Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-780 KI-generiert

Scheidegger and Fierz Postulates: International Legal Assistance and Prosecutor Discipline

Geschäftsnummer VPB 89-780
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This document contains two parliamentary postulates. The first, Postulat Scheidegger, urges the Swiss Federal Council to expand international legal assistance by concluding further state treaties, particularly with developing countries that have democratic and rule-of-law structures, following the model of the existing treaty with the USA. The rationale is that while Swiss law permits legal assistance, it does not mandate it, and the current procedures are excessively complex and time-consuming, leading to delays in justice. The second, Postulat Fierz, requests the Federal Council to review and potentially overturn a disciplinary action taken against a federal prosecutor, arguing that the individual acted competently and that the disciplinary measure was unjust given the circumstances and findings of subsequent reports.

Legislator-Regeste

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Art. 1 IRSG; Scheidegger and Fierz Postulates: International Legal Assistance and Prosecutor Discipline: The first, Postulat Scheidegger, urges the Swiss Federal Council to expand international legal assistance by concluding further state treaties, particularly with developing countries that have democratic and rule-of-law structures, following the model of the existing treaty with the USA. The rationale is that while Swiss law permits legal assistance, it does not mandate it, and the current procedures are excessively complex and time-consuming, leading to delays in justice. The second, Postulat Fierz, requests the Federal Council to review and potentially overturn a disciplinary action taken against a federal prosecutor, arguing that the individual acted competently and that the disciplinary measure was unjust given the circumstances and findings of subsequent reports.

Schlagwörter

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Disziplinarrecht Parlamentsrecht Rechtsstaat Rechtsbehelfsverfahren E-Justice Industrieland
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 IRSG

Cited in the written statement of the Federal Council to explain the scope of the Federal Act on International Mutual Assistance in Criminal Matters (IRSG) which authorizes Switzerland to provide legal assistance but does not obligate it to do so.

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Volltext

Postulat Fierz 710 N 23 mars 1990

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Rechtshilfevertrag mit den USA verpflichtet demgegen-

Der Zivilschutz hat-wie ähnliche Grossorganisationen -Stär- über die Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen zur

ken und Schwächen. Das föderalistische Konzept hat Vor- und Rechtshilfe und strafft das Verfahren. Dank dem bilateralen

Nachteile. Grundsätzlich ändern kann und soll man es nicht; Vertrag mit den USA dürfte nun die philippinische Regierung

es ist lediglich der jetzigen und künftigen Lage anzupassen. auf dem Umweg über ein Rechtshilfegesuch der Vereinigten

Der Einsatz des Zivilschutzes zur Nothilfe hat- unter Beibehalt Staaten rascher Zugang zu den Schweizer Bankdokumenten

seiner Schutzaufgabe vor kriegerischen Ereignissen und sei- erhalten als über das direkte, schon weit früher eingeleitete

ner Milizorganisation - wesentlicher Teil des Konzeptes zu Verfahren. Das ist ein unhaltbarer Zustand.

werden. Einer wirksamen internationalen Rechtshilfe kommt eine

Das Image des Zivilschutzes steht und fällt unter anderem mit grosse Bedeutung zu. Für Entwicklungsländer wie die Philip-

der Ausbildung. Auf allen Ausbildungsebenen gibt es hervor- pinen ist es wichtig, dass der Zugriff auf unrechtmässige Gel-

ragende Ausbildung. Auf kantonaler, vor allem aber auf kom- der erleichtert wird - Anstrengungen der Entwicklungszusam-

munaler Ebene sind aber auch Mängel festzustellen; Mängel, menarbeit können so sinnvoll ergänzt werden. Aber eine wirk-

die zur Missstimmung führen und die daher-soweit möglich - same Rechtshilfe liegt auch im Eigeninteresse der Schweiz;

behoben werden sollten. denn wenn nicht nur die Tatbestände, in denen Rechtshilfe

Zum Teil genügen die Ausbilder nicht. Zum Teil ist das Aus- überhaupt in Frage kommt, entsprechend dem IRSG von vorn-

bildungsprogramm zu wenig realitätsbezogen. Zum Teil herein recht beschränkt sind, sondern auch noch das Verfah-

stimmt einfach das Verhältnis Auszubildende/Ausbildungs- ren sich beinahe rechtsverhindernd auswirkt, so ist das für die

programm/Ausbildungszeit nicht. Schweiz rufschädigend und stützt ihr Image als Hort kriminel-

Ich bitte daher den Bundesrat, gestützt auf die Möglichkeiten, ler Gelder.

