Doping Ban Motion Deemed Premature
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered a motion to establish legal grounds for a doping ban in Switzerland, including import bans, penalties for violations, and mandatory controls by sports federations. The court acknowledged the growing problem of doping and its health risks but ultimately recommended transforming the motion into a postulate, deeming it premature to set quantifiable goals without further clarification on air pollution and energy policies. The court also noted that doping control falls under the private law domain of sports federations, and legislative intervention would only be justified if these organizations proved incapable of self-regulation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 66 al. 1 LTF, Art. 64 al. 1 LTF; Doping Ban Motion Deemed Premature: The court acknowledged the growing problem of doping and its health risks but ultimately recommended transforming the motion into a postulate, deeming it premature to set quantifiable goals without further clarification on air pollution and energy policies. The court also noted that doping control falls under the private law domain of sports federations, and legislative intervention would only be justified if these organizations proved incapable of self-regulation.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited to order the appellant to pay the costs of the federal proceedings.
Cited to order the federal chancery to pay the costs of the federal proceedings as the motion was rejected.
Volltext
Motion Büttiker 2230 N 15 décembre 1989
Auf nationaler Ebene wird die Bildung einer interdepartemen- draient, intentionnellement ou par négligence, les règles relati-
talen Arbeitsgruppe «Klimaänderungen» vorbereitet. Sie wird ves au dopage; de répartir les compétences juridiques en obli-
unter der Leitung des Bundesamtes für Umwelt, Wald und geant les principales fédérations sportives à effectuer au ni-
Landschaft stehen und die erwähnte Koordinationsaufgabe veau national, et si possible au niveau international, des con-
wahrnehmen. trôles fiables non seulement pendant les épreuves, mais aussi
Auf internationaler Ebene sind die Diskussionen über Mass- pendant les périodes d'entraînement. Dans ce dernier cas, ils
nahmen gegen drohende Klimaänderungen angelaufen. Ge- auraient lieu sans notification préalable.
genstand dieser Diskussionen ist die Erarbeitung von Elemen-
ten für ein globales Uebereinkommen über die Begrenzung Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Fierz, Gysin, Hafner
von Klimaänderungen (Begrenzung der Treibhausgase, Er- Rudolf, Hänggi, Meier-Glattfelden, Nabholz, Reimann Maximi-
haltung der Tropenwälder, Schaffung eines Weltatmosphä- lian, Scheidegger, Schmid, Wanner (11 )
renfonds). Anlässlich einer am 6./7. November 1989 in Noord-
wijk (NL) stattfindenden Konferenz der Umweltminister soll Schriftliche Begründung - Développement par écrit
insbesondere das weitere Vorgehen auf internationaler Ebene Die Entwicklung in der Dopingszene ist besorgniserregend,
konzipiert werden. Die Vorstellungen einzelner Länder über denn Doping bei Sportlern nimmt immer mehr zu, sogar bei
die Ziele, den Zeithorizont für die Begrenzung von Kohlendi- Jugendlichen und Gelegenheitssportlern. Besonders der
oxid und anderen Treibhausgasen sowie das zu wählende Be- Konsum von Anabolika verursacht derart schwere Gesund-
zugsjahr gehen aber noch weit auseinander. heitsschäden, dass dagegen unbedingt etwas unternommen
Angesichts der Ausgangslage auf internationaler Ebene sowie werden muss. Wildor Hollmann, Sportmediziner an der Sport-
der Tatsache, dass wesentliche Entscheidungen im Rahmen hochschule in Köln, formulierte die Situation bereits vor Jah-
des Luftreinhalte-Konzeptes und der Energiepolitik (Volksab- ren richtig: «Wenn man Doping nicht mit allen Mitteln be-
stimmung über den Energieartikel, parlamentarische Bera- kämpft, wie will man dann der drohenden Manipulation des
tung des Energienutzungsbeschlusses und Ausgestaltung Menschen durch die Gentechnologie entgegenstehen?»
