Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-611 KI-generiert

Social Security Financing and International Education Cooperation

Geschäftsnummer VPB 89-611
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document contains two legislative proposals related to social security and education. The first, Motion 88.814, calls for increased international cooperation in education and research and was supported by the Commission for Science and Research. The second, Postulat 89.611, proposes a review of social security financing, considering demographic changes, declining labor participation, and the sustainability of the current wage-based system, suggesting alternatives like a value-added tax or a unified "popular pension" and was accepted by the Federal Council for further study.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; Social Security Financing and International Education Cooperation: The first, Motion 88.814, calls for increased international cooperation in education and research and was supported by the Commission for Science and Research. The second, Postulat 89.611, proposes a review of social security financing, considering demographic changes, declining labor participation, and the sustainability of the current wage-based system, suggesting alternatives like a value-added tax or a unified "popular pension" and was accepted by the Federal Council for further study.

Schlagwörter

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Mehrwertsteuer soziale Sicherheit Internationale Zusammenarbeit Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen Steuerwesen Teilnahme am sozialen Leben

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

Used to award costs to the respondent.

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Volltext

14. Dezember 1989 839 Postulat Gadient

#ST# 88.814 3. ob mindestens als zusätzliches Finanzierungsinstrument

nicht eine Mehrwertsteuer heranzuziehen ist oder was für an-

dere nicht lohnabhängige Finanzierungsgrundlagen geschaf-

Motion des Nationalrates (Morì) fen werden können;

Bildung und Wissenschaft. 4. ob es mit Blick auf die sich wandelnden Lebens- und Ar-

Verstärkung der Zusammenarbeit in Europa beitsbedingungen und die Tatsache, dass eine umfassende

Motion du Conseil national (Morì) ökonomische und soziale Existenzsicherung zu gewährlei-

Education et recherche. Renforcement sten ist, nicht machbar und richtig wäre, die erste und die

de la collaboration européenne zweite Säule zu vereinigen und in eine allgemeine Volkspen-

sion mit möglichst einfacher Administration überzuführen.

Texte du postulat du 21 septembre 1989

Le vieillissement croissant de notre population grèvera tou-

jours plus le budget de notre Etat social.

D'autre part, il faut admettre que l'activité lucrative diminuera à

moyen et à long terme, de sorte que nous devrons financer de

Wortlaut der Motion vom 17. März 1989

plus en plus de rentes tout en travaillant moins.

Der Bundesrat wird beauftragt, beim Bundesamt für Bildung

Ainsi, le lien qui existe entre les revenus et les prestations so-

und Wissenschaft einen besonderen Kredit zur Förderung in-

ciales posera bien des problèmes. C'est pourquoi il nous pa-

ternationaler Zusammenarbeit im Bereich Bildung und For-

raît particulièrement urgent de modifier les bases de finance-

schung zu eröffnen.

ment.

En outre, notre système de financement table sur une crois-

Texte de la motion du 17 mars 1989

sance économique considérable. Cependant, la production

Le Conseil fédéral est chargé d'ouvrir un crédit spécial auprès

s'appuyant sur des techniques très sophistiquées n'aboutit

de l'Office fédéral de l'éducation et de la science, destiné à

pas forcément à une augmentation des revenus. Ce fait, lié à

promouvoir la collaboration internationale dans le domaine de

divers développements prévisibles, risque de compromettre

l'éducation et de la recherche.

notre système de sécurité sociale, essentiellement axé sur le

salaire.

Hänsenberger, Berichterstatter: Die Kommission für Wissen-

Le Conseil fédéral est invité à examiner les points suivants et à

schaft und Forschung hat der Ueberweisung dieser Motion

présenter un rapport à ce sujet:

des Nationalrates nicht opponiert. In ihrem Auftrag bitte ich

1. Est-il exact que la part de financement en relation avec le sa-

Sie, ihr zuzustimmen.

laire ne doit pas être assurée par de nouvelles majorations des

cotisations en pour-cent du salaire?

Ueberwiesen - Transmis

2. Est-il raisonnable de maintenir un système de financement

reposant sur une croissance économique considérable?

3. Ne faudrait-il pas au moins recourir à une taxe sur la valeur

ajoutée servant à compléter le financement, ou créer d'autres

#ST# 89.611 bases de financement indépendantes du salaire?

