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89.528 • VB CH 89.528 KI-generiert

Pension Fund Homeownership Policy Review

Geschäftsnummer 89.528
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case involves a motion to allow individuals to use up to half of their occupational pension funds for homeownership, with a proposed relaxation of pledge restrictions. The court reasoned that this would promote broader property ownership and potentially ease pressure on the real estate market. While acknowledging potential insurance technical questions regarding the solidarity-based financing system of pension funds, the court ultimately agreed to further investigate the matter, transforming the motion into a postulate to allow for thorough examination of the insurance technical implications.

Legislator-Regeste

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Art. 331 Buch, Art. 37 BVG, Art. 37 Absatz, Art. 18 eine, Art. 331 Buchstabe c OR; Pension Fund Homeownership Policy Review: The court reasoned that this would promote broader property ownership and potentially ease pressure on the real estate market. While acknowledging potential insurance technical questions regarding the solidarity-based financing system of pension funds, the court ultimately agreed to further investigate the matter, transforming the motion into a postulate to allow for thorough examination of the insurance technical implications.

Schlagwörter

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Revision halbe Rente Eigentumsordnung Pensionsfonds Finanzierungspolitik Versicherungspolice
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 331 Buchstabe c OR

Cited in the motion as the basis for the prohibition of pledging pension assets, which the motion seeks to relax.

Art. 37 BVG

Cited as an analogy for the limit of half the vested benefit to be used for home ownership.

