat hat eine solche Beteiligung als opportun erachhat nichts mit einer Wertung zu tun. Es geht nicht um eine Eintet, weil die Kantone wegen der Registrierung der Produkte teilung in schuldig oder unschuldig HlV-infizierte Patienten, durch die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel ebenfalls sondern es geht einzig und allein darum, jenen Unglücklichen in die ganze Problematik involviert sind. Die Kantone stellen ein Zeichen der Solidarität zukommen zu lassen, die durch sich aber auf den Standpunkt, dass sie für Beiträge, die sich eine für sie lebenserhaltende Behandlung mit dem HI-Virus innicht durch eine soziale Notwendigkeit begründen lassen, fiziert worden sind, durch eine Behandlung, bei welcher Bunkeine Rechtsgrundlage haben. desinstanzen mitbeteiligt sind. Das ist das Entscheidende. Die Eine weitere Kritik an der Botschaft des Bundesrates wurde Mitbeteiligung des Bundes ist über das Bundesamt für Sozialvon der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel angeversicherung gegeben, welches die aus menschlichem Blutbracht. Sie wies vor allem den Passus der Botschaft vom plasma hergestellten Gerinnungspräparate für die Bluter und 12. März 1990 zurück, der sich auf Seite 7 findet. Dort wird ausdie Blutprodukte für die Transfusionspatienten als kassenzugeführt, die IKS habe auf die Registrierung der fraglichen Blutlässig erklärt hat. produkte verzichtet, weil sie dem Zentrallabor des Schweizeri- Wie sind diese tragischen Fälle möglich geworden? schen Roten Kreuzes auch ohne zusätzliche behördliche Kon- Ende 1982 wurden in den USA erstmals Lungenentzünduntrolle vertraut habe. gen bei Hämophilen gemeldet. Anschliessend stellte sich her- Die IKS stellt demgegenüber fest, dass sie mehrmals die Konaus, dass diese ein Zeichen einer Aids-Erkrankung waren, die trolle der Produkte für die notwendige Registrierung verlangt durch die verabreichten Blutderivate verursacht worden habe, dass dieser Aufforderung aber seitens des Zentrallabors waren. keine Folge geleistet worden sei. Das Zentrallabor seinerseits Prestations aux hémophiles infectés par le VIH 1586 N 26 septembre 1990

hält fest, dass erstens eine gewisse Unsicherheit geherrscht nombreuses questions se sont posées en ce qui concerne la habe bezüglich der Zuständigkeit für die Registrierung zwinouvelle maladie frappant l'humanité et exigeant une attention schen dem Bag, dem Bundesamt für Gesundheitswesen, und particulière: pourquoi intervenir pour cette maladie si l'Etat der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel. Zudem hätte n'intervient pas pour les autres? Pourquoi limiter l'aide aux inbeim Fehlen der Registrierung die Möglichkeit eines Verbotes fections dues à des transfusions? A l'intérieur de la commisdes Produktes bestanden, und ein solches sei nie ausgesprosion, des propositions de modification du projet du conseil ont chen worden. été présentées, propositions visant à étendre l'aide en faveur Diese für den medizinischen Laien etwas verwirrlichen Aussade tous ceux qui sont frappés par la maladie, visant à faire bégen und Gegenaussagen haben in einer Zeitschrift zu massinéficier de l'aide les partenaires des personnes infectées. ven Vorwürfen gegenüber dem Schweizerischen Roten Kreuz La commission, suivie dans ses travaux par M. Cotti, conseiller geführt. Die Vorkommnisse rund um die Verabreichung der in fédéral, a aussi voulu donner l'occasion aux organisations Frage stehenden Blutprodukte wurden als Skandal bezeichs'occupant des problèmes relevant du SIDA et des hémophinet. les de s'exprimer. Ainsi, la commission a pu avoir les avis ou Alle diese Stimmen haben die Kommission veranlasst, die inentendre les représentants du Service de transfusion de la volvierten Stellen zu einem ausgedehnten Hearing einzula- Croix-Rouge, de l'Association des centres de transfusion de la den, das am 16. August stattgefunden hat. Wir empfingen je Croix-Rouge, de la Croix-Rouge suisse, de l'Office intercantoeine Delegation des Schweizerischen Roten Kreuzes sowie nal du contrôle des médicaments, de la Conférence des direcdes Zentrallabors des SRK, eine Delegation der Sanitätsdirekteurs cantonaux des Départements de la santé publique, de torenkonferenz und der Interkantonalen Kontrollstelle für Heill'Aide suisse contre le SIDA, de l'Association suisse des hémomittel, Vertreter der Hämophilie-Gesellschaft und der Aidsphiles, de l'Immuno SA. Les informations recueillies ont Hilfe Schweiz sowie der Immuno AG, der Produkteherstellerin, donné à la commission une vue d'ensemble sur le problème die neben dem Zentrallabor des Schweizerischen Roten Kreuet sur les différentes positions. zes in der Schweiz ausländische Blutprodukte anbietet. Le laboratoire central de la Croix-Rouge nous parle des diffi- Bei dieser Aussprache wurde deutlich, dass zumindest im cultés dans la préparation de ses produits. L'Association des Grundsatz eine rasche und unbürokratische Hilfe an die becentres de transfusion exprime sa perplexité sur l'aide prévue, troffenen Patienten begrüsst wird. Es wurde aber auch klar, dont tous bénéficieraient. Le secrétaire central de la Croixdass bei keiner der beteiligten Institutionen von einem schuld- Rouge demande une intervention plus étendue et avance haften Verhalten gesprochen werden kann. Zwar wurde offenl'idée de la création d'un fonds. L'Office intercantonal du consichtlich die Dramatik der Situation anfänglich falsch eingetrôle des médicaments tient à préciser qu'il n'a aucune resschätzt, und daraus haben sich gewisse Unvollkommenheiten ponsabilité pour ce qui est de la qualité de ces produits. La im Vorgehen ergeben. Aber von einer schuldhaften Verletzung Conférence de directeurs cantonaux des Départements de la der Sorgfaltspflichten kann weder bei den Produkteherstellern santé publique donne son accord de principe à la participation noch bei den Kontrollund Registrierungsbehörden gesprodes cantons à l'action d'aide. L'Aide suisse contre le SIDA rechen werden. Wir müssen leider zur Kenntnis nehmen, dass connaît que la Confédération n'a pas de responsabilité mais eine medizinische Katastrophe für die betroffenen Patienten se pose la question de savoir le pourquoi de cette intervention geschehen ist; eine Katastrophe, In welche die öffentliche limitée et souhaite donc la création d'un fonds pour toute per- Hand über die verschiedenen zuständigen Stellen involviert sonne touchée par le SIDA. L'Association suisse des hémoist, die aber in den fraglichen Jahren nicht vollständig hat verphiles donne son accord de principe au message. L'Immumieden werden können. no SA exprime son accord, annonce sa participation à l'action Aus diesen Gründen ist es eine Frage der Billigkeit, den mais demande que les autres parties intéressées - surtout la schwergeprüften Patienten mit einer Genugtuungssumme Croix-Rouge - soient aussi disposées à l'action. das Mitgefühl und die Solidarität zu bekunden. Die Kommis- Les propos n'ont pas été unanimes. Chacun a naturellement sion hat mit 14 zu 0 Stimmen und bei einer Enthaltung bevoulu exprimer sa position. Personne n'accepte volontiers des schlossen, auf die Vorlage einzutreten, und ich bitte Sie, dieresponsabilités. Il serait inutile de creuser des fossés. Il y a eu sem Antrag zu folgen. certainement des bavures dans la préparation du sang pour Die beiden Minderheitsanträge Diener und Wiederkehr bezieles transfusions, dans les analyses, dans les contrôles. Mais il hen sich auf den Kreis der Anspruchsberechtigten und werne faut pas non plus oublier qu'il s'agit d'une maladie nouden in der Detailbehandlung erläutert. Sollte einer von ihnen velle, encore peu connue, qui a surpris la planète et qui n'est angenommen werden, so müsste anschliessend auch der Tipas encore domptée. tel des Bundesbeschlusses abgeändert werden. Doch dar- Le message du Conseil fédéral qui vous est connu nous dit über können wir später befinden. Wichtig ist, dass Sie bei Ihque les infections dérivées des transfusions remontent aux anrem Eintretensentscheid wissen, dass die 13,5 Millionen Frannées qui précèdent 1985. Les transfusions devraient être ken, welche für den vorliegenden Bundesbeschluss aufgemaintenant pratiquement sûres; mais cela n'exclut pas les cas bracht werden müssen, entgegen der Absichtserklärung des isolés, le message nous parle de un sur un demi million. Tous Bundesrates in der Botschaft voraussichtlich alleine vom ceux qui se sont occupés de transfusions ont certainement été Bund getragen werden müssen. Möglicherweise wird sich die de bonne foi et il serait maintenant inutile de chercher des res- Produkteherstellerin Immuno AG am Bundesbeitrag beteiliponsables ou d'alimenter des querelles. La Confédération qui gen. Die Kantone jedoch wollen zusammen mit dem Schweiintervient à son tour ne veut le faire que pour des motifs de solizerischen Roten Kreuz einen Fonds gründen und speisen, der darité, tout en refusant une responsabilité directe. Il y a certaibedürftigen Patienten in Härtefällen helfen soll, und zwar allen nement eu une grande confiance dans les produits suisses, Patienten, die durch ein Blutpräparat mit einer schweren dans les produits de la Croix-Rouge, dans la Croix-Rouge. Ce Krankheit angesteckt worden sind. sang destiné aux transfusions a été admis parmi les produits Die Kommission hat sich mit diesem Vorgehen einverstanden acceptés par les caisses-maladie. La Confédération se sent erklärt und erachtet dieses zweigleisige Vorgehen bei dieser donc concernée plus que responsable. En acceptant les prospeziellen Problematik als zweckmässig. duits de sang, elle a effectivement obligé les caisses-maladie à Ich bittte Sie, dem Eintretensantrag der Kommission zu folgen. payer. Elle n'a toutefois ni fabriqué, ni produit, ni fourni. La Confédération ne doit donc pas faire quelque chose, elle veut M. Baggi, rapporteur: Le message du Conseil fédéral nous le faire dans le sens d'une contribution pour tort moral. propose d'intervenir en faveur des personnes qui ont été infec- Comme déjà rappelé, différentes questions se sont posées à tées par le VIH. L'aide proposée est toutefois limitée aux perl'intérieur de la commission: pourquoi pas pour d'autres malasonnes infectées par du sang ou des produits sanguins infecdies? La réponse est simple: les malades sont assurés; il y a tés. La Commission de la santé publique et de l'environned'autres moyens pour ceux que la maladie pousse dans la dément suit le Conseil fédéral dans ses propositions. L'examen tresse. Pourquoi limiter l'aide aux malades infectés par les du message a été toutefois assez laborieux. Si tout le monde transfusions? Parce que, comme je viens de vous le dire, la s'est trouvé d'accord sur le principe d'une intervention, de Confédération se sent concernée par ces cas. Etendre l'aide à 26. September 1990 N 1587 Leistungen an HlV-infizierte Hämophile

