Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-635 KI-generiert

Facilitating Naturalization for Second-Generation Foreigners

Geschäftsnummer VPB 89-635
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion to facilitate the naturalization of the second generation of foreigners living in Switzerland. The motion requests the government to determine the number of such individuals, create legal and constitutional frameworks for easier naturalization, allow them to retain their previous nationality under certain conditions, and pursue reciprocal agreements with other nations. The government indicated its willingness to accept the motion, which is reflected in the subsequent parliamentary proceedings.

Legislator-Regeste

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Art. 17 Abs. 1 Satz, Art. 3 RPG, Art. 3 Absatz, Art. 17 Abs. 1 Satz 1 UVG; Facilitating Naturalization for Second-Generation Foreigners: The motion requests the government to determine the number of such individuals, create legal and constitutional frameworks for easier naturalization, allow them to retain their previous nationality under certain conditions, and pursue reciprocal agreements with other nations. The government indicated its willingness to accept the motion, which is reflected in the subsequent parliamentary proceedings.

Schlagwörter

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Staatsangehörigkeit erleichterte Einbürgerung Ausländer der zweiten Generation Nichtigerklärung der Einbürgerung Aufenthaltsrecht von Ausländern Bewilligung für Zweitwohnsitz
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 17 Abs. 1 Satz 1 UVG

Cited to explain the basis for the calculation of daily allowances in accident insurance and the implications for AHV contributions.

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Volltext

15. Dezember 1989 2233 Motion Portmann

gelder der Invalidenversicherung, der Erwerbsersatzordnung Mitunterzeichner-Cosignataires: Allenspach, Basler, Berger,

für Dienstleistende in Armee und Zivilschutz und der Arbeitslo- Blocher, Bonny, Bremi, Bürgi, Büttiker, Cincera, Daepp, David,

senversicherung. Zur Totalrevision des Militärversicherungs- Dietrich, Dreher, Eppenberger Susi, Fäh, Feigenwinter, Fi-

gesetzes wurde im September 1989 das Vernehmlassungs- scher-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey

verfahren abgeschlossen; im Rahmen dieser Totalrevision Claude, Frey Walter, Früh, Giger, Graf, Grassi, Gysin, Hänggi,

wird die AHV-Beitragspflicht auf den Ersatzeinkommen, die Hari, Hess Otto, Hess Peter, Hösli, Houmard, Humbel, Jean-

dem Arbeitgeber ausgerichtet werden, voraussichtlich vorge- neret, Jung, Keller, Kühne, Loretan, Luder, Mauch Rolf, Mühle-

schlagen werden. mann, Müller-Wiliberg, Nebiker, Oehler, Oester, Portmann,

Ein Beitragsbezug auf Taggeldern der Krankenversicherung Reichling, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruckstuhl, Rutis-

wäre wegen der Ausgestaltung der Versicherung schwierig. hauser, Rüttimann, Rychen, Sager, Savary-Fribourg, Schei-

Es wäre namentlich zu berücksichtigen, dass es sich bei der degger, Scherrer, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Seiler

Krankenversicherung nach wie vor um eine freiwillige Versi- Hanspeter, Spalti, Steffen, Steinegger, Stucky, Tschuppert,

cherung handelt. Die Taggelder werden teils als feste Beträge, Wanner, Wellauer, Wyss Paul, Wyss William, Zbinden Paul,

teils in Prozenten des Lohnes ausgerichtet. Zölch.Zwingli (73)

Auch in der Unfallversicherung wäre ein Beitragsbezug der

AHV mit grossen administrativen Aufwendungen verbunden. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Insbesondere stehen nicht alle Taggeldbezüger in einem Ar- Das grösste Defizit im Zivilschutz besteht heute in der Ausbil-

beitsverhältnis. Bei der Beratung des UVG wurde die Einfüh- dung. Durch die ungenügende Ausbildung der Zivilschutz-

rung eines AHV-Beitragsbezuges bereits eingehend erörtert pflichtigen ist die Auftragserfüllung des Zivilschutzes im Kata-

und abgelehnt. Die Gründe hierfür gelten auch grundsätzlich strophen-, Krisen- und Kriegsfall in Frage gestellt.

