Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-568 KI-generiert

National Broadcaster's Local Radio Expansion Upheld

Geschäftsnummer VPB 89-568
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed concerns regarding the potential expansion of a national broadcaster into local radio markets, which could undermine the existing model of private, independent local broadcasters. The court clarified that the national broadcaster's existing regional broadcasts cover larger areas than proposed local stations and that there are no current plans for further expansion. The court also stated that while the national broadcaster can supply programs to local stations, private stations are not obligated to accept them, and the national broadcaster offers programs under favorable terms. The court reasoned that the national broadcaster's increased advertising time on television would not automatically harm local radio advertising and that specific conditions for local broadcasters, such as program separation and transparency, are mandated by regulations. The court further explained that increased television advertising revenue is primarily for fulfilling the national broadcaster's broad mandate and does not fund regional or local program expansion, and that the overall economic situation for local radio stations has been positive.

Legislator-Regeste

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Art. 28 RTVG; National Broadcaster's Local Radio Expansion Upheld: The court clarified that the national broadcaster's existing regional broadcasts cover larger areas than proposed local stations and that there are no current plans for further expansion. The court also stated that while the national broadcaster can supply programs to local stations, private stations are not obligated to accept them, and the national broadcaster offers programs under favorable terms. The court reasoned that the national broadcaster's increased advertising time on television would not automatically harm local radio advertising and that specific conditions for local broadcasters, such as program separation and transparency, are mandated by regulations. The court further explained that increased television advertising revenue is primarily for fulfilling the national broadcaster's broad mandate and does not fund regional or local program expansion, and that the overall economic situation for local radio stations has been positive.

Schlagwörter

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Senderecht Medienrecht bürgernahe Justiz rechtliches Monopol Mobilfunkantennenbewilligung Wirtschaftsbedingungen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 28 RTVG

Cited as the central point of contention regarding national distribution of radio programs, which influenced the Federal Council's decision to postpone the decision on new local radio licenses.

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Volltext

Interpellation Hänggi 1778 6 octobre 1989

sieri Die Versorgung des lokalen und regionalen Bereichs soll #ST# 89.568

dabei bekanntlich von privaten, SRG-unabhängigen Veran-

staltern wahrgenommen werden. Ein Vorstoss der SRG in die-

sen Bereich würde deshalb der dem RTVG zugrunde liegen- Interpellation Hänggi

den Grundkonzeption, dem Ebenenmodell, widersprechen Konzessionsgesuche für

und ist auch durch die geltende SRC-Konzession nicht ab- neue Lokal radios

gedeckt.

Radio DRS begann bereits Ende November 1978 - also drei- Nouvelles radios locales.

einhalb Jahre vor Inkrafttreten der RVO - mit der Ausstrahlung Demandes de concession

von Informationssendungen für die Regionen seines Emp-

fangsgebietes. Die Regionaljournale decken aber weitaus

grössere Einzugsgebiete ab als die einzelnen Lokalradios. Die

Generaldirektion der SRG versichert in ihrer Stellungnahme zu

diesem parlamentarischen Vorstoss, dass für einen weiteren

Ausbau der Regionalinformation beim Radio zurzeit keine

konkreten Pläne bestehen. Die vom Programmleiter von Wortlaut der Interpellation vom 23. Juni 1989

DRS-1 in einem Zeitungsinterview gemachten Aeusserungen Am 19. Juni 1989 hat der Bundesrat überraschend beschlos-

dürfen deshalb auch nicht als unternehmenspolitische Ab- sen, den hängigen Entscheid für die Bewilligung von zusätz-

sichtserklärung der SRG verstanden werden. lichen Lokalradios zu verschieben.

2. Die Abgabe von Programmen an Lokalradios fällt in den Als Begründung wird die laufende Beratung des Radio- und

Kompetenzbereich der SRG. Im übrigen ist kein privater Ver- Fernsehgesetzes angeführt. Dies hat aber anderseits den

anstalter verpflichtet, Sendungen von der SRG zu überneh- Bundesrat nicht gehindert, gleichzeitig die Fernseh-Werbezeit

men. Der Bundesrat begrüsst es indessen, dass die SRG ihre massiv zu erhöhen.