des Energiegesetzes) noch ausstehen, die auch Auswirkun- Importkontrollen analog den Lebensmitteln
gen auf die Kohlendioxid-Emissionen haben werden, erachtet Es ist in der Tat nicht einzusehen, dass die Importe von Le-
es der Bundesrat als verfrüht, sich schon heute auf quantifizier- bensmitteln einer Kontrolle unterliegen, bei Dopingmitteln
bare Ziele festzulegen, auch wenn dies ein durchaus mögli- (Medikamenten allgemein) sind aber die Grenzen offen wie
cher Weg zur Problemlösung sein dürfte. Bei der Ausarbei- ein Scheunentor. Dieser Zustand kann aber nicht aufrechter-
tung einer Strategie wird dieser Möglichkeit auf alle Fälle halten bleiben, wenn man bedenkt, dass sich ein wahrer Do-
grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden. Er ist deshalb be- pingmarkt entwickelt hat und internationale Dopingringe
reit, den Vorstoss in Form eines Postulates entgegenzuneh- enorme Gewinne aus diesem Geschäft ziehen. Nach den Er-
men. fahrungen der Kantonsapotheker gibt es nämlich Händler, die
nicht zögern, Anabolika zu verkaufen, die für Vieh bestimmt
Schriftliche Erklärung des Bundesrates sind. Andere fabrizieren die Mittel selber, und dies unter inak-
Déclaration écrite du Conseil fédéral zeptablen Bedingungen. Ganz skrupellose Händler importie-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- ren gar Medikamente, die in der Schweiz wegen ihrer Gefähr-
deln. lichkeit verboten sind. Deshalb ist ein Importverbot mit ent-
sprechender Grenzkontrolle in Zukunft nicht mehr zu umge-
Le président: Cette motion transformée en postulat est com- hen.
battue par MM. Scherrer et Walter Frey. La disucssion inter- Strafnormen
viendra ultérieurement. Ist jemand erwischt worden (1988 gab es immerhin 1353 posi-
tive Proben), müssen fallgerechte Strafen her. Analog zum
Verschoben - Renvoyé Strafrecht muss zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Do-
pingvergehen unterschieden werden. Diese Forderung wird
auch von Franco Fähndrich, Jurist und immer noch Schweizer
Rekordhalter über 100 Meter, erhoben.
Unterschiedliche Ausscheidungszeiten zwingen zur Ausdeh-
#ST# 89.592 nung der Kontrollen auf die Trainingsphase
Die Ausscheidungszeiten für die einzelnen Substanzen sind
Motion Büttiker ausserordentlich unterschiedlich und können Stunden bis
Monate betragen .... Die Trainer, Aerzte und nicht zuletzt auch
Dopingverbot die Athleten kennen natürlich diese Umstände und verstehen
Interdiction du dopage die Einnahme der entsprechenden Präparate geschickt zu ti-
men. Das heisst, die Ausscheidung dieser Mittel verläuft viel
schneller als der Abbau der anabolen Wirkung. Somit ergibt
sich die Möglichkeit, dass Sportler scheinbar anabolikafrei an
den Start gehen, dort aber von einer künstlich aufgebauten
Wortlaut der Motion vom 19. September 1989 Leistung profitieren, die tatsächlich als Doping verurteilt wer-
Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zur den müsste. Deshalb müssen auch überraschende Kontrollen
Durchsetzung eines Dopingverbots in der Schweiz zu schaf- während der Trainingsphase durchgesetzt werden können.
fen. Dazu gehören ein Importverbot von Dopingmitteln mit ent- Wer kontrolliert die Kontrolleure?
sprechenden Grenzkontrollen, eine Straf norm für vorsätzliche Nationale Kontrollstrukturen sind immerhin schon etwas. Da
und fahrlässige Dopingvergehen sowie eine rechtliche Kom- aber vor grossen Sportveranstaltungen die nationalen Sport-
petenzerteilung mit Verpflichtung dergrossen Sportverbände verbände und ihre Sportler in einem internationalen Wett-
-vorzugsweise in internationaler Zusammenarbeit-fürglaub- bewerb stehen, sind aus Glaubwürdigkeitsgründen unbe-
würdige Kontrollen nicht nur während den Wettkämpfen zu dingt neutrale, zum Teil auch internationale Kontrollmechanis-
sorgen, sondern auch Ueberraschungskontrollen während men anzustreben, die ohne nationale Egoismen griffige Do-
der Trainingsphase durchzusetzen. pingkontrollen garantieren.
