Agricultural Land Protection Motion Converted to Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion requested the Swiss Federal Council to define minimum areas for priority agricultural land and ecological compensation areas, and to limit settlement zones as part of the revision of the Spatial Planning Act. The council argued that while acknowledging the problem of land consumption, it was premature to commit to specific measures as part of the ongoing revision process, preferring to await expert reports and public consultation results. Consequently, the motion was converted into a postulate, allowing for further consideration without immediate legislative action.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 89 Abs. 1 Bundesverfassung; Agricultural Land Protection Motion Converted to Postulate: The council argued that while acknowledging the problem of land consumption, it was premature to commit to specific measures as part of the ongoing revision process, preferring to await expert reports and public consultation results. Consequently, the motion was converted into a postulate, allowing for further consideration without immediate legislative action.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the constitutional basis for spatial planning and the federal government's authority to enact relevant legislation.
Volltext
Motion Thür 288 N 7 mars 1990
Motion in ein Postulat umwandeln möchte, so nicht, damit Heute muss kritisch festgestellt werden, dass die wesentli-
nichts geschieht, sondern wir müssen zunächst den Bericht chen Ziele des Raumplanungsgesetzes nicht erfüllt werden
dieser interdepartementalen Arbeitsgruppe abwarten. Dieser konnten. In keinem Jahrzehnt zuvor ist derart viel Land mit Ein-
Bericht wird Ende Jahr vorliegen, und dann werden wir Ihnen familienhäusern zersiedelt und kostbares Kulturland geopfert
entsprechende Vorschläge unterbreiten können. worden. In keinem Jahrzehnt zuvor ist für die gesamte Bautä-
tigkeit so viel Land verbraucht worden.
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat Zum Schutz der landschaftlichen Nutzfläche und naturnaher
Landschaften, welche für einen umfassenden Biotop- und Ar-
tenschutz erforderlich sind, braucht es heute mehr als blosse
Absichtserklärungen. Wir müssen Mindestflächen im Gesetz
festschreiben und das Siedlungsgebiet auf Gesetzesstufe be-
#ST# 89.666 grenzen, und zwar nicht - wie der Bundesrat in der Botschaft
zu den Sofortmassnahmen schreibt- im Sinne einer langfristi-
Motion Thür gen Fragestellung, sondern als unverzüglich in Angriff zu neh-
Revision des Raumplanungsgesetzes mende Aufgabe, wenn wir in der Schweiz überhaupt noch et-
was retten wollen.
Aménagement du territoire.
Révision de la loi Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 27. November 1989
Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989
Die Siedlungsflächen in der Schweiz haben sich in den ver-
gangenen Jahrzehnten stark ausgedehnt; und dies sowohl zu
Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1989 Lasten der landwirtschaftlichen Nutzfläche als auch der natur-
Der Bundesrat wird ersucht, im Rahmen der bevorstehenden nahen Landschaften. Der Bundesrat hat diese Entwicklung im
Revision des Raumplanungsgesetzes eine Bestimmung aus- Raumplanungsbericht 1987 ausführlich dargelegt und auf de-
zuarbeiten, welche dem Bund die Kompetenz und Verpflich- ren Folgen hingewiesen. Der Flächenverbrauch kann auf
tung gibt, die landwirtschaftlichen Vorrangflächen und die Dauer nicht so weitergehen wie bisher.
ökologischen Ausgleichsflächen in ihrem Mindestumfang zu Zur Kulturlanderhaltung und zur Sicherung der Ernährung in
umschreiben sowie das Siedlungsgebiet zu begrenzen. Krisenzeiten hat der Bundesrat 1986 mit der Revision der
Der Bundesrat wird ferner ersucht, die Grundlagen zu erarbei- Raumplanungsverordnung Grundsätze über die Fruchtfolge-
ten, dass der Mindestumfang für landwirtschaftliche Vorrang- flächen erlassen. In der Meinung, dass der Schutz der Frucht-
flächen, die für eine ausreichende Selbstversorgung erforder- folgeflächen allein nicht genügt, um das Landwirtschaftsland
lich sind, und für ökologische Ausgleichsflächen, die für einen langfristig zu sichern, verlangt die Expertenkommission Jag-
umfassenden Biotop- und Artenschutz nötig sind, gesetzlich metti in ihrem Entwurf einen Sachplan der landwirtschaftlichen
festgelegt werden kann. Das gleiche gilt für die flächenmäs- Vorrangflächen.