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Volltext

4. Oktober 1989 559 Motion Küchler. Förderung von Wohneigentum

Verfahren zu erledigen. Ich wäre dafür, dass man wenigstens Nachdem Sie in der vorhergehenden Abstimmung auf Ihrem das Volk entscheiden liesse. Standpunkt beharrt haben, verlangt es nun das Prinzip der Ei- Angesichts der zeitlichen Dringlichkeit und der Mehrheitsvernigung zwischen den beiden Räten innert dieser nützlichen hältnisse müssen wir dem Antrag von Herrn Cavelty zustim- Frist, dass Sie in diesem Punkt dem Nationalrat zustimmen, men, das heisst dem National rat folgen, wenn wir den Bundesder übrigens einstimmig, ohne jeglichen Gegenantrag, bei beschluss C halten wollen. diesen 30 Prozent geblieben ist. Gegenüber jenen, die Bedenken wegen kontraproduktiven Ruesch: Die Logik von Herrn Schmid kann man umkehren. Wirkungen haben, muss ich noch einmal darauf hinweisen, Wenn Sie Angst haben, der Beschluss sterbe, kann er auch dass wir im entscheidenden Artikel genug Ausnahmemöglichsterben, wenn er zu stark ist. Und wenn Sie 35 Prozent wählen, keiten haben. Jede Kasse und jeder Lebensversicherer, die werden Sie unter Umständen ein paar Stimmen mehr erhalweiter Wohnungen produzieren wollen, haben diese Möglichten, um das qualifizierte Mehr zu erreichen. Sie müssen ja für keit aufgrund der Ausnahmemöglichkeiten, die wir gezielt gedie Dringlichkeit im Nationalrat 101 Stimmen haben - und schaffen haben. diese sind noch nicht beieinanderund bei uns 24. Wenn Sie Die Frage von Herrn Ständerat Ducret kann ich noch einmal in auf 35 Prozent einschwenken, ermöglichen Sie auch ein Eindem Sinn beantworten, dass wir bei der Bewertung nach dem schwenken gewisser Gegner. Auch Ihr Vorschlag könnte destatsächlichen Wert ganz bewusst an die Regelungen bei der halb ganz anders ausgelegt werden, als Sie es tun. direkten Bundessteuer anknüpfen und an die Regelungen, Herrn Cavelty mit seinem immerwährenden Credo zu den Hywie sie schon heute für die Lebensversicherer praktiziert werpotheken der Versicherungen möchte ich sagen: Schauen Sie den. Das heisst, dass der tatsächliche Wert nach einer heute die Bilanzen an! Grössere Versicherungsgesellschaften haschon gehandhabten Formel bemessen wird: zweimal der Erben zum Teil heute schon mehr Hypotheken als Grundbesitz. tragswert, einmal der Verkehrswert, geteilt durch drei abzüg- Man bringe doch nicht immer diese alte Schallplatte wieder! lich zehn Prozent. Das ist die Formel, die heute schon allge-- Ich stimme 35 Prozent zu. mein praktiziert wird und die wir in der Ausführungsverordnung noch festschreiben werden. M. Ducret: Dès le début j'ai dit que l'arrêté C me paraissait en Aus all diesen Gründen bitte ich Sie dringend - denn heute totale contradiction avec les besoins de logements connus werden Sie eine weitere Runde nicht mehr realisieren können, dans de nombreuses régions de notre pays. On fait fausse und morgen sollten unbedingt die Abstimmungen über die route avec l'arrêté C et en vote final je le refuserai. Dringlichkeitserklärung stattfinden -, in diesem Punkte dem Ceci ne m'empêche nullement de vous proposer de maintenir Nationalrat zuzustimmen. le 35 pour cent. On s'accroche à ce 35 pour cent en oubliant complètement que dans de précédents articles on parle de la Abstimmung - Vote réévaluation des immeubles en portefeuille dans différentes sociétés, qu'elles soient d'assurances, de retraite ou de fonds Für den Antrag der Kommission 17 Stimmen de placement. Si l'on se met à réévaluer les immeubles qui Für den Antrag Cavelty 22 Stimmen sont dans ces portefeuilles, le 35 pour cent sera immédiatement atteint, et même cette limite sera insuffisante. Il ne faut An den Nationalrat-Au Conseil national pas oublier ces deux paramètres inscrits: d'une part augmenter la valeur des immeubles en les estimant on ne sait pas encore très bien comment - on nous promet de nous le dire après le vote, ce qui est curieux, on devrait nous le dire avant afin de savoir ce que nous votons - on va prendre la valeur de #ST# 89.528 rendement et on prend la valeur réelle. Qu'est-ce que la valeur réelle? Si on peut me l'expliquer dans cette salle, j'en serais Motion Küchler très satisfait. Est-ce la valeur vénale du marché? Le terme «va- Förderung von Wohneigentum mit leur réelle» ne recouvre rien. Car la valeur réelle, lorsqu'il s'agit Mitteln der zweiten Säule d'un marché ouvert, d'une sorte de vente aux enchères, ça peut être le prix le plus cher offert par l'acheteur, mais aussi le Accès à la propriété locative prix le plus bas. Dans ce domaine on nage en plein doute. A et fonds de la prévoyance mon avis le 35 pour cent est un minimum et déjà de nombreuprofessionnelle ses caisses ne pourront plus acheter. Je ne vous cache pas mon inquiétude. A Genève, actuellement, grâce à des lois sociales extrêmement avancées en matière de logement, nous avons en construction plusieurs centaines de logements qui étaient promis à Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1989 la vente à des caisses de pension. Je crains que ces loge- Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Neuordnung ments ne puissent plus leur être vendus, d'une part, si l'on der BVG-Freizügigkeit eine Lockerung des in Artikel 331 Buchréévalue leurs biens immobiliers et, d'autre part, si l'on reste stabe e OR verankerten Verpfändungsverbotes für Vorsorgeen-dessous de la barre de 30 pour cent. mittel vorzusehen. Darüber hinaus ist eine Regelung vorzu- C'est la raison pour laquelle, tout en vous disant que je ne voteschlagen, wonach die obligatorisch, vorund ausserobligatorai pas l'arrêté C, mais au minimum - qui veut le plus veut le risch angesparten Mittel der beruflichen Vorsorge von den Vermoins - inscrivons 35 pour cent. sicherten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bis zur Hälfte des jeweiligen Freizügigkeitsguthabens in An- Bundesrat Koller: Ich bitte Sie, sich Ihrer Verantwortung bespruch genommen werden können. wusst zu sein. Denn der Faktor Zeit beginnt nun wirklich eine grosse Rolle zu spielen. Wenn wir diese Beschlüsse dringlich Texfe de la motion du 21 juin 1989 erklären und das im vorgeschriebenen Verfahren tun wollen, Le Conseil fédéral est prié, dans le cadre du nouveau règlemüssen morgen die Abstimmungen über die Dringlichkeitsment du libre passage au titre de la loi sur la prévoyance proklausel stattfinden. Sonst wird eine rechtzeitige Veröffentlifessionnelle, d'assouplir l'interdiction de mettre en gage les chung und Inkraftsetzung unmittelbar nach der Session gar fonds de prévoyance qui est prescrite à l'article 331, lettre c, du nicht mehr möglich sein. Wenn Sie diese Beschlüsse ohne die Code des obligations. Il est invité en outre à proposer une dis- Dringlichkeit annehmen, sind wir uns alle im klaren, dass vor alposition par laquelle les ressources économisées au titre de la lem die psychologische Wirkung dieser Bundesbeschlüsse toprévoyance obligatoire, préobligatoire et hors régime obligatal im Eimer wäre, und dazu wäre während drei Monaten - bis toire puissent être utilisées par l'assuré, jusqu'à concurrence diese Beschlüsse in Kraft treten würden-Umgehungsgeschäfde la moitié de l'avoir de libre passage, pour l'acquisition de la ten Tür und Tor geöffnet. Dessen müssen wir uns bewusst sein. propriété de son logement à usage personnel. 19-S Motion Küchler. Accès à la propriété locative 560 4 octobre 1989

