Agglomeration Traffic Funding Dispute
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn interpellation questioned whether the federal government would provide compensation for cantons not benefiting from additional funds for agglomeration traffic, proposing increased contributions for natural disaster protection or higher non-work-related fuel tax contributions. The government responded that while it understood the concerns of mountain and peripheral regions, it was evaluating the financing model. It also indicated that existing fuel tax law provided sufficient means for road funding, and a proposed shift of funds to agglomeration traffic was not constitutionally covered and was politically contentious.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 2 Egalit, Art. 1 Est-il, Art. 2 Antrag, Art. 2; Agglomeration Traffic Funding Dispute: The government responded that while it understood the concerns of mountain and peripheral regions, it was evaluating the financing model. It also indicated that existing fuel tax law provided sufficient means for road funding, and a proposed shift of funds to agglomeration traffic was not constitutionally covered and was politically contentious.
Schlagwörter
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the dispositive to approve the Federal Council's decision regarding the popular initiative.
Volltext
5. März 1990 35 Interpellation Lauber
Art. 2 #ST# 89.741
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Interpellation Lauber
Minderheit Treibstoffgelder für Agglomerationen.
(Bührer, Onken) Gleichbehandlung der Berg- und Randgebiete
Die Bundesversammlung beantragt Volk und Ständen, die
Volksinitiative anzunehmen. Versement aux agglomérations
d'une part des droits sur les carburants.
Art. 2 Egalité de traitement des régions de
Proposition de la commission montagne et des régions marginales
Majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Minorité
(Bührer, Onken)
L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons Wortlaut der Interpellation vom 6. Dezember 1989
d'accepter l'initiative. Nachdem die Antwort auf meine Einfache Anfrage vom 4. Ok-
tober 1989 unbefriedigend ist, bitte ich den Bundesrat erneut,
Abstimmung - Vote folgende Frage zu beantworten:
Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der geplanten Revision
Für den Antrag der Mehrheit 32 Stimmen des Treibstoffzollgesetzes, für die Kantone, die nicht in den
Für den Antrag der Minderheit 7 Stimmen Genuss zusätzlicher Mittel für den Agglomerationsverkehr
kommen, einen Ausgleich vorzusehen, indem zum Beispiel
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble höhere Beiträge für Schutzbauten gegen Naturgewalten bei
Strassen und Bahnen vorgesehen werden oder indem die
Für Annahme des Beschlussentwurfes 32 Stimmen nichtwerkgebundenen Beiträge gemäss Treibstoffzollgesetz
Dagegen 7 Stimmen für diese Kantone über den heute geltenden Ansatz hinaus er-
höht werden?
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für den Aus-
stieg aus der Atomenergie» Texte de l'interpellation du 6 décembre 1989
Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire «pour un aban- Le Conseil fédéral n'ayant pas répondu de manière satisfai-
don progressif de l'énergie nucléaire» sante à ma question ordinaire datant du 4 octobre 1989, je le
prie de bien vouloir se prononcer sur la suivante:
Titel und Ingress, Art. 1 Est-il prêt, dans le cadre de la révision prévue de la loi fédérale
Antrag der Kommission concernant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates carburants, à prévoir une compensation en faveur des can-
tons ne bénéficiant pas de subventions supplémentaires pour
Titre et préambule, art. 1 le trafic en agglomération? Il pourrait notamment envisager
Proposition de la commission d'augmenter les contributions aux frais d'ouvrages de protec-
Adhérera la décision du Conseil national tion contre les forces de la nature le long des routes et des
voies ferrées, voire de relever le seuil -fixé par la loi - des con-
Angenommen - Adopté tributions au financement de mesures autres que techniques
qui reviennent à ces cantons.
Art. 2
Antrag der Kommission Lauber: Die Absicht des Bundesrates, neu werkgebundene
Mehrheit Beiträge aus der Treibstoffzollkasse an Verkehrsinvestitionen
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates in Agglomerationen auszurichten und als Kompensation die
Minderheit nichtwerkgebundenen allgemeinen Strassen beitrage an die
(Bührer, Onken) Kantone zu kürzen, ist im Vernehmlassungsverfahren nicht
Die Bundesversammlung beantragt Volk und Ständen, die gut aufgenommen worden. Vor allem die Kantone zeigten kein
Volksinitiative anzunehmen. Interesse daran, den Treibstoffzollanteil gegen Subventionen
abzutauschen. Für die Bergkantone und die Kantone ohne
Art. 2 Agglomerationen wäre diese Umschichtung zudem mit einer
Proposition de la commission bedeutenden finanziellen Einbusse verbunden.
