Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-781 KI-generiert

Legislative Personnel Plan Integration with Financial Plan

Geschäftsnummer VPB 89-781
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The presented text concerns a motion proposing that the Federal Council present a legislative personnel plan alongside the legislative financial plan every four years, detailing planned new and restructured positions within the federal administration and enterprises. The Federal Council acknowledges the need for such a plan, noting that current budgeting practices do not account for projected personnel increases, and agrees to examine the feasibility of implementing this proposal during the next legislative planning cycle, with the understanding that not all future personnel shifts can be predicted.

Legislator-Regeste

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Legislative Personnel Plan Integration with Financial Plan: Personalplan mit einer Uebersicht über neu geplante Etatstel- Bundesverwaltung eine mehrjährige Personalplanung fehlt.

Schlagwörter

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Finanzplanung Geschäftsjahr Finanzverwaltung Personalverwaltung finanzielle Sanierung Gesetzgebungsprogramm
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Volltext

Motion Aliesch 688 N 23 mars 1990

Punkte 1-4,6-Points 1-4, 6 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat vom 28. Februar 1990

Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 février 1990

Punkte 5,7,8- Points 5, 7,8 Artikel 2 des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Verbes-

Abgeschrieben - Classé serung des Bundeshaushaltes bildet die Rechtsgrundlage für

das seit 1974 praktizierte System der Stellenbewirtschaftung

in der Bundesverwaltung. Seit 1983 gelten die Jahresdurch-

schnittsbestände an Personalstellen als die für die Plafonie-

rung massgebende Grosse, die nicht überschritten werden

darf. Diese Durchschnittsbestände werden jährlich im Bun-

desbeschluss über den Voranschlag festgelegt. Allfällige Er-

höhungen sind nur möglich, wenn der Stellenbedarf nicht

durch Massnahmen der Rationalisierung, durch den Abbau

#ST# 89.781 bestehender Aufgaben oder durch Stellenverschiebungen in-

nerhalb der Verwaltungseinheiten aller Stufen oder zwischen

Motion Widrig den Departementen gedeckt werden kann. Eine zeitlich befri-

Legislatur-Personalplan stete Ausnahme-Regelung ist seit 1986 für zusätzliches Perso-

nal für die Behandlung von Asylgesuchen bei aussergewöhn-

Effectifs du personnel. lichem Zustrom von Asylgesuchstellern vorgesehen.

Programme de législature Der Legislatur-Finanzplan des Bundesrates geht bei den Per-

sonalbezügen jeweils von dem mit dem Voranschlag vom

Bundesrat beantragten Personalbestand aus und berücksich-

tigt nebst den strukturellen Verbesserungen der Bezüge ledig-

lich die teuerungsbedingten Mehrkosten der nächsten drei

Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1989 Jahre. Allfällige Erhöhungen des Personalbestandes in den Fi-

Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament zusammen mit nanzplan-Jahren werden nach bisheriger Praxis im Finanz-

dem Legislatur-Finanzplan alle 4 Jahre auch einen Legislatur- plan nicht berücksichtigt, da bis heute bei der allgemeinen

Personalplan mit einer Uebersicht über neu geplante Etatstel- Bundesverwaltung eine mehrjährige Personalplanung fehlt.

len und Stellenverschiebungen in der Bundesverwaltung und Die jährlichen Stellenverschiebungen werden jeweils in der er-

den Bundesbetrieben vorzulegen. sten Hälfte des Folgejahres dem Eidgenössischen Personal-

amt gemeldet.

