Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-597 KI-generiert

Uniform Overnight Truck Driving Ban Upheld

Geschäftsnummer VPB 89-597
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld a compromise regarding overnight truck driving bans, establishing a uniform ban from 10 PM to 5 AM year-round, replacing previous seasonal variations. This decision balanced the interests of transport companies, who sought consistent regulations, with environmental concerns and the need to manage urban traffic congestion. Despite some arguments that the extended morning ban disrupted the transport of fresh goods, the court found the compromise, supported by a majority of cantons and associations, to be a reasonable solution, also noting specific exceptions granted for fresh produce.

Legislator-Regeste

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Artikel 92 VRV, Artikel 97 VRV; Uniform Overnight Truck Driving Ban Upheld: This decision balanced the interests of transport companies, who sought consistent regulations, with environmental concerns and the need to manage urban traffic congestion. Despite some arguments that the extended morning ban disrupted the transport of fresh goods, the court found the compromise, supported by a majority of cantons and associations, to be a reasonable solution, also noting specific exceptions granted for fresh produce.

Schlagwörter

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Fahrverbot als Massnahme Städtischer Transport einfache Verkehrsregelverletzung Nachtarbeit Aufenthaltsduldung Fahrzeugart
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikel 92 VRV

Cited as the legal basis for the Federal Council to issue exceptions to night driving regulations for fresh produce.

Artikel 97 VRV

Cited as the legal basis for the Federal Council to issue exceptions to night driving regulations for fresh produce.

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Volltext

Postulat Fierz 380 N 11 mars 1991

den Transitfahrzeugen für die Grenzabfertigung eine Stunde Die heutige Regelung aber, mit der Wegfahrzeit um 5 Uhr am

weniger zur Verfügung steht. Die Transporteure können aber Morgen, zwingt die Frachtführer, mehr Personal und auch

diesem Umstand Rechnung tragen, indem sie die schon bis- mehr Fahrzeuge einzusetzen. Heute sind also auch wegen

her im Winterhalbjahr angewandten Abfahrtszeiten auf das des verlängerten Nachtfahrverbotes am Morgen eindeutig

ganze Jahr ausdehnen. mehr Lastwagen unterwegs, damit die Waren termingerecht

3./4. Die im Sommerhalbjahr von 04.00 auf 05.00 Uhr verlegte bei den Empfängern ankommen.

Abfahrtszeit bringt die Fahrzeuge in die grössere Verkehrs- Es gibt noch eine zweite Lösung, sie wird immer häufiger prak-

dichte des um 07.00 Uhr einsetzenden Berufsverkehrs, die eine tiziert: Nachtfahrten werden zusätzlich entweder mit Perso-

Anfahrtszeit von 2 Stunden und mehr haben, also in der Regel nenwagen, mit Combis ausgeführt oder vielmehr mit kleinen

über 100 km zurücklegen müssen. Dies dürfte die Minderheit Nutzfahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Sie unter-

sein. Die neue Regelung ist eine Kompromisslösung, wurde stehen nämlich dem Nachtfahrverbot nicht.

doch von einem Kanton, Umweltschutzkreisen und Gewerk- Jetzt kommen wir einfach wieder aufs Thema Umweltschutz:

schaften gar für eine ganzjährige Ausdehnung der Fahrver- Es ist doch völlig sinnlos, einen Lastwagen, der mehrere Ton-

botszeitvon21.00bis05.00Uhreingetreten.GewisseNachteile nen transportieren kann, wegen einer ungenügenden bun-

hat jede Regelung. Beim Beschluss des Bundesrates wurden desrätlichen Regelung durch mehrere leichte Nutzfahrzeuge

verschiedene Interessen gegeneinander abgewogen. Die im zu ersetzen.

