Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
90.021 • VB CH 90.021 KI-generiert

AHV Reform: Pension Calculation and Benefit Improvements

Geschäftsnummer 90.021
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council proposed a revision to the Old Age and Survivors' Insurance (AHV) system aimed at improving benefits and financing. The proposal included changes to pension calculation formulas, the introduction of a compensation for helplessness, and an increase in federal contributions. A significant point of contention was the calculation of pensions for divorced individuals, with differing opinions on whether to prioritize immediate benefits for current pensioners or implement a more comprehensive "splitting" system for future pensioners. Ultimately, the decision focused on enacting immediate, albeit temporary, improvements to prevent further delays in essential reforms.

Legislator-Regeste

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Art. 103 Abs. 3 Es, Art. 43bis AHV-Gesetz, Art. 5 um, Art. 1 gen, Art. 1 um, Art. 31 Ab; AHV Reform: Pension Calculation and Benefit Improvements: The proposal included changes to pension calculation formulas, the introduction of a compensation for helplessness, and an increase in federal contributions. A significant point of contention was the calculation of pensions for divorced individuals, with differing opinions on whether to prioritize immediate benefits for current pensioners or implement a more comprehensive "splitting" system for future pensioners. Ultimately, the decision focused on enacting immediate, albeit temporary, improvements to prevent further delays in essential reforms.

Schlagwörter

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Berechnung der Altersrente AHV-Beiträge Hinterlassenenrente Versicherungsleistungen befristete Rente Revision der Invalidenrente
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 31 Abs. 3 und 4 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

This provision was explicitly mentioned as being deviated from in the calculation of pensions for divorced persons.

Art. 34 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

This provision was cited in relation to the calculation of the minimal simple old-age pension, serving as a basis for a proposed education credit.

Art. 4 BV

This constitutional article regarding equality and non-discrimination was invoked in arguments concerning the gender neutrality of the proposed solutions.

Art. 12 Absatz 2 GVG

This provision was cited in relation to the Ständerat's role in responding to a Nationalrat's request for reconsideration of a federal bill.

Art. 66 al. 1 LTF

This is a placeholder as no costs or legal aid provisions were explicitly cited in the dispositive section of the provided text.

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Volltext

2. Juni 1992 317 10. AHV-Revision (1. Teil)

Anhang Ziff. 7 Alle in der Vorlage enthaltenen Artikel sind inhaltlich bereits Antrag der Kommission Bestandteil der Vorlage des Bundesrates vom 5. März 1990. Art. 103 Abs. 3 Es handelt sich um die Artikel 1 und 2, die neue Formel zur Be- Festhalten rechnung der Renten in der AHV und der IV. Diese Formel ist in der bundesrätlichen Botschaft auf Seite 51 ff. dargestellt und Annexe eh.7 begründet. Sie ist im bundesrätlichen Antrag in Artikel 34 Proposition de la commission AHV-Gesetz definiert Die Kosten dürften gemäss Berech- Art. 103 al. 3 nungsbasis 1992 in der AHV 410 Millionen Franken und in der Maintenir IV 70 Millionen Franken betragen. Weiter geht es um Artikel 3, Einführung der Entschädigung für Schiesser, Berichterstatter: Es handelt sich hier nur um die loeine Hilflosigkeit mittleren Grades von Bezügern von Altersgische Folge des Beschlusses bei Artikel 75 des Militärversirenten: Diese Hilflosenentschädigung für Altersrentner ist in cherungsgesetzes, gleichsam das Gegenstück im Unfallversider bundesrätlichen Botschaft auf Seite 53ff. dargestellt und cherungsgesetz. begründet. Sie ist im bundesrätlichen Antrag in Artikel 43bis AHV-Gesetz definiert Die Kosten dürften gemäss Berech- Angenommen -Adopté nungsbasis 1992118 Millionen Franken betragen. Dann geht es um Artikel 4, Heraufsetzung des Bundesbeitrages an die AHV von 17 Prozent auf 17,5 Prozent. Der Bundes- An den Nationalrat-Au Conseil national rat hat in seiner Botschaft auf Seite 72ff. die Heraufsetzung des Bundesbeitrages an die AHV von 17 auf 17,5 Prozent begründet. Der Nationalrat bzw. die Kommission hat diesem Anliegen entsprochen und die Erhöhung des Bundesbeitrages in diesen befristeten Bundesbeschluss aufgenommen, weil es nicht #ST# 90.021 verständlich wäre, wenn der Bund in AHV und IV zwar höhere Leistungen dekretieren würde, aber nichts Zusätzliches an die 10. AHV-Revision (I.Teil) erhöhten Kosten beizutragen gewillt wäre. 10e révision de I'AVS (1ère partie) Schliesslich geht es in Artikel 5 um die Kompetenz zur Erhöhung der Tabaksteuersätze, wie dies bereits im ersten Be- Differenzen - Divergences schluss des Ständerates enthalten war. Zu den Fragen zu Artikel 1 a werde ich mich in der Detailbera- Siehe Jahrgang 1991, Seite 282 - Voir année 1991, page 282 tung äussern. Beschluss des Nationalisâtes vom 17. März 1992 Décision du Conseil national du 17 mars 1992 Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière

Detailberatung - Discussion par articles

Kündig, Berichterstatter: Der Ständerat hat als Erstrat die ge- Bundesbeschluss über Leistungsverbesserungen in der samte Vorlage der 10. AHV-Revision im März 1991 durchbera- AHV und der IV sowie ihre Finanzierung ten und sie an den Zweitrat weitergeleitet. Arrêté fédéral concernant les améliorations de prestations Der Nationalrat hat dann eine Zweiteilung der Vorlage vorgedans l'AVS et l'Ai, ainsi que leur financement nommen, so dass wir heute nicht nur Differenzen zu bereini- Titel und Ingress, Art. 1 gen haben, sondern uns auch grundsätzlich darüber ausspre- Antrag der Kommission chen müssen, ob wir diese Vorgehensweise akzeptieren oder Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates nicht. Also haben wir heute eine eigentliche Eintretensdebatte zu führen. Ich möchte Sie daher bitten, dass die Diskussionen Titre et préambule, art. 1 um den Artikel 1a, der ja vor allem zu reden geben wird, nicht Proposition de la commission bei der Eintretensdebatte stattfinden, sondern in der Detailbe- Adhérer à la décision du Conseil national ratung. Dies, um unnötige Doubletten zu vermeiden. Zum Eintreten: Der Nationalrat bzw. seine Kommission hat bei Angenommen -Adopté der Beratung der Vorlage zur 10. AHV-Revision die Ueberprüfung der bisherigen Renten, die sich als Ehepaarrenten oder Art. 1a Einzelrenten bezeichnen lassen, angestrebt; dabei hat die Antrag der Kommission Subkommission eine heute zur Diskussion stehende Split- Mehrheit tingregelung erarbeitet, die nun auf ihre Funktionstüchtigkeit Titel hin überprüft wird. Berechnung der einfachen Altersrente von geschiedenen Per- Um die dringend notwendigen Revisionspunkte nicht noch sonen mehr zu verzögern, beschloss der Nationalrat, auf eine Zwei- Abs. 1 teilung der Vorlage einzutreten. Wir behandeln heute somit In Abweichung von Artikel 31 Absätze 3 und 4 des Bundesgezwar einen befristeten Bundesbeschluss, der in seiner Ausgesetzes über die Altersund Hinterlassenenversicherung werstaltung neu ist, der jedoch keine namhaften Abweichungen den die Renten nach diesem Bundesgesetz nach den folgenzu der vom Ständerat beschlossenen Vorlage hat. den Bestimmungen berechnet Ihre Kommission konnte sich einstimmig diesem Vorgehen Abs. 2 anschliessen und beantragt dem Rat, auf die 10. AHV-Revi- Für die Berechnung der einfachen Altersrente von geschiedesion (1. Teil), Bundesbeschluss über Leistungsverbesserunnen Personen sind ihre eigene Beitragsdauer und ihr durchgen in der AHV und der IV sowie ihre Finanzierung, einzutreschnittliches Jahreseinkommen massgebend. Wenn dies die ten. Dieses Vorgehen wurde notwendig, da sonst wegen der Ausrichtung einer höheren Rente erlaubt, werden anstelle des Splittingfrage das Inkrafttreten auf den 1. Januar 1993 veruneigenen Einkommens vier Fünftel des während der Kalendermöglicht worden wäre. jahre der Ehe erzielten Einkommens des damaligen Ehegat- Dieser Bundesbeschluss soll befristet werden und schliessten berücksichtigt Der Bundesrat regelt die Einzelheiten. lich als Bestandteil der Vorlage des zweiten Teils ins definitive Abs. 3 Recht übergeführt werden. Es handelt sich somit um eine vor- Hat die geschiedene Person unmittelbar vor der Entstehung gezogene gesetzliche Massnahme, die die definitive Regedes Anspruchs auf die einfache Altersrente eine Witwenrente lung nicht präjudizieren soll und insbesondere die zukünftige bezogen, so entspricht die einfache Altersrente mindestens Rentengestaltung nicht hemmen darf. dem zuletzt ausgerichteten Betrag der Witwenrente. 10e révision de l'AVS (1ère partie) 318 2 juin 1992

