Pharmaceutical Export Controls
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed a motion concerning the export of pharmaceuticals, arguing that many medications sold in developing countries were deemed irrational or not essential, with a significant portion unregistered in Switzerland. The court reasoned that exporting countries bear responsibility for consumer protection in developing nations and should implement export controls at the source, similar to measures already being considered or enacted in other exporting countries, thus proposing federal legislation for nationwide export control of pharmaceuticals.
Legislator-Regeste
KI-generiertPharmaceutical Export Controls: Ausfuhrkontrollen in Kraft oder in Ausarbeitung (z. B. in der auch von Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Motion Hänggi 1250 N 22 juin 1990
müssen 48 Prozent der 1084 Medikamente, welche die Phar- #ST# 89.789
maindustrie in 51 Drittwelt-Lander verkaufte, als nicht sinnvoll
beurteilt werden. Nur gerade 17 Prozent der Präparate gehö-
ren dabei zur Liste der «Essentiellen Medikamente», wie sie
Motion Hänggi
die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt. Die mit Bundeslösung für Familienzulagen
Abstand bedeutendste Untergruppe der negativ bewerteten Allocations familiales.
Medikamente sind «irrationale Kombinationspräparate». Bei-
nahe ein Drittel (31 Prozent oder 339 Medikamente) der in die Réglementation fédérale
Dritte Welt ausgeführten Medikamente sind in der Schweiz
selbst gar nicht registriert. Von diesen sind 59 Prozent als nicht
sinnvoll zu bewerten.
Angesichts der sehr komplexen Anforderungen, die der Um- Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1989
gang mit derartigen Substanzen stellt, sind die Behörden vie- Besonders im Zusammenhang mit den Koordinationsproble-
ler Länder in der Dritten Welt bei der Kontrolle überfordert. Es men mit der EG und mit den anstehenden Schwierigkeiten im
ist daher offensichtlich, dass die Exportländer eine gewisse Asylbereich drängt sich eine Bundeslösung der Familienzula-
Verantwortung tragen. Die Bevölkerung der Dritten Welt darf gen auf. Staatsvertragliche Lösungen sind bei 26 verschiede-
nicht als Drittklassmenschen angesehen werden. Es liegt in nen kantonalen Regelungen kaum vorstellbar.
der Hand der Exportländer, die Konsumenten und Konsumen- Der Bundesrat wird deshalb ersucht, ein Bundesgesetz für
tinnen auch in der Dritten Welt vor Schäden durch exportierte eine .gesamtschweizerische Familienzulagenordnung auszu-
Medikamente zu schützen, und zwar durch Massnahmen, wel- arbeiten. Dabei ist folgenden Punkten besondere Beachtung
che an der Quelle anzusetzen sind. Daher sind in verschiede- zu schenken:
nen Arzneimittel exportierenden Ländern bereits gesetzliche 1. Ein Zulagenanspruch muss für jedes Kind bestehen, also
Ausfuhrkontrollen in Kraft oder in Ausarbeitung (z. B. in der auch von Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen.
Bundesrepublik Deutschland). Der Bundesrat soll daher mit 2. Gesamtschweizerische Regelung der Rechtsstellung von
dieser Motion beauftragt werden, dem Parlament baldmög- EG-Bürgern, übrigen Ausländern und Asylbewerbern.
lichst Massnahmen oder einen Gesetzesentwurf zu unterbrei- 3. Die Durchführung einer solchen Bundeslösung soll den be-
ten, um eine gesamtschweizerische Exportkontrolle von Arz- stehenden AHV-Kassen der Kantone, der Verbände und des
neimitteln zu ermöglichen. Gleichzeitig könnte damit unter Bundes übertragen werden.
Umständen auch eine Regelung für die Einfuhrkontrolle aus- 4. Finanzierung der Zulagen über Beiträge auf dem AHV-
ländischer Präparate (z. B. Anabolika) getroffen werden. pflichtigen Einkommen und eventuell über Leistungen der öf-
fentlichen Hand.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Sollte eine umfassende Bundeslösung als nicht realisierbar
vom 16. Mai 1990 erscheinen, so wäre zumindest ein Rahmengesetz zu schaf-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 mai 1990 fen, welches Mindestleistungen vorsieht: und die bestehenden
Aufgrund der Standesinitiative des Kantons Bern betreffend Lücken in den heutigen kantonalen Gesetzen schliesst.
eine eidgenössische Heilmittelgesetzgebung beschloss der
Bundesrat 1981, bestimmte mit ihr nur indirekt zusammen- Texte de la motion du 14 décembre 1989
hängende Teilbereiche durch die Bundesgesetzgebung zu re- Dans l'optique notamment des problèmes de coordination
geln. Ein solcherTeilbereich ist die Grenzkontrolle von Heilmit- avec la CE et des difficultés auxquelles il faut s'attendre dans le
teln. Hierzu besteht bereits ein erster verwaltungsinterner Vor- domaine de l'asile, il est indispensable de réglementer au ni-
entwurf, der die Heilmittel bei ihrer Einfuhr an der Grenze er- veau fédéral les allocations familiales. Il est impensable que
fasst. Sodann sieht der Entwurf für ein neues Lebensmittelge- l'on puisse négocier des conventions internationales sur la
setz eine Einfuhrkontrolle für Tierarzneimittel vor. base de 26 régimes cantonaux différents.
