Bog Protection Decree Deferred Pending Further Investigation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion requested the Federal Council to present an urgent federal decree to protect bogs and bog landscapes. This decree would catalog protected areas and oblige cantons to enact immediate provisional protective measures. The motion argued that despite a constitutional amendment protecting these areas, their destruction continued, indicating a lack of political will and administrative neglect. The court acknowledged the constitutional mandate and the evidence of ongoing damage but deferred a decision on the urgent decree, suggesting a postulat to further investigate the feasibility and necessity of such measures, as regular legislative processes were underway and the definition of protected areas still needed refinement.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 24sexies delt, Art. 89bis BV, Art. 24sexies Ziffer 5 Bundesverfassung; Bog Protection Decree Deferred Pending Further Investigation: This decree would catalog protected areas and oblige cantons to enact immediate provisional protective measures. The motion argued that despite a constitutional amendment protecting these areas, their destruction continued, indicating a lack of political will and administrative neglect. The court acknowledged the constitutional mandate and the evidence of ongoing damage but deferred a decision on the urgent decree, suggesting a postulat to further investigate the feasibility and necessity of such measures, as regular legislative processes were underway and the definition of protected areas still needed refinement.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article declares bogs and moorlands of particular beauty and national importance as protected objects and forms the basis for the motion.
Cited by the motion proponent as the legal basis for proceeding with an urgent federal decree.
Volltext
15. März 1990 179 Motion Huber
#ST# 89.751 Kanlonen fehle der polilische Wille, die lelzten Moore der
Schweiz zu schülzen. Naturschutz, so wird gesagt, dürfe nichl
länger das Stiefkind der Verwaltung sein.
Motion Huber In der Wochenendbeilage der «NZZ» vom 9./10. Dezember
Schutz der Moore und Moorlandschaften. 1989 findet sich ein längerer, ausgezeichnet dokumentierter
Dringlicher Bundesbeschluss und bebilderter Artikel unter dem Titel «Trotz Rothenthurm
Protection des zones humides. sterben die Moore weiter». Von den Herren Andreas Grünig
Arrêté fédéral urgent und Luca Verterli, die im Juni 1986 im Rahmen der Eidgenössi-
schen Anstalt für das forstliche Versuchswesen in Birmens-
dorf, also einem Slück Bundesverwaltung, den Bericht «Die
Hoch- und Uebergangsmoore der Schweiz» publiziert hatten,
wurden an der Pressekonferenz Beispiele für die Beeinlrächli-
gung und Zerstörung von Mooren in den beiden Jahren nach
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1989 der Annahme des Verfassungsartikels dokumentiert. Es han-
Der Bundesrat wird aufgefordert, gestützt auf Artikel 24sexies delt sich um siebzehn Beispiele aus neun Kantonen.
Ziffer 5 Bundesverfassung einen dringlichen Bundesbe- Im erwähnten «NZZ»-Artikel wird darauf hingewiesen, dass
schluss vorzulegen, der auch das Hochmoor von Rolhenthurm «Anschauungsmaterial
a. in einem Katalog die schützenswerten Moore und Moor- für blindwütige Angreifer auf Moore» biete. Dann heisst es wei-
landschaften bezeichnet; ter: «In der Kernzohe, die gesetzlich unter Naturschutz steht,
b. die Kantone oder andere zuständige Gemeinwesen ver- hat ein Landbesitzer diesen Frühling etwa 600 Meter Enlwäs-
pflichtet, unverzüglich provisorische Schutzmassnahmen für serungsgräben gezogen, ein tödlicher Angriff auf den Moor-
die hiervor genannten Landschaften zu erlassen. körper in jenem Gebiet.» Die Behauptung ist mit einem Bild
belegt
Texfe de la motion du 7 décembre 1989 Es ist meines Erachtens nicht von der Hand zu weisen, dass
Le Conseil fédéral est chargé d'édicter, en vertu de l'article 24 verfassungswidrige Eingriffe vorkommen, wenngleich der In-
sexies chiffre 5 de la Constitution fédérale, un arrêté fédéral ur- halt des Verfassungsartikels zu Vorsicht in der Beurteilung der
gent qui: Vorgänge Anlass gibt.
a. établisse un inventaire des zones humides méritant protec- Nun habe ich den Eindruck, dass die Probleme, die Artikel 24-
tion; sexies Ziffer 5 bielet, bei Bund und Kantonen etwas unter-
b. oblige les cantons et autres collectivités publiques compé- schälzl werden. Den mir zugänglichen Unterlagen kann ich
tentes à prendre immédiatement des mesures conservatoires folgendes entnehmen: Juristen der Bundesverwallung sind
concernant ces biotopes. der Meinung, der Verfassungsartikel sei direkt anwendbares
Verfassungsrecht. Das Buwal hat am 12. April 1989 Verord-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavelty, Collier, Danioth, nung und Inventar über den Hochmoorschutz in die Vernehm-
Delälay, Dobler, Iten, Jelmini, Küchler, Kündig, Meier Josi, Pil- lassung gegeben. Gestützt auf eine Arbeit der Experten-
ler, Reichmuth, Roth, Simmen, Weber, Ziegler, Zumbühl (17) gruppe «Moorlandschaften» hai das Ami die sich stellenden
Rechlsprobleme behandelt und am 20. Dezember 1989 hai
Huber: Der Szenenwechsel von der Krankenversicherung zu das EDI das Vernehmlassungsverfahren zu einer erneuten Re-
den Mooren und den Moorlandschaften ist elwas abrupl, aber vision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimat-
ich bitte Sie gleichwohl, diesen Weg mit mir zu beschreiten! schulz mil der Einfügung des Moorlandschulzes in die Wege
Ich habe zusammen mit einer ganzen Reihe von Mitunter- geleilet. Zentral ist dabei ein neuer Artikel 15a, der bezüglich
zeichnerinnen und Milunlerzeichnern eine Molion eingereicht der Moore und Moorlandschaften von besonderer Schönheit
Zur Begründung möchle ich folgendes gellend machen: Am und nationaler Bedeutung eine gleiche Aufgaben- und Kom-
6. Dezember 1987 - und das isl der Zusammenhang mit der petenzverteilung wie beim Biolopschulz vorsieht Aus den vor-
Krankenversicherung -wurde nicht nur die Kranken- und die liegenden Erläuterungen zur Geselzesrevision ist indes er-
Mutlerschaflsversicherung abgelehnt sondern es wurde sichtlich, dass der neue Verfassungsartikel rechllich einige
auch nach einer intensiven Auseinandersetzung eine Volksin- Probleme sowohl in der Terminologie wie auch in der Frage
ilialive auf Ergänzung von Artikel 24sexies Ziffer 5 Bundesver- der Zuständigkeit aufwirft. Ich glaube daher nicht, dass eine
fassung, die sogenannte Rothenthurm-lnilialive, vom Souve- rasche Gesetzgebungsarbeil möglich ist, sondern dass er-
rän mil 58 Prozent Jastimmen angenommen, und zwar auch hebliche Zeit verstreicht, bis der Verfassungsartikel in gelten-
mit der nötigen Mehrheit der Stände. Der Verfassungsartikel des griffiges Recht und in die entsprechenden konkreten De-
ist Ihnen bekannt Er deklariert Moore und Moorlandschaften tailmassnahmen umgesetzt ist.
