Points System for Driver's Licenses and Strict Liability for Vehicle Owners
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis motion proposed a points system for driver's licenses and a form of strict liability for vehicle owners when the driver cannot be identified. The court rejected the strict liability proposal, deeming it contrary to fundamental legal principles and overly intrusive into cantonal matters. However, it agreed to consider the points system as a subject for further study, acknowledging the ongoing challenges with traffic safety and enforcement, while noting that existing foreign systems had not definitively proven superior in improving safety.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 106 Texte, Art. 106 al. 4 du Strassenverkehrsgesetzes (SVG; Points System for Driver's Licenses and Strict Liability for Vehicle Owners: The court rejected the strict liability proposal, deeming it contrary to fundamental legal principles and overly intrusive into cantonal matters. However, it agreed to consider the points system as a subject for further study, acknowledging the ongoing challenges with traffic safety and enforcement, while noting that existing foreign systems had not definitively proven superior in improving safety.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited by the Federal Council to explain its authority to establish a permanent commission on road traffic.
Volltext
Motion Ledergerber 382 N 11 mars 1991
Schriftliche Begründung - Développement par écrit #ST# 89.724
Die Verwilderung des Verhaltens auf der Strasse ist Tatsache.
Selbst Bundesrat Koller wurde kürzlich von einem Schnellfah-
rer auf der Autobahn rechts überholt. Die Missachter der Stras-
Motion Ledergerber
senverkehrsregeln gefährden sich und andere. Das Leid der Führerschein mit Punktesystem
Opfer und ihrer Familien ist gross. Fachleuten gemäss kann Permis de conduire à points
die Zahl der Toten (rund 1000 jährlich) und der Verletzten
(30 000 pro Jahr) mit geeigneten Massnahmen halbiert wer-
den.
Besonders aus Kreisen von Juristen, Aerzten und Pflegeper-
sonal, die sich mit dem Unfallgeschehen beruflich zu befassen Wortlaut der Motion vom 29. November 1989
haben, kommt der Ruf nach besseren Vorbeugemassnahmen Wir laden den Bundesrat ein, dem Parlament eine Vorlage zur
und schärferen Sanktionen gegen unbelehrbare Gesetzes- Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes mit folgendem In-
brecher im Strassenverkehr. Der Erhalt des Führerscheins ist haltvorzulegen:
kein Menschenrecht. 1. Einführung des Führerscheins mit Punktesystem. Bei Ver-
stössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, insbesondere
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates bei Ueberschreiten der Geschwindigkeitslimiten und bei
vom 27. November 1989 Falschparkieren, werden dem fehlbaren Fahrzeuglenker eine
Rapport écrit du Conseil fédéral bestimmte Anzahl Punkte abgenommen. Wer bei null Punkten
du 27 novembre 1989 ankommt, muss seinen Führerschein für bestimmte Zeit abge-
Die vom Postulanten formulierten Aufgaben werden heute ben und nachher eine neue Fahrprüfung bestehen.
schon im gesamtschweizerischen Rahmen von diversen Or- 2. Einführung einer Kausalhaftung der Fahrzeuglenker in je-
ganisationen wahrgenommen, so u. a. von der Schweizeri- nen Fällen zum Tragen kommt, in denen der fehlbare Lenker
schen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr (SKS) und nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Für entwendete
der von der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren einge- Fahrzeuge ist eine Sonderlösung anzubieten.