4. N'est-il pas envisageable et opportun, compte tenu des

Postulat Gadient conditions de vie et de travail changeantes et du fait qu'il faut

Sozialversicherung: Neue assurer des moyens d'existence convenables sur les plans

Finanzierungsgrundlage, Volkspension économique et social, de faire fusionner les deux premiers pi-

liers et d'inaugurer une retraite populaire généralisée, gérée

Assurances sociales: nouvelles bases aussi simplement que possible?

de financement, retraite populaire

Mitunterzeichner-Cosignataires: Seiler, Uhlmann, Zimmerli

(3)

Gadient: Das Postulat geht davon aus, dass die Politik der so-

zialen Sicherung nach einer Neuorientierung ruft. Die aktuel-

len Reformvorschläge reichen mit Blick auf die sich nachhaltig

Wortlaut des Postulates vom 21. September 1989 verändernden wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedin-

Die zunehmende Alterung unserer Bevölkerung wird den So- gungen nicht aus. Es muss auch zu denken geben, wenn die

zialstaat vermehrt belasten. Zuwachsrate der Aufwendungen für die soziale Sicherung

Auch muss davon ausgegangen werden, dass die Erwerbsar- mehrheitlich über der Zuwachsrate des wirtschaftlichen

beit mittel- und langfristig zurückgehen wird, so dass mit weni- Wachstums liegt, und das sowohl absolut als auch pro Kopf

ger Erwerbsarbeit mehr Renten finanziert werden müssen. der Bevölkerung.

Die enge Koppelung von Erwerbseinkommen und Soziallei- Die zunehmende Alterung der Bevölkerung wird den Sozial-

stungsanspruch wird damit problematisch. Die Aenderung staat vermehrt belasten. Das Amt für Statistik hat errechnet,

der Finanzierungsgrundlagen erscheint insbesondere des- dass die Zahl der über 65jährigen von 914 000 im Jahre 1985

halb als zwingend. Unser Finanzierungssystem stellt zudem auf 1 065 000 bis im Jahre 2000 und auf 1 366 000 oder um 50

auf erhebliches wirtschaftliches Wachstum ab. Solches führt Prozent bis im Jahre 2020 zunehmen wird, während die Zahl

jedoch bei technologisch hochentwickelter Produktion nicht der 0- bis 19jährigen rückläufig ist.

ohne weiteres zu höheren Erwerbseinkommen. Unser schwer- Besonders ernsthafte Formen nehmen die demographischen

gewichtig lohnbezogenes Sicherungssystem droht durch sol- Perspektiven gegen Ende dieses Jahrhunderts an. Ueber al-

che und anderweitig sichtbar werdende Entwicklungen beein- les berechnet, dürfte sich das Altersverhältnis von 1985 bis

trächtigt zu werden. 2030 jährlich um 1,5 Prozent in diesem Sinne verschlechtern.

Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen und darüber Bericht Mit dem heutigen Finanzierungssystem ist mithin ein durch-

zu erstatte n: schnittliches Wachstum von 2 bis 3 Prozent nötig, um die an-

1. ob es richtig ist, dass der Anteil der lohnabhängigen Finan- fallenden Mehrbelastungen aufzufangen, wie einem Experten-

zierung nicht durch weitere Aufstockung der Lohnprozente er- bericht zu entnehmen ist. Ein reales Wachstum von 3 Prozent

folgen darf; führt jedoch zu einer Verdoppelung der Güter- und Dienstlei-

2. ob es zu verantworten ist, ein Finanzierungssystem beizu- stungsproduktion innerhalb von nur rund 24 Jahren. Das

behalten, das auf erhebliches wirtschaftliches Wachstum aus- muss uns auch aus dem Gesichtswinkel der Oekologie zu

gelegt ist; denken geben.

27-S

Postulat Gadient 840 14 décembre 1989

Neben der demographischen Entwicklung spielt deshalb zweiten Säule in die erste möglich wäre, so dass im Rahmen

auch die volkswirtschaftliche eine entscheidende Rolle. Zu- derselben etwas mehr als nur gerade das Existenzminimum

nahme der Produktivität, Arbeitsmarktlage, EG 92 und der gewährt werden könnte, so viel, dass die zweite Säule in der

Wandel der gesellschaftlichen Werte sind die Stichworte. Pro- Folge nicht mehr als Obligatorium geführt werden müsste.