toutes les personnes touchées par le SIDA serait injuste vis-àwerden, im Gegenteil. Ich werde dazu in der Detailberatung vis des autres malades frappés par d'autres maladies, et cela noch ein paar Worte sagen. n'entre ni dans la compétence, ni dans les obligations de la Confédération. La même position a été prise par la commis- Mme Pitteloud: Le groupe socialiste approuve le principe du sion sur une proposition visant à élargir l'aide aux partenaires versement de contributions aux hémophiles et aux receveurs des malades. L'aide doit être limitée aux personnes directede transfusions sanguines infectés par le virus du SIDA. Nous ment concernées par les transfusions. Aller plus loin ne perne considérons pas qu'en versant de telles prestations on mettrait plus de limites; ce serait créer des précédents. constitue deux catégories de malades du SIDA, les innocents Pratiquement unanime, la commission a donc accepté le meset les coupables, ainsi que certains l'ont avancé et l'avancesage du Conseil fédéral et vous propose d'entrer en matière. ront encore ici. Ces notions d'innocents et de coupables dans la maladie nous les avons toujours rejetées - nous sommes Frau Daepp: Grundsätzlich ist die SVP-Fraktion mit diesem par exemple opposés au système de bonus dans le cadre de Bundesbeschluss einverstanden und für Eintreten. l'assurance-maladie - nous nous sommes aussi toujours op- Den Artikeln 1 bis 8 gemäss bundesrätlicher Fassung können posés aux réductions de prestations ou de rentes qui auraient wir zustimmen. Bei Artikel 1 finden wir die Auszahlung an HIV- été liées à la notion de faute, notion que nous combattons tant Infizierte richtig, da den betreffenden Personen je 50 000 Frandans le cas du SIDA que d'une autre maladie. ken einmalig ausbezahlt werden und sie daneben noch vom Par contre, nous trouvons correct que la Confédération pro- Schweizerischen Roten Kreuz, von sozialen Institutionen und pose une sorte d'indemnisation aux personnes qui ont été invon den Kantonen Beiträge erhalten, wie bereits erwähnt fectées suite à l'utilisation d'un médicament ou d'un produit à wurde. propos duquel le Conseil fédéral dit lui-même se sentir une Die Minderheit l geht uns in diesem Artikel zu weit. Da wir in responsabilité; non directe, non causale, non juridiquement unserer Fraktion heute soweit sind, dass wir eine eher harte prouvable, mais tout de même une responsabilité étant donné Drogenpolitik anstreben, würde dieser Minderheitsantrag qu'il est peu ou prou impliqué dans le contrôle. Cette indemninicht in unsere Grundhaltung passen. sation est, bien sûr, symbolique eu égard à la catastrophe hu- Da die Aids-Krankheit bis zehn Jahre versteckt in unserem maine que représente le fait que dans le cas des hémopiles, Körper vorhanden sein und dann ausbrechen kann, ist die des personnes qui sont déjà atteintes d'une maladie grave SVP-Fraktion der Meinung, das Wort «Lebenspartner» im zweivoient ensuite leur affection se doubler d'une maladie morten Minderheitsantrag gehe auch zu weit. Kurz: Bezüglich der telle, surtout si l'on sait que la plupart des hémophiles porteurs verfassungsmässigen Grundlage dieses Beschlusses haben du SIDA, sont des enfants ou des jeu nés âgés de 13 à 25 ans. wir uns gefragt, ob im Ingress tatsächlich auf den Artikel 4 in Néanmoins, cette indemnisation pour tort moral a été demander Bundesverfassung abgestellt werden dürfe. Wir möchten dée par l'Association suisse des hémophiles elle-même, qui ihn streichen. souhaitait disposer rapidement de fonds pour atténuer la dé- Wir beantragen trotzdem Eintreten, da wir der Auffassung tresse financière des personnes qui se trouvaient atteintes de sind, dass Artikel 69 als Rechtsgrundlage genüge. Herr Natioce virus. nalrat Fischer-Hägglingen hat von seilen unserer Fraktion ei- Nous sommes satisfaits de la solution simple, rapide et peu nen Antrag gestellt, und er wird ihn noch begründen. bureaucratique choisie par le Conseil fédéral. Elle évite toute une série de procès, de démarches individuelles pénibles, elle Frau Hafner Ursula: Stellen Sie sich vor: Sie haben bei einem évite aussi à ces personnes de devoir faire la preuve de leur Unfall viel Blut verloren. Sie werden auf die Notfallstation transdétresse. Nous souhaitons étendre ces contributions aux parportiert, haben volles Vertrauen, dass Ihnen die Bluttransfutenaires des personnes atteintes - nous en reparlerons - ils ne sion das Leben retten wird. Wenn dieser Vorfall mehr als fünf sont sûrement pas légion, vu l'âge des personnes concernées Jahre zurückliegt, ist es allerdings möglich, dass Sie bei der leet, dans d'autres pays cela a pu être fait, par exemple au Danebensrettenden Massnahme mit dem todbringenden HI-Virus mark. infiziert worden sind. Die Kommissionspräsidentin hat Ihnen Par contre, nous ne soutiendrons pas la proposition de erklärt, weshalb. Mme Diener. Nous partageons son idée, à savoir que toute Der Bundesrat erliess erst am 9. April 1986 eine Verordnung, personne atteinte par le virus du SIDA se trouvant dans une sidie jedermann, der Blut oder Blutkonserven für Transfusionen tuation de détresse devrait être soutenue moralement et finanverwendet, dazu verpflichtet, sich vorher zu vergewissern, cièrement par les cantons ou la Confédération. Nous sommes dass im Blut keine Hinweise auf HI-Viren feststellbar sind. sûrs que pour beaucoup d'entre elles, il y a encore des lacu- Auch Hämophile werden erst seit 1986 nur noch mit Gerinnes au point de vue de la sécurité sociale et au point de vue de nungspräparaten behandelt, die keine aktiven HI-Viren mehr la solidarité de la société. C'est pourquoi nous soutiendrions enthalten. Vorher wurden Blutprodukte, die das Zentrallabor avec conviction toute proposition de création d'un fonds des Schweizerischen Roten Kreuzes vertreibt, nicht geprüft. d'aide tel que l'a demandé l'Aide suisse contre le SIDA, fonds Das SRK liess sie auch nicht von der Interkantonalen Kontrollfinancé par la Confédération et les cantons. Par contre, nous stelle für Heilmittel registrieren. Es ging davon aus, dass im ne sommes pas prêts à faire de ce message et de cette contri- Schweizer Blut keine HI-Viren vorhanden seien: Les Suisses bution à une catégorie bien précise de personnes touchées, au-dessus de tout soupçon! un message qui concerne l'ensemble des malades du SIDA. So wurden etwa 100 Bluter durch Medikamente, die sie für le- Nous souhaitons que les hémophiles et les personnes toubensrettend hielten, tödlich infiziert. Es wurde zu Recht gechées à la suite de transfusions soient dédommagés. C'est sagt, hier liege eine medizinische Katastrophe vor. Es fehlt bei pourquoi nous vous proposons d'accepter cette contribution. uns aber eine Rechtsgrundlage, welche das SRK für den angerichteten Schaden haftbar machen würde. Damit die Betrof- Frau Diener: Es ist interessant: Offenbar scheint diese Defenen wenigstens eine Genugtuung erhalten -von Wiedergutbatte wieder eine Frauendebatte zu werden. Wir Frauen scheimachung kann ja nicht die Rede sein -, wird die sozialdemonen dafür sehr geeignet zu sein, wenn es um eine Schadenbekratische Fraktion auf den Bundesbeschluss eintreten. Ein Teil grenzung geht. von uns wird auch den Minderheitsantrag Wiederkehr unter- Herr Bundesrat, diese Vorlage ist auf den ersten Blick sehr stützen, der den infizierten Lebenspartnern der Opfer von konsympathisch. Sie findet in der ersten Reaktion wohl eine sehr taminierten Blutprodukten ebenfalls eine Entschädigung zubreite Zustimmung. Wer hätte kein mitleidiges Herz für die gesteht. Auch ihr Schicksal steht in einem mittelbaren Zusam- Bluttransfusionsempfänger, die durch diese Bluttransfusiomenhang mit den verwendeten Medikamenten, und der Pernen HIV-positiv wurden? Ich glaube, wir alle empfinden für diesonenkreis bleibt auch bei dieser grosszügigeren Lösung ses harte Schicksal ein mitleidiges Gefühl. Aber wir müssen sehr begrenzt. diese Vorlage noch unter einem anderen Gesichtspunkt anse- Uferlos würde es hingegen, wenn wir dem Minderheitsantrag hen. Wenn wir diese Vorlage genau prüfen, merken wir, dass Diener zustimmen. Dieser Antrag ist auch nicht dazu geeignet eine grosse Fragwürdigkeit in dieser ganzen Geschichte zu verhindern, dass zwei Kategorien von Kranken geschaffen steckt. Prestations aux hémophiles infectés par le VIH 1588 N 26 septembre 1990

Wenn wir Ihnen, Herr Bundesrat, folgen, schaffen wir ganz klar uns in der Schweiz und überhaupt in der Welt eine ganz spezizwei Gruppen von HlV-infizierten Menschen, und eine dieser elle ist und darum auch eine spezielle Behandlung verdient. Gruppen wird in ihrer Not finanziell unterstützt. Es ist keine Ent- Sehr oft befinden sich HIV-positive Menschen in einer Isolaschädigung - ich denke, solch ein Schicksal kann man finanzition. Sie werden mit Ablehnung, sie werden mit Angst konfronell gar nicht entschädigen -, aber wir stellen doch mindestens tiert. Sie werden von Versicherungen ausgegrenzt. Sie haben finanzielle Mittel bereit. Diese Gruppe wird unweigerlich als Arbeitsplatzverlust in Kauf zu nehmen. Oftmals ist auch die faeine sogenannte «unschuldige» Opfergruppe empfunden, miliäre Situation durch diese Erkrankung sehr belastet. Ich und entsprechend erhalten wir eine andere Gruppe von Menglaube, dass gerade diese seelischen Umstände es notwenschen, die ebenfalls HIV-positiv sind, die, ob gewollt oder nicht dig machen, dass wir uns ganz speziell auch mit dieser gewollt, in eine sogenannte «schuldige» Gruppe hineinrut- Gruppe solidarisieren. schen. Mit diesem Akt des spontanen Mitgefühls verhindern Sie bleiben nämlich gleichwertige Menschen und Mitglieder wir eine weitergehende, notwendige soziale Gerechtikgeit für unserer Gesellschaft, und wir alle tragen eine Verantwortung alle Aidskranken, die sich in einer Notsituation befinden. auch für ihre Lebensqualität, und zwar für alle. Ohne Solidari- Herr Bundesrat, ich habe Sie in unserer Kommissionssitzung tät mit den Betroffenen ist auch die Aids-Bekämpfung letztlich gefragt: Ist der Bund bereit, in einer weiteren Vorlage auch den bei uns in der Schweiz zum Scheitern verurteilt. anderen Aidskranken in irgendeiner Form finanzielle Hilfe zu- Ich bitte Sie, zu überlegen, wie diese Vorlage auf die betroffekommen zu lassen? Sie haben das verneint. Ich finde, es ist nen Personen wirkt. Dass sie Unterstützung bei denjenigen ganz wichtig, dass wir das hier festhalten. Es ist also klar: Es findet, die durch eine Bluttransfusion HIV-positiv wurden, ist wird keine weitere Vorlage des Bundes für diese Aids-Probleklar. Aber was passiert seelisch mit allen anderen infizierten matik folgen. Menschen bei uns in der Schweiz? Die müssen sich doch Wir scharfen also zwei Gruppen, und die grüne Fraktion lehnt zweitrangig vorkommen und von unserer Solidarität im Stich dies ab, und zwar mit aller Entschiedenheit. Wir sind nicht begelassen fühlen. Das will die grüne Fraktion nicht. reit, die bisherige - ich würde sagen: recht schwache - Solidarität, die unsere Gesellschaft den Aidskranken entgegen- Blatter: Im Namen der CVP-Fraktion bitte ich Sie, auf diese bringt, jetzt noch zu brechen und zu spalten. Ich werde bei der Vorlage einzutreten. Dieses Geschäft gibt uns Einblick in eine Begründung meines Antrages noch weiter darauf eingehen. sehrtraurige und ausserordentlich tragische Situation in unse- Aber diese Vorlage macht noch etwas Zweites deutlich: Sie rem Gesundheitswesen. Wie im Ausland wurden auch bei uns zeigt uns nämlich, dass wir in der Krankenund Invalidenversigesunde Menschen durch Blutpräparate mit dem Aids-Virus cherung in unserem Lande heute eine sehr unwürdige Situainfiziert. Die Uebertragung erfolgte zu einem Zeitpunkt, als tion vorfinden. Unsere Krankenversicherungen sind hauptman die Aids-Krankheit noch nicht genau erkannt hatte; das sächlich so konzipiert, dass sie auf die Wiedererlangung unse- Problem wurde leider eindeutig unterschätzt. Für die Betrofferer Gesundheit eingerichtet sind. Dauerinvalidität, unheilbare nen ist es eine Tragödie. Erkrankungen, die letztlich zum Tode führen, oder chronische Bereits im Herbst 1988 hat die Schweizerische Hämophilie- Erkrankungen sind in unserer Gesellschaft finanziell nur sehr Gesellschaft dem EDI ein Gesuch um Hilfe eingereicht. Der unzulänglich abgedeckt. Die grüne Fraktion wird in diesem Bundesrat will mit dieser Vorlage die Not ein bisschen lindern; Zusammenhang einen Vorstoss einreichen, der verlangt, dass zudem mochte man die Lebensbedingungen der Aidsinfizierdie Risiken einer chronischen oder unheilbaren Krankheit bei ten verbessern, soweit dies überhaupt möglich ist. Es muss der Krankenversicherungsrevision oder bei der Revision der nun möglichst rasch geholfen werden, bevor die Betroffenen IV berücksichtigt werden. Es gibt nämlich noch andere Kranksterben - leider eine sehr traurige Tatsache. heiten, die ebenfalls hier eingereiht werden müssen. Ich Die Hilfeleistung ist ein Akt der Redlichkeit, eine Geste der Solidenke zum Beispiel an die Alzheimersche Krankheit oder an darität und des Mitgefühls. Schuldhaftes Versagen kann nicht multiple Sklerose. nachgewiesen werden. Zudem bedeutet der Antrag des Bun- Gerade an der Situation der Aidskranken und HIV-Positiven erdesrates keine juristische Schuldanerkennung. Das Leid und kennen wir die unwürdigen Lücken in unserem Sozialversidie Not der Betroffenen ist sehr gross, und wir müssen nun cherungsnetz, und diese Lücken gilt es ganz dringend zu rasch handeln. schliessen. Unter diesem Gesichtspunkt hat diese Vorlage Noch ein Wort zu den Minderheitsanträgen. Der Antrag von überhaupt keinen positiven Aspekt. Frau Diener verlangt, dass der Beitrag von 50 000 Franken an Dann kommt noch ein weiterer Punkt dazu, der die grüne Frakalle aidsinfizierten Personen in der Schweiz geleistet wird, die tion in dieser Vorlage stört, und das ist die Frage des Giesskansich in einer Notlage befinden. Obwohl sicher niemand hier im nenprinzips. Alle HlV-infizierten Hämophilen und Bluttransfu- Saal bestreitet, dass sich alle aidsinfizierten Mitmenschen in sionsempfängerinnen und -empfänger - das sind ungefähr sehr grosser Not befinden und man allen jede nur mögliche 200 Personen bei uns in der Schweiz - sollen in den Genuss Linderung gönnen möchte, haben wir uns in der Kommission von 50 000 Franken kommen, unabhängig davon, wie weit sie zu diesem Antrag die folgenden Fragen gestellt: diese 50 000 Franken effektiv brauchen. Es wird Situationen Der Personenkreis, der in den Genuss von einer solchen Entgeben, wo die Notwendigkeit an sich nicht gegeben ist, und es schädigung käme, würde sehr stark ausgedehnt; im Antrag wird Situationen geben, wo diese 50 000 Franken nicht ausreiwird die Einschränkung vorgeschlagen, nur Personen in einer chen. Dies erweckt nach wie vor den Eindruck der «Entschädi- Notlage den Beitrag auszuzahlen. Man kann sich fragen, ob gung». Das war wahrscheinlich ursprünglich, Herr Bundesrat, nicht alle Aidsinfizierten in Not sind? Es ist zu bedenken, dass auch die Idee. Es bestand früher wohl einmal die Absicht, hier die Menschheit leider noch unter anderen schweren Krankheiin einer Form von Entschädigung einem Haftpflichtfall zuvorten und Epidemien leidet, bei denen kein spezieller Bundeszukommen. Dann hat man im Laufe der Behandlung gesehen, beitrag geleistet wird, z. B. Krebs. Hier zahlen die Krankenkasdass es keine Haftpflichtentschädigung gibt, und bleibt jetzt sen, Versicherungen und AHV-Ausgleichskassen sowie die quasi beim moralischen Aspekt hängen. Aber was machen wir Sozialfürsorge der Kantone. mit diesen 20 000 bis 30 000 HIV-Positiven in unserem Land, Im Namen der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, aufgrund die nicht in diese Gruppe gehören? Wir haben keine weitere dieser Bedenken, den Antrag Diener abzulehnen. Vorlage, wir haben keine weitere Unterstützung des Bundes Kollege Wiederkehr verlangt mit seinem Antrag eine Ausdehzu gewärtigen. Wenn Sie, Frau Präsidentin, sagen, es würden nung der Beiträge. Er verlangt, dass der Betrag von 50 000 noch weitere Fonds gegründet, so müssen wir auch ganz klar Franken auch an aidsinfizierte Lebenspartner ausbezahlt werfesthalten: Diese Fonds werden nurfürdiejenigen dasein, die den soll. Auch hier liegt eine grosse, zusätzliche Last auf den über Bluttransfusionen HIV-positiv wurden. Die ganz grosse aidsinfizierten Betroffenen, indem sie nicht nur selber infiziert weitere Gruppe der HIV-Positiven, die nicht über Bluttransfuwurden, sondern in damaliger Unkenntnis der Infektion auch sionen infiziert wurden, fällt völlig weg. Diese werden auch den Lebenspartner angesteckt haben. Es ist daher sehr wohl über diese Fonds keine Gelder erhalten. verständlich, wenn Kollege Wiederkehr einen entsprechen- Die grüne Fraktion ist aber trotzdem für Eintreten auf diese Vorden Antrag einreicht. Er verlangt, dass der Betrag nicht an den lage. Denn wirfinden, dass die Situation der HlV-infizierten bei Ehegatten, sondern an den Lebenspartner ausbezahlt wird. 26. September 1990 N 1589 Leistungen an HlV-infizierte Hämophile