setzten Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr
(IKSt) sowie von der vom Bundesrat aufgrund von Artikel 106 Texte de la motion du 29 novembre 1989
Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) bestellten Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un
Ständigen Strassenverkehrskommission. Die Einberufung ei- projet de modification de la loi sur la circulation routière com-
ner zusätzlichen nationalen Konferenz, um die vom Postulan- portant les points suivants:
ten angeregten Massnahmen zu diskutieren, ist daher nicht 1. Introduction du permis de conduire à points:
notwendig. toute personne ayant commis une infraction à la législation
Die vom Postulanten angestrebten schärferen Massnahmen, routière, en particulier si elle ne respecte pas les limitations de
die keiner Gesetzes- oder Verordnungsänderung bedürfen, vitesse ou se trouve en stationnement interdit, se verra enlever
betreffen den Vollzug und die Ueberwachung der geltenden un certain nombre de points. Celui qui aura perdu tous ses
Vorschriften und fallen daher in den Zuständigkeitsbereich der points se verra retirer son permis pendant une certaine pé-
Kantone. Die geltende Regelung bietet den zuständigen kan- riode et devra repasser l'examen de conduite.
tonalen Behörden hierfür genügend Spielraum; insbesondere 2. Introduction de la responsabilité causale du conducteur:
können sie, da das Strassenverkehrsgesetz nur die Mindest- elle sera invoquée chaque fois que la faute du conducteur ne
dauer des Führerausweisentzuges festlegt, eine längere Ent- peut être établie avec certitude. Une mesure spéciale est à pré-
zugsdauern als heute üblich anordnen. voir dans le cas de véhicules volés.
Die meisten der vom Postulanten vorgesehenen Massnah-
men, die eine Gesetzes- oder Verordnungsänderung notwen- Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula,
dig machen, wurden bereits geprüft oder befinden sich in Prü- Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Ca-
fung. Zu den sich daraus ergebenden Verordnungsänderun- robbio, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Jean-
gen wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Selbst- prêtre, Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Neukomm, Ort,
verständlich steht es den interessierten Organisationen frei, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans,
sich schon früher mit einer Eingabe an das federführende De- Züger (24)
partement (EJPD) zu wenden und darin die von ihnen als not- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
wendig erachteten Massnahmen unter Anführung der Gründe Die kantonalen Polizeiorgane sind heute in einer schwierigen
zu nennen.
Situation. Diverse Bestimmungen des Strassenverkehrsgeset-
zes, insbesondere die Tempolimiten und die Parkierungsvor-
Schriftliche Erklärung des Bundesrates schriften, sind heute kaum durchzusetzen. Dies hängt auch
Déclaration écrite du Conseil fédéral damit zusammen, dass das verfügbare Instrumentarium un-
Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
genügend ist. Viele Fahrzeuglenker nehmen heute Parkie-
rungsbussen einfach in Kauf oder budgetieren sie sogar. Das
Abstimmung - Vote gleiche gilt für Geschwindigkeitsübertretungen. Es ist zwar un-
Für Ueberweisung des Postulates 19 Stimmen bestritten, dass in diesen Fällen vermehrte Polizeipräsenz und
Dagegen 38 Stimmen ein verstärkter Vollzugsaufwand notwendig sind. Mit einem
Punktesystem, das z. B. in der BRD seit vielen Jahren prakti-
ziert wird, liesse sich den Vorschriften des SVG Nachachtung
verschaffen.
Das Instrument ist auch Teil von verschiedenen kantonalen
Massnahmenplänen zur Luftreinhaltung, die ihrerseits vom
Bund die Einführung dieser wirksamen und nötigen Mass-
nahme verlangen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 11. Juni 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral
du 11 juin 1990
1. Führerausweis mit Punktesystem
Die Einführung eines Punktesystems würde voraussetzen,
dass das heutige, bewährte System bei Führerausweisentzü-
gen grundlegend geändert werden müsste. Ein solcher Sy-
11. März 1991 N 383 Motion Ledergerber
stemwechsel aber kommt nur in Betracht, wenn damit wesent- sehr klug tönt, aber mit dem, was ich erreichen will, sehr wenig
liche Verbesserungen bezüglich Verkehrssicherheit erzielt zutun hat.
werden können. Dies lässt sich zwar noch nicht abschliessend Ich bitte Sie, diese Motion in Form eines Postulats zu überwei-
beurteilen, ist aber eher zweifelhaft. Ausländische Staaten, die sen.
