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89.784 • VB CH 89.784 KI-generiert

Postulates on Special Postage Stamps and Linguistic Publication

Geschäftsnummer 89.784
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document contains two postulates concerning the issuance of special postage stamps. The first, Postulat Loeb, requests the revision of an ordinance to allow for the alternating issuance of special stamps every five years to benefit social work organizations like Pro Senectute and Pro Infirmis, and to allow for special stamps without a surcharge for 75th-anniversary celebrations of national or international significance. The second, Postulat Carobbio, requests that parliamentary committee reports be published simultaneously in all three official languages, not sequentially, to avoid discrimination against linguistic minorities. The Federal Council indicated its willingness to consider both postulates.

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Volltext

Postulat Carobbio 720 N 23 mars 1990

sind, weshalb sich eine innere Verdichtung ohne Preisgabe zur Erreichung dieses obersten Zieles ausgerichtet; siefussen der Lebensqualität aufdrängt. Ferner müssen Arbeitsmärkte in auf dem"Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe, sei es bei der Bera- einem zusammenwachsenden Europa flexibel sein, was tung, den vielfältigen sozialen Dienstleistungen, der finanziel- durch die Ausrichtung der Arbeitsplätze auf leistungsfähige öf- len Einzelhilfe, den aktivierenden Diensten. Um dieses Ziel zu fentliche Verkehrssysteme erreicht werden kann. Und erreichen und den Aufgaben gerecht zu werden, bedarf es ver- schliesslich geht es darum, durch die jeweils beste Verwer- mehrt finanzieller Mittel ausserhalb von Subventionen und bis- tung der Bahngrundstücke im Sinne des Leistungsauftrages heriger Eigenleistungen. Mit Sondermarken mit Zuschlag der SBB einen Beitrag an die hohen Investitionen in die «Bahn kann nicht nur die tägliche Arbeit, sondern auch die Inangriff- 2000» zu erwirtschaften. nahme innovativer Modelle und Initiativen, die zu neuen gene- rellen Lösungen führen, besser gewährleistet werden. Wich- Schriftliche Erklärung des Bundesrates tige Arbeiten müssen heute aus finanziellen Gründen zurück- vom 14. Februar 1990 gestellt werden. Erschwerend wirkt auch die Tatsache, dass Déclaration écrite du Conseil fédéral sowohl die Zahl der Behinderten, aber auch der Hochbetagten du 14 février 1990 in den nächsten Jahren und Jahrzehnten sprunghaft weiter Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. steigen wird. Artikel 8 der erwähnten Verordnung sieht Erinnerungsmarken Ueberwiesen - Transmis von Jubiläen von gesamtschweizerischer oder internationaler Bedeutung für 50-, 100-, 150-usw. Jahr-Feiern vor. Sondermarken ohne Verkaufszuschlag für Organisationen ge- samtschweizerischer oder internationaler Bedeutung auch auf 75-Jahr-Feiern auszudehnen, ist ganz allgemein als ein Akt #ST# 89.784 gesamtschweizerischer Solidarität und als Anerkennung von Organisationen für eine jahrzehntelang geleistete Arbeit zu Postulat Loeb werten. Aenderung der Verordnung über Pro Senectute feiert 1992 ihr75jähriges Bestehen; dieses Jubi- läum soll in einem festlichen Rahmen begangen werden. Es die Ausgabe von Sonderpostmarken wäre von grossem Vorteil, auch die Bevölkerung auf dieses Emission de timbres spéciaux. Jubiläum durch die Herausgabe einer Marke aufmerksam zu Révision de l'ordonnance machen. Pro Senectute als nationales Sozialwerk hat sich bei- spielsweise vor Einführung der AHVfür die Verbesserung der finanziellen Lage von wirtschaftlich schwächeren älteren Leu- ten - vor allem auch in den damaligen Armenhäusern - und sich ab 1944 im Vorfeld der AHVfür deren Annahme stark ein- Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1989 gesetzt. Ihrem 75jährigen Bestehen kommt deshalb auch na- Der Bundesrat wird ersucht, die Verordnung vom 19. Februar tionale Bedeutung zu. 1975 über die Ausgabe von Sonderpostmarken durch die PTT-Betriebe in dem Sinne abzuändern, dass zusätzlich zu Schriftliche Erklärung des Bundesrates den bestehenden Sonderpostmarken: vom 28. Februar 1990 1. für die Sozialarbeit der Pro Senectute und der Pro Infirmis Déclaration écrite du Conseil fédéral alternierend alle fünf Jahre eine Sonderpostmarke mit Zu- du 28 février 1990 schlag erscheint; Der Bundesrat ist bereit, das Postulat im Sinne eines Prüfungs- 2. für Jubiläen von gesamtschweizerischer oder internationa- auftrages entgegenzunehmen. ler Bedeutung, auch für 75-Jahr-Feiern, eine Sonderpost- marke ohne Verkaufszuschlag erscheinen kann. Ueberwiesen - Transmis