Majorité Das Vorhaben ist aus folgenden Gründen unannehmbar:
Adhérer à la décision du Conseil national 1. Diese neue Subvention würde zu einer zusätzlichen Verzet-
Minorité telung der Treibstoffzollgelder führen. Sie hätte einen erhebli-
(Bührer, Onken) chen Mehraufwand für die Verwaltung zur Folge und würde
L'Assemblée fédérale recommande au peuple et aux cantons kaum zu einer echten Förderung des öffentlichen Agglomera-
d'accepter l'initiative. tionsverkehrs beitragen.
2. Eine Kürzung der nichtwerkgebundenen allgemeinen Bei-
Abstimmung - Vote träge an die Strassenlasten der Kantone und Gemeinden wäre
falsch und ungerechtfertigt. Sie träfe insbesondere die Ge-
Für den Antrag der Mehrheit 38 Stimmen birgskantone mit hohen Strassenlasten, die auf diesen Finanz-
Für den Antrag der Minderheit > 5 Stimmen ausgleich angewiesen sind. Sie wäre aber auch falsch, weil
der Bund seit Mitte der siebziger Jahre nicht in der Lage ist, die
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Treibstoffzollgelder entsprechend ihrer Zweckbindung einzu-
setzen, während auf der anderen Seite die jährlichen Defizite
Für Annahme des Beschlussentwurfes 38 Stimmen der Strassenrechnung der Kantone und der Gemeinden seit
Dagegen 5 Stimmen langer Zeit mehr als eine Milliarde Franken betragen. Diese
gehen heute zu Lasten des allgemeinen Steuerzahlers. Die
An den Nationalrat-Au Conseil national Rückstellung aus unverteilten Treibstoffzollgeldern, die der
Bund bis jetzt nicht verzinst, beträgt heute rund 2,5 Milliarden
Franken. Diese Rückstellung muss abgebaut werden. Auf-
grund der geltenden Gesetzgebung sind die Treibstoffzollgel-
Interpellation Lauber 36 5 mars 1990
der primär für die Fertigerstellung des Nationalstrassennetzes Daneben haben wir auch die Berg- und Randgebiete, die un-
einzusetzen. Dann kann der Bund tourismus- und regionalpo- bestrittenermassen ihre eigenen und ebenso wichtigen Sor-
litisch bedeutsame Strassen in Berggebieten neu ins schwei- gen haben; das möchte ich klar zum Ausdruck bringen.
zerische Hauptstrassennetz aufnehmen. Auch bei den übri- Der Bundesrat geht aber davon aus, dass nicht jede Mass-
gen werkgebundenen Beiträgen könnte ein Vermehrtes getan nahme und Hilfe an die Agglomerationen im gleichen Atem-
werden, z. B. bei Schutzbauten gegen Naturgewalten entlang zug eine Hilfe an Rand- und Berggebiete auslösen muss. Das
unserer Strassen und Bahnen. wäre nur dann angebracht, wenn solche Massnahmen direkte
Statt den Kantonsanteil zu kürzen, ist es vielmehr angezeigt, strukturelle Nachteile für die Rand- und Berggebiete hätten.
diesen während einigen Jahren aufzustocken. Bei der Vertei- Genau diese Probleme wollen wir jetzt bei der Auswertung der
lung könnte neben den hohen Strassenlasten der Gebirgs- Vernehmlassung genau prüfen. Besonders interessiert uns,
kantone auch den Agglomerationsverkehrslasten der Städte- ob das vorgeschlagene Finanzierungsmodell nachteilig ist.