von besonderer Schönheit und von nalionaler Bedeulung - Aus dieser Erkenntnis heraus hat das Departement des Innern
diese beiden Krilerien sind sehr wesenllich - als «Schulzob- dargelegt dass im Rahmen der Nalur- und Heimalschulzver-
jekte»: «Es dürfen darin weder Anlagen gebaul noch Boden- ordnung eine Uebergangslösung angeslrebl werde. Diese Lö-
veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen werden. sung - so wird dann dargelegl - mag jedoch den Verfassungs-
Ausgenommen sind Einrichtungen, die der Aufrechterhallung auftrag nicht vollständig zu erfüllen. Für eine volle Verbindlich-
des Schulzzweckes und der bisherigen landwirtschaftlichen keit auch gegenüber Privaten und Kantonen ist hingegen die
Nutzung dienen.» Dann kommt eine jener bekannten Ueber- erwähnte Gesetzesänderung notwendig. Eine Zeilschälzung,
gangsbestimmungen: «Anlagen, Bauten und Bodenverände- die ich anstelle, bringt mich auf einen Zeitbedarf von mehreren
rungen, welche dem Zweck der Schutzgebiete widersprechen Jahren. Ich meine, es dauert bis ins Jahr 1995, bis der Verfas-
und nach dem 1. Juni 1983 erstellt werden, insbesondere in sungsauftrag vollzogen ist.
der Moorlandschaft von Rolhenthurm auf dem Gebiet der Kan- Die Mitunlerzeichner der Molion und der Sprechende sind der
tone Schwyz sowie Zug, müssen zu Lasten der Ersteller ab- Meinung, dass in dieser Silualion gemäss Artikel 89bis BV,
gebrochen und rückgängig gemachl werden. Der ursprüngli- also mit einem dringlichen Bundesbeschluss, vorgegangen
che Zusland isl wieder herzustellen.» werden muss. Dessen Inhalt wären ein Katalog schützenswer-
Am 5. Dezember 1989, zwei Jahre nach Annahme dieses Ver- ter Moore nach den Kriterien des Artikels 24sexies BV und die
fassungsartikels, führten der Schweizerische Bund für Natur- Verpflichtung für die Kantone und für andere zuständige Ge-
schutz und der «WWF-Schweiz Stiftung für Natur und Umwelt» meinwesen, unverzüglich provisorische Schutzmassnahmen
eine Pressekonferenz durch. Aus dem Pressecommuniqué zi- für die im Katalog genannten Landschaften zu erlassen, also
tiere ich einige Hinweise, die zeigen, worum es den beiden Or- den Schutz zu gewährleisten. Dabei kann der Bundesrat nach
ganisationen gehl. Da isl von einem Vollzugsnotstand im meinen Vorstellungen im Rahmen der Verfassung besonders
Moorschutz die Rede, die Zerstörung der Moore gehe unver- schützenswerte und gefährdete Moore von eidgenössischer
mindert weiler, es handle sich um einen eklatanten Missstand Bedeulung selektiv und zum Beispiel ohne Moorlandschaft,
und eine Missachtung des Volkswillens, vor allem bei den die mehr Raum umfasst und mehr Probleme bietel als die
Motion Huber 180 15 mars 1990
Moore selber, auslesen, unter Schutz stellen und dort tätig mit mindestens noch das gerettet werden kann, was übrigge-
werden. blieben ist, das scheint mir unbestreitbar. Ich habe keine Zwei-
Die von der Verfassung verlangte Befristung des dringlichen fel, dass sich auch das Schweizervolk voll und ganz mit dieser
Bundesbeschlusses sehe ich für den Zeitpunkt des Inkrafttre- Zielsetzung identifiziert. Das wollte ich Ihnen, Herr Huber, zum
tens der vorgesehenen gesetzlichen Regelung, der erneuten Materiellen sagen.
Novellierung des NHG für den Bereich des Moor- und Moor- Zum Formalen. Herr Huber hat vollständig recht: Wenn das
landschaftsschutzes. Schweizervolk feststellen sollte, dass das, was es vor fast drei
Ich bin seinerzeit für die Revision des Natur- und Heimat- Jahren beschlossen hat, in der Praxis weiter wacker übertre-
schutzgesetzes eingetreten, aber - ich bekenne das offen - ten wird und die Behörde nicht in Kraft setzt, was damals als
nicht für die Rothenthurm-lnitiative. Das hindert mich keines- Grundsatz beschlossen wurde, so sind das formale und die
wegs, mit dieser Motion einen rasch wirksamen Moorschutz Glaubwürdigkeit unseres Systems betreffende Probleme, die
zu verlangen, ja es gibt mir in einem gewissen Sinne sogar wir nicht von der Hand weisen können. Wenn wir in besonde-
eine Legitimation. Es geht mir nicht um Interessen, wie sie da- rer Weise darauf bedacht sein müssen, das, was das Volk ge-
mals und heute vertreten wurden und werden, es geht mir um gen unseren Willen wollte, tatsächlich in die Tat umzusetzen,
etwas anderes. Wir erleben eine Vertrauenskrise unseres Vol- so auch aus Gründen der Glaubwürdigkeit unseres Systems.
kes gegenüber seinen Behörden. Sie könnte sich vertiefen, Es besteht kein Zweifel, dass der Bundesrat gewillt ist, diesem
wenn eine Volksinitiative, die gegen den Willen der Behörden Volkswillen nachzukommen. Alle Verfahren sind eingeleitet
beim Souverän durchgedrungen ist, nicht vollzogen würde. worden, damit die Moore - Hoch- und Flachmoore - und die
Dabei lege ich auf die Feststellung Gewicht, dass ich bis heute Moorlandschaften nunmehr dem Verfassungsschutz unter-
beim Bund keinerlei Verzögerungen der Arbeit festgestellt stelltwerden können. Die Frage ist aber folgende: Es braucht
habe und dass sich die damaligen Initianten das Ganze doch relativ viel Zeit, bis diese Moore und Landschaften «von natio-
wohl etwas zu einfach vorgestellt haben. naler Bedeutung und von besonderer Schönheit» (gemäss
Mir geht es darum, die Lücke zwischen dem Rechtsanspruch Verfassung) geschützt werden können. Allein bis festgestellt
und der Rechtswirklichkeit zu schliessen, weil seit Annahme ist, welches überhaupt diese Moore sind, wo sie sich befinden
der Initiative nachgewiesenermassen massive Eingriffe in die und welche Schutzverfahren dafür eingesetzt werden müs-
Moore stattfinden, obwohl man weiss, dass sie aufgrund der sen, braucht es natürlich noch eine gewisse Zeit. Es braucht
Uebergangsbestimmungen wieder rückgängig gemacht und auch eine Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes,
die Schäden zulasten des Verursachers wieder behoben wer- mindestens für die Moorlandschaften. Auf alle Fälle muss das
den müssen. Inventar erstellt werden, das festlegt, wo überhaupt die zu
Die von mir im Laufe der Begründung erwähnte Studie der Eid- schützenden Moore liegen. Die grosse Gefahr besteht darin,
genössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen in Bir- dass die Uebergangszeit bis zu dieser definitiven Festlegung
mensdorf, herausgegeben von deren Direktor Dr. Bosshard dazu benützt wird, um den Schutz dieser Moore zu vereiteln
im Jahre 1986, formuliert das Problem so: «In der Schweiz ist und Präjudizien zu schaffen, die dann sehr schwierig rück-
heute infolge menschlicher Eingriffe der ganze Lebensraum gängig zu machen sind. Diese Uebergangszeit bringt also die
Hochmoor gefährdet.» Die Bundesverfassung will den Schutz wirklichen Probleme. Herr Huber, Sie haben mit gutem Recht
der Moore. Um die Gefahren abzuwenden, um der Verfassung diese Frage aufgeworfen.