Texte de la motion du 13 décembre 1989 Der Bundesrat ist bereit, die mit der Motion verlangte Erstel-

Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement, tous lung eines Legislatur-Personalplans im Zusammenhang mit

les quatre ans, outre le plan financier de la législature, un pro- der nächsten Legislaturplanung zu prüfen und nachher defini-

gramme de législature sur les effectifs du personnel offrant tiv darüber zu entscheiden, ob sich dieses Vorhaben mit ei-

une vue d'ensemble sur les postes inscrits au budget ainsi nem vernünftigen Aufwand verwirklichen lässt. Er hat dabei zu

que sur les restructurations d'emplois dans l'administration et berücksichtigen, dass sich der Personalbestand, insbeson-

dans les entreprises fédérales qui ont été récemment prévues. dere bei den Bundesbetrieben, aber auch teilweise bei der all-

gemeinen Bundesverwaltung, insbesondere nach dem Ver-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Basler, Blatter, kehrsaufkommen zu richten hat. Bei den Stellenverschiebun-

Bürgi, Eisenring, Engler, Feigenwinter, Fischer-Sursee, Giger, gen werden die bei der Erstellung des Personalplanes bereits

Hänggi, Hess Peter, Humbel, Kühne, Mühlemann, Nussbau- bekannten Verschiebungen berücksichtigt werden können.

mer, Oehler, Portmann, Ruckstuhl, Rüttimann, Spoerry, Hingegen wird es voraussichtlich nicht möglich sein, zu die-

Stucky, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss Paul, Zbinden Paul sem Zeitpunkt bereits sämtliche Stellenverschiebungen der

(25) Planungsperiode zu kennen.

Aus den dargelegten Gründen möchte der Bundesrat das mit

Schriftliche Begründung - Développement par écrit der Motion verlangte Vorhaben vorerst gründlich prüfen.

Trotz Stellenplafonierungsbeschluss vom 24. Juni 1983 hat

der Personalbestand des Bundes von 126 887 Stellen (1980) Schriftliche Erklärung des Bundesrates

auf 140 289 Stellen (1990) zugenommen. Dies bedeutet eine Déclaration écrite du Conseil fédéral

Steigerung um 10,6 Prozent. Mit Ausnahme des EMD haben Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

alle Departemente zu dieser massiven Personalaufstockung deln.

beigetragen.

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist in der Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

Schweiz in den neunziger Jahren bei unverändertem Pensio-

nierungsalter mit einer realen Abnahme der Zahl der Berufs-

tätigen zu rechnen. Aus volkswirtschaftlicher Sicht ist dabei ein

weiteres prozentuales Anwachsen des Anteils der Beschäftig-

ten beim Bund auf Kosten der Privatwirtschaft grundsätzlich

abzulehnen. Dies u. a. auch deshalb, weil dadurch der Anteil #ST# 88.887

der gebundenen Ausgaben auf Kosten der frei verfügbaren

Mittel erhöht würde. Motion Aliesch

Während der Legislaturperiode werden dem Parlament unter Berufsbildung im Fürsorge-

verschiedenen Malen neue Stellenbegehren unterbreitet. Für und medizinischen Bereich

eine gesamtheitliche Beurteilung fehlt es dabei aber an einer

mittelfristigen Planung der Etatstellen für die Bundesbetriebe. Assistance sociale et médicale.

Der alle 4 Jahre dem Parlament unterbreitete Legislatur- Formation professionnelle

Finanzplan allein sagt nichts über die künftige Stellenbewirt-

schaftung aus.

Der Bundesrat wird deshalb beauftragt, dem Parlament künf-

tig zusammen mit dem Legislatur-Finanzplan auch einen

Legislatur-Personalplan mit einer Uebersicht über die für die Wortlaut des Motion vom 16. Dezember 1988

Legislaturperiode geplanten Stellen zu unterbreiten. Dieser Die Berufsbildung im Fürsorge- und medizinischen Bereich

Legislatur-Personalplan ist dabei auf die Legislaturziele und ist grundsätzlich der Berufsbildungsgesetzgebung zu unter-

den Legislatur-Finanzplan abzustimmen. stellen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Widrig Legislatur-Personalplan

Motion Widrig Effectifs du personnel. Programme de législature

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.781

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.03.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 688-688

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Ref. No 20 018 420

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