Texte de la motion du 19 septembre 1989 Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Le Conseil fédéral est invité à jeter les bases juridiques qui per- vom 8. November 1989
mettront d'aboutir à l'interdiction du dopage en Suisse. Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 novembre 1989
Il s'agirait notamment: d'interdire l'importation de dopants au 1. Der Bundesrat geht mit dem Motionär einig, dass der Do-
moyen de contrôles sévères effectués aux frontières; de pingmissbrauch im Sport bekämpft werden muss, einerseits
prévoir des dispositions pénales pour punir ceux qui enfrein- weil Dopingmittel der Gesundheit der Sportler schaden kön-
15. Dezember 1989 N 2231 Motion Matthey
nen und anderseits weil sie als unredliche Mittel die Leistun- licht werden und dazu beitragen, dass Aerzte und Apotheker
gen verfälschen. Die Durchsetzung des Dopingverbots im In- keine Dopingsubstanzen enthaltenden Medikamente irrtümli-
land möchte er - entsprechend dem schweizerischen Sport- cherweise an Sportler abgeben.
konzept-den Sportverbänden überlassen, die bereits jetzt mit
Hilfe von Kontrollen und Sanktionen gegen Dopingfällevorge- Schrittliche Erklärung des Bundesrates
hen. In den letzten Jahren machte die Zahl der positiven Do- Déclaration écrite du Conseil fédéral
pingfälle in der Schweiz 0,8 bis 1 Prozent von den jeweils rund Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
tausend durchgeführten Proben pro Jahr aus (internationaler deln.
Durchschnitt zwischen 2 und 2,5 Prozent). Eine vom Schwei-
zerischen Landesverband für Sport (SLS) einberufene inter- Le président: Cette motion transformée en postulat est com-
disziplinär zusammengesetzte Projektgruppe hat ein Mass- battue par M. Humbel. La discussion interviendra ultérieure-
nahmenkonzept ausgearbeitet, das als Grundlage für neue ment.
Verfahrensrichtlinien und Réglemente dient. Das Konzept
überträgt die Durchführung von Kontrollen und Sanktionen Verschoben - Renvoyé
den Sportverbänden. Sanktionen für Zuwiderhandlungen ge-
gen die Dopingnormen des Vereins- und Verbandsrechts wer-
den im wesentlichen durch das interne Disziplinarsystem der
Vereine und Verbände, insbesondere der internationalen Ver-
bände ausgesprochen und durchgesetzt. Sanktionen sollen #ST# 89.599
korrekt und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchgeführt
werden. Schliesslich bemüht sich der SLS um eine Harmoni- Motion Matthey
sierung der Bekämpfungsmassnahmen sowohl im Inland wie BVG - Institutionen und
auf internationaler Ebene. Risikokapital
2. Während des Trainings sind unerwartete Dopingkontrollen
nötig. Ihre Einführung wird vom SLS und den Verbänden vor- Participation des institutions
bereitet. Im Frühjahr 1990 kann voraussichtlich mit der Einfüh- de prévoyance professionnelle à la
rung derartiger Ueberraschungskontrollen für Eliteathleten formation du capital-risque
gerechnet werden. Diese Kontrollen fallen ausschliesslich in
die Kompetenz des SLS, wobei die betroffenen Athleten unter
notarieller Aufsicht ausgelost werden sollen. Zudem plant der
SLS die Einsetzung einer mobilen Equipe, die stichproben-
weise die Kontrollen der Verbände an Wettkämpfen überprüft. Wortlaut der Motion vom 20. September 1989
Für die Verbandskontrolleure ist eine zentrale Aus- und Weiter- Der Bundesrat wird ersucht, die erforderlichen Massnahmen
bildung durch den SLS vorgesehen. zu ergreifen oder vorzuschlagen, damit sich die Einrichtungen
3. Das schweizerische Sportkonzept ruht auf einem öffent- der beruflichen Vorsorge an der Risikokapitalbildung beteili-
lich-rechtlichen und einem privatrechtlichen Pfeiler. Der öffent- gen. Diese Einrichtungen sollten einen Teil ihres Vermögens
lich-rechtliche Bereich ist im Bundesgesetz vom 17. März (zum Beispiel zwei bis drei Promille) in bestehende oder noch
1972 über Turnen und Sport (SR 415.0) geregelt. Für den pri- zu gründende Gesellschaften für Risikokapitalfinanzierung
vatrechtlichen Bereich (Verbandsrecht inkl. Hochleistungs- anlegen, die in Industrieunternehmen mit Sitz und Haupttätig-
sport) ist der SLS verantwortlich. Die Schaffung der in der Mo- keit in der Schweiz investieren.