Mitunterzeichner-Cosignataires: Bühler, Cottier, Danioth, Despruchsberechtigte Hinterlassene entsteht kein Anspruch. lalay, Dobler, Hänsenberger, Hefti, Huber, Hunziker, Iten, Jel- Dieses Restrisiko ist jedoch klein. Notfalls lässt es sich sogar mini, Kündig, Lauber, Masoni, Meier Hans, Reichmuth, Roth, versichern. Ruesch, Schmid, Seiler, Simmen, Uhlmann, Zimmerli, Zum- Die Inanspruchnahme der Gelder soll jedoch nur bis zur halbühl (24) ben Höhe des Freizügigkeitsguthabens gehen, analog der Bestimmung von Artikel 37 BVG. Küchler: Das eben ein weiteres Mal durchberatene boden- Aus diesen Ausführungen ersehen Sie, dass der Vorstoss so rechtliche Sofortprogramm richtet sich vorab gegen die Boangelegt ist, dass ihm rasch Rechnung getragen werden denspekulation. kann. Es braucht nicht die auf Mitte der neunziger Jahre vorge- Parlament und Bundesrat sind sich denn auch bewusst, dass sehene BV-Revision abgewartet zu werden. Eine Realisierung damit das sogenannte Bodenproblem noch keineswegs geist sofort möglich, spätestens zusammen mit der Neuordnung löst ist. Ein umfassendes Bodenreformprogramm darf nicht der Freizügigkeit. Ein rasches Vorgehen ist auch deshalb bloss auf die Wiederherstellung eines funktionierenden Bomöglich, weil der Vorstoss die Grundpfeiler des BVG nicht in denmarktes abzielen, sondern muss vor allem auch die Si- Frage stellt. Die Revision könnte sich also darauf beschräncherstellung des offenen Zuganges zum Boden für alle, d. h. ken, eine Ergänzung der Artikel 331 Buchstaben a - c OR voreine möglichst breite Eigentumsstreuung gewährleisten. Auf zunehmen, d. h. auf die Verankerung des Rechts des Arbeitdieses zweite Grundanliegen hin zielt meine Motion, mit der nehmers auf Inanspruchnahme des Freizügigkeitsguthabens kurzfristig - gleichsam als flankierende Massnahme zum eben in den skizzierten Formen und auf eine Lockerung des Ververabschiedeten Bundesbeschluss C - namhafte Gelder der pfändungsverbotes von Artikel 331 Buchstabe c. institutionellen Anleger zur Förderung einer breiten Eigen- Trotz der grundsätzlichen Beibehaltung der BVG-Konzeption tumsstreuung aktiviert werden können, wodurch der Druck ist quantitativ die praktische Wirkung enorm. Von den etwa 167 •dieser institutionellen Anleger auf den Bodenmarkt etwas ab- Milliarden Franken Anlagevermögen der zweiten Säule dürfte gefangen werden kann. Uebrigens eine identische Zielrichnach der Neuregelung der Freizügigkeit ein erheblicher Teil tung, wie sie die Motion Schmid vom 15. Dezember 1988 Ziffer sogenanntes Freizügigkeitsguthaben darstellen. Der Zugriff 3a bezüglich der Bekämpfung der Bodenspekulation und der auf die Hälfte dieses Freizügigkeitsguthabens gibt den Versi- Baulandhortung anvisierte. cherten Dutzende von Milliarden frei in der Form von Eigenka- Dieses anvisierte Ziel soll dadurch erreicht werden, dass im pital, Hypothekardarlehen oder Pfandsicherheiten, und das Rahmen der Neuordnung der BVG-Freizügigkeit eine Lockeohne nennenswerte Beeinträchtigung der Vorsorgeträger. rung des in Artikel 331 Buchstabe c des Obligationenrechtes Gleichzeitig lässt sich - wie eingangs ausgeführt - als erverankerten Verpfändungsverbotes für Vorsorgemittel vorzuwünschte Nebenwirkung im Sinne des Bundesbeschlusses C sehen ist. Darüber hinaus ist eine Regelung vorzuschlagen, der Druck der institutionellen Anleger auf den Bodenmarkt etwonach die obligatorisch, die vorund die ausserobligatorisch was abfangen, und es kann die staatspolitisch dringend erangesparten Mittel der beruflichen Vorsorge von den Versiwünschte breite Eigentumsstreuung effizient gefördert wercherten für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum den. bis zur Hälfte des jeweiligen Freizügigkeitsguthabens in An- In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zur Motion. spruch genommen werden können. In Anbetracht der stark gestiegenen Bodenpreise und Bauko- Bundesrat Koller: Das Anliegen von Herrn Ständerat Küchler, sten wird es nämlich für den Durchschnittsbürger immer die Mittel der zweiten und dritten Säule vermehrt für den Erschwieriger, Wohneigentum zu erwerben, zumal das ihm