Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-581 KI-generiert

Naturalization and Foreign Medical Diplomas

Geschäftsnummer VPB 89-581
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This motion, originally proposing that Swiss citizens who completed their medical studies abroad as foreigners should be able to convert their foreign qualifications to a federal diploma upon naturalization without further examination, was converted into a postulate. The Federal Council acknowledged the hardships caused by the current regulations but noted that the proposed solution conflicted with cantonal practices. Instead, the Council proposed that Swiss citizenship should not be a prerequisite for taking federal medical examinations, allowing foreigners to take these exams and, upon naturalization, receive the federal diploma without additional exams.

Legislator-Regeste

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Art. 16 AMV, Art. 44 AMV, Art. 1 BG, Art. 27 AMV, Art. 18 Absatz, Art. 20b Absatz; Naturalization and Foreign Medical Diplomas: Abkommen milden Nachbarstaaten Frankreich und Deutsch- Diplom lediglich ein Fachdiplom der Hochschule ausgestellt.

Schlagwörter

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Ärztliche Untersuchung Bürgerrecht erleichterte Einbürgerung Nichtigerklärung der Einbürgerung Gesundheitszeugnis ordentliche Ersitzung
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Volltext

6. Oktober 1989 N 1707 Motion Nabholz

der Schweiz. Diese Ueberwachung ist eine hoheitliche Auf- die im Besitz eines eidgenössischen Diploms sind. Die Vor-

gabe, die nur auf schweizerischem Territorium vollzogen wer- aussetzungen zum Erwerb des eidgenössischen Diploms er-

den kann; das Territorialitätsprinzip lässt die Durchführung geben sich aus der Allgemeinen Medizinalverordnung (AMV)

von Messungen im Ausland nicht zu, wie umgekehrt die vom 19. November 1980, wo in Artikel 15 und 16 die Zulassung

Schweiz ausländische Messungen auf ihrem Gebiet nicht zu- zu den eidgenössischen Medizinalprüfungen geregelt ist.

lässt. Aus diesem Grund lässt sich das Nadam nicht ins an- Ausländer, die die Voraussetzungen von Artikel 16 AMV nicht

grenzende Ausland ausdehnen. erfüllen, können gemäss den einschlägigen Vorschriften zwar

Der Informationsaustausch der Schweiz mit dem Ausland das vollständige Medizinstudium in der Schweiz absolvieren,

über Ereignisse mit radiologischen Auswirkungen ist heute sämtliche Zwischenprüfungen sowie das Staatsexamen i. S.

durch das multilaterale Uebereinkommen über die frühzeitige von Artikel 44 AMV bestehen, erhalten hierfür abertrotz Erfül-

Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen und durch bilaterale lung identischer Anforderungen wie für das eidgenössische

Abkommen milden Nachbarstaaten Frankreich und Deutsch- Diplom lediglich ein Fachdiplom der Hochschule ausgestellt.

land geregelt. Ein Abkommen mit Italien ist ebenfalls ausge- Wird ein Absolvent eines solchen Universitätsfachexamens zu

handelt und zur Unterschrift bereit. Durch diese Verträge wird einem späteren Zeitpunkt Schweizerbürger, hat er keinen An-

die rasche gegenseitige internationale Alarmierung sicherge- spruch auf Ausstellung eines eidgenössischen Diploms, wel-

stellt. Vor allem die bilateralen Abkommen regeln auch den In- ches Voraussetzung bildet für die freie Berufsausübung in der

formationsaustausch zwischen den nationalen Kontrollbehör- ganzen Schweiz. Das heisst, der nach dem medizinischen

den. In diesem Rahmen wäre die Möglichkeit eines Aus- Schlussexamen eingebürgerte Schweizer ist von der freien

tauschs von Messwerten zu prüfen. Berufsausübung auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft aus-

geschlossen (Artikel 1 BG betreffend Freizügigkeit des Medizi-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates nalpersonals). Das eidgenössische Diplom kann er gemäss