sige Begrenzung des Siedlungsgebiets. Um die Ziele der Raumplanung zu verwirklichen und die Nut-
zungsvielfalt langfristig zu sichern, wird man nicht darum her-
Texte de la motion du 5 octobre 1989 umkommen, Massnahmen zu prüfen, wie sie der Motionär vor-
Le Conseil fédéral est chargé, dans le cadre de la révision de la schlägt. Dabei werden weitergehende Abklärungen allerdings
loi sur l'aménagement du territoire, d'élaborer une disposition unumgänglich sein, so zum Beispiel die Frage der Verfas-
donnant à la Confédération la compétence et l'obligation de sungsmässigkeit entsprechender Massnahmen.
définir la superficie minimale des surfaces agricoles prioritai- Was den Vorschlag der landwirtschaftlichen Vorrangflächen
res et des surfaces de compensation écologique, d'une part, betrifft, so ist dieser - als Bestandteil des Revisionsentwurfs
et de limiter les territoires urbanisés, d'autre part. Jagmetti - bei Kantonen, Parteien und Verbänden in Vernehm-
Le Conseil fédéral est en outre chargé d'élaborer les bases lassung gegangen. Aus diesen Gründen ist eine Ueberwei-
nécessaires pour fixer dans la loi la superficie minimale des sung des Vorstosses in der verbindlicheren Form der Motion
surfaces agricoles prioritaires indispensables pour assurer im gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen.
l'auto-approvisionnement du pays et des surfaces de com-
pensation écologique indispensables pour protéger les bioto- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
pes et les espèces. Il agira de même pour la limitation spatiale Déclaration écrite du Conseil fédéral
des territoires urbanisés. Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
deln.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bäumlin Richard, Bir-
cher, Diener, Fierz, Hafner Rudolf, Herczog, Jaeger, Maeder, Thür: Mit meiner Motion ersuche ich den Bundesrat, im Rah-
Meier-Glattfelden, Müller-Aargau, Petitpierre, Rebeaud, men der bevorstehenden Revision des Raumplanungsgeset-
Schmid, Seiler Rolf, Zbinden Hans, Zwygart (17) zes eine Bestimmung auszuarbeiten, welche dem Bund die
Kompetenz und Verpflichtung gibt, die landwirtschaftlichen
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Vorrangflächen und die ökologischen Ausgleichsflächen in ih-
Nach dem Zweiten Weltkrieg und markant verstärkt ab den rem Mindestumfang zu umschreiben sowie das Siedlungs-
sechziger Jahren hat sich das Bild der Landschaft unter dem gebiet zu begrenzen. Ferner ersuche ich den Bundesrat um
Einfluss der allgemeinen Nutzungsintensivierung, dem aus- Ausarbeitung von Grundlagen, die den Mindestumfang für
ufernden Siedlungsbau und dem Ausbau der Infrastruktur ent- landwirtschaftliche Vorrangflächen garantieren, die für eine
scheidend gewandelt. Als Folge davon sind der Schweiz seit ausreichende Selbstversorgung erforderlich sind, sowie den
1952 rund 170000 Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche Mindestumfang für ökologische Ausgleichsflächen, die für ei-
verlorengegangen. Den auf sie wirkenden Druck übertrug die nen umfassenden Biotop- und Artenschutz nötig sind. Diese
Landwirtschaft zum Teil auf die naturnahen Flächen. Seit Be- sollten dann gesetzlich festgelegt werden können. Das glei-
ginn des 19. Jahrhunderts sind deshalb praktisch alle Biotop- che gilt auch für die flächenmässige Begrenzung des Sied-
typen mit langen Entstehungszeiträumen (z. B. Moore und lungsgebietes.