im werb von selbstgenutztem Wohneigentum einsetzen zu kön- Rahmen der beruflichen Vorsorge auferlegte Zwangssparen nen, ist zweifellos legitim und liegt auch ganz auf der Linie des einen Grossteil seiner Sparkraft auffrisst. Es ist deshalb unter Bundesrates. den gegebenen Umständen naheliegend, ihm die Inan- Bei der dritten Säule hat der Bundesrat sofort gehandelt, inspruchnahme der in der zweiten Säule angesparten Mittel zu dem wir am 18. September dieses Jahres durch eine Aendegestatten, da der Erwerb von Wohneigentum ohnehin zu den rung der entsprechenden Verordnung die Realisierung der sinnvollsten und wirksamsten Formen der Altersvorsorge zu Guthaben der dritten Säule für den Erwerb von selbstgenutzzählen ist. tem Wohneigentum ermöglicht haben. Das im BVG vorgesehene Instrument der Verpfändung hat Nicht ganz so einfach ist die Frage in bezug auf die zweite sich bis heute leider als unzulänglich erwiesen. Ausserdem Säule. Die eidgenössische Kommission für die berufliche Vormachen die obligatorisch angesparten Mittel einstweilen nur sorge schlägt dem Bundesrat vor, Artikel 331 c Absatz 2 OR so einen Bruchteil der gesamthaft vorhandenen Kapitalien der zu ändern, dass die Verpfändung der künftigen Leistungen zweiten Säule aus. Deshalb sind meines Erachtens auch die nicht nur im obligatorischen, sondern auch im nichtobligatorivorund ausserobligatorisch angesparten Mittel einzubezieschen Bereich der beruflichen Vorsorge möglich wird. Zudem hen. Die Vorsorgeersparnisse aus der Zeit vor 1985 dürfen von soll die Verpfändung nicht nur bezüglich der Alters-, sondern der Wohnbauförderung nicht ausgeschlossen bleiben. auch hinsichtlich der Todesfallund Invaliditätsleistungen zu- Die wirkungsvollste Förderung könnte zweifelsohne durch lässig werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage wird der Barauszahlung der angesparten Gelder erreicht werden, wo- Bundesrat den eidgenössischen Räten zusammen mit derjebei eventuell im Grundbuch anzumerken wäre, dass Gelder nigen betreffend die Aenderung der Freizügigkeitsregelung der beruflichen Vorsorge beansprucht wurden. Damit kann noch vor der Revision des BVG unterbreiten. eine Zweckentfremdung verunmöglicht werden. Im übrigen darf ich daran erinnern, dass der direkte Einsatz Um Liquiditätsschwierigkeiten und die bei Barauszahlung aufvon Vorsorgegeldern der zweiten Säule für die Finanzierung tretenden administrativen Erschwerungen zu vermeiden, von selbstgenutztem Wohneigentum schon heute - in einem sollte der Vorsorgeeinrichtung aber auch gestattet werden, anleider sehr beschränkten Masse - insofern möglich ist, als Sie stelle der Barauszahlung ein gewöhnliches Hypothekardarlegemäss Artikel 37 Absatz 4 BVG im Rahmen des Obligatorihen zu gewähren oder - als dritte Form - die Verpfändung vorums der beruflichen Vorsorge einen gesetzlichen Anspruch zunehmen, die heute gemäss Artikel 331 Buchstabe c Obligahaben, von Ihrer Vorsorgeeinrichtung statt einer Rente ein Kationenrecht leider untersagt ist. pital zu verlangen, wenn Sie dieses Geld für den Erwerb von Für den Fall der Verpfändung ist unter allen Umständen dafür Wohneigentum oder für die Amortisation von bestehenden zu sorgen, dass es sich um ein echtes Pfand handelt, d. h. Hypothekardarlehen verwenden. Dieser Regelung -das muss dass es im Falle der Zahlungsunfähigkeit sofort verwertet werich dem Motionär zugeben - kommt heute allerdings nur eine den kann. sehr geringe praktische Bedeutung zu. Einmal ist im Rahmen Der Umstand, dass es sich hier um einen bloss anwartschaftdes BVG-Obligatoriums dem Versicherten erst wenig Kapital lichen Anspruch handelt, steht dieser sofortigen Verwertung gutgeschrieben, und zudem hat diese Lösung nach geltenmeines Erachtens nicht entgegen, sind doch heute schon dem Recht die Schwäche, dass die Kapitalauszahlung erst im auch andere Fälle von Barauszahlung zugelassen. Zeitpunkt der Pensionierung als Alternative zur Rente zulässig Einzig im Todesfall - das muss ich zugestehen - ohne anist. Es besteht aber vor allem bei jüngeren Versicherten ein Be- 4. Oktober 1989 561 Steuerharmonisierung. Bundesgesetze