und dem Volkswillen Genüge zu tun, um die Zeit bis zu einer Ich darf Ihnen folgende Mitteilung machen: Als letztes Jahr
griffigen und zugleich differenzierten gesetzlichen Regelung aufgrund von Dutzenden von Beispielen -diese Beispiele las-
zu überbrücken, sollten wir den Weg beschreiten, den Ihnen sen sich belegen mit präzisem Hinweis auf Ort und Stelle -
die Motion beliebt machen will. Ich bitte Sie um Ihre Unterstüt- festgestellt wurde, dass Moore beeinträchtigt wurden durch
zung. neue Tätigkeiten - ich möchte nicht sagen, dass hier absicht-
lich Missbrauch getrieben wurde, aber die faktische Feststel-
Bundesrat Cotti: Ich möchte Ihnen, Herr Huber, und den an- lung ist vorhanden -, habe ich die Kantone zweimal darauf hin-
deren Motionären attestieren, dass Sie mit Ihrer Motion ein gewiesen, dass sie die grosse Verantwortung tragen, für die
Problem aufgeworfen haben, das uns in letzter Zeit sehr be- Ueberbrückung dieser schwierigen und delikaten Zeit besorgt
drängt hat und dem wir die grösste Bedeutung beimessen. zu sein. In den Briefen an die Kantonsregierungen habe ich
In der Tat ist es so, dass aufgrund der Rothenthurm-lnitiative, mitgeteilt: Ihr müsst dafür besorgt sein, dass dieser provisori-
welcher das Schweizervolk zugestimmt hat, breitere Möglich- sche Schutz gewährleistet wird.
keiten und Pflichten des Schutzes der sehr delikaten Moore Die Situation anfangs dieses Jahres war wirklich erschütternd:
und Moorlandschaften in der Verfassung verankert worden Dutzende und Dutzende von Mooren sind entwässert, über-
sind. Wenn damals das Parlament aus den erwähnten, stark in baut worden. Man könnte Ihnen hier Fotobelege zeigen, die
die Oeffentlichkeit getragenen Gründen der Initiative nicht zu- Sie genauso beeindrucken würden wie das Schweizervolk,
stimmen konnte - der Bundesrat stand in dieser Beziehung das gegenüber der Verschandelung der Natur besonders sen-
auf der gleichen Seite wie Sie, Herr Huber -, so sicher nicht sibelgeworden ist. Diese Feststellung brachte uns zur Frage,
deshalb, weil es der Bedeutung der Moore und der Moorland- ob nicht durch dringliches Recht diese Ueberbrückungszeit-
schaften einen zu kleinen Stellenwert beigemessen hätte, wie lange wird sie dauern: zwei, drei Jahre? - abgedeckt wer-
ganz im Gegenteil. Wir wissen alle, dass in diesem Lande in den soll. Die Frage, die Sie stellen, Herr Huber, ist also genau
den vergangenen Jahrzehnten bei diesen für den Naturschutz die Frage, mit der wir uns zurzeit abgeben.
und ganz allgemein für das Bild des Landes wesentlichen Ele- Was müssen wir dabei für weitere Feststellungen machen?
menten Verluste in der Grössenordnung von über 90 Prozent Erstens einmal ist klar die Feststellung zu machen, dass der ei-
zu verzeichnen waren und dass, was heute noch zu retten ist, gentliche Vollzug der Verfassungsmassnahme und der gülti-
wirklich nur ein Ueberbleibsel dessen ist, was unser Land gen Normen eindeutig bei den Kantonen liegen wird. Deshalb
noch vor wenigen Jahrzehnten vorzuweisen hatte. wird es so oder so, auch beim Vollzug einer allfälligen dringen-
Fern von mir der Gedanke, man müsse beim Landschafts- den Norm, wieder an den Kantonen liegen, diesen Vollzug zu
oder beim Moorschutz stur und konservativ alles beim alten gewährleisten. Es wird sich also im Vollzug nichts ändern,
lassen. Es ist normal und richtig, dass sich unsere Gesell- wenn jetzt dringliches Recht dazwischengeschaltet würde.
schaft entwickelt. Wenn wir das ursprüngliche, unangetastete Zweitens: Viel wichtiger ist aber das folgende: Letzten Endes
Bild unseres Landes zu Beginn der industriellen Revolution werden die zu schützenden Moore ja durch Bundesinventare
hätten verteidigen wollen, so hätte es gar keine industrielle Re- genau umschrieben sein. Wie kann überhaupt in der Ueber-
volution gegeben, und wir hätten die für das Wohl des Volkes brückungszeit von Mooren und Moorlandschaften von natio-
eingetretene Entwicklung gar nicht erlebt. Wir gehören also naler Bedeutung gesprochen werden, wenn diese nationale
nicht zu jenen, welche diese fast ideologische Grundhaltung Bedeutung nicht klar ist, da das Inventar noch nicht vorliegt?
vertreten. Dass aber aufgrund der vielen Schäden, die unserer Mit anderen Worten: Wie kann der einzelne Kanton überhaupt
Landschaft zugefügt worden sind, heute ein vermehrtes quali- wissen, was bundesrechtlich zu schützen ist, wenn der zu
fiziertes Augenmerk auf diese Fragen gelegt werden muss, da- schützende Gegenstand nicht genau feststeht?
15. März 1990 181 Motion Huber
Als wir dann im Februar - es ging natürlich sehr schnell, aber stützt darauf kann ich zulassen, dass die Motion in ein Postulat
es muss in dieser Frage auch sehr schnell gehen - die Kan- umgewandelt wird.
tone angefragt haben, ob sie in der Lage wären, diesen provi-
sorischen Schutz zu gewährleisten, haben wir den Kantonen M. Cavadini: Après l'explication très complète donnée par le
auch provisorisch - ich wiederhole: provisorisch - eine Reihe chef du Département de l'intérieur, je pourrai me limiter à deux
von Hochmooren, von Flachmooren, zum Teil auch von Moor- remarques, encore que nous puissions nous poser la ques-
landschaften angegeben, die unserer Auffassung nach dem tion du bien-fondé d'un postulat pour engager le Conseil
Kriterium der nationalen Bedeutung und der besonderen fédéral à envisager un arrêté fédéral urgent.