gnosen über die Entwicklung unserer Volkswirtschaft sind Auch wer die Idee einer solchen Volkspension oder einer ähn-

schwierig. Und auch bei den sich abzeichnenden Wertver- lich ausgestalteten, administrativ einfachen Volkspension ver-

schiebungen sind markante Unterschiede der Szenarien er- wirft, wird in dieser Situation zugestehen müssen, dass eine

kennbar, je nachdem, ob die traditionellen Werte aufrechter- bezügliche Abklärung, wie sie das Postulat verlangt, heute

halten bleiben und vermehrt materielle Wertvorstellungen stattfinden muss, weil später, infolge der gigantischen Vermö-

oder im Gegensatz dazu solche immaterieller Art in den Vor- gensakkumulation bei den Pensionskassen, eine Korrektur

dergrund rücken. kaum noch denkbar sein wird.

Von ausschlaggebender Bedeutung für die Bewährung unse- Unser Anliegen besteht in der Erhaltung eines leistungsfähi-

res Systems der sozialen Sicherung wird sicherlich die Verän- gen und administrativ möglichst einfachen Sozialleistungssy-

derung der Erwerbsarbeit sein, und das kann mit Rücksicht stems auf der Grundlage einer langfristigen, auch von den

auf die enge Koppelung von Erwerbseinkommen und Lei- kommenden Generationen getragenen Solidarität. Der Unmut

stungsanspruch nicht ohne Folgen bleiben. Die lohnprozen- aber unter den Erwerbstätigen, welche den wachsenden Sozi-

tuale Finanzierung wird problematisch. Ich beschränke mich alaufwand zu berappen haben, könnte den sozialen Frieden in

auf zwei Hinweise: auf jenen des Einflusses der Mikroelektro- Mitleidenschaft ziehen, wenn keine befriedigenden Lösungen

nik und der Informatik und auf jenen der Teilzeitarbeit. gefunden werden.

1985 arbeiteten im zweiten und dritten Sektor 9,5 Prozent aller Es gibt Sozialwissenschafter, die eine eigentliche Geronto-

Beschäftigten weniger als 50 Prozent. Annähernd noch einmal phobie befürchten, die zum sozialen Ausschluss alter Men-

soviel arbeiteten 50 bis 90 Prozent. Die Lebensarbeitszeit hat schen führen kann und die gleiche Mechanismen zeigt wie der

markant abgenommen. Am Anfang unseres Jahrhunderts Rassismus. Dieser Entwicklung muss sicherlich vorgebeugt

machte sie noch 29 Prozent aus, während sie heute noch etwa werden, insbesondere im zentralen Bereich der Altersvor-

16 Prozent beträgt. Der Freizeitanteil an der gesamten Lebens- sorge.

dauer ist auf über 40 Prozent angestiegen. All das erfordert die Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie um Ueberweisung des

Ausrichtung der sozialen Sicherung auf die sich verändernden Postulates, das die Vorlage eines Berichtes durch den Bun-

Lebens- und Arbeitsbedingungen. Wir sind in diesem Bereich desrat bezweckt, auf dessen Grundlage in der Folge dann al-

mit grossen und höchst aktuellen Herausforderungen kon- lenfalls Beschlüsse gefasst werden können.

frontiert, die wir losgelöst von erstarrten Vorstellungen und ein-

gespielten Mechanismen, das heisst unvoreingenommen, an- M. Cotti, conseiller fédéral: Je vous signale que le Conseil

nehmen und adäquaten Lösungen zuführen müssen. fédéral accepte le postulat en ce sens qu'une étude appro-

Der Problemkreis ist zu komplex, als dass wir bereits heute fondie des relations entre les deux piliers mérite d'être accom-

vom Bundesrat konkrete Antworten erwarten würden. Wir mei- plie Je me suis personnellement déjà exprimé à ce sujet, il

nen jedoch, dass die sorgfältige Prüfung dieser Zusammen- n'est certainement pas de notre volonté, Monsieur Gadient, de

hänge in einen Bericht ausmünden müsste, der uns die wis- donner l'impulsion à une modification du système constitu-

senschaftlich dokumentierte Standortbestimmung als Grund- tionnel des trois piliers, mais il est légitime, voire nécessaire,

lage für die Folgemassnahmen liefern soll. Dabei scheint mir d'approfondir en particulier les relations entre le premier et le

insbesondere die lohnbezogene Finanzierungsgrundlage als deuxième pilier.

langfristig fragwürdig. La 10e révision de l'AVS, que l'on vous présentera ces pro-