Hier ergibt sich ein Problem, da der Begriff «Lebenspartner» indéniable que toutes les limites que nous pourrions imposer nicht klar definiert werden kann. Unsere Frage: Wann ist jeà l'octroi des prestations risquent d'être arbitaires. Nous vous mand ein Freund, ab wann ein Lebenspartner? Ist die Zeitproposons d'en rester à celles fixées par le Conseil fédéral et la dauer des Verhältnisses massgebend? Zudem ist zu bedenmajorité de la commission, car elles permettent de définir le ken, dass der Zeitpunkt der Infektion oft nicht genau bekannt cercle de personnes concernées avec plus de précision et ist. Ein Aidskranker entdeckt eventuell erst nach einem Jahr, plus simplement. dass ersieh infiziert hat; das erschwert eine Beweisführung zu- Nous pouvons accepter en revanche la proposition de M. Fisätzlich beträchtlich. Um diesen Antrag in der Praxis anwenscher-Hägglingen, qui vise à supprimer la référence à den zu können, müssten umfangreiche Abklärungen getroffen l'article 4 de la constitution. On voit mal en effet comment werden. Man sollte jedoch rasch helfen, und ich beantrage Ihl'égalité des citoyens devant la loi pourrait conduire à l'octroi nen daher, den Antrag Wiederkehr abzulehnen. de prestations. A cette question, on m'a répondu en commis- Zum Antrag Zwingli für die Ausdehnung des Beitrags an die sion que l'article 4 avait déjà servi aux mesures extraordinaires HlV-infizierten Ehegatten. Dieser Antrag lag der Kommission qui ont fait suite aux intempéries de 1987. Tout ceci ne me nicht vor und konnte auch in der CVP-Fraktion nicht behandelt semble guère convaincant et je crois que nous pouvons sans werden. Für den mit Aids infizierten Ehegatten ist die Anremords nous passer de cette référence à l'article 4. steckung ausserordentlich tragisch und katastrophal. Durch die Ergänzung Zwingli sind keine zusätzlichen Abklärungen Loretan: Obschon männlichen Geschlechts, Frau Diener, nötig. Die Auszahlung der Beiträge erleidet dadurch keine Verspreche ich im Namen der FDP-Fraktion zu dieser Vorlage. Die zögerung und könnte sofort vollzogen werden. Ich kann daher FDP-Fraktion ist mit deutlicher Mehrheit für Eintreten auf diedem Antrag Zwingli zustimmen. sen Bundesbeschluss, obschon die verfassungsrechtliche Wir wissen es, den Betroffenen sollte man besser helfen kön- Problematik nicht zu übersehen ist; dies die Meinung der Minnen als mit Geld, aber leider gibt es noch keine Medizin, die derheit unserer Fraktion. heilen kann, und so bleibt uns keine andere Wahl, als mit die- Die Fraktion stimmt den Anträgen von Bundesrat und Komsem Beitrag unsere tiefe Anteilnahme und Solidarität auszumissionsmehrheit zu und wird sämtliche Minderheitsanträge, drücken. die sich auf der Fahne finden, ablehnen. Ich fasse zusammmen. Wir stehen vor den Folgen einer medi- Die FDP-Fraktion ist ferner der Meinung, dass dieses Geschäft zinischen Katastrophe. Den Betroffenen muss nun sofort geder Kategorie III, gemäss neuen parlamentarischen Gebräuholfen werden, bevor sie sterben. Im Namen der CVP-Fraktion chen, nicht in eine allgemeine Aids-Debatte umfunktioniert beantrage ich Ihnen, einzutreten und der Vorlage des Bundeswerden sollte; diese Absicht ist möglicherweise einer der Hinrates zuzustimmen. tergründe der Minderheitsanträge. Die FDP-Fraktion lehnt die Ausdehnung des Geltungsberei- M. Gros: Le groupe libéral vous propose d'entrer en matière ches des Bundesbeschlusses in zeitlicher und/oder personelet d'accepter l'arrêté fédéral tel qu'il ressort des travaux de la ler Hinsicht ab. Nicht nur in rechtlicher Hinsicht wäre diese majorité de la commission. Uebung fragwürdig - die verfassungsrechtliche Grundlage für Il est vrai que l'on peut éprouver des sentiments mitigés à eine allgemeine Hilfe an alle HlV-infizierten und Aidskranken l'égard de cet arrêté: sa base constitutionnelle ne semble pas wäre doch eindeutig nicht gegeben -, sondern auch in sachlid'une solidité à toute épreuve; on ne voit pas très bien pourcher Hinsicht wäre diese Ausdehnung nicht vertretbar. Wir haquoi la Confédération devrait payer une somme quelconque ben für alle die beklagenswerten Fälle im Zusammenhang mit alors même qu'elle ne reconnaît aucune responsabilité dans Aids-Infektionen und -Erkrankungen die sozialen Netze von cette affaire; on pourrait craindre, enfin, une certaine discrimi- Bund, Kantonen, Gemeinden und die Krankenkassen. Frau nation entre victimes du SIDA «innocentes», en l'occurrence Diener, ich habe nichts dagegen, dass man Ihre Vorstösse für les transfusés, et les «coupables». eine Ergänzung dieser sozialen Netze prüft. Es ist denkbar, Le groupe libéral considère que cet arrêté doit être considéré dass sich hier Lücken finden. d'une façon beaucoup plus simple. Il s'agit en réalité de faire Im weiteren bringen die Minderheitsanträge Abgrenzungsproun geste de solidarité envers un groupe de personnes qui ont bleme. Herr Blatter hat sich dazu schon im Namen der CVP- utilisé une préparation indispensable à leur survie et qui, de ce Fraktion geäussert. Wie grenzen wir im Vollzug die «Notsituaseul fait, ont été infectées par un virus mortel. Devant le drame tion» ab? Das ist nicht unbedingt einfach. Ist es eine finanzielle que vivent ces gens, la Confédération, même si elle n'a au- Notsituation allein, ist es eine moralische Notsituation? Im weicune responsabilité, ne peut rester insensible. Que l'on me teren bietet der Begriff des «Lebenspartners» Schwierigkeiten. comprenne bien: il ne s'agit pas de liquider un problème, de Es gibt ja Leute, die haben gleichzeitig mehrere Lebenspartse donner bonne conscience, en quelque sorte, avec ces ner. Ja, welcher Lebenspartner ist dann gemeint? Natürlich 50 000 francs. Le soutien que nous devons offrir aux malades der angesteckte. Aber es kann eben mehrere angesteckte Ledu SIDA ne peut être que financier. Toute la politique de solidabenspartner geben. Das ist ja in der heutigen Zeit der Promisrité et d'humanité doit être poursuivie et même renforcée. Il kuität alles denkbar und möglich. Wie wollen Sie denn da die n'est d'ailleurs pas question de prendre ailleurs ce que nous Abgrenzung vornehmen? allons verser ici. Par conséquent, cet arrêté ne doit surtout pas Auch der Begriff des von Herrn Zwingli vorgeschlagenen être considéré comme une discrimination entre bons et mau- «Ehegatten» ist nicht über alle Zweifel erhaben. Welcher Zeitvais malades du SIDA. La Confédération tente de trouver, delà punkt soll denn für die Qualifikation als betroffener Ehegatte manière la plus simple et avec un minimum de bureaucratie, entscheidend sein im Falle einer geschiedenen Ehe oder einer une solution pour des cas particulièrement douloureux. über Jahre freiwillig getrennten Ehe? Sie sehen, diese Aus- Une crainte pourrait toutefois surgir, c'est de créer un précédehnungsanträge, so gut sie auch gemeint sein mögen, brindent en votant cet arrêté. A cet égard, le groupe libéral sougen Abgrenzungsprobleme und damit «Bürokratieprobleme». haite que le Conseil fédéral puisse dissiper cette crainte ici Für diese Fälle haben wir, wie gesagt, die bestehenden soziamême. len Netze. Nous vous proposons de voter les propositions de la majorité. In der Fraktion der FDP ist im weiteren die Frage diskutiert wor- Il convient en effet de rester réalistes et de délimiter objectiveden, warum ausgerechnet der Bund hier zur Kasse gebeten ment le cercle de personnes que nous voulons aider. Accorwerden solle, warum nicht die Kantone, die ja grundsätzlich für der des subventions à toute personne atteinte du SIDA, das Gesundheitsund Krankheitswesen zuständig sind, oder comme le demande la minorité I, créerait réellement une inéwarum nicht das Schweizerische Rote Kreuz oder weitere Liegalité de traitement par rapport à tous nos concitoyens atteints feranten von kontaminierten Blutpräparaten. Die Kommission de maladies graves. Quant à inclure les partenaires - selon la hat die angeführten potentiellen «Täter» und Haftpflichtigen minorité II - ou les conjoints, comme le souhaite M. Zwingli, und die beteiligten Instanzen der Bundesverwaltung angenous sommes d'avis que c'est aller ou trop loin ou pas assez. hört. Auf der Seite des Bundes sind im Schussfeld das Bun- Pourquoi dès lors ne pas prendre en considération les endesamt für Gesundheitswesen und das Bundesamt für Sozialfants, ou les partenaires des partenaires, par exemple? Il est versicherung. Die Kommission hat sich aber richtigerweise Prestations aux hémophiles infectés par le VIH 1590 N 26 septembre 1990