Déclaration écrite du Conseil fédéral Artikel 27 AMV bzw. Artikel 1 der VO über besondere Fachprü-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- fungen für Auslandschweizer und eingebürgerte Schweizer

deln. vom 18. November 1975 nur erwerben, wenn er entweder das

ganze Schlussexamen wiederholt oder zumindest, nach einer

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat gewissen Zeit der beruflichen Tätigkeit in der Schweiz, eine

besondere Fachprüfung absolviert. In der Praxis heisst dies

z. B. für Apotheker und Zahnärzte, dass diese ihre berufliche

Tätigkeit unterbrechen müssen, weil sie nochmals während

#ST# 89.581 mindestens einem bis zwei Semester einen Studienplatz an

der Universität belegen müssen. Letzteres setzt voraus, dass

Motion Nabholz sie einen Praktikumsplatz zugeteilt erhalten, was bei der der-

Medizinalprüfungsverordnung. zeitigen Situation bezüglich Studienplätzen meist erst nach

Revision langer Wartezeit möglich ist. Eine Erwerbstätigkeit ist zufolge

der starken zeitlichen Beanspruchung weder in der Zeit der

Examens fédéraux des professions Wiederholung der Studiensemester noch während der

médicales. Révision de l'ordonnance Schlussprüfungen möglich. Für die Betroffenen entsteht da-

durch ein Lohnausfall von mindestens einem Jahr. Diese Re-

gelung erscheint - zumindest soweit sie eingebürgerte

Schweizer, die ihre gesamten Studien samt Abschluss an ei-

ner schweizerischen Hochschule als Ausländer absolviert ha-

Wortlaut der Motion vom 23. Juni 1989 ben - als unverhältnismässig, zumal sie sich nicht mit dem

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision der Allgemeinen Schutz des Publikums rechtfertigen lässt.

Medizinalprüfungsverordnung und der Verordnung über be-

sondere Fachprüfungen für Auslandschweizer und eingebür- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

gerte Schweizer vorzunehmen, die es ermöglicht, dass einge- vom 13. September 1989

bürgerte Schweizer, die ihr Medizinstudium noch als Auslän- Rapport écrit du Conseil fédéral du 13septembre 1989

der an einer schweizerischen Universität mit dem sogenann- Der Bundesrat teilt die Auffassung der Motionärin, wonach die

ten Fachexamen abgeschlossen haben, dieses nach ihrer Ein- heutige Regelung zu Härten führt. Der von Frau Nabholz vor-

bürgerung ohne besondere Fachprüfung in ein eidgenössi- geschlagene Weg, den Absolventen kantonaler Staatsex-

sches Diplom umwandeln lassen können. amen nach Einbürgerung das eidgenössische Diplom auszu-

stellen, stünde indessen im Widerspruch zu der heute von den

Texte de la motion du 23 juin 1989 Kantonen gehandhabten Praxis.

Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une révision de Die Kantone pflegen nämlich in der Regel die Absolventen

l'ordonnance générale concernant les examens fédéraux des kantonaler Staatsexamen auch nach ihrer Einbürgerung nicht

professions médicales ainsi que de l'ordonnance du DFI con- zur Arztpraxis zuzulassen, obschon sie ihnen rechtlich ohne

cernant les examens professionnels particuliers pour Suisses weiteres die Berufsausübungsbewilligung erteilen könnten.

de l'étranger et Suisses naturalisés, afin que les Suisses natu- Diese Haltung nehmen sogar Hochschulkantone gegenüber

ralisés qui ont réussi l'examen professionnel à l'issue de leurs Absolventen der eigenen Universität ein.

études dans une université suisse, alors qu'ils étaient encore Der Bundesrat ist bereit, im Verein mit den Kantonen und den

de nationalité étrangère, puissent faire transformer leur titre en interessierten Verbänden eine andere Lösung zu prüfen. Sie

diplôme fédéral dès qu'ils ont obtenu le passeport suisse, bestünde darin, dass für die Zulassung zu sämtlichen eid-

sans avoir à passer un examen professionnel particulier. genössischen Medizinalprüfungen auf das Erfordernis des

Schweizer Bürgerrechts verzichtet wird. Auch Ausländer wür-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Antille, Aubry, Büttiker, Ca- den somit von Anfang an zu Prüfungen unter eidgenössischer

vadini, Dubois, Eppenberger Susi, Früh, Houmard, Loeb, Aufsicht zugelassen und könnten die eidgenössischen

Mauch Rolf, Müller-Meilen, Philipona, Salvioni, Scheidegger, Schlussprüfungen absolvieren. Sie erhielten danach mit ihrer

Spoerry, Wanner (16) Einbürgerung ohne weiteres das eidenössische Diplom aus-

gehändigt.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Eine Aenderung der allgemeinen Medizinalprüfungsverord-

Artikel 1 des BG betreffend Freizügigkeit des Medizinalperso- nung im erwähnten Sinne würde auch eine Anpassung der

nals in der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 19. De- Anerkennungsvoraussetzungen für Maturitätsausweise und

zember 1877 schreibt vor, dass die freie Ausübung des Beru- die Prüfung der Frage bedingen, ob ein im EG-Raum erworbe-

fes auf dem Gebiet der Eidgenossenschaft - gewisse Ausnah- nes Diplom als Berufsausübungsausweis für die Schweiz an-

men vorbehalten - nur jenen Medizinalpersonen möglich ist, erkannt werden soll.