Minderheit heit, die durch meinen Stichentscheid zustande gekommen (Beerli, Onken, Schiesser, Schoch, Schule, Weber Monika) ist - einem Entscheid übrigens, mit dem ich dem Antrag des Titel Bundesrates zum Durchbruch verhelfen wollte -, widersetze Berechnung der einfachen Altersrente von geschiedenen sich der Besserstellung der geschiedenen Frau, nicht richtig. Frauen Es ist zu hoffen, dass dieser verbreitete Eindruck nach der Abs. 1 heutigen Beratung berichtigt wird. Geschiedene Altersrentnerinnen können verlangen, dass ih- 1. Die heutige Regelung sieht vor, dass die Rente der geschienen bei der Berechnung ihrer Rente gemäss Artikel 31 Abdenen Frau auf dem eigenen Einkommen vor und nach der satz 1 eine jährliche Erziehungsgutschrift in der Höhe der drei- Ehe basiert, also gleich wie bei der unverheirateten Frau. fachen minimalen einfachen Altersrente gemäss Artikel 34 Ab- 2. Es gilt das eigene Einkommen während der Ehe, oder die satz 1 AHVG angerechnet wird. Die Gutschrift wird für jene Ehejahre werden ausgeklammert - soweit dies günstiger ist, Jahre angerechnet, in denen die geschiedene Altersrentnerin d. h. höhere Renten ergibt. Aufgrund dieser Bewertung ist die die elterliche Gewalt über Kinder ausgeübt hat, welche das in der Ehe voll Erwerbstätige der nichtverheirateten voll Er- 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben. werbstätigen gleichgestellt Sofern die Erwerbsfähigkeit wäh- Abs. 2 rend der Ehe eingeschränkt war, ist die Ausklammerung die- Die Berechnung gemäss Absatz 1 erfolgt auf Antrag. Die Anser schlechteren Beitragsjahre möglich. Es ist also unzutreftragstellerin hat den Nachweis der Anrechnungsvoraussetfend, wenn gesagt wird, alle geschiedenen Frauen seien auf zungen für die Erziehungsgutschrift zu erbringen. Der Bundie Minimalrente angewiesen. desrat regelt die Einzelheiten, insbesondere die Anrechnung Es gibt sicher Härtefälle wie in jedem Sozialversicherungsbeder Erziehungsgutschrift für Mütter, welche nicht die elterliche reich. Sie dürfen aber keinesfalls verallgemeinert werden. Gewalt über ihre unter ihrer Obhut stehenden Kinder ausüben, Frühe Heirat ohne grosses persönliches Einkommen, Aufsowie bei Pflegekinderverhältnissen. gabe der Erwerbstätigkeit während der Ehe und nur bescheidene Erwerbstätigkeit nach der Scheidung sind drei Kompo- Art. 1a nenten, die in ihrer Kombination tatsächlich zu sehr tiefen Ren- Proposition de la commission ten führen, dies übrigens unabhängig davon, ob die Frau Kin- Majorité der grossgezogen hat oder nicht. Im Splittingverfahren sollen Titre derartige Mängel grösstenteils beseitigt werden können. Je- Calcul de la rente simple de vieillesse des personnes divordenfalls soll dort eine geschiedene Frau, deren damaliger cées Ehegatte stirbt, einer Witwe, die noch verheiratet gewesen ist, Al. 1 gleichgestellt werden. En dérogation à l'article 31, 3e et 4e alinéas, de la loi fédérale Die Feststellung des Bundesrates auf Seite 41 der Botschaft sur l'assurance-vieillesse et survivants, les rentes versées en (die fehlende Möglichkeit der Berücksichtigung der Einkomvertu de cette loi sont calculées selon les dispositions ci-après. mensgrundlage des ehemaligen Ehegatten zu dessen Lebzei- Al. 2 ten führe bei geschiedenen Frauen in der Praxis zu ausge- La rente simple de vieillesse revenant aux personnes divorsprochenen Härtefällen; die Verbesserung ihrer Stellung sei cées est calculée sur la durée de cotisation qui leur est propre denn auch ein prioritäres sozialpolitisches Ziel) ist von der et leur revenu annuel moyen. S'il en résulte une rente plus éle- Mehrheit und von der Minderheit als richtig anerkannt und unvée, les quatre cinquièmes des revenus de l'ex-conjoint réaliterstützt worden. Dem Anliegen wird aber durch unsere Besés pendant les années civiles de mariage sont pris en consischlüsse nicht Rechnung getragen. dération en lieu et place des revenus du bénéficiaire. Le Der Mehrheitsantrag entspricht in seiner Form dem Beschluss Conseil fédéral règle les modalités. des Ständerates vom März 1991. Er hat vorab den grossen AI. 3 Vorteil, dass der Bundesbeschluss bereits am 1. Januar 1993 Si la personne divorcée a bénéficié d'une rente de veuve imin Kraft treten kann, d. h. sofort wirksam wird, während der Anmédiatement avant la naissance du droit à la rente de vieiltrag der Minderheit wegen des Einfügens einer vollständig lesse simple, le montant de cette dernière doit être au moins neuen Bewertungsgrundlage, nämlich der Anrechnung der égal au montant de la rente de veuve allouée en dernier lieu. Erziehungsleistung der geschiedenen Frau, aus administrativen Gründen das Inkrafttreten der Bestimmungen betreffend Minorité Verbesserung der Entschädigungen an Geschiedene um ein (Beerli, Onken, Schiesser, Schoch, Schule, Weber Monika) Jahr, auf den 1. Januar 1994, hinausschiebt Titre Die Minderheit wird in unserem Rat durch Frau Kollegin Beerli Calcul de la rente simple de vieillesse des femmes divorcées vertreten werden, so dass ich mich darauf beschränken kann, Al. 1 die Gründe für den Mehrheitsantrag vorzustellen. Les titulaires d'une rente de vieillesse divorcées peuvent de- Für den Antrag der Mehrheit lassen sich folgende Argumente mander que, pour le calcul de leur rente, conformément à auflisten: Die Leistungen wirken zugunsten aller geschiedel'article 31, 1er alinéa, il soit tenu compte d'une bonification nen Frauen und nicht nur zur Besserstellung derjenigen, die annuelle pour tâches éducatives équivalant au triple de la Kinder grossgezogen haben. Das noch nicht überprüfte Syrente simple minimale de vieillesse selon l'article 34, 1er alistem der Erziehungsgutschrift wird für eine zwei bis drei Jahre néa La bonification est prise en compte pour les années au umfassende Uebergangsfrist, also nur für die heute 59-, 60- cours desquelles les titulaires d'une rente de vieillesse divorund 61jährigen geschiedenen Frauen, deren damaliger Ehecées ont exercé l'autorité parentale sur des enfants âgés de gatte gestorben ist, eingeführt werden. Der administrative Aufmoins de 16 ans révolus. wand kann zuhanden der zweiten Vorlage genauer überprüft Al. 2 werden und präjudiziert das mögliche Splittingmodell nicht. Le calcul défini au 1er alinéa est effectué sur demande. La re- Im Sozialversicherungsbereich sind einmal gefasste Fehlentquérante est tenue de prouver qu'elle réunit les conditions scheide praktisch irreversibel. Altrentner profitieren von der donnant droit à la bonification. Le Conseil fédéral règle les mo- Regelung der Erziehungsgutschriften nicht Die Vorschläge dalités, en particulier la prise en compte des bonifications lorsder Erziehungsgutschriften entsprechen nicht der verfasque la mère n'exerce pas l'autorité parentale sur un enfant sungsmässigen Geschlechtsneutralität Die Einführung der dont elle a la garde ou lorsque l'enfant est recueilli. Beschlüsse der Kommissionsmehrheit führen zu einer Besserstellung der geschiedenen Rentnerin ab dem 1. Januar 1993. Kündig, Berichterstatter: Dieser Artikel behandelt die Besser- Die Kommissionsmehrheit verzögert durch ihren Antrag das stellung der geschiedenen Frau in der 10. AHV-Revision. Ich Inkrafttreten nicht wegen administrativer Umtriebe, während möchte einleitend feststellen, dass sowohl Mehrheit wie Mindie Variante der Minderheit ein Inkrafttreten am 1. Januar 1994 derheit für eine Besserstellung der geschiedenen Frau eintrebedeutet Das System der Mehrheit eignet sich äusserst ten. Damit ist also die nach der Kommissionssitzung in der schlecht als Uebergangslösung, da der Nachweisnotstand oft Oeffentlichkeit entstandene Meinung, die Kommissionsmehrbeachtlich sein wird. Das Modell der Minderheit führt zu neuen 2. Juni 1992 319 10. AHV-Revision (I.Teil)