Schönheit entsprechen würden. Ich darf Ihnen die Zahlen nen- Je voudrais dire ici que si nous comprenons la préoccupation
nen: Es waren etwa 500 Hochmoore und etwa 1000 Flach- de M. Huber, qui a de bonnes raisons de s'inquiéter de la suite
moore. à donner au mandat constitutionnel que nous avons reçu,
Aufgrund der Antworten der Kantone habe ich persönlich sehr nous prétendons que la procédure d'urgence est ici inadé-
kurzfristig - es konnten also nicht alle Regierungsräte adper- quate et déplacée. J'aime beaucoup les tourbières, mais je
sonam vertreten sein - vor zwei Wochen die Kantonsregierun- dois dire que j'aime tout autant les institutions; si j'apprécie in-
gen zu einer Konferenz eingeladen. Wir haben hier in Bern finiment les bas marais, je suis également sensible au respect
eine wirklich befriedigende und vertiefte Diskussion geführt, des règles établies. La précipitation me paraît mauvaise con-
aus der sich folgendes ergab: Die Meinung über die Notwen- seillère en l'occurrence.
digkeit dringlichen Rechts bleibt geteilt. Die Notwendigkeit Les procédures d'urgence doivent être réservées aux cas ex-
des provisorischen Schutzes wird nirgends bestritten. Richtig trêmes et nous en sommes bien loin. On accuse certains can-
wird natürlich festgehalten, dass die zu schützenden Objekte tons de n'avoir pas pris les dispositions conservatoires néces-
bezeichnet werden müssen. Jetzt stellt sich die Frage, ob nicht saires. Des atteintes ont été enregistrées- M. Huber a parlé de
gleichsam wieder provisorisch - es geht ja, ich wiederhole es, dix-neuf cas dans neuf cantons. Or, Monsieur le conseiller
wirklich nur um die Ueberbrückung einer gewissen Zeit bis zur fédéral l'a dit, si l'on examine chacun des cas évoqués, on se
definitiven und klaren Regelung - diese Hoch- und Flach- rendra compte qu'on peut faire preuve de plus de sérénité: ici
moore und Moorlandschaften bezeichnet werden müssen. c'est une autorisation accordée avant l'adoption de la disposi-
Meine Mitarbeiter nehmen zurzeit mit jedem Kanton - ausser tion constitutionnelle et qui a trouvé son application tout à fait
mit zwei oder drei, die praktisch nicht betroffen werden-syste- légale, dans un autre cas il y a concordance avec les disposi-
matischen Kontakt auf, damit diese provisorischen Inventare tions de la loi d'aménagement du territoire. L'urgence ne s'im-
der 500 bzw. 1000 Moore noch überprüft werden. Möglicher- pose donc pas, la procédure normale suffit amplement, qui
weise muss eine gewisse Triage stattfinden; denn ich neige - nous évitera des erreurs commises dans le classement des
ich sage es Ihnen offen - persönlich zur Auffassung, dass 1000 zones, tel que le Conseil fédéral nous l'a proposé, et qui évi-
Flachmoore schon etwas viel sind, wenn man ihnen das Krite- tera peut-être de confondre les dispositions de la loi fédérale
rium der «nationalen Bedeutung» und der «besonderen sur l'aménagement du territoire avec celles de la protection
Schönheit» beimessen will. Es ist wichtig, dass von Bundes- des marais. Dans le cas particulier, il n'y a pas, à mon avis, de
recht aus wirklich nur das, was die Verfassung vorschreibt - problème urgent, il y a des gens pressés.
nämlich die nationale Bedeutung und die besondere Schön-
h.eit-, geschützt wird. Die Kantone werden im eigenen Ermes- Küchler: Ich habe den Vorstoss seinerzeit mitunterzeichnet,
sen, nach Verfassung, den Rest noch schützen. Diese Triage- weil ich es als richtig und angezeigt erachtete, dass das Pro-
arbeit sollte bis Ende März erledigt werden. Bis dann werden blem der Dringlichkeit geprüft wird und dass man sich über die
wir auch in der Lage sein, definitiv zu entscheiden, ob dringli- allfälligen Konsequenzen von Notrecht Rechenschaft geben
ches Recht hier tatsächlich notwendig ist oder nicht. muss. Aber nachdem nun in Vernehmlassungen eindeutige
Ich kann aber ohne Schwierigkeiten voraussehen, dass sich, Stellungnahmen seitens der Kantone, insbesondere auch sei-
wenn wir aufgrund der heutigen Triagearbeit die provisorische tens des Kantons Obwalden, eingegangen sind, ergibt sich
Definition der zu schützenden Objekte im grossen und ganzen doch mit Deutlichkeit, dass von einem dringlichen Bundes-
mit den Kantonen definitiv bereinigt haben, die Dramatik des beschluss, vom Erlass von Notrecht, unter allen Umständen
Problems wesentlich entschärfen wird, so dass wir sicher in Abstand genommen werden sollte. Weshalb?
der Lage sein werden, für die Junisession, wenn dringliches Mit einem Anteil von mehr als 23 Prozent, also von rund einem
Recht notwendig ist, Ihnen die nötigen Vorschläge zu unter- Viertel der ganzen Kantonsfläche, ist Obwalden mit Abstand
breiten. Wenn es nicht notwendig sein wird, werden wir das im der vom Schutz der Moore am stärksten betroffene Kanton.
Verlauf der Monate April und Mai klar sagen. Aber ich möchte Dass der bisherige Verlust an Moorlandschaften derart gering
noch einmal zu bedenken geben: Selbstverständlich muss ist, liegt vor allem daran, dass die Moorflächen bisher natürlich
der Schutz gewährleistet werden, das ist unsere Hauptzielset- und angepasst bewirtschaftet und genutzt worden sind. Aber
zung. Das allfällige dringliche Recht, Herr Huber, wäre nur ein auch die kantonalen Behörden haben bis heute verantwor-
Mittel dazu. Wenn es sich nicht aufdrängen würde, würden wir tungsbewusst gehandelt und das entsprechende rechtliche
es selbstverständlich nicht vorschlagen. Instrumentarium eingesetzt. Meliorierungen und Entwässe-
Ich hoffe, Ihnen damit gesagt zu haben, dass wir das Problem rungen wurden nur sehr zurückhaltend vorgenommen, und
sehr ernst nehmen, dass wir es sehr ernsthaft angegangen sie wurden vor allem aus Sicherheitsgründen, insbesondere
sind, dass wir noch nicht zu einer klaren, definitiven Entschei- zum Zwecke von Wildbachverbauungen und zum Schütze
dung gekommen sind, dies aber sicher bis Ostern - würde ich von Strassen, vorgenommen. An einer grossen Zahl der bis-
sagen - der Fall sein wird und wir dann entsprechend handeln herigen Entwässerungen war übrigens auch der Bund betei-
werden. Das ist der einzige Grund, Herr Huber, weshalb wir ligt, insbesondere mit entsprechenden Subventionen. Dies al-
uns heute nicht definitiv auf das dringliche Recht festnageln les führte dazu, dass Obwalden und die übrigen Berggebiete
lassen möchten und weshalb wir die Umwandlung in ein Po- nach wie vor über grosse und wertvolle Moorgebiete verfügen.
stulat beantragen. Ich bestreite die Sorge des Bundesrates und die Sorge des
Sollten wir aber zur Einsicht und zur Ueberzeugung kommen, Motionärs um den Schutz der Moore nicht. Die Zielsetzung ist
dass dringliches Recht notwendig ist, dann garantiere ich Ih- zweifelsohne richtig. Eine gewisse Gefahr von Uebergriffen
nen, dass Sie sich diesem Geschäft im Monat Juni widmen mag bestehen, wie übrigens auch auf zahlreichen anderen
können. Wir werden hier wirklich unerbittlich sein, denn das Gebieten in der staatlichen Verwaltung, aber ohne dass man
Thema ist wichtig genug. auf diesen Gebieten bereits an Notrecht denkt.