das Punktesystem bereits kennen, haben nämlich minde-
stens so viele Probleme mit der Verkehrssicherheit wie die Scherrer: Ich bitte Sie wie der Bundesrat, Ziffer 1 der Motion
Schweiz. nicht zu überweisen, auch nicht als Postulat, und Ziffer 2 ohne-
Der Bundesrat lehnt daher die Entgegennahme als Motion ab. hin abzulehnen. Das Punktesystem kann funktionieren. Mei-
Er ist aber bereit, das Begehren als Prüfungsauftrag entgegen- stens funktioniert es jedoch relativ schlecht. Wenn man heute
zunehmen und in die Abklärungen bezüglich Massnahmen die Strafpraxis im Strassenverkehr verschärfen will, muss man
zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzubeziehen. In zuerst ein Strassenverkehrsgesetz mit vernünftigen Regelun-
diesem Sinn hat er bereits früher ähnliche Begehren (85.543 gen haben. Die Leute missachten Parkverbote nicht, weil sie
Motion Graf: Geschwindigkeitsüberschreitungen; Entkrimina- das Gesetz missachten wollen, sondern weil laufend Park-
lisierung und 90.321 Postulat Jaeger: Verkehrssicherheit) als plätze abgebaut werden und einfach keine Parkplätze mehr
Postulat entgegengenommen. gefunden werden. Die Leute fahren nicht zu schnell, weil sie
2. Kausalhaftung das Gesetz missachten wollen, sondern weil der Bundesrat wi-
Gemeint ist - entgegen dem Wortlaut - die (strafrechtliche) der besseres Wissen «wegen der Umwelt» an den zu tiefen
Kausalhaftung des Fahrzeughalters für Verfehlungen des Tempolimiten festhält. Das sind die Gründe.
Fahrzeuglenkers. Eine solche Regelung würde einem grund- Ich weigere mich einfach, zu akzeptieren, dass vernünftige,
legenden rechtsstaatlichen Prinzip, dem Verschuldensgrund- unbescholtene Bürger, die nichts weiter tun, als das Recht der
satz, zuwiderlaufen und wäre zudem ein unverhältnisrnässiger Mobilität wahrzunehmen, immer häufiger wie Kriminelle be-
Eingriff des Bundesgesetzgebers in das kantonal-prozessuale handelt werden.
Zeugnisverweigerungsrecht. In den Stellungnahmen zum Ver- Zu Ziffer 2: Wenn die SP Schweiz zu einer Demonstration auf-
nehmlassungsschreiben des EJPD vom 16. Juli 1984 zur Teil- ruft, die demokratisch gerechtfertigt ist und auch gebilligt wird,
revision des SVG haben sich die Kantone und begrüssten Or- und im Rahmen dieser Demonstration Chaoten auftauchen,
ganisationen fast einhellig gegen eine Haftung des Halters für Sachbeschädigungen anrichten, ist dann die SP Schweiz be-
Verkehrsverstösse des nicht eruierbaren Fahrzeugführers reit, im Rahmen einer Kausalhaftung für die Randalierer straf-
ausgesprochen. rechtlich und auch zivilrechtlich geradezustehen? So führen
Die Situation lässt sich durch prozessual-kantonale Regelun- wir dann den Rechtsstaat völlig ad absurdum\ Wenn irgendei-
gen, die den Halter zur Bekanntgabe des Fahrzeugführers ner eine Straftat begeht, der nicht eruiert werden kann, muss
bzw. Täters verpflichten, verbessern. Einzelne Kantone (z. B. dann einfach derjenige, der das Fahrzeug besitzt, zur Kasse
Zürich und Graubünden) kennen solche Vorschriften, die vom gebeten werden? So geht es wirklich nicht! Das sind Zu-
Bundesgericht als mit dem Strassenverkehrsgesetz vereinbar stände, die sind schlimmer als in Diktaturen.
