Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-548 KI-generiert

Switzerland's Accession to the 1971 Psychotropic Substances Convention

Geschäftsnummer VPB 89-548
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council was asked to examine Switzerland's potential accession to the 1971 International Convention on Psychotropic Substances. The proposal highlighted Switzerland's significant role as a producer of these substances and the global efforts to combat drug abuse, noting that neighboring countries and most other nations were parties to the convention. The Council acknowledged the need for international cooperation and stated its readiness to consider the issue, ultimately agreeing to examine the feasibility of accession and report to Parliament.

Legislator-Regeste

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Art. 2 Abs. 4 FLG, Art. 7 Abs. 2 auch, Art. 12 NHG, Art. 12 LPN, Art. 7 Abs. 2 FLG; Switzerland's Accession to the 1971 Psychotropic Substances Convention: The proposal highlighted Switzerland's significant role as a producer of these substances and the global efforts to combat drug abuse, noting that neighboring countries and most other nations were parties to the convention. The Council acknowledged the need for international cooperation and stated its readiness to consider the issue, ultimately agreeing to examine the feasibility of accession and report to Parliament.

Schlagwörter

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Beitritt zum Übereinkommen Internationale Zusammenarbeit Luganer Übereinkommen Wiener Konvention Einfuhr von Betäubungsmitteln Besonders besorgniserregende Stoffe
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 2 Abs. 4 FLG

This provision grants the Federal Council the authority to adjust family allowances based on economic development and changes in cantonal allowances.

Art. 7 Abs. 2 FLG

This provision grants the Federal Council the authority to adjust family allowances based on economic development and changes in cantonal allowances.

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Volltext

15. Dezember 1989 N 2239 Postulat Jung

Texte du postulat du 6 octobre 1989 89.548

Le Conseil fédéral est chargé d'examiner s'il serait souhaitable

#ST#

pour la Suisse d'adhérer à la Convention internationale de

1971 sur les psychotropes et de soumettre à ce sujet un rap- Postulat Jung

port au Parlement. Familienzulagen in der

Landwirtschaft

Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine -Aucun

Allocations familiales

Schriftliche Begründung - Développement par écrit dans l'agriculture

Der Kampf gegen den Drogenmissbrauch stellt heute weltweit

eine der wichtigsten Aufgaben dar. Jeder Staat ist aufgerufen,

sein Möglichstes auf diesem Gebiet zu unternehmen. Wir sind

gegenwärtig Zeuge, wie die Regierung von Kolumbien ver-

sucht, auf ihrem Gebiet Remedur zu schaffen. Wortlaut des Postulates vom 22. Juni 1989

Auch die Schweiz hat hier das ihre beizutragen. Unsere Bemü- Der Bundesrat wird gebeten, bis auf den 1. April 1990 die An-

hungen sind zu verstärken. Auf dem Gebiet der Geldwäsche- sätze der Familienzulagen in der Landwirtschaft neu festzule-

rei sind Massnahmen eingeleitet worden. Es gilt aber, auch gen, so dass

den Handel mit Drogen besser zu erfassen. -die bundesrechtlichen Ansätze für die Landwirtschaft nicht

Die Vereinten Nationen haben bereits 1971 ein Uebereinkom- mehr tiefer angesetzt werden als kantonalrechtliche Familien-

men erarbeitet, welches der internationalen Kontrolle von psy- zulagen für nichtlandwirtschaftliche Berufe;

chotropen Stoffen dient. «Psychotrope Stoffe» werden im Ab- - die Kosten wegen dezentraler Wohnlage, erschwerter Aus-

kommen in 4 Anhängen aufgeführt und definiert. Dabei han- bildungsmöglichkeiten usw. zusätzlich abgegolten werden;

delt es sich v. a. um Stoffe, welche die Fähigkeit besitzen, ei- - die Abstufung des Ansatzes nach Kinderzahl auf dem höhe-

nen Zustand der Abhängigkeit oder eine Anregung oder ren Niveau aufgehoben wird, um den tatsächlichen wirtschaft-

Dämpfung des Zentralnervensystems zu bewirken. Das Ab- lichen Gegebenheiten zu entsprechen.

kommen bezweckt, dass Informationen über derartige Stoffe Zudem ist die Ausrichtung einer monatlichen Haushaltungs-

über ein Sekretariat an die Mitgliederstaaten weitergeleitet zulage an Kleinbauern unverzüglich zu prüfen und je nach Er-

werden. gebnis möglichst bald durch eine Revision des Bundesgeset-

Alle unsere Nachbarstaaten sowie die meisten Länder der zes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft einzufüh-

Welt sind diesem Uebereinkommen beigetreten, die Schweiz ren.

indes nicht.