heute noch. Der Gesetzgeber hatte seinerzeit das Taggeld der Die wenigen vollamtlichen Instruktoren sind nicht in der Lage,

Unfallversicherung bei voller Arbeitsunfähigkeit auf 80 Prozent den Gemeinden die notwendige Unterstützung anzubieten.

des unmittelbar vor dem Unfall erzielten Verdienstes festge- Auch die Ortschefs, die für die jährliche Weiterbildung ihrer

setzt (Art. 17 Abs. 1 Satz 1 UVG). Dadurch sollte gewährleistet Schutzdienstpflichtigen verantwortlich sind, sind als Milizfunk-

werden, dass der Taggeld-Bezüger nicht besser gestellt tionäre hoffnungslos überlastet. Der Schutzdienstpflichtige

werde als sein nicht verunfallter Kollege nach Abzug seiner hat Anspruch auf eine seriöse, professionellere Ausbildung

Sozialversicherungsbeiträge. Letzterer würde bei den Taggel- mit zeitgemässen Mitteln. Die Schaffung einer zentralen In-

dern der Unfallversicherung indessen dazu führen, dass sie struktorenschule drängt sich deshalb auf.

wesentlich unter die gesetzlich fixierten 80 Prozent fallen wür-

den. Das würde also voraussetzen, dass mit Einführung des Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Beitragsbezuges auf Taggeldern der Unfallversicherung auch vom 22. November 1989

deren Höhe neu festzusetzen und im Zusammenhang damit Déclaration écrite du Conseil fédéral

die Finanzierung der Versicherung zu überprüfen wäre. du 22 novembre 1989

Trotz der erwähnten Probleme ist der Bundesrat bereit, die auf- Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen.

geworfene Problematik erneut zu prüfen. Im übrigen ist an die

Arbeiten einer ständerätlichen Kommission am Entwurf eines Ueberwiesen - Transmis

Bundesgesetzes über den allgemeinen Teil des Sozialversi-

cherungsrechts zu erinnern. Darin ist diese Massnahme für

die UV vorgesehen. Der Entwurf geht noch 1989 in ein breit an-

gelegtes Vernehmlassungsverfahren. Es bleibt abzuwarten, #ST# 89.635

welches Echo die Massnahme dort findet und welches Schick-

sal ihr im Parlament zuteil werden wird. Das neue Bundes- Motion Portmann

gesetz würde auch für die UV verbindlich sein. Zweite Ausländergeneration.

Erleichterte Einbürgerung

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Etrangers de la 2e génération.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Naturalisation facilitée

deln.

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1989

Der Bundesrat wird eingeladen:

1. die Zahl der in der Schweiz lebenden Mitbewohner der zwei-

ten Ausländergeneration festzustellen;

2. die verfassungsmässigen und gesetzlichen Grundlagen zu

#ST# 89.598 schaffen, damit die Mitbewohner dieser zweiten Ausländerge-

neration erleichtert eingebürgert werden können;

Motion Neuenschwander 3. den Mitbewohnern der zweiten Ausländergeneration beim

Zentrale Zivilschutz-lnstruktorenschule Vorliegen achtenswerter Beweggründe nach der Einbürge-

rung zu gestatten, ihre frühere Staatsangehörigkeit beizube-

Instructeurs de la protection civile. halten;

Centre de formation 4. bei den Partnerstaaten (vor allem bei der Efta und bei der

EG) auf eine entsprechende wechselseitige Regelung hinzu-

wirken.