Programme den lokalen Stationen zu sehr vorteilhaften Bedin- Damit konkurriert die SRG sehr einseitig die bestehenden Lo-

gungen überlässt, profitieren doch davon in erster Linie klei- kalradios und tangiert wohl auch die Tageszeitungen. Indirekt

nere oder mittelgrosse Sender in wirtschaftlich schwächeren wird aber insbesonders auch die Gründung neuer Lokal radios

Regionen. erschwert und dies, obwohl der Bundesrat wiederholt auf die

Die Auflagen, welche die SRG den Lokalradios macht, erge- staatspolitische Bedeutung von Lokalsendern hingewiesen

ben sich einerseits aus den Vorschriften der Verordnung über hat.

lokale Rundfunk-Versuche (RVO), insbesondere über die Für die Einreichung eines Konzessionsgesuches mussten

Trennung von Werbung und Programm. Anderseits dienen sie umfangreiche Vorausleistungen erbracht werden.

der erwünschten journalistischen und programmlichen Trans- Die Arbeit wurde sicher mehrheitlich «ehrenamtlich» ausge-

parenz. führt. Diese Infrastruktur lässt sich aber nicht beliebig lange

3. Durch die Erhöhung der Werbezeit am Schweizer Fernse- aufrechterhalten.

hen kann ein Teil des beträchtlichen Nachfrageüberhangs bei Der Entscheid des Bundesrates ist deshalb eine Zumutung

der Fernsehwerbung abgebaut werden. Es trifft nach Ansicht den Gesuchstellern gegenüber.

des Bundesrates nicht zu, dass dadurch die Lokalradios auto- Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fra-

matisch Einbussen bei der Radiowerbung in Kauf nehmen gen:

müssen, unterscheiden sich doch die Werbemärkte der bei- 1. Ist sich der Bundesrat der negativen Auswirkungen seines

den Medien beträchtlich. Im weiteren sind auch Synergieef- Entscheides vom 19. Juni 1989 auf die Lokalradios bewusst?

fekte zwischen den beiden Werbeträgern nicht auszuschlies- 2. Kann der Bundesrat einen verbindlichen Termin nennen,

sen. wann über die Konzessionsgesuche entschieden wird?

Die Auffassung, dass die gleichzeitig bewilligte Lockerung der 3. Bekennt sich der Bundesrat immer noch zur Bedeutung

Werbebeschränkungen der RVO den Lokalradios nichts und zur Zukunft der Lokalradios?

bringe, teilt der Bundesrat nicht. Die Erhöhung der Werbezeit 4. Wie beurteilt der Bundesrat die Auswirkungen der verlän-

dürfte zweifellos positive Auswirkungen auf die wirtschaftliche gerten Fernsehwerbung auf die Printmedien?

Situation der lokalen Radioveranstalter zeitigen. Dies um so

mehr, als ab dem 1. Juli 1989 die täglichen und saisonalen Texte de l'interpellation du 23 juin 1989

Nachfrageschwankungen frei kompensiert werden dürfen. Le Conseil fédéral a suscité l'étonnement le 19 juin 1989 en re-

Dadurch werden gerade die kleineren Stationen in die Lage poussant la décision en suspens d'autoriser des radios loca-

versetzt, an Spitzentagen die Nachfrage vollumfänglich zu be- les supplémentaires.

friedigen. Il s'est justifié en se référant à l'examen en cours de la loi sur la

Es ist richtig, dass im Sinne eines SRG-internen Finanzaus- radio et la télévision, ce qui ne l'a pas empêché dans le même

gleichs auch Mittel vom Fernsehen zum Radio fliessen. Nur so temps d'augmenter massivement la durée des publicités à la

kann die SRG den umfassenden Programmauftrag in allen télévision.

Sprachregionen erfüllen. Mit den zusätzlichen Mitteln aus der Ainsi, la SSR concurrence unilatéralement les radios locales

Fernsehwerbung wird jedoch, wie vorgängig gezeigt wurde, existantes, et même les quotidiens. Cela rend en outre d'au-

kein Programmausbau im regional/lokalen Bereich finanziert. tant plus difficile la création de nouvelles radios locales,

malgré que le Conseil fédéral ait souligné à plusieurs reprises

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- leur importance politique.

rates befriedigt. Le dépôt d'une demande de concession exige de nombreux

travaux préalables. Même si ceux-ci ont été exécutés la plupart

du temps bénévolement, cette situation ne saurait se mainte-

nir indéfiniment.

Ainsi, la décision du Conseil fédéral a des répercussions exa-

gérées pour les requérants potentiels. Je le prie donc de

répondre aux questions suivantes:

1. Le Conseil fédéral est-il conscient des effets négatifs

qu'aura sa décision du 19 juin 1989 sur les radios locales?