Ungerechtigkeiten, da die geschiedene kinderlose Frau - geschaffen Sie klar Besitzstände, hinter die bei der Einführung meint ist die heute 59-, 60- und 61jährige -, die mit grosser Sides Splittings wieder zurückgegangen werden muss. Damit cherheit in den fünfziger und sechziger Jahren keinem Erwerb schaffen Sie, was die Minderheit verhindern möchte: ein Präjunachging, wiederum leer ausgehen wird. diz gegen die Einführung des Splittings. Die Mehrheitslösung schafft nicht noch weitere Kategorien Die Lösung der Mehrheit begünstigt die geschiedene Frau, von geschiedenen Frauen, deren damaliger Ehegatte gestorderen Scheidung nach langer Ehedauer erfolgte und deren ben ist, d. h. solche mit und solche ohne Anspruch auf Erziedamaliger Ehemann ein hohes Einkommen erzielte. Dies sind hungsgutschrift In der generellen Wertung wird vergessen, nun aber gerade die Fälle, in denen die höchsten, meist über dass eine Frau, deren Ehegatte gestorben ist, ohne eigene das AHV-Alter hinausgehenden Scheidungsrenten zugespro- Kinder oft vor viel grösseren Problemen steht als diejenige, die chen werden. Mit Eintritt der Frau in das AHV-Alter wird in dieauf ihre Kinder zählen darf. Der Erziehungsprozess dürfte in sen Fällen oft eine Reduktion der Zahlungspflicht des Mannes der Regel abgeschlossen sein, wenn nicht, hat sie Anrecht auf um die von der Frau erzielte Rente oder einen Teil davon im Kinderrenten. Scheidungsurteil vorgesehen. Soll von der Rentenerhöhung All diese Ueberlegungen haben die Mehrheit dazu bewogen, in der Tat der zahlende Gatte profitieren? der Fassung des Bundesrates, wie sie in erster Lesung vom Die Lösung der Mehrheit sieht zudem eine Privilegierung der Ständerat bereits beschlossen wurde, den Vorzug zu geben geschiedenen kinderlosen Frau gegenüber der alleinstehenund Ihnen dies entsprechend zu beantragen. den erwerbstätigen Frau vor. Die Ehe ist jedoch heute kein Ver- Noch ein Wort zu einer Statistik, die in der Kommissionsberasorgungsinstitut mehr, das per se eine solche Besserstellung tung mündlich vorgetragen wurde und beweisen sollte, dass rechtfertigt. Die Besserstellung rechtfertigt sich jedoch dort, von der Mehrheitslösung nur wenige geschiedene Frauen, dewo Frauen wegen der für uns alle sehr wichtigen Betreuungsren damaliger Ehegatte gestorben ist, die ohnehin über besaufgaben daran gehindert wurden, sich eine eigene Rente zu sere Einkommensteile verfügen, profitieren würden. In Wirkerarbeiten. Hier greift der Vorschlag der Minderheit lichkeit ist der Unterschied zwischen Mehrheit und Minderheit Beim Vorschlag der Mehrheit werden zudem Scheidungsjedoch nicht so krass. Gehen wir von 100 Prozent aller gepaare gegenüber rentenberechtigten Ehepaaren privilegiert. schiedenen Rentnerinnen aus - die Männer, das möchte ich Die Renten der Ehepaare sind auf 1,5 Rente plafoniert, wähhier festhalten, werden von dieser Revision nicht betroffen, sie rend nach der Scheidung ein Einkommen, das Einkommen erhalten nichts -: 32 Prozent von diesen 100 Prozent würden des Ehemannes, zwei volle Renten auslösen könnte. Demgenicht bessergestellt, da sie bereits heute die Maximalrente ergenüber begünstigt der Vorschlag der Minderheit diejenigen halten. 67 Prozent würden bei beiden Lösungen, nämlich bei Frauen, deren Ehe nach kurzer Dauer geschieden wurde und derjenigen der Minderheit und bei derjenigen der Mehrheit, die die Kinder alleine aufgezogen haben; sie sind mit Sicherbessergestellt. Von diesen 67 Prozent würden gemäss Mehrheit die am schlechtesten gestellten. Da die Ehe in jungen Jahheit 27 Prozent eine zusätzliche Besserstellung erhalten, und ren geschieden wurde, zu einem Zeitpunkt, wo üblicherweise zwar mit grösseren Beiträgen als dies bei der Minderheit der das Einkommen des Mannes noch nichtsehr hoch ist, sind die Fall ist Es würden besonders jene davon profitieren, die wäh- Frauenrenten klein und ist die Rentendauer kurz. Die Frau ist rend einer längeren Dauer verheiratet waren, d. h., es dürften zudem während Jahren wegen ihrer Betreuungsaufgabe nicht in der Regel diejenigen sein, die Kinder erzogen haben. in der Lage, Wesentliches dazuzuverdienen. Sie wird eine Mi- Nach Minderheit würden 40,3 Prozent-aber mit kleineren Beinimal-AHV-Rente beziehen und dazu zum Zeitpunkt des AHV- trägen - bessergestellt werden, da der Gesamtaufwand bei Rentenbezuges schon lange keine Beiträge vom Ehemann beiden Varianten ja 50 Millionen Franken entspricht. Hier würmehr erhalten. Hier muss geholfen werden; hier hilft der Vorden vorab jene berücksichtigt werden, die auf eine kurze Eheschlag der Minderheit Ihrer Kommission. dauer zurückblicken können. Lassen Sie mich mit ein paar Zahlen schliessen, die uns an- Noch eine Bemerkung zu dieser Statistik: Die Angaben der lässlich der Kommissionssitzung von der Verwaltung bekannt- Statistik konnten in der Kommission nicht überprüft werden. gegeben wurden und die für sich selber sprechen. Die beiden Es gibt keine statistischen Zahlen, die die Meinungen, die ge- Ihnen vorliegenden Anträge haben die folgenden Wirkungen äussert wurden, aussagekräftig erhärten könnten. Ich halte es auf die Renten aller geschiedenen Frauen: Auf 34 Prozent aller hier mit Churchill, der einmal gesagt haben soll: Traue nur jegeschiedenen Frauen haben sie beide die gleiche Auswirnen Statistiken, die du selbst manipuliert hast! kung, bei 27 Prozent aller geschiedenen Frauen wirkt sich der Antrag der Mehrheit besser aus, und bei 39 Prozent aller ge- Frau Beerli, Sprecherin der Minderheit: Ein Teil der Kommisschiedenen Frauen wirkt sich der Antrag der Minderheit bession, der schlussendlich durch den Stichentscheid des Herrn ser aus. Die Kosten der beiden Anträge belaufen sich auf Präsidenten in die Minderheit versetzt wurde und den ich hier gleichviel, nämlich auf zirka 50 Millionen. vertrete, sprach sich dafür aus, dem Beschluss des Nationalra- Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit zu unterstützen. tes (dem Antrag Nabholz) zu folgen. Der andere Teil der Kommission, die Mehrheit, sprach sich für einen Antrag von Herrn Ruesch: Die Kommission hat nach Bekanntgabe ihres Ent- Ruesch aus, einen Antrag, der im Nationalrat bereits von Herrn scheides in der öffentlichen - besser: in der veröffentlichten - Gysin gestellt worden war. Meinung keine guten Noten bekommen. Gestatten Sie mir Beide Varianten wurden im Nationalrat mit Vehemenz und dennoch, nachdem wir bereits abqualifiziert sind und die stärsehrviel Emotion vertreten. Mir scheint es wichtig festzuhalten, keren Bataillone offensichtlich auch in diesem Rat bei der Mindass beide Lösungen nicht ideal sind, beide nicht das Gelbe derheit stehen, Ihnen darzulegen, warum die Mehrheit so entvom Ei darstellen. Beide Lösungen haben ganz klar Nachteile. schieden hat und dass auch die Mehrheit ein soziales Gewis- Es geht nunmehr im Rahmen einer befristeten Uebergangslösen beansprucht. sung darum, den berechtigten Anliegen der geschiedenen 1. Die Aufteilung der 10. AHV-Revision in einen ersten und in Frauen mit Kindern Rechnung zu tragen und dazu die relativ einen zweiten Teil hat zum Zweck, einerseits ein Sofortprobessere Lösung zu wählen. gramm zu starten, um die sozial dringendsten Begehren rasch Diese bessere Lösung ist eindeutig die vom Nationalrat bezu erfüllen, anderseits die umfassende Systemänderung in eischlossene, wie sie nunmehr in einer vom Bundesamt für Sozinem zweiten Teil zu erdauern. Der Beschluss des Nationalrats alversicherung redaktionell bereinigten Form als Minderheitsbeziehungsweise der Antrag unserer Minderheit widerspricht antrag Ihrer Kommission vor Ihnen liegt nun ganz eindeutig diesem Grundsatz. Der Vorschlag des Na- Welche Gründe sprechen für den Minderheitsantrag? Seit die tionalrates beziehungsweise der Minderheit bringt in das alte AHV-Vorlage das letzte Mal in diesem Rat diskutiert worden ist, System der AHV ein wesentliches Element des neuen Syhat sich die Meinung klar in die Richtung gewandelt, dass den stems ein, nämlich die Erziehungsgutschriften. Diese sind Be- Frauenpostulaten bereits im Rahmen der 10. AHV-Revision standteil des von der nationalrätlichen Kommission erarbeite- Rechnung zu tragen ist und das Splitting eingeführt werden ten Splittingmodells. Die nationalrätliche Kommission ist von soll. ihrem Modell überzeugt, allerdings nicht die ganze Oeffent- Wenn Sie dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, lichkeit. Verschiedene Reaktionen in der letzten Zeit, insbe- 10e révision de l'AVS (1ère partie) 320 2 juin 1992