nicht in die Rolle eines Tribunals begeben. Dies ist auch nicht dit excellemment par les deux rapporteurs, mais je lui dois Aufgabe des Parlamentes insgesamt. Bis jetzt ist der Versucette réplique en particulier - que ce message provoque de chung, sich zum Richter über die genannten Institutionen zu manière presque artificielle deux catégories de personnes machen, glücklicherweise widerstanden worden. souffrant du SIDA: une catégorie favorisée et une catégorie - Wir haben in der Kommission zur Kenntnis genommen, dass si je comprends bien - de parias (elle propose de mettre tous letztlich in diesem Schwarz-Peter-Spiel der Verantwortlichkeiles malades du SIDA au même niveau), elle témoigne ou bien ten niemand schuld sein will, ja vielleicht sogar niemand du fait qu'elle n'a pas compris le message, ou bien qu'elle ne schuld sein kann. veut pas le comprendre. Trotz all diesen rechtlichen Ueberlegungen, auch in bezug auf Mais de toute manière, le but est bien différent. Madame Diedie nicht klare Verfassungsgrundlage in Artikel 64 BV, und ner, nous ne voulons pas, par ce message, introduire - autrotz allem Suchen nach Schuldigen müssen wir uns doch die delà des bases légales existant dans l'assurance sociale - des Frage stellen: Worum geht es hier? Es geht, wie schon mehrindemnités de solidarité pour les malades en Suisse. La malafach unterstrichen worden ist, um einen Akt der Solidarität, bei die est assez grave, dramatique, mais elle est soignée par les dem eben der Bund als kräftigste Institution der öffentlichen voies traditionnelles et nous connaissons les moyens sociaux Hand die Rolle des Vorreiters, des Leaders, übernehmen capables d'y faire face. Nous ne voulons pas, par l'intermésollte. Allein dies ermöglicht für die vom tragischen Geschediaire de ce message, introduire, de quelque manière que ce hen Betroffenen eine rasche, unbürokratische und damit von soit, une nouvelle forme d'indemnisation de la maladie. D'ail- Mitmenschlichkeit getragene Hilfeleistung. Die Kantone und leurs, si je devais vous suivre, je devrais vous demander pourdas Schweizerische Rote Kreuz sind bereit - wie wir gehört haquoi vous ne proposez pas aussi d'élargir l'indemnité aux maben -, einen zusätzlichen Fonds für soziale Härtefälle zu äuflades du cancer, par exemple, qui se trouvent dans une situanen, dies an Stelle der ursprünglich vom Bundesrat anvisiertion tout aussi dramatique que ceux du SIDA. ten Beteiligung dieser Institutionen an der Bundesaktion. Es J'espère que vous avez compris que le message a un but tout gilt hier, für einmal rechtliche und föderalistische Bedenken à fait différent, celui d'intervenir de façon exceptionnelle en raizugunsten humanitärer Beweggründe hintanzustellen. son du fait que la Confédération, bien que n'ayant pas de res- Zusammenfassend ist die FDP-Fraktion mit deutlicher Mehrponsabilité juridique, a tout de même participé dans une cerheit der Auffassung, dass die bedauernswerten Opfer von taine mesure à l'infection de ces personnes. Elle se trouve aidsverseuchten Blutkonserven und aidsverseuchtem Blut undonc dans une situation de responsabilité morale spécifique ser Mitgefühl nicht nur in Worten, sondern auch mit einer Tat et qualifiée. C'est la raison pour laquelle nous intervenons. verdienen. Deshalb tritt unsere Fraktion für eine rasche, einfa- Pourquoi la Confédération se sent-elle concernée d'une mache Lösung ein, ist aber aus den dargelegten Gründen gegen nière qualifiée? Parce que, qu'on le veuille ou non, l'Office féeine Verkomplizierung der Vorlage. déral des assurances sociales a déclaré ces produits ayant conduit à la contamination remboursables par les caisses- Wiederkehr: Die LdU/EVP-Fraktion ist für Eintreten, hält allermaladie pendant quelques années. Elle leur a donc donné, dings die 50 000 Franken für eine karge Zumessung an Ged'une certaine manière, un label qui nous oblige à faire face à nugtuung. Selbst wenn der Staat jetzt sagt, ihn treffe keine cette situation. Schuld und das Wort «Mitbeteiligung» braucht, ist es zu wenig. Je prie une fois pour toutes le Parlement d'éviter de parler de Und was die Ausdehnung auf einen Lebenspartner betrifft - fautes dans ce message. Il n'y a pas de malades fautifs ou non. und eben nicht nur auf einen Ehegatten -, sollte die Mitbeteili- Certains malades ont été infectés avec une certaine participagung des Staates an dieser medizinischen Katastrophe masstion de la Confédération (mit einer gewissen Beteiligung des geblich sein und nicht der moralische Aspekt einer Zweierbe- Bundes - wenn auch indirekt - eben infiziert wurden) et d'auziehung. Ich werde in der Detailberatung meines Antrages nätres, au contraire, ont été infectés par d'autres voies, pour lesher darauf eingehen. quels on n'intervient pas, comme on n'intervient pas en faveur des autres malades. Il y a donc une responsabilité qualifiée et Frau Spoerry, Berichterstatterin: Ich habe dieser Eintretensune réponse à une situation particulière dans laquelle la Condebatte nichts beizufügen, es sind alle Aspekte erläutert worfédération est engagée. den. Ich werde auf die Minderheitsanträge eintreten, wenn sie J'ajoute une deuxième réflexion. Nous estimons que la Confégestellt sind. Ich möchte nur nochmals zu bedenken geben: dération n'est pas engagée seule dans ce secteur. Il y a d'au- Die Grundlage für diesen Bundesbeschluss ist einzig und altres responsables, je souligne que cela n'est pas sur le plan julein die Mitbeteiligung des Bundes bei diesen tragischen Fälridique. Je pense aux cantons qui.de par leur système de conlen über die Präparate, die vom Bund als kassenzulässig ertrôle des médicaments, ne sont pas intervenus pour les interklärt worden sind. Das ist der Grund für diesen Beschluss. dire tout en sachant qu'ils étaient en circulation et, bien en- Deswegen haben wir eine Verpflichtung, eine moralische Vertendu, également aux producteurs. pflichtung, diesen bedauernswerten Patienten mit einer Geste Je ne vous cache pas que, face à l'attitude des cantons auxder Solidaritätmehr kann es nicht sein, wenn man mit einem quels nous avons adressé une invitation à participer à cette aclebensbedrohenden Virus infiziert worden ist-unserMitgefühl tion en assumant une quote-part de ces 50 000 francs par perauszudrücken. Wenn wir diesen Bundesbeschluss ausdehsonne, efface à celle de la Croix-Rouge suisse à laquelle nous nen auf alle HlV-Infizierten, dann kommen wir in schwerste veravions aussi adressé une invitation, ainsi qu'aux autres profassungsrechtliche Probleme mit Bezug auf Gleichbehandducteurs, d'intervenir dans cette question, j'ai eu quelque lung von allen anderen Patienten in unserem Land, die als doute pendant un certain temps quant à leur volonté de don- Folge eines schweren Unfalles oder einer anderen lebensbener une réponse et d'accepter un engagement. Désormais, drohenden Krankheit in Not geraten sind. Dazu haben wir gar les cantons, par le biais de la Conférence des directeurs des keine Verfassungsgrundlage. départements de la santé publique, nous ont indiqué qu'ils al- Ich bitte Sie deshalb, diesem Bundesbeschluss, so wie er vorlaient établir un fonds en collaboration avec la Croix-Rouge liegt, zuzustimmen und jetzt das Eintreten - so wie besprosuisse pour essayer d'aller au-delà, dans des cas particuliers, chen-zu beschliessen. des 50 000 francs octroyés par la Confédération. Il y aurait donc un double système d'intervention. D'un côté, M. Cotti, conseiller fédéral: Face à l'excellent accueil que le l'indemnité de base de la Confédération et, de l'autre, l'indem- Conseil national semble réserver ce matin aux propositions du nité «supplémentaire» versée dans des cas de nécessité par Conseil fédéral, je me serais limité à quelques mots en présenles cantons et la Croix-Rouge. Si ce système est réalisé, nous tant ce message, qui a une importance certaine sur le principe, l'accepterons car il est logique. Mais je tiens à dire au Parlesi l'intervention de Mme Diener ne m'avait pas contraint, malment qu'il faudra contrôler que cette promesse soit mise en gré tout, à dire quelques mots supplémentaires quant à la phioeuvre. Dans quelques années, on verra bien si ces cas de nélosophie de ce message, afin d'éviter des équivoques devant cessité auront été réellement-d'une manière généreuse-«inle Parlement quant aux intentions du Conseil fédéral. demnisés» ou pas. Ce sera donc une belle responsabilité que Lorsque j'entends Mme Diener prétendre-tout cela a déjà été les cantons assumeront. 26. September 1990 N 1591 Leistungen an HlV-infizierte Hämophile

Je ne les envie pas non plus du fait qu'ils veulent intervenir kel 4 BV, also der Gleichheitsartikel, herangezogen. Es seulement en cas de nécessité, car, croyez-moi, en vous proscheint mir eine ganz neue Praxis zu sein, dass für staatliche posant ce message, nous avons voulu éviter d'accomplir des Leistungen an einzelne der Gleichheitsartikel herangezogen enquêtes détaillées pour chaque cas concret. Ici, nous compwird, wenn auch scheinbar früher einmal in einem anderen tons indemniser tout le monde. Il y aura peut-être quelques Fall ebenfalls so vorgegangen worden ist. Es ist vielleicht eine personnes qui n'auront pas besoin de cet argent, mais face Nebenfrage, aber ich glaube, dass im Interesse einer saubeaux difficultés bureaucratiques et humaines de procéder à des ren verfassungsrechtlichen Gesetzgebung der Artikel 4 nicht enquêtes individuelles en profondeur, nous ne pensons pas als Verfassungsgrundlage herangezogen werden kann. Das que cela s'impose. Nous laissons le soin aux cantons de pro- Rechtsgleichheitsgebot will die politische Gleichberechtigung céder de cette manière et on verra comment cette tâche très der Bürger, die Gleichbehandlung bei der Anwendung des difficile d'intervenir dans des questions très subjectives et par- Rechtes und die Gleichbehandlung bei der Ausrichtung einer ticulières pourra être résolue par la Conférence des directeurs staatlichen Leistung sicherstellen. Der Artikel dient zur Verdes départements de la santé publique. Nous croyons au wirklichung der Idee der Gleichheit, der Gerechtigkeit. Es ist contraire qu'il s'agit ici d'intervenir de manière rapide et non ein allgemeines Prinzip und ist vom Gesetzgeber, von den Bebureaucratique. hörden und von den Gerichten immerzu berücksichtigen. Ein Pourterminer, j'ajoute que toute une série d'autres Etats qui se Gesetz muss immer mit dem Artikel 4 übereinstimmen. Darum sont trouvés dans la même situation de participation, sans resist ein Hinweis überflüssig, weil es sich um ein allgemeines ponsabilité juridique, ont déjà répondu à cette partie des mala- Rechtsprinzip handelt. Wenn wir aber Artikel 4 gleichwohl exdes du SIDA qui ont aussi été -je le répète - infectés avec une pressis verbis in einem Gesetz oder in einem Bundesbecertaine participation de l'autorité fédérale. schluss als Rechtsgrundlage aufführen, müsste man davon En conclusion, je vous prie d'accepter ce message comme un ausgehen, dass dies zur Absicherung der Kompetenz für den acte de solidarité et en même temps comme une volonté d'as- Erlass einer entsprechenden Vorlage dient. Wenn dem so ist sumer la tête haute les responsabilités morales qui sont les oder wenn dies daraus abgeleitet wird, könnte man in Zukunft nôtres. jeder Leistung irgendwelcher Art, unabhängig von übrigen BV-Bestimmungen, eine verfassungsrechtliche Grundlage ge- Präsident: Herr Pidoux hat seinen Nichteintretensantrag zuben. Wenn in der Verfassung kein anderer Kompetenzartikel rückgezogen. vorhanden ist, könnte man sich auf Artikel 4 berufen. Das widerspricht jedoch dem Prinzip, dass jede staatliche Tätigkeit Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen des Bundes sich auf einen Kompetenzartikel abstützen muss. Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière Ich beantrage Ihnen, den Bezug auf Artikel 4zu streichen; Artikel 69 genügt vollauf. Es geht hier nicht um eine Spitzfindig- Detailberatung - Discussion par articles keit, sondern um ein Prinzip, das unabsehbare Folgen haben kann, wenn es missachtet wird. Bei umstrittenen, nicht, klaren Titel Bundeskompetenzen könnte man in Zukunft in Versuchung Antrag der Kommission kommen, sich auf Artikel 4 zu berufen. Das widerspricht je- Mehrheit doch dem eindeutigen und allgemeinen Verfassungsver- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ständnis. Minderheit Ich bitte Sie, meinen Antrag zuzustimmen. (Wiederkehr, Hubacher, Hafner Ursula, Pitteloud, Jeanprêtre) .... und an deren HlV-infizierte Lebenspartner Frau Spoerry, Berichterstatterin: Der Antrag Fischer-Hägglingen hat der Kommission nicht vorgelegen. Wir haben uns zwar Titre selbstverständlich über die Verfassungsmässigkeit dieses Proposition de la commission Bundesbeschlusses unterhalten. Wir hatten auch gewisse Be- Majorité denken. Es wurde in der Eintretensdebatte schon angeführt. Adhérer au projet du Conseil fédéral Wir haben aber die Frage der Verfassungsmässigkeit - da wir Minorité diese als gegeben betrachtet haben - nicht in den Vorder- (Wiederkehr, Hubacher, Hafner Ursula, Pitteloud, Jeanprêtre) grund gerückt, weil es uns wirklich um die rasche mitmenschli- .... et à leurs partenaires infectés che Hilfe in diesen tragischen Fällen geht. Der Grund, warum der Bundesrat auch den Artikel 4 als Grundlage vorschlägt, ist Präsident: Zum Titel liegt ein Antrag der Minderheit (Wiederaus der Botschaft ersichtlich: «Aus dem im allgemeinen kehr) vor. Ich beantrage Ihnen, diesen Antrag erst nach der Gleichheitssatz von Artikel 4 BV mitenthaltenen Verbot unglei- Behandlung von Artikel 1 zu behandeln, weil er offensichtlich cher Belastung kann unseres Erachtens eine Grundlage für eine Folge Ihres Entscheides bei Artikel 1 darstellt. eine Leistung von Beiträgen bei besonderer Belastung abgeleitet werden. Wir erachten es als mit der Rechtsgleichheit ver- Siehe Entscheid bei Art. 1 Abs. 1 einbar, wenn den durch die HIV-Infektion schwer betroffenen Voir décision à l'art. 1 al. 1 Hämophilen und Bluttransfusionsempfängern eine finanzielle Hilfe geleistet wird.» Ingress Persönlich kann ich mich den Ausführungen von Herrn Fi- Antrag der Kommission scher-Hägglingen anschliessen. Jeder Bundesbeschluss Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates muss Artikel 4 BVentsprechen, sonst dürfen wir ihn nicht erlassen. Ich kann nicht im Namen der Kommission sprechen; per- Antrag Fischer-Hägglingen sönlich könnte ich dem Antrag Fischer folgen. Die Bundesver- .... Gestütztauf Artikel 69 der.... fassungsgrundlage von Artikel 69 erscheint mir als genügend.

