Scheidegger and Fierz Postulates: International Legal Assistance and Prosecutor Discipline
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document contains two parliamentary postulates. The first, Postulat Scheidegger, urges the Swiss Federal Council to expand international legal assistance by concluding further state treaties, particularly with developing countries that have democratic and rule-of-law structures, following the model of the existing treaty with the USA. The rationale is that while Swiss law permits legal assistance, it does not mandate it, and the current procedures are excessively complex and time-consuming, leading to delays in justice. The second, Postulat Fierz, requests the Federal Council to review and potentially overturn a disciplinary action taken against a federal prosecutor, arguing that the individual acted competently and that the disciplinary measure was unjust given the circumstances and findings of subsequent reports.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 IRSG; Scheidegger and Fierz Postulates: International Legal Assistance and Prosecutor Discipline: The first, Postulat Scheidegger, urges the Swiss Federal Council to expand international legal assistance by concluding further state treaties, particularly with developing countries that have democratic and rule-of-law structures, following the model of the existing treaty with the USA. The rationale is that while Swiss law permits legal assistance, it does not mandate it, and the current procedures are excessively complex and time-consuming, leading to delays in justice. The second, Postulat Fierz, requests the Federal Council to review and potentially overturn a disciplinary action taken against a federal prosecutor, arguing that the individual acted competently and that the disciplinary measure was unjust given the circumstances and findings of subsequent reports.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the written statement of the Federal Council to explain the scope of the Federal Act on International Mutual Assistance in Criminal Matters (IRSG) which authorizes Switzerland to provide legal assistance but does not obligate it to do so.
Volltext
Postulat Fierz 710 N 23 mars 1990
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Rechtshilfevertrag mit den USA verpflichtet demgegen-
Der Zivilschutz hat-wie ähnliche Grossorganisationen -Stär- über die Schweiz unter bestimmten Voraussetzungen zur
ken und Schwächen. Das föderalistische Konzept hat Vor- und Rechtshilfe und strafft das Verfahren. Dank dem bilateralen
Nachteile. Grundsätzlich ändern kann und soll man es nicht; Vertrag mit den USA dürfte nun die philippinische Regierung
es ist lediglich der jetzigen und künftigen Lage anzupassen. auf dem Umweg über ein Rechtshilfegesuch der Vereinigten
Der Einsatz des Zivilschutzes zur Nothilfe hat- unter Beibehalt Staaten rascher Zugang zu den Schweizer Bankdokumenten
seiner Schutzaufgabe vor kriegerischen Ereignissen und sei- erhalten als über das direkte, schon weit früher eingeleitete
ner Milizorganisation - wesentlicher Teil des Konzeptes zu Verfahren. Das ist ein unhaltbarer Zustand.
werden. Einer wirksamen internationalen Rechtshilfe kommt eine
Das Image des Zivilschutzes steht und fällt unter anderem mit grosse Bedeutung zu. Für Entwicklungsländer wie die Philip-
der Ausbildung. Auf allen Ausbildungsebenen gibt es hervor- pinen ist es wichtig, dass der Zugriff auf unrechtmässige Gel-
ragende Ausbildung. Auf kantonaler, vor allem aber auf kom- der erleichtert wird - Anstrengungen der Entwicklungszusam-
munaler Ebene sind aber auch Mängel festzustellen; Mängel, menarbeit können so sinnvoll ergänzt werden. Aber eine wirk-
die zur Missstimmung führen und die daher-soweit möglich - same Rechtshilfe liegt auch im Eigeninteresse der Schweiz;
behoben werden sollten. denn wenn nicht nur die Tatbestände, in denen Rechtshilfe
Zum Teil genügen die Ausbilder nicht. Zum Teil ist das Aus- überhaupt in Frage kommt, entsprechend dem IRSG von vorn-
bildungsprogramm zu wenig realitätsbezogen. Zum Teil herein recht beschränkt sind, sondern auch noch das Verfah-
stimmt einfach das Verhältnis Auszubildende/Ausbildungs- ren sich beinahe rechtsverhindernd auswirkt, so ist das für die
programm/Ausbildungszeit nicht. Schweiz rufschädigend und stützt ihr Image als Hort kriminel-
Ich bitte daher den Bundesrat, gestützt auf die Möglichkeiten, ler Gelder.