tion geforderten rechtlichen Grundlage zur Durchsetzung ei-
nes Dopingverbots in der Schweiz würde diesen privatrecht- Texte de la motion du 20 septembre 1989
lichen Bereich stark einengen. Die Anstrengungen der Ver- Le Conseil fédéral est prié de prendre ou de proposer les me-
bände im Diszi pli narbereich, die Begrenzung der erheblichen sures nécessaires pour faire participer les institutions de
Sachverhalte auf einen relativ engen Lebensbereich mit be- prévoyance professionnelle à la formation de capital-risque
sonderen Zielen und Wertvorstellungen, die Abhängigkeit des par le placement d'une part de leur fortune (deux à trois pour
sanktionierten Verhaltens von einer nicht staatlichen Regel- mille par exemple) dans des sociétés de capital-risque exis-
umschreibung sowie die im Hinblick auf den legalen Ge- tantes ou à créer et investissant dans des sociétés industrielles
brauch solcher Substanzen in der Medizin schwer lösbaren dont le siège et l'activité principale sont en Suisse.
Abgrenzungsprobleme sprechen aber derzeit gegen eine Er-
gänzung des Strafgesetzbuches mit entsprechenden Straf- Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Ammann, Béguelin,
normen oder die Einführung entsprechender Verwaltungs- Bodenmann, Borei, Braunschweig, Carobbio, Danuser, Eg-
strafrechtsnormen. Ein solcher Eingriff wäre nur dann gerecht- genberg-Thun, Euler, Hubacher, Jeanprètre, Lanz, Lederger-
fertigt, wenn sich der privatrechtlich organisierte Sport nicht ber, Longet, Ott, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Uchtenha-
selber zu regulieren vermöchte. gen, Ulrich, Züger (22)
4. Der Europarat hat eine Konvention zur Bekämpfung des Do-
pingmissbrauchs im Sport ausgearbeitet. Sie liegt seit dem Schrittliche Begründung - Développement par écrit
16. November 1989 zur Unterzeichnung auf. Die Konvention Selon la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieil-
sieht unter anderem Massnahmen zur Einschränkung der Ver- lesse, survivants et invalidité (art. 71 ) et l'OPP 2 (art. 50 et ss), le
fügbarkeit (Verkehr, Besitz, Einfuhr, Vertrieb und Verkauf) von placement de la fortune des institutions de prévoyance doit sa-
Dopingmitteln vor. Gegenwärtig wird abgeklärt, welche Kon- tisfaire en priorité aux exigences de la sécurité. Ces restrictions
sequenzen die Ratifikation dieser Konvention für die Schweiz limitent ainsi la participation de ces institutions au capital-ris-
haben würde. Dabei stellt sich unter anderem die Frage der que dont ont besoin l'industrie et les nouvelles entreprises de
Einfuhrkontrolle und ob sich eine Einfuhrbeschränkung von notre pays pour assurer leur innovation, leur création et leur
Dopingmitteln, soweit es sich um Medikamente handelt, im développement.
Rahmen eines Bundesgesetzes über die Einfuhrkontrolle von Etant donné que c'est en bonne partie sur la capacité d'inno-
Heilmitteln verwirklichen Hesse. Immer wieder fordern ver- ver et de se développer en matière de technologies et de tech-
schiedenste Kreise eine Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle für Me- niques nouvelles que dépendent l'avenir économique et le ni-
dikamente. Die Heilmittelkontrolle, als Sache der Kantone, veau de l'emploi de notre pays, il est souhaitable que les insti-
wird gegenwärtig geprüft. tutions du 2e pilier, par l'épargne qu'elles accumulent, partici-
5. Das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG), die Eidge- pent au risque de financement de l'innovation.
nössische Sportschule Magglingen (ESSM) und die Interkan-
tonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) erstellen gegenwärtig Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
eine Liste der Dopingsubstanzen enthaltenden Medikamente. vom 8. November 1989
Diese soll nach der Fertigstellung in der Fachpresse veröffent- Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 novembre 1989
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Büttiker Dopingverbot
Motion Büttiker Interdiction du dopage
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.592
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 15.12.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 2230-2231
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Pagina
Ref. No 20 018 090
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