Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-583 KI-generiert

SRG Regional Programming and Local Radio Financial Stability

Geschäftsnummer VPB 89-583
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation concerns the financial stability of local radio stations in Switzerland, particularly smaller and medium-sized ones, in light of potential expansion of regional programming by Swiss Radio and Television (SRG) and increased advertising time for television. The government, in response, stated that SRG's expansion into local programming would contradict the established three-tier media model, and while SRG does receive some funding from television advertising for its broader operations, specific regional and local programming is not financed by these additional television advertising revenues. The government also affirmed that the increase in advertising time for local radios is intended to be beneficial and does not automatically lead to revenue losses for them, asserting that advertising markets for television and radio are distinct and that deregulation allows radios to better manage advertising revenue fluctuations.

Legislator-Regeste

KI-generiert

SRG Regional Programming and Local Radio Financial Stability: hung der Lokalradiowerbezeit um 5 respektive 6 Minuten den transmettre tous les programmes régionaux de celle-ci.

Schlagwörter

KI-generiert
Finanzmarktstabilität Länderfinanzen Radio- und Fernsehabgabe Deregulierung E-Government Gemeindeverwaltung
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Volltext

Interpellation Seiler. Radios locales 554 3 octobre 1989

Ich gehe mit den Herren Danioth und Hunziker einig, dass die Existenz der mittleren und kleineren Lokalradios in Frage

sich Behörden und Betroffene im Kanton Uri gegenüber den stellt?

Untersuchungen der Nagra bundestreu und kooperativ ver- 2. Im Dreiebenenmodell sind Aufgabenteilung und Terrainab-

halten haben. Das gleiche gilt auch für die Regierungen der grenzungen besonders gefragt. Wie stellt sich der Bundesrat

übrigen von den Arbeiten der Nagra betroffenen Kantone. zur Auffassung der SRG, den Lokalradios Auflagen betreffend

Danken möchte ich den Votanten für das Verständnis, das Benutzung und Mitfinanzierung ihrer DRS-Programme zu ma-

sie trotz eindeutiger und klarer Aussage den Schwierigkeiten chen? Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um die anerkannt

entgegenbringen, mit welchen sich die Bundesbehörden, wertvolle Programmarbeit der Lokal radios nicht durch eine un-

aber auch die Nagra bei den Lösungen der nationalen Auf- nötige Programmexpansion der SRG gefährden zu lassen?

gabe zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle konfrontiert 3. Der bundesrätliche Beschluss vom 19. Juni 1989 bedeutet

sehen. insgesamt eine Abwanderung nationaler Werbegelder ins

Verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten führen zu radioakti- Fernsehen, was die Existenz mittlerer und kleiner Lokalradios

vem Abfall: Energieerzeugung, Anwendung in Medizin, Indu- vor allem in dünnbesiedelten Randregionen gefährdet. Wer-

strie und Forschung. Solange der Bund solche Tätigkeiten den diese zusätzlichen Fernsehwerbegelder auch Radio DRS

gestattet, muss er die Entsorgung dieser Abfälle ermögli- respektive den DRS-Regionaljournals zugute kommen? Wird

chen. Das ist eine nationale Aufgabe. Es kann nicht ange- damit ein DRS-Programmausbau im regional-lokalen Bereich

hen, dass einzelne Gemeinden oder Regionen die Lösung mitfinanziert?

einer nationalen Aufgabe verhindern. Im Ausland sind Endla-

ger für radioaktive Abfälle im Betrieb oder im Bau, Beispiel:

Schweden, in Forsmark oder Finnland. Ich habe Schweden

besucht. Das ist beeindruckend und könnte uns als Beispiel Texte de l'interpellation du 23 juin 1989

dienen. Ich meine, was Schweden kann, sollte auch die Le 19 juin 1989, le Conseil fédéral a accordé une prolongation

Schweiz realisieren können. Der Bund zählt dabei nach wie de cinq ou de six minutes du temps réservé à la publicité à la

vor auf das Verständnis und die Mithilfe der Kantone. Die télévision; cette prolongation a surpris par son ampleur. Selon

Kirchturmpolitik hat bei der Entsorgung keinen Platz, bei der les tarifs, il en résulte des recettes supplémentaires de l'ordre

Entsorgung der täglichen nuklearen Abfälle schon gar nicht. de 25 à 40 millions de francs. En revanche, la même augmen-

tation du temps réservé à la publicité qui a été consentie aux

radios locales ne rapporte rien à celles-ci. Celles de petite et

de moyenne envergure ne parviennent de toute façon pas à ti-

rer parti du temps qui leur est déjà accordé.

