Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-680 KI-generiert

Swiss Federal Council's Position on Drug Policy and Decriminalization

Geschäftsnummer VPB 89-680
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council acknowledges the drug problem and its exacerbation by the AIDS epidemic, having increased funding for combating illegal drug trafficking and strengthening border controls. While reviewing a report on drug policy, the council is aware of the debate surrounding decriminalization and state-controlled opioid distribution. The council also states that the current narcotics law does not permit controlled distribution of drugs for therapeutic purposes, with limited exceptions. The council's final position on these issues will be determined after a comprehensive drug policy is established, considering international developments and the need for prevention and treatment.

Legislator-Regeste

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Art. 8 Absatz, Artikel 8 Absatz 5 BetmG; Swiss Federal Council's Position on Drug Policy and Decriminalization: While reviewing a report on drug policy, the council is aware of the debate surrounding decriminalization and state-controlled opioid distribution. The council also states that the current narcotics law does not permit controlled distribution of drugs for therapeutic purposes, with limited exceptions. The council's final position on these issues will be determined after a comprehensive drug policy is established, considering international developments and the need for prevention and treatment.

Schlagwörter

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Betäubungsmittelhandel Internationale Politik Substanzabhängigkeit Grenzkontrolle Drogentest Besonders besorgniserregende Stoffe
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 8 Absatz 5 BetmG

Used to state that the current Narcotics Act does not allow for the controlled distribution of heroin or other drugs for socio-therapeutic purposes, with only very specific exceptions possible.

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Volltext

Interpellation Hafner Rudolf 742 23 mars 1990

consommation de la drogue, de légaliser certaines drogues äusserst schwierig ist. Es gilt, der Ausbreitung des Drogen-

douces, ainsi que d'ouvrir des locaux réservés aux drogués. konsums entgegenzuwirken und auch dem Leid der bereits

Le canton de Zurich pense adopter à son tour de telles mesu- Drogenabhängigen und ihren Familien Rechnung zu tragen.

res: un postulat déposé auprès du Grand Conseil exhorte le Bei der Formulierung der schweizerischen Drogenpolitik wer-

gouvernement du canton de Zurich à déposer, au niveau den auch die Entwicklungen im Ausland sowie die internatio-

fédéral, une initiative du canton en faveur d'un assouplisse- nalen Verpflichtungen der Schweiz zu berücksichtigen sein.

ment de la loi fédérale sur les stupéfiants, de façon à légaliser Allerdings kann in teilweiser Beantwortung der Frage 1 bereits

toutes les drogues douces et à dépénaliser l'acquisition à des heute festgehalten werden, dass die Zielsetzung einer jeden

fins de consommation personnelle de toutes les drogues. La Drogenpolitik die Verhinderung des Drogenmissbrauchs ist.

sous-commission «Drogue» de la Commission fédérale des Die Aufgabe wird sein, in erster Linie die Abhängigkeitspro-

stupéfiants recommande dans son rapport l'adoption de me- bleme zu verhindern und dort, wo die Vorbeugung versagt hat,

sures similaires. On peut pourtant lire dans ce même rapport den betroffenen Personen - unabhängig von ihrem Willen, von

que toutes les drogues recèlent un danger potentiel non négli- der Sucht loszukommen - die nötige Betreuung und therapeu-

geable de dépendance physique. tische Hilfe zukommen zu lassen.

Aussi, nous demandons au Conseil fédéral de répondre aux Daraus folgt die Beantwortung der Frage 5: Ohne Zweifel wird

questions suivantes: der therapeutischen Betreuung sowie der Prévention eine zen-

1. Quels objectifs le Conseil fédéral vise-t-il dans sa politique trale Rolle zuzuordnen sein. In diesem Zusammenhang kann

de lutte contre la drogue et quel poids accorde-t-il aux dif- bemerkt werden, dass das Bundesamt für Gesundheitswe-

férents domaines sociaux (notamment la santé publique, la sen, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, beauftragt ist, eine

santé des individus et l'abstinence)? Strategie der primären Prävention zur Verhinderung des Dro-

2. Le Conseil fédéral reconnaît-il que la loi en vigueur sur les genkonsums sowie zur Bekämpfung der durch den Drogen-

stupéfiants n'est plus appliquée de façon stricte? gebrauch verursachten Ausbreitung von Aids zu entwickeln.

