Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 90-008 KI-generiert

Alcohol Administration Budget Approved

Geschäftsnummer VPB 90-008
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered the budget for the Alcohol Administration for 1990/1991, which projected a net profit of 216.1 million francs, a decrease of 4.6 million francs from the previous year, primarily due to increased operating expenses, specifically the costs associated with managing large inventories of potato flakes and flour. The court also noted planned investments totaling nearly 11 million francs for facility upgrades and expansions, including the renovation of an alcohol warehouse and the construction of an annex. The court approved the budget and associated investments as presented.

Legislator-Regeste

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Art. 1-3; Alcohol Administration Budget Approved: The court also noted planned investments totaling nearly 11 million francs for facility upgrades and expansions, including the renovation of an alcohol warehouse and the construction of an annex. The court approved the budget and associated investments as presented.

Schlagwörter

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Betriebskosten Renovationskosten Planungskosten Investitionsvorhaben Getränkesteuer Gesamthaushaltsplan

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 1-3
These articles relate to the title, preamble, and other introductory provisions of the federal decision concerning the budget of the Régie des alcools. The commission proposed to adhere to the decision of the Council of States regarding these articles, and this proposal was adopted.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1-3

These articles relate to the title, preamble, and other introductory provisions of the federal decision concerning the budget of the Régie des alcools. The commission proposed to adhere to the decision of the Council of States regarding these articles, and this proposal was adopted.

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Volltext

Régie des alcools. Budget 1990/1991 926 N 8 juin 1990

Mengen an Kapital benötigt werden, und zwar ziemlich kurz- sätze sehr tief - 3 Prozent und noch weniger. Damals ist das

fristig. Dass die Bundesrepublik Deutschland ein sehr hohes Umgekehrte eingetroffen: Wir erhielten viel mehr Vorauszah-

Sparaufkommen hat und den Zusammenschluss verkraften lungen, die wir beim Budget nicht vorausgesehen hatten. Wir

kann, ist keine Frage. Aber die Gelder, die jetzt innerhalb von haben 1988 viel mehr direkte Bundessteuern eingenommen,

Deutschland verwendet werden, stehen nicht mehr zur Verfü- 1989 einige hundert Millionen weniger. So gleicht sich das

gung für die Vereinigten Staaten und für die anderen Schuld- aus. Im Prinzip wirkt sich das lediglich auf die Trésorerie aus.

nerländer. Auch deshalb ist tendenziell mit einem Zinsauftrieb Wir möchten die Leute nicht bevorteileri, wenn sie früher be-

zu rechnen. Ich nehme an, dass der Markt diese Auftriebsten- zahlen, aber auch nicht benachteiligen, wenn sie später be-

denzen schon vorweggenommen hat. Deshalb sind die Zins- zahlen. Aber leider können wir das kurzfristig nicht ändern,

sätze immer noch relativ hoch. Auf der anderen Seite ist eine auch beim Verzugszins nicht. Wir haben es getan bei anderen

Abschwächung in der Schweiz möglich, wenn die Teuerung Steuern; bei der direkten Bundessteuer ist es nicht möglich.

zurückgeht, wenn also die reale Verzinsung wieder grösser

und der Schweizerfranken entsprechend stark wird. Dieser Genehmigt - Approuvé

Punkt könnte heute in etwa erreicht sein; heute könnte sich

aus internen Gründen eine Abschwächungstendenz abzeich- Abschreibung - Classement

nen.

Extern sind die Tendenzen anders, weil die Vereinigten Staa- Antrag des Bundesrates

ten und andere Länder nicht bereit sind, ihre Haushaltspolitik Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

straff zu führen. Haushaltspolitik straff führen heisst: in solchen gemäss Seite 78 der Beilage zur Botschaft

Situationen keine Defizite machen, sondern den Haushalt aus- Proposition du Conseil fédéral

geglichen halten. Das ist eine schöne Forderung, die wir im- Classer les interventions parlementaires

mer und immer wieder - auch im Zehnerklub - vertreten. Aber selon la page 79 de l'annexe du message

sie durchzusetzen scheint für viele Regierungen nicht sehr ein-

fach zu sein, besonders - das gilt vielleicht überall -, wenn Angenommen -Adopté

Wahlen vor der Tür stehen. Dann ist es sehr leicht zu sagen : Es

gibt keine Steuererhöhungen. Aber nachher die Probleme zu Bundesbeschluss-Arrêté fédéral

lösen, ist praktisch unmöglich.