Sommerhalbjahr hinausgezögerte Versorgung der Detailge- Ich bitte Sie deshalb, meinem Postulat zuzustimmen, welches

schäfte um eine Stunde muss in Kauf genommen werden. den Bundesrat einlädt, wieder auf die alte Regelung zurückzu-

5. In der Ständigen Strassenverkehrskommission erhielt der kommen und darüber hinaus zu prüfen, ob nicht generell das

Antrag der Astag für eine ganzjährige Fahrverbotszeit von Nachtfahrvebot für Lastwagen von 22 Uhr bis 4 Uhr morgens

22.00 bis 04.00 Uhr 12 Stimmen; die vom Bundesrat getrof- Gültigkeit haben könnte.

fene Regelung deren 11. Letztere hatte in der Vernehmlassung

aber die Zustimmung von zwanzig Kantonen und der Mehrheit Bundesrat Koller: Ich kann mich kurz fassen und auf die

der Verbände gefunden, was beim Entscheid massgeblich ge- schriftliche Antwort verweisen. Sie wissen, dass gerade die be-

wichtet werden musste. troffenen Kreise - also das Transportgewerbe - selber eine

einheitliche Lösung für das ganze Jahr verlangt haben. Es war

Schriftliche Erklärung des Bundesrates dann schwierig, eine Kompromisslösung zu finden. Diese

Déclaration écrite du Conseil fédéral neue Ordnung mit dem Fahrverbot von 22.00 bis 05.00 Uhr

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. war eine Kompromisslösung. 20 Kantone und ein ganz gros-

serTeil aller Verbände haben dieser Lösung zugestimmt.

Scherrer: Ich bitte Sie, mein Postulat über die Lockerung des Im übrigen darf ich in Ergänzung zu den schriftlichen Ausfüh-

Nachtfahrverbots für Lastwagen zu überweisen. Bis vor kur- rungen des Bundesrates noch darauf verweisen, dass ich am

zem galt in der Schweiz die Regelung, dass im Winterhalbjahr 10. Januar dieses Jahres Weisungen für die Erteilung von

während der Nachtzeiten von 21 Uhr bis 5 Uhr und während Nachtfahrbewilligungen für Frischprodukte erlassen habe.

des Sommerhalbjahrs von 22 Uhr bis 4 Uhr mit keinem Last- Hier hat sich tatsächlich ein Problem gestellt. Nach der Verord-

wagen gefahren werden durfte. nung kann der Bundesrat hier Ausnahmebewilligungen vorse-

Ich muss festhalten, dass ein Nachtfahrverbot, welches in der hen, und wir haben das in Form von Weisungen - gestützt auf

Schweiz seit ungefähr fünfzig Jahren gilt, auf der ganzen Welt Artikel 92 und Artikel 97 der VRV-auch getan. Ich glaube, da-

einzigartig ist. Aus politischen Gründen wird das nicht abzu- mit sind die Probleme gelöst, und es würde nun wirklich kei-

schaffen sein, das ist auch nicht der Wunsch des Postulates, nen Sinn machen, kurz nach Einführung dieser einheitlichen

sondern mein Postulat fordert den Bundesrat auf, wieder die Regelung wieder auf das alte System zurückzukommen.

alte Regelung einzuführen, d. h.,imWinterhalbjahrvon21 Uhr Deshalb beantragen wir Ihnen Ablehnung des Postulates.

bis 5 Uhr und im Sommerhalbjahr von 22 Uhr bis 4 Uhr am

Nachtfahrverbot festzuhalten. Der Bundesrat hat ja jetzt das Abstimmung - Vote

Nachtfahrverbot am Morgen verlängert bis 5 Uhr, hingegen Für Ueberweisung des Postulates 23 Stimmen

am Abend verkürzt, indem bis 22 Uhr gefahren werden darf. Dagegen 48 Stimmen

Nur, diese Verlängerung der Fahrzeiten am Abend, Herr Bun-

desrat, die nützt dem Transportgewerbe leider nichts, weil die

Betriebe in der Regel zwischen 17 Uhr und 18 Uhr schliessen,

also kein Lastwagen mehr nach dieser Zeit geladen werden

kann und dann eben nicht mehr fährt.

Hingegen führt das Fahrverbot bis morgens um 5 Uhr, beson-

ders im Sommer, zu verschiedenen Problemen. Denken Sie #ST# 89.597

nur einmal an das Berner Seeland mit den vielen Gemüsebau-

ern, die ihre Ernte wegführen lassen wollen. Die Lastwagen Postulat Fierz

müssten am Morgen möglichst früh dort eintreffen und laden, Fonds für Verkehrssicherheit.

damit sie dann mit dem frischen Obst und frischen Gemüse zu

den Ladenöffnungszeiten in den Städten sind und sich die

Vertretung des VCS

Konsumenten mit den Frischwaren eindecken können. Heute Fonds de sécurité routière.