Préambule M. Baggi, rapporteur: Evidemment, la proposition de M. Proposition de la commission Fischer-Hägglingen n'a pas été retenue en commission. Nous Adhérer au projet du Conseil fédéral avons parlé de la référence à l'article 4 que l'on pouvait ou non rappeler. Pour mon compte, je ne vois pas l'importance de la Proposition Fischer-Hägglingen laisser ou non. Je vous laisse donc décider selon votre désir. .... vu l'article 69delà .... (Hilarité)

Fischer-Hägglingen: Bekanntlich müssen sich jedes Bundes- Abstimmung - Vote gesetz und jeder Bundesbeschluss auf eine Verfassungsgrundlage stützen. Im vorliegenden Fall wird neben Artikel 69 Für den Antrag Fischer-Hägglingen 52 Stimmen BV über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten auch Arti- Für den Antrag der Kommission 1 Stimme Prestations aux hémophiles infectés par le VIH 1592 N 26 septembre 1990

Art. 1 Es ist gar nicht so einfach, hier eine Abgrenzung zu machen. Antrag der Kommission Und weil es kein Haftpflichtfall ist, sondern letztlich ein Akt der Abs.1 Solidarität, kann die grüne Fraktion Ihnen nur teilweise in Ihrer Mehrheit Begründung folgen. Da es ja keine weiteren Bundes-Engage- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ments im Bereich der Aids-Erkrankung und der finanziellen Minderheit l Notsituation mehr geben wird, hat die grüne Fraktion hier die- (Diener, Wiederkehr) sen grundsätzlichen Antrag gestellt. Alle HlV-Infizierten und Aidskranken, die sich in einer Notsitua- Ich kann der Argumentation von Herrn Loretan eigentlich nicht tion befinden, erhalten Beiträge des Bundes. folgen. Er will ja bei diesem Antrag vor allem auch die Notsitua- Minderheit II tion in Frage stellen. Der Antrag, den ich gestellt habe, ist ganz (Wiederkehr, Hubacher, Hafner Ursula, Pitteloud, Jeanprêtre) klar darauf begrenzt, dass der Bund nur dort finanziell Hilfe- .... sind, sowie deren HlV-infizierte Lebenspartner, erhalten .... stellung leisten soll, wenn eine Notsituation vorliegt. Uebrigens wären wir nicht das einzige Land mit einer solchen Regelung. Holland oder Schweden zum Beispiel haben genau die- Abs. 2 sen Weg eingeschlagen, aidserkrankten Menschen, die sich Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates in einer Notsituation befinden, finanzielle Hilfeleistung zu gewähren. Diese Notsituation ist an sich etwas sehr Begründe- Antrag Zwingli tes. Das kennen wir bei den kantonalen Unterstützungsmass- Abs. 1 nahmen. Ich kann mich noch an unsere Kommissionssitzung .... sind, sowie deren HlV-infizierte Ehegatten, erhalten .... erinnern. Da hat die SDK ganz klar gesagt, es bestehe nur die Möglichkeit, Hilfeleistung zu gewähren, wenn eine Notsitua- Art. 1 tion überhaupt vorhanden sei. Für Herrn Loretan wäre es ei- Proposition de la commission gentlich, wenn er sich dort an der Diskussion mitbeteiligt hätte, AI.1 ersichtlich gewesen, dass diese Notsituation gar nicht irgend- Majorité eine unabgegrenzte Definition ist, sondern heute schon aus Adhérer au projet du Conseil fédéral der rechtlichen Praxis kommt. Minorité I Gerade das Giesskannenprinzip, denke ich, ist ja eigentlich (Diener, Wiederkehr) eine Form, die nicht angewendet werden sollte, weil wir in Zu- Toutes les personnes infectées par le virus VIH et atteintes du kunft grosse Zahlen von aidserkrankten Menschen haben wer- SIDA, qui se trouvent dans une situation de détresse, reçoivent den und es notwendig sein wird, gezielt dort Hilfeleistung zu des subventions de la Confédération. gewähren, wo sie wirklich benötigt wird. Minorité II Wir haben im ersten Halbjahr 1990197 neue Aids-Fälle gemel- (Wiederkehr, Hubacher, Hafner Ursula, Pitteloud, Jeanprêtre) det bekommen. Wir schätzen heute die Zahl der HIV-positiven .... (VIH), ainsi qu'aux partenaires infectés. Menschen in der Schweiz auf 20 000 bis 30 000 Menschen. Und sehr viele fallen durch die Löcher unseres Sozialnetzes. Diesen Menschen sollten wir helfen, ganz unabhängig von der Al. 2 Frage, wie weit eine Verschuldung vorliegt und wie weit der Adhérer au projet du Conseil fédéral Bund in irgendeiner Form moralisch mitbeteiligt ist. Aus diesen Ueberlegungen resultierte mein Antrag. Proposition Zwingli Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen. Al. 1 .... (VIH), ainsi qu'aux conjoints infectés. Wiederkehr, Sprecher der Minderheit II: Die Ausgangslage ist die folgende: Abs.1-Al.1 Seit 1982 war ein Blutersatzpräparat auf dem Markt, das als sicher galt. Mit ihm konnte sich niemand mit Aids anstecken. Frau Diener, Sprecherin der Minderheit l: Herr Bundesrat, Sie Das Kassenzulassungsverfahren für dieses Präparat wurde haben eigentlich meinen Antrag schon beantwortet, bevor ich aber von den Bundesstellen bis 1986 verschleppt, und damit ihn begründet habe. Aber ich werde es trotzdem noch versuwaren Patienten genötigt, auf andere Präparate auszuweichen. Sie haben gefragt, ob ich Ihr Konzept nicht verstehen chen, die von den Krankenkassen schon bezahlt wurden, und wolle oder nicht verstehen könne. Ich kann Ihr Konzept schon ausgerechnet bei ihnen stellte sich dann heraus, dass sie verstehen, aber ich kann ihm letztlich nicht folgen. Sie haben nicht aidssicher waren. ausgeführt, und es ist - glaube ich - klar: Es ist keine Haft- Allgemein wurde die Aids-Gefahr bis 1985 unterschätzt. So pflichtfrage. Der Bund hat diese Entschädigung hier nicht als sind auch die Verzögerungen bei der Einführung von Tests für Haftpflichtfrage, sondern als einen Akt der Menschlichkeit zu alle Blutspenden zu erklären. Ein solcher Test lag Ende 1984 regeln. Der Bund ist daran in einer moralischen Form beteiligt. vor, aber erst am 9. April 1986 wurden die Tests in der Schweiz Gerade dort liegt die Schwierigkeit. Wenn es klar ein Haftfür sämtliche Blutkonserven als obligatorisch erklärt. Da waren pflichtfall wäre, gäbe es aus unserer Sicht keine Opposition. Zögern und Zaudern und auch Nachlässigkeit im Spiel. Im Weil es aber eigentlich nur um die Beteiligung des Bundes Spital Interlaken z. B. hat man fünf Monate lang gekämpft, um geht, und zwar in einer gewissen moralischen Frage bei einer von den Bundesbehörden die Erlaubnis zu erhalten, solche speziellen Tragik, muss ich Sie fragen, Herr Bundesrat, wenn Aids-Tests bei den Blutkonserven machen zu dürfen. wir schon bei der Tragik und der Verantwortung des Bundes In dieser Zeit des Zauderns und Zögerns haben sich etwa sind: Wie ist das zum Beispiel beim Bund, wenn bei der Dro- 100 Bluter mit Aids angesteckt, meist junge Männer. genpolitik die Abgabe von sauberen Spritzen nie ein Thema Zudem sind dem Bundesamt für Gesundheitswesen heute ist? Da haben wir auch die Verantwortung der Uebertragung. rund 50 Fälle von durch Bluttransfusionen infizierten Men- Oder wie ist das mit der speziellen Tragik bei den Kindern, die schen bekannt, aber schätzungsweise 120 bis 150 weitere während der Schwangerschaft oder bei der Geburt durch ihre ebenfalls unschuldigerweise durch solche Transfusionen An- Mütter infiziert werden? gesteckte wissen noch nichts von ihrem tödlichen Schicksal. Wir werden in den nächsten Jahren ungefähr 60 solche Kinder Man kann sie suchen, man kann sie finden. Mein Kollege Paul haben. Das ist doch auch eine ausserordentliche Tragik. Ich Günter wird bei seinem Antrag sagen, wie. weiss, da ist der Bund nicht involviert, aber die Frage der Tra- Eine Schuld des Staates lasse sich aus dem Kompetenzgegik oder der speziellen Situation kommt natürlich auch hier rangel um diese Zulassung, aus den möglichen Nachlässigzum Tragen. keiten auch des Schweizerischen Roten Kreuzes nicht ablei- Oder wie steht es mit der Tragik bei der Uebertragung des ten, sagt der Bundesrat. Hingegen sei der Staat mitbeteiligt. Im HI-Virus durch ein Gewaltverbrechen? Sinne einer solchen Mitbeteiligung wolle sich die Eidgenos- 26. September 1990 N 1593 Leistungen an HlV-infizierte Hämophile