So gesehen, hat der Bundesrat in Sachen Zinspolitik keine Dif- Eintreten ist obligatorisch

ferenz mit der Nationalbank. L'entrée en matière est acquise de plein droit

Wir wissen auch, dass es andere Bestimmungsgründe gibt,

gerade heute, wo die Zinssätze so hoch sind. Da muss ich viel- Detailberatung - Discussion par articles

leicht wieder einmal auf die Steuerpolitik hinweisen. Wir haben

- gerade was die Hypotheken anbelangt - ein System, das Titel und Ingress, Art. 1,2

meines Erachtens nicht gut ist. Aber das Parlament ist auto- Antrag der Kommission

nom, es entscheidet, wie es das für richtig findet. Im Prinzip Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

kann bei uns jeder Hauseigentümer seine Schulden vom Ein-

kommen abziehen, er hat nur den Eigenmietwert zu ver- Titre et préambule, art. 1,2

steuern. Wenn nun die Liegenschaftenwerte steigen, sind die Proposition de la commission

Banken natürlich bereit, Hypotheken zu geben, auch wenn Adhérer au projet du Conseil fédéral

das Haus schon lange steht, und diese Hypotheken zu erhö-

hen für andere Zwecke. So kommt es dann zu diesen berühm- Angenommen -Adopté

ten Spielen: Die Leute nehmen Geld auf Hypotheken auf, um

es irgendwo zu einem höheren Zinssatz wieder anzulegen. Gesamtabstimmung-Vote sur l'ensemble

Das ist möglich mit Hilfe einer wenig guten und wenig effizien-

ten Steuerpolitik. Man kann es feststellen; aber ändern kann Für Annahme des Beschlussentwurfes 72 Stimmen

ich es nicht, das hätte in Ihrer Hand gelegen. (Einstimmigkeit)

Ich habe noch eine Frage von Herrn Hänggi zu beantworten.

Er ist auch ein Schwarzbube und heisst Peter; also Schwarz- An den Ständerat-Au Conseil des Etats

Peter-Spiele müsste er spielen, nicht ich. Mir liegen sie ohne-

hin nicht. Aber die provocative Frage beantworte ich gern.

Herr Hänggi hat gefragt, ob wir nicht mehr interessiert seien an

vorausbezahlten Steuern. Dazu kann ich ganz klar und 90.008

#ST#

ebenso provokativ sagen, wir wären sehr daran interessiert,

dass die Steuern rechtzeitig bezahlt würden, dass also Gleich-

zeitigkeit bestehen würde zwischen Einkommenserzielung

Alkoholverwaltung. Voranschlag 1990/1991

und Steuerablieferung. Wir beide sind uns in diesem Punkt ei- Régie des alcools. Budget 1990/1991

nig; das ist vor allem eine Frage der zweijährigen Veranlagung

und unseres Förderalismus. Wir müssen uns leider an diese Botschaft und Beschlussentwurf vom 11. April 1990

Zinssätze halten. Wir haben sie für 1990/1991 im April 1989 Message et projet d'arrêté du 11 avril 1990

festgelegt durch eine von mir unterschriebene Verfügung. Da- Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung,

Länggassstrasse 31,3012 Bern

mals waren sie durchaus noch akzeptabel. Wir möchten nicht, S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools,

dass sie sich auf die Steuerzahlungen auswirken. Wir möchten Länggassstrasse 31,3012 Berne

nicht, dass die Leute bevorzugt werden, die vorauszahlen, Beschluss des Ständerates vom 6. Juni 1990

aber sie sollen auch nicht benachteiligt werden. Wir müssen Décision du Conseil des Etats du 6 juin 1990

die Zinssätze so früh festlegen, weil die Kantone ihre Weglei-

tungen für die Steuererklärung drucken müssen. Sie müssen

darin angeben, was bei der Vorauszahlung in Rechnung ge-

stellt werden muss. Deshalb ist das im nachhinein gar nicht zu

korrigieren. Der Zug ist dann abgefahren, und die Zinssätze Frau Spoerry unterbreitet im Namen der Kommission für Ge-

können sich entwickeln, wie sie wollen. Man müsste auch hier sundheit und Umwelt den folgenden schriftlichen Bericht:

andere Entscheide treffen, als Sie sie getroffen haben. Mit der Der Voranschlag der Betriebsrechnung der Alkoholverwal-

einjährigen Veranlagung hätten wir diese Probleme nicht. tung für 1990/1991 sieht einen Reinertrag von 216,1 Millionen

