Postal Service Property Sale and Historic Preservation Challenge
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the sale of a historically significant property by the postal service, which was threatened by a new development plan. The postal service had purchased the property for an administrative building but could no longer proceed due to zoning laws requiring 50% residential use. The property, an early example of worker housing, was slated for demolition and redevelopment by a private contractor. The court acknowledged the postal service's need for economic management and the city's decision not to grant the property protected status. The court agreed to have the property evaluated by the Federal Nature and Heritage Commission and to consider its findings in accordance with conservation laws, but did not suspend the sale negotiations, noting a purchase option already existed.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 Absatz, Art. 3 Abs. 3 NHG; Postal Service Property Sale and Historic Preservation Challenge: The postal service had purchased the property for an administrative building but could no longer proceed due to zoning laws requiring 50% residential use. The property, an early example of worker housing, was slated for demolition and redevelopment by a private contractor. The court acknowledged the postal service's need for economic management and the city's decision not to grant the property protected status. The court agreed to have the property evaluated by the Federal Nature and Heritage Commission and to consider its findings in accordance with conservation laws, but did not suspend the sale negotiations, noting a purchase option already existed.
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KI-generiertThis provision was used to ensure that the conclusions of the expert report on the 'Quartierhof' would be appropriately taken into account.
Volltext
Interpellation Aliesch 1746 N 6 octobre 1989
que de la localité ou un monument ayant une certaine impor- #ST# 89.544
tance historique ou culturelle?
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin Ursula, Fierz, Hafner
Interpellation Aliesch
Rudolf (3) Bundesbeiträge und Sponsoring
Aide fédérale et parrainage
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Zur Errichtung eines Verwaltungsgebäudes haben die PTT-
Betriebe in der Stadt Bern vor längerer Zeit ein Grundstück ge-
kauft: den sogenannten «Quartierhof» in der Lorraine. Seit In-
krafttreten des Nutzungszonenplanes der Stadt Bern, der auf
den betreffenden Grundstücken eine minimale Wohnnutzung Wortlaut der Interpellation vom 22. Juni 1989
von 50 Prozent vorschreibt, kann dieses Vorhaben nicht mehr Der Bundesrat will Richtlinien erlassen, in welchen das Verhal-
realisiert werden. ten des Bundes geregelt wird, wenn neben den Förderungs-
Der «Quartierhof» wurde durch eine Gruppe liberaler Unter- beiträgen des Bundes auch Sponsoring vorgesehen ist. Diese
nehmer und Politiker unter der Führung des damaligen Bun- Richtlinien stehen insbesondere in Zusammenhang mit dem
desrates Jakob Stämpfli 1861 erbaut. Die ursprünglich dreitei- Sponsoring der Alkohol- und Tabakbranche.
lige Anlage wurde vom bedeutenden Architekten Friedrich Die neuen Richtlinien über Bundesbeiträge und Sponsoring
Salvisberg (später Kantonsbaumeister von Bern) als Beitrag werden vermutlich auch das Verhalten der Kantone und Ge-
zur Linderung der Wohnungsnot einfacher Arbeiterkreise kon- meinden auf diesem Gebiet massgeblich beeinflussen. Von
zipiert. Auch wenn heute lediglich der östliche Hofteil erhalten den neuen Richtlinien werden darum viele kulturelle, eventuell
ist, kommt dem «Quartierhof» doch gesamtschweizerisch eine auch sportliche Veranstaltungen bis auf die lokale Ebene be-
grosse Bedeutung als einem der wichtigsten frühen Zeug- troffen sein.
nisse des Wohnbaues für Arbeiter zu. Seit 1983 ist die Anlage Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden
im «Schutzplan Lorraine» aufgeführt. Fragen:
Seit einigen Jahren versuchen die PTT-Betriebe, das für sie 1. Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass seine Beschlüsse
nutzlos gewordene Grundstück an einen privaten Bauunter- über Bundesbeiträge und Sponsoring Auswirkungen bis auf
nehmer zu veräussern. Dieser sieht einen Abbruch der Anlage die lokale Ebene haben werden?
und den Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses vor. 2. Wie beurteilt der Bundesrat die Befürchtung, wonach die
Mit dem Zweck, «das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, vorgesehenen neuen Bestimmungen die kulturellen und
die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenk- sportlichen Tätigkeiten bzw. Veranstaltungen in unserem
mäler des Landes» zu schonen, hat die Bundesversammlung Lande beeinträchtigen könnten?