ist das so, dass die Lastwagen zu spät laden, zu spät wegfah- Participation de l'AST

ren und - das ist das Gravierende - zu den Pendlerzeiten in

den Städten ankommen, wodurch die bestehenden Verkehrs- Siehe Jahrgang 1989, Seite 2243 - Voir année 1989, page 2243

probleme noch vergrössert werden. Im Vernehmlassungsver-

fahren haben sich die Astag, das ist der Schweizerische Nutz-

fahrzeugverband, der Arbeitgeberverband, aber auch die

Routiers Suisse, der Arbeitnehmerverband, klar für ein ganz-

jähriges Nachtfahrverbot, welches von 22 Uhr bis morgens um Diskussion - Discussion

4 Uhr gelten soll, ausgesprochen - das sind die Leute, die sich

tagtäglich auf der Strasse befinden, die die Problematik von Präsident: Das Postulat wurde von Herrn Scherrer bekämpft.

Berufs wegen am besten kennen müssen.

Die unterschiedliche Regelung, wie wir sie vorher kannten, Scherrer: Ich habe das Postulat Fierz aus verschiedenen

war an und für sich nicht schlecht; denn im Winterhalbjahr wird Gründen bekämpft:

ja kein Frischgemüse geerntet, es wird kein Obst geerntet, so Erstens einmal verwahre ich mich im Namen der Astag, des

dass die Wegfahrzeit morgens um 5 Uhr an und für sich allge- ACS, des TCS und der FRS gegen den Vorwurf von Herrn

mein akzeptiert wurde. Fierz, dass diese Verbände das Rowdytum unterstützen. Nur

11. März 1991 381 Postulat Wiederkehr

schon diese Disqualifikation anerkannter, positiv arbeitender #ST# 89.628

Verbände verdiente eigentlich, dass man über dieses Postulat

gar nicht diskutieren müsste.

Aber es ist nun einmal gestellt, und wir wollen nun wissen, was Interpellation Daepp

eigentlich der VCS auf dem Gebiet der Verkehrssicherheit bis- Motorfahrzeug-

her alles getan hat. Der VCS ist ja bekannt als ein Verband, der Haftpflichtversicherung

das private Motorfahrzeug am liebsten verbieten würde. Der

VCS ist aber auch bekannt dafür, dass er bereits mehrere Male Assurance RC

illegale Aktionen durchgeführt hat, so z. B. ein Fussgängerbal- des véhicules automobiles

lett in Zürich, wo Kinder missbraucht wurden, um den Motor-

fahrzeugverkehr, den Strassenverkehr zu blockieren und zu Siehe Jahrgang 1990, Seite 1299 - Voir année 1990, page 1299

behindern, was allein schon schlimm genug ist. Dass aber

diese Kinder auch noch durch die Damen und Herren des VCS

massiv gefährdet wurden, das steht auf einem anderen Blatt.

In Bern wurde eine Aktion mit Strassenblockaden durchge-

führt, mit Radfahrern, die stundenlang im Kreisverkehr fuhren Präsident: Die Interpellantin hat mir mitgeteilt, dass sie auf

und so den Privatverkehr behinderten. eine Diskussion verzichtet. Das Geschäft ist damit erledigt.

Ein Club, der solches toleriert und unterstützt, hat in einem

Fonds für Verkehrssicherheit schlicht und einfach nichts verlo-

ren! Ich bitte Sie deshalb, das Postulat Fierz abzulehnen.

Fierz: Vor etwas mehr als zehn Jahren haben einige Leute den

VCS gegründet, weil man das Gefühl hatte, dass die bisheri-

gen Interessenverbände des Automobilverkehrs die Inter- #ST# 89.682

essen der Verkehrssicherheit nicht genügend wahrnehmen.