Motion Fischer-Seengen 1708 N 6 octobre 1989

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Solche Beschäftigungsprogramme liegen aber auch im Inter-

Déclaration écrite du Conseil fédéral esse der Asylbewerber. Auf diese Weise kann ihnen Gelegen-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- heit gegeben werden, ihren Lebensunterhalt, der sonst vom

deln. Bund ohne Gegenleistung erbracht wird, selber zu verdienen,

was psychologisch von grosser Bedeutung ist. Zusätzlich

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat wäre ihnen höchstens ein Taschengeld auszurichten.

Es liegt auf der Hand, dass der Bund in den entsprechenden

Gegenden die notwendigen Unterkünfte errichtet und be-

treibt. Für die Zuweisung der Asylbewerber in solche Unter-

künfte besteht mit Artikel 20 des Asylgesetzes bereits eine ge-

#ST# 89.453 setzliche Grundlage.

Das Wissen um die Tatsache, dass Asylbewerber in der

Motion Fischer-Seengen Schweiz zu einer Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse ver-

pflichtet werden können, wird sich in den Herkunftsländern

Beschäftigung von Asylbewerbern rasch verbreiten. Dadurch dürfte die Schweiz für unechte Asy-

Occupation des demandeurs d'asile lanten rasch an Attraktivität verlieren. Echte Asylanten dage-

gen sind zweifellos gerne bereit, die von ihnen zugunsten des

Aufnahmelandes verlangte Arbeitsleistung zu erbringen. Es

darf davon ausgegangen werden, dass sich durch diese

Massnahmen vor allem die Zahl der unechten Asylbewerber

Wortlaut der Motion vom 6. Juni 1989 vermindern wird.

Der Bundesrat wird eingeladen, Sofortmassnahmen zur Bewältigung des ständig ansteigen-

1. den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag über die den Stromes an Asylbewerbern helfen zwar mit, das Problem

Aenderungen des Asylgesetzes zu stellen, die notwendig momentan zu entschärfen. Längerfristig muss es jedoch an

sind, um Asylbewerber ab ihrer Einreise in die Schweiz zu ei- der Wurzel angepackt werden. Die Schweiz muss dafür sor-

ner Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse verpflichten zu gen, dass nur noch echte Flüchtlinge in der Schweiz um Asyl

können; nachsuchen. Die mit dieser Motion vorgeschlagenen Mass-

2. die Asylverordnung so anzupassen, dass die Frist von drei nahmen dürften einen Schritt in diese Richtung darstellen, wo-

Monaten für die Beteiligung an Beschäftigungsprogrammen bei nicht behauptet wird, dass damit das Problem insgesamt

im Sinne von Artikel 18 Absatz 1 wegfällt; gelöst werden kann.

3. die Asylverordnung so zu ergänzen, dass der Bund Pro-

gramme für Arbeitsleistungen im öffentlichen Interesse er- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

stellt, zu denen die Asylbewerber verpflichtet werden; vom 13. September 1989

4. in Gegenden, in denen solche Arbeiten verrichtet werden, Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1989

bundeseigene Unterkünfte zu errichten und zu betreiben. Gemäss Artikel 20b Absatz 3 Asylgesetz kann der Bund die

Durchführung von Beschäftigungsprogrammen für Asylbe-

Texte de la motion du 6 juin 1989 werber fördern. In Ausführung dieser Kann-Bestimmung re-

Le Conseil fédéral est chargé gelte der Bundesrat in Artikel 18 Asylverordnung, dass solche

1. de soumettre aux Chambres fédérales un rapport et des Programme Asylgesuchstellern erst nach einem dreimonati-

propositions concernant les modifications nécessaires de la gen Aufenthalt offenstehen. Sie werden im übrigen von den Ar-

loi sur l'asile en vue d'assujettir, dès leur entrée en Suisse, les beitsmarktbehörden dahingehend überprüft, dass sie nicht in

requérants à l'obligation de fournir une prestation en travail Konkurrenz zu anderen Beschäftigungsprogrammen stehen

dans l'intérêt public; und keinen negativen Einfluss auf die örtliche Arbeitsmarkt-