3. Au vu des tendances actuelles qui se dessinent à l'étranger, Betreffend Frage 4 kann festgestellt werden, dass das gel-

quelle est l'opinion du Conseil fédéral sur la politique suisse tende Betäubungsmittelgesetz (BetmG) eine kontrollierte Ab-

en matière de stupéfiants? gabe von Heroin oder anderer Drogen zu sozial-therapeuti-

4. Quelle est la position du Conseil fédéral face au postulat schen Zwecken nicht gestattet; Artikel 8 Absatz 5 BetmG lässt

susmentionné déposé dans le canton de Zurich? Le Conseil eine Ausnahmebewilligung durch das Bundesamt für Ge-

fédéral envisage-t-il de faire délivrer par l'Office fédéral de la sundheitswesen nur in ganz bestimmten Fällen zu, welche

santé publique une autorisation spéciale permettant la distri- diesen Zweck aber nicht umfassen.

bution gratuite par l'Etat, et sous contrôle médical, des

opiacés, comme il en est question dans le canton de Zurich? Le président: Les interpellateurs ne sont pas satisfaits de la

5. Le Conseil fédéral ne partage-t-il pas l'avis selon lequel il réponse du Conseil fédéral.

faudrait redoubler d'efforts pour éliminer l'abus de stupéfiants

dans les domaines thérapeutique et prophylactique? Quelles Abstimmung - Vote

mesures le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre?

Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

Sprecher-Porte-parole: Frey Walter Dagegen Minderheit

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen

eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 14. Februar 1990 #ST# 89.680

Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 février 1990

Der Bundesrat ist sich der Drogensucht sowie der damit zu- Interpellation Hafner Rudolf

sammenhängenden Probleme vollauf bewusst und hat die da- Zwangsmassnahmen

von ausgehende Bedrohung für die Gesellschaft, welche bei MMR-Massenimpfungen

durch die Aids-Epidemie eine erhebliche Verschärfung erfah-

ren hat, erkannt. Vaccinations collectives ROR.

Zusätzliche Mittel zur Bekämpfung der illegalen Drogenein- Mesures coercitives

fuhr wurden deshalb bereits freigesetzt. So wurde auf nationa-

ler Ebene die Zentralstelle des Bundes zur Bekämpfung des il-

legalen Drogenhandels um 15 Stellen verstärkt und auf inter-

nationaler Ebene der Beitrag der Schweiz zum Uno-Drogen-

bekämpfungsfonds erheblich erhöht. Die Einführung des Wortlaut der Interpellation vom 6. Oktober 1989

strafrechtlichen Tatbestands der Geldwäscherei befindet sich Der Bundesrat wird gebeten, folgende Frage zu beantworten:

zurzeit in parlamentarischer Beratung. Gedenkt der Bundesrat, mirtei- oder langfristig repressive

Ferner hat der Bundesrat den Bericht der Subkommission Zwangsmassnahmen (z. B. Zwangsimpfungen, Aussperrung

«Drogenfragen» der Eidgenössischen Betäubungsmittelkom- der Kinder von Schulen) anzuordnen, damit ein hoher Durch-

mission über die Aspekte der Drogensituation und Drogen- impfungsgrad erreicht wird, obwohl heute die MMR-Massen-

politik in der Schweiz, welcher im Juni 1989 veröffentlicht impfungen aus rechtlicher Sicht freiwillig sind und die Bevöl-

wurde, den Kantonen und interessierten Kreisen zur Vernehm- kerung in der Schweiz generell sensibel auf Zwangsmassnah-

lassung unterbreitet. Die Auswertung dieser Vernehmlassung men im Gesundheitsbereich reagiert?

zu den Analysen und Vorschlägen der Kommission wird im

Frühjahr 1990 dem Bundesrat unterbreitet werden und als lexfe de l'interpellation du 6 octobre 1989

Grundlage für die zu definierende Drogenpolitik des Bundes Le Conseil fédéral envisage-t-il de prendre des mesures coer-

dienen. citives à long ou à moyen terme pour augmenter le pourcen-

Der Bundesrat wird erst nach der Festlegung der Drogenpoli- tage de personnes vaccinées en Suisse (par exemple, lancer

tik zu den in der Interpellation aufgeworfenen Fragen einzeln une campagne de vaccinations obligatoires, exclure de

Stellung nehmen können. Namentlich die kontrovers disku- l'école les enfants malades) et cela en dépit du fait que la vac-

tierten Fragen der Strafbefreiung des Drogenkonsums und cination collective ROR n'est juridiquement pas contraignante

der staatlich kontrollierten Abgabe von Opiaten werden eine et que la population en Suisse réagit dans l'ensemble plutôt

eingehende und sorgfältige Prüfung erfordern, da die Ab- mal aux mesures imposées dans le domaine de la santé publi-

schätzung der Folgen der vorgeschlagenen Möglichkeiten que?