Die Schweiz ist weltweit eines der führenden Produktionslän- Texte du postulat du 22 juin 1989

der für psychotrope Stoffe. Unsere chemische Industrie sieht Le Conseil fédéral est prié de modifier jusqu'au 1er avril 1990

die Notwendigkeit eines Beitrittes zum Internationalen Psy- les taux fixés par la Confédération pour les allocations familia-

chotropen-Abkommen ein. Auch die Interkantonale Heilmittel- les dans l'agriculture de manière à ce que

kontrollstelle (IKS) befürwortet seit Jahren einen Beitritt der - ces taux ne soient pas inférieurs à ceux prévus pour les allo-

Schweiz. cations familiales versées par les cantons aux gens qui exer-

Angesichts der gravierenden weltweiten Probleme haben die cent d'autres professions,

in früheren Jahren offenbar vorhandenen föderalistischen Be- -les inconvénients que comporte l'agriculture (domicile

denken zurückzutreten. Eine vermehrt internationale Zusam- éloigné des agglomérations, entraves à la formation, etc.)

menarbeit ist unabdingbar. Mit ihrem Beitritt würde die soient pris en compte séparément,

Schweiz als eines der weltweit führenden Produktionsländer - les taux calculés en fonction du nombre des enfants soient

psychotroper Stoffe einen Beitrag zu einem verbesserten inter- majorés afin de correspondre aux réalités économiques.

nationalen Informationsaustausch leisten. Dieser ist heute not- En outre, il convient d'étudier immédiatement la possibilité de

wendiger denn je. Die Schweiz kann es sich aus diesen Grün- verser une subvention mensuelle de ménage aux petits pay-

den heute nicht länger leisten, dem Uebereinkommen von sans et à l'instituer le cas échéant par une révision de la loi

1971 über psychotrope Stoffe fernzubleiben. fédérale sur les allocations familiales dans l'agriculture.

Der Bundesrat wird daher hiermit eingeladen, die Opportuni-

tät eines Beitrittes der Schweiz zum Internationalen Psychotro- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aregger, Blatter, Bundi,

pen-Abkommen zu prüfen und dem Parlament Bericht zu er- Bürgi, Columberg, Daepp, Déglise, Diener, Dormann, Engler,

statten. Früh, Hess Otto, Hess Peter, Hildbrand, Kühne, Lanz, Luder,

Meier-Glattfelden, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Oester, Ott,

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüttimann, Sa-

vom 22. November 1989 vary-Vaud, Schmidhalter, Schnider, Schwab, Seiler Hanspe-

Déclaration écrite du Conseil fédéral ter, Stamm, Tschuppert, Wanner, Widrig, Wyss William, Zölch

du 22 novembre 1989 (37)

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Ueberwiesen - Transmis Der Bundesrat passi die Ansätze der Familienzulagen (Kinder-

zulagen) in der Landwirtschaft periodisch der wirtschaftlichen

Entwicklung sowie der Entwicklung der Ansätze nach den

kantonalen Gesetzen über die Familienzulagen an (Art. 2 Abs.

4 FLG). In einer Untersuchung über die Kinderkosten in der

Schweiz (Universitätsverlag Freiburg i. Ue. 1988) wurde nach-

gewiesen, dass die effektiven Kinderkosten wesentlich höher

sind als die heute ausgerichteten Kinderzulagen in der Land-

wirtschaft und dass die Kosten mit zunehmender Kinderzahl

nur unwesentlich abnehmen. Die heutige Ordnung mit ihren

relativ tiefen Ansätzen sowie zusätzlich noch deren Abstufung

ab dem dritten Kinde entspricht daher in keiner Weise den tat-

sächlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen. Deshalb sollen

die Ansätze dem üblichen Niveau angeglichen und die Abstu-

fung ab dem dritten Kinde auf dem höheren Niveau ausgegli-

chen werden.