kantone gebührend Rechnung getragen werden. Wir wissen, dass Bau und Unterhalt von Alpenstrassen sehr
3. Eine Finanzierung des Agglomerationsverkehrs durch den teuer sind. Wir wissen, dass Bergkantone grosse Verkehrsla-
Bund wäre auch aus regionalpolitischer Sicht verkehrt. Die sten tragen, nicht zuletzt wegen unberechenbaren und
wirtschaftlich starken Zentren könnten einen Teil ihrer Bal- schwerwiegenden Schäden aus Naturereignissen. Die letzten
lungskosten auf die Randregionen abwälzen. Der Präsident Wochen haben gezeigt, dass das Leben in den Bergen nicht
der Expertengruppe des Nationalen Forschungsprogramms als Ferienleben idealisiert werden darf. Ich weiss das auch aus
«Stadt und Verkehr», Professor Dr. René Frey, bezeichnete die eigener Erfahrung.
Absicht des Bundes, das Wachstum der Agglomerationen Der Bund hat also kein Interesse, die ausserordentlichen
über Beiträge an die Agglomerationsverkehrskosten zu för- Strassenbeiträge dieser Regionen ersatzlos zugunsten der oft
dern, als «pervertierte Regionalpolitik». finanzstärkeren Grossagglomerationen umzuverteilen. Wir
Im Sinn des Nutzniesser- und Verursacherprinzips ist vielmehr werden das vorgeschlagene Finanzierungsmodell deshalb
sicherzustellen, dass die Zentren die Kosten des privaten und sehr genau überprüfen. Das kann der Bundesrat Herrn Lauber
öffentlichen Agglomerationsverkehrs tragen und sie nicht den zusichern.
finanzschwächeren und peripheren Regionen anlasten. Nun möchte ich mich noch kurz und ohne Rücksprache mit
4. Subventionen an Verkehrsinvestitionen in Agglomerationen dem Bundesrat zu den von Herrn Lauber heute aufgeworfe-
sind durch die geltende Verfassung und Gesetzgebung nicht nen Zusatzfragen äussern.
abgedeckt. Die Aufzählung in Artikel 36ter ist abschliessend. Das Vernehmlassungsverfahren zur Revisionsvorlage ist vor
Am 12. Juni 1988 haben zudem Volk und Stände einen neuen kurzem ausgewertet worden. Die wichtigsten Bedenken gel-
Verfassungsartikel für eine koordinierte Verkehrspolitik, der ten folgenden Bereichen: dem Finanzierungsmodell, derVer-
eine Oeffnung der Verwendung der Benzinzollgelder vor allem fassungsmässigkeit, dem Agglomerationsbegriff und damit
für den Agglomerationsverkehr vorsah, abgelehnt. Das gel- dem Geltungsbereich und den regionalpolitischen Folgen.
tende Treibstoffzollgesetz bietet, wie dargelegt, genügend Der Bundesrat hat viel Verständnis für die Anliegen der Berg-
Möglichkeiten, die Strassengelder gesetzeskonform einzuset- und Randregionen. Er fragt sich aber, ob sie alle im Rahmen
zen. dieser Aenderung des Treibstoffzollgesetzes angepackt wer-
Deshalb frage ich den Bundesrat an, ob er bereit ist: den können odersollen.
a. die Rückstellungen auf die im Gesetz vorgesehene Aus- Zuerst fragte Herr Lauber, ob der Bundesrat gewillt sei, die
gleichsreserve abzubauen; Rückstellungen der Treibstoffzölle abzubauen. Kurz gesagt ist
b. dazu die nichtwerkgebundenen Beiträge an die Kantone zu der Bundesrat dazu nicht nur gewillt, er kann gar nicht anders.