Texfe de la motion du 2 octobre 1989

Wortlaut der Motion vom 20. September 1989 Le Conseil fédéral est chargé:

Der Bundesrat wird ersucht, baldmöglichst eine zentrale Zivil- 1. De recenser les étrangers de la deuxième génération vivant

schutz- Instaiktorenschule auf Stufe Bund zu schaffen. en Suisse;

2. De créer les bases constitutionnelles et légales offrant à ces

Texte de la motion du 20 septembre 1989 personnes la possibilité d'une naturalisation facilitée;

Le Conseil fédéral est chargé de créer le plus tôt possible un 3. D'autoriser ces personnes à garder leur nationalité d'ori-

centre de formation fédéral pour les instructeurs de la protec- gine après leur naturalisation si des motifs dignes de consi-

tion civile. dération le justifient;

Motion Gysin 2234 N 15 décembre 1989

4. D'entreprendre des démarches auprès d'autres Etats (no- Houmard, Humbel, Jeanneret, Kohler, Leuba, Loeb, Loretan,

tamment les pays membres de l'AELE et de la CE) en vue de Luder, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Meilen, Müller-Wili-

l'adoption de réglementations garantissant la réciprocité. berg, Nebiker, Neuenschwander, Oehler, Perey, Philipona,

Portmann, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Rutishauser, Ry-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Blatter, Bundi, chen, Savary-Vaud, Scheidegger, Scherrer, Schmidhalter,

Bürgi, Dietrich, Fehr, Hildbrand, Wellauer, Zbinden Hans (9) Schnider, Schule, Schwab, Seiler Hanspeter, Spalti, Spoerry,

Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz,

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wellauer, Widrig, Wyss Paul, WyssWilliam, Zölch, Zwingli (82)

Etwa 3 Prozent der Mitbewohner unseres Landes dürften Aus-

länder sein, die in der Schweiz geboren wurden oder ihren El- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

tern als Kleinkinder hierher gefolgt und hier aufgewachsen Der Bodenbedarf steigt, weil durch das stetig wachsende

sind. Sie haben unsere Schulen durchlaufen, sprechen un- Realeinkommen pro Einwohner stets mehr Wohnraum nach-

sere Sprachen und leben unsere Kultur. Wir arbeiten und erho- gefragt wird und weil die Steigerung des allgemeinen Wohl-

len uns gemeinsam mit ihnen. Wir betrachten sie als Unseres- standes auch mehr wirtschaftliche Nutzung bedingt. Das Bo-

gleichen. Dennoch sind sie Ausländer- mit anderem Rechts- denangebot bleibt deutlich hinter dieser Nachfrage zurück, so

und Pflichtverhältnis zu unserem Staat. Und von unserer Aus- dass eine Mangelsituation entsteht und die Preise namhaft

länder-Statistik werden sie als Fremde erfasst. steigen.

Es ist menschlich und politisch geboten, ihre Einbürgerung zu Dabei ist Bauland ausreichend vorhanden. Hingegen mangelt

erleichtern. es an erschlossenem baureifem Land. Mit einer besseren Aus-

nützung könnte ein sparsamerer Bodeneinsatz erreicht wer-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates den. Dem stehen jedoch die vielfach ungenügende Erschlies-

vom 27. November 1989 sung von Bauland und zu eng gefasste Ausnützungsziffern

Déclaration écrite du Conseil fédéral entgegen.

du 27 novembre 1989 Das Paket dringlicher Massnahmen, mit dem sich die Räte im

Der Bundesrat ist bereit, die Motion entgegenzunehmen. September 1989 befassten, behebt jene grundlegenden Män-

gel nicht, da es das Angebot nicht beeinflusst. Gerade in die-

Le président: Cette motion est combattue par MM. Giger et ser Hinsicht ist jedoch die Korrektur vordringlich. Nur diese

Meier Fritz. La discussion interviendra ultérieurement. Korrektur erlaubt eine Normalisierung des Bodenmarktes.