Auen) zu mehr als 90 Prozent aus unserer Landschaft ver- Wenn Sie den Raumplanungsbericht des Bundesrates aus
schwunden. Die Entwicklung von der Vielfalt der traditionellen dem Jahre 1987 noch in Erinnerung haben, wo der dramati-
Kulturlandschaft zur verinselten Restnatur in der heutigen Zivi- sche Flächenverbrauch in der Schweiz beschrieben worden
lisationslandschaft vollzog sich im Schweizer Mittelland inner- ist, und wenn Sie die Entwicklung seither in Betracht ziehen,
halb weniger Jahrzehnte. Als eine Folge davon setzte ein be- dann werden Sie erkennen, dass es bei meinen Vorschlägen
schleunigter, in einzelnen Landesteilen gar dramatischer Ar- um zentrale Postulate im Rahmen der laufenden Revision des
tenrückgang ein, der noch unvermindert anhält. Raumplanungsgesetzes geht.
7. März 1990 289 Motion Thür
Seit 1952 haben wir 170000 Hektaren landwirtschaftliche weisen, damit diese Idee noch in die laufende Revision des
Nutzflächen verloren. Wir haben einen riesigen Verlust von Raumplanungsgesetzes einfliessen kann.
Ausgleichsflächen zu beklagen. Die landwirtschaftliche Nut-
zung, die durch die Ausdehnung des Siedlungsgebietes be- Bundespräsident Koller: Der Bundesrat ist mit Herrn Thür ei-
'drängt worden ist, hat diesen Druck weitergegeben auf die nig, dass es nicht darum gehen kann, die ständig grosser wer-
ökologischen Ausgleichsflächen. Resultat dieser Entwick- denden Raumbedürfnisse künftig einfach auf die grüne Wiese
lung: Seit Beginn des 19. Jahrhunderts sind praktisch alle Bio- hinaus zu befriedigen. Der Bundesrat hat nicht nur entspre-
toptypen mit langen Entstehungszeiträumen, also Moore und chende Absichtserklärungen abgegeben, sondern er hat, wie
Auen, in der Schweiz praktisch zerstört, nicht mehr vorhan- Sie selber festgestellt haben, in dieser Richtung auch bereits
den; die Entwicklung von der Vielfalt der traditionellen Kultur- gehandelt, indem er im Rahmen der Raumplanungsverord-
landschaft zur verinselten Restnatur ist in vollem Gange. Wir nung im Jahre 1986 die entsprechenden Fruchtfolgeflächen
müssen heute zur Kenntnis nehmen, dass ein grosser Teil festgeschrieben hat. Im Entwurf der Expertenkommission Jag-
unserer Arten nicht mehr existiert, bereits verschwunden sind, metti findet sich zugleich der Vorschlag der landwirtschaftli-
dass es also heute darum geht, das noch zu retten, was zu chen Vorrangflächen, und dieser Entwurf ist bekanntlich jetzt
retten ist. bis zum 30. Juni in Vernehmlassung. Es erscheint daher dem
In keinem Jahrzehnt zuvor ist die Bautätigkeit in diesem Land Bundesrat unzweckmässig, sich in dieser Situation der Ver-
derart intensiv gewesen, also in dem Zeitraum, in dem eigent- nehmlassung und der Vernehmlassungsauswertung bereits
lich das Raumplanungsgesetz hätte dafür sorgen sollen, dass in irgendeiner Richtung festzulegen. Wir werden nach Ab-
wir mit dem Boden haushälterisch umgehen. Wenn wir noch schluss der Vernehmlassung die entsprechenden Massnah-
etwas schützen wollen, müssen wir das heute machen, indem menvorschläge im einzelnen gegeneinander abzuwägen ha-
wir Mindestflächen umschreiben, Mindestflächen für alles fest- ben, und der Bundesrat wird Ihnen dann im Botschaftsentwurf
legen, nicht nur für Fruchtfolgeflächen, sondern eben auch für zur Revision des Raumplanungsgesetzes diejenigen Mittel
landwirtschaftliche Nutzflächen, insbesondere auch für ökolo- vorschlagen, die auch Ihrem Anliegen, Herr Thür, entspre-
gische Ausgleichsflächen; das heisst zwingend auch, dass chen.
man das Siedlungsgebiet beschränken muss. Das ist der Grund, weshalb wir eine Umwandlung in ein Postu-
Es gibt eine neue Studie - ich weiss nicht, ob Sie davon schon lat vorschlagen.
