Government Reviews Housing Subsidy Limits and Funding
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to increase housing subsidies and revise income limits for these subsidies. The government stated that while it had already increased funds for housing promotion and was reviewing the income limits, the specific request in the motion could not be formally passed as a motion. Therefore, it was converted into a postulate, meaning the government would consider the concerns raised, but was not bound by the motion's specific proposals.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 51 und 52 WEG; Government Reviews Housing Subsidy Limits and Funding: The government stated that while it had already increased funds for housing promotion and was reviewing the income limits, the specific request in the motion could not be formally passed as a motion. Therefore, it was converted into a postulate, meaning the government would consider the concerns raised, but was not bound by the motion's specific proposals.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThese articles are cited as the legal basis for providing increased support to non-profit housing developers for the acquisition of existing residential buildings.
Volltext
Motion Rechsteiner 694 N 23 mars 1990
Die Einfuhr von Landschildkröten sollte daher nur noch aus- #ST# 89.828
nahmsweise für zoologische Gärten oder die zoologische For-
schung gestattet werden.
Motion Rechsteiner
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Erhöhung der Kredite
vom 28. Februar 1990 für die Wohnbauförderung
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1990
Nach den Feststellungen, die im Anschlussan den Import von Aide fédérale au logement.
Landschildkröten im Jahre 1989 gemacht wurden, hat das Augmentation des crédits
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) veranlasst, dass die Si-
tuation im Herkunftsland, der Türkei, durch Experten abgeklärt
wird. Bis zum Abschluss dieser Abklärungen erteilt das Amt
keine Einfuhrbewilligungen für Landschildkröten mehr. An-
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1989
schliessend wird der Bundesrat über den Erlass eines definiti-
Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend eine Erhöhung
ven Einfuhrverbots befinden.
der Kreditmittel für die Wohnbauförderung gemäss Wohnbau-
Die europäischen Landschildkröten gelten nicht als unmittel-
und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) in die Wege zu leiten,
bar bedroht, sondern dürfen aufgrund des Uebereinkommens
um folgende Massnahmen zu ermöglichen:
über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freile-
1. der vermehrte Erwerb von bestehenden Wohnbauten durch
bender Tiere und Pflanzen mit entsprechender Genehmigung
gemeinnützige Wohnbauträger;
gehandelt werden.
2. die Ausrichtung der Zusatzverbilligung an die Mieterinnen
In der EG gilt ein weitergehendes Verbot der gewerblichen
und Mieter der betreffenden Wohnungen, sofern sie die ent-
Einfuhr europäischer Landschildkröten. In der Schweiz und in
sprechenden Voraussetzungen erfüllen;
Liechtenstein ist die Einfuhr gewerblicher Sendungen, wie der
3. eine allgemeine Erhöhung der Einkommensgrenzen für die
Motionär zutreffend festhält, zeitlich und betreffend die Min-
Ausrichtung der Zusatzverbilligung.
destgrösse beschränkt. Zusätzlich zu den Anforderungen des
Artenschutzes müssen bei gewerblichen Sendungen tier- Texte de la motion du 15 décembre 1989
schutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Diese betref- Le Conseil fédéral est chargé de préparer immédiatement une
fen die vorgesehene Unterbringung der Tiere beim Importeur, augmentation des moyens de crédit destinés à l'aide à la
welche vor der Bewilligungserteilung von der kantonalen Be- construction de logements, comme le prévoit la loi fédérale
hörde zu überprüfen ist, sowie den Transport. Die erschwerten encourageant la construction et l'accession à la propriété de
Einfuhrbedingungen hatten zur Folge, dass Landschildkröten logements (LCAP), de façon que les mesures suivantes puis-
seit einigen Jahren nicht mehr in Einzelsendungen, sondern in sent être prises:
einem einzigen, grösseren Transport eingeführt werden. 1. multiplier les possibilités d'acquisition d'immeubles exis-
Diese Einfuhren gaben bisher wenig Grund zu Beanstandun- tants, par l'intermédiaire de maîtres d'ouvrage d'utilité publi-
gen. que;
Die Tierseuchengesetzgebung erfasst nur Krankheiten, die 2. accorder un abaissement supplémentaire aux locataires
dem Menschen gefährlich werden oder erhebliche Verluste des logements en question, dans la mesure où ils remplissent
bei Nutztieren verursachen können. Schildkrötenkrankheiten les conditions requises;
sind nicht Gegenstand der Tierseuchengesetzgebung und bei 3. élargir, de façon générale, les limites de revenu pour l'octroi
der Einfuhr werden keine diesbezüglichen Bedingungen und de l'abaissement supplémentaire.