Die Suche nach nicht lohnabhängigen Finanzierungsgrundla- chains temps, ne fournira pas l'occasion de réaliser cette

gen halte ich dagegen für zwingend, und dabei steht für mich étude. Il ne s'agit, comme vous le savez, que de quelques mo-

die Finanzierung über einen Mehrwertsteueranteil im Vorder- difications ou adaptations ponctuelles, mais nous pensons

grund. Auf alle Fälle würde jede weitere Erhöhung der Lohn- qu'on ne doit pas procéder aux travaux relatifs à la première

prozente in die falsche Richtung gehen. Dass man bei derart révision du deuxième pilier, sans faire préalablement l'étude à

umfassender Prüfung trotz des Hoheliedes auf das Drei-Säu- laquelle vous nous engagez. Je le répète, nous acceptons le

len-Prinzip auch abzuklären haben wird, ob wir uns mit diesem postulat.

nach wie vor auf dem rechten Weg befinden, ist selbstver-

ständlich. Die Kapitalkonzentration bei den Pensionskassen Frau Bührer: Ich will vorausschicken, dass ich das Postulat

nimmt in einem Ausmass zu, das staatspolitisch zu denken nicht bekämpfen werde. Es kann ja nichts schaden, wenn man

geben muss. den Bundesrat einlädt, sich über ein so wichtiges Problem wie

Das Bundesamt für Sozialversicherung teilte uns auf Anfrage die Sozialversicherung Gedanken zu machen. Aber ich meine,

hin mit, dass zurzeit keine aktuellen Schätzungen dieses Am- die Stossrichtung des Postulates ist nicht ganz so harmlos. Ich

tes über die Einnahmen, Ausgaben und das Vermögen der möchte dazu einiges sagen:

zweiten Säule vorliegen. Die uns zugänglichen Schätzungen Die Sorgen, die die Postulanten zu diesem Postulat veranlasst

weichen stark voneinander ab. Gemäss einem Zeitungsbe- haben, sind reell, die muss man haben, und die trage ich auch.

richt sollen die Guthaben der schweizerischen Pensionskas- Aber die Lösungsvorschläge, die hier anvisiert oder skizziert

sen bis zur Jahrhundertwende von heute rund 225 Milliarden werden, scheinen mir doch eher problematisch.

auf voraussichtlich 1 Billion Franken steigen. Das sind 1000 Eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer ist zwar durchaus

Milliarden Franken. Dies soll eine der Voraussagen einer an diskutabel, mindestens eine Teilfinanzierung; aber man muss

der Hochschule St. Gallen erstellten Studie zur künftigen An- schon sehen: die Finanzierung über eine Umsatzsteuer ist im-

lagepotenz und Anlagepolitik der Schweizer Pensionskassen mer unsozialer als die Finanzierung über Lohnprozente oder

und Lebensversicherungen sein. allgemeine Steuermittel. Das ist eine erste Bemerkung.

Die Erfahrung lehrt sodann auch, dass insbesondere Klein- Das zweite: Auch diese Einnahmen über eine Umsatzsteuer

und Mittelbetriebe durch die Sozialbürokratie überfordert wer- sind sehr vom Wirtschaftsgang abhängig. Also eine Abkoppe-

den. Immer wieder sind sie gezwungen, Spezialisten gegen lung findet in diesem Sinne nicht statt.

entsprechendes Entgelt beizuziehen, um die Formerforder- Der problematischste Punkt des Postulates ist der Wunsch,

nisse erfüllen zu können. Es kommt ein Weiteres dazu: Beider man solle die beiden Säulen, die erste und die zweite Säule,

Stellenbewerbung ist der ältere Mensch oftmals in Konkurrenz zusammenlegen zu einer Volkspension «mit möglichst einfa-

mit dem jüngeren benachteiligt, weil die für ihn zu erbringen- cher Administration». Da scheint mir nun, wir verwickeln uns in

den Leistungen der zweiten Säule wesentlich höher liegen. unauflösbare Widersprüche. Eine Volkspension könnte nur

Das Problem der fehlenden Freizügigkeit sodann ist erkannt, eine allgemeine Versicherung mit dem Umlageverfahren sein,

aber alles andere als einfach zu lösen. wie wir das heute bei der AHV haben, d. h. die Jungen und die

Unter all diesen Voraussetzungen wird man darüber diskutie- Erwerbstätigen tragen die Lasten der Rentenzahlungen an die

ren müssen, ob nicht allenfalls ein partieller Einbezug der Alten, und zwar ausschliesslich. Diese Finanzierungsart hat

14. Dezember 1989 841 Interpellation Gautier

bestimmte Probleme gerade im Hinblick auf die «Altersfeind- Anfang, sondern wir stehen - Gott sei Dank! - in einer Konsoli-

lichkeit». dierungsphase. Ein Zickzackkurs bringt uns nicht vorwärts.

