Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-828 KI-generiert

Government Reviews Housing Subsidy Limits and Funding

Geschäftsnummer VPB 89-828
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion to increase housing subsidies and revise income limits for these subsidies. The government stated that while it had already increased funds for housing promotion and was reviewing the income limits, the specific request in the motion could not be formally passed as a motion. Therefore, it was converted into a postulate, meaning the government would consider the concerns raised, but was not bound by the motion's specific proposals.

Legislator-Regeste

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Art. 51 und 52 WEG; Government Reviews Housing Subsidy Limits and Funding: The government stated that while it had already increased funds for housing promotion and was reviewing the income limits, the specific request in the motion could not be formally passed as a motion. Therefore, it was converted into a postulate, meaning the government would consider the concerns raised, but was not bound by the motion's specific proposals.

Schlagwörter

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Wohnbauförderung Subvention Einkommenserhöhung Verfahren zur Kontrolle von Beihilfen Kognitionsbeschränkung Haushaltabklärung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 51 und 52 WEG

These articles are cited as the legal basis for providing increased support to non-profit housing developers for the acquisition of existing residential buildings.

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Volltext

Motion Rechsteiner 694 N 23 mars 1990

Die Einfuhr von Landschildkröten sollte daher nur noch aus- #ST# 89.828

nahmsweise für zoologische Gärten oder die zoologische For-

schung gestattet werden.

Motion Rechsteiner

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Erhöhung der Kredite

vom 28. Februar 1990 für die Wohnbauförderung

Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1990

Nach den Feststellungen, die im Anschlussan den Import von Aide fédérale au logement.

Landschildkröten im Jahre 1989 gemacht wurden, hat das Augmentation des crédits

Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) veranlasst, dass die Si-

tuation im Herkunftsland, der Türkei, durch Experten abgeklärt

wird. Bis zum Abschluss dieser Abklärungen erteilt das Amt

keine Einfuhrbewilligungen für Landschildkröten mehr. An-

Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1989

schliessend wird der Bundesrat über den Erlass eines definiti-

Der Bundesrat wird eingeladen, umgehend eine Erhöhung

ven Einfuhrverbots befinden.

der Kreditmittel für die Wohnbauförderung gemäss Wohnbau-

Die europäischen Landschildkröten gelten nicht als unmittel-

und Eigentumsförderungsgesetz (WEG) in die Wege zu leiten,

bar bedroht, sondern dürfen aufgrund des Uebereinkommens

um folgende Massnahmen zu ermöglichen:

über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freile-

1. der vermehrte Erwerb von bestehenden Wohnbauten durch

bender Tiere und Pflanzen mit entsprechender Genehmigung

gemeinnützige Wohnbauträger;

gehandelt werden.

2. die Ausrichtung der Zusatzverbilligung an die Mieterinnen

In der EG gilt ein weitergehendes Verbot der gewerblichen

und Mieter der betreffenden Wohnungen, sofern sie die ent-

Einfuhr europäischer Landschildkröten. In der Schweiz und in

sprechenden Voraussetzungen erfüllen;

Liechtenstein ist die Einfuhr gewerblicher Sendungen, wie der

3. eine allgemeine Erhöhung der Einkommensgrenzen für die

Motionär zutreffend festhält, zeitlich und betreffend die Min-

Ausrichtung der Zusatzverbilligung.

destgrösse beschränkt. Zusätzlich zu den Anforderungen des

Artenschutzes müssen bei gewerblichen Sendungen tier- Texte de la motion du 15 décembre 1989

schutzrechtliche Anforderungen erfüllt werden. Diese betref- Le Conseil fédéral est chargé de préparer immédiatement une

fen die vorgesehene Unterbringung der Tiere beim Importeur, augmentation des moyens de crédit destinés à l'aide à la

welche vor der Bewilligungserteilung von der kantonalen Be- construction de logements, comme le prévoit la loi fédérale

hörde zu überprüfen ist, sowie den Transport. Die erschwerten encourageant la construction et l'accession à la propriété de

Einfuhrbedingungen hatten zur Folge, dass Landschildkröten logements (LCAP), de façon que les mesures suivantes puis-

seit einigen Jahren nicht mehr in Einzelsendungen, sondern in sent être prises:

einem einzigen, grösseren Transport eingeführt werden. 1. multiplier les possibilités d'acquisition d'immeubles exis-

