Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
89.682 • VB CH 89.682 KI-generiert

National Conference on Road Safety for Repeat Offenders Approved

Geschäftsnummer 89.682
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The council debated a postulat requesting the federal council to initiate a national conference on road safety measures, specifically targeting repeat offenders, and considering measures like vehicle confiscation or stricter license revocation. Opponents argued that existing organizations already addressed these issues, and one council member asserted the proposing association was already represented in the road safety fund. Supporters contended the association, founded to advocate for safety overlooked by existing automotive groups, deserved a voice and that the postulat was a democratic fairness issue. Ultimately, the postulat was approved by a narrow margin.

Legislator-Regeste

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Art. 106 Texte, Art. 106 Abs. 4 SVG; National Conference on Road Safety for Repeat Offenders Approved: Opponents argued that existing organizations already addressed these issues, and one council member asserted the proposing association was already represented in the road safety fund. Supporters contended the association, founded to advocate for safety overlooked by existing automotive groups, deserved a voice and that the postulat was a democratic fairness issue. Ultimately, the postulat was approved by a narrow margin.

Schlagwörter

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Antrag des Bundesrates Genehmigung der Bundesversammlung Verkehrssicherheitsbedenken wiederholtes Fahren im Zustand der Fahruntüchtigkeit Strassenverkehrsrecht Nationalrat
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 106 Abs. 4 SVG

Cited by the Federal Council to explain the existing legal framework for the establishment of a permanent commission on road traffic.

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Volltext

11. März 1991 381 Postulat Wiederkehr

schon diese Disqualifikation anerkannter, positiv arbeitender #ST# 89.628 Verbände verdiente eigentlich, dass man über dieses Postulat gar nicht diskutieren müsste. Aber es ist nun einmal gestellt, und wir wollen nun wissen, was Interpellation Daepp eigentlich der VCS auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit bis- Motorfahrzeugher alles getan hat. Der VCS ist ja bekannt als ein Verband, der Haftpflichtversicherung das private Motorfahrzeug am liebsten verbieten würde. Der VCS ist aber auch bekannt dafür, dass er bereits mehrere Male Assurance RC illegale Aktionen durchgeführt hat, so z. B. ein Fussgängerbaldes véhicules automobiles lett in Zürich, wo Kinder missbraucht wurden, um den Motorfahrzeugverkehr, den Strassenverkehr zu blockieren und zu Siehe Jahrgang 1990, Seite 1299 - Voir année 1990, page 1299 behindern, was allein schon schlimm genug ist. Dass aber diese Kinder auch noch durch die Damen und Herren des VCS massiv gefährdet wurden, das steht auf einem anderen Blatt. In Bern wurde eine Aktion mit Strassenblockaden durchgeführt, mit Radfahrern, die stundenlang im Kreisverkehr fuhren Präsident: Die Interpellantin hat mir mitgeteilt, dass sie auf und so den Privatverkehr behinderten. eine Diskussion verzichtet. Das Geschäft ist damit erledigt. Ein Club, der solches toleriert und unterstützt, hat in einem Fonds für Verkehrssicherheit schlicht und einfach nichts verloren! Ich bitte Sie deshalb, das Postulat Fierz abzulehnen.