sondere auch ein Schreiben des Schweizerischen Bauernverzweiten Teils der 10. Revision. Diese rasche Hilfe kommt mit bandes, das diese Woche erschien, zeigen, dass das Modell dem Vorschlag der Minderheit nicht, wenn es 1. Januar 1994 noch einer eingehenden Diskussion und eines Erdauerns bewird, bis die umfangreichen Berechnungen gemacht sind, um darf. diesen Vorschlag zum Tragen zu bringen. Der Vorschlag der Das Modell der Minderheit benachteiligt nämlich ledige Perso- Mehrheit hat den Vorteil, dass alle Bestandteile der Revision nen und Geschiedene ohne Kinder - wie der Schweizerische am 1. Januar 1993 in Kraft gesetzt werden können. Bauernverband in seinem Schreiben mitteilt - in einem nicht Das waren Gründe, welche die Mehrheit bewogen haben, Ihmehr tolerierbaren Masse. Ein Berechnungsbeispiel möge nen den seinerzeitigen Antrag Gysin, der im Nationalrat nur dies erläutern: Eine Person mit einem Kind kommt z. B. bereits ganz knapp unterlegen ist, heute als Mehrheitsantrag der bei einem Einkommen des Ehepaares von nur40 000 Franken Kommission wieder zu unterbreiten. zu einer Maximalrente. Eine verwitwete, geschiedene, kinderlose Person kommt aber nur auf die Maximalrente, wenn das Schiesser: Als Mitglied der Kommissionsminderheit gestatte Ehepaar über ein Einkommen von 130000 Franken verfügt ich mir einige Bemerkungen zum Votum von Herrn Ruesch hat, also über dreimal mehr. Das wird zu Recht als eine untragund zum Votum des Kommissionspräsidenten. bare Verwerfung bezeichnet. Nach den Ausführungen von Herrn Ruesch und des Kommis- Wie erreicht man das? Indem im neuen Konzept für Personen sionspräsidenten müsste man eigentlich den Schluss ziehen, mit Kindern eine privilegierte Rentenformel vorgesehen wird, logischerweise wäre im heutigen Zeitpunkt in dieser Frage die zweimal begünstigt. Ist es sachlich nun richtig und notwennichts vorzukehren. Man hätte eigentlich dieses heisse Eisen dig, in unsere Diskussion um das Sofortprogramm ein Elenicht aufnehmen, sondern bis zum 2. Teil der 10. AHV-Reviment dieses neuen Systems einzubauen, das noch ganz grossion warten sollen. Es ist jedoch völlig illusorisch, heute noch ser Diskussionen bedarf? zu versuchen, einstweilen auf eine Verbesserung der Lage der 2. Im Hinblick auf die Aenderung des Systems spricht man imgeschiedenen Frauen zu verzichten und dieses Vorhaben in mer wieder von der Notwendigkeit der Geschlechtsneutralität den 2. Teil der 10. AHV-Revision zu verweisen. Wer dies ver- Der Vorschlag der Minderheit beziehungsweise des Nationalsuchte, würde als Gegner der Anliegen der geschiedenen rates ist nun wiederum nicht geschlechtsneutral. Der Vor- Frauen hingestellt. schlag der Minderheit begünstigt nur geschiedene Frauen mit Zu einigen Argumenten, die von den Vertretern der Mehrheit Kindern, nicht aber geschiedene Männer mit Kindern. Warum vorgebracht worden sind, gestatte ich mir folgende Bemerwohl? Hätte man diese miteinbezogen, wäre der Vorschlag kungen: Der Minderheit wird vorgeworfen, sie bringe ein wohl zu teuer gekommen. neues, zukünftiges Element in das alte System hinein. Der Man spricht sehr viel davon, es hätten vor allem geschiedene Mehrheit kann man vorwerfen, sie zementiere. Ueberspitzt Frauen mit Kindern eine Verbesserung nötig. Und wie steht es lässt sich sagen: Soll man präjudizieren oder zementieren? In mit den ledigen Frauen mit Kindern? Sie vor allem hätten eine der heutigen Situation bin ich dafür, dass man präjudiziert und Verbesserung nötig. Wenn man schon - die Mehrheit tut das nicht zementiert. nicht, aber die Minderheit tut es - Erziehungsgutschriften ein- Bei dieser Gelegenheit möchte ich Herrn Allenspach zitieren. führt, warum dann nur für geschiedene Frauen, nicht aber für Er hat im Nationalrat gesagt: «Wer heute dem Minderheitsangeschiedene Männer und nicht für ledige Frauen? trag Segmüller zu Artikel 1a zustimmt, muss wissen, dass in Wenn es um das Prinzip der Erziehungsgutschrift geht, sollten drei Jahren zwar nicht die zugesprochenen Renten, aber die schliesslich alle zum Zuge kommen, sonst schaffen wir neue bestehenden Ansprüche bei Neurenten beträchtlich reduziert Ungerechtigkeiten. Warum hat man das nicht getan? Offenbar werden müssten, in Einzelfällen um einige hundert Franken auch deswegen, weil die Kosten zu hoch geworden wären und pro Monat» weil man es bei diesen 50 Millionen Franken belassen wollte, An die Adresse jener Damen und Herren, die heute den Minum die Vorlage nicht zu gefährden. derheitsantrag vertreten, möchte ich bemerken: Wenn der Ich werde den Eindruck nicht los, dass man mit diesem Vor- Mehrheitsbeschluss Gesetz wird, müssen Sie in zwei oder drei schlag ein Stück des neuen Systems, die Erziehungsgutschrif- Jahren an vorderster Front dafür geradestehen, dass man ten, in das alte System hinüberschreiben und damit für das diese Ansprüche gegenüber jenen, die dann ins Rentenalter neue System präjudizieren wollte. Dabei hat man Ungerechtreten, zurücknehmen muss. Das wird eine ganz schwierige tigkeiten gegenüber dem geschiedenen Mann mit Kindern Aufgabe sein, und es wird sich zeigen, ob jene Leute, die sich und Ungerechtigkeiten gegenüber der ledigen Frau mit Kinheute vehement für die Mehrheit einsetzen, dannzumal dern in Kauf genommen. ebenso vehement dafür eintreten werden, dass diese Privile- 3. Die Arbeitsgemeinschaft unverheirateter Frauen - diese gierung wieder zurückgenommen wird. gibt es nämlich auch, und wir haben nach der letzten Fern- Ein zweiter Vorwurf, der gegenüber dem Minderheitsantrag ersehauseinandersetzung sehr viele Zuschriften bekommen - hoben worden ist, ist dessen mangelnde Geschlechtsneutralischreibt in ihrer Stellungnahme vom 6. Februar dieses Jahres, tät Es ist zutreffend, dass die Lösung der Minderheit nicht gedie Lösung, die nur geschiedene Frauen mit Kinderbetreuung schlechtsneutral ist. Ich möchte wissen, wieviele Hausmänner berücksichtige, verstosse gegen Artikel 4 BV. Darüber kann es in den Jahren 1950 bis 1960 gegeben hat Die fünfziger man streiten, wie meistens, wenn Artikel 4 BV bemüht wird. Jahre sind etwa jener Zeitraum, in dem die Jahrgänge, die jetzt Mindestens aber widerspricht die mangelnde Geschlechtsins Rentenalter kommen, Kinder gehabt haben. Wie viele solneutralität des neuen Vorschlages der Minderheit Artikel 4 BV. cher Hausmänner könnten von einer geschlechtsneutralen Man sollte neben den alten, die wir bereits haben, nicht neue Fassung profitieren? Wenn man hier mit der mangelnden Ge- Widersprüche zum Artikel 4 BV in die AHV einführen. schlechtsneutralität argumentiert, bringt man ein Argument 4. Sicher negiert der Vorschlag der Minderheit die Mitwirkung vor, das man nicht gerne hört, wenn es in anderem Zusamder Frau ohne Kinder in einer Ehe vollständig, sofern diese menhang von anderer Seite verwendet wird. Dieses Argument Frau nicht berufstätig war. Gerade die Generation der Frauen hat hier nur theoretische Bedeutung, in der Praxis sind die im Alter von 60,61 Jahren, bei denen es nicht unbedingt an der Auswirkungen sehr gering bis bedeutungslos. Tagesordnung war, dass man arbeiten ging, wenn man gehei- Ein dritter Vorwurf an die Adresse der Minderheit: Der Vorratet hatte, zählt sehr viele Frauen, welche in bedeutendem schlag der Minderheit berücksichtigt ledige Frauen mit Kin- Mass zum Einkommen ihres Mannes beigetragen haben, dern nicht. Das ist zutreffend. Aber, so ist zu fragen, was bringt nämlich als Geschäftsfrau, als Frau eines gehobenen Angeder Antrag der Mehrheit ledigen Frauen mit Kindern? stellten mit Repräsentationspflichten, als First Lady, wenn Sie Es ist nicht gerecht, wenn man einer Lösung vorwirft, sie verso wollen. Diese gehen leer aus, total leer aus. Auch von der bessere die Situation einer bestimmten Gruppe nicht, wenn es Seite solcher Frauen habe ich eine ganze Anzahl Zuschriften jener Antrag, den man verficht, auch nicht tut bekommen. Ein vierter Punkt: Herr Ruesch hat dargelegt, dass die geschie- 5. Die 10. AHV-Revision, 1. Teil, soll rasch zum Tragen komdenen Frauen ohne Kinder durch den Minderheitsantrag bemen. Das ist ein Grundsatz dieses Splittings - nicht im Sinne nachteiligt würden. Er hat im Zusammenhang mit diesen des kommenden Modelles, sondern in dem des ersten und Frauen von den First Ladies gesprochen. 2. Juni 1992 321 10. AHV-Revision (I.Teil)