die ihm das Zivilschutzgesetz gibt, in Zusammenarbeit mit den Der kürzlich bekanntgegebene Briefwechsel mit Indien in Sa-
Kantonen dafür besorgt zu sein, dass die Ausbildung im Zivil- chen Rechtshilfe regelt das Gegenrechtserfordernis und wird
schutz dort verbessert wird, wo eine Verbesserung notwendig Indien insofern die Suche nach Bestechungsgeldern etwas er-
und möglich ist. leichtern. Es handelt sich um einen ersten Schritt in die richtige
Richtung, der jedoch ungenügend ist. Die Erfahrungen legen
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vielmehr den Abschluss weiterer Rechtshilfeabkommen nach
vom 14. Februar 1990 dem Vorbild des Vertrages mit den USA nahe.
Déclaration écrite du Conseil fédéral
du 14 février 1990 Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. vom 28. Februar 1990
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Ueberwiesen - Transmis du 28 février 1990
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
#ST# 89.780
Postulat Scheidegger
Ausbau der internationalen
Rechtshilfe
Entraide judiciaire internationale. #ST# 90.353
Extension
Postulat Fierz
Rehabilitation
von Herrn Jacques-André Kaeslin
Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1989 Réhabilitation
Der Bundesrat wird eingeladen, nach dem Vorbild des Rechts- de M. Jacques-André Kaeslin
hilfeabkommens der Schweiz mit den USA weitere Staatsver-
träge, namentlich mit Entwicklungsländern mit demokrati-
schen und rechtsstaatlichen Strukturen, im Hinblick auf den
Ausbau der internationalen Rechtshilfe abzuschliessen.
Wortlaut des Postulates vom 8. Februar 1990
Texte du postulat du 13 décembre 1989 Gegen den Beamten der Bundesanwaltschaft Jacques-André
Le Conseil fédéral est invité à conclure des accords interétati- Kaeslin wurde in der Anfangsphase der Affäre Kopp ein Diszi-
ques d'entraide judiciaire, notamment avec les pays en déve- plinarverfahren eröffnet und ein Verweis ausgesprochen.
loppement qui sont des Etats de droit et disposent de structu- Der Puk-Bericht und die seitherigen Erkenntnisse zeigen,
res démocratiques, en prenant exemple sur le traité qui lie la dass zwar in der Bundesanwaltschaft Dilettantismus und Un-
Suisse et les Etats-Unis d'Amérique, dans le but de dévelop- terlassungen vorgekommen sind, dass jedoch gerade Herr
per l'entraide judiciaire internationale. Jacques-André Kaeslin in seinem Arbeitsbereich nicht versagt
hat. Auch Bundesrat Koller hat ihn vor dem Parlament als sehr
Mitunterzeichner - Cosignataires: Antille, Buttiker, Couchepin, fähigen und engagierten Beamten bezeichnet.
Guinand, Nabholz, Petitpierre, Salvioni (7) Die Disziplinierung von Herrn Kaeslin wurde und wird deshalb
von grossen Teilen des Volkes und der Medien als ungerecht
Schriftliche Begründung - Développement par écrit und unverständlich empfunden. Selbst wenn er einen Fehler
Das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsa- begangen haben sollte, worauf der Puk-Bericht nicht den ge-
chen (IRSG) ermächtigt die Schweiz zur Leistung von Rechts- ringsten Hinweis gibt, so gäbe es bei einem fähigen und enga-
hilfe, verpflichtet sie aber nicht dazu. Wie die nun bereits drei gierten Beamten geeignetere Mittel, um diesen zu korrigieren,
Jahre dauernde Auseinandersetzung in mehreren Kantonen als Disziplinarmassnahmen.
um die Marcos-Gelder zeigt, ist das geltende Prozedere aus- Der Bundesrat wird deshalb höflich gebeten zu prüfen, ob das
serordentlich aufwendig und zeitraubend. Die äusserst zahl- Disziplinarverfahren gegen Herrn Jacques-André Kaeslin
reichen Rechtsmittel führen zu einer Rechtsverzögerung, die noch einmal aufgerollt und der diesbezügliche Entscheid auf
nicht im Sinne des Gesetzgebers liegt. seine Richtigkeit überprüft werden könnte.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Scheidegger Ausbau der internationalen Rechtshilfe
Postulat Scheidegger Entraide judiciaire internationale. Extension
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.780
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 710-710
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Ref. No 20 018 447
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