Auflagen gemacht. Das BVET hat jedoch sogleich, nachdem
ihm Fälle von Erkrankungen importierter Landschildkröten ge- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin
meldet wurden, Kontakte zu veterinärmedizinischen Speziali- Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Braunschweig, Bundi,
sten und zur «Schildkröteninteressengemeinschaft Schweiz», Carobbio, Danuser, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Hafner Ur-
einer Vereinigung von Schildkrötenhaltern und -Züchtern, auf- sula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuen-
genommen. Die Fachleute bestätigten, dass die Virusinfektion berger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Matthey, Mauch Ur-
der Schildkröten nicht auf den Menschen übertragbar ist. sula, Meizoz, Mort, Neukomm, Ott, Pitteloud, Reimann Fritz,
Bis anhin bestand kein Grund, die Einfuhr mediterraner Land- Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Zü-
schildkröten aus Tierschutzgründen zu verbieten oder an Be- ger (34)
dingungen zu knüpfen, die weiter gehen als die vorgenann-
ten. Nach Vorliegen des einleitend erwähnten Expertenbe- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
richts wird der Bundesrat den Erlass eines Einfuhrverbots oder Die herrschende Wohnungsnot erfordert ein verstärktes Enga-
sonstiger einschränkender Massnahmen prüfen. Bis dahin er- gement des Bundes auch im Bereiche der Wohnbauförde-
teilt das BVET, wie oben erwähnt, keine Einfuhrbewilligungen rung. Die dafür eingesetzten Mittel sind im Vergleich zu den
für Landschildkröten. Bedürfnissen viel zu gering. Besonders prekär ist die Lage für
Der Erlass eines Einfuhrverbots für mediterrane Landschild- Bezügerinnen und Bezüger geringer, zunehmend aber auch
kröten wäre eine Massnahme im delegierten Rechtsetzungs- für diejenigen mittlerer (z. B. Familien mit Kindern) Einkom-
bereich des Bundesrates. DerVorstoss kann aus formal recht- men geworden, welche auf preisgünstige Wohnungen ange-
lichen Gründen nicht als Motion überwiesen werden. Der Bun- wiesen sind.
desrat ist aber bereit, die Anliegen der Motion zu prüfen. Neubauwohnungen sind heute aus verschiedenen Gründen
(Bodenpreise, Baukosten usw.) relativ teuer. Deshalb ist es
Schriftliche Erklärung des Bundesrates nötig, stärker als bisher auch bestehende Wohnungen und
Déclaration écrite du Conseil fédéral ihre Erhaltung zu fördern, unabhängig davon, ob gleichzeitig
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- eine Erneuerung erfolgt.
deln. Gestützt auf Artikel 51 und 52 WEG ist gemeinnützigen Wohn-
bauträgern für den Erwerb von bestehenden Wohnbauten
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat eine verstärkte Unterstützung zukommen zu lassen; die Miet-
zinse dieser Wohnungen sollen durch die Ausrichtung der Zu-
satzverbilligung gesenkt werden können, sofern die Bewoh-
nerinnen und Bewohner die Voraussetzungen erfüllen. Dar-
über hinaus ist es angesichts der stark gestiegenen Mietzinse
unumgänglich geworden, den Bezügerkreis für die Zusatz-
verbilligung zu erweitern, indem die Einkommensgrenzen er-
höht werden. Dies bedingt ebenfalls eine Aufstockung der Kre-
ditmittel.