erhöhen; Die bevorstehenden Investitionen in neue Anlagen, in Werter-
c. auf das fragwürdige Projekt zur Finanzierung des Agglome- halt und Unterhalt werden die Mittel stark beanspruchen. Län-
rationsverkehrs zu verzichten. gerfristige Perspektiven haben aufgezeigt, dass die Rückstel-
lungen der Treibstoffzölle noch in diesem Jahrzehnt aufge-
Bundesrat Ogi: Ich habe Herrn Lauber gut zugehört. Mir braucht sein könnten. Dazu tragen unter anderem auch die
scheint, dass seine heutigen Fragen nicht ganz identisch sind höheren Kosten pro Kilometer wegen zunehmender Umwelt-
mit den schriftlichen seiner Interpellation. Dem Bundesrat la- auslagen bei. Rechnerisch ist der Abbau der Rückstellungen
gen zwei Fragen vor: ein Budgetproblem. Die Beschlüsse des Bundesrates der letz-
«Ist der Bundesrat bereit, im Rahmen der geplanten Revision ten Jahre führten zu einem Ueberhang von kantonalen Kredit-
des Treibstoffzollgesetzes für die Kantone, die nicht in den Ge- anträgen im Umfang von über 300 Millionen Franken. Wieviele
nuss zusätzlicher Mittel für den Agglomerationensverkehr Mittel konkret für Bauarbeiten zur Verfügung stehen, ist also
kommen, einen Ausgleich vorzusehen, indem zum Beispiel nicht eine Frage der Rückstellungen, sondern allein des jähr-
höhere Beiträge für Schutzbauten gegen Naturgewalten bei lich freigegebenen Budgetkredits. Dieser belastet rechnerisch
Strassen und Bahnen vorgesehen werden oder indem die direkt den Bundeshaushalt, und damit ist er den allgemeinen
nichtwerkgebundenen Beiträge gemäss Treibstoffzollgesetz finanzpolitischen Rahmenbedingungen unterworfen.
für diese Kantone über den heute geltenden Ansatz hinaus er- Zur zweiten Frage Herrn Laubers, ob der Bundesrat auf das
höht werden?» Projekt des Agglomerationsverkehrs verzichten wolle. Dies
Vor wenigen Augenblicken hat Herr Lauber sinngemäss noch kann ich sicher nicht bejahen. Der Bundesrat geht von einem
drei Fragen gestellt: Leidensdruck beim Agglomerationsverkehr aus. Damit ist
1. Will der Bundesrat die Rückstellungen derTreibstoffzollgel- nicht zwingend gesagt, dass der Bundesrat zusätzliche
derabbauen? Rechtsgrundlagen für eigene Impulse scharfen muss. Die poli-
2. Will er dazu die nichtwerkgebundenen Beiträge an die Kan- tische Notwendigkeit von ausgebauten Bundesmassnahmen
tone erhöhen? wird der Bundesrat, wird dann das Parlament beurteilen müs-
3. Will er auf das Projekt der Finanzierung des Agglomerati- sen. Immerhin verweise ich auf die sehr breit abgestützte par-
onsverkehrs verzichten? lamentarische Initiative Béguelin im Nationalrat. Diese Tatsa-
Ich muss zuerst auf die zwei schriftlichen Fragen der Interpel- che förderte die Bereitschaft des Bundesrates, eine Revisions-
lation eingehen. Die zweite Frage von heute ist darin enthalten. vorlage auszuarbeiten.
Nachher versuche ich, mich kurz aus der Sicht des EVED zu Zum Schluss erlaube ich mir immerhin den Hinweis, dass wir
den zusätzlichen Fragen von heute zu äussern. in der Verkehrspolitik eine Reihenfolge der Prioritäten bei den
Zur Interpellation: Der Entwurf der Aenderung des Treibstoff- Schwerpunktgeschäften haben. Erste Priorität: «Bahn und
zollgesetzes bezweckt einzig die Förderung des Agglomerati- Bus 2000»; zweite Priorität: Neue Eisenbahn-Alpentransver-
onsverkehrs. Hier haben wir akute Probleme, die nach einer sale (Neat) und Transitkorridor für den kombinierten Verkehr
besseren Lösung rufen. Einige Stichworte dazu: Verkehrskol- Schiene/Strasse; dritte Priorität: Fertigstellen des National-
lapse in Stosszeiten auf Strassen und neuerdings auch Schie- strassennetzes; vierte Priorität: Verbesserung des Agglomera-
nen, Nichteinhaltung der Luftreinhaltekonzepte und Luftrein- tionsverkehrs.