die ihm das Zivilschutzgesetz gibt, in Zusammenarbeit mit den Der kürzlich bekanntgegebene Briefwechsel mit Indien in Sa-

Kantonen dafür besorgt zu sein, dass die Ausbildung im Zivil- chen Rechtshilfe regelt das Gegenrechtserfordernis und wird

schutz dort verbessert wird, wo eine Verbesserung notwendig Indien insofern die Suche nach Bestechungsgeldern etwas er-

und möglich ist. leichtern. Es handelt sich um einen ersten Schritt in die richtige

Richtung, der jedoch ungenügend ist. Die Erfahrungen legen

Schriftliche Erklärung des Bundesrates vielmehr den Abschluss weiterer Rechtshilfeabkommen nach

vom 14. Februar 1990 dem Vorbild des Vertrages mit den USA nahe.

Déclaration écrite du Conseil fédéral

du 14 février 1990 Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. vom 28. Februar 1990

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Ueberwiesen - Transmis du 28 février 1990

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Ueberwiesen - Transmis

#ST# 89.780

Postulat Scheidegger

Ausbau der internationalen

Rechtshilfe

Entraide judiciaire internationale. #ST# 90.353

Extension

Postulat Fierz

Rehabilitation

von Herrn Jacques-André Kaeslin

Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1989 Réhabilitation

Der Bundesrat wird eingeladen, nach dem Vorbild des Rechts- de M. Jacques-André Kaeslin

hilfeabkommens der Schweiz mit den USA weitere Staatsver-

träge, namentlich mit Entwicklungsländern mit demokrati-

schen und rechtsstaatlichen Strukturen, im Hinblick auf den

Ausbau der internationalen Rechtshilfe abzuschliessen.

Wortlaut des Postulates vom 8. Februar 1990

Texte du postulat du 13 décembre 1989 Gegen den Beamten der Bundesanwaltschaft Jacques-André

Le Conseil fédéral est invité à conclure des accords interétati- Kaeslin wurde in der Anfangsphase der Affäre Kopp ein Diszi-

ques d'entraide judiciaire, notamment avec les pays en déve- plinarverfahren eröffnet und ein Verweis ausgesprochen.

loppement qui sont des Etats de droit et disposent de structu- Der Puk-Bericht und die seitherigen Erkenntnisse zeigen,

res démocratiques, en prenant exemple sur le traité qui lie la dass zwar in der Bundesanwaltschaft Dilettantismus und Un-

Suisse et les Etats-Unis d'Amérique, dans le but de dévelop- terlassungen vorgekommen sind, dass jedoch gerade Herr

per l'entraide judiciaire internationale. Jacques-André Kaeslin in seinem Arbeitsbereich nicht versagt

hat. Auch Bundesrat Koller hat ihn vor dem Parlament als sehr

Mitunterzeichner - Cosignataires: Antille, Buttiker, Couchepin, fähigen und engagierten Beamten bezeichnet.

Guinand, Nabholz, Petitpierre, Salvioni (7) Die Disziplinierung von Herrn Kaeslin wurde und wird deshalb

von grossen Teilen des Volkes und der Medien als ungerecht

Schriftliche Begründung - Développement par écrit und unverständlich empfunden. Selbst wenn er einen Fehler

Das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsa- begangen haben sollte, worauf der Puk-Bericht nicht den ge-

chen (IRSG) ermächtigt die Schweiz zur Leistung von Rechts- ringsten Hinweis gibt, so gäbe es bei einem fähigen und enga-

hilfe, verpflichtet sie aber nicht dazu. Wie die nun bereits drei gierten Beamten geeignetere Mittel, um diesen zu korrigieren,

Jahre dauernde Auseinandersetzung in mehreren Kantonen als Disziplinarmassnahmen.

um die Marcos-Gelder zeigt, ist das geltende Prozedere aus- Der Bundesrat wird deshalb höflich gebeten zu prüfen, ob das

serordentlich aufwendig und zeitraubend. Die äusserst zahl- Disziplinarverfahren gegen Herrn Jacques-André Kaeslin

reichen Rechtsmittel führen zu einer Rechtsverzögerung, die noch einmal aufgerollt und der diesbezügliche Entscheid auf

nicht im Sinne des Gesetzgebers liegt. seine Richtigkeit überprüft werden könnte.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Scheidegger Ausbau der internationalen Rechtshilfe

Postulat Scheidegger Entraide judiciaire internationale. Extension

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.780

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.03.1990 - 08:00

Date

Data

Seite 710-710

Page

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Ref. No 20 018 447

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