senschaft an der Linderung der Not dieser Aidsinfizierten be- Diesen Antrag muss ich klar ablehnen, weil sich der Begriff teiligen, eben mit 50 000 Franken pro kranken Menschen. «Lebenspartner» eben nicht abgrenzen lässt. Allerdings Herr Bundesrat Cotti, wenn Sie vorhin gesagt haben, Sie hätscheint mir der Antrag Wiederkehr sinnvoll, wenn das Wort ten sich eigentlich ein bisschen gewundert, wie lange es ge- «Lebenspartner» durch das Wort «Ehegatten» ersetzt wird, dauert habe, bis auch das Rote Kreuz einen Beitrag gespround das aus zwei Gründen: chen habe, um Notlagen zu lindern, dann begreife ich das, Die Ehegatten sind normalerweise in guten und bösen Tagen weil das Sprechen eines solchen Beitrages eben auch das miteinander verbunden. Wenn ein Partner infiziert ist, ist die Eingeständnis einer solchen «Mitbeteiligung» - wie Sie es aus- Wahrscheinlichkeit gross, dass auch der Ehegatte infiziert gedrückt haben - darstellt. Davor wollte man sich wohl ziemwird. Ausserdem ist der Begriff «Ehegatte» einwandfrei und lich lange drücken. klar abgrenzbar. Spitzfindige könnten zwar fragen, wie der Be- Ich finde 50 000 Franken Genugtuung für Menschen, die sich griff «Ehegatte» bei Scheidung und bei Wiederverheiratung völlig unschuldigerweise - aber eben auch unnötigerweise - anzuwenden wäre. Ich überlasse diese Detailfrage vertrauensmit einem tödlichen Virus angesteckt haben, eine lächerlich voll dem Bundesrat. Diese Erweiterung des Bezügerkreises kleine Summe. Besonders tragisch finde ich aber, dass man steht auch mit der Hauptabsicht der Vorlage im Einklang: Wir diese kleine Summe den Partnern der Infizierten vorenthalten wollen rasche und unbürokratische Hilfe leisten. will, die sich ebenso unschuldigerweise und ebenso ahnungs- Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen. los angesteckt haben. Ganz besonders tragisch finde ich den Umstand, dass es sich Frau Hafner Ursula: Ich habe in der Eintretensdebatte schon bei den aidsinfizierten Blutern in über 50 Prozent der Fälle um erklärt, weshalb ich dem Antrag Wiederkehr zustimmen junge Männerzwischen 18 und 30 Jahren handelt. Nun stellen werde, und möchte jetzt noch ein paar Worte zum Antrag Die- Sie sich bitte einen solchen Mann vor. Er hat keine Ahnung daner sagen: Wir sind mit Frau Diener der Ansicht, dass wir jeder von, dass er durch ein Blutpräparat oder durch eine Bluttrans- Diskriminierung von Aidskranken entgegenwirken müssen. fusion mit Aids infiziert wurde. Er hat eine Beziehung mit einer Ich finde es schlimm, wenn die SVP-Fraktion den Antrag Die- Freundin. Sie lieben sich, ja sie lieben sich auch körperlich, ner mit der Begründung ablehnt, sie sei für eine harte Drogenund diese Partnerin wird ebenfalls angesteckt. Wenn sie es politik. Wenn jemand in einer ähnlichen Situation ist wie die dann erfährt, muss sie gleichzeitig erfahren, dass zwar ihr Part- Hämophilen und die Empfänger von Bluttransfusionen, dann ner, der sie angesteckt hat, 50 000 Franken erhält, aber sie sind es gerade die jungen Menschen, die wegen der harten nicht. Das ist eine riesengrosse Ungerechtigkeit. Drogenpolitik des Zürcher Kantonsarztes infiziert worden Man wollte mir in der Kommission eine Brücke bauen. Man sind. Durch die Weigerung, sterile Spitzen abzugeben, haben sagte mir: Wenn die Infizierten verheiratet wären, dann könnte die Verantwortlichen auch dort eine tragische medizinische man vielleicht ein Einsehen haben. Verspätet ist ein solcher Katastrophe verursacht und sollten sich der Opfer annehmen. Antrag für Ehegatten jetzt auch eingereicht worden. Wir werden also aus anderen Gründen als die SVP-Fraktion Ich weiss: Beim Ehepartner existieren Papiere, und beim Ledem Antrag Diener nicht zustimmen. Wir meinen, dass wir der benspartner existieren eben keine Papiere. Diskriminierung von Aidskranken nicht entgegenwirken kön- Aber ein 20jähriger Bluter hat doch noch keine Ehefrau, keine nen, indem wir HlV-infizierte und Aidskranke anders behan- Ehegattin, er hat eben eine Freundin oder eine Partnerin! Das deln als etwa an multipler Sklerose Leidende oder Krebsist die Realität in unserer Gesellschaft. Nun soll diese Todgekranke. Gerade dadurch würden wir zwei Kategorien von weihte leer ausgehen, nur weil buchstäblich eherne Moralvor- Kranken schaffen. Weshalb sollen durch diesen Beschluss die stellungen und ein ebenso ehernes Gesetz unserer geselleinen finanziell unterstützt werden, während für die anderen schaftlichen Realität hintennachhinken? Ich kann das nicht akauf andere Weise gesorgt wird? zeptieren, nicht einsehen. Deshalb will ich eben nicht nur den Wenn wir in diesem Bundesbeschluss nur die Patienten be- Ehepartner bezugsberechtigt machen, sondern den Lebensrücksichtigen, die durch Blutprodukte infiziert wurden, nicht partner, der angesteckt wird. Man sage mir nicht, es sei nicht aber die anderen an Aids erkrankten Menschen, so hat das zu beweisen, wer Lebenspartner ist und wer nicht. Einige Fraüberhaupt nichts mit Schuld oder Unschuld der Infizierten zu gen genügen, um das herauszufinden, und im Zweifelsfalle tun. Es geht darum, dass Menschen entschädigt werden, die plädiere ich bei einer Mitbeteiligung des Staates für Grosszüvon einer Medizinkatastrophe getroffen worden sind - das gigkeit. wurde mehrmals gesagt -, von einer Medizinkatastrophe, für Frau Spoerry hat es gesagt: Die Mitbeteiligung ist der Masswelche niemand haftbar gemacht werden kann, weil ein entstab, den wir hier anzusetzen haben. Und die Mitbeteiligung sprechendes Gesetz fehlt. ist doch auch gegeben, wenn zwei zum Beispiel nur einen Mo- Der Bund entschädigt sie genau gleich wie seinerzeit die Genat-oder von mir aus nur 14 Tage-zusammengelebt haben. müsebauern, die von der Tschernobyl-Katastrophe betroffen Auf die Mitbeteiligung ist abzustellen, und der Staat darf sich waren. Jene Entschädigung bedeutete auch nicht, dass wir es nicht anmassen, über die moralischen Aspekte einer Zweiermit unschuldigen Bauern zu tun hatten, während alle anderen beziehung zu befinden, wenn es darum geht, eine Schuld zu Bauern selber schuld wären an ihren Missernten. Es ist wichbegleichen, an der er mitzutragen hat. Wir dürfen Menschen, tig, dass wir das laut und deutlich sagen. Alle HIV-Positiven die aufgrund dieser Mitbeteiligung unseres Staates mit Aids inund Aidskranken brauchen unser Verständnis und unsere Sofiziert worden sind und dann auch noch ohne Wissen einen lidarität. Sie brauchen moralische Unterstützung und auch weiteren ihm lieben Menschen anstecken können, nicht allein ganz konkrete Hilfe: Sie brauchen Arbeitsplätze; sie brauchen lassen. Die Mitbeteiligung gilt für beide Fälle, die Mitbeteili- Wohnungen; sie dürfen nicht isoliert werden. Es gilt, auch gung letztlich am Tode von Unschuldigen. Da kann sich unser Lücken in der Sozialversicherung zu schliessen. Doch darum Staat nicht rückwärts aus der Verantwortung ziehen, bloss weil geht es in diesem Bundesbeschluss nicht. Hier geht es darum, der oder die Angesteckte juristisch nicht haargenau zu erfasfür die Folgen einer Arzneimittelkatastrophe geradezustehen. sen sind. Die sozialdemokratische Fraktion kann deshalb dem Antrag Ich bitte Sie deshalb, meinem Antrag, dass auch die ange- Diener nicht zustimmen. steckten Lebenspartner eine kleine Entschädigung erhalten, zuzustimmen. Frau Nabholz: Ich beantrage Ihnen, sowohl den Minderheitsantrag Diener als auch den Minderheitsantrag Wiederkehr und Zwingli: Ich ging bei meinem Antrag von zwei Grundgedanden Antrag Zwingli abzulehnen. Zum Antrag Diener: Frau Dieken aus: Einerseits stimmte unsere Kommission den vorgener, Sie haben Ihren Antrag mit der grossen Notsituation, die schlagenen, freiwilligen Hilfsmassnahmen grundsätzlich zu, bei aidsinfizierten Patienten bestehen kann, begründet. Seien wobei wir diese Hilfe auf einen eindeutig begrenzbaren Emp- Sie versichert, wir glauben und sehen, dass derartige Notsifängerkreis beschränken wollten. Andererseits stand der Antuationen eintreten können. Nur kann man daraus nicht ableitrag der Minderheit II (Wiederkehr) zur Diskussion. Kollege ten, dass diese Menschen total zwischen den Maschen des Wiederkehr will Lebenspartner von HlV-Infizierten miteinbeziesozialen Sicherheitsnetzes hindurchfallen. Wir haben jetzt hen. schon Auffangmöglichkeiten, nicht nur durch dieses neu zu Prestations aux hémophiles infectés par le VIH 1594 N 26 septembre 1990