#ST# 89.583 Nul ne conteste que les radios locales ont un rôle politique im-

portant à jouer en tant qu'instruments de promotion culturelle

Interpellation Seiler permettant aux régions de notre pays de faire valoir leur parti-

Lokalradios. Sicherung des cularité et leur autonomie. Il est d'autant plus surprenant que

la Société suisse de radiodiffusion cherche à développer en-

Dreiebenenmodells core ses programmes régionaux et locaux. Dans une interview

Radios locales. Maintien publiée par plusieurs journaux, M. Heinrich von Grüningen, di-

des trois niveaux recteur des programmes de DRS-1, a déclaré que la radio en-

visage d'augmenter encore les émissions de ses programmes

ayant un caractère régional. Ainsi, les émetteurs urbains diffu-

seront durant la journée des programmes sur les ondes ultra-

courtes pour de grandes agglomérations. Les déclarations de

Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1989 M. von Grüningen n'ont été démenties ni par la direction

Am 19. Juni 1989 hat der Bundesrat die Fernsehwerbezeit un- générale, ni par celle des programmes DRS.

erwartet massiv um 5 respektive 6 Minuten pro Tag erhöht. Das En outre, la DRS a l'intention d'émettre le soir un magazine

bedeutet je nach Tarifgestaltung zusätzliche 25 bis 40 Millio- régional d'une heure. Les radios locales qui reprennent par-

nen Franken Einnahmen. Dagegen bringt die bewilligte Erhö- tiellement les programmes de la SSR, seraient tenues de re-

hung der Lokalradiowerbezeit um 5 respektive 6 Minuten den transmettre tous les programmes régionaux de celle-ci.

Lokalradios nichts. Alle mittleren und kleineren Lokalradios Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions suivan-

können die bereits heute zugelassene Werbezeit bei weitem tes:

nicht ausschöpfen. 1. Le système des trois niveaux préconisé par le Conseil

Die staatspolitische Bedeutung der Lokalradios als Förderer fédéral accorde la priorité au niveau régional et local aux ra-

der kulturellen Eigenart und Eigenständigkeit unserer vielfälti- dios locales privées. Le gouvernement est-il également d'avis

gen Regionen ist unbestritten. Um so erstaunlicher ist die Tat- que le développement des programmes de la DRS au niveau

sache, dass die SRG ihre Regional- beziehungsweise Lokal- régional et local au moyen des fonds collectés par la télévision

programme nochmals ausbauen will. In einem in zahlreichen grâce à la publicité, menace la survie des radios locales de pe-

Zeitungen veröffentlichten Interview kündigte DRS-1-Pro- tite et moyenne envergure?

grammleiter Heinrich von Grünigen an, Radio DRS plane eine 2. Le système des trois niveaux requiert une répartition claire

verstärkte Regionalisierung seines ersten Programmes. Bei- des tâches sur les plans théorique et pratique. Que pense le

spielsweise sollen «Stadtsender» im Verlaufe des Tages Conseil fédéral de l'opinion de la SSR selon laquelle celle-ci

«grossflächige UKW-Fenster» mit Sendungen für jeweils eine est autorisée à imposer des charges aux radios locales con-

grössere städtische Agglomeration ausstrahlen. Die Aussa- cernant la participation et le financement des programmes de

gen von Grünigens wurden von der Generaldirektion oder der la DRS? Qu'est-ce que le Conseil fédéral entend entreprendre

Programmdirektion DRS nie dementiert. pour empêcher que le précieux travail des radios locales ne

Darüber hinaus will Radio DRS am Vorabend künftig ein ein- soit remis en cause par une extension inutile des programmes

stündiges Regionalmagazin ausstrahlen. Lokalradios, die von de la SSR?

der SRG Programmteile übernehmen, sollen verpflichtet wer- 3. La décision prise par le Conseil fédéral le 19 juin 1989 a pour

den, alle Regionalprogramme der SRG auszustrahlen. effet de faire couler dans les caisses de la télévision les fonds

Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden nationaux provenant de la publicité, ce qui représente une me-

Fragen: nace pour les radios locales de petite et moyenne importance,

1. Das vom Bundesrat befürwortete Dreiebenenmodell räumt surtout dans les régions marginales peu peuplées. Ces fonds

den privaten Lokalradios auf der unteren Ebene des regional- supplémentaires de la publicité à la télévision bénéficieront-ils

lokalen Bereichs eine Priorität ein. Ist der Bundesrat auch der aussi à la radio DRS et à ses jounaux régionaux? Serviront-ils

Auffassung, dass eine aus der Fernsehwerbekasse finanzierte ainsi à cofinancer l'extension des programmes DRS dans le

DRS-Programmausweitung auf der regional-lokalen Ebene secteur régional et local?