Ich meine, man soll doch nicht das Kind mit dem Bade aus-
Huber: Wir haben die gründlichen Ausführungen des Spre- schütten. So gilt es in erster Linie, blosse Befürchtungen von
chers der Exekutive gehört. Sie erkennen die Komplexität der wirklich erfolgten Uebergriffen genau zu unterscheiden. So
Probleme. Sie erfassen fraglos den ebenfalls sehr diffizilen fö- hat zum Beispiel das Eidgenössische Departement des Innern
derativen Zusammenhang. Wir haben die zeitliche Festlegung dem Regierungsrat des Kantons Obwalden eine Zusammen-
und die Entschlossenheit des Bundesrates klar gehört. Ge- stellung von angeblich bekannt gewordenen Fällen überge-
Motion Huber 182 15 mars 1990
ben. Die kantonale Ueberprüfung hat nun aber inzwischen ge- pragmatische Weg verdient den Vorzug, und der Bund soll
zeigt, dass es sich grösstenteils um bloss vermeintliche Ein- und muss dabei den Kantonen eine wirkungsvolle und sinn-
griffe handelt, welche auf früher ausdrücklich bewilligte und volle Unterstützung anbieten. Dann bleibt auch die Glaub-
mit Bundessubventionen ausgeführte Wildbachverbauungen würdigkeit gegenüber dem Volk, die Herr Huber angetönt hat,
zurückgehen. Gegenüber dem Eidgenössischen Departe- ohne weiteres erhalten.
ment des Innern von Naturschutzkreisen bloss einseitig ge- In diesem Sinne spreche ich mich bereits heute gegen Dring-
meldeten sogenannten Uebergriffen, die Alarm auslösten, ist lichkeitsrecht aus, habe aber gegen das Postulat nichts einzu-
somit allergrösste Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Je- wenden.
denfalls vermögen solche einseitigen Anzeigen, die bis heute
nicht - ich betone: nicht - in Zusammenarbeit mit den Kanto- Reichmuth: Die Motion von Herrn Huber war aus der Zeitge-
nen geklärt wurden, niemals Notrecht zu begründen. schichte heraus, in der sie entstanden ist, und aus den damali-
Zudem ist auch bedauerlich, dass die den Kantonen vorgeleg- gen Umständen sicher verständlich. Ich habe sie auch mitun-
ten Entwürfe der Bundesinventare über die Hochmoore, terzeichnet, weil man erfahren müsste, dass sogar prominente
Flachmoore und Moorlandschaften von nationaler Bedeutung Exponenten der Rothenthurm-lnitiative ins Recht gefasst wer-
offenbar vom Buwal bloss in Zusammenarbeit mit den ver- den mussten, weil sie anscheinend gegen ihre eigene Initia-
schiedenen Naturschutzvereinigungen erstellt und die Kan- tive verstossen haben. Heute - insbesondere nach den Aus-
tone dabei ein weiteres Mal übergangen worden sind. So führungen von Herrn Bundesrat Cotti - bin ich ebenfalls der
erachtet es zum Beispiel das Buwal als angezeigt, rund ein Meinung, dass ein Postulat der Situation gerecht werden
Viertel des Kantons Obwalden als Gebiet von nationaler Be- kann. Gestatten Sie mir aber trotzdem einige zusätzliche Aus-
deutung unter verfassungsmässigen Moorschutz zu stellen, führungen:
scheut aber die Mühe, die kantonalen Stellen vorgängig anzu- Es war vorauszusehen, dass der Vollzug der in der sogenann-
hören. Dies ist meines Erachtens keine gute Basis für einen ten Rothenthurm-lnitiative angenommenen Verfassungsbe-
tragfähigen Naturschutz. Die Inventarentwürfe müssen doch stimmung sowohl beim Bund als auch bei den betroffenen
unbedingt mit den Kantonen, insbesondere bezüglich der Ein- Kantonen zu enormen Problemen führen würde. Darum hat
stufung und der konkreten Abgrenzung, sorgfältig bereinigt der Kanton Schwyz diese Initiative abgelehnt. Zwar sind nach
werden, und dies beansprucht Zeit. In den nur mit Mühe les- dem Wortlaut der Verfassung nur eine qualifizierte Auswahl
baren Planentwürfen wurden die Umgrenzungen von Moor- von Mooren und Moorlandschaften geschützt, sonst wäre
landschaften bloss in groben Zügen und ohne Rücksicht auf wohl die Einschränkung auf Gebiete «von besonderer Schön-
Bestehendes vorgenommen. heit und von nationaler Bedeutung» nicht in den Verfassungs-
Auch ist der Begriff der «Moorlandschaft», wie wir gehört ha- text aufgenommen worden.
ben, bis heute nicht geklärt und wird auch im Entwurf des Eid- Der Bund hat nun die vornehme Aufgabe, die geschützten
genössischen Departementes des Innern nicht geklärt sein. Moore und Moorlandschaften zu bezeichnen. Aus einer
Es ist also völlig uneinsichtig, warum Gebiete, die seit Jahren Uebersichtstabelle, wie sie bei den zuständigen Bundesstel-
und Jahrzehnten für den Wintersport, den Sommertourismus len angefertigt wurde, geht hervor, dass es in der Schweiz 514
und die militärische Nutzung zur Verfügung standen, nun Hochmoore, 1051 Flachmoore und 157 Moorlandschaften
plötzlich als Moorlandschaften von nationaler Bedeutung un- gibt, die nationale Bedeutung aufweisen, alles zusammen
ter Verfassungsschutz stehen sollen. Mit Sicherheit hat der eine Fläche von 123000 ha. Ich kann diese Zahlen gesamt-
Stimmbürger, der die Rothenthurm-lnitiative unterstützte, da- schweizerisch nicht kommentieren. Ich kann nur anhand des
mit nicht gerechnet. Wäre die Auffassung des EDI nun richtig, für meinen Kanton vom Bund erstellten Verzeichnisses fest-
müsste beispielsweise die eben fertiggestellte Militärunter- stellen, dass offenbar die Gefahr besteht, weit über das ver-
kunft auf dem grössten Schiessplatz der Schweiz, auf dem nünftige Ziel hinauszuschiessen. Allein im Kanton Schwyz sol-
Glaubenberg, abgerissen werden, und der grosse Infanterie- len 21 Hochmoore, 109 Flachmoore und 14 Moorlandschaften
schiessplatz würde in seiner Benutzung rigoros einge- mit insgesamt über 12 000 ha unter die Bestimmung des Ver-
schränkt. fassungsartikels gestellt werden.