Diese Einfuhren gaben bisher wenig Grund zu Beanstandun- tants, par l'intermédiaire de maîtres d'ouvrage d'utilité publi-

gen. que;

Die Tierseuchengesetzgebung erfasst nur Krankheiten, die 2. accorder un abaissement supplémentaire aux locataires

dem Menschen gefährlich werden oder erhebliche Verluste des logements en question, dans la mesure où ils remplissent

bei Nutztieren verursachen können. Schildkrötenkrankheiten les conditions requises;

sind nicht Gegenstand der Tierseuchengesetzgebung und bei 3. élargir, de façon générale, les limites de revenu pour l'octroi

der Einfuhr werden keine diesbezüglichen Bedingungen und de l'abaissement supplémentaire.

Auflagen gemacht. Das BVET hat jedoch sogleich, nachdem

ihm Fälle von Erkrankungen importierter Landschildkröten ge- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin

meldet wurden, Kontakte zu veterinärmedizinischen Speziali- Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, Braunschweig, Bundi,

sten und zur «Schildkröteninteressengemeinschaft Schweiz», Carobbio, Danuser, Eggenberg-Thun, Fankhauser, Hafner Ur-

einer Vereinigung von Schildkrötenhaltern und -Züchtern, auf- sula, Haller, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuen-

genommen. Die Fachleute bestätigten, dass die Virusinfektion berger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Matthey, Mauch Ur-

der Schildkröten nicht auf den Menschen übertragbar ist. sula, Meizoz, Mort, Neukomm, Ott, Pitteloud, Reimann Fritz,

Bis anhin bestand kein Grund, die Einfuhr mediterraner Land- Stappung, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Zü-

schildkröten aus Tierschutzgründen zu verbieten oder an Be- ger (34)

dingungen zu knüpfen, die weiter gehen als die vorgenann-

ten. Nach Vorliegen des einleitend erwähnten Expertenbe- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

richts wird der Bundesrat den Erlass eines Einfuhrverbots oder Die herrschende Wohnungsnot erfordert ein verstärktes Enga-

sonstiger einschränkender Massnahmen prüfen. Bis dahin er- gement des Bundes auch im Bereiche der Wohnbauförde-

teilt das BVET, wie oben erwähnt, keine Einfuhrbewilligungen rung. Die dafür eingesetzten Mittel sind im Vergleich zu den

für Landschildkröten. Bedürfnissen viel zu gering. Besonders prekär ist die Lage für

Der Erlass eines Einfuhrverbots für mediterrane Landschild- Bezügerinnen und Bezüger geringer, zunehmend aber auch

kröten wäre eine Massnahme im delegierten Rechtsetzungs- für diejenigen mittlerer (z. B. Familien mit Kindern) Einkom-

bereich des Bundesrates. DerVorstoss kann aus formal recht- men geworden, welche auf preisgünstige Wohnungen ange-

lichen Gründen nicht als Motion überwiesen werden. Der Bun- wiesen sind.

desrat ist aber bereit, die Anliegen der Motion zu prüfen. Neubauwohnungen sind heute aus verschiedenen Gründen

(Bodenpreise, Baukosten usw.) relativ teuer. Deshalb ist es

Schriftliche Erklärung des Bundesrates nötig, stärker als bisher auch bestehende Wohnungen und

Déclaration écrite du Conseil fédéral ihre Erhaltung zu fördern, unabhängig davon, ob gleichzeitig

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- eine Erneuerung erfolgt.

deln. Gestützt auf Artikel 51 und 52 WEG ist gemeinnützigen Wohn-

bauträgern für den Erwerb von bestehenden Wohnbauten

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat eine verstärkte Unterstützung zukommen zu lassen; die Miet-

zinse dieser Wohnungen sollen durch die Ausrichtung der Zu-

satzverbilligung gesenkt werden können, sofern die Bewoh-

nerinnen und Bewohner die Voraussetzungen erfüllen. Dar-

über hinaus ist es angesichts der stark gestiegenen Mietzinse

unumgänglich geworden, den Bezügerkreis für die Zusatz-

verbilligung zu erweitern, indem die Einkommensgrenzen er-

höht werden. Dies bedingt ebenfalls eine Aufstockung der Kre-

ditmittel.