Wegen dem tiefen Zinssatz werden wir in diesem Jahr nur das Franken vor. Im Vergleich zu den im Geschäftsjahr 1988/1989

Geld erhalten, das effektiv bezahlt werden muss, aber kaum erzielten 220,7 Millionen Franken ist der im Voranschlag

Vorauszahlungen. Im Jahre 1988 hingegen waren die Zins- 1990/1991 budgetierte Reinertrag um 4,6 Millionen Franken

8. Juni 1990 N 927 Doppelbesteuerung. Abkommen mit der BRD

niedriger. Das ist vor allem auf den hohen Betriebsaufwand zu- Gesamtabstimmung - Vofe sur l'ensemble

rückzuführen. Die grossen Lagerbestände an Kartoffelflocken

und -mehl können nämlich nur mit finanzieller Hilfe der Alko- Für Annahme des Beschlussentwurfes 73 Stimmen

holverwaltung abgebaut werden. (Einstimmigkeit)

Als Regiebetrieb hat die Alkoholverwaltung einen eigenen, im

Bundesbeschluss über den Voranschlag festgelegten Stellen- An den Bundesrat-Au Conseil fédéral

bestand. Im Geschäftsjahr 1990/1991 darf der durchschnitt-

liche Stellenbestand der Alkoholverwaltung 259 Etatstellen

nicht überschreiten.

Der Voranschlag 1990/1991 sieht Investitionen für bauliche

Anlagen, Betriebseinrichtungen und Alkoholtransportbehälter #ST# 89.070

von insgesamt fast 11 Millionen Franken vor. Dabei handelt es

sich hauptsächlich um die letzten Ausgaben für die Sanierung Doppelbesteuerung. Abkommen

des Alkohollagers Delsberg (1 000 000) und den ersten Teil mit der Bundesrepublik Deutschland

der Kosten für den Erweiterungsbau der Alkoholverwaltung in Double imposition. Convention

Bern (8 000 000). Der Rest wird für die Bürorationalisierung, avec la République fédérale d'Allemagne

die elektronische Datenverarbeitung und das chemisch-tech-

nische Labor veranschlagt. Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. November 1989 (BBIIII, 1509)

Message et projet d'arrêté du 8 novembre 1989 (FF III, 1433)

Mme Spoerry présente au nom de la Commission de la santé Beschluss des Ständerates vom 12. März 1990

Décision du Conseil des Etats du 12 mars 1990

publique et de l'environnement le rapport écrit suivant:

Le budget de la Régie des alcools prévoit un bénéfice net de

216,1 millions de francs pour l'exercice 1990/1991. Comparé

au bénéfice net de l'exercice 1988/1989 - 220,7 millions de

francs-celui qui ressort du budget 1990/1991 sera inférieur de

Herr Oehler unterbreitet im Namen der Wirtschaftskommis-

4,6 millions de francs. Cette baisse est due principalement à

sion den folgenden schriftlichen Bericht:

l'augmentation des charges d'exploitation. Les stocks élevés

de farine et de flocons de pomme de terre ne pourront être

Die deutsche Körperschaftssteuerreform von 1977 führte zu ei-

réduits qu'au moyen d'une aide financière de la Régie des al-

ner Erhöhung der Steuer auf ausgeschütteten Gewinnen von

cools.