Allein diese wenigen Hinweise zeigen doch bereits, dass die Die Regierung meines Kantons, die die Sache im Massstab
künftig als «Moorlandschaften von nationaler Bedeutung» zu 1:1 beurteilen kann und die übrigens schon vor Jahren dafür
bezeichnenden Gebiete niemals in der vorgesehenen Form gesorgt hat, dass die wichtigsten Naturschutzgebiete und
und Ausdehnung in einen entsprechenden Bundeserlass auf- Moore, zum Beispiel die Gegend des Lauerzersees, Rothen-
genommen werden können. Hier sind noch sorgfältige und thurm, Frauenwinkel am Zürichsee und andere unter Schutz
zeitraubende Abklärungen nötig. gestellt wurden, vertritt mit Entschiedenheit den Standpunkt,
Es darf auch nicht übersehen werden, dass die Probleme des dass die in den vorliegenden Entwürfen zum Objektinventar
Schutzes von Moor und Moorlandschaften in erster Linie beim aufgeführten Moore und Moorlandschaften von nationaler Be-
kantonalen Vollzug liegen. Herr Bundesrat Cotti hat dies zwar deutung ganz wesentlich reduziert werden sollen, weil für eine
angetönt. Ich möchte nochmals anknüpfen an die Tatsache, bedeutende Anzahl von Objekten die von der Verfassung ver-
dass der kleine Bergkanton Obwalden eine Gesamtfläche von langte besondere Schönheit und nationale Bedeutung ein-
rund 112 ha sogenannter Hoch- und Uebergangsmoore auf- deutig in Frage gestellt werden müsse.
weist. Deshalb ergeben sich für die kantonale Verwaltung Einige Beispiele mögen dies verdeutlichen: Die wichtige inner-
zwangsläufig gewaltige personelle und finanzielle Engpässe, kantonale Strassenverbindung A 8 Pfäffikon-Brunnen sowie
die innert der im Entwurf des Departements vorgesehenen die Schweizerische Südostbahn befinden sich kilometerweise
Frist nicht bewältigt werden können. Die Zahl der erforderli- im vorgesehenen Perimeter und könnten nicht mehr zeitge-
chen Fachleute Hesse sich innert dieser Frist ebenfalls nicht mäss ausgebaut werden. Die Eliminierung eines Niveauüber-
finden. ganges der Südostbahn wäre zum Beispiel nicht mehr mög-
Der Grossteil der Kantone brachte dem Anliegen des Moor- lich.
schutzes seit altersher grosses Verständnis entgegen, und Die Sicherung von Rutschgebieten ist in Frage gestellt. Rund
dieses Verständnis gilt es zu bewahren. Ohne die Unterstüt- 40 landwirtschaftliche Ganzjahresbetriebe liegen ebenfalls in-
zung der Betroffenen kann aber der angestrebte Schutz nicht nerhalb des Perimeters; für deren Bewirtschaftung müsste
verwirklicht werden. Es ist schlicht unvorstellbar, wie der Voll- künftig mit erheblichen Erschwernissen gerechnet werden.
zug bundesrechtlichen Notrechtes gegen den Willen der Be- In bezug auf das Dorf Lauerz hat der Regierungsrat des Kan-
troffenen realisiert werden kann. Sollte, wie beabsichtigt, tons Schwyz festgestellt, dass die ganze rechtskräftige Bau-
dringliches Bundesrecht geschaffen werden, muss daher be- zone innerhalb des Moorschutzperimeters zu liegen käme
fürchtet werden, dass der Widerstand der Betroffenen in den und damit diese Gemeinde ihrer Lebensfähigkeit beraubt
Kantonen gegen vernünftige Schutzmassnahmen sogar an- würde. Ja, es wäre sogar fraglich, ob auf dem im provisori-
wächst und in der Folge tatsächlich nicht wiedergutzuma- schen Schutzgebiet gelegenen Friedhof Bestattungen noch
chende Uebergriffe passieren. zulässig wären. Ob das der Volkswille von 1987 war, muss ich
Der von den Kantonen bis heute bereits eingeschlagene, ernsthaft in Zweifel ziehen.
15. März 1990 183 Motion Huber
Ich bin mit dem Motionär der Meinung, dass der Katalog der Hand gewiesen, sondern sie wird in Erwägung gezogen, ge-
schützenswerten Moore und Moorlandschaften baldmög- prüft und dann dem entsprechenden Staatsorgan vorgelegt.
lichst festzulegen ist. Dass das einige Zeit beansprucht, ist Das waren die drei klar umrissenen Grundsätze und die drei
selbstverständlich. Dabei muss aber dem Grundsatz der Ver- klar umrissenen Prämissen, die hier auf dem Tisch liegen. Ge-
hältnismässigkeit Rechnung getragen werden, und es müs- stützt darauf habe ich der Umwandlung zugestimmt.
sen auch die Durchsetzbarkeit und die Möglichkeit des Voll- Naturschutzorganisationen sind nicht immer bequeme Orga-
zugs berücksichtigt werden. Es nützt nichts und dient der Sa- nisationen, genauso sehr wie Hilfswerke nicht immer be-
che wenig, theoretisch möglichst grosse Schutzgebiete aus- queme Partner sind bei der Erledigung von gewissen Dingen.
zuscheiden, deren Schutz in der Praxis nicht realisiert werden Aber ich halte es nicht für richtig, und ich halte es nicht für ver-
kann. Vielmehr müsste sich der Bund auf eine wirklich qualifi- tretbar, wenn hier eine generelle Schelte an die Naturschutzor-
zierte Auswahl von Objekten beschränken. Ferner müssten ganisationen und an das zuständige Bundesamt gehen soll.
die Perimeter der Moorlandschaften so eng wie nur immer Beide haben uns zusammen im Rahmen ihrer Zuständigkeit -
möglich gefasst werden. Auf diese Weise könnten die Behör- und nicht unter gegenseitiger Vernetzung - auf ein Problem
den ihre Mittel auf das Wesentliche konzentrieren und dort die aufmerksam gemacht, das - wie die Debatte und auch die
vom Verfassungsgeber vorgegebenen Ziele erreichen. Es ist Stellungnahme des Bundesrates zeigen -von einiger Brisanz
zu befürchten, dass dies nicht gelingen wird, wenn die Mittel und von einiger politischer Bedeutung ist.
und Kräfte auf eine Vielzahl von Objekten mit riesiger Flächen- Zusammenfassend bitte ich Sie daher, dem Postulat in der
ausdehnung verzettelt werden. vorliegenden Form zuzustimmen. Wenn schon von den Kan-
Ich möchte den Bundesrat ersuchen - ich habe diesbezüglich tonsregierungen die Rede war, dann darf ich Ihnen vielleicht
volles Vertrauen in unseren Departementschef-, dass er in en- auch noch eine zitieren: «Der Regierungsrat begrüsst es aus-
ger Zusammenarbeit mit den Kantonsregierungen vernünftige drücklich, wenn der Bund nun sofort und wirksam seine Ver-
und vollziehbare Regelungen anstrebt. Extreme Forderungen, fassungsaufgabe zum Moorschutz wahrnimmt. Der Kanton
wie sie heute von Umweltschutzorganisationen erhoben wer- Aargau steht vollumfänglich hinter einem entsprechenden
den, führen nicht zu akzeptablen Lösungen. dringlichen Bundesbeschluss.» Auch dieses Wort muss viel-
leicht im Bundesratsohr Gehör finden.