2. d'adapter l'ordonnance sur l'asile de manière à supprimer struktur haben. Die Praxis zu diesen neuen Bestimmungen

le délai de trois mois mis à la participation aux programmes zeigte, dass es ausserordentlich schwierig ist, geeignete, den

d'occupation, selon l'article 18, alinéa premier; Fähigkeiten der Asylbewerber angepasste Beschäftigungs-

3. de compléter l'ordonnance sur l'asile de manière que la programme im nötigen Umfang zu planen und zu realisieren.

Confédération mette sur pied des programmes de prestation Demgegenüber ist nicht zu verkennen, dass die Durchführung

de travail, dans l'intérêt public, auxquels les requérants d'asile von Beschäftigungsprogrammen im Verbund mit einem ra-

seront contraints; schen und fairen Ablauf des Asylverfahrens geeignet ist, Aus-

4. d'implanter et d'exploiter des centres d'hébergement länder, die aus überwiegend wirtschaftlichen Gründen einrei-

fédéraux dans les régions où sont exécutés de tels travaux. sen, von der Einreichung eines Asylgesuches abzuhalten.

Vor diesem Hintergrund ist zu den vier Forderungen der Mo-

Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun tion wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Eine Arbeitsverpflichtung auf Gesetzesstufe kann nicht ver-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit wirklicht werden. Wie der Bundesrat schon in der Botschaft zur

Die rasante Zunahme der Asylbewerber hat in unserem Lande zweiten Asylgesetzrevision ausgeführt hat, wäre eine derartige

zu einer Brisanz geführt, die unberechenbare Reaktionen be- Verpflichtung völkerrechtlich nicht zulässig (vgl. Botschaft zur

fürchten lässt. Ein besonderes Aergernis für unsere arbei- Aenderung des Asylgesetzes vom 2. Dezember 1985, Ziff.

tende Bevölkerung stellen die beschäftigungslosen Asylbe- 21.10). Dies geht aus Artikel 4 EMRK sowie aus dem Ueberein-

werber dar, welche unsere Strassen und Plätze bevölkern. kommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation über

Viele Mitbürger verstehen nicht, weshalb diese Leute mit Steu- Zwangs- oder Pflichtarbeit, dem die Schweiz am 23. Mai 1941

ergeldern unterhalten werden, ohne dass sie zu einer Gegen- beigetreten ist, hervor.

leistung verpflichtet werden, soweit sie eine solche aufgrund 2. An der Frist von drei Monaten, während der Asylgesuchstel-

ihres Gesundheitszustandes erbringen könnten. ler keiner Arbeit nachgehen können, ist grundsätzlich festzu-

Dieses Problem könnte dadurch entschärft werden, dass den halten. In diese erste Zeit fallen in aller Regel verschiedenste

Asylbewerbern unmittelbar nach ihrer Einreise in die Schweiz Termine bei Behörden des Bundes, der Kantone und Gemein-

Arbeiten im öffentlichen Interesse zugewiesen werden. Zu den, die Asylsuchende wahrzunehmen haben. Auch wird

denken ist beispielsweise an Infrastrukturarbeiten in Bergge- diese Zeit intensiv genützt, um die Ausländer über die grundle-

bieten, wofür die Rekrutierung von Arbeitskräften besonders gendsten Lebensbedingungen in der Schweiz aufzuklären.

während der gegenwärtigen Hochkonjunktur grossie Schwie- Schliesslich dient diese erste Zeit auch dazu, eine minimale

rigkeiten bereitet. Solche Einsätze könnten durchaus im Inter- sprachliche Verständigung herbeizuführen. Aus diesen Grün-

esse der dortigen Bevölkerung liegen, so dass sich deren Wi- den einer ersten Anpassung an die hiesigen Verhältnisse wäre

derstand gegenüber der Einquartierung von Asylbewerbern es inkonsequent, einerseits dem Asylbewerber eine Erwebstä-

auf ihrem Gemeindegebiet vermindern würde. tigkeit während den ersten drei Monaten zu verwehren, ande-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Nabholz Medizinalprüfungsverordnung. Revision

Motion Nabholz Examens fédéraux des professions médicales. Révision de l'ordonnance

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.581

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.10.1989 - 08:00

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Data

Seite 1707-1708

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Ref. No 20 017 772

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