schaffende Instrument, wie Sie es fordern, sondern wir haben Notlage einen Beitrag ausrichten würden, dann kämen wir in für solche Notfälle auch ein Netz von sozialer Sicherheit auf schwerste verfassungsrechtliche Probleme. Frau Diener, wie Gemeindeebene; wir haben auch kantonale Leistungen. Sie wollen Sie das mit Artikel 4 BV vereinbaren, dass den anderen haben den Fall von möglicherweise aidsinfizierten Kindern getodgeweihten Patienten keine Hilfeleistung des Bundes zunannt. Wenn mich nicht alles täuscht, würden solche mit eikommen soll, wohl aber den HlV-infizierten? Ich teile hier hunnem Geburtsgebrechen versehene Kinder von der IVerfasst, dertprozentig die Meinung, die Frau Hafner geäussert hat. Das und auch hier könnten Leistungen erbracht werden. Sie haführt nicht zu einem Abbau der Diskriminierung der HIV-Patiben die Opfer von Gewaltverbrechen genannt. Wir werden geenten, sondern würde im Gegenteil die Diskriminierung geralegentlich in diesem Rat die Debatte zu einem Opferhilfegedezu noch unterstreichen, indem eine gesonderte Behandsetz führen. Man muss sich fragen, ob dort der Ort wäre, eine lung von HlV-infizierten Patienten vorgenommen würde. solche Situation zu bereinigen. Ich bin nicht der Meinung, Das Gesundheitswesen und die Fürsorge sind gemäss der dass hier der Ort ist, Ihren Anliegen in einer so umfassenden verfassungsmässigen Zuständigkeitsordnung Aufgaben der Weise Rechnung zu tragen. Kantone, und deshalb stossen wir auch hier an verfassungs- Zu den Anträgen Wiederkehr und Zwingli: Ich glaube nicht, rechtliche Schranken für den Antrag Diener. Der Bund ist, von dass man hier über Moral diskutieren sollte, sondern es geht der Verfassung her gesehen, gar nicht befugt, in den Fürsortatsächlich um die Frage der Abgrenzung. Wenn ich Herrn gebereich einzugreifen. Wiederkehr recht verstanden habe, dann spricht er in seinem Ich gebe Frau Diener allerdings in einem Punkt recht. Es mag Antrag von «Lebenspartner». Er führt aber hier aus, dass das immer wieder Lücken im sozialen Netz geben. Das liegt aber durchaus auch Beziehungen von vierzehn Tagen Dauer sein weniger am System als daran, dass HlV-infizierte oder aidskönnten. Schon verstrickt er sich in seinem Antrag mit dem kranke Menschen oder auch andere, mit einer schweren Le- Wort «Lebenspartner» und der Erwähnung von kurzfristigen bensbedrohung konfrontierte Patienten sich manchmal ab- Beziehungen in Definitionsprobleme. Wie soll dann bei der sondern und die bestehenden Möglichkeiten in Kantonen und Ausrichtung der geforderten Leistung noch Klarheit darüber Gemeinden nicht ausschöpfen. Aber das lösen Sie mit einer herrschen, wer überhaupt bezugsberechtigt ist? Ich glaube Bundeslösung noch viel weniger. Wenn wir die Bedürftigen erdas Problem, das Herr Zwingli aufwirft, kann zwar rein formell fassen wollen, dann ist das über die Kantone und über die Geeingegrenzt werden. Man weiss, wer verheiratet ist, aber trotzmeinden weit besser möglich als über den Bund. Es ist kein dem entstehen Unklarheiten und Unbilligkeiten. Von der Blut- Zufall, dass das Fürsorgewesen bei den Kantonen und bei erkrankheit betroffene Männer haben bekanntlich eine sehr den Gemeinden ist, wo eben der Zugang zum Bürger viel kurze Lebenserwartung, und ich würde es sehr stossend finleichter möglich ist und man die Verhältnisse kennt. Aus dieden, wenn zum Beispiel eine infizierte Witwe durch die alleisem Grunde muss ich im Namen der Mehrheit der Kommisnige Leistung an den Ehepartner nicht erfasst werden könnte, sion den Antrag Diener ganz entschieden ablehnen. Ihr Anliewährenddem eine verheiratete Frau diese Leistungen erhält, gen kann und darf nicht Aufgabe des Bundes werden. Der oder wenn eine geschiedene Frau diese Leistungen nicht er- Bund nimmt seine Verantwortung im Bereich dergrossen und hält, während die Ehefrau sie erhält. All dies zeigt wie probleschweren Problematik Aids, gestütztauf die verfassungsrechtmatisch es ist, diesen ganz eng begrenzten Fall, der hier gerelichen Möglichkeiten, die er hat, insofern wahr, als er Beiträge gelt werden soll, auszudehnen; bei allem Verständnis für das an die Forschung und an die Prävention ausrichtet. Er hat Leid, für die Not, für die menschliche und finanzielle Problema- 1985 für 34000 Franken Aids-Verpflichtungen gehabt, im tik, die auf solche betroffene Menschen zukommen könnte. Jahre 1990 sind es 12 Millionen. Daraus sieht man, wie ernst Ich kann deshalb allen diesen Anträgen nicht zustimmen. der Bund diese Aufgabe nimmt. 1987 hat er 1,5 Millionen für die Forschung aufgewendet, 1990 8 Millionen Franken; hier Frau Diener: Ich möchte mich nur noch ganz kurz zu den beiliegen die Aufgaben, die der Bund wahrnehmen kann. Die Fürden Anträgen von Herrn Wiederkehr und Herrn Zwingli äussorge für all jene Menschen, die durch eine lebensbedrosern. Sie zeigen auch wieder die Problematik dieser Vorlage hende Krankheit in eine Notsituation geraten sind, müssen wir auf, nämlich, dass wir für die Hilfeleistungen des Bundes irjedoch dem Gesundheitswesen und dem Fürsorgewesen der gendwo einen abgegrenzten Rahmen haben wollen. Gleich- Kantone überlassen. zeitig kommt diese Erweiterung, weil sehr viele von diesen Infi- Und jetzt zum Antrag Wiederkehr. Die Kommission hat eine zierten menschliche Kontakte, auch sexuelle Kontakte haben, Ausdehnung des Kreises der Berechtigten für diese Bundesund allenfalls auch das HI-Virus weitergegeben haben. Wenn leistung abgelehnt. Und es war auch hier nicht eine moraliwir auf der Linie des Bundesrates bleiben wollen, können wir sche Wertung, es geht um eine Frage der Praktikabilität. Was diesen Rahmen nicht mehr erweitern. Nicht im Sinne von wir wollen ist eine rasche, unbürokratische, einfache Hilfe Herrn Wiederkehr und schon gar nicht im Sinne von Herrn ohne lange Abklärungen, ohne lange Untersuchungen. Und Zwingli; dort steckt noch eine viel bedenklichere Eingrenzung deswegen ist der Einbezug der Lebenspartner relativ schwiemit drin, wenn es um den Ehegatten geht und damit alle anderig. Das zeigt sich schon aus der Tatsache heraus, dass Sie im ren Möglichkeiten ausgeschlossen werden. Ich glaube, dass deutschen Text das Wort «Lebenspartner» haben, im französidie Ungerechtigkeit sich dort noch vergrössern würde. Wenn schen Text das Wort «partenaire». Da sehen Sie schon den wir schon der Linie des Bundesrates folgen wollen, was ich Unterschied. Was ist jetzt eigentlich gemeint, der Lebenspartpersönlich mit meinem Antrag in Frage stellte, dann müsste ner oder eben auch derjenige, mit dem man zehn Tage lang man auch diese beiden Anträge ablehnen, so gut gemeint sie Ferien verbracht hat? Es ist also nicht eine moralische Werauch sind. Die Ungerechtigkeit wird dadurch nur noch grostung, sondern eine Frage der Erfassbarkeit. Die Inkubationsse r. zeit bei dieser Krankheit ist lang, sie dauert bis zu zehn Jahre. Es ist schwierig, alle Partner aus dieser Zeitspanne zu erfas- Frau Spoerry, Berichterstatterin: Zum Antrag Diener: Der Ansen. trag, wie er Ihnen auf der Fahne vorliegt, sprengt den vorlie- Ich habe persönlich Herrn Wiederkehr - er hat darauf hingegenden Bundesbeschluss komplett. Er macht aus dem vorliewiesen - in der Kommission die Brücke gebaut, seinen Antrag genden Bundesbeschluss einen völlig anderen Antrag, eine auf den Ehepartner einzuengen. Er hat das abgelehnt. Der Anandere Vorlage. Es ist jetzt mehrmals gesagt worden: Der trag ist jetzt von Herrn Zwingli aufgenommen worden. Ich darf Grund für diesen Bundesbeschluss ist die medizinische Katanicht im Namen der Kommission sprechen. Der Antrag Zwingli strophe für jene Patienten, die mit einem Präparat, das letztlich hat der Kommission nicht vorgelegen, und die Kommission unter der Aufsicht des Bundes und der Kantone steht, infiziert hat eine Ausweitung grundsätzlich abgelehnt. Aus meiner perworden sind. Darum ist dieser Bundesbeschluss gerechtfersönlichen Sicht wäre allerdings der Einbezug des Ehegatten tigt und hat mit einer Diskriminierung all der ändern HlV-infiverantwortbar. Es können nach einer Transfusion wegen einer zierten Patienten, die wir in unserem Land haben, nichts, aber schweren Operation oder einem Unfall dramatische Situatioauch gar nichts, zu tun. Man muss es nur nicht herbeireden; es nen entstehen, wenn ein Ehegatte HlV-infiziert wird, vielleicht ist keine Diskriminierung. Wenn wir nun aber gemäss Frau zusätzlich invalid bleibt, und der andere Ehegatte auch noch Diener allen HlV-infizierten Menschen in diesem Land in einer mit dem HI-Virus angesteckt wird. Das Bestehen einer Ehe 26. September 1990 N 1595 Leistungen an HlV-infizierte Hämophile

kann einfach festgestellt werden. Von mir aus gesehen, wäre Abstimmung-Vote der Zeitpunkt massgebend, in welchem die Infektion durch die Bluttransfusion erfolgt ist. In dem Sinne wären nach meiner In- Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire terpretation auch geschiedene Ehegatten eingeschlossen; Für den Antrag Zwingli 89 Stimmen ebenso die verwitweten Gatten, die zudem über Artikel 2 des Für den Antrag der Minderheit II 52 Stimmen Beschlusses erfasst werden, wo es ausdrücklich heisst, dass auch nach dem Tod des HlV-infizierten Patienten die Hinter- Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire bliebenen allenfalls Anrecht auf diese Leistung haben. Sie ent- Für den Antrag Zwingli 53 Stimmen nehmen aus meinen Ausführungen, dass ich eine gewisse Dagegen 49 Stimmen Sympathie für den Antrag Zwingli habe. Die Kommission hat die Ausweitung jedoch mehrheitlich abgelehnt. Definitiv-Définitivement Ich möchte noch etwas zu den Ausführungen von Herrn Wie- Für den Antrag der Mehrheit derkehr mit Bezug auf die jungen Bluterkranken und ihre mit Zusatz Zwingli 115Stimmen Freundinnen sagen. Ich habe viel Verständnis dafür, und das Für den Antrag der Minderheit l 19 Stimmen ist sicher ein Problem. Aber auch wenn wir jetzt diese Ausweitung nicht vornehmen, fallen diese Personen nicht ganz durch Präsident: Ich stelle fest, dass damit der Antrag der Minderdie Maschen der Gesetzgebung. Neben der Bundeslösung heit Wiederkehr zum Titel dahinfällt. Hingegen muss eine Anschaffen die Kantone zusammen mit dem Schweizerischen passung des Titels an den Antrag Zwingli vorgenommen wer- Roten Kreuz zusätzlich einen Fonds. Das Schweizerische den. Rote Kreuz ist jetzt aufgefordert, das Reglement für diesen Fonds auszugestalten. An der nächsten Sitzung der Schwei- Abs. 2-AI. 2 zerischen Sanitätsdirektoren-Konferenz im November soll die- Angenommen - Adopté ses Reglement verabschiedet werden. Dann sollen Leistungen aus diesem Fonds möglich werden. Diese Leistungen Art. 2 werden nach ganz klaren Kriterien ausgerichtet. Eines dieser Antrag der Kommission Kriterien ist, dass Personen, die durch Empfänger von infizier- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates ten Blutprodukten und Bluttransfusionen angesteckt worden Proposition de la commission sind und dadurch in eine Notlage geraten, Anspruch auf Lei- Adhérer au projet du Conseil fédéral stungen aus diesem Fonds haben. In diesem Rahmen können also auch die Lebenspartner, die Partner oder die Freundin- Angenommen - Adopté nen erfasst werden. Auch dabei gilt natürlich wieder, dass die Kantone näher beim Bürger sind, die Umstände besser ken- Art. 3 nen und besser beurteilen können. Auch wenn Sie den Antrag Antrag der Kommission Wiederkehr ablehnen, was ich Ihnen im Namen der Kommis- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates sion beantragen muss, sind also die Partner dieser bedauernswerten Patienten nicht völlig ohne Anspruch auf eine Lei- Antrag Günter stung. .... Auszahlung der Beiträge. Er sorgt nach Möglichkeit dafür, dass alle Berechtigten in den Genuss der ihnen zustehenden M. Baggi, rapporteur: Deux petites minutes me suffiront pour Beiträge kommen. confirmer les conclusions de la commission, que j'avais déjà avancées avant. La proposition de la minorité I, soutenue par Art. 3 Mme Diener, change complètement le sens de l'arrêté. Elle a Proposition de la commission une toute autre philosophie et ne peut donc pas être acceptée. Adhérer au projet du Conseil fédéral Le Conseil fédéral a déjà répondu: alors pourquoi pas les autres malades, par exemple les malades du cancer, les mala- Proposition Günter des du coeur, etc. La condition de détresse introduite par cette .... et le versement de celle-ci. Il veille autant que possible à ce proposition n'est pas le but de l'arrêté; nous ne faisons pas ici que les ayants droit touchent tous les contributions qui leur une loi d'assistance publique. Cette loi répond à un besoin ursont dues. gent, immédiat. La Confédération se sent concernée parce qu'elle avait participé à la «mise en commerce» du sang. Le Günter: Es gibt nicht nur das Problem der Abgrenzung der sens de l'arrêté devient trop différent pour que la proposition Berechtigung. Es gibt ein zweites Problem: Kommen gemäss puisse être acceptée. Ihrem Beschluss alle Berechtigten tatsächlich in den Genuss Monsieur Wiederkehr, la difficulté de déterminer les partenaider Beiträge, die der Bund ausrichten will? res s'entrevoit déjà dans le texte présenté qui a une significa- Ich muss Ihnen noch meine Interessenbindung darlegen. Ich tion différente suivant la langue. Le but de la loi, sa philosophie bin Leiter eines kleinen Blutspendezentrums, und daher beainsi que le sens de la proposition du Conseil fédéral sont fasse ich mich mit dem Problem. Wir haben das bis jetzt auf aussi changés parce que le Conseil fédéral et l'arrêté rendent Anweisung unserer Verbände so gehandhabt: Wenn ein Blutpossible une intervention dans les cas d'infections directespender einen HIV-positiven Test zeigt, wird er von der ment causées par la transfusion. Vous y ajoutez le partenaire, Spende ausgeschlossen und das entnommene Blut vernichles amis des partenaires, etc., on n'en finit plus. tet. Es wird aber nicht nachgesehen, ob der Spender schon La proposition de M. Zwingli a, elle au moins, le grand avanfrüher gespendet und wem er allenfalls Blut gegeben hat. Frau tage de bien définir le partenaire, c'est-à-dire le conjoint. C'est Spoerry hat darauf hingewiesen: Es gibt ein Intervall, in dem donc une question de durée, de durée assurée. Là aussi, pour jemand, der angesteckt wurde, ansteckend ist, aber der Test la commission, la proposition n'a pas été acceptée car, dans noch nicht anzeigt. Das ist der eine Fall. ce cas-là, on dépasserait déjà la limite du comptage direct. Man müsste nachprüfen, wer der letzte Blutempfänger desje- La commission vous propose le rejet de toutes les proposinigen Spenders war, der neu positiv geworden ist. Es besteht tions. nämlich eine recht erhebliche Chance, dass dieser Blutempfänger bereits infiziertes Blut bekommen haben könnte und Präsident: Ich schlage Ihnen folgendes Vorgehen vor: Wir benun ebenfalls angesteckt ist. reinigen zuerst den Zusatz, das heisst, wir stellen in einer Noch wichtiger ist etwas anderes: Wir haben mit dem Test Eventualabstimmung den Antrag der Minderheit II dem Antrag 1985 begonnen, und damals gab es einige Fälle von positiven Zwingli entgegen. Wir entscheiden uns dann zweitens, ob wir Tests. Darunter waren viele regelmässige Blutspender. Das dem Absatz 1 gemäss Antrag der Mehrheit den Zusatz Zwingli waren also Leute, die möglicherweise in infiziertem Zustand beifügen wollen. Zuletzt stellen wir den Antrag der Mehrheit bereits fünf, sechs, zehn Leuten Blut gespendet hatten. Auch gegen denjenigen der Minderheit l. dort hat man nicht regelmässig die Empfänger überprüft. Prestations aux hémophiles infectés par le VIH 1596 N 26 septembre 1990