23. März 1990 N 743 Interpellation Frey Walter

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Brélaz, Danuser, Die- men. Sie bestimmen, ob Impfungen freiwillig oder obligato-

ner, Dormann, Grendelmeier, Loretan, Meier-Glattfelden, Re- risch sind. Von einem Impfobligatorium wurde allerdings

beaud, Schmid, Steffen, Thür, Weder-Basel, Ziegler (14) kaum Gebrauch gemacht.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satisfait

Einerseits betont das Bundesamt für Gesundheitswesen de la réponse du Conseil fédéral.

(Bag) die Freiwilligkeit der MMR-lmpfung. Anderseits möchte

das Bag nach eigenen Angaben die Impfkampagne «durch- Abstimmung - Vote

ziehen». - Dieser Widerspruch des Bag ist aus folgenden

Gründen höchst problematisch: Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

Das Bag suggeriert der Oeffentlichkeit, sein fragwürdiges stra- Dagegen Minderheit

tegisches Ziel der Ausrottung der Kinderkrankheiten Masern,

Mumps und Röteln sei absolut wünschbar und nur vorteilhaft.

Dies ist jedoch nicht der Fall, da mit der Steigerung der Durch-

impfungsquote die Krankheiten auf Jugendliche und Erwach-

sene mit erhöhten Komplikationsrisiken verlagert werden.

Nach neuen Erkenntnissen wäre selbst bei hohen Durchimp- #ST# 89.692

fungsquoten von über 95 Prozent in absehbarer Zeit mit Ju-

gendlichen- und Erwachsenenepidemien zu rechnen. Die um- Interpellation Frey Walter

strittene staatliche Impfkampagne beinhaltet somit totale Immissionsgrenzwerte.

Sachzwänge: Je mehr Impfungen, desto mehr Komplikatio-

nen, woraus das Bag die (fragwürdige) Schlussfolgerung

Massnahmenpläne der Kantone

zieht, die Impfkampagne müsse durchgezogen werden. Pollution atmosphérique

Dass die Impfkampagne Zwanggscharakter hat, zeigt, sich (valeurs-limites). Plans des cantons

auch am Vorgehen der Impf-Promotoren, die sich neuerdings

im «Blick» über das weitere strategische Vorgehen unter dem

Titel melden «Epidemien drohen, Bund fordert: Schweizer,

lasst euch impfen!». Hier wird mit zum Teil völlig falschen Argu-

menten (z. B. die drei Viren MMR könnten bis zum Jahre 2000 Wortlaut der Interpellation vom 5. Oktober 1989

weltweit ausgerottet werden, was durch die Studie Tschum- Laut Aeusserungen von verschiedenen kantonalen Umwelt-

per/Abelin klar widerlegt wird) eine einseitige Propaganda fachstellen wurde der Aufwand für die Kantone in materieller

Pro-Impfung betrieben, und mit Angstmacherei werden Kurz- und personeller Hinsicht sowie der Zeitbedarf für die Schaf-

schlussentscheide provoziert. Es ist bemerkenswert, wenn El- fung der gesetzlichen Grundlagen auf Kantonsebene für den

tern, Aerzte und Politiker über das Medium «Blick» mit Bag- Vollzug der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) vom Buwal massiv

Informationen versorgt werden. unterschätzt.

Unter diesen Umständen muss befürchtet werden, dass sich Alle Kantone sind demzufolge mit dem Vollzug der LRV, aber

das Bag zwecks Durchsetzung seiner fragwürdigen Ausrot- auch mit der Ausarbeitung ihrer Massnahmenpläne zur Fest-

tungsstrategie zu weiteren Umdrehungen in der Zwangsspi- legung von Massnahmen im Hinblick auf die Einhaltung der

rale verleiten lässt: Immissionsgrenzwerte teilweise beträchtlich in Verzug.