3. Oktober 1989 555 Interpellation Seiler. Lokalradios

Seiler: Die Lokalradios sind heute ein nicht mehr wegzuden- Veranstalter verpflichtet, Sendungen von der SRG zu überneh-

kender Teil unserer Medienwelt geworden. Dass sie einem Be- men. Der Bundesrat begrüsst es indessen, dass die SRG ihre

dürfnis entsprechen, beweisen die hohen und noch steigen- Programme den lokalen Stationen zu sehr vorteilhaften Bedin-

den Hörerzahlen. Um so mehr hat deshalb eine Aussage des gungen überlässt, profitieren doch davon in erster Linie klei-

DRS-1-Programmleiters Heinrich von Grünigen die Lokalra- nere oder mittelgrosse Sender in wirtschaftlich schwächeren

dioverantwortlichen aufgeschreckt. Seine Aussage ist ein di- Regionen. Die Auflagen, welche die SRG den Lokalradios

rekter Angriff auf das sogenannte Dreiebenenmodell. Er er- macht, ergeben sich einerseits aus den Vorschriften der Ver-

klärte nämlich, dass Radio DRS eine verstärkte Regionalisie- ordnung über lokale Rundfunkversuche, insbesondere über

rung seines ersten Programmes plane. Beispielsweise sollen die Trennung von Werbung und Programm, andererseits die-

sogenannte Stadtsender im Verlaufe des Tages grossflächige nen sie der erwünschten journalistischen und programmli-

UKW-Fenster mit Sendungen für jeweils eine grössere Agglo- chen Transparenz.

meration ausstrahlen. Zur Frage 3: Durch die Erhöhung der Werbezeit am Schweizer

Nun muss man wissen, dass die Finanzierung von Radio DRS Fernsehen kann ein Teil des beträchtlichen Nachfrageüber-

aus zwei Kassen erfolgt: Einmal aus der Fernsehwerbung und hangs bei der Fernsehwerbung abgebaut werden. Es trifft

zweitens durch Konzessionsgelder. Die Konzessionsgelder nach Ansicht des Bundesrates nicht zu, dass dadurch die Lo-

werden aber auch von den Hörern der Lokalradios mitbezahlt, kalradios automatisch Einbussen bei der Radiowerbung in

auch wenn sie nur die Lokalradios hören. Dass dieser Anteil Kauf nehmen müssen, unterscheiden sich doch die Werbe-

sehr hoch sein kann, zeigen die Hörerzahlen z. B. des Radio märkte der beiden Medien beträchtlich. Im weiteren sind auch

«Munot», von denen regelmässig 65 Prozent nur dieses Radio Synergieeffekte zwischen den beiden Werbeträgern nicht aus-

einstellen. zuschliessen. Die Auffassung, dass die gleichzeitig bewilligte

Nun plant der Progammleiter DRS u. a. auch mit den Gebüh- Lockerung der Werbebeschränkungen in der RVO den Lokal-

ren, die von den Lokalradiohörern bezahlt werden, eine Aus- radios nichts bringe, teilt der Bundesrat nicht. Die Erhöhung

dehnung der Regionalsendezeiten zulasten der Lokalradios, der Werbezeit dürfte zweifellos positive Auswirkungen auf die

dies obwohl bekanntlich diese kleinen Senderam bedeutend wirtschaftliche Situation der lokalen Radioveranstalter zeiti-

kürzeren Hebelarm sitzen. Man schreibt ihnen den Ausstrah- gen. Dies um so mehr, als seit dem 1. Juli 1989 die täglichen

lungsraum und die Sendestärke vor, obwohl sie die gesamte und saisonalen Nachfrageschwankungen frei kompensiert