Ich meine: Wenn der Bund soviel Geld ausgibt - richtigerweise men der Kommission dazu äussern. Wenn ich den Antrag -, müsste man unbedingt auch nachsehen, wer sonst noch inlese, dann sagt er: Er, der Bundesrat sorge nach Möglichkeit fiziert worden ist. Man müsste also durch geeignete Massnahdafür, dass alle Berechtigten in den Genuss der ihnen zustemen von Bundesseite dafür sorgen, dass in allen Blutspendehenden Beiträge kommen. zentren rückwärtig gerichtete Studien durchgeführt werden. Ich glaube, dass der Beschluss, den wir heute fassen - ich Das braucht Zeit; es braucht Leute. Man muss sagen, dass hoffe, wir verabschieden diesen Bundesbeschluss -, an sich man das will. Bis heute wurde diese Studie nicht gemacht. Ein dazu führen wird, dass mehr mögliche Berechtigte auch tatwichtiger Punkt dabei ist: 1985 liegt nun schon einige Zeit zusächlich in den Genuss dieser Leistungen kommen, weil narück. Wenn wir noch etwas zögern, werden wir überhaupt türlich die Organisationen, die sich mit diesen Patienten befaskeine Unterlagen mehr haben, über das, was damals geschesen, die Aerzte, die Fürsorgebehörden über diesen Beschluss hen ist. Und dann wird auch der Beweis für einen Betroffenen im Bild sein werden und darauf hinweisen können, dass es in recht schwierig werden. den fraglichen Fällen diese Hilfeleistung gibt. In diesem Sinne Daher will der Antrag - er ist sehr offen formuliert - in Ergänist der Bundesbeschluss ohne Zweifel geeignet, dass mögzung zu Artikel 3, dass der Bundesrat nach Möglichkeit dafür lichst alle Berechtigten diesen Beitrag auch tatsächlich erhalsorgt, dass alle Berechtigten in den Genuss der ihnen zusteten können. henden Beiträge kommen. Es bedarf dazu einer zusätzlichen Herr Günter hat jetzt davon gesprochen, dass er mit diesem Anstrengung. Zusatz meint, dass rückblickende Studien gemacht werden Noch eine kleine Erläuterung: Wir haben ausgiebig davon gemüssen. Ich habe mich als Laie mit verschiedenen Aerzten sprochen, welche Fehler das Schweizerische Rote Kreuz geüber dieses Problem unterhalten und bin auf Skepsis gestosmacht hat. Wir müssen uns bewusst sein: Auch anderenorts sen in bezug auf die Machbarkeit und die Administration. sind Fehler gemacht worden. Dazu gehört das Bundesamt für Wahrscheinlich kann Herr Bundesrat Cotti das besser beurtei- Gesundheitswesen. So wurde uns in unserem Spital durch len. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es auch schon etwas dieses Amt 1985 während fünf Monaten verboten, Blutkonserhelfen würde, wenn die Unterlagen länger aufbewahrt würden, ven auf HIV zu testen. als das vielleicht heute der Fall ist. Ich stelle mir aber vor, dass Man stelle sich das vor: Der Test lag vor, er war käuflich, wir diese Vorgabe im Passus: «Der Bundesrat regelt das Verfahwollten ihn von einer Firma kaufen, die ihn hätte liefern können ren für die Feststellung» im Prinzip Inbegriffen ist. - es ist der Standardtest, der jetzt durchgeführt wird -, und das Aus diesem Grunde erachte ich den Antrag Günter als über- Bundesamt verbietet uns, diesen Test durchzuführen, d. h. flüssig. man hat der Firma während fünf Monaten verboten, uns die Testkits zu verkaufen. Wir haben dagegen rekurriert. Das ist ein unglaublicher Vorgang. Die Begründung dafür war - ich Bundesrat Cotti: Der Antrag Günter widerspricht ich muss es gestatte mir ein starkes Wort - in gewissen Bereichen offen sagen-jedem Vorgehen und jedem Verfahren, das sich schwachsinnig. Es hiess im Brief, den ich erhielt, man dürfe in solchen Situationen einstellt. Ich meine, man müsste doch das Laborpersonal mit diesem möglicherweise gefährlichen bei den sogenannten Berechtigten auch voraussetzen, dass Material ja nicht gefährden. Also, wenn das Laborpersonal eisie von sich aus eine gewisse Bemühung unternehmen und nen Test macht, ob eine Blutkonserve HIV-positiv ist, damit sie sich melden. Ich möchte wirklich nicht dem Amt und der Verdann nicht einem Patienten verabreicht wird, ist das aus der waltung noch diese weitere Aufgabe übertragen. Sicht des Bundes gefährlich; wenn dann etwa zehn Tests Ich füge noch etwas hinzu, das Sie wirklich überzeugen sollte: durchführt werden, um zu schauen, ob das Blut verträglich ist Wir haben ja vorher gesagt: Wir wollen keine eigentliche Inzwischen Spender und Patient, dann ist das o.k. struktion der Fälle machen. Die Kantone werden das in ihrem Das zweite Argument war dann: «Sie wissen ja nicht, was ma- Verfahren - und ich begrüsse das - tun. Aber bei diesen chen, wenn ein positives Resultat herauskommt.» Diese Ant- Grundbeiträgen oder Grundentschädigungen wollen wir nicht wort stimmt in bezug auf den Spender. Damals waren wir uns lange suchen, wie die subjektive Situation des einzelnen Patiwirklich nicht einig: Soll man den Leuten auf den Kopf zu saenten aussieht. Deshalb ist es durchaus denkbar, dass bei gen: «Sie sind jetzt halt positiv, vielen Dank für Ihre Blutden vielen, relativ nicht stark bemittelten Bezügern auch stark spende, kommen Sie lieber nicht mehr», oder was soll man bemittelte zu finden sind, die sich für 50 000 Franken in keiner tun? Aber die andere Konsequenz war natürlich sonnenklar, Weise melden werden. Sie werden wahrscheinlich ein solches nämlich dass man dieses Blut nicht geben darf, sondern weg- Verfahren vermeiden wollen, weil sie sich doch vielleicht nicht werfen muss. als HlV-Infizierte melden wollen. Wir wollen das doch bitte der Ich erzähle die Reminiszenz hier nicht, um das Bundesamt an- Freiwilligkeit überlassen. Beitragsberechtigt sind alle, aber es zuschwärzen, sondern nur um Ihnen zu zeigen, welche Verwirist auch durchaus denkbar, dass irgend jemand sich nicht rung des Geistes damals geherrscht hat und welche Nichtermeldet. kenntnis der Gefährlichkeit der Ausbreitung des HI-Virus. Ich kann Ihnen aber garantieren, dass das Amt in dieser Bezie- Aber jetzt sollten wir nicht einen weiteren Fehler machen und hung die Information breit streuen wird, damit jeder, der besagen: Vergangenes ist vergangen, und die, die gut organirechtigt ist, auch tatsächlich zum Zuge kommen kann, wenn er siert sind - es ist gut, dass die Hämophilen gut organisiert will. sind; denn sie haben das ganze Problem aufgebracht -, be- Ich bitte Sie also, den Antrag Günter zu verwerfen. kommen jetzt Geld. Die Bluttransfusionsempfänger, die man zufälligerweise auch noch gefunden hat und bei welchen ein Arzt die richtige Diagnose gestellt hat, bekommen auch Geld. Günter: Vielleicht habe ich nicht klar verständlich gemacht, Im übrigen sind wir froh, wenn es nicht zu viele sind, dann was mit dem Wort «Studie» gemeint ist. Ich sage es jetzt noch spart der Bund Geld. einmal ganz klar! Als wir 1985 festgestellt haben, dass regel- Ich meine, es gehört sich, dass wir uns etwas bemühen, hermässige Blutspender positiv waren, hat man in diesen Verbänauszufinden, wer möglicherweise auch noch berechtigt wäre, den des Roten Kreuzes, in den Blutspendezentren, beschlosdieses Geld zu bekommen. Daher bedarf es einer Studie, welsen, dass man nicht nachsehen will, wer die früheren Empfänche zurückschaut: Wer hat von einem Spender, der später poger des Blutes von diesen regelmässigen Spendern waren. sitiv geworden ist, Blut bekommen? Das müsste man korrigieren, das kommt nicht von selbst, und Ich sage Ihnen noch einmal den Inhalt des jetzigen Beschlusdas merkt der Betroffene eben nicht, weil es lange zurückliegt ses: Alle diese Spendezentren lassen die Finger davon, sie und er unter Umständen noch jahrelang gesund bleibt. Da schauen nur vorwärts. Wenn Sie das anders haben wollen, wie muss der Bundesrat dem Roten Kreuz sagen: Bitte macht das. es richtigerweise sein müsste, dann müsste man hier ein Zei- Das genügt. Aber es muss es ihnen jemand mit Autorität sachen setzen. gen. Es genügt nicht, wenn man sagt: Die Berechtigten melden sich selbst. Die finden das ja kaum heraus, sondern wir Frau Spoerry, Berichterstatterin: Der Antrag Günter hat der müssen diese offensichtliche Unterlassungssünde korrigie- Kommission nicht vorgelegen. Ich kann mich also nicht im Naren. Die letzte Möglichkeit dazu hat das Parlament hier. 26. September 1990 N 1597 Leistungen an HlV-infizierte Hämophile

Abstimmung - Vote Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für den Antrag der Kommission 58 Stimmen Für Annahme des Beschlussentwurfes 99 Stimmen Für den Antrag Günter 36 Stimmen (Einstimmigkeit)

Art. 4-7 Antrag der Kommission An den Ständerat-Au Conseil des Etats Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr Angenommen -Adopté La séance est levée à 12 h 45

Art. 8 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Antrag Wiederkehr Abs. 3 .... zehn Jahre....

Art. 8 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral

Proposition Wiederkehr Al. 3 .... de dix ans ....

Abs. 1,2-Al. 1,2 Angenommen - Adopté

Abs. 3-Al. 3

Wiederkehr: Mein Antrag will nur eine Verlängerung dieser Frist von 5 Jahren auf 10 Jahre. Und zwar deshalb: Wenn es jetzt so ist, wie es herausgekommen ist mit der Ablehnung des Antrags Günter, dass man also darauf wartet, dass sich die Leute, die angesteckt worden sind, freiwillig melden kommen, und man dann nachschaut, ob sie damals tatsächlich durch eine Bluttransfusion angesteckt worden sind, dann kann man das nicht einfach auf 5 Jahre begrenzen, sondern man muss diesen Menschen Gelegenheit geben, sich innerhalb von 10 Jahren melden zu können, damit sie diese 50 000 Franken erhalten. Abgesehen davon, meine Damen und Herren, ich muss das hier feststellen: länger als 10 Jahre werden diese Infizierten wohl kaum zu leben haben.

Frau Spoerry, Berichterstatterin: Ich habe mich persönlich in der Kommission erkundigt, warum die Geltungsdauer auf 5 Jahre festgelegt sei und nicht auf 10 Jahre. Ich hatte vorher mit Herrn Günter Gespräche und habe deswegen eine Geltungsdauer von 10 Jahren als eine Möglichkeit erachtet. Das Problem wurde also in der Kommission diskutiert. Niemand hat aber den Antrag auf 10 Jahre aufgenommen, mit der Begründung, dass man einen befristeten Bundesbeschluss notfalls auch wieder verlängern könne und dass es jetzt darum gehe, Erfahrungen mit diesem Bundesbeschluss zu sammeln. Nachher könne man weitersehen. Das war die Haltung in der Kommission, und deswegen muss ich jetzt, Herr Wiederkehr, Ihren Antrag zur Ablehnung empfehlen. Sie wissen, dass ich über 10 Jahre diskutiert hätte, aber die Situation in der Kommission war klar, und ich kann und will mich als Präsidentin nicht darüber hinwegsetzen. Zudem handelt es sich auch nicht um ein Kardinalproblem, ob wir jetzt heute eine Geltungsdauer von 10 Jahren beschliessen oder ob wir 5 Jahre beschliessen und den Beschluss allfällig später verlängern. Ich überlasse den Entscheid Ihnen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission 56 Stimmen Für den Antrag Wiederkehr 40 Stimmen 32-N Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Leistungen an HIV-infizierte Hämophile und Bluttransfusionsempfänger

Prestations aux hémophiles et aux receveurs de transfusions sanguines infectés par le VIH

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 08 Séance Seduta

Geschäftsnummer 90.024 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 26.09.1990 - 08:00 Date Data

Seite 1585-1597 Page Pagina

Ref. No 20 018 987

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