das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz be- 3. Ist der Bundesrat bereit, in die mit der Ausarbeitung der
schlossen. Richtlinien beauftragte Arbeitsgruppe auch Vertreter von Or-
ganisationen aufzunehmen, die von den Auswirkungen der
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates neuen Bestimmungen direkt betroffen sind?
vom 6. September 1989 4. Ist der Bundesrat bereit, den Verordnungsentwurf über Bun-
Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989 desbeiträge und Sponsoring einer breiten Vernehmlassung
Das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz vom zu unterziehen?
1. Juli 1966 (NGH) verpflichtet den Bund und seine Regiebe-
triebe, bei den eigenen Tätigkeiten den Belangen des Natur- Texte de l'interpellation du 22 juin 1989
und Heimatschutzes Rechnung zu tragen. Dabei haben ent- Le Conseil fédéral a l'intention d'édicter des directives régle-
sprechende Massnahmen verhältnismässig zu sein, d.h. eine mentant l'attitude de la Confédération lorsqu'on prévoit un
Massnahme darf nicht einschneidender sein, als dies die Be- parrainage en plus de l'aide fédérale. Ces directives s'appli-
dürfnisse des Natur- und Heimatschutzes für ein konkretes quent particulièrement au parrainage dans les domaines de
Objekt erfordern. l'alcool et du tabac.
Am 22. Juni 1983 reichte Nationalrat Bäumlin in der gleichen Lesdites directives influeront sans doute de manière détermi-
Sache eine Einfache Anfrage ein, die sich allerdings in erster nante sur l'attitude des cantons et des communes. C'est pour-
Linie auf die Preisgestaltung der PTT-Betriebe im Zusammen- quoi bien des manifestations culturelles, et même sportives,
hang mit dem Verkauf der Liegenschaft «Quartierhof» bezog. en seront affectées sur le plan local. Je pose par conséquent
Der Bundesrat stellte in seiner Antwort vom 19. Oktober 1983 les questions suivantes au Conseil fédéral:
unter anderem fest, dass die PTT-Betriebe zu Recht die Lie- 1. Est-il d'avis que ses décisions concernant l'aide fédérale et
genschaften in der Lorraine zum festgesetzten Preis zu ver- le parrainage auront des effets jusque sur le plan local?
äussern suchten, da sie ihren Bedürfnissen nicht mehr ge- 2. Que pense-t-il de la crainte, exprimée par d'aucuns, que les
recht würden und auch die PTT-Betriebe sich um eine ökono- nouvelles dispositions prévues portent préjudice aux activités
mische Geschäftsführung bemühen müssten. Zudem hätte et aux manifestations culturelles et sportives dans notre pays?
die Stadt Bern den «Quartierhof» im Rahmen der Schutzpla- 3. Est-il prêt à accueillir dans le groupe de travail chargé d'éla-
nung Lorraine nicht unter Schutz gestellt, sondern lediglich borer les directives les représentants d'organisations directe-
der Kategorie «erhaltenswerte Bauten» zugeordnet. ment touchées par les nouvelles dispositions?
Der Bundesrat ist bereit, kurzfristig durch die Eidgenössische 4. Est-il prêt à soumettre à de nombreux milieux le projet d'or-
Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) eine Begutach- donnance sur l'aide fédérale et le parrainage?
tung des «Quartierhofes» durchführen zu lassen. Hingegen
drängt sich eine Sistierung der Verkaufsverhandlungen nicht Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine-Aucun
auf, wird das Gutachten der ENHK doch in kurzer Zeit vorlie-
gen. Zudem ist das Grundstück ohnehin bis Ende 1992 mit ei- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
nem Kaufrecht belastet. Aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Ulrich
Ohne dem Gutachten der ENHK vorgreifen zu wollen, erklärt vom 5. Oktober 1988 (88.744, Bundesbeiträge und Sponso-
sich der Bundesrat bereit, die zuständigen Instanzen zu beauf- ring) geht hervor, dass der Bundesrat Richtlinien erarbeitet,
tragen, die Schlussfolgerungen des Gutachtens im Sinne von welche das Verhalten des Bundes regeln, wenn neben seinen
Artikel 3 Absatz 3 NHG angemessen zu berücksichtigen. Förderungsbeiträgen auch Sponsoring vorgesehen ist, ins-
besondere solches der Alkohol- und Tabakbranche. Zur Aus-
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- arbeitung dieser Richtlinien wurde eine Arbeitsgruppe einge-
rates teilweise befriedigt. setzt. Diese aus Vertretern der Eidgenössischen Kommissio-
nen für Alkohol- und für Tabakfragen und des Bundesamtes
für Kulturpflege gebildete Arbeitsgruppe umfasst anschei-
6. Oktober 1989 N 1747 Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion
nend bis auf eine Ausnahme Bundesbeamte und Personen, #ST# 88.311
deren Aufgabe es ist, den Alkohol- und Tabakgenuss zu be-
kämpfen.