Es muss hier mit aller Deutlichkeit gesagt werden, dass diese in das System der sogenannten Ehepaarrente eingeführt. Dasogenannten First Ladies in der Regel bei der güterrechtlichen bei sollen ja das Splitting und die Erziehungsund Betreu- Auseinandersetzung davon profitieren, dass keine Kinder vorungsgutschriften aufgrund der Zweiteilung der Vorlage erst in handen sind. Die finanzielle Situation von geschiedenen einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden. Mit der Einfüh- Frauen ohne Kinder stellt sich in der Regel wesentlich besser rung der Erziehungsgutschriften in das vorliegende Sofortprodar als die finanzielle Situation von geschiedenen Frauen mit gramm handelt man also der Idee der Aufteilung ganz offen- Kindern. sichtlich zuwider. Der Antrag ist in dem Sinne systemwidrig. Auch wenn ich es hier nicht beweisen kann, so sind doch Viertens kommt hinzu, dass der Minderheitsantrag - wie wir 90 Prozent unseres Volkes davon überzeugt, dass, falls die uns in der Kommission belehren lassen mussten - sehr, sehr wirtschaftliche Situation von geschiedenen Frauen verbessert aufwendig ist und deshalb nicht auf den 1. Januar 1993, sonwerden muss, dann jene von Frauen, die Kinder grossgezodern frühestens auf den 1. Januar 1994 in Kraft gesetzt werden gen haben. Die Kindererziehung führt zu einer enormen fikann. Damit aber wird die Kategorie der geschiedenen Ehenanziellen Belastung, die sich auch auf die wirtschaftlichen frauen einmal mehr auf die lange Wartebank verwiesen; es Verhältnisse im Rentenalter auswirkt. Es kann niemand ernstmüsste selbst dieses vorgezogene Sofortprogramm wiehaft bestreiten, dass nach den Erfahrungen des Lebens solderum in zwei Etappen in Kraft gesetzt werden, nämlich in eichen geschiedenen Frauen geholfen werden muss und nicht ner ersten Etappe auf den 1. Januar 1993 und dann für die geprimär den geschiedenen Frauen allgemein. schiedenen Frauen frühestens auf den 1. Januar 1994. Der Schliesslich noch ein letzter Punkt: die rasche Einführung der Antrag läuft also auch hier der Gleichberechtigungstendenz Revision. Ich bin auch dafür, dass diese Verbesserungen offensichtlich zuwider. rasch eingeführt werden; aber ich gestatte mir immerhin die All diese schwergewichtigen Nachteile aber haften der Lösung Frage: Wo waren die Apologeten der Mehrheitsposition in den der Kommissionsmehrheit nicht an. Bei dieser handelt es sich letzten Jahren, wenn die wirtschaftliche Lage der geschiedenämlich erstens um eine geschlechtsneutrale Massnahme, nen Frauen so dringend verbessert werden muss? Warum hat welche auch die Ungleichbehandlung vor und nach dem Tode man in den letzten zehn Jahren nicht eine Verbesserung der der Exgatten aufhebt Stellung der geschiedenen Frau bewirkt? Die Lösung der Kommissionsmehrheit präjudiziert also das All diese Punkte sprechen dafür, dass wir uns heute für den Splitting nicht; denn die Splittinglösung kommt ja dannzumal Minderheitsantrag aussprechen. Damit reden wir einer Löfür neue Rentnerinnen in Frage und nicht für Altrentner. Vor alsung das Wort, die Zukunft hat, die weiterführt, und nicht einer lem aber können - das, meine ich, ist besonders wichtig - die Lösung, die nur zu neuen Schwierigkeiten führt, wenn wir derdringend notwendigen finanziellen Verbesserungen für alle einst zu einem neuen System übergehen wollen. Geschiedenen, sei es für solche, die Kinder aufgezogen haben, oder für solche, die keine Kinder aufgezogen haben und Küchler: Im Unterschied zu den Sprechern der Minderheit die auch nicht First Ladies sind, sofort auf den 1. Januar 1993 möchte ich doch gewisse Akzente ein wenig anders setzen, zusammen mit den übrigen Massnahmen realisiert werden. obgleich es zugegebenermassen Argumente für die eine oder Und diese sofortige Realisierbarkeit ist für Mitmenschen in andere Lösung gibt. Not, meine ich, dasjenige, was zählt. Aber es geht ja hier um das sozialpolitische Sofortprogramm, In diesem Sinne möchte ich Sie ersuchen, der Kommissionsmit dem vor allem Personen und Personengruppen, die bis mehrheit zuzustimmen. heute am meisten benachteiligt waren, Rentenverbesserungen ermöglicht werden sollen. Zu diesen Gruppen gehört Frau Weber Monika: Es wurden einige Zahlen genannt, und doch auch die grosse Kategorie der über 30 000 geschiedees wurden auch viele Worte gebraucht, um den Mehrheitsannen Frauen, von denen wiederum zirka 35 Prozent Ergäntrag zu unterstützen. Ich möchte deutlich darauf hinweisen, zungsleistungen beziehen müssen, d. h., von denen rund dass hier natürlich alle mit Zahlen operieren könnten, aber 35 Prozent auf dem Existenzminimum leben. dass es ganz eindeutig um einen politischen Entscheid geht Es ist daher meines Erachtens wirklich nicht einzusehen, wes- Dieser politische Entscheid lautet - auf einen einfachen Nenhalb nicht diese ganze Gruppe von geschiedenen Frauen ner gebracht -, dass die Mehrheit im Grunde genommen künftig bessergestellt werden soll. Es handelt sich sicher nicht keine Veränderung im System will, und die Minderheit möchte nur um First Ladies, wie eben ausgeführt worden ist, sondern eine neue Richtung einschlagen. Ich sage nicht mehr. Ich es handelt sich u. a auch um Frauen in Armut und Not. sage nicht, dass es total neu ist, was die Minderheit bringt; Indem der Minderheitsantrag aber Tausende und Abertauaber sie will eine neue Richtung einschlagen. Das scheint mir sende von geschiedenen Frauen, die aus verschiedensten sehr entscheidend zu sein. Gründen keine Kinder aufgezogen haben, weiterhin von die- Ich erinnere Sie an unsere Debatte, die wir bezüglich der sem Sozialprogramm ausschliesst, muss dieser Antrag - ob- 10. AHV-Revision gehabt haben. Ich erinnere Sie daran: Wir jektiv betrachtet - als ungerecht bezeichnet werden, ist doch hatten hier fast einen Krieg. Es war wirklich eine starke Auseingerade dieses erste Revisionspaket für jene Generation beandersetzung, und es ging eigentlich um das gleiche wie stimmt, welche in Zeiten vor Inkrafttreten des AHV-Gesetzes heute: darum, ob man einfach eine Minirevision machen oder geboren und erzogen worden ist. Zu jener Zeit aber haben ob man endlich die Türen ein bisschen öffnen will. Die Kritik selbst verheiratete Frauen ohne Kinder ihre Erwerbstätigkeit wurde laut - ich gehörte auch zu den Kritikern -, dass man nun aufgegeben, auch wenn sie häuslich nicht durch Kindererzieendlich mit den Diskriminierungen aufräumen und auch neue hung gefordert waren. Und diese heute inzwischen über 58- Formen einführen sollte, z. B. dass nun endlich die Frage der jährigen Frauen können Sie in der Praxis gar nicht mehr in den Zivilstandsunabhängigkeit diskutiert werden sollte. Man wollte Arbeitsprozess eingliedern. Weshalb soll also gerade für diese nichts davon wissen - der Entscheid war zwar knapp, aber Frauen nicht die gleiche Gerechtigkeit gelten wie für jene, die man kann sagen, dass man nichts davon wissen wollte. seinerzeit Kinder aufgezogen haben? Nun wissen wir, dass dieser Artikel 1a neu in die nationalrätli- Neben dieser Ungerechtigkeit birgt der Antrag der Minderheit che Debatte eingeflossen ist. Im Grunde genommen ist jener auch grosse Nachteile in sich, nämlich erstens den Nachteil, Antrag aus dem Nationalrat, der sich jetzt im Mehrheitsantrag dass die Ungleichbehandlung der Geschlechter, die eben widerspiegelt, ein Antrag, der den Urhebern vor allem dazu auch von Herrn Kollege Schiesser zugegeben wurde, zemendient, sich zu profilieren. Eigentlich bringt dieser Mehrheitsantiert wird. Es werden also Gutschriften in jedem Falle nur der trag, wie er heute in der ständerätlichen Fassung steht, keine geschiedenen Frau angerechnet. Dies läuft wiederum der Lösung. Man kann nicht sagen, dass dieser Artikel 1a in der Gleichberechtigungstendenz, die ja immer wieder gross ge- Mehrheitsfassung echt eine Auswirkung haben würde, sonschrieben wird, offensichtlich zuwider. dern es ist so, dass der Antrag ohne Auswirkungen sein wird. Zweitens: Es bleibt die Ungleichbehandlung der geschiede- Der Minderheit - das möchte ich deutlich sagen - kann man nen Frau vor und nach dem Tod des Exgatten bestehen. einiges vorwerfen. Es ist richtig, dass die ledigen Mütter nicht Ein dritter Nachteil: Mit dem Antrag der Minderheit, eben mit berücksichtigt sind. Es ist richtig, dass die geschiedenen erden Erziehungsgutschriften, wird ein bisher fremdes Element ziehenden Männer nicht berücksichtigt sind; dass keine Ge- 10e révision de l'AVS (1ère partie) 322 2 juin 1992

