Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-512 KI-generiert

Controlled Heroin Distribution Debate

Geschäftsnummer VPB 89-512
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The National Council debated a motion to allow the controlled distribution of heroin to addicts who are unwilling or unable to undergo therapy, aiming to reduce crime and the spread of AIDS. The Federal Council acknowledged the severity of the drug problem and the rationale behind the motion, particularly concerning the reduction of procurement crime and the spread of HIV. However, citing the need for thorough clarification of technical feasibility and legal constraints, and to avoid pre-empting policy decisions, the Federal Council proposed converting the motion into a postulate, allowing for further examination.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 37 BVG, Art. 40 BVG, Art. 185 al. 3 BVG; Controlled Heroin Distribution Debate: The Federal Council acknowledged the severity of the drug problem and the rationale behind the motion, particularly concerning the reduction of procurement crime and the spread of HIV. However, citing the need for thorough clarification of technical feasibility and legal constraints, and to avoid pre-empting policy decisions, the Federal Council proposed converting the motion into a postulate, allowing for further examination.

Schlagwörter

KI-generiert
qualifizierter Heroinhandel Betäubungsmittelkonsum Beschränkungen unterliegende Stoffe Zwangsmedikation unrechtmässiger Betäubungsmittelbesitz stationäre Suchtbehandlung
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 185 al. 3 BVG

The Federal Council proposes to convert the motion into a postulate, indicating that the motion asks for measures that presuppose a certain policy in this area, and its adoption would restrict the Federal Council's room for manoeuvre in defining the future policy, which requires further clarification of technical feasibility and legal limits. The Federal Council is willing to examine the motion's concerns within the general revision of drug policy, but emphasizes the need for in-depth clarification of the problems of technical feasibility and the limits of national and international law. As a result, the Federal Council requests to transform the motion into a postulate, acknowledging that the motion's first paragraph calls for action in the area of delegated legislative powers, but states that it is not an "improper motion" because it requests the withdrawal of delegated powers if the Federal Council does not act, a measure that clearly falls within Parliament's area of competence. Given that the motion's first paragraph requires action through delegated legislative powers (Verordnungswege), and the Federal Council's proposal to convert it into a postulate reflects a need for further deliberation and parliamentary involvement rather than direct legislative action, this article is relevant in the context of the motion's request for action within the Federal Council's delegated powers, as implied by the reference to parliamentary competence in the event of inaction.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

6. Oktober 1989 N 1703 Motion Günter

Das Museum hat Weltruf. 1985 und 1988 wurden durch die Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

Vermittlung der Eidgenossenschaft in Japan zwei Grossaus- deln.

stellungen veranstaltet, mit riesigem Erfolg.

Es handelt sich um ein Museum im wahrsten Sinne des Wor- Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

tes, einer lebenden Kulturstätte (von der Eidgenossenschaft

unter Kulturgüterschutz gestellt).

Der Wert der Sammlung wird heute gegen 100 Millionen Fran-

ken geschätzt.

Seit 1987 steht die Stiftung in Kontakt mit den Bundesbehör- #ST# 89.512

den und ist bereit, die gesamte Sammlung dem Bund zu über-

geben. Damit könnte sichergestellt werden, dass das gesamte Motion Günter

Museumsgut an seinem bisherigen Standort, im Schwarz- Aerztlich kontrollierte Abgabe

bubenland, und damit auch im Kanton Solothurn bleibt. von Heroin an Süchtige

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Distribution, sous contrôle

vom 18. September 1989 médical, d'héroïne aux toxicomanes

Rapport écrit du Conseil fédéral du i 8 septembre 1989

Das Eidgenössische Departement des Innern steht seit lan-

gem in Kontakt mit diesem Museum und seinem Gründer und

Leiter, Dr. h. c. Heinrich Weiss-Stauffacher. In der Tat handelt

es sich bei dieser mit erstaunlichem persönlichem Einsatz und Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1989

grosser Sachkenntnis zusammengetragenen Sammlung um Der Bundesrat wird ersucht, auf dem Verordnungswege dafür

ein Kulturgut von nationaler, ja internationaler Bedeutung und zu sorgen, dass unter ärztlicher Aufsicht an eindeutig heroin-

Ausstrahlung. Die annähernd 1000 Gegenstände aus den Be- süchtige Personen, die nicht zu einer Therapie zwecks Dro-

reichen der mechanischen Musik-von miniaturenhaften Mu- genentzug oder zu einer Therapie mit Ersatzstoffen (Metha-

sikdosen bis zu Jahrmarkt-, Konzert- und Kirchenorgeln -ver- don) bereit oder fähig sind, Heroin unter Bedingungen ab-

mitteln auch einen Ueberblick über einen für unser Land früher gegeben werden kann, die einen Handel mit dem abgegebe-

sehr bedeutenden Industriezweig. Mit guten Gründen wurde nen Stoff verhindern.