23. März 1990 N 695 Motion Nussbaumer

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schriftliche Begründung - Développement par écrit

vom 14. Februar 1990 1. Die der Motion zugrunde gelegte Idee entspricht der Kon-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 février 1990 kretisierung der am Seminar des Schweizerischen Bauern-

Die Motion verlangt, dass die Kredite zur Förderung der ge- verbandes und des Schweizerischen Naturschutzverbandes

meinnützigen Wohnbauträger erhöht werden sollen. Diesem vom 23. April 1987 in Ölten ausformulierten Thesen:

Anliegen wurde im Prinzip bereits Rechnung getragen. Im Vor- 11. Eine Akzentverschiebung in der Landwirtschaftspolitik soll

anschlag 1989 waren für Kredite zur Förderung von gemein- vollzogen werden.

nützigen Wohnbauträgern 8 Millionen Franken eingesetzt. Im Dem im Sechsten Landwirtschaftsbericht formulierten Ober-

Budget 1990 ist ein Betrag von 11 Millionen Franken vorgese- ziel des Schutzes und der Pflege der Kulturlandschaft soll eine

hen. Eine künftige weitere Erhöhung ist offen. grössere Nachachtung verschafft werden.

Ferner verlangt die Motion bei der Zusatzverbilligung eine Er- 12. Die Landwirtschaftsoll naturnaher produzieren.

weiterung des Bezügerkreises. Dieses Anliegen wird im Rah- Eine umweltgerechte Anbauweise (mit weniger Pestiziden

men der Revision der Verordnung zum Wohnbau- und Eigen- und mineralischen Stickstoffdüngern) wird heute vermehrt ge-

tumsförderungsgesetz geprüft. Der entsprechende Entwurf ist fordert (z. B. wegen der Nitratbelastung des Grundwassers).

zurzeit bei den Kantonen in Vernehmlassung. Eine Produktion mit geringerem Hilfsstoffeinsatz kann mithel-

Da gewisse Anliegen des Motionärs noch Gegenstand eines fen, die Ueberproduktion in gewissen Bereichen zu verrin-

Vernehmlassungsverfahrens bilden, erscheint dem Bundes- gern.

rat die Umwandlung in ein Postulat angezeigt. 13. .Die Mitarbeit der Bauern soll freiwillig sein.

Eine konstruktive Zusammenarbeit ist nur in einem positiven

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Geiste möglich. Ein System der Anreize ist einem System der

Déclaration écrite du Conseil fédéral Verbote vorzuziehen.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- 14. Die Landwirtschaft soll die Pflege der Landschaft selbst an

deln. die Hand nehmen.

Die Bauern können diese Pflege am effizientesten und am

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat sachgerechtesten durchführen. Zudem könnte sich die Land-

wirtschaft mit der Uebernahme dieser Arbeiten eine neue Ein-

kommensquelle erschliessen, was bei den zurzeit schwieri-

gen Einkommensverhältnissen sehr zu wünschen wäre.

2. Der Uebergang von der produktionsorientierten Landwirt-

schaft zu einem naturnahen Landbau mutet dem Bauern eine

#ST# 89.830 zweifache Aufgabe zu: die Produktion von Nahrungsmitteln

von hoher innerer Qualität und die Riege der Landschaft. Es

Motion Nussbaumer sind neue Organisationsstrukturen zu schaffen, die dem Bau-

ern einen Anreiz bringen, diese Aufgaben im Dienste der Natur

Naturnaher Landbau. und der Volkswirtschaft zu übernehmen. Am geeignetsten

Förderung der Vertragsproduktion wäre eine Vertragsproduktion auf freiwilliger Basis.

Méthodes naturelles de culture 3. Ziele der Vertragsproduktion

31. Die Einkommenspolitik ist nicht mehr auf Produktionsstei-

et production sous contrat

gerungen, sondern vermehrt auf die Abgeltung der ökologi-

schen Leistungen der Landwirtschaft auszurichten.