Fierz: Vor etwas mehr als zehn Jahren haben einige Leute den VCS gegründet, weil man das Gefühl hatte, dass die bisherigen Interessenverbände des Automobilverkehrs die Inter- #ST# 89.682 essen der Verkehrssicherheit nicht genügend wahrnehmen. Ich erinnere z. B. an die Vernehmlassung zu «Tempo 50 inner- Postulat Wiederkehr orts», das sich inzwischen als segensreich erwiesen hat. Dort Massnahmen waren FRS, TCS, ACS, Astag und alle dagegen. Es Hessen gegen unbelehrbare Verkehrssünder sich auch die Vernehmlassungen zum Gurtenobligatorium, zu «Tempo 100 ausserorts» usw. erwähnen. Deshalb wurde der Mesures contre les délinquants VCS gegründet. Er wurde zuerst belächelt und in der «Automode la route incorrigibles bil-Revue» und in der «ACS-Zeitung» als nutzlos und zum Untergang verdammt bezeichnet, l nzwischen ist er in etwa gleich gross geworden wie der ACS. Es scheint uns einfach ein Gebot der demokratischen Fairness, dass er jetzt in diesem Gremium, das sich um die Verkehrssicherheit kümmert, auch Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1989 seine Stimme einbringen darf. Ich ersuche den Bundesrat, eine nationale Konferenz der aus- Es hat mich gefreut, dass dieses Postulat von sehr vielen Leuschliesslich mit der Sicherheit und Gesundheit auf der Strasse ten in diesem Rat mitunterschrieben wurde, die an sich das befassten Stellen der Kantone, der privaten Organisationen Heu gar nicht auf der gleichen Bühne wie der VCS haben, aber und der relevanten Bundesstellen zu initiieren mit dem Ziel, die gesagt haben: Das gehört sich jetzt, das ist ein grosser Vera. Massnahmen gegen die Minderheit notorischer Gesetzesband. Er muss gleich berücksichtigt werden wie der ACS. Entübertreter im Strassenverkehr zu diskutieren und zu ergreifen, sprechend war auch der Bundesrat bereit, dieses Postulat entdie keiner Gesetzesoder Verordnungsänderung bedürfen gegenzunehmen, und ich bitte Sie doch, den Bekämpfungs- (z. B. Einzug der «Tatwaffe Fahrzeug», fortschrittliche Praxis antrag von Herrn Scherrer abzulehnen. beim Entzug des Führerausweises usw.); b. Massnahmen zu diskutieren und anzustreben, die Geset- M. Friderici: J'aimerais contredire M. Fierz. L'AST, en français zesoder Verordnungsänderungen nötig machen (z. B. Fühl'Association suisse des transports, en allemand VCS, est déjà rerschein auf Probe, Bonusoder «Löchli»-System, obligatorireprésentée au Fonds de la sécurité routière. L'ancien présischer Einbau von Restwegschreibern bei Temposündern, dent du VCS Zurich est membre du Fonds de la sécurité rouusw.). tière et il ne cache nullement son appartenance à l'Association suisse des transports, cela m'a été confirmé il y a une quin- Texte du postulat du 6 octobre 1989 zaine de jours par d'autres membres du Fonds de la sécurité Je demande au Conseil fédéral de convoquer une conférence routière. Ce postulat est donc sans objet, l'Association suisse nationale réunissant les services cantonaux qui s'occupent exdes transports est déjà représentée au Fonds de la sécurité clusivement des mesures de sécurité et de la protection de la routière. santé sur les routes, les organisations privées intéressées par ces questions et les offices fédéraux compétents en la matière, Abstimmung - Vote afin Für Ueberweisung des Postulâtes 31 Stimmen a. d'étudier les mesures à prendre, sans qu'il soit nécessaire Dagegen 30 Stimmen de procéder à des révisions de lois ou d'ordonnances, à rencontre du petit nombre de délinquants de la route notoires (p. ex. confiscation du véhicule, jurisprudence moderne en matière de retrait du permis de conduire, etc.); b. d'étudier et d'encourager l'application de mesures nécessitant la modification de lois ou d'ordonnances (p. ex. délivrance d'un permis de conduire à l'essai, institution d'un système de bonus ou de permis à points, montage obligatoire d'un enregistreur de fin de parcours sur les véhicules des conducteurs coupables d'excès de vitesse, etc.).

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bäumlin Ursula, Bundi, Danuser, Fankhauser, Fierz, Grendelmeier, Hafner Rudolf, Jaeger, Luder, Maeder, Meier-Glattfelden, Müller-Aargau, Oester, Ott, Rebeaud, Schmid, Stocker, Weder-Basel, Widmer, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (23) Motion Ledergerber 382 N 11 mars 1991