Diese Finanzierung über das Umlageverfahren ist sehr direkt

abhängig von der Anzahl der Erwerbstätigen; die demogra- Ueberwiesen - Transmis

phischen Entwicklungen schlagen beim Umlageverfahren voll

durch. Auch hier muss man ein Fragezeichen machen, ob ge-

nau das nun diesen Sorgen, die Sie zu Ihrem Postulat veran-

lasst haben, Rechnung trägt.

Wenn Sie den Ueberhang an Rentnern gegenüber den Er-

werbstätigen auffangen wollen, so scheint es mir widersinnig, #ST# 89.607

auf ein reines oder doch schwergewichtig umlagegerichtetes

System bauen zu wollen. Unser Drei-Säulen-Prinzip mit den Interpellation Gautier

zwei tragenden Säulen - AHV und berufliche Vorsorge - trägt Totalrevision der Krankenversicherung

den wechselnden Bedingungen der Bevölkerungsbewegung und Motion der Räte betreffend

und dem Wirtschaftsgang weit besser Rechnung als eine all- deren Finanzierung

gemeine Volkspension.

Die unterschiedlichen Finanzierungsweisen in der ersten und Assurance-maladie. Révision

der zweiten Säule reagieren auf die einzelnen Faktoren, auf totale et motion sur le financement

die einzelnen Parameter, recht verschieden und zum Teil kom-

plementär. Das Umlageverfahren reagiert sehr direkt auf die

Démographie, auf die Wirtschaftslage, auf die Inflation. Bei der

Kapitaldeckung ist dies nicht der Fall, weil jeder sein eigenes

Alterskapital anspart. Hingegen ist die Kapitaldeckung sehr Wortlaut der Interpellation vom 20. September 1989

betroffen von Zinsschwankungen, was wiederum bei den Um- Am 28. August hat der Bundesrat bekanntgegeben, er habe ei-

lageverfahren keine Rolle spielt. ner Expertenkommission den Auftrag erteilt, einen Vorentwurf

Unser Vorsorgekonzept hat zum Ziel, die gewohnte Lebens- für eine Totalrevision des Krankenversicherungsgesetzes aus-

weise im Alter zu garantieren. Das ist ein hohes Ziel! Es ist frag- zuarbeiten. Der Bundesrat hat für diese Revision Grundsätze

lich, ob das mit einer Volkspension erreicht werden könnte. aufgestellt.

Schon gar nicht könnte es vermutlich erreicht werden mit einer Anderseits ist die Motion einer Nationalratskommission über

einfachen Administration. Mit einer einfachen Administration die Finanzierung der Krankenversicherung, die vom Bundes-

lässt sich auf die verschiedene Ansprüche entsprechend der rat angenommen und von beiden Räten oppositionslos über-

Lohnhöhe nicht Rücksicht nehmen. wiesen wurde, noch nicht erfüllt worden.

Dieses Postulat gibt mir Gelegenheit, meiner Besorgnis Aus- Diese Motion verlangte folgendes:

druck zu geben über den - ich möchte sagen - etwas leicht- «Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament eine Vorlage

füssigen Umgang mit unserer Vorsorgeordnung. Es zeigt sich über die Finanzierung der Krankenversicherung (Kranken-

- das meine ich jedenfalls -, dass das Schweizervolk anno pflege) zu unterbreiten, mit dem Ziel, die Beiträge nach den

1972, als es dem Drei-Säulen-Prinzip zugestimmt hat, eine wirtschaftlichen Verhältnissen der Versicherten auszurichten.»

gute Wahl getroffen hat. Da kaum anzunehmen ist, dass man Wie mir scheint, tragen die Grundsätze des Bundesrates zu-

das damals schon in den Einzelheiten überblickte, könnte handen der Expertenkommission dieser Motion nicht, oder je-

man vielleicht hier das Bild vom blinden Huhn und der Erbse denfalls nicht genügend, Rechnung. Kann mir der Bundesrat

brauchen. Ich meine, was wir in den letzten Jahrzehnten mit sagen, was im Rahmen der Totalrevision des Krankenversi-