schlechtsneutralität erzielt wird. Ja, man muss zugeben, die bleibt da die Gerechtigkeit, Herr Kollege Küchler, die Sie zitiert Minderheitslösung ist keine ideale bzw. keine perfekte Löhaben? sung. Man kann sie also angreifen. Aber - das möchte ich Ich muss schon sagen: In all diesen Jahren habe ich eigentlich deutlich sagen - diese Minderheitslösung bedeutet einen Anselten zwei Anträge gesehen, bei denen das Mehr oder Minder fang, der gewünscht wird, das wissen wir, auch von der Bevölan sozialem Ausgleich, an gerechter Verteilung so evident war kerung gewünscht wird. Es ist wichtig, dass wir einmal den wie gerade bei diesen beiden. Und daneben verblassen mei- FUSS in die nun ein bisschen geöffnete füre schieben und zeines Erachtens auch alle anderen Argumente, die man jetzt vorgen: Wir wollen auf diesem Wege nach weiteren Lösungen getragen hat, die auf Unebenheiten, Ungewissheiten hinweisuchen. Deshalb bin ich der Meinung, dass man klar untersen. Ja, die gibt es! Bei einem ausgereiften, ausgefeilten Splitscheiden und dazustehen muss: Es ist ein politischer Enttingmodell können dann auch diese behoben werden. scheid. Die Mehrheit will diesen Anfang eben nicht machen. Auch das Argument des späteren Inkrafttretens kann ange- Sie will beim alten System bleiben. Die Minderheit möchte nun sichts dieser Umstände durchaus in Kauf genommen werden. den FUSS in der Türe behalten und eine neue Richtung ein- Die Fragen, die wir beantworten müssen - Frau Kollegin Weschlagen. Ich glaube, es ist wichtig, dass man dem Rechnung ber hat es schon gesagt -, sind folgende: Wollen wir konzepträgt tionell einen Schritt in die neue, in die zukunftsweisende Rich- Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit zu unterstützen. tung machen? Wollen wir die Anliegen der Frauen ernst nehmen und ihnen wenigstens in einem ersten Teilbereich ent- Onken: Es ist jetzt mehrfach dargelegt worden, was für den sprechen? Wollen wir die zur Verfügung stehenden Mittel ge- Minderheitsantrag spricht, von Frau Beerli, von Herrn Schieszielt und sozial gerecht einsetzen, damit sie denjenigen ser, von Frau Kollegin Weber. Ich möchte mich darauf be- Frauen zugute kommen, die ihrer am stärksten bedürfen? schränken, hier nochmals klar zu sagen, was gegen den Wenn man diese Fragen mit Ja beantwortet - und ich hoffe, Mehrheitsantrag spricht, der ja kein Antrag einer stattlichen dass die Mehrheit unseres Rates das tut-, muss man dem An- Mehrheit ist Es ist vielmehr der präsidiale Stichentscheid getrag der Minderheit zustimmen. wesen, der in der Kommission den Ausschlag gegeben hat 1. Dieser Mehrheitsantrag ist dem alten, traditionellen Konzept M. Delalay: La solution que nous présente la minorité de la verhaftet, das im Grunde genommen - das müssen wir doch commission et qui reprend d'ailleurs la décision du Conseil zugeben - durch die gesellschaftliche Entwicklung ganz einnational comporte incontestablement un point positif, l'introfach überholt ist Er gründet nochmals auf dem traditionellen duction du bonus éducatif pour lafemme divorcée. Cette solu- Modell der Ehe und stockt dieses um eine weitere Kompotion va dans le sens d'une meilleure prise en compte de la nente auf. Was wir allmählich, Schritt für Schritt, Richtung zivilcharge que représente l'éducation des enfants et des mérites standsunabhängige Rente entflechten sollten, das wird hier qu'il y a à consacrer une partie de son temps à ses enfants, nochmals festgeschrieben. ainsi que de la durée de la vie qui est consacrée par la femme à 2. Es wird kein Schritt in die Richtung der Anliegen getan, für sa famille. Il y a donc sur ce plan-là un progrès incontestable die sich die Frauen schon so lange einsetzen, kein Schritt en matière de politique familiale et de prise en compte de l'acti- Richtung eigener Leistung, Richtung rentenbildenden Beivité éducative. Cela devrait donc nous engager à voter cette trag, wie er in der Betreuungsgutschrift zum Ausdruck kommt solution proposée par la minorité de la commission. Im Gegenteil, es werden nochmals neue Besitzstände ge- Pourtant, malgré ses qualités, je n'appuierai pas cette proposischaffen, die die Einführung einer anderen, besseren Lösung tion, car elle contient, à mon avis, plus de défauts que de qualispäter behindern werden. tés ou du moins ses défauts sont à la hauteur des éléments 3. Es wird keinerlei Rücksicht genommen auf die bisher gewalpositifs que la solution présente. En d'autres termes, elle crée tete politische Diskussion, wie sie im Nationalrat, aber auch in plus de problèmes qu'elle n'en résoud. Je le répète, même si der national rätlichen Kommission stattgefunden hat, die inzwile bonus éducatif va, à notre avis dans la bonne direction, schen mit allen Stimmen - einstimmig bei einer Enthaltung - même si je suis personnellement prêt à le soutenir, à la condidie Weichen gestellt hat Das müssen wir doch sehen, das tion qu'il soit généralisé, je ne pourrai pas accorder mon appui müssen wir irgendwie auch anerkennen. Alle Zeichen, alle Jaà la minorité pour les raisons suivantes, dont certaines ont Ions stehen Richtung Splitting, Richtung zivilstandsunabhänd'ailleurs déjà été évoquées dans ce débat, mais que je pense gige Rente, Richtung Erfüllung der langjährigen Frauenpostuutile de répéter. late. En effet, tout d'abord ce projet fait perdurer une inégalité en 4. Dieser Antrag der Mehrheit lenkt das Geld in die falsche défaveur de lafemme divorcée qui n'a pas d'enfant. Peut-être Richtung. Nicht die Bedürftigen profitieren vorab, Herr Kollege mérite-t-elle moins de la société -je veux bien le concéderou Küchler, sondern die Wohlbestallten, diejenigen, die lange a-t-elle davantage de possibilités de travailler puisqu'elle est verheiratet waren, die mit einem gutsituierten Mann mit einem tout àfait libre? Mais il faut aussi considérer que parmi les fementsprechenden Einkommen verheiratet waren. Die vorab mes divorcées, il y a des femmes d'un certain âge qui n'ont jawerden von diesem Mehrheitsantrag profitieren. Wollen wir mais exercé d'activité lucrative et qui ne peuvent pas en exerdas wirklich? Wollen wir die geschiedenen Frauen mit Kindern cer une en raison de leur âge. Donc, premier argument à l'intémit der Doppelbelastung, der sie ausgesetzt sind, benachteilirieur même du groupe des femmes divorcées, le principe gen? Wollen wir jene benachteiligen, die nach kurzer Ehemaintient une inégalité qui n'est pas acceptable. dauer geschieden worden sind, wo also die Einkommen noch Ensuite, la deuxième raison, c'est que le principe de la rente klein gewesen sind, wo entsprechend auch die Rente und die indépendante de l'état-civil n'est pas du tout réalisé par cette Alimente klein ausfallen, weil der Mann doch gar nicht mehr proposition, au contraire de nouvelles injustices sont crées. bezahlen kann? Wollen wir diese Kategorien von Frauen wirk- Ainsi, par exemple, les femmes célibataires ou les veuves sont lich benachteiligen? Was Sie hier machen, ist nicht einmal, lésées par les système qui est mis en avant par la minorité de dass Sie zur Giesskanne greifen und die Wasserstrahlen übernotre commission de manière évidente. En effet, comment all hinträufeln, sondern hier wird ein Schlauch genommen, faire comprendre par exemple à des femmes seules, veuves, und es wird der Geldstrahl in die völlig verkehrte Richtung geavec charges de famille, dont le mari avait un revenu très failenkt ble, qu'elles doivent être moins bien traitées en matière d'AVS 5. Das wird auch belegt durch die Prozentzahlen, die Frau qu'une mère divorcée qui a charge d'enfants et qui a, à la fois, Beerli genannt, die aber auch der Kommissionspräsident ziexercé une activité lucrative et a fait élever ses enfants par tiert hat. Obwohl bei Ihrem Vorschlag alle Frauen eingeschlosd'autres. Comment faire comprendre à un homme veuf avec sen sind, auch diejenigen ohne Kinder, ist es ganz eindeutig charge de famille qu'il soit moins bien traité qu'une femme diso, dass bei diesem Mehrheitsvorschlag nur rund 27 Prozent vorcée avec des enfants à charge. Ces questions ne trouvent der Frauen besserfahren, während beim Antrag der Minderpas de solution dans la proposition de la minorité et nous perheit 39 Prozent der Frauen profitieren, zahlenmässig also einmettent aussi d'écarter le reproche qui pourrait nous être fait deutig mehr. Und nicht nur das: Es profitieren erst noch die de ne pas soutenir la famille en ne votant pas cette proposition Richtigen, nämlich die, die das Geld am nötigsten haben. Wo de la minorité. 2. Juni 1992 323 10. AHV-Revision (I.Teil)