23. März 1990 N 695 Motion Nussbaumer
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schriftliche Begründung - Développement par écrit
vom 14. Februar 1990 1. Die der Motion zugrunde gelegte Idee entspricht der Kon-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 février 1990 kretisierung der am Seminar des Schweizerischen Bauern-
Die Motion verlangt, dass die Kredite zur Förderung der ge- verbandes und des Schweizerischen Naturschutzverbandes
meinnützigen Wohnbauträger erhöht werden sollen. Diesem vom 23. April 1987 in Ölten ausformulierten Thesen:
Anliegen wurde im Prinzip bereits Rechnung getragen. Im Vor- 11. Eine Akzentverschiebung in der Landwirtschaftspolitik soll
anschlag 1989 waren für Kredite zur Förderung von gemein- vollzogen werden.
nützigen Wohnbauträgern 8 Millionen Franken eingesetzt. Im Dem im Sechsten Landwirtschaftsbericht formulierten Ober-
Budget 1990 ist ein Betrag von 11 Millionen Franken vorgese- ziel des Schutzes und der Pflege der Kulturlandschaft soll eine
hen. Eine künftige weitere Erhöhung ist offen. grössere Nachachtung verschafft werden.
Ferner verlangt die Motion bei der Zusatzverbilligung eine Er- 12. Die Landwirtschaftsoll naturnaher produzieren.
weiterung des Bezügerkreises. Dieses Anliegen wird im Rah- Eine umweltgerechte Anbauweise (mit weniger Pestiziden
men der Revision der Verordnung zum Wohnbau- und Eigen- und mineralischen Stickstoffdüngern) wird heute vermehrt ge-
tumsförderungsgesetz geprüft. Der entsprechende Entwurf ist fordert (z. B. wegen der Nitratbelastung des Grundwassers).
zurzeit bei den Kantonen in Vernehmlassung. Eine Produktion mit geringerem Hilfsstoffeinsatz kann mithel-
Da gewisse Anliegen des Motionärs noch Gegenstand eines fen, die Ueberproduktion in gewissen Bereichen zu verrin-
Vernehmlassungsverfahrens bilden, erscheint dem Bundes- gern.
rat die Umwandlung in ein Postulat angezeigt. 13. .Die Mitarbeit der Bauern soll freiwillig sein.
Eine konstruktive Zusammenarbeit ist nur in einem positiven
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Geiste möglich. Ein System der Anreize ist einem System der
Déclaration écrite du Conseil fédéral Verbote vorzuziehen.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- 14. Die Landwirtschaft soll die Pflege der Landschaft selbst an
deln. die Hand nehmen.
Die Bauern können diese Pflege am effizientesten und am
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat sachgerechtesten durchführen. Zudem könnte sich die Land-
wirtschaft mit der Uebernahme dieser Arbeiten eine neue Ein-
kommensquelle erschliessen, was bei den zurzeit schwieri-
gen Einkommensverhältnissen sehr zu wünschen wäre.
2. Der Uebergang von der produktionsorientierten Landwirt-
schaft zu einem naturnahen Landbau mutet dem Bauern eine
#ST# 89.830 zweifache Aufgabe zu: die Produktion von Nahrungsmitteln
von hoher innerer Qualität und die Riege der Landschaft. Es
Motion Nussbaumer sind neue Organisationsstrukturen zu schaffen, die dem Bau-
ern einen Anreiz bringen, diese Aufgaben im Dienste der Natur
Naturnaher Landbau. und der Volkswirtschaft zu übernehmen. Am geeignetsten
Förderung der Vertragsproduktion wäre eine Vertragsproduktion auf freiwilliger Basis.
Méthodes naturelles de culture 3. Ziele der Vertragsproduktion
31. Die Einkommenspolitik ist nicht mehr auf Produktionsstei-
et production sous contrat
gerungen, sondern vermehrt auf die Abgeltung der ökologi-
schen Leistungen der Landwirtschaft auszurichten.