Das Exportverbot für Medikamente, wie es die Motion fordert, Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de loi régis-
erachtet der Bundesrat für wenig geeignet, um allfälligen Miss- sant les allocations familiales au niveau national. Ce projet
bräuchen bei Lieferungen ins Ausland zu begegnen. Einer- tiendra compte des points suivants:
seits würde ein Ausfuhrverbot diejenigen Produkte nicht erfas- 1. Tout enfant donne droit à des allocations familiales, égale-
sen, welche in der Schweiz zwar zugelassen sind, aber von der ment lorsque les parents sont travailleurs indépendants ou
«Erklärung von Bern» in ihrer Studie als «nicht sinnvoll» kriti- n'exercent pas d'activité lucrative.
siert werden. Anderseits könnten nach der Forderung der Mo- 2. Les ressortissants d'un Etat membre de la CE, d'autres pays
tion bestimmte Medikamente nicht mehr exportiert werden, et les requérants d'asile sont assujettis au régime national
welche in Entwicklungsländern gebraucht, aber in der suisse.
Schweiz deshalb nicht registriert sind, weil sie in der Schweiz 3. Les caisses AVS des cantons, des associations et de la
nicht verwendet werden; dies beträfe einige Medikamente, Confédération sont chargées de l'application du régime natio-
welche z. B. zur Behandlung bestimmter Tropenkrankheiten nal.
eingesetzt werden. Schliesslich würde ein Exportverbot auch 4. Le financement des allocations est assuré par des cotisa-
legitime Interessen von Entwicklungsländern beeinträchtigen, tions prélevées sur les revenus des personnes assujetties à
die bestimmte Medikamente, z. B. Generica, in westlichen In- l'AVS et, éventuellement, par des contributions publiques.
dustriestaaten im Lohnauftrag kostengünstig herstellen las- S'il devait se révéler impossible d'élaborer une solution
sen. détaillée au niveau fédéral, il conviendrait d'édicter au moins
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Medikamente, die une loi-cadre prévoyant des prestations minimales et permet-
exportiert werden, generell den inländischen Qualitätsmass- tant de combler les lacunes existant aujourd'hui dans les lé-
stäben, wiesiez. B. dieschweizerischePharmakopöe verlangt, gislations cantonales.
entsprechen sollten. Das bedeutet, dass für das Ausland be-
stimmte Arzneimittel denselben Anforderungen zu genügen Mitunterzeichner- Cosignataires: Keine -Aucun
hätten, die für eine Registrierung in der Schweiz verlangt wer-
den. Der Bundesrat ist bereit, die Problematik der Medikamen- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
tenexporte und deren allfällige Kontrolle zu prüfen. Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- vom 30. Mai 1990
deln. Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 mai 1990
Seit mehr als 45 Jahren besitzt der Bund in Artikel 34quinquies
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat der Bundesverfassung die Kompetenz, auf dem Gebiet der Fa-
22. Juni 1990 N 1251 Motion Rychen
milienzulagen gesetzgeberisch tätig zu werden. Bisher hat er 90.313
von dieser Kompetenz nur im Bereich der Landwirtschaft Ge-
#ST#
brauch gemacht durch Erlass des Bundesgesetzes über die
Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG). Motion Rychen
Sämtliche Kantone kennen heute Familienzulagen an Arbeit- Drogenmissbrauch.
nehmer ausserhalb der Landwirtschaft, einige auch an Selb- Nationale Präventionskampagne
ständigerwerbende und wenige an Nichterwerbstätige.
Die Bestrebungen, ein umfassendes Bundesgesetz über Fa- Toxicomanie.
milienzulagen zu schaffen, gehen bis ins Jahr 1946 zurück Campagne nationale de prévention
und fanden sich seither immer wieder auf der politischen Ta-
gesordnung.
Bei den diesbezüglich letzten Vorstössen handelt es sich um
die parlamentarische Initiative Nanchen aus dem Jahre 1977
und um die Standesinitiative des Kantons Luzern aus dem Wortlaut der Motion vom 6. Februar 1990
Jahre 1983. Der Bundesrat wird beauftragt, eine breitangelegte nationale
Im Auftrag der vorberatenden Nationalratskommission hatte Kampagne gegen den Drogenmissbrauch nach dem Vorbild
das Eidgenössische Departement des Innern im Jahre 1984 der Aids-Kampagne einzuleiten.
ein breit angelegtes Vernehmlassungsverfahren bezüglich ei-
ner bundesrechtlichen Ordnung der Familienzulagen durch- Texte de la motion du 6 février 1990
geführt. Die Bedürfnisfrage wurde dabei mehrheitlich verneint. Le Conseil fédéral est chargé de lancer une campagne natio-
16 Kantone sprachen sich sowohl gegen eine Lösung nach nale de prévention de la toxicomanie en prenant pour exemple
AHV-Modell wie auch gegen die weniger weit gehende Lö- la campagne contre le SIDA.