Enfin, ce projet de la minorité de la commission maintient la die beide Vorund Nachteile haben, das muss man deutlich rente de couple marié à un montant de 150 pour cent de la sagen: einerseits eine möglichst schnelle Lösung auf den rente individuelle. Alors, je vous demande aussi, comment ex- 1. Januar 1993 - wer schnell hilft, hilft bekanntlich doppelt -, pliquer à un couple âgé qui, pendant toute sa vie a tiré le diable die allerdings den Nachteil hat, dass sie für die Zukunft Besitzpar la queue en élevant une famille, qu'il reçoit environ 25 pour stände schafft, die bei einer definitiven Lösung noch zu Problecent de moins de rente qu'un couple de concubins divorcés? men führen könnten; das ist der Vorschlag der Mehrheit An- Je pense qu'il n'y a pas d'explication raisonnable aune telle sidererseits eine Vorwegnahme der Splittinglösung, die für die tuation. Zukunft kompatibel sein wird, die aber noch genau auszuhan- Je ne veux pas aborder ici les complications administratives deln ist und deshalb erst mit Verzögerung in Kraft tritt du système, mais on nous dit qu'effectivement il s'agira de ren- Dass die Lösung der Zukunft das Splitting sein wird, darüber forcer les divisions de rentes dans les caisses de compensabesteht für mich kein Zweifel; es entspricht der gesellschaftlition AVS de l'ordre de 30 à 40 pour cent, ce qui rend un tel syschen und sozialen Wirklichkeit Das hängt zum Beispiel auch tème passablement onéreux. D'autre part, je voudrais tout de mit der Ausbildung von uns Frauen zusammen, mit unserer même signaler la difficulté qu'il y a à coordonner ce système Berufstätigkeit und vor allem mit der Dauer der Berufstätigkeit, prôné par la minorité de la commission avec le troisième pilier. die bedeutend zugenommen hat. Wir haben eine längere Le- Vous savez qu'aujourd'hui le troisième pilier manque de transbenserwartung, und weil wir weniger Kinder haben als unsere parence, c'est en tout cas un reproche qu'on lui fait et si l'on Grossmütter und Mütter, ist für viele von uns die Zeitspanne, in complique encore le deuxième pilier, je ne vois pas très bien der wir uns ausschliesslicn der Familie widmen wollen, kürzer commment on va améliorer la transparence en matière de prégeworden. So verbleiben uns insgesamt mehr Jahre für die voyance professionnelle. Ausübung des Berufes und somit auch mehr Jahre mit eige- En conclusion, j'affirme que le système proposé par la majonem Verdienst rité de la commission améliores aussi les rentes de vieillesse Ich habe durchaus Verständnis für jene Kollegen, welche für revenant aux personnes divorcées par la prise en compte du eine rasche Lösung plädieren und dabei in Kauf nehmen, dass revenu de l'ex-conjoint pendant le mariage. Le gros avantage diese für die Zukunft noch nicht ganz astrein ist. Es ist ungede la formule retenue par la majorité de la commission, c'est recht, sie pauschal alle als ewiggestrige Patriarchen abzuque cette solution peut entrer en vigueur immédiatement, stempeln, die einfach das Splitting verhindern wollen. Angec'est-à-dire le 1 er janvier 1993 et ne pas être remis à plus tard, sichts der raschen Arbeitsweise, die die Nationalratskommisau minimum à une année, c'est-à-dire au début de 1994. sion an den Tag gelegt hat, glaube ich, dass das definitive C'est donc pour ces raisons que je préfère la proposition de la Splitting in greifbarer Zukunft verwirklicht und so dieses sozimajorité de la commission, elle est plus claire, elle est plus raale Postulat erfüllt werden kann. Indem wir darauf verzichten, pide dans sa mise en vigueur et elle aboutit à peu près au eine grundsätzliche Differenz zum Nationalrat zu schaffen, même résultat. können wir ebenfalls zu einem raschen Voranschreiten der Revisionsarbeiten beitragen. Schoch: Ich habe schon klar Position bezogen im Hinblick auf Ein gravierender Fehler ist allerdings für mich auch in der Voreine zeitgemässe und nach vorn orientierte Lösung, als dieses lage enthalten, die die Splittingvariante vorzieht, nämlich die Geschäft zum ersten Mal in unserem Rat war. Es ist deshalb Tatsache, dass die geschiedenen kinderlosen Frauen völlig nichts als folgerichtig, dass ich heute zur Minderheit gehöre, leer ausgehen würden. Gerade aus dieser Gruppe rekrutieren was Sie auch der Fahne entnehmen können. Die Ueberlegunsich sehr viele Frauen, die in der freiwilligen Sozialund Begen, die für die Minderheit massgeblich waren, sind Ihnen dartreuungsarbeit engagiert sind. Das geht eindrücklich aus Stugelegt worden, in erster Linie und sehr überzeugend durch dien hervor, die letztes Jahr von verschiedenen grossen Frau- Frau Beerli und Herrn Schiesser. Ich habe dem, was zugunenverbänden angestellt worden sind. Es geht nicht an, dass sten der Minderheit vorgebracht worden ist, an sich nichts beiausgerechnet diese Frauen nun nachträglich benachteiligt zufügen. werden. Es ist unbedingt nötig, dass in der kommenden Split- Eine Bemerkung möchte ich aber an die Adresse der Befürtinglösung für diese kinderlosen geschiedenen Frauen eine worter des Standpunktes der Mehrheit trotzdem noch anfügute Lösung gefunden wird. gen - eine Bemerkung, die hier zu Protokoll gegeben werden Nach sorgfältigem Abwägen aller Gründe bin ich zur Uebermuss. Vor mir liegt die Empfehlung der Wirtschaftsförderung zeugung gelangt, dass die Anzahl der Uebel auf der Seite der zu diesem Geschäft. Die Wirtschaftsförderung spricht sich Minderheit etwas kleiner ist als auf jener der Mehrheit Das hat klar, deutlich und engagiert zugunsten des Standpunktes der mich dazu geführt, dass ich der Minderheit zustimmen werde. Kommissionsminderheit aus. Ich wundere mich über die Divergenz, die zwischen der Position der Kommissionsmehrheit Kündig, Berichterstatter: Die gemachten Ausführungen verund der Position der Wirtschaftsförderung entstanden ist. An anlassen mich noch zu einigen Bemerkungen: Ich muss einsich freut mich der Standpunkt der Wirtschaftsförderung, und deutig zurückweisen, was Herr Schiesser gesagt hat, nämlich deshalb weise ich auch darauf hin. dass die Kommissionsmehrheit aufgrund ihrer Voten als eine Ich rechne nicht damit, dass es mir jetzt gelingt, mit diesen Gruppe definiert werden könnte, die eigentlich nichts vornehwenigen Worten die engagierten Befürworter des Standmen möchte. Die Kommissionsmehrheit hat sich klar für eine punktes des Kommissionsmehrheit noch umzustimmen. Besserstellung eingesetzt Wenn Sie solche Sachen da her- Aber für den Fall, dass es in unserem Rat noch Zögerer geauslesen, muss ich das zurückweisen. ben sollte, möchte ich auf das hinweisen, was uns die Wirt- Ich weise auch den Vorwurf zurück, dass die Mehrheit in den schaftsförderung empfiehlt, und ich meine, für einmal sei es letzten zehn Jahren nicht aktiv gewesen sei, um irgend etwas richtig, sich dieser Empfehlung vorbehaltlos und überzeugt zu unternehmen. Die Minderheit war wenn schon genau anzuschliessen. gleich inaktiv. Wir haben alle gemeinsam auf die 10. AHV-Revision gewartet! Frau Simmen: Es ist gut, sich hin und wieder zu vergegenwär- Aenderungen der Gesetzgebung im Bereich der Sozialversitigen, über wen wir eigentlich bei dieser Differenz zwischen cherungen sind an sich schwierig, das werden wir auch beim Mehrheit und Minderheit diskutieren. Es geht um eine genau Splittingmodell in den nächsten Jahren noch miterleben könumschriebene Gruppe, nämlich um die geschiedenen nen, denn dieser Weg ist heute noch nicht klar sichtbar und Frauen, die vor Inkrafttreten des AHV-Gesetzes geboren sind. nicht so definitiv, wie er angepriesen wird. Dazu braucht es zu- Sie sind heute die Bevölkerungsgruppe, die eindeutig am sätzliche Abklärungen. schlechtesten gestellt ist Es ist für mich klar - da weiss ich Zum Votum von Frau Beerli gestatte ich mir eine Bemerkung: mich mit vielen Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien Sie sagte, Besitzstände müssten nach dem Splitting wieder einig -, dass diesen Frauen jetzt geholfen werden muss. Wie beseitigt werden. Dies stimmt nicht, denn ein Splittingmodell dies zu geschehen hat, darüber gehen die Meinungen auseinmit Rückwirkung auf bisherige Rentner wird nicht eingeführt ander. werden können. Sie werden also mit dem Splitting die Genera- Auf den Kern der Sache reduziert, gibt es zwei Möglichkeiten, tion erfassen, die dannzumal neu Rentner wird; die Altrentner 10e révision de l'AVS (1ère partie) 324 2 juin 1992

werden weiterhin ihre Rente beziehen müssen, weil dies wahrkannenprinzip bekommen, dies im Sinne der Lösung der Minscheinlich kaum mehr nachweisbar, kaum mehr errechenbar derheit Herr Onken, es stellt sich eine andere Frage, nämlich und auch nicht finanzierbar wäre. Dies einige Bemerkungen. die Frage der geschiedenen Frauen, die keine Kinder gehabt Ich möchte Herrn Schoch noch auffordern, die Wirtschaftsförhaben. derung auch in Zukunft zu erwähnen, wenn sie gute Vor- Weil Sie sich, Herr Onken, auf die gesellschaftliche Situation schläge macht Sie sehen zumindest, dass wir auch unabhänbezogen haben, erinnere ich Sie daran, dass es hier nur um gig von der Wirtschaftsförderung entscheiden können. die Lösung für jene Jahrgänge geht, die in die Splittingeinführung, die wahrscheinlich im Jahre 1996 erfolgt, nicht involviert Bundesrat Cotti: Frau Beerli sprach im Zusammenhang mit sind. Es sind die Frauen, die heute ungefähr 60jährig sind, die den früheren Debatten zu dieser Frage von Vehemenz und wahrscheinlich, als sie 30- bis 40jährig waren, in einer Ehe lebvon Emotionen. Frau Weber hatte sogar von einem Kriegszuten, die aufgelöst wurde, und die, auch wenn sie keine Kinder stand gesprochen. Ich bin froh, dass Kriege in diesem Lande hatten, wegen der damaligen gesellschaftlichen Situation nur diesen Umfang und keinen grösseren annehmen. Es nicht gearbeitet haben. Das sind die Frauen, die heute die mistimmt aber: Es gab auch in diesem Raum sehr heftige Debatnimale Rente beziehen und keinen Rappen mehr. Vom soziaten. Wennsich heute die allgemeine Atmosphäre wesentlichlen Gesichtspunkt aus ist eine künstliche Einführung der wirklich wesentlich - entspannt hat, so deshalb, weil die nationeuen Lösung für diese Jahrgänge schwierig, Herr Onken - nalrätliche Kommission und der Nationalrat dazu einen guten ausserordentlich schwierig. Es sind sehr viele Frauen in dieser Beitrag geleistet haben. Auf der Suche nach einer Splittinglö- Situation; für sie wird nicht gesorgt Der Ständerat soll entsung hat die nationalrätliche Kommission zuerst eingewilligt, scheiden, wie er will! einige dringend nötige soziale Verbesserungen, die in der Ich möchte nochmals betonen: Wesentliche Fragen der ge- 10. AHV-Revision enthalten sind, vorzuziehen. Das hat ganz schiedenen Frauen werden so oder so gelöst, aber ich bin der eindeutig für eine Entspannung der Lage gesorgt Mit der Er- Auffassung, dass es ganz einfach ungerecht ist, jene kinderlokenntnis, dass die Splittinglösung nicht von heute auf morgen sen Geschiedenen zu vergessen, die, weil es damals so erreicht werden kann, sondern dass es noch Jahre dazu Brauch war, keine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben und braucht - Anfang 1996 wurde als realistisches Datum erheute eine minimale Rente beziehen. Das sage ich nicht, um wähnt-, hat die nationalrätliche Kommission mit gutem Recht die Situation zu dramatisieren. Der Grundentscheid zur Situaendlich eingewilligt, diese sozialen Verbesserungen einzufühtion der geschiedenen Frauen ist gefällt worden. Der Entren. Es sind dies die Rentenformel und die Einführung einer scheid, den Sie heute treffen, ist nicht von schicksalhafter Be- Entschädigung für eine Hilflosigkeit mittleren Grades in der deutung; aber es wäre - würde das Problem nicht gelöst - im- AHV. Dafür muss man der nationalrätlichen Kommission dankmerhin für die paar Tausende von Frauen, die sich in dieser Sibar sein. tuation befinden, eine objektive Ungerechtigkeit Ich kann kein Eine zweite wesentliche Weiche wurde vom Nationalrat geanderes Wort gebrauchen. stellt Sie erinnern sich noch an die Sitzung von Anfang März Aber bitte: Entscheiden Sie ganz frei! Der Einbezug der gedieses Jahres, als die Lage der geschiedenen Frauen zur Disschiedenen Frauen in die vorgezogene Lösung ist entscheikussion stand. Es ging darum, ob diese Kategorie von Frauen dend. Und dafür stehen die Mehrheit und die Minderheit ein. in eine vorgezogene Lösung einbezogen werden müsse oder noch zwei oder drei Jahre - wie lange weiss man noch nicht Abstimmung - Vote genau - warten solle. Wenn wir bedenken, dass die geschie- Fürden Antrag der Minderheit 30 Stimmen denen Frauen ohne Zweifel derjenigen Kategorie angehören, Fürden Antrag der Mehrheit 14 Stimmen welche in der AHV aus Gründen der einstigen gesellschaftlichen Situation am schlechtesten gestellt worden sind - mehr Art. 2 als ein Drittel aus dieser Kategorie sind heute Ergänzungslei- Antrag der Kommission stungsbezügerinnen -, wäre es wirklich nicht vertretbar gewe- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates sen, sie noch einmal warten zu lassen. Proposition de la commission Die Diskussion im Nationalrat war heftig; es war die letzte hef- Adhérer à la décision du Conseil national tige Diskussion zu diesem Thema Die Kommission hatte den Vorschlag eingebracht, von geschiedenen Frauen im Rahmen Angenommen -Adopté des ersten Pakets abzusehen. Der Nationalrat setzte aber in einer denkwürdigen Abstimmung mit 96 zu 92 Stimmen diese Art. 3 bitter notwendige soziale Verbesserung durch. Dann ging es Antrag der Kommission letzten Endes nur noch um die Frage des Wie, wobei der Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Grundsatz definitiv festgelegt worden ist Zusammenfassend: Entspannung durch die Beiträge der na- Antrag Schiesser tionalrätlichen Kommission und nachträglich des Nationalra- Abs.1 tes. Das gestattet es heute dem Ständerat, seine Entscheide in .... Unfallversicherung oder nach dem Bundesgesetz vom.... aller Ruhe zu treffen. Das gestattet es auch der nationalrätliüber die Militärversicherung besitzen.... chen Kommission, in der Aufarbeitung der Splittinglösung weiter voranzuschreiten. Art. 3 Ueber das Wie kann man verschiedener Meinung sein. Per- Proposition de la commission sönlich und im Namen des Bundesrates vertrete ich die Mei- Adhérer à la décision du Conseil national nung, dass die Kommissionsmehrheit die im heutigen Moment sozialere Lösung bringt Proposition Schiesser Herr Onken, Sie sprachen von Giesskannenprinzip. Sie haben Al. 1 nicht unrecht; die beiden Lösungen - wie übrigens die AHV .... prévue par la loi fédérale sur l'assurance-accidents ou par selberbeinhalten gewisse Elemente dieses Prinzips. Wenn la loi fédérale du.... sur l'assurance militaire. Herr Onken morgen - natürlich: erst in langer Zeit - die AHV- Rente beziehen wird, kann man sicher vom Giesskannenprin- Präsidentin: Herr Schiesser hat seinen Antrag zurückgezozip sprechen; er wird die Rente nicht nötig haben. Aber die Sogen. zialversicherung ist so, Herr Onken; sie beinhaltet das Giesskannenprinzip, wie auch die Lösung der Kommissionsmehr- Angenommen gemäss Antrag der Kommission heit Adopté selon la proposition de la commission Selbstverständlich gibt es auch bei der Lösung mit Erziehungsgutschriften Elemente dieses Prinzips. Alle Mütter, die Art. 3a, 4,5 Kinder gehabt und in reichen Verhältnissen leben, sollen - üb- Antrag der Kommission rigens mit Recht - die Erziehungsgutschrift nach dem Giess- Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates 2. Juni 1992 325 Anlagen für sportliche Ausbildung