2. Le Conseil fédéral peut-il fixer une date précise à laquelle il

prendra sa décision quant aux demandes de concession?

3. Le Conseil fédéral se soucie-t-il encore de l'importance et

de l'avenir des radios locales?

4. Comment le Conseil fédéral juge-t-il les effets de la prolon-

gation de la publicité télévisée sur les médias imprimés?

6. Oktober 1989 N 1779 Interpellation Braunschweig

Mitunterzeichner- Cosignataires: Bürgi, Büttiker, Frey Walter, Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

Hildbrand, Keller, Mühlemann, Nussbaumer, Oehler, Port- rates teilweise befriedigt.

mann, Reimann Maximilian, Rüttimann, Sager, Scheidegger,

Schmidhalter, Wanner, Widrig . (16)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit #ST# 88.891

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort. Interpellation Braunschweig

Handel mit Raketentechnologie.

Kontrolle

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 6. September 1989 Industrie des fusées.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989 Contrôle des transactions

1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sein Beschluss vom

19. Juni 1989, über die neuen Lokalradiogesuche erst nach

der Behandlung des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) im

Nationalrat zu befinden, für viele Gesuchsteller eine Belastung

darstellt. Mit der Verschiebung trägt der Bundesrat einem Ent-

scheid der nationalrätlichen Kommission Rechnung, der für Wortlaut der Interpellation vom 16. Dezember 1988

die Zulassung neuer Lokalradios eine grundlegend neue Si- Einige Nato-Länder und Japan sind am 16. April 1987 überein-

tuation geschaffen hat. So ist die Kommission des National- gekommen, Richtlinien für die Genehmigung der Ausfuhr von

rates bei der Frage der nationalen Verbreitung der ersten nuklearfähigen Trägersystemen anzuwenden, die wesentlich

SRG-Radioprogramme (Art. 28 RTVG) unerwarteterweise von von den USA erarbeitet worden sind. So wünschbar Ausfuhr-

der Linie des Bundesrates abgewichen und hat die Prioritäten restriktionen im Gebiete der Raketentechnologie sind, so we-

bei der Verwendung der leider nur beschränkt verfügbaren nig tragen Richtlinien dieser Art zur internationalen Sicherheit

Frequenzen zum Nachteil der Lokalradios umgekehrt. Da- bei, wenn sie ohne eigene Vorleistungen und diskriminierend

durch wird die vom Bundesrat vorgeschlagene und bisher un- angewendet werden.

bestrittene Zulassung privater, SRG-unabhängiger Veranstal- 1. Ist der Bundesrat bereit, aussenpolitische Initiativen zu er-

ter auf der lokalen Ebene in Frage gestellt. Wegen der Gefahr greifen, damit die erwähnten Richtlinien in geeigneten multila-

der Präjudizierung kann der Bundesrat über die Zulassung teralen Gremien, z. B im Rahmen der vierten Ueberprüfungs-

neuer Lokalradios erst entscheiden, wenn der Nationalrat in konferenz des Atomsperrvertrages, der KVAE oder der Abrü-

diesem zentralen Punkt Klarheit geschaffen hat. stungskonferenz in Genf, so weiterentwickelt werden, dass sie

Was die Erhöhung der Fernseh-Werbezeit betrifft, so geht der nicht nur den Interessen der Nato, sondern der ganzen Völker-

Interpellant davon aus, dass auf dem Werbemarkt ein Konkur- gemeinschaft dienen?

renzverhältnis zwischen der SRG und den Lokalradios be- 2. Teilt der Bundesrat die neutralitätspolitischen Bedenken ge-

steht. In welchem Ausmass dies zutrifft, ist schwierig zu beur- gen eine allfällige Uebernahme der obigen Richtlinien vom

teilen. Für den Bundesrat war der Nachfrageüberhang bei der 16. April 1987 durch die Schweiz?