Sendetechnik selber zu berappen haben. Gerechterweise werden dürfen. Dadurch werden gerade die kleineren Statio-

müsste eigentlich eine Gebührenverteilung oder ein Splitting nen in die Lage versetzt, an Spitzentagen die Nachfrage voll-

gefordert werden. umfänglich zu befriedigen. Es ist richtig, dass im Sinne eines

Es soll also ein Ausbau stattfinden, der mit zusätzlichen Fern- SRG-internen Finanzausgleichs auch Mittel vom Fernsehen

sehgeldern und den Konzessionsgebühren der Lokalradiohö- zum Radio fliessen. Nur so kann die SRG den umfassenden

rer bezahlt wird, und das in einem Zeitpunkt, wo die finanzielle Programmauftrag in allen Sprachregionen erfüllen. Milden zu-

Situation der kleinen und mittleren Lokalradios trotz grossem sätzlichen Mitteln aus der Fernsehwerbung wird jedoch, wie

Hörererfolg immer noch prekär ist. Hohe Ausgaben erwach- vorgängig gezeigt wurde, kein Programmausbau - und das ist

sen ihnen, weil sie sich bemühen, anspruchsvolle Programme wichtig für Sie, Herr Ständerat Seiler- im regional-lokalen Be-

zu bieten und vor allem journalistisch aus allen Regionen zu reichfinanziert.

berichten.

Ein Angriff, wie er vom Programmleiter von Radio DRS 1 lan- Seiler: Ich bin zufrieden mit der Antwort des Bundesrates. Ich

ciert worden ist, gefährdet im besonderen die kleineren Lokal- bin froh, dass die Aussage des Programmleiters hier widerlegt

radios. Zudem besteht bei ihnen die Unsicherheit, wie es wei- worden ist. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass die Aus-

tergeht - auch betreffend Uebernahme von DRS-Teilen. Der dehnung der Werbezeiten für kleine und mittlere Radiostatio-

Vertrag von Radio DRS mit den Lokalradios ist nämlich nur um nen Vorteile bringt.

ein Jahr verlängert worden, bis Ende 1990. Ich frage mich, was

nachher geschieht. Diese und andere Fragen haben mich be-

wogen, eine Interpellation einzureichen. Für deren Beantwor- Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr

tung möchte ich Herrn Bundesrat Ogi im voraus danken. La séance est levée à 19 h 00

Bundesrat Ogi: Das ist das Schöne in meinem Departement:

Vom Verkehr kommt man zur Energie und schlussendlich

noch zu Radio und Fernsehen. Dort können wir wenig auslö-

sen.

Zur ersten Frage von Herrn Ständerat Seiler: Der Bundesrat

hat seine medienpolitischen Vorstellungen im Entwurf zum

Radio- und Fernsehgesetz konkretisiert, das ja morgen im Na-

tionalrat zur Diskussion steht. Die Versorgung des lokalen und

regionalen Bereichs soll dabei bekanntlich von Privaten,

SRG-unabhängigen Veranstaltern wahrgenommen werden.

Ein Vorstoss der SRG in diesen Bereich würde deshalb der

vom Radio- und Fernsehgesetz zugrunde liegenden Konzep-

tion, dem Ebenenmodell, widersprechen und ist auch durch

die geltende SRG-Konzession nicht abgedeckt. Radio DRS

begann bereits Ende 1978, also dreieinhalb Jahre vor Inkraft-

treten der Rundfunkverordnung, mit der Ausstrahlung von In-

formationssendungen für die Regionen seines Empfangsge-

bietes. Die Regionaljournale decken aber weitaus grössere

Einzugsgebiete ab als die einzelnen Lokalradios. Die General-

direktion der SRG versichert in ihrer Stellungnahme zu diesem

parlamentarischen Vorstoss, dass für einen weiteren Ausbau

der Regionalinformationen beim Radio zurzeit keine konkre-

ten Pläne bestehen. Die von Ihnen erwähnten Aeusserungen

des Programmdirektors von Radio DRS 1 in einem Zeitungsin-

terview dürfen deshalb nicht als unternehmungspolitische Ab-

sichtserklärung der SRG verstanden werden.

Zur Frage 2: Die Abgabe von Programmen an Lokalradios fällt

in den Kompetenzbereich der SRG. Im übrigen ist kein privater

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Seiler Lokalradios. Sicherung des Dreiebenenmodells

Interpellation Seiler Radios locales. Maintien des trois niveaux

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.583

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.10.1989 - 17:00

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Seite 554-555

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