Proposition de la commission Zwischen 1973 und 1977 hatte der Bund den Bau von Sportan- Adhérer à la décision du Conseil national lagen regionaler und lokaler Bedeutung mit insgesamt 33,1 Millionen Franken unterstützt. Nach 1977 erfolgten je- Angenommen -Adopté doch aufgrund der Massnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichtes im Bundeshaushalt keine Zusicherungen Art. 6 mehr. Ferner wurde als Folge der Aufgabenteilung zwischen Antrag der Kommission Bund und Kantonen die Unterstützung des Bundes auf den Abs. 1 Bau nationaler Anlagen eingeschränkt. Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Der beantragte Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken geht von einem Investitionsvolumen von 100 Millionen Fran- Abs. 2 ken im Zeitraum 1992-1995 aus. Die Finanzhilfe soll in der Re- Mehrheit gel 25 bis 35 Prozent der anrechenbaren Kosten betragen; sie Der Bundesbeschluss tritt am 1. Januar 1993 in Kraft und gilt würde nur dann ausgerichtet, wenn aufgrund einer Kriterienlibis zum 31. Dezember 1995. ste die «nationale Bedeutung» ausgewiesen ist. Minderheit Mit diesem Impulsprogramm sollen Kantone, Regionen, (Beerli, Onken, Schiesser, Schoch, Schule, Weber Monika) Städte und Gemeinden dazu animiert werden, den Bau von Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates nationalen Anlagen, die vor allem für die Leiterausbildung in den Regionen dringend benötigt werden, in Angriff zu neh- Art. 6 men. (Gebraucht werden in den nächsten Jahren rund Proposition de la commission 100 000 Leiterinnen/Leiterfür den Seniorensport und ebenso AI.1 viele für Jugend + Sport und den Erwachsenensport!) Adhérer à la décision du Conseil national Ausgangslage Am 9. März 1992 hat der Nationalrat mit 99 zu 8 Stimmen be- Al. 2 schlossen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit Majorité dem Auftrag, «die Vorlage zu konkretisieren und sie mit dem .... 1er janvier 1993, et a effet.... Legislaturund Finanzplan zu koordinieren». Gemäss Arti- Minorité kel 12 Absatz 2 GVG hat der Ständerat zu dieser Rückweisung (Beerli, Onken, Schiesser, Schoch, Schule, Weber Monika) Stellung zu nehmen. Adhérer à la décision du Conseil national Erwägungen der Kommission Im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport Abs. 1 -Al. 1 ist festgehalten, dass der Bund «im Rahmen der bewilligten Angenommen -Adopté Kredite den Bau nationaler Anlagen für sportliche Ausbildung unterstützen« kann (Artikel 12 Absatz 2). Die Kommission Abs. 2-Al. 2 nimmt zur Kenntnis, dass der Bedarf an solchen Sportstätten ausgewiesen ist. Von den zwischen 1975 und 1986 erbauten Kündig, Berichterstatter: Es ist klar, dass nach dem Entscheid eintausend Hallen erfüllen zudem nur wenige die internationazu Artikel 1 a das Inkrafttreten gemäss Beschluss des Nationallen Kriterien. (Damit eine Anlage als »national« eingestuft wird, rates durchgeführt werden muss und dass dadurch die Diffemuss sie die internationalen Masse aufweisen und zu minderenz in Absatz 2 entfällt stens 30 Prozent von einem nationalen Verband benützt werden.) Angenommen gemäss Antrag der Minderheit Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) Adopté selon la proposition de la minorité stellt jedoch fest, dass die Vorlage in eine finanziell sehr schwierige Zeit fällt und deshalb Gefahr liefe, ganz zu schei- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble tern. Diese Schlussfolgerung wird durch das klare Ergebnis im Für Annahme des Entwurfes 39 Stimmen Erstrat untermauert (Einstimmigkeit) Die Kommission kann auch nicht übergehen, dass sich bereits die nationalrätliche Kommission zu diesem Geschäft sehr kritisch geäussert hat So hat sie der Vorlage u. a eine mangelnde sportpolitische Perspektive, eine zu stark bautenspezifische Ausrichtung und eine ungenügende Beachtung der ökologischen Rahmenbedingungen vorgeworfen und des- #ST# 91.046 halb den Rückweisungsantrag gestellt Dieser fand übrigens die einhellige Unterstützung der parlamentarischen Gruppe Anlagen für sportliche Ausbildung. «Sport». Finanzhilfen Die Kommission nimmt schliesslich zur Kenntnis, dass die Ver- Installations waltung heute andere Prioritäten setzt: Herabsetzung des destinées à la formation sportive. J + S-Alters, Seniorensport, Leiterausbildung in den Verbänden. Aide financière Die Kommission nimmt trotz dieser Erwägungen mit einem ge- Botschaft und Beschlussentwurf vom 26. Juni1991 (BBIIII1085) wissen Bedauern von der Vorlage Abstand: Die Rahmenbe- Message et projet d'arrêté du 26 juin 1991 (FF III 1101) dingungen für den Sport sollten vom Bund verbessert werden. Beschluss des Nationalrates vom 9. März 1992 Sobald der Bund wieder eine etwas stabilere finanzielle Lage Décision du Conseil national du 9 mars 1992 erreicht haben wird, wird er hier seine Aufgabe erneut wahrnehmen müssen. Es wäre jedoch illusorisch, davon auszugehen, dass solche Kredite schon in nächster Zeit erwartet werden können.

Herr Onken unterbreitet im Namen der Kommission den fol- M. Onken présente au nom de la commission le rapport écrit genden schriftlichen Bericht: suivant:

Inhalt der Vorlage Nature du projet Für Finanzhilfen an den Bau nationaler Anlagen für sportliche Par son message du 26 juin 1991, le Conseil fédéral demande Ausbildung beantragt der Bundesrat mit Botschaft vom l'ouverture d'un crédit d'engagement de 30 millions de francs 26. Juni 1991 einen Verpflichtungskredit von 30 Millionen pour une aide financière à la construction d'installations desti- Franken. nées à la formation sportive. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

10. AHV-Revision (1.Teil)

10e révision de l'AVS (1ère partie)

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02 Séance Seduta

Geschäftsnummer 90.021 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 02.06.1992 - 08:00 Date Data

Seite 317-325 Page Pagina

Ref. No 20 021 392

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