Aus den Buchhaltungsergebnissen in der Landwirtschaft ist

Postulat Jung 2240 N 15 décembre 1989

klar ersichtlich, dass die Kinderkosten in der Landwirtschaft Einzelfall als Folge dezentraler Wohnlage, erschwerter Aus-

stärker zugenommen haben. Die Begründung liegt in der de- bildungsmöglichkeiten usw. ergeben mögen. Auch die kanto-

zentralen Wohnlage, in den aufwendigeren Ausbildungsko- nalen Familienzulagengesetze kennen durchwegs Ansätze,

sten (längere Distanzen, fehlende Lehrlingsplätze) usw. die im ganzen Kantonsgebiet, auch für schlecht erschlossene

Seit der letzten Anpassung der Familienzulagen in der Land- ländliche Regionen, Gültigkeit haben.

wirtschaft auf den 1. April 1988 haben sich die kantonalen Fa- Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass

milienzulagen in nichtlandwirtschaftlichen Berufen spürbar er- nach dem FLG die Ansätze der Kinderzulagen im Berggebiet

höht (ZAK1989 S. 2ff.). Auf 1990 sind in verschiedenen Kanto- um 20 Franken pro Kind und Monat höher liegen als im Talge-

nen wiederum Erhöhungen zu erwarten. Eine wesentliche und biet. Die als Abgrenzungskriterium dienende Standardgrenze

wirksame Erhöhung der Familienzulagen in der Landwirt- des eidgenössischen landwirtschaftlichen Produktionskata-

schaft ist daher dringend notwendig. sters berücksichtigt neben der Dauer der Vegetationszeit, den

Die Differenz zwischen den bundesrechtlichen Familienzula- Ausbaumöglichkeiten, der topographischen Gestaltung usw.

gen für die Landwirtschaft und den kantonalrechtlichen Zula- gerade auch die Verkehrslage (Entfernung von der Bahnsta-

gen für nichtlandwirtschaftliche Berufe soll endlich aufgeho- tion, der Käserei, der Schule, Zufahrtsverhältnisse).

ben werden können. Es widerspricht einer sinnvollen Auf- Somit kennt das FLG eine auch vom administrativen Aufwand

gabenteilung, wenn ergänzende kantonale Zulagen ausge- her noch vertretbare Differenzierung bereits heute. Im Zusam-

richtet werden müssen, weil die bundesrechtlichen Ansätze zu menhang mit dem ganzen Fragenkreis Kinderkosten/Famili-

tief sind. enlastenausgleich muss auch darauf hingewiesen werden,

Im Vorfeld der Abstimmung über die Kleinbauern-Initiative dass diese materielle Seite lediglich einen Teilaspekt darstellt;

wurden Aenderungen in der Landwirtschaftspolitik des Bun- Glück und Erfüllung der Eltern, die diese in ihren Kindern fin-

des, z. B. im Bereich der Direktzahlungen, in Aussicht gestellt; den, bleiben dabei unberücksichtigt.

die Familienzulagen sind dazu in besonderem Masse geeig- 3. Die Staffelung der Ansätze nach der Kinderzahl war anläss-

net. In die gleiche Richtung zielt die Einführung einer monat- lich der Revision des FLG im Jahre 1979 auf einen entspre-

lichen Haushaltungszulage an Kleinbauern. chenden Antrag im Ständerat hin eingeführt worden. Eine

Rückkehr zu einheitlichen Ansätzen könnte nicht auf dem Ver-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ordnungswege durch den Bundesrat bewerkstelligt werden;

vom 22. November 1989 sie bedürfte einer Gesetzesänderung.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 novembre 1989 4. Es gilt als unbestritten, dass den landwirtschaftlichen Fami-

1. Bezüglich der Ansätze der Kinderzulagen in der Landwirt- lienzulagen - obschon zur Sozialpolitik gehörend - zumindest

schaft orientierte sich der Gesetzgeber bisher immer wieder die Funktion von Direktzahlungen zukommt, deren Ausbau in

an den kantonalen Ansätzen für Arbeitnehmer ausserhalb der letzter Zeit von verschiedenen Seiten immer wieder gefordert

Landwirtschaft. Anlässlich der letzten Revision des Bundes- wird. In diesen Rahmen ist auch das Begehren betreffend Ein-

gesetzes über die Familienzulagen in der Landwirtschaft führung von Haushaltungszulagen für Kleinbauern zu stellen.