-Weitere einseitige Propagandaaktionen über die Boule- Die in der LRV vorgesehene Frist vom 1. März 1989 zur Erstel-

vard-Presse oder andere Medien; lung der Massnahmenpläne wird voraussichtlich um ein bis

- mittelfristige Einführung von Quarantäne und Abriegelungs- zwei Jahre überzogen werden. Laut LRV beträgt die ordent-

impfungen, wie es zum Teil bereits in den USA praktiziert wird; liche Sanierungsfristfünf Jahre. Wichtige Emissionsverminde-

- Druckversuche gegenüber Aerzten mit anderen wissen- rungen werden sich demzufolge erst nach dem 1. März 1994

schaftlichen Anschauungen, wie z. B. in der neuen Aerztebro- auswirken.

schüre mit der mehrmaligen Erwähnung, alle Kinder müssten Im weiteren hat Herr Bundesrat Cotti verschiedentlich öffent-

konsequent geimpft werden; lich erklärt, dass die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes als Ziel-

- schlussendlich eventuell sogar Zwangsimpfungen mit poli- grössen zu betrachten seien und eine Verschiebung des Zeit-

zeilichen Massnahmen. punktes, d.h. eine zeitlich verspätete Erfüllung, an der Sub-

Das Bag müsste gemäss dem verfassungsmässigen Grund- stanz nichts ändere.

recht der Wissenschaftsfreiheit andere fachliche Auffassun- Aufgrund der aufgezeigten Problematik stellen sich verschie-

gen tolerieren und sich bei wissenschaftlich umstrittenen The- dene Fragen:

men neutral verhalten. Dies gilt um so mehr, als es im vorlie- 1. Ist der Bundesrat bereit, die Ziele der Luftreinhalte-Verord-

genden Fall der MMR-Massenimpfungen nicht über einen nung, die im Prinzip ab 1. März 1994 die Einhaltung der Immis-

ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag verfügt. sionsgrenzwerte vorschreibt, sowie die Ziele des Luftreinhal-

te-Konzeptes, wo der Schwerpunkt auf das Jahr 1995 gelegt

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ist, zu koordinieren und nötigenfalls zu erstrecken?

vom 21. Februar 1990 2. Wird der Bundesrat den Kantonen aktualisierte Daten be-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 février 1990 züglich Abgasemissionsfaktoren für Personenwagen zur Ver-

Der Bundesrat ist auch aufgrund der Erfahrungen mit anderen fügung stellen, wie er dies in seiner Antwort zur Einfachen An-

Impfungen (Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderläh- frage 89.1075 zugesichert hat?

mung) der Ansicht, dass zur Erreichung einer hohen Durch- 3. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass es nicht sinnvoll

impfung gegen Masern, Mumps und Röteln kein Obligatorium sein kann, vorübergehend massive Eingriffe in die Mobilität

notwendig ist. und Bewegungsfreiheit des Menschen vorzunehmen, wenn

Mit steigender Durchimpfung nimmt wohl die Möglichkeit, mit dem technischen Umweltschutz die Immissionsgrenz-

sich auf natürliche Weise zu infizieren, ab, und die ungeschütz- werte ein oder zwei Jahre später als ursprünglich vorgesehen

ten Kinder werden daher älter, bis sie erkranken. Dies ist sicher eingehalten werden können?

unerwünscht, da gewisse Komplikationen mit dem Alter etwas 4i Ist der Bundesrat bereit, die Kantone im Bestreben zur

häufiger auftreten. Mit einer hohen Durchimpfung kann dem Schadstoffverminderung an der Quelle entsprechend dem

aber weitgehend vorgebeugt werden, dadurch, dass, bedingt Grundsatz im Umweltschutzgesetz, wonach die Emissionen

durch die wesentlich eingeschränkte Viruszirkulation, die Er- unabhängig von der Belastung soweit herabzusetzen sind,

krankungshäufigkeit in allen Altersgruppen, auch bei den über wie dies technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbar ist, zu

15jährigen, deutlich abnimmt. unterstützen, und nicht die Kantone ihrem Schicksal zu über-

Gemäss Epidemiengesetz treffen die Kantone die zur Be- lassen und damit zu zwingen, einzeln Grenzwerte festzule-

kämpfung übertragbarer Krankheiten notwendigen Massnah- gen?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hafner Rudolf Zwangsmassnahmen bei MMR-Massenimpfungen

Interpellation Hafner Rudolf Vaccinations collectives ROR. Mesures coercitives

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.680

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.03.1990 - 08:00

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Data

Seite 742-743

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Ref. No 20 018 486

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