Schriftliche Begründung - Développement par écrit #ST# 89.724 Die Verwilderung des Verhaltens auf der Strasse ist Tatsache. Selbst Bundesrat Koller wurde kürzlich von einem Schnellfahrer auf der Autobahn rechts überholt. Die Missachter der Stras- Motion Ledergerber senverkehrsregeln gefährden sich und andere. Das Leid der Führerschein mit Punktesystem Opfer und ihrer Familien ist gross. Fachleuten gemäss kann Permis de conduire à points die Zahl der Toten (rund 1000 jährlich) und der Verletzten (30 000 pro Jahr) mit geeigneten Massnahmen halbiert werden. Besonders aus Kreisen von Juristen, Aerzten und Pflegepersonal, die sich mit dem Unfallgeschehen beruflich zu befassen Wortlaut der Motion vom 29. November 1989 haben, kommt der Ruf nach besseren Vorbeugemassnahmen Wir laden den Bundesrat ein, dem Parlament eine Vorlage zur und schärferen Sanktionen gegen unbelehrbare Gesetzes- Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes mit folgendem Inbrecher im Strassenverkehr. Der Erhalt des Führerscheins ist haltvorzulegen: kein Menschenrecht. 1. Einführung des Führerscheins mit Punktesystem. Bei Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz, insbesondere Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates bei Ueberschreiten der Geschwindigkeitslimiten und bei vom 27. November 1989 Falschparkieren, werden dem fehlbaren Fahrzeuglenker eine Rapport écrit du Conseil fédéral bestimmte Anzahl Punkte abgenommen. Wer bei null Punkten du 27 novembre 1989 ankommt, muss seinen Führerschein für bestimmte Zeit abge- Die vom Postulanten formulierten Aufgaben werden heute ben und nachher eine neue Fahrprüfung bestehen. schon im gesamtschweizerischen Rahmen von diversen Or- 2. Einführung einer Kausalhaftung der Fahrzeuglenker in jeganisationen wahrgenommen, so u. a. von der Schweizerinen Fällen zum Tragen kommt, in denen der fehlbare Lenker schen Konferenz für Sicherheit im Strassenverkehr (SKS) und nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Für entwendete der von der Konferenz der Justizund Polizeidirektoren einge- Fahrzeuge ist eine Sonderlösung anzubieten. setzten Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr (IKSt) sowie von der vom Bundesrat aufgrund von Artikel 106 Texte de la motion du 29 novembre 1989 Absatz 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) bestellten Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un Ständigen Strassenverkehrskommission. Die Einberufung eiprojet de modification de la loi sur la circulation routière comner zusätzlichen nationalen Konferenz, um die vom Postulanportant les points suivants: ten angeregten Massnahmen zu diskutieren, ist daher nicht 1. Introduction du permis de conduire à points: notwendig. toute personne ayant commis une infraction à la législation Die vom Postulanten angestrebten schärferen Massnahmen, routière, en particulier si elle ne respecte pas les limitations de die keiner Gesetzesoder Verordnungsänderung bedürfen, vitesse ou se trouve en stationnement interdit, se verra enlever betreffen den Vollzug und die Ueberwachung der geltenden un certain nombre de points. Celui qui aura perdu tous ses Vorschriften und fallen daher in den Zuständigkeitsbereich der points se verra retirer son permis pendant une certaine pé- Kantone. Die geltende Regelung bietet den zuständigen kanriode et devra repasser l'examen de conduite. tonalen Behörden hierfür genügend Spielraum; insbesondere 2. Introduction de la responsabilité causale du conducteur: können sie, da das Strassenverkehrsgesetz nur die Mindestelle sera invoquée chaque fois que la faute du conducteur ne dauer des Führerausweisentzuges festlegt, eine längere Entpeut être établie avec certitude. Une mesure spéciale est à prézugsdauern als heute üblich anordnen. voir dans le cas de véhicules volés. Die meisten der vom Postulanten vorgesehenen Massnahmen, die eine Gesetzesoder Verordnungsänderung notwen- Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula, dig machen, wurden bereits geprüft oder befinden sich in Prü- Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Bundi, Cafung. Zu den sich daraus ergebenden Verordnungsänderunrobbio, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula, Hubacher, Jeangen wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Selbstprêtre, Lanz, Leuenberger Moritz, Longet, Neukomm, Ort, verständlich steht es den interessierten Organisationen frei, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, sich schon früher mit einer Eingabe an das federführende De- Züger (24) partement (EJPD) zu wenden und darin die von ihnen als not- Schriftliche Begründung - Développement par écrit wendig erachteten Massnahmen unter Anführung der Gründe Die kantonalen Polizeiorgane sind heute in einer schwierigen zu nennen. Situation. Diverse Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes, insbesondere die Tempolimiten und die Parkierungsvor- Schriftliche Erklärung des Bundesrates schriften, sind heute kaum durchzusetzen. Dies hängt auch Déclaration écrite du Conseil fédéral damit zusammen, dass das verfügbare Instrumentarium un- Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. genügend ist. Viele Fahrzeuglenker nehmen heute Parkierungsbussen einfach in Kauf oder budgetieren sie sogar. Das Abstimmung - Vote gleiche gilt für Geschwindigkeitsübertretungen. Es ist zwar un- Für Ueberweisung des Postulates 19 Stimmen bestritten, dass in diesen Fällen vermehrte Polizeipräsenz und Dagegen 38 Stimmen ein verstärkter Vollzugsaufwand notwendig sind. Mit einem Punktesystem, das z. B. in der BRD seit vielen Jahren praktiziert wird, liesse sich den Vorschriften des SVG Nachachtung verschaffen. Das Instrument ist auch Teil von verschiedenen kantonalen Massnahmenplänen zur Luftreinhaltung, die ihrerseits vom Bund die Einführung dieser wirksamen und nötigen Massnahme verlangen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Juni 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 juin 1990 1. Führerausweis mit Punktesystem Die Einführung eines Punktesystems würde voraussetzen, dass das heutige, bewährte System bei Führerausweisentzügen grundlegend geändert werden müsste. Ein solcher Sy- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Wiederkehr Massnahmen gegen unbelehrbare Verkehrssünder

Postulat Wiederkehr Mesures contre les délinquants de la route incorrigibles

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991 Année Anno

Band II Volume Volume

Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06 Séance Seduta

Geschäftsnummer 89.682 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1991 - 14:30 Date Data

Seite 381-382 Page Pagina

Ref. No 20 019 667

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