Meier Hans: Mir scheint in dieser Diskussion wichtig, dass wir
auch darauf bestehen, dass die Uebergangsbestimmungen Bundesrat Cotti: Ich muss Ihre Aufmerksamkeit noch für ein
vollzogen werden. Ich erinnere daran, dass man in der Abstim- paar Minuten beanspruchen; denn die Voten, die nach der er-
mungskampagne darauf hingewiesen hat, was für Probleme sten Debatte gefallen sind, zwingen mich, Ihnen noch einmal
und unendliche Schwierigkeiten entstehen. Man hat das sei- die Haltung des Bundesrates darzulegen. Ich mache es nicht
tens der Befürworter bagatellisiert und bestritten. Nun sehen generell, das habe ich schon gemacht. Ich mache es aber in
wir, wie sich die Situation entwickelt. Ich glaube, mit einem Beantwortung der verschiedenen Interventionen.
energischen Durchgreifen müssen wir einmal aufzeigen, was Monsieur Cavadini, vous avez dit: «J'aime les tourbières, mais
für Konsequenzen mit der Annahme solcher Bestimmungen j'aime encore plus les institutions». Le meilleur système pour
verbunden sind. Der Bürger muss einmal sehen, dass er über- aimer les institutions, c'est de faire respecter les décisions du
legen und lesen muss, was ihm unterbreitet wird und nicht al- peuple. Or, le peuple a décidé de protéger les tourbières selon
les aufgrund von Schlagworten unterschreiben darf. le sens que nous avons prévu. Il faut donc le faire, mais savoir
Ich sage das ganz bewusst im Hinblick auf die Abstimmung encore de quelle manière! Les cantons, par exemple, ont une
über die Initiative «Stopp dem Beton». Auch dort haben wir tâche essentielle à accomplir en la matière. La meilleure des
wieder Uebergangsbestimmungen, die man verharmlost. protections à donner aux tourbières et aux institutions est
Man macht sogar dem Bundesrat Vorwürfe wegen seiner Pu- donc de mettre en oeuvre ce que nous devons faire.
blikation im «Bundesbüchlein». Ich glaube, auch hier wäre Und das muss ich auch Herrn Meier sagen: Wir haben mitein-
nochmals ein genaues Studium durch die Bürger notwendig, ander gegen diese Initiative gekämpft, Herr Meier. Diese Initia-
wenn man nicht noch wesentlich grössere Schwierigkeiten tive zeigt eindeutig die Mängel im Vollzug, die wir damals auf-
beim Vollzug schaffen will. gegriffen haben. Aber diese Mängel sind natürlich nicht un-
überwindbar. Wir sind sogar daran, die Anwendung einzulei-
Huber: Es war in verschiedener Hinsicht eine interessante ten. Wir brauchen nur etwas Zeit dazu. Das Problem stellt sich
und aufschlussreiche Debatte, die hier geführt wurde. Sie hat in der Ueberbrückungsphase, und es ist ganz klar, dass wir
wesentlich zur Klärung der Positionen beigetragen. diese Ueberbrückungsphase abdecken müssen.
Ich habe mich zu Beginn der Aussprache bereiterklärt, die Mo- Ich komme also nochmals darauf zurück: Ich will niemandem
tion in ein Postulat umzuwandeln, mit dem ausdrücklichen einen Denkzettel verpassen - wenn das der Sinn Ihrer Inter-
Hinweis auf die Ausführungen des bundesrätlichen Spre- vention war -, selbstverständlich auch nicht den Schweizer
chers. Unter diesen Umständen habe ich der Umwandlung zu- Bürgern; das wäre vermessen. Wir müssen das machen, was
gestimmt. Hätte mich der Herr Präsident 20 Minuten später ge- das Volk wollte. Die Schwierigkeiten sind da, um behoben zu
fragt, ob ich zur Umwandlung des Postulats bereit wäre, hätte werden, und wir können sie beheben.
ich es mir vielleicht noch einmal überlegt und eine andere Ant- Jetzt komme ich zur Substanz: Herr Küchler, Sie haben nach
wort gegeben. Ich will aber darauf nicht zurückkommen. meiner Auffassung in unannehmbarer Art und Weise die Miss-
Herr Bundesrat Cotti hat drei klare Elemente hervorgehoben bräuche, die stattgefunden haben, heruntergespielt. Ich ga-
und die Konsequenzen daraus gezogen, und ich habe mich rantiere Ihnen: Wenn Ihre Kommission oder die Kommission
angeschlossen. des Nationalrates aufgrund eines dringlichen Rechts, das der
1. Wir haben einen Verfassungsauftrag. Es entspricht unserer Bundesrat bei weitem nicht ausschliesst, einmal tagen sollte,
Pflicht, ihn in die Tat umzusetzen. werden wir Ihnen mit eindeutigen Bildern zeigen, dass es
2. Wir haben Verletzungen von Mooren, und zwar von Mooren, Schädigungen von Gebieten gibt, die von Verfassung wegen
die der Qualifikation des Verfassungsartikels entsprechen. Ich zu schützen sind - ohne dass ich diese Schädigungen subjek-
muss Herrn Kollega Cavadini sagen: Wenn ich darauf hinge- • tiv bewerten möchte; vielleicht könnte ein Besuch an Ort und
wiesen habe, es seien 19 gewesen, dann sind das, Herr Kol- Stelle das noch besser belegen.
lege, Beispiele, les exemples. Alors on se comprend. Es sind Wenn also die Ueberbrückungszeit ein Problem ist, so des-
Beispiele, und es sind nicht einfach 19. So einfach mache ich halb, weil sie leider dazu benützt wird - ich möchte nicht sa-
mir und machen wir uns die Sache nicht. Auch Herr Küchler gen, dass dabei subjektive Fehler gemacht werden -, den Be-
hat nicht bestritten, dass Verletzungen vorkommen, so wenig schlüssen des Volkes nicht Rechnung zu tragen. Deshalb ist
wie ich bestreite, dass Interessenkonflikte zwischen verschie- die Situation in der Ueberbrückungszeit tatsächlich in einen
denen Nutzungen vorkommen können. Notstand geraten. Herr Küchler, ich will Ihnen einräumen: Die
3. Schliesslich hat Herr Bundesrat Cotti deutlich erklärt: Wenn Verwaltung hat bis heute zuwenig Kontakt mit den Kantonen
wir innert nützlicher Frist mit den Problemen nicht zu Rande gehabt. Ich muss aber sagen - nicht etwa um die Verwaltung
kommen, wird die Frage des Dringlichkeitsrechts nicht von der zu entschuldigen, denn sie hat von mir die klare Weisung, mit
Motion Jelmini 184 15 mars 1990
den Kantonen in systematischem Kontakt zu bleiben -: Dies- dungswesens in unserem Land nicht. Eine gründlichere Ana-
mal hatte die Verwaltung wirklich wenig Zeit, denn man lyse ist erforderlich. Lücken und Doppelspurigkeiten sind auf-
musste sehr schnell handeln. Ich habe dann selber die Regie- zuspüren, Kooperations- und Koordinationsmöglichkeiten
rungsräte eingeladen, und jetzt läuft ein systematischer per- zwischen Staat und privaten Organisationen aufzuzeigen und
sönlicher Kontakt zwischen der Verwaltung und den Kanto- zu fördern. Die Weiterbildung ist ganz allgemein besser ins ge-
nen. Denn ich wiederhole nochmals: Hier haben die Kantone samte Bildungssystem zu integrieren und die Grundausbil-
eine zentrale Rolle zu spielen, und es wäre eine Illusion zu dung besser auf die Weiterbildung abzustimmen.