Die Vorschläge der Arbeitsgruppe zur Frage Bundesbeiträge Interpellation
und Sponsoring werden vermutlich erhebliche Auswirkungen der sozialdemokratischen Fraktion
auf Bundes-, kantonaler und lokaler Ebene haben. Auf Grund Maulkorb für Flüchtlinge aus Zaire
anderweitiger Erfahrungen ist anzunehmen, dass die Kantone Interpellation
und Gemeinden die Regelungen des Bundes zu einem guten du groupe socialiste
Teil ebenfalls übernehmen werden. Die Gefahr ist darum nicht
Réfugiés du Zaïre. Musellement
von der Hand zu weisen, dass die Beschlüsse des Bundes-
rates die Durchführung von kulturellen und eventuell auch
sportlichen Veranstaltungen in unserem Lande beeinflussen,
möglicherweise sogar gefährden werden. Der Verordnungs-
entwurf sollte deshalb in einem Vernehmlassungsverfahren
den direkt betroffenen Kreisen zur Stellungnahme unterbreitet Wortlaut der Interpellation vom 29. Februar 1988
werden; direkt betroffen sind u. a. die kulturellen und eventuell Seit einiger Zeit verbietet die Bundespolizei Flüchtlingen aus
sportlichen Organisationen. Zaire - unter Strafandrohung für den Fall der Widerhandlung -
die Redaktion und die Verbreitung aller Schriften, die auf ir-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates gendeine Weise geeignet sein könnten, «den Staat Zaire, sei-
vom 6. September 1989 nen Präsidenten, seine Vertreter im Ausland oder irgendeine
Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989 andere Stelle der Regierung» zu beleidigen (publications of-
In seiner Anwort auf die Interpellation Ulrich vom 5. Oktober fensantes de tous genres). Ausserdem werden alle «diffamie-
1988 hat der Bundesrat angekündigt, er werde Richtlinien aus- renden Erklärungen und Kommentare» in den schweizeri-
arbeiten lassen, «welche das Verhalten des Bundes regeln, schen Medien verboten, die geeignet sein könnten, «die diplo-
wenn neben seinen Förderungsbeiträgen auch Sponsoring matischen Beziehungen zwischen der Schweizerischen Eid-
vorgesehen ist, insbesondere solches der Alkohol- und Ta- genossenschaft und Zaire zu kompromittieren». Schliesslich
bakbranche». Ausserdem wurden die Eidgenössischen Kom- wird jede Beteiligung an Organisationen, die zur Gewalt ge-
missionen für Alkohol- und für Tabakfragen beauftragt, «Vor- gen fremde Staaten aufrufen, verboten.