Texte du postulat du 13décembre 1989 Le Conseil fédéral est invité à réviser l'ordonnance du 19 février 1975 concernant l'émission de timbres-poste spéciaux #ST# 89.747 par l'Entreprise des PTT de sorte à introduire, outre les timbres spéciaux déjà prévus: Postulat Carobbio 1. L'émission de timbres spéciaux avec supplément de prix pour soutenir, par alternance et tous les cinq ans, les institu- Kommissionsberichte. Veröffentlichung tions sociales que sont Pro Senectute et Pro Infirmis. in den drei Amtssprachen 2. L'émission de timbres commémoratifs sans supplément de Postulato Carobbio prix pour célébrer également les 75 ans des événements d'im- Rapporti commissionali. Pubblicazione portance nationale ou internationale. nelle lingue nazionali Mitunterzeichner - Cosignataires: Bodenmann, Dünki, Gros, Postulat Carobbio Kohler, Rechsteiner, Salvioni, Zwygart (7) Rapports de commissions parlementaires. Publication dans les trois langues officielles Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss Artikel 1 der bundesrätlichen Verordnung ist die Aus- gabe von Sonderpostmarken mit Verkaufszuschlag be- schränkt auf eine Sommerserie von Pro Patria, eine Winterse- rie von Pro Juventute sowie gemäss Artikel 5a ab 1985 auf eine Wortlaut des Postulates vom 7. Dezember 1989 unregelmässig erscheinende Sportmarke. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen schreiben vor, Es wäre sehr zu begrüssen, wenn die anderen Pro-Werke-die dass die Botschaften des Bundesrates in allen drei Amtsspra- Pro Senectute und die Pro Infirmis -für ihre vielfältigen, zuneh- chen zu veröffentlichen sind. Dies wird auch getan. Anders ver- menden Aufgaben für die älteren Menschen und die Behinder- hält es sich hingegen mit wichtigen Berichten der parlamenta- ten alle fünf Jahre auch in den Genuss einer Sonderpostmarke rischen Kommissionen. Solche Berichte erscheinen zuerst in mit Verkaufszuschlag kommen könnten. deutscher und französischer und erst nachträglich in italieni- Sowohl Pro Senectute als auch Pro Infirmis sind im Sinne ihrer scher Sprache. Diese Praxis ist diskriminierend und der Wah- obersten Zielsetzung erfolgreich bestrebt, Aeltere und Behin- rung der Rechte der sprachlichen Minderheiten nicht gerade derte möglichst lange unabhängig und integriert in ihren vier förderlich. Wänden zu belassen. Alle Tätigkeiten der beiden Werke sind Die Unterzeichner ersuchen deshalb den Bundesrat, organi- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Loeb Aenderung der Verordnung über die Ausgabe von Sonderpostmarken

Postulat Loeb Emission de timbres spéciaux. Révision de l'ordonnance

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16 Séance Seduta

Geschäftsnummer 89.784 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 23.03.1990 - 08:00 Date Data

Seite 720-720 Page Pagina

Ref. No 20 018 463

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