dürfnis, Mittel aus der zweiten Säule für selbstgenutztes Wohn- 2. Es wird verlangt, dass für Versicherte eine Regelung getrofeigentum realisieren zu können. fen wird, damit sie Wohneigentum erwerben können. Es ist Eine weitere Variante der Wohneigentumsförderung wird richtig, dass man das postuliert. Die Beschränkung wird festheute schon praktiziert, indem die Vorsorgeeinrichtungen ihgelegt mit «bis zur Hälfte des jeweiligen Freizügigkeitsgutharen Versicherten zu relativ günstigen Bedingungen Hypothebens». Schon der Bundesrat hat darauf hingewiesen, dass bekardarlehen gewähren. Gemäss den Ende dieses Jahres zu sonders junge Menschen entsprechende Wünsche haben publizierenden Details der Pensionskassenstatistik haben die und dass wir im Grunde genommen für sie gerade nicht eine Vorsorgeeinrichtungen im Jahre 1987 über 13 Milliarden Franabsolute Grenze von «bis zur Hälfte» festlegen können. Wir ken Hypothekardarlehen ausstehen. Dieser Betrag dürfte sich könnten meines Erachtens für junge Leute ruhig über die in der Zwischenzeit noch erhöht haben. Der Bundesrat und Hälfte hinausgehen und vielleicht bei den älteren Arbeitneh- Sie möchten ja mit diesen Sofortmassnahmen im Bodenrecht mern, also denjenigen nach 40, sukzessive auf die Hälfte zuindirekt einen weiteren Anreiz ausüben, damit die Pensionsrückgehen. kassen und Lebensversicherer noch vermehrt Hypothekardar- 3. Im Postulat wird überhaupt nicht erwähnt, was mit jenem lehen für ihre Versicherten gewähren. Dabei ist allerdings zu Geld geschieht, das frei wird, wenn z. B. der Arbeitnehmer die beachten, dass die Forderung, zinsgünstige Hypotheken zu Wohnung oder das Haus verkauft. Es ist sehr wichtig ist, dass gewähren, mit der gesetzlichen Verpflichtung der Pensionsder Rücklauf so geregelt ist, dass dieses Geld wieder in die kassen konkurrenziert, ihre Anlagen zu marktüblichen Erträ- Pensionskasse zurückfliesst, dass das nicht nur gewährleigen anzulegen. stet, sondern zwingend ist. Die Herausgabe eines Teils der Freizügigkeitsleistungen für Diese drei Bemerkungen wollte ich noch machen. Ich stimme die Verwendung im Wohneigentum der Versicherten, die wir dem Postulat zu. » grundsätzlich - wie der Motionär - begrüssen, stellt versicherungstechnisch noch einige heikle Fragen, weil damit das auf Kündig: Ich muss nur auf einen Irrtum hinweisen. Im BVG Solidarität aufgebaute Finanzierungssystem der Pensionsheisst es nirgends, dass nur die Hälfte der Altersguthaben für kassen beeinträchtigt werden kann. Auch die Verpfändung Wohneigentum eingesetzt werden dürfe, sondern es heisst nicht nur künftiger Leistungen, sondern des bereits vorhandeausdrücklich, dass das gesamte Altersguthaben bis zum 50. nen Vorsorgekapitals kann - wenigstens theoretisch - diese Altersjahr, im Maximum jedoch die Hälfte des Altersguthabens Schwierigkeiten bereiten. Die zuständigen Organe sind daher bei Eintritt des Rentenalters für Wohneigentum verpfändet zurzeit mit der Abklärung dieser versicherungstechnischen werden darf. Die Förderung der Jungen in diesem Bereich ist Fragen beschäftigt. im Gesetz also vorgesehen. Bedauerlich ist nur, dass in der Nachdem der Bundesrat die Stossrichtung Ihrer Motion voll Zwischenzeit noch nie passiert ist, was man damals ausdrückakzeptiert, aber in bezug auf die konkrete Ausgestaltung noch lich verlangt hat. freie Hand behalten möchte, möchte ich Sie bitten - damit wir Auch die Forderung von Frau Weber, dass wieder freiwerdendiese versicherungstechnischen Abklärungen wirklich ohne des Kapital in die Versicherung respektive in die Pensions- Präjudiz vornehmen können -, die Motion in ein Postulat umkasse zurückfliessen müsse, ist 1982 klar zum Ausdruck gezuwandeln. kommen.