32. Die Mehrheit der bäuerlichen Landwirtschaftsbetriebe soll

in den nächsten zehn Jahren auf eine möglichst flächen-

Wortlaut der Motion vom 15. Dezember 1989 deckende, umweltgerechte integrierte Produktion umgestellt

Der Bundesrat erhält den Auftrag, die landwirtschaftliche Ge- werden, um den Naturhaushalt in der Agrarlandschaft flächen-

setzgebung zu ergänzen und bezüglich der flächenbezoge- deckend wieder ins Gleichgewicht zu bringen.

nen Direktzahlungen anzupassen, damit vor allem jene Land- 33. Vertragsbetriebe haben den Zielvorstellungen des revi-

wirtschaftsbetriebe gefördert werden, welche vertraglich ihre dierten Gewässerschutzgesetzes und des Tierschutzgesetzes

gesamte Produktion auf naturnahe, umweltschonende Land- zu entsprechen. Ebenso haben sie ihren Betrieb im Sinne von

baumethoden umstellen. Bauernfamilien, welche sich unter- Artikel 31 bis Absatz 3 BV landesüblich gut zu bewirtschaften.

schriftlich verpflichten, in geregelter Fruchtfolge qualitativ 34. Schaffung eines neuen Berufsbildes für den Bauernstand.

hochwertige Nahrungsmittel zu produzieren und die Pflege Als tüchtig soll inskünftig jener Landwirt gelten, der aus dem

der Umwelt sowie der Lebensgrundlagen (Boden, Wasser, Ar- eigenen Boden mit geringem Futterzukauf und restriktiver

tenvielfalt usw.) zu übernehmen, sollen für ihre ökologischen Hilfsstoffanwendung, Produkte von hoher innerer Qualität er-

Leistungen angemessen entschädigt werden. zeugt und der Umwelt Sorge trägt.

4. Verwirklichungsmöglichkeit

Texte de la motion du 15 décembre 1989 Die Erfahrung zeigt, dass sich die Bauern nur widerwillig an

Le Conseil fédéral est chargé de compléter la législation sur Verbote und Vorschriften halten. Sie halten indessen Verträge,

l'agriculture et de réajuster les paiements directs à la surface die sie freiwillig unterschreiben, sehr pflichtbewusst ein.

de manière à favoriser les exploitations agricoles qui s'enga- Der an der Vertragsproduktion interessierte Landwirt schliesst

gent contractuellement à pratiquer pour la totalité de leur pro- mit einer von den Kantonen bezeichneten Trägerorganisation

duction des méthodes de culture écologiques et naturelles. einen mehrjährigen privatrechtlichen Vertrag ab. Den Kanto-

Les familles paysannes qui s'engagent formellement à pro- nen stehen zur Durchführung die landwirtschaftliche Betriebs-

duire des denrées alimentaires de haute qualité en pratiquant beratung, die Bauernorganisationen, die Naturschutzkreise

un assolement régulier, et à ménager l'environnement et les usw. zur Verfügung. Die staatlich subventionierte Betriebs-

bases vitales (sol, eau, diversité des espèces notamment), se- beratung kann wegen des guten Ausbildungsstandes der jun-

ront équitablement indemnisées pour leurs prestations écolo- gen Bauern mehr und mehr von der produktionssteigernden

giques. Beratung zurückgezogen und in der neuen Aufgabe einge-

setztwerden.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Baggi, Blatter, Bürgi, Bütti- 5. Förderung der Vertragsproduktion

ker, Caccia, Cotti, Daepp, Darbellay, David, Déglise, Dietrich, Die von den Vertragsproduzenten erbrachte ökologische Lei-

Dormann, Ducret, Engler, Eppenberger Susi, Grassi, Hänggi, stung soll jährlich abgegolten werden. Die Entschädigung der

Hess Peter, Hildbrand, Humbel, Iten, Kühne, Luder, Maître, Umweltleistung besteht nicht aus der Abgeltung der Differenz

Paccolat, Portmann, Ruckstuhl, Schmidhalter, Schnider, Sei- zwischen Maximalerträgen und naturnaher Produktion. Inte-

ler Rolf, Stamm, Theubet, Wanner, Wellauer, Widrig (35) griert produzierende Landwirte nehmen mehr Risiko auf sich.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Rechsteiner Erhöhung der Kredite für die Wohnbauförderung

Motion Rechsteiner Aide fédérale au logement. Augmentation des crédits

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.828

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.03.1990 - 08:00

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Data

Seite 694-695

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Ref. No 20 018 427

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