Hangen und Würgen geschaffen haben, ist so schlecht nicht. cherungsgesetzes mit dieser Motion geschieht? Wird die Ex-

Gewiss, es kann und soll verbessert werden. Ich denke an die pertenkommission beauftragt, sie zu verwirklichen?

kleinen Renten, die verbessert werden müssen, auch an die

Verbesserung der Ergänzungsleistungen. Ich denke an den Texte de l'interpellation du 20 septembre 1989

mangelhaften Teuerungsausgleich in der zweiten Säule, und Le 28 août, le Conseil fédéral a annoncé, au cours d'une con-

ich meine auch, dass man über eine Akzentverschiebung zwi- férence de presse, la désignation d'une commission d'ex-

schen der ersten und der zweiten Säule diskutieren kann. Das perts, chargée de préparer un avant-projet de révision totale

liegt durchaus drin und ist denkbar und vermutlich sogar ver- de la Loi sur l'assurance-maladie. Le Conseil fédéral a adressé

nünftig. à cette commission des directives pour cette révision.

Warnen möchte man aber vor dem Unterfangen, die erste und D'autre part, une motion sur le financement de l'assurance-

die zweite Säule zu vereinigen. Die berufliche Vorsorge ist maladie, déposée par une commission du Conseil national,

nicht in einem Vakuum geschaffen worden, sondern in einem acceptée par le Conseil fédéral et approuvée sans opposition

Umfeld, in welchem seit Jahrzehnten dezentrale berufliche par les deux conseils, n'a pas encore été réalisée. Cette mo-

Vorsorgeeinrichtungen bestanden haben. tion demande:

Die berufliche Vorsorge, d. h. das Gesetz, das wir dazu ge- «Le Conseil fédéral est invité à présenter au Parlement un pro-

schaffen haben, hat nur Lücken geschlossen und vielleicht 20 jet sur le financement de l'assurance-maladie (soins médicaux

Prozent der Arbeitnehmer wirklich Neues gebracht. Neu und et pharmaceutiques) prévoyant que les subventions fédérales

sehr fortschrittlich war die Einführung der paritätischen Ver- seront réparties en fonction de la situation économique des

waltung, eine echte Mitbestimmung der Arbeitnehmer. Diese assurés.»

Errungenschaft ist nicht hoch genug einzuschätzen, auch Il me semble que les directives du Conseil fédéral à la commis-

wenn sie da und dort noch nicht zufriedenstellend funktioniert. sion d'experts ne tiennent pas compte de cette motion, ou en

Bezüglich der zweiten Säule sind wir also weder von den Lau- tout cas pas de manière suffisante. Le Conseil fédéral peut-il

nen eines Parlamentes noch vom Kassenstand der Bundes- me dire quel sort il compte donner à cette motion dans le ca-

finanzen, noch von den Einnahmen aus einer Mehrwertsteuer dre de la révision totale de la Loi sur l'assurance-maladie et si

abhängig. Angesichts des schleppenden Ganges der 10. la commission d'experts sera chargée de la réaliser?

AHV-Revision - massgeblich bedingt durch finanzielle Pro-

bleme - ist der Ruf nach einer Volkspension für mich unver- Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguin, Cavadini, Cottier,

ständlich. Wollen Sie wirklich mit Ihrer ganzen Alterssicherung Delalay, Ducret, Jelmini, Reymond (7)

an diesem einen Faden hängen? In der Bundesrepublik lebt

die Volkspension trotz Milliardenzuschüssen aus der öffent- M. Gautier: Je vais tenter d'être très bref pour deux raisons:

lichen Hand von der Hand in den Mund. d'abord, j'ai déjà beaucoup parlé ce matin et ensuite, Mon-

Wir haben allen Grund, mit unseren sozialen Errungenschaf- sieur le Conseiller fédéral, vous avez eu hier un long débat sur

ten sorgsam umzugehen. Die soziale Sicherheit ist ein Unter- l'assurance-maladie au Conseil national, je ne veux donc pas

fangen, das langfristig angelegt sein will. Wir stehen nicht am le renouveler.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Gadient Sozialversicherung: Neue Finanzierungsgrundlage, Volkspension

Postulat Gadient Assurances sociales: nouvelles bases de financement, retraite populaire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.611

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 14.12.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 839-841

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Ref. No 20 018 263

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