Kenntnis haben - über den Mindestbedarf an naturnahen
Ausgleichsflächen in der Kulturlandschaft. Sie ist kürzlich für Abstimmung - Vote
die Schweiz erstellt worden. Dieser können Sie entnehmen,
dass man in der Schweiz einen Anteil an ökologischen Aus- Für Ueberweisung als Postulat 48 Stimmen
gleichsflächen im Umfang von ungefähr 10 bis 15 Prozent Für Ueberweisung als Motion 38 Stimmen
benötigte, um 50 Prozent der wildlebenden Tier- und Pflan-
zenarten erhalten zu können. Mit diesen 50 Prozent hat man
bereits eine Hälfte aufgegeben. Wir haben etwa 5 bis 7 Pro- Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
zent an Ausgleichsflächen ausgewiesen, also nicht einmal die La séance est levée à 13 h 00
Hälfte dessen, was für die Erhaltung von 50 Prozent unserer
Arten nötig wäre.
Aus all diesen Gründen erscheint mir die Forderung, die ich
in meiner Motion gestellt habe, im Rahmen der hängigen Revi-
sion des Raumplanungsgesetzes als zentral. In der Stellung-
nahme des Bundesrates wird ersichtlich, dass der Bundesrat
dieses Problem erkennt. Er stellt fest, dass der Flächenver-
brauch auf die Dauer nicht so weitergehen könne wie bisher.
Er verweist auf den Entwurf der Kommission Jagmetti, die neu
einen Sachplan für landwirtschaftliche Vorrangflächen ver-
langt. Das ist richtig. Nur geht meine Idee weiter.
Es geht nicht nur darum, jetzt neue Begriffe in das Raumpla-
nungsgesetz hineinzuschreiben, sondern eben auch zu sa-
gen, wieviel es von welcher Fläche in der Schweiz braucht,
damit die raumplanerischen Zielsetzungen erfüllt werden kön-
nen. Also es geht nicht nur um die Festlegung von Begriffen,
sondern um die Festlegung von Flächen.
Der Bundesrat stellt weiter fest, man komme nicht darum
herum, Massnahmen zu prüfen, wie ich sie vorschlage, will
aber meine Motion nur als Postulat entgegennehmen, mit
dem Hinweis, es seien verfassungsrechtliche Fragen abzuklä-
ren.
Ich verstehe diesen Einwand nicht. Wir haben eine verfas-
sungsmässige Grundlage im Bereiche der Raumplanung, wir
haben ein Raumplanungsgesetz, und wir haben bereits eine
flächenmässige Festlegung im Bereiche der Fruchtfolgeflä-
chen. Der Bundesrat hat das in Vollziehung des Raumpla-
nungsgesetzes per Verordnung festgelegt, und.ich verstehe
nun nicht, dass man, wenn man die ökologischen Ausgleichs-
flächen oder die landwirtschaftlichen Vorrangflächen fest-
legen will, hier verfassungsrechtliche Bedenken anmeldet.
Zusammenfassend sehe ich nicht ein, weshalb verfassungs-
mässige Abklärungen gemacht werden sollen. Entweder ist
man der Ansteht, heute sei es dringend nötig, dass diese Flä-
chen definiert und auch begrenzt und Mindestflächen aus-
geschieden werden, oder man ist eben doch nicht dieser
Meinung.
Ich persönlich bin der Auffassung, dass es heute wirklich eine
sehr zentrale Frage ist, diese Flächen verbindlich zu umschrei-
ben. Ich bitte Sie deshalb, meinen Vorstoss als Motion zu über-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Thür Revision des Raumplanungsgesetzes
Motion Thür Aménagement du territoire. Révision de la loi
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.666
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 07.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 288-289
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Ref. No 20 018 350
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