denn auch das Museum in das Register der Kulturgüter von Sollte dies dem Bundesrat aus rechtlichen Gründen nicht

nationaler Bedeutung eingetragen. Es zählt jährlich über möglich sein, so wird er aufgefordert, dem Parlament eine Vor-

20 000 Besucher und verfügt auch über Restaurierungswerk- lage zu unterbreiten, die die rechtlichen Hindernisse beseitigt.

stätten. Sollte der Bundesrat nicht bereit sein, diese Massnahme aus

Ungeachtet verlockender Angebote aus dem Ausland hat der eigener Kompetenz vorzunehmen, so wird er aufgefordert,

Eigentümer schon 1981 seine Sammlung samt Liegenschaft dem Parlament eine Vorlage zuzuleiten, wonach die entspre-

in eine gemeinnützige Stiftung unter Aufsicht des Kantons So- chenden Delegationsnormen aufgehoben werden bzw. im

lothurn eingebracht. Mit dieser grosszügigen Geste hat er frei- Sinne des ersten Absatzes dieser Motion eingeschränkt wer-

willig auf eine Veräusserung verzichtet. Seit 1987 laufen Ge- den.

spräche zwischen der Museumsstiftung, dem Kanton Solo-

thurn und dem Bundesamt für Kultur mit dem Ziel, den Betrieb Texte de la motion du 19 juin 1989

und die fachtechnische Betreuung dieser Institution für die Zu- Le Conseil fédéral est invité à autoriser par voie d'ordonnance

kunft zu sichern. Dabei wird die Möglichkeit geprüft, die vom que l'on distribue, sous contrôle médical, de l'héroïne aux per-

Motionär geforderte Stiftungsform aufzuheben und das Mu- sonnes manifestement dépendantes de cette drogue,

seum in Seewen betrieblich als Bestandteil des Schweizeri- lorsqu'elles ne veulent ou ne peuvent suivre une cure de

schen Landesmuseums zu betreuen, es aber von einer eige- désintoxication par sevrage ou par substitution (méthadone).

nen Kommission, unter Mitwirkung des Kantons Solothurn, En outre, la remise de l'héroïne devra s'effectuer de manière à

verwalten zu lassen. Der Kanton Solothurn prüft seinerseits die empêcher tout commerce avec la drogue distribuée.

Möglichkeit der Beteiligung an den Bau- und Unterhaltsko- Si des raisons légales empêchent le Conseil fédéral de pren-

sten; der bisherige Standort Seewen würde gewährleistet. dre ces mesures, il est prié de proposer au Parlement un projet

Der Bundesrat misst diesem Angebot einen hohen Stellenwert afin de lever ces obstacles juridiques.

in der Museumsstruktur unseres Landes bei. Einer Zusam- Si le Conseil fédéral n'est pas disposé à entreprendre ces me-

menarbeit mit dem Landesmuseum (bezüglich der Form der- sures de son propre chef, il est invité à adresser au Parlement

selben sind natürlich verschiedene Wege offen) stehen keine un projet par lequel il renoncerait, au profit du législatif, à sa

verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen. Das Landesmu- compétence de légiférer sur l'objet visé par le premier alinéa.

seum wird ja seit 1890 vom Bund getragen. Auch die anläss-

lich der Pro-Helvetia-Botschaft und der kürzlichen Debatte Mitunterzeichner - Cosignataires: Aliesch, Auer, Biel, Burck-

über die Jugendförderung ausgesprochene politische Hal- hardt, Cincera, Eppenberger Susi, Günter, Jaeger, Maeder,

tung des Bundesrates bis zur allfälligen Inkrafttretung einer Müller-Aargau, Nabholz, Petitpierre, Scheidegger, Schule,

geschriebenen kulturellen Verfassungsgrundlage würde von Spalti, Steinegger, Wanner, Weder-Basel, Wiederkehr, Wyss

einer solchen Initiative nicht berührt, ist es doch so, dass damit Paul (20)

keine neue Aufgabe vom Bund übernommen würde; die Zu-

sammenarbeit würde ja auf das Landesmuseum hin ausge- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

richtet. Grundsätzlich muss aber natürlich wiederholt werden, 1. Versagen der bisherigen Drogenpolitik

dass Kultur primär zum Kompetenzbereich der Kantone ge- Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes in den siebziger

hört. Unser föderalistischer Staatsaufbau verlangt vom Bund Jahren versuchte, das Drogenproblem zu lösen, indem zwi-

grosse Zurückhaltung in der Kulturpolitik; seine subsidiär an- , sehen Händlern und Konsumenten unterschieden wurde. Der

gelegte Mitträgerrolle darf die Kantone nicht der Verpflichtung Betäubungsmittelkonsum sollte nur noch als Uebertretung

entheben, ihre traditionellen Kompetenzen voll auszuschöp- verfolgt werden. Therapeutische Massnahmen sollten an die

fen. Das Problem bedarf daher einer eingehenden Abