Revisions to Asylum Law Motion Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion proposing revisions to the asylum law, specifically to redefine "refugee" to exclude those with a "well-founded fear" of persecution and to eliminate provisions for second asylum and family reunification in certain extended family situations. The court's reasoning focused on the potential negative consequences of these changes: excluding those with a well-founded fear would violate international humanitarian law and create individuals with no country of refuge, while eliminating second asylum and extended family reunification would lead to unjust outcomes, potentially creating a new category of refugees in Europe and hindering humanitarian solutions. The court ultimately recommended rejecting the motion.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 5 Titre, Art. 3 Suisse, Art. 7 Land, Art. 6 chen, Art. 7 Absatz, Art. 6 Absatz; Revisions to Asylum Law Motion Rejected: The court's reasoning focused on the potential negative consequences of these changes: excluding those with a well-founded fear would violate international humanitarian law and create individuals with no country of refuge, while eliminating second asylum and extended family reunification would lead to unjust outcomes, potentially creating a new category of refugees in Europe and hindering humanitarian solutions. The court ultimately recommended rejecting the motion.
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KI-generiertThe motion proposed to strike out parts of Article 3 of the Asylum Law, which defines the term 'refugee'.
The motion proposed to strike out Article 5 of the Asylum Law, concerning second asylum.
The motion proposed to strike out Article 6, paragraph 1 of the Asylum Law, concerning admission to a third country.
The motion proposed to strike out Article 7, paragraph 2 of the Asylum Law, concerning family reunification.
Volltext
10. Juni 1991 1021 Motion Meier Fritz
Justiz- und Polizeidepartement M. 3
Département de justice et police Titre
Définition du terme «réfugié»
Bundesamt für Flüchtlinge AI.1
Office fédéral des réfugiés Sont des réfugiés les étrangers qui, dans leur pays d'origine
ou le pays de leur dernière résidence, sont exposés à de sé-
Genehmigt - Approuvé rieux préjudices ou craignent à juste titre de l'être en raison de
leur race, de leur religion, de leur nationalité, de leur apparte-
nance à un groupe social déterminé ou de leurs opinions poli-
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen tiques.
Le débat sur cet objet est interrompu Al. 2
Sont considérés notamment comme sérieux préjudices la
mise en danger de la vie, de l'intégrité corporelle ou de la li-
berté, de même que les mesures qui entraînent une pression
psychique insupportable.
#ST# 89.541
Art. 5
Titre
Motion Meier Fritz Second asile
Revision des Asylgesetzes Texte
Révision de la loi sur l'asile L'asile peut être accordé à un réfugié qui a été admis dans un
autre pays, s'il séjourne régulièrement et sans interruption en
Suisse depuis deux ans au moins.
Art. 6
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1989 Titre
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Aende- Admission dans un pays tiers
rung des Asylgesetzes zu unterbreiten, wonach die hervorge- AI.1
hobenen Artikel bzw. Abschnitte ersatzlos gestrichen werden. La demande d'asile présentée par un étranger se trouvant en
Art. 3 Suisse esten règle générale rejetée:
Titel a. Si, avant d'entrer en Suisse, il a séjourné quelque temps
Der Begriff «Flüchtling» dans un pays tiers où il peut retourner.
Abs.1
Flüchtlinge sind Ausländer, die in ihrem Heimatstaat oder im Art. 7
Land, wo sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Na- Titre
tionalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Regroupement familial
oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Al. 2
Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, Dans les mêmes conditions, l'asile peut aussi être accordé à un
solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. autre proche parent d'une personne vivant en Suisse, si des cir-
Abs. 2 constances particulières militent en faveur d'un regroupement
Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung familial en Suisse.
von Leib, Leben oder Freiheit sowie Massnahmen, die einen
unerträglichen psychischen Druck bewirken. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bei der parlamentarischen Beratung des Ausländergesetzes
Art. 5 wurde mir geraten, auf einen Nichteintretensantrag zu verzich-
Titel ten, da allfällige Unzulänglichkeiten eines bestimmten Geset-
Zweitasyl zes durch Motionen in diesem Rat jederzeit revidiert werden
Wortlaut könnten.
Einem Flüchtling, der in einem ändern Staat aufgenommen wor- Das Asylgesetz gibt mir nun Gelegenheit, durch eine Motion
den ist, kann Asyl gewährt werden, wenn er sich seit minde- die Revision verschiedener Artikel dieses Gesetzes zu bean-
stens zwei Jahren ordnungsgemäss und ununterbrochen in der tragen. Die Zeit des Interpellierens und Postulierens ist abge-
Schweiz auf hält. laufen, Interpretieren ist auch zwecklos. Darum meine konkre-
ten Anträge, folgende Artikel zu ändern bzw. ersatzlos zu strei-
Art. 6 chen.
Titel Artikel 3 des Asylgesetzes, der Begriff «Flüchtling». Ich zitiere
Aufnahme in einem Drittstaat Absatz 1 : «Flüchtlinge sind Ausländer, die in ihrem Heimat-
Abs.1 staat oder im Land, wo sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse,
Das Asylgesuch eines Ausländers, der sich in der Schweiz be- Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten so-
findet, wird in der Regel abgelehnt, zialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen
a. wenn er sich vor seiner Einreise in einem Drittstaat aufgehal- ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind ....» Die Fortsetzung
ten hat, in den er zurückkehren kann. beantrage ich zu streichen. Sie heisst: «.... oder begründete
Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.»
Art. 7 Absatz 2 von Artikel 3: «Als ernsthafte Nachteile gelten na-
Titel mentlich die Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit....»
Familienvereinigung Die Fortsetzung «.... sowie Massnahmen, die einen unerträgli-
Abs. 2 chen psychischen Druck bewirken», beantrage ich zu strei-
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch einem ande- chen.
ren nahen Angehörigen einer in der Schweiz lebenden Person Artikel 5, Zweitasyl: «Einem Flüchtling, der in einem ändern
Asyl gewährt werden, wenn besondere Umstände für eine Wie- Staat aufgenommen worden ist, kann Asyl gewährt werden,
dervereinigung in der Schweiz sprechen. wenn er sich seit mindestens zwei Jahren ordnungsgemäss
und ununterbrochen in der Schweiz aufhält.» Diesen Artikel
Texte de la motion du 22 juin 1989 beantrage ich ersatzlos zu streichen, da es sich herumgespro-
Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parlement une révi- chen hat, dass Zweitasylanten in der Schweiz besonders ge-
sion de la loi sur l'asile dans laquelle les articles et les extraits hegt und gepflegt werden.
d'articles suivants seront abrogés. Und nun Absatz 1 von Artikel 7, Familienvereinigung: «Ehe-
Motion Baggi 1022 N 10juin1991
galten von Flüchtlingen und ihren minderjährigen Kindern nen Artikel 6 Absatz 1 Asylgesetz zur Anwendung kommt, zu
wird Asyl gewährt, wenn die Familie durch die Flucht getrennt unbilligen Lösungen. Er würde nämlich bedeuten, dass
wurde und sich in der Schweiz vereinigen will....» Dieser Ab- Flüchtlinge ungeachtet erlittener Verfolgungen in der Schweiz
satz ist in Ordnung. kein Asyl mehr finden könnten. Da auch die Voraussetzung
Hingegen ist der folgende Absatz 2 ersatzlos zu streichen. Es der Anwendung dieses Artikels - die effektive Rückkehrmög-
heisst dort: «Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch lichkeit in den Drittstaat-wegfällt, würde durch die schweizeri-
einem anderen nahen Angehörigen einer in der Schweiz le- sche Gesetzgebung in Europa eine neue Ursache für die Er-
benden Person Asyl gewährt werden, wenn besondere Um- zeugung von Flüchtlingen, die in keinem Asylland Schutz und
stände für eine Wiedervereinigung in der Schweiz sprechen.» Zuflucht finden können, gesetzt. Der Bundesrat ist angesichts
Da nach diesem Absatz nahen Angehörigen einer in der dieser Umstände überzeugt, dass das Problem der innereuro-
Schweiz lebenden Person Asyl gewährt werden kann, wird päischen unkontrollierten Wanderungsbewegung von Asylsu-
sich die Zahl der Asylanten bald verdreifachen, eine Entwick- chenden nicht über die Aenderung von Artikel 6 Asylgesetz
lung, die bei den Ungarn und Tschechen heute noch anhält. führt, sondern nur über die Ratifikation eines Abkommens
Beinahe täglich treffen noch motorisierte Flüchtlinge aus die- über die Zuständigkeit zur materiellen Behandlung von Asyl-
sen Ländern bei den Verwandten in der Schweiz ein. Aller- gesuchen, dem sogenannten Erstasylabkommen.
dings werden dann aus den sogenannten Verwandten bald Schliesslich bringt auch die vorgeschlagene Streichung von
gewöhnliche Asylanten, die neben einem kaum zu bewälti- Artikel 7 Absatz 2 Asylgesetz keine Entlastung, sondern ver-
genden Verwaltungsaufwand noch eine zusätzliche Bela- hindert lediglich in den wenigen Fällen, in denen er zur Anwen-
stung der Bundeskasse zur Folge haben. dung gelangt, humanitäre Lösungen. Die Asylgewährung an
Entgegen den bundesrätlichen Beteuerungen hat die Mehr- nahe Angehörige eines in der Schweiz lebenden anerkannten
heit des Schweizervolkes kein Verständnis mehr für die ge- Flüchtlings unterliegt strengen Anforderungen. Sie setzt unter
genwärtige Flüchtlingspolitik. Der Zusammenbruch der Spen- anderem voraus, dass beide Teile schon vor der Flucht des
defreudigkeit ist ein Beweis dafür. Mit meinen Anträgen will ich hier wohnhaften Flüchtlings eine enge Wohn- und Lebensge-
dem Missbrauch des Asylgesetzes einen Riegel schieben, da- meinschaft gebildet haben, die durch die Flucht aufgebro-
mit jener beschränkten Zahl von Flüchtlingen, für die unser chen wurde. Wird dadurch die Existenz der Familie gefährdet
Land wirklich zur rettenden Insel werden könnte, jederzeit Asyl und kann sie nur durch Wiedervereinigung und Fortsetzung in
gewährt werden kann. der Schweiz gerettet werden, so findet Artikel 7 Absatz 2 Asyl-
gesetz Anwendung. Die in der Begründung zur Motion er-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates wähnten Fälle der Einwanderung von Angehörigen fallen da-
vom 18. September 1989 gegen in aller Regel nicht unter diese Bestimmung. Hier wird
Rapport écrit du Conseil fédéral ein normales Asylverfahren durchgeführt mit einer Prüfung un-
du 18 septembre 1989 ter den Bestimmungen des Artikels 3 Asylgesetz.
Die mit Asylgesuchen befassten Behörden des Bundes und
der Kantone hatten sich in den vergangenen Jahren zuneh- Schrittliche Erklärung des Bundesrates
mend auch mit dem Phänomen einer kontinentsüberschrei- Déclaration écrite du Conseil fédéral
tenden Migration zu befassen. Die Vielzahl der dadurch her- Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
vorgerufenen Asylgesuche, denen letztlich nicht eine Verfol-
gungssituation im Heimatland zugrunde liegt, überlastet das Abstimmung - Vote
Asylverfahren und führt oft zu einer untragbar langen Verfah- Für Ueberweisung der Motion Minderheit
rensdauer. Dieser Zustand muss korrigiert werden, da nur so Dagegen offensichtliche Mehrheit
das auch vom Motionär anerkannte Prinzip der Asyl- und
Schutzgewährung für Flüchtlinge und unmittelbar Bedrohte
auf lange Sicht aufrechterhalten werden kann. #ST# 89.645
Dieses Ziel kann nun aber mit den vom Motionär verlangten
Aenderungen des Aylgesetzes nicht erreicht werden. Dies Motion Baggi
wurde schon in der Beratung zur Revision des Asylgesetzes
im Jahre 1986 deutlich, in der gegenüber dem Vorstoss gleich- Bundeshilfe an die Kantone
lautende Anträge zu Artikeln 3 und 5 Asylgesetz im Nationalrat für Asylbewerber
mit offensichtlichem Mehr abgelehnt wurden (vgl. im übrigen Mozione Baggi
82.410 Motion Meier Fritz vom 15. Juni 1982; 83.943 Motion Aiuto federale ai cantoni
Meier-Zürich vom 14. Dezember 1983). In der Tat bewirken die in materia di richiedenti l'asilo
Streichungsanträge weder eine Verminderung der Geschäfts-
last noch eine Vereinfachung in der Beurteilung der Asylgesu- Motion Baggi
che. Demandeurs d'asile.
Die vorgeschlagene Aenderung des Artikels 3 Asylgesetz hat Aide fédérale aux cantons
nicht nur keine Auswirkung auf die Zahl der eingereichten Ge-
suche, sondern sie entbindet die Entscheidungsbehörden
auch nicht von der einzelfallmässigen Ueberprüfung unter
den Gesichtspunkten des Grundsatzes der Nichtrückschie-
bung und den Prinzipien des humanitären Völkerrechtes. Im Wortlaut der Motion vom 3. Oktober 1989
übrigen würde die Realisierung der Aenderung des Artikels 3 Die Situation an der Tessiner Grenze gibt auch wegen der zu-
Asylgesetz dem Asylbewerber eine Beweispflicht auferlegen, nehmenden Zahl von Asylbewerbern mehr und mehr zu Be-
die er in den meisten Fällen nicht leisten kann. sorgnis Anlass. Die kantonalen Behörden sind immer weniger
Die ersatzlose Streichung des Artikels 5 Asylgesetz bringt in der Lage, sie unter Kontrolle zu halten.
keine Verbesserung der heutigen Situation. Nur sehr wenige Der Bundesrat wird eingeladen:
Flüchtlinge können sich auf diese Vorschrift berufen, die nur 1. die folgenden mehr als nur gerechtfertigten Forderungen
zur Asylgewährung führt, wenn dem von einem Drittstaat aner- der Tessiner Regierung zu erfüllen:
kannten Flüchtling eine fremdenpolizeiliche Anwesenheitsbe- a. Erhöhung der Zahl der Grenzwächter;
willigung erteilt wurde. Im übrigen hat sich die Schweiz mit der b. finanzielle Unterstützung des Kantons Tessin, damit dieser
für unser Land in Kraft getretenen Europäischen Vereinbarung zusätzliche Polizeibeamte und Polizeihilfskräfte für die Grenz-
über den Uebergang der Verantwortung für Flüchtlinge auch kontrolle einsetzen kann;
völkerrechtlich zur Gewährung von Zweitasyl verpflichtet. 2. den im Tessin tätigen Bundesbeamten, die mit ausserge-
Der Vorschlag der generellen Asylverweigerung in Fällen, in wöhnlichen Situationen konfrontiert sind, die besonders hei-
denen sich der Gesuchsteller vor seiner Einreise in einem kle menschliche Probleme stellen, eine besondere Anerken-
Drittstaat aufgehalten hat, führt in den wenigen Fällen, in de- nung zuzusprechen;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Meier Fritz Revision des Asylgesetzes
Motion Meier Fritz Révision de la loi sur l'asile
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1991
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.541
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 10.06.1991 - 14:30
Date
Data
Seite 1021-1022
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Pagina
Ref. No 20 019 968
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