Küchler: Ich habe mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat dass der Bundesrat grundsätzlich die Stossrichtung akzeptiert, dass er bereit ist, eine Lockerung des Verpfändungsverbotes zu Artikel 331 e OR noch vor der BV-Revision zu behandeln. Ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass man gemäss Vorschlag der eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge anscheinend bereit ist, auch die Verpfändungsmöglichkeit auf den nichtobligatorischen Teil auszudehnen, ferner #ST# 83.043 die Verpfändbarkeit auch für die Todesfallund Invaliditätsleistungen vorzusehen. Ich bedaure aber, dass der Ausbau zum Steuerharmonisierung. echten Pfand, das heisst der sofortige Zugriff des Grundpfand- Bundesgesetze gläubigers bei Velusten auf der Liegenschaft, als noch nicht Harmonisation fiscale. Lois entscheidungsreil bezeichnet wird. Ich meine, den angeführten Bedenken könnte durch Statuierung einer Versicherungs- Siehe Jahrgang 1988, Seite 809 - Voir année 1988, page 809 pflicht ohne weite pes Rechnung getragen werden. Für Verhei- Beschluss des Natipnalrates vom 7. Juni 1989 ratete wären die Prämien ohnehin sehr niedrig. Décision du Conseil national du 7 juin 1989 Aber aufgrund d<îr Tatsache, dass dem Rat eine entsprechende Vorlage ;:usammen mit der Neuordnung der BVG- Freizügigkeitsregolung noch vor der umfassenden BVG-Revision unterbreitet werden soll, kann ich mich mit der Umwandlung in ein Postulc.t einverstanden erklären. Differenzen - Divergences