(FLG) legte er auf den 1. April 1984 hin die Ansätze neu fest Nach den geltenden Bestimmungen des FLG haben nur land-

und erteilte dem Bundesrat die Kompetenz, inskünftig An- wirtschaftliche Arbeitnehmer Anspruch auf Haushaltungszula-

passungen gemäss der wirtschaftlichen Entwicklung und der gen. Mit der Einführung dieser Zulage im Jahre 1944 wollte

Entwicklung der Ansätze nach den kantonalen Gesetzen über man die Gründung eines Haushaltes erleichtern und damit

Familienzulagen vorzunehmen (Art. 2 Abs. 4 und Art. 7 Abs. 2 auch der Landflucht entgegenwirken. Die Lebensverhältnisse

FLG). Der Bundesrat hat bisher alle zwei Jahre (d. h. zu Beginn der Kleinbauern unterscheiden sich in der Tat recht stark von

jeder neuen Veranlagungsperiode) von dieser Kompetenz Ge- denen landwirtschaftlicher Arbeitnehmer: erstere verfügen im

brauch gemacht und die Kinderzulagen angepasst, letztmals allgemeinen über eine Wohnung im eigenen Haus und kön-

auf den 1.ApriM988. nen zahlreiche Artikel des täglichen Bedarfs aus dem eigenen

Das Parlament selber hatte in der erwähnten Revision 1984 die Betrieb beziehen.

Ansätze für das Talgebiet leicht unter dem damaligen Durch- Im letzten Vernehmlassungsverfahren zur Revision des FLG

schnittsansatz nach kantonalen Gesetzen festgelegt, für das im Jahre 1983 war die Zielgerichtetheit der Haushaltungszu-

Serggebiet dagegen über diesem. lage aus familienpolitischer Sicht von verschiedenen Seiten

In der Ausübung seiner Kompetenz zur Anpassung der Kin- bestritten und deren Abschaffung zugunsten einer fortschritt-

derzulagen ist der Bundesrat an diese vom Parlament be- lichen Kinderzulagenregelung angeregt worden.

schlossenen Basisansätze gebunden, er kann diese lediglich Einzig der Kanton Jura sieht - seit I.Juli dieses Jahres - in sei-

in dem Ausmasse anpassen, in dem die kantonalen Ansätze in ner Familienzulagengesetzgebung ausserhalb der Landwirt-

den jeweils zurückliegenden zwei Jahren erhöht worden wa- schaft Haushaltungszulagen vor. Diese sind jedoch, anders

ren. Die Kompetenz des Bundesrates erstreckt sich dagegen als im FLG, an das Vorhandensein von Kindern geknüpft.

nicht auf eine reale Anhebung im Sinne einer betragsmässi- Der Fragenkomplex «Direktzahlungen» wird zurzeit durch eine

gen Angleichung an die kantonalen Ansätze. Eine solche hätte vom EVD eingesetzte Expertenkommission bearbeitet. Im Hin-

durch den Gesetzgeber zu geschehen. blick auf eine Verbesserung der bäuerlichen Einkommensver-

Beim Vergleich mit kantonalen Ansätzen darf im übrigen nicht hältnisse wird, im Zusammenhang mit der Frage eines Aus-

ausser acht gelassen werden, dass Kinderzulagen an Klein- baus der Direktzahlungen, auch der Bereich der Familienzula-

bauern allein durch die öffentliche Hand (zwei Drittel Bund, ein gen, insbesondere der Haushaltungszulagen, geprüft. Die

Drittel Kantone) finanziert werden, währenddem die Mittel für Folgerungen des Schlussberichtes der Expertenkommission,

die kantonalen Zulagen in der übrigen Wirtschaft über Arbeit- welcher in nächster Zeit erscheinen wird, werden für die wei-

geberbeiträge aufgebracht werden. Nicht unberücksichtigt tere Entwicklung im Bereich der landwirtschaftlichen Familien-

bleiben darf auch, dass Kleingewerbetreibende in den mei- zulagen mitbestimmend sein.

sten Kantonen keinen Anspruch auf Kinderzulagen haben. Die durch das vorliegende Postulat auf den 1. April 1990 ange-

2. Die in der Postulatsbegründung angesprochene Studie regten Massnahmen (Punkte 1 bis 3 des Vorstosses) könnten,

«Kinderkosten in der Schweiz» (Deiss, Guillaume, Lüthi, Uni- wie ausgeführt wurde, nicht auf dem Verordnungswege reali-

versitätsverlag Freiburg 1988) führt aus, die Bedeutung der Fa- siert werden, sie bedürften einer Gesetzesänderung; der Bun-

milienzulagen, wie sie aufgrund der kantonalen und eidgenös- desrat wird sie im Rahmen der nächsten Revision des FLG zur

sischen Gesetze ausbezahlt würden, müsse hinsichtlich des Diskussion stellen.