beurteilt wurden. Ich bitte Sie also, beide Punkte abzulehnen und die Motion
Die Motion ist daher in diesem Punkt abzulehnen. nicht zu überweisen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Bundesrat Koller: Bei Ziffer 1, Einführung dieses Führer-
Déclaration écrite du Conseil fédéral scheins mit Punktesystem, sind wir uns einig: Ueberweisung
Der Bundesrat beantragt, Ziffer 1 der Motion in ein Postulat als Postulat. Bei Ziffer 2 muss ich Sie bitten, die Motion abzu-
umzuwandeln und Ziffer 2 abzulehnen. lehnen, denn eine strafrechtliche Kausalhaftung für einen
Fahrzeuglenker wäre ein derartiger Eingriff in unser ganzes
Ledergerber: Ich habe mit meiner Motion versucht, zwei ganz Rechtssystem, das auf der Verschuldenshaftung beruht, dass
einfache Sachen zu verwirklichen: Einerseits den kantonalen wir mit einem Postulat diesbezüglich wirklich nichts anfangen
Behörden ein Instrument in die Hand zu geben, mit dem sie könnten.
mit etwas mehr Nachdruck und Erfolg gegen die Verwilderung
der Sitten im Strassenverkehr antreten können, und zweitens Ziff. 1-Ch.1
dort eine Lösung einzuführen, wo die Identität des Fahrzeug-
lenkers nicht festgestellt werden kann und wo bis jetzt eine Abstimmung - Vofe
Reihe von Prozessen geführt wurde und es immer wieder ge- Für Ueberweisung des Postulates 44 Stimmen
lungen ist, dass diese Fehlbaren der Bestrafung entgehen Dagegen 31 Stimmen
konnten.
Ich habe zwei Ideen mit der Motion verfolgt: Ziff. 2-Ch.2
1. Die Einführung eines Führerscheins mit einem Punktesy-
stem ist ein System, das bei verschiedenen Nachbarländern Abstimmung - Vote
bereits geübt wird, in Kraft ist, und mit dem recht gute Erfolge Für Ueberweisung des Postulates 23 Stimmen
erzielt werden. Das System würde so aussehen, dass bei Ver- Dagegen 47 Stimmen
fehlungen im ruhenden und rollenden Verkehr gewisse
Punkte angerechnet werden und nach Erreichen einer gewis-
sen Punktzahl der Führerschein auf Zeit entzogen wird.
2. Dieser Punkt verlangt eine Regelung, dass überall dort, wo
der Lenker eines Fahrzeuges nicht festgestellt werden kann,
der Besitzer des Fahrzeuges Punkte «abliefern» muss. Heute
wird in einer Reihe von Kantonen dieses Instrument diskutiert,
nämlich im Zusammenhang mit den Massnahmenplänen zur
Luftreinhaltung. Die Kantone befinden sich in Vollzugsnot-
stand, und es fehlen ihnen die notwendigen Instrumente. Sie
können selber im Alltag sehen, in welchem Masse heute die
Disziplin der Fahrzeuglenker noch besteht, und Sie können
sehen, wie die Städte «überlaufen» mit falsch parkierten Fahr-
zeugen. Hier muss etwas geschehen. Mit meiner Motion habe
ich versucht, etwas in Bewegung zu setzen.
Ich bin bereit, diese beiden Punkte in ein Postulat umzuwan-
deln. Ich meine aber, im Gegensatz zum Bundesrat, dass
auch der zweite Punkt als Postulat überwiesen werden sollte.
Der Bundesrat gibt mir hier zwar eine Antwort, die eigentlich
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Ledergerber Führerschein mit Punktesystem
Motion Ledergerber Permis de conduire à points
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.724
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1991 - 14:30
Date
Data
Seite 382-383
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Ref. No 20 019 668
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