32. Die Mehrheit der bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe soll
in den nächsten zehn Jahren auf eine möglichst flächen-
Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1989 deckende, umweltgerechte integrierte Produktion umgestellt
Der Bundesrat erhält den Auftrag, die landwirtschaftliche Ge- werden, um den Naturhaushalt in der Agrarlandschaft flächen-
setzgebung zu ergänzen und bezüglich der flächenbezoge- deckend wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
nen Direktzahlungen anzupassen, damit vor allem jene Land- 33. Vertragsbetriebe haben den Zielvorstellungen des revi-
wirtschaftsbetriebe gefördert werden, welche vertraglich ihre dierten Gewässerschutzgesetzes und des Tierschutzgesetzes
gesamte Produktion auf naturnahe, umweltschonende Land- zu entsprechen. Ebenso haben sie ihren Betrieb im Sinne von
baumethoden umstellen. Bauernfamilien, welche sich unter- Artikel 31 bis Absatz 3 BV landesüblich gut zu bewirtschaften.
schriftlich verpflichten, in geregelter Fruchtfolge qualitativ 34. Schaffung eines neuen Berufsbildes für den Bauernstand.
hochwertige Nahrungsmittel zu produzieren und die Pflege Als tüchtig soll inskünftig jener Landwirt gelten, der aus dem
der Umwelt sowie der Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Ar- eigenen Boden mit geringem Futterzukauf und restriktiver
tenvielfalt usw.) zu übernehmen, sollen für ihre ökologischen Hilfsstoffanwendung, Produkte von hoher innerer Qualität er-
Leistungen angemessen entschädigt werden. zeugt und der Umwelt Sorge trägt.
4. Verwirklichungsmöglichkeit
Texte de la motion du 15 décembre 1989 Die Erfahrung zeigt, dass sich die Bauern nur widerwillig an
Le Conseil fédéral est chargé de compléter la législation sur Verbote und Vorschriften halten. Sie halten indessen Verträge,
l'agriculture et de réajuster les paiements directs à la surface die sie freiwillig unterschreiben, sehr pflichtbewusst ein.
de manière à favoriser les exploitations agricoles qui s'enga- Der an der Vertragsproduktion interessierte Landwirt schliesst
gent contractuellement à pratiquer pour la totalité de leur pro- mit einer von den Kantonen bezeichneten Trägerorganisation
duction des méthodes de culture écologiques et naturelles. einen mehrjährigen privatrechtlichen Vertrag ab. Den Kanto-
Les familles paysannes qui s'engagent formellement à pro- nen stehen zur Durchführung die landwirtschaftliche Betriebs-
duire des denrées alimentaires de haute qualité en pratiquant beratung, die Bauernorganisationen, die Naturschutzkreise
un assolement régulier, et à ménager l'environnement et les usw. zur Verfügung. Die staatlich subventionierte Betriebs-
bases vitales (sol, eau, diversité des espèces notamment), se- beratung kann wegen des guten Ausbildungsstandes der jun-
ront équitablement indemnisées pour leurs prestations écolo- gen Bauern mehr und mehr von der produktionssteigernden
giques. Beratung zurückgezogen und in der neuen Aufgabe einge-
setztwerden.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Baggi, Blatter, Bürgi, Bütti- 5. Förderung der Vertragsproduktion
ker, Caccia, Cotti, Daepp, Darbellay, David, Déglise, Dietrich, Die von den Vertragsproduzenten erbrachte ökologische Lei-
Dormann, Ducret, Engler, Eppenberger Susi, Grassi, Hänggi, stung soll jährlich abgegolten werden. Die Entschädigung der
Hess Peter, Hildbrand, Humbel, Iten, Kühne, Luder, Maître, Umweltleistung besteht nicht aus der Abgeltung der Differenz
Paccolat, Portmann, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnider, Sei- zwischen Maximalerträgen und naturnaher Produktion. Inte-
ler Rolf, Stamm, Theubet, Wanner, Wellauer, Widrig (35) griert produzierende Landwirte nehmen mehr Risiko auf sich.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Rechsteiner Erhöhung der Kredite für die Wohnbauförderung
Motion Rechsteiner Aide fédérale au logement. Augmentation des crédits
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.828
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 694-695
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Ref. No 20 018 427
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