halteverordnung, Konflikt zwischen Pendlern und Bewohnern. Die Bedenken von Herrn Ständerat Lauber gegen die Vorlage
5. März 1990 37 Postulat Bührer
der Agglomerationsverkehrs-Finanzierung werden wir ernst notwendig. Ferner ist gesichert, dass im Vordergrund der
nehmen. Sie decken sich mit den aus vielen Vernehmlassun- künftigen Lösungen stets der kombinierte Verkehr stehen
gen sprechenden Hauptsorgen. Immerhin müssten wir wohl wird. Denn er gestattet die sinnvollste Arbeitsteilung zwischen
annehmen, dass beim Verzicht auf eine Agglomerationsver- Schiene und Strasse: für die grossen Distanzen die Schiene,
kehrs-Vorlage die Schwierigkeiten des Verkehrs in den Städ- für die Feinverteilung die Strasse. Und schliesslich soll diese
ten nicht kleiner würden. wünschenswerte Verlagerung möglichst rasch und effizient
vorangetrieben werden.
Lauber: Ich möchte richtigstellen, dass ich die Verfassungs- Aber selbst wenn über die Richtung der Veränderung weitge-
mässigkeit bezweifelt habe, Subventionen an den Agglomera- hend Einigkeit besteht, sind doch die Stolpersteine auf dem
tionsverkehr aus der Treibstoffzollkasse zu nehmen. Ich habe Weg der Verwirklichung unübersehbar. Es ist eine schwierige
aber auch gesagt, dass ich der Meinung bin, man sollte wäh- Sache, wenn Konkurrenten - man darf sagen eingefleischte
rend einigen Jahren die Kantonsanteile an die allgemeinen Konkurrenten - plötzlich vorurteilslos zusammenarbeiten sol-
Strassenbeiträge aufstocken und dabei sowohl die Strassen- len. Die beiden Kontrahenten fühlten und fühlen sich in ihrem
lasten der Gebirgskantone als auch die Lasten der Städtekan- Bereich als Könige, und das nicht ohne Grund. Vom sehr star-
tone für den Agglomerationsverkehr berücksichtigen. Ich bin ken Strassentransportgewerbe wird nichts weniger verlangt,
also nicht gegen Zuschüsse an den Agglomerationsverkehr, als dass es auf einen Teil seines Geschäfts verzichten soll. In
aber ich bin der Meinung, dass sie nicht aus der Treibstoffzoll- unserer freien Marktwirtschaft etwas vom Verrücktesten, was
kasse stammen sollten. man sich vorstellen kann.
Ich danke Herrn Bundesrat Ogi für seine Ausführungen. Das Die SBB ihrerseits - zwarein vielgeprügeltes Kind - hatten auf
Thema bleibt ja auf dem Tisch. Darum kann ich mich für heute ihrem eigenen Territorium, auf den eigenen Schienen, das Sa-
von der Antwort des Bundesrates als befriedigt erklären. gen. Sie sollen sich nun plötzlich den Konkurrenten von der
Strasse gegenüber partnerschaftlich verhalten. Es ist für beide
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Seiten nicht einfach, diese Rolle zu akzeptieren.
rates befriedigt. Dazu kommt, dass die finanzielle Lage der SBB ein weiterer
Stolperstein beim zügigen Vorantreiben des neuen Konzeptes
sein könnte. Angesichts des finanziellen Engpasses, in dem
sich die SBB befinden, ist es möglicherweise zwingend, neu-
artige gangbare Wege zu suchen, wie die gewünschte Verla-
#ST# 89.763 gerung von der Strasse auf die Bahn vorangetrieben werden
kann.
Postulat Bührer Mein Postulat möchte den Bundesrat einladen, die gemein-
Neues SBB-Güterverkehrskonzept. schaftliche und partnerschaftliche Finanzierung - d. h. auch
Zusammenarbeit mit dem die Beteiligung am Geschäft - der nötigen Einrichtungen für
Strassentransportgewerbe den kombinierten Verkehr in seine Ueberlegungen miteinzu-
beziehen. Die Sache ist zu wichtig, als dass sie durch Prestige-
Stratégie du trafic-marchandises und eifersüchtiges Besitzstanddenken verzögert werden oder
des CFF. Collaboration avec le gar scheitern dürfte.