Familienlastenausgleichs als bescheiden eingestuft wer- In Ausübung der ihm vom Gesetz eingeräumten Kompetenz

den .... Es bestehe somit kein Zweifel, dass nicht der volle, wird der Bundesrat jedoch auf den 1. April 1990 eine Anpas-

sondern nur ein teilweiser Lastenausgleich angestrebt werde sung der Kinderzulagen und der für die Anspruchsberechti-

(S. 50). Dieser Grundsatz des teilweisen Ausgleichs der Famili- gung der Kleinbauern massgebenden Einkommensgrenze

enlasten, in verschiedenen kantonalen Familienzulagenge- vornehmen. Er wird auch inskünftig dafür besorgt sein, dass

setzen als Zweckartikel explizit aufgeführt, spricht denn auch die Familienzulagen in der Landwirtschaft ihrer Funktion als

gegen eine Abgeltung zusätzlicher Kosten, welche sich im wichtiger sozialpolitischer Massnahme gerecht werden.

15. Dezember 1989 N 2241 Postulat Schnider

Schriftliche Erklärung des Bundesrates 89.608

Déclaration écrite du Conseil fédéral

#ST#

Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 bis 3 des Postulates ab-

zulehnen; er ist dagegen bereit, Punkt 4 (Haushaltungszula-

Postulat Schnider

gen an Kleinbauern) entgegenzunehmen. Meliorationen. Doppelspurigkeiten

im Beschwerdeverfahren

Punkte 1-3 - Points 1 -3

Abgelehnt-Rejeté Améliorations foncières.

Procédure de recours

Punkt 4-Point 4

Ueberwiesen - Transmis

89.605 Wortlaut des Postulates vom 21. September 1989

Gemäss Artikel 12 NHG und Artikel 48 Buchstabe b VwVG in

#ST#

Verbindung mit Artikel 2 Buchstabe c NHG können gesamt-

Postulat Aregger schweizerische Vereinigungen, die sich statutengemäss dem

Zusätzlicher ETH-Standort Natur- und Heimatschutz widmen, Verfügungen über die Zusi-

in der Deutschschweiz cherung von Bundesbeiträgen an Bodenverbesserungen und

landwirtschaftliche Hochbauten mit Beschwerde auf eidge-

Nouveau centre EPF en nössischer Ebene anfechten.

Suisse alémanique Der Bundesrat wird hiermit eingeladen zu prüfen, ob es u. a.

nicht möglich wäre, für jene Kantone, bei denen bereits eine

verfahrensrechtlich abgesicherte Mitwirkungsmöglichkeit be-

steht, auf die eidgenössische Beschwerdebefugnis der Ver-

bände zu verzichten.

Wortlaut des Postulates vom 20. September 1989

Ich bitte den Bundesrat Texte du postulat du 21 septembre 1989

1. um eine Analyse der räumlichen Situation an der ETH Zü- Selon l'article 12 LPN et l'article 48, lettre b, PA, en liaison avec

rich im Hinblick auf die langfristige Sicherstellung des Ausbil- l'article 2, lettre c, LPN, les associations d'importance natio-

dungsstandes einer modernen Technischen Hochschule; nale qui, aux termes de leurs statuts, se vouent à la protection

2. um die Mitberücksichtigung möglicher neuer Fachrichtun- de la nature et du paysage, sont habilitées à recourir au niveau

gen; fédéral contre les décisions d'octroi de subventions fédérales

3. um konzeptionelle Vorarbeiten für einen zusätzlichen ETH- pour des améliorations foncières et des bâtiments agricoles.

Standort in der Deutschschweiz. Le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne serait pas possi-

ble de renoncer au droit de recours des associations au niveau

Texte du postulat du 20 septembre 1989 fédéral, pour ce qui est des cantons qui ont introduit le droit de

Je prie le Conseil fédéral: participer à la procédure dans leur législation.