Verschoben - Renvoyé Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 27. November 1989

Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 novembre 1989

Die geforderten Massnahmen sind nicht neu. So enthält der

Entwurf der Expertenkommission Jagmetti zur Revision des

#ST# 89.691 Raumplanungsgesetzes, der bei Kantonen, Parteien und Ver-

bänden in Vernehmlassung gegangen ist, in Artikel 19ff. Vor-

Motion Gysin schläge für eine fristgerechte Erschliessung sowie das Recht

auf Selbsterschliessung durch die Grundeigentümer, wie dies

Normalisierung des Bodenmarktes in Ziffer 1 und 2 der Motion vorgeschlagen wird. Dem Anliegen

Normalisation du marché foncier in Ziffer 3 der Motion wird mit einer Ergänzung der Planungs-

grundsätze (Artikel 3 RPG) Rechnung getragen. In Artikel 3

Absatz 3 Buchstabe a des Entwurfs werden die Kantone ange-

halten, bei der Ausgestaltung ihrer Bauvorschriften auf eine

verdichtete Bauweise und auf die Erneuerung bestehender

Wortlaut der Motion vom 6. Oktober 1989 Bausubstanz hinzuwirken. Weitergehende Vorschriften ste-

Ich ersuche den Bundesrat, beschleunigt folgende Vorkehren hen dem Bundesgesetzgeber in diesem Bereich aufgrund der

in die Wege zu leiten: verfassungsrechtlichen Ordnung nicht zu.

1. Gewährleistung fristgerechter Erschliessung von Bauland. Neben den Vorschlägen der Expertenkommission wurde den

2. Berechtigung des Eigentümers, eingezontes, für Ueber- Anliegen des Motionärs in gewisser Hinsicht bereits mit der

bauung vorgesehenes Land erschliessen zu lassen, gegebe- Revision der Raumplanungsverordnung vom 2. Oktober 1989

nenfalls unter Kostenbevorschussung durch den Eigentümer. Rechnung getragen. So wird mit der revidierten Verordnung

3. Einflussnahme auf die Kantone, dass diese die Gemeinden mehr Transparenz über die Erschliessung geschaffen und die

veranlassen, die Ziffern der zulässigen baulichen Ausnützung Erschliessung gleichzeitig vorangetrieben (Artikel 21/22 RPV).

zu erhöhen und die bessere Nutzung bestehender Bauten zu Ferner enthält die Verordnung in den Artikeln 23 und 24 neue

erleichtern. Bestimmungen über die Nutzung bestehender Bauten ausser-

halb der Bauzonen.

Texte de la motion du 6 octobre 1989 Weitere Vorkehren drängen sich zurzeit nicht auf. Vorerst gilt

Le Conseil fédéral est chargé de prendre au plus vite les mesu- es, die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Entwurf der Ex-

res nécessaires: pertenkommission Jagmetti abzuwarten.

1. Pour que l'équipement des terrains à bâtir soit assurée à

temps: Schriftliche Erklärung des Bundesrates

2. Pour que le propriétaire de terrains classés en zone à bâtir Déclaration écrite du Conseil fédéral

et destines à la construction ait le droit de les faire viabiliser, le Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

cas échéant après versement d'une avance; wandlen.

3. Pour que les cantons veillent à ce que les communes aug-

mentent l'indice d'utilisation des zones à bâtir et encouragent Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

une meilleure utilisation des constructions existantes.

Mitunterzeichner- Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Antille,

Aregger, Aubry, Berger, Biel, Blocher, Bonny, Bremi, Burck-

hardt, Büttiker, Cavadini, Cincera, Couchepin, Coutau, Daepp,

Dietrich, Dreher, Dubois, Eisenring, Engler, Eppenberger

Susi, Etique, Fäh, Feigenwinter, Fischer-Hägglingen, Fi-

scher-Sursee, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter,

Früh, Giger, Graf, Grassi, Guinand, Hänggi, Hildbrand, Hösli,

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Portmann Zweite Ausländergeneration. Erleichterte Einbürgerung

Motion Portmann Etrangers de la 2e génération. Naturalisation facilitée

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.635

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.12.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 2233-2234

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Ref. No 20 018 094

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