Fernsehwerbung entscheidend. Die beschränkten Werbe- 3. Ist der Bundesrat bereit, im Sinne einer vertrauensbilden-

möglichkeiten am Schweizer Fernsehen stellten die Wirtschaft den Massnahme die Forschung, Entwicklung, Herstellung

bisher vor Probleme. Andere Werbeträger bzw. Medien eignen und den Handel mit Raketentechnologie zu untersagen, die

sich nur beschränkt als Ersatz, so dass Werbegelder zu inter- militärischen Zwecken dienen kann?

nationalen Fernsehveranstaltern abwandern. Der Bundesrat 4. Wieweit fallen die Technologien, die von den erwähnten

ist zudem mit seinem Entscheid auch den Lokalradios entge- Richtlinien vom April 1987 erfasst werden, unter das Kriegsma-

gengekommen. Nebst der Erhöhung der durchschnittlichen terialgesetz oder unter die Verordnung über die Warenaus-

täglichen Werbezeit von 20 auf 26 Minuten dürfte sich auch die fuhr?

erhöhte Flexiblilität betreffend saisonaler Kompensation vor- 5. Sieht der Bundesrat in einem unkontrollierten Handel mit

teilhaft auswirken. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, dass nuklearfähigen Trägersystemen bzw. den förderen Bau erfor-

sich die Lokalradios im vergangenen Jahr insgesamt wirt- derlichen Komponenten und Schlüsseltechnologien nicht

schaftlich erfreulich entwickelt haben. auch eine Gefahr für die internationale Sicherheit, insbeson-

2. Ein verbindlicher Termin kann zum gegenwärtigen Zeit- dere unter dem Gesichtspunkt der horizontalen und vertikalen

punkt nicht genannt werden, da die weiteren Verfahrens- Verbreitung der Atomwaffen?

schritte vom Nationalrat abhängen. Nachdem das Radio- und 6. Wie beurteilt der Bundesrat die Verwicklungen der Consen

Fernsehgesetz in der Junisession nicht behandelt wurde, hofft SA (mit Sitz in Zug und dem ehemaligen Verwaltungsratspräsi-

der Bundesrat, dass sich die Grosse Kammer im Herbst damit denten Regierungsrat Peter Bratschi, Bern) in Finanzierungs-

befassen wird. Das antragstellende Eidgenössische Verkehrs- und Schiebergeschäfte von Technologie, die zur Konstruktion

und Energiewirtschaftsdepartement hat bereits weitgehende der Mittelstreckenrakete «Condor» in Argentinien verwendet

Vorarbeiten geleistet, so dass die Voraussetzungen für einen wurde?

baldigen Entscheid des Bundesrates gegeben sind. 7. MUSS in diesem Zusammenhang nicht die gängige, allzu

3. Der Bundesrat misst der Funktion und der Stellung der Lo- weitmaschige Interpretation von Absatz 3 der ESA-Konvention

kalradios im schweizerischen Mediensystem grosse Bedeu- überdacht werden, der die europäische Zusammenarbeit auf

tung bei. Er hält nach wie vor am Ebenenmodell fest, das den dem Gebiet der Weltraumfahrt und damit der Raketentechno-

privaten Veranstaltern auf der lokal/regionalen Ebene im Rah- logie «ausschliesslich friedlichen Zwecken» vorbehält, damit

men der verfügbaren Frequenzen den freien Zugang ermög- gar keine militärisch verwendbaren Trägersysteme entwickelt

licht. Die Kommission des Nationalrats hat jedoch durch die werden?

abweichende Ausgestaltung von Artikel 28 RTVG das Ebenen-

modell in Frage gestellt. Texte de l'interpellation du 16 décembre 1988

4. Die Auswirkungen der Erhöhung der Fernseh-Werbezeit auf Un accord est intervenu le 16 avril 1987 entre certains pays de

die Printmedien sind schwierig abzuschätzen. Grundsätzlich l'OTAN et le Japon, prévoyant l'application de directives sur

lassen sich die verschiedenen Werbeträger untereinander nur l'autorisation d'exportation de fusées pouvant être équipées

beschränkt substituieren. Im übrigen ist daran zu erinnern, de charges nucléaires; les Etats-Unis sont les principaux au-

dass das Gesuch der AG für das Werbefernsehen (AGW) auf teurs de ces directives. Aussi souhaitables que puissent être

einen Kompromiss der SRG und des Zeitungsverlegerverban- des restrictions à l'exportation dans l'industrie des fusées, des

des zurückgeht. Der bundesrätliche Entscheid ist restriktiver directives en la matière ne sauraient contribuer à la sécurité

ausgefallen als der Antrag der AGW. internationale sans que leurs auteurs prennent au préalable

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hänggi Konzessionsgesuche für neue Lokal radios

Interpellation Hänggi Nouvelles radios locales. Demandes de concession

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.568

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.10.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1778-1779

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Ref. No 20 017 856

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