1. d'étudier les problèmes de locaux que connaît l'EPF de Zu-

rich sous l'angle du maintien à long terme du niveau de forma- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Areg-

tion qu'offre une école polytechnique fédérale moderne; ger, Auer, Baggi, Blatter, Blocher, Bonny, Bremi, Bühler,

2. de tenir compte, pour ce faire, de l'introduction éventuelle Burckhardt, Bürgi, Büttiker, Cevey, Cincera, Columberg,

de nouvelles disciplines; Daepp, Déglise, Dietrich, Dreher, Eggenberg-Thun, Eggly, Ei-

3. de se livrer à des études exploratoires quant au lieu d'im- senring, Eppenberger Susi, Etique, Fäh, Fehr, Feigenwinter,

plantation d'un nouveau centre EPF en Suisse alémanique. Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Fischer-Seengen, Frey

Walter, Früh, Graf, Grassi, Gysin, Hänggi, Hari, Hess Otto,

Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun Hess Peter, Hildbrand, Hösli, Jeanneret, Jung, Keller, Kühne,

Loeb, Luder, Massy, Mauch Rolf, Mühlemann, Müller-Meilen,

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Nussbaumer,

Bis 1980 haben sich Studentenzahl und Nutzfläche an der Oehler, Paccolat, Perey, Philipona, Portmann, Reichling, Rei-

ETH Zürich parallel entwickelt. Seither verschlechterte sich mann Fritz, Reimann Maximilian, Ruckstuhl, Rutishauser, Rüt-

das Verhältnis von Jahr zu Jahr. Die Gründung neuer Abteilun- timann, Rychen, Savary-Fribourg, Scheidegger, Scherrer,

gen (Informatik, Werkstoffe, Umweltnaturwissenschaften, Be- Schmidhalter, Schule, Schwab, Seiler Hanspeter, Spoerry,

triebs- und Produktionswissenschaften) hat zusätzlich zur Ver- Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wanner, Weber-Schwyz,

schärfung der Lage beigetragen. Eine Entspannung zeichnet Wellauer, Widrig, Wyss William, Zölch, Zwingli (86)

sich nicht ab, denn die ETH Zürich rechnet auch in Zukunft mit

einer Studentenzahl, die dauernd über 10 000 liegen wird. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Rund um das ETH-Zentrum in Zürich sind alle Raumreserven In Kantonen, in denen die kantonalen Natur- und Heimat-

ausgeschöpft. Auf dem Hönggerberg wird die dringend benö- schutzorganisationen eine verfahrensrechtliche Mitwirkungs-

tigte Erweiterung unter anderem durch die Politik des Bauam- möglichkeit ebenfalls besitzen (wie z. B. im Kanton Luzern),

tes der Stadt Zürich sehr stark eingeschränkt. besteht die Gefahr von Doppelspurigkeiten im Beschwerde-

Es scheint mir zwingend notwendig, an einem neuen Standort verfahren. Natur- und Heimatschutzorganisationen können

in der Deutschschweiz ein weiteres ETH-Zentrum zu errichten. gegen ein Projekt zuerst auf kantonaler Ebene und anschlies-

Ich lasse die Frage offen, ob es sich dabei um eine vollstän- send nochmals auf eidgenössischer Ebene Beschwerde er-

dige Technische Hochschule, um eine Technische Hoch- greifen. Dies erscheint unsinnig und zeitraubend. Der Bundes-

schule mit den wichtigsten Abteilungen oder um eine Aussied- rat hat in seiner Antwort vom 24. Mai 1989 auf die Einfache An-

lung bestimmter Abteilungen der ETH Zürich handeln soll. frage Büttiker (vom 13. März 1989) die Auffassung geteilt, dass

Doppelspurigkeiten im Verfahren auf Stufe Kanton und Bund

Schriftliche Erklärung des Bundesrates zum gleichen Projekt zu vermeiden sind. Er bestätigte, dass

vom 22. November 1989 heute gewisse Unklarheiten in der Abgrenzung der Ueberprü-

Déclaration écrite du Conseil fédéral fungsmöglichkeiten im kantonalen und im eidgenössischen

du 22 novembre 1989 Verfahren bestehen, die auch nach seiner Ansicht behoben

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. werden sollten. Er verweist dabei auf die bevorstehende Revi-

sion des Natur- und Heimatschutzgesetzes sowie der dazuge-

Ueberwiesen - Transmis hörenden Verordnung.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Jung Familienzulagen in der Landwirtschaft

Postulat Jung Allocations familiales dans l'agriculture

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 15

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.548

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.12.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 2239-2241

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Ref. No 20 018 102

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