glauben, der Bund könnte oder musste selber für eine Lösung Der Bundesrat wird deshalb eingeladen:
besorgt sein. Aber diese Kontakte laufen jetzt, und wir werden a. Vorschläge zu einer systematischen Förderung und Inte-
bis ungefähr Mitte April zum definitiven Entscheid kommen. gration der Weiterbildung ins gesamte Bildungssystem zu er-
Wenn es dringliches Bundesrecht braucht, werden wir das arbeiten;
den Räten in der Sommersession vorschlagen. b. insbesondere abzuklären, wie die Weiterbildung möglichst
Ich möchte Herrn Reichmuth in einem Punkt recht geben: Die breiten Kreisen zugänglich zu machen ist.
Zahl der Objekte ist provisorisch. Im Rahmen der normalen
Vernehmlassung, die stattgefunden hätte, hätten wir in zwei Testo cte//a mozione del 14 dicembre 1989
Jahren die Inventare gehabt. 500 Hochmoore, 1000 Flach- I prowedimenti speciali proposti dal Consiglio federale in fa-
moore von nationaler Bedeutung, das scheint mir auch zuviel. vore del perfezionamento ai livelli professionale e universita-
Ich glaube, man muss sich wirklich auf das konzentrieren, was rio, sono certamente da considerare un adeguato mezzo per
von besonderer Schönheit und von nationaler Bedeutung ist, lottare contro la penuria di personale qualificato, ma non risol-
wie die Verfassung sagt, und der Rest darf den Bund nicht un- vono i problemi fondamentali del perfezionamento professio-
mittelbar interessieren. Der Rest interessiert die Kantone, das nale nel nostro Paese.
ist mir klar. Wir werden jetzt wahrscheinlich eine klare proviso- Occorre un'analisi più approfondita. Ocorre eliminare lacune e
rische Bereinigung machen können, und letzten Endes wird sovrapposizioni e promuovere possibilità di cooperazione e di
sich angesichts der Zielsetzung, die unbestritten ist-Schutz, coordinamento fra l'Ente pubblico e le organizzazioni private.
und zwar sofort, auch während der Ueberbrückungszeit-, die II perfezionamento professionale deve essere meglio inte-
Frage stellen: Welches ist das taugliche Mittel? Wenn die Kan- grato nel sestema globale della formazione. Bisogna inoltre
tone die Gewähr geben können, dass sie bis dann die in Frage meglio sintonizzare la formazione di base con il perfeziona-
kommenden Gebiete schützen, braucht der Bund sich nicht mento professionale (formazione permanente).
mehr einzumischen; andernfalls werden Sie sich im Juni mit Il Consiglio federale è pertanto invitato a:
dringlichem Recht zu befassen haben. a. elaborare proposte per integrare sistematicamente il pro-
movimento e l'integrazione del perfezionamento professio-
Schoch: Die Frage des Vollzugs des Rothenthurm-Artikels der nale nel sistema globale della formazione.
Bundesverfassung ist ohne Zweifel eine Frage von nicht uner- b. appurare particolarmente le modalità per rendere accessi-
heblicher Bedeutung. Ich stelle fest, dass dazu ein Willensbil- bile il perfezionamento professionale alla più ampia cerchia
dungprozess in Gang gekommen ist, und ich stelle auuh fest, possibile di persone.
dass von diesem Willenbildungsprozess offensichtlich über-
wiegend oder praktisch ausschliesslich Angehörige der CVP- Texte de la motion du 14 décembre 1989
Fraktion erfasst worden sind. Ich stelle mir daher die Frage, ob Pour opportunes qu'elles soient dans la lutte contre le man-
es nicht angemessen gewesen wäre, die Diskussion, die wir que de main d'oeuvre qualifiée, les mesures exceptionnelles
jetzt geführt haben, in der CVP-Fraktion und nicht in diesem proposées par le Conseil fédéral en faveur de la formation per-
Rat zu führen. (Heiterkeit) manente, tant professionnelle qu'universitaire, n'en résou-
dront pas pour autant les problèmes fondamentaux du
Schönenberger: Ich bin sehr erstaunt, dass Herr Schoch sol- système de la formation professionnelle dans notre pays. Il est
che Worte findet. Es ist im Ständerat nämlich nicht üblich, dass indispensable de l'analyser en profondeur, en vue de déceler
man von Fraktionen spricht. Wenn hier jemand das Wort er- ce qui lui manque et ce qui le surcharge, afin aussi de présen-
greift, tut er das im eigenen Namen und nicht im Namen einer ter et de promouvoir les possibilités de coopération et de coor-
Fraktion, die im Ständerat nicht zutage tritt. dination entre le secteur public et les organisations privées. Il
s'agit, d'une façon très générale, de mieux intégrer la forma-
Hefti: Das war auch immer die Auffassung der Freisinnigen, tion permanente au système éducatif global et de mieux ac-
und ich möchte die Worte von Herrn Schönenberger unterstüt- corder la formation de base à la formation permanente.
zen. Aussi le Conseil fédéral est-il invité:
a. à élaborer des propositions visant à promouvoir systémati-
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat quement la formation permanente et à l'intégrer au système
éducatif global et
b. tout particulièrement à clarifier comment le plus possible
d'individus pourraient avoir accès à la formation permanente.
#ST# 89.810
Mitunterzeichner- Cofirmatari-Cosignataires:
Motion Jelmini Keine - Nessuno - Aucun
Weiterbildung und gleiches M. Jelmini: Je me suis permis de demander au Conseil
Bildungssystem fédéral d'accomplir un nouvel effort dans la voie de la promo-
Perfezionamento professionale tion de la formation continue, à laquelle il faut accorder une
plus haute considération en l'intégrant dans le système global
e formazione globale de la formation. Il faut réexaminer, d'une part, la formation pro-
Formation permanente fessionnelle de base, éliminer les éléments inutiles et
dépassés, et, d'autre part, découvrir et combler les lacunes de
la formation continue.
Tels sont les arguments principaux qui motivent ma demande.
La formation permanente contient des points faibles. Le plus
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1989 important est le fait qu'un grand nombre de travailleurs ne sont
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Sondermassnahmen pas saisis par la vague de la formation continue. Ce sont en
zugunsten der beruflichen und universitären Weiterbildung, général les employés non qualifiés, les étrangers, les femmes
so sehr sie als Mittel zur Bekämpfung des Sachkräftemangels et les générations d'un certain âge. Cela a été constaté par
zu begrüssen sind, lösen die Grundprobleme des Weiterbil- l'OFIAMT et ressort également d'une étude de l'ORL, où il est
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Huber Schutz der Moore und Moorlandschaften. Dringlicher Bundesbeschluss
Motion Huber Protection des zones humides. Arrêté fédéral urgent
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.751
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 179-184
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Pagina
Ref. No 20 018 595
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