Ich erinnere z. B. an die Vernehmlassung zu «Tempo 50 inner- Postulat Wiederkehr

orts», das sich inzwischen als segensreich erwiesen hat. Dort Massnahmen

waren FRS, TCS, ACS, Astag und alle dagegen. Es Hessen gegen unbelehrbare Verkehrssünder

sich auch die Vernehmlassungen zum Gurtenobligatorium, zu

«Tempo 100 ausserorts» usw. erwähnen. Deshalb wurde der Mesures contre les délinquants

VCS gegründet. Er wurde zuerst belächelt und in der «Automo- de la route incorrigibles

bil-Revue» und in der «ACS-Zeitung» als nutzlos und zum Un-

tergang verdammt bezeichnet, l nzwischen ist er in etwa gleich

gross geworden wie der ACS. Es scheint uns einfach ein Ge-

bot der demokratischen Fairness, dass er jetzt in diesem Gre-

mium, das sich um die Verkehrssicherheit kümmert, auch Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1989

seine Stimme einbringen darf. Ich ersuche den Bundesrat, eine nationale Konferenz der aus-

Es hat mich gefreut, dass dieses Postulat von sehr vielen Leu- schliesslich mit der Sicherheit und Gesundheit auf der Strasse

ten in diesem Rat mitunterschrieben wurde, die an sich das befassten Stellen der Kantone, der privaten Organisationen

Heu gar nicht auf der gleichen Bühne wie der VCS haben, aber und der relevanten Bundesstellen zu initiieren mit dem Ziel,

die gesagt haben: Das gehört sich jetzt, das ist ein grosser Ver- a. Massnahmen gegen die Minderheit notorischer Gesetzes-

band. Er muss gleich berücksichtigt werden wie der ACS. Ent- übertreter im Strassenverkehr zu diskutieren und zu ergreifen,

sprechend war auch der Bundesrat bereit, dieses Postulat ent- die keiner Gesetzes- oder Verordnungsänderung bedürfen

gegenzunehmen, und ich bitte Sie doch, den Bekämpfungs- (z. B. Einzug der «Tatwaffe Fahrzeug», fortschrittliche Praxis

antrag von Herrn Scherrer abzulehnen. beim Entzug des Führerausweises usw.);

b. Massnahmen zu diskutieren und anzustreben, die Geset-

M. Friderici: J'aimerais contredire M. Fierz. L'AST, en français zes- oder Verordnungsänderungen nötig machen (z. B. Füh-

l'Association suisse des transports, en allemand VCS, est déjà rerschein auf Probe, Bonus- oder «Löchli»-System, obligatori-

représentée au Fonds de la sécurité routière. L'ancien prési- scher Einbau von Restwegschreibern bei Temposündern,

dent du VCS Zurich est membre du Fonds de la sécurité rou- usw.).

tière et il ne cache nullement son appartenance à l'Association

suisse des transports, cela m'a été confirmé il y a une quin- Texte du postulat du 6 octobre 1989

zaine de jours par d'autres membres du Fonds de la sécurité Je demande au Conseil fédéral de convoquer une conférence

routière. Ce postulat est donc sans objet, l'Association suisse nationale réunissant les services cantonaux qui s'occupent ex-

des transports est déjà représentée au Fonds de la sécurité clusivement des mesures de sécurité et de la protection de la

routière. santé sur les routes, les organisations privées intéressées par

ces questions et les offices fédéraux compétents en la matière,

Abstimmung - Vote afin

Für Ueberweisung des Postulâtes 31 Stimmen a. d'étudier les mesures à prendre, sans qu'il soit nécessaire

Dagegen 30 Stimmen de procéder à des révisions de lois ou d'ordonnances, à ren-

contre du petit nombre de délinquants de la route notoires

(p. ex. confiscation du véhicule, jurisprudence moderne en

matière de retrait du permis de conduire, etc.);

b. d'étudier et d'encourager l'application de mesures nécessi-

tant la modification de lois ou d'ordonnances (p. ex. déli-

vrance d'un permis de conduire à l'essai, institution d'un sys-

tème de bonus ou de permis à points, montage obligatoire

d'un enregistreur de fin de parcours sur les véhicules des

conducteurs coupables d'excès de vitesse, etc.).

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bär, Bäumlin Ursula, Bundi,

Danuser, Fankhauser, Fierz, Grendelmeier, Hafner Rudolf,

Jaeger, Luder, Maeder, Meier-Glattfelden, Müller-Aargau,

Oester, Ott, Rebeaud, Schmid, Stocker, Weder-Basel, Wid-

mer, Zbinden Hans, Züger, Zwygart (23)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Fierz Fonds für Verkehrssicherheit. Vertretung des VCS

Postulat Fierz Fonds de sécurité routière. Participation de l'AST

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1991

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.597

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1991 - 14:30

Date

Data

Seite 380-381

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Ref. No 20 019 665

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