sung in Form eines Rahmengesetzes aus. Es sei wenig sinn-
voll, so lautete der Grundtenor, eine Aufgabe dem Bund zu Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Areg-
übertragen, welche bis anhin zufriedenstellend durch die Kan- ger, Aubry, Auer, Basler, Bäumlin Ursula, Berger, Biel, Bircher,
tone wahrgenommen worden sei. Blocher, Bonny, Braunschweig, Bremi, Bühler, Bundi, Burck-
Im Jahre 1986 lehnten der Nationalrat (mit 99 zu 70) und der hardt, Bürgi, Büttiker, Cincera, Columberg, Daepp, Danuser,
Ständerat (mit 29 zu 8) eine bundesrechtliche Ordnung der Darbellay, David, Déglise, Dietrich, Dormann, Dünki, Eggly,
Familienzulagen ab. Engler, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Fehr, Fierz, Fischer-
Bezüglich der Rechtsstellung von Bürgern aus anderen als Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Fri-
EG- und Efta-Staaten sowie bezüglich derjenigen von Asylbe- derici, Früh, Graf, Gysin, Hari, Hess Otto, Hess Peter, Hösli,
werbern sind aus heutiger Sicht keine Regelungen denkbar, Houmard, Iten, Jeanneret, Jung, Keller, Kohler, Kühne, Lanz,
welche nur auf bundesrechtlicher, nicht jedoch auch auf kan- Leuba, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Loretan,
tonaler Ebene zu realisieren wären. Luder, Massy, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Aargau, Mül-
Im Hinblick auf die Verwirklichung eines Europäischen Wirt- ler-Meilen, Müller-Wiliberg, Nabholz, Nebiker, Neuenschwan-
schaftsraumes wären bezüglich der bestehenden kantonalen der, Neukomm, Oester, Ott, Pini, Portmann, Reichling, Rei-
Familienzulagengesetze ohne Zweifel gewisse Anpassungen mann Fritz, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Rutishauser,
nötig (insbesondere Gleichbehandlung von Bürgern der EG Rüttimann, Sager, Scheidegger, Schmidhalter, Schule,
und der Efta). Diese wären in einem das ganze Land umfas- Schwab, Seiler Hanspeter, Seiler Rolf, Spalti, Spoerry, Stamm,
senden Gesetz ohne Zweifel einfacher vorzunehmen als in 26 Stappung, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Ulrich, Wanner,
verschiedenen kantonalen Erlassen. Soweit sich dies heute Weber-Schwyz, Widmer, Widrig, Wyss Paul, Wyss William,
bereits beurteilen lässt, könnten diese notwendigen Anpas- ZbindenHans, Zölch.Zwingli, Zwygart (106)
sungen indessen ebenso auf der Basis der bestehenden föde-
ralistischen Ordnung realisiert werden. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Rahmen der Vorarbeiten im Hinblick auf den allfälligen Ab- Erstes Ziel der Drogenpolitik muss es sein, Jugendliche vom
schluss eines EWR-Vertrags wird auch dieser Fragenkomplex Drogenkonsum abzuhalten. Der Prévention im Sinne der Infor-
eingehend zu prüfen sein. Aufgrund der Ergebnisse dieser mation, Aufklärung und Ueberzeugung kommt daher im Rah-
Prüfung wird schliesslich endgültig darüber zu entscheiden men einer wirksamen Bekämpfung des Drogenmissbrauchs
sein, inwiefern sich eine einheitliche Bundeslösung bezüglich eine zentrale Stellung zu. Von den Kantonen und privaten Or-
der Realisierung des sogenannten Acquis communautaire ganisationen wird in diesem Bereich bereits heute wertvolle
aufdrängt. Arbeit geleistet. Das heutige Ausmass der Drogenprobleme
und der Gefährdung junger Menschen sowie die Gefahr wach-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates sender Gleichgültigkeit lassen jedoch Zweifel daran aufkom-
Déclaration écrite du Conseil fédéral men, ob diese Anstrengungen genügen. Der Kampf gegen
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- den Drogenmissbrauch ist eine nationale Aufgabe. Sollen po-
deln. sitive Resultate im Rahmen einer überzeugenden Prévention
erzielt werden, sind vermehrte und insbesondere koordinierte
Le président: M. Stucky combat la motion Hänggi. La discus- Anstrengungen nötig. Es bedarf der Initiative des Bundes und
sion est renvoyée à une date ultérieure. einer professionell geführten, breitangelegten nationalen Prä-
ventionskampagne nach dem Vorbild der Aids-Kampagne.
Verschoben - Renvoyé
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
vom 5. Juni 1990
Déclaration écrite du Conseil fédéral
du 5 juin 1990
Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Hänggi Bundeslösung für Familienzulagen
Motion Hänggi Allocations familiales. Réglementation fédérale
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.789
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.06.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 1250-1251
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Pagina
Ref. No 20 018 721
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