Frau Weber: Ich Möchte zuerst danken, dass dieses Postulat Le président: La commission vous propose d'examiner überhaupt eingereicht wurde, und ich möchte dem Bundesrat d'abord, en ce qui concerne l'arrêté A, les articles 18 et 18a et danken, dass er bsreit ist, das Ganze im Rahmen der kompleensuite, à l'arrêté B, les articles 51 et suivants. xen Materie der Freizügigkeit zu behandeln. Ich habe drei kleine Ergänzungen zu diesem Postulat: A. Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten 1. Es wird im erste n Satz ganz allgemein von einer Lockerung Steuern der Kantone und Gemeinden des Verpfändung;iverbotes gesprochen, ich möchte diese all- Loi fédérale sur l'harmonisation des impôts directs des gemeine Bezeichnung ein bisschen einschränken. Wir haben cantons et des communes es erst gerade fertiggebracht, bezüglich der Löhne ein Pfändungsverbot zu ei lassen. Wenn wir nun bei der zweiten Säule Art. 18 eine allgemeine Lockerung des Pfändungsverbotes erlauben, Antrag der Kommission laufen wir Gefahr in dasselbe Problem hineinzuschliddern, Mehrheit wie es früher bei Jen Löhnen bestand. Die Lockerung sollte Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates auf jeden Fall geschehen, aber nicht uneingeschränkt; es Minderheit sollte klar umschr eben werden, zu welchem Zweck gelockert (Küchler, Hefti, Kündig, Meier Hans, Reichmuth, Zumbühl) wird. Festhalten Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Küchler Förderung von Wohneigentum mit Mitteln der zweiten Säule

Motion Küchler Accès à la propriété locative et fonds de la prévoyance professionnelle

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Jahr 1989 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 10 Séance Seduta

Geschäftsnummer 89.528 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1989 - 08:15 Date Data

Seite 559-561 Page Pagina

Ref. No 20 017 979

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