schläge zu unterbreiten, wie die Frage der Alkohol- und Ziga- Diese einschneidende Massnahme, mit der die Bundespolizei
rettenwerbung bei sportlichen und kulturellen Veranstaltun- eine menschenrechtsverachtende Diktatur gegen Kritik ab-
gen geregelt werden könnte». schirmt und die die politische Meinungsäusserungsfreiheit
Diese Aufgabe wird gegenwärtig von 'einer gemischten Ar- der Flüchtlinge aus einem einzelnen Land praktisch aufhebt
beitsgruppe behandelt, der Vertreter der beiden Eidgenössi- und - wenigstens mittelbar - auch die Meinungsfreiheit in den
schen Kommissionen für Alkohol- und für Tabakfragen sowie schweizerischen Medien einschränkt, gibt zu folgenden Fra-
des Bundesamtes für Kultur angehören. Auf der Basis eines gen Anlass:
Zwischenberichtes dieser Arbeitsgruppe kann der Bundesrat 1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die erwähnten Verbote
zu den vom Interpellanten aufgeworfenen Fragen wie folgt gegen elementare Grundsätze des freiheitlichen Rechtsstaa-
Stellung nehmen: tes und gegen die im 19. Jahrhundert begründete Asylpraxis
1. Es ist nicht auszuschliessen, dass inskünftig Kantone und verstossen und insbesondere auch als verfassungswidrig an-
Gemeinden bei ihrer Kulturförderungspraxis die geplanten zusehen sind, und zwar sowohl
Richtlinien des Bundes sinngemäss übernehmen oder ei- a. formell, weil es - trotz der Versuche der Bundespolizei, ihre
gene, ähnlich ausgerichtete Richtlinien ausarbeiten werden. Verbote rechtlich abzustützen! - an einer ausreichenden ge-
In diesem Sinne sind Auswirkungen möglich, gegenwärtig je- setzlichen Grundlage fehlt, die Bundespolizei also eigen-
doch noch nicht abzuschätzen. mächtig vorgegangen ist,
2. Bisher sind nur wenige Fälle eines Zusammentreffens von als auch
Leistungen des Bundes und Sponsoring bekannt. Auch wenn b. materiell, weil die politische Meinungsäusserungsfreiheit,
sich diese Art der Zusammenarbeit noch verstärken sollte, ist auf die sich grundsätzlich auch Ausländer berufen können,
kaum zu befürchten, dass solche Richtlinien zu einer eigent- krass unverhältnismässig eingeschränkt wird?
lichen Beeinträchtigung der kulturellen und sportlichen Tätig- 2. Steht der Schutz «der diplomatischen Beziehungen», um
keiten bzw. Veranstaltungen in unserem Lande führen wer- den es angeblich gehen soll, nicht für die Interessen der
den. schweizerischen Privatwirtschaft da, um die es sich letztlich
3. Es dürfte schwierig sein, repräsentative Vertreter von Orga- handelt?
nisationen zu bestimmen, die von den geplanten Richtlinien 3. Wie kann der Bundesrat den dringenden Verdacht entkräf-
direkt betroffen sind. Da, wie bereits erwähnt, die Auswirkun- ten, dass die erwähnten Verbote der Bundespolizei in einer en-
gen wahrscheinlich wesentlich geringer ausfallen werden, als gen Beziehung zu den Zusicherungen Zaires in bezug auf die
der Interpellant befürchtet, und zudem die Werbebranche in Sicherheit des inzwischen ausgeschafften Asylbewerbers Mu-
der Arbeitsgruppe bereits vertreten ist, drängt sich deren Er- sey zu sehen sind?
weiterung nicht auf. 4. Kann der Bundesrat schliesslich einen Zusammenhang
4. Der Bundesrat ist bereit, den Entwurf der vorgesehenen zwischen den erwähnten Verboten der Bundespolizei einer-
Richtlinien den interessierten Stellen zur Stellungnahme zu seits und der von Zaire bezahlten Entschädigung für die Natio-
unterbreiten. Die Erlassesstufe ist allerdings noch nicht festge- nalisierung schweizerischer Vermögen anderseits ausschlies-
legt und das weitere Vorgehen daher bis auf weiteres offen. sen?
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Texfe de l'interpellation du 29 février 1988
rates teilweise befriedigt. Depuis quelque temps, la police fédérale interdit aux réfugiés
du Zaïre - sous peine de condamnation en cas d'infraction -
de rédiger et de diffuser des écrits de nature à «dénigrer l'Etat
du Zaïre, son président, ses représentants à l'étranger ou quel-
que organe gouvernemental que ce soit» (publications offen-
santes de tous genres). En outre, les médias de notre pays se
voient interdire «toutes déclarations et tous commentaires de
caractère diffamatoire pouvant compromettre les relations di-
plomatiques entre la Confédération suisse et le Zaïre». Enfin,
toute participation à des organisations prêchant la violence
• contre des Etats étrangers est prohibée. Cette mesure radi-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Aliesch Bundesbeiträge und Sponsoring
Interpellation Aliesch Aide fédérale et parrainage
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.544
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 1746-1747
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