Kapitalgesellschaften um rund 50 Prozent und zur vollen Steu-

La Régie des alcools dispose de son propre effectif du person-

ergutschrift der auf den ausgeschütteten Gewinnen lastenden

nel fixé dans l'arrêté fédéral sur le budget. Pour l'exercice

Körperschaftssteuer für in der BRD ansässige Anteilseigner

1990/1991, l'effectif moyen de la Régie des alcools ne doit pas

deutscher Kapitalgesellschaften. Diese beiden Massnahmen

dépasser 259 unités.

führten zu einer Ungleichbehandlung, welche die unverän-

Dans le compte d'investissement 1990/1991, les dépenses

derte Anwendung der Abkommensbestimmungen über die

pour les constructions, les installations d'exploitation et les

Besteuerung der Dividenden schweizerischerseits als unbillig

récipients servant au transport d'alcool totalisent 11 millions

erschienen liess. Eine Milderung der zusätzlichen Steuerbela-

de francs. Il s'agit des derniers investissements pour la rénova-

stung bei wesentlichen Beteiligungen wurde über eine Reduk-

tion de l'entrepôt d'alcool de Delémont (1 000 000) et de la

tion der Kapitalertragssteuer auf Dividenden deutscher Toch-

première partie des coûts de construction d'un bâtiment

complémentaire de la Régie à Berne (8 000 000). Le reste sera tergesellschaften an ihre schweizerischen Muttergesellschaf-

évalué aux dépenses de rationalisation des bureaux, au traite- ten von 25 Prozent auf 15 Prozent im Rahmen eines Protokolls

zum schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkom-

ment électronique des données et au laboratoire chimique et

technique. men im November 1978 wohl erreicht, genügte aber nach

schweizerischer Auffassung nicht, um die negativen Auswir-

kungen des deutschen Körperschaftssteuergesetzes auf

Antrag der Kommission schweizerische Investitionen vollständig zu beseitigen. Der

Der Kommission beantragt einstimmig, den Bundesbe- Bundesrat betrachtete das Protokoll von 1978 lediglich als

schluss über den Voranschlag der Alkoholverwaltung für das eine Zwischenlösung, welche den Weg für eine umfassende,

Geschäftsjahr 1990/1991 zu genehmigen. den gegenseitigen Interessen genügend Rechnung tragende

Neuordnung der Dividendenbesteuerung freimachen sollte.

Proposition de la commission In den anschliessenden Verhandlungen verlangte die

La commission propose à l'unanimité d'approuver l'arrêté sur Schweiz ursprünglich die Gewährung der vollen Körper-

le budget de la Régie fédérale des alcools pour l'exercice schaftssteuergutschrift über die Grenze bei gleichzeitiger Sen-

1990/1991. kung der Kapitalertragssteuer. Dies wurde von der BRD mit

dem Hinweis, sie habe bisher noch keinem Vertragspartner

die Steuergutschrift über die Grenze zugestanden, abgelehnt.

Eintreten ist obligatorisch Die BRD zeigte sich dann aber zu einer Absenkung der deut-

L'entrée en matière est acquise de plein droit schen Kapitalertragssteuer bereit, die in bezug auf den Direkt-

besitz (Beteiligung von 20 Prozent und mehr) gegenseitig vor-

Bundesbeschluss - Arrêté fédéral genommen werden müsse. Ein Lösungsvorschlag von deut-

scher Seite sah dann eine schrittweise Absenkung der Kapital-

ertragssteuer beim Direktbesitz auf 5 Prozent vor, sofern die

Detailberatung - Discussion par articles Schweiz bereit sei, die Verrechnungssteuer in gleichem

Masse herabzusetzen. Beim Streubesitz (Beteiligung von we-

Titel und Ingress, Art. 1-3 niger als 20 Prozent) war die BRD bereit, einseitig eine zusätz-

Antrag der Kommission liche Entlastung von 5 Prozent vom Bruttobetrag der Dividen-

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates den zu gewähren, sofern diese im Ergebnis dem Streubesitzer

zukommt.

Mit diesem Lösungsvorschlag versuchte die BRD, weitere For-

Titre et préambule, art. 1 - 3 derungen durchzusetzen. Die Schweiz bekundete ihre Bereit-

Proposition de la commission schaft, darüber zu einem späteren Zeitpunkt zu verhandeln,

Adhérer à la décision du Conseil des Etats was die deutsche Delegation aber nicht davon abhielt, zu ei-

nem späteren Zeitpunkt mit Bezug auf die Genussrechtsver-

Angenommen - Adopté gütungen auf ihre Haltung zurückzukommen. Sie knüpfte den

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Alkoholverwaltung. Voranschlag 1990/1991

Régie des alcools. Budget 1990/1991

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 90.008

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.06.1990 - 08:00

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Data

Seite 926-927

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Ref. No 20 018 652

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