transport routier
Bundesrat Ogi: Frau Bührer, wir nehmen Ihren jetzigen Bei-
trag an. Die vorskizzierte Weichenstellung ist richtig. Ich darf in
diesem Zusammenhang festhalten, dass die Zusammenar-
beit Strasse/Schiene heute schon besteht, aber noch nicht so,
Wortlaut des Postulates vom 12. Dezember 1989 wie wir das gerne hätten. Sie ist aber auch bahnseitig er-
Der Bundesrat wird eingeladen, bei der Ausarbeitung des wünscht und strassenseitig notwendig. Wenn wir unser
neuen SBB-Güterverkehrskonzeptes alle Möglichkeiten der «Cargo 2000» erfolgreich auf dem Markt durchsetzen wollen,
Zusammenarbeit mit dem Strassentransportgewerbe prüfen dann brauchen wir diese Zusammenarbeit. Sie ist unabding-
zu lassen; insbesondere soll eine gemeinsame Finanzierung bar.
der Einrichtungen für den kombinierten Verkehr Schiene/ Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Strasse mit dezentralem Umlad einbezogen werden.
M. Flückiger: Dans le droit fil de l'intervention de Mme Bührer,
Texte du postulat du 12décembre 1989 je voudrais évoquer très brièvement le postulat que j'ai déposé
Le Conseil fédéral est invité, lors de l'élaboration de la stratégie le 18 décembre 1987 et que vous avez transmis, chers col-
du trafic-marchandises des CFF, à faire examiner toutes les lègues, au Conseil fédéral.
possibilités de collaboration avec le transport routier, notam- Au point 2 dudit postulat relatif au trafic des marchandises, j'ai
ment le financement en commun des installations qui servi- demandé des propositions de solution tenant compte des exi-
ront au transport combiné rail/route avec transbordement gences de la protection de l'environnement, de l'économie na-
décentralisé. tionale et des relations internationales ainsi que d'une collabo-
ration optimale entre les transports publics et les entreprises
Mitunterzeichner- Cosignataires: Miville, Onken, Piller (3) de transport privé. Je dois dire que les réponses ont quelque
peu tardé alors même que, dans l'intervalle, les éléments
Frau Bührer: Es geht in meinem Postulat um einen Beitrag an précités ont encore gagné en acuité et que force est de consta-
die Bewältigung der Zukunft der Bahn, um eine Weichenstel- ter qu'en matière de trafic marchandises, avec le corollaire
lung, um im Bilde zu bleiben. Es soll bei der Ausarbeitung des obligé qu'est devenu le trafic combiné, l'efficacité commande
neuen Güterkonzeptes, das in Bearbeitung ist, die Möglichkeit une conception rationnelle, une planification des moyens en-
einer partnerschaftlichen Finanzierung der Einrichtungen für gagés, de même qu'une collaboration internationale, d'une
den kombinierten Verkehr mit dem dezentralen Verlad ein- part, et nationale d'autre part entre partenaires transporteurs.
bezogen werden, eine partnerschaftliche Finanzierung zwi- Or, en ces matières, au niveau suisse, nous sommes parvenus
schen Autotransportgewerbe und den SBB. Wie das gesche- ces dernières années, grâce notamment à votre pugnacité,
hen soll, in welchem Umfang diese Finanzierung geteilt wer- Monsieur le Conseiller fédéral, grâce aux efforts que vous avez
den soll, wird im Postulat nicht gesagt. Die Frage soll studiert déployés pour convaincre nos interlocuteurs européens, nous
werden. sommes parvenus à projeter l'image d'un pays pionnier dans
Was den Güterverkehr anbetrifft, besteht über einige Punkte le domaine du trafic combiné. Mais pionniers, le sommes-
Konsens. Eine Verlagerung des Güterverkehrs von der nous autant que nous nous plaisons à le croire? Si politique-
Strasse auf die Schiene, insbesondere des Güterfernverkehrs, ment notre message passe toujours mieux -je songe en parti-
ist wünschenswert, ja mit Blick auf die Luftreinhaltung sogar culier à l'attention que l'on a portée à notre discours lors d'Eu-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Lauber Treibstoffgelder für Agglomerationen. Gleichbehandlung der Berg-
und Randgebiete
Interpellation Lauber Versement aux agglomérations d'une part des droits sur les
carburants. Egalité de traitement des régions de montagne et des régions marginales
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.741
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.03.1990 - 18:15
Date
Data
Seite 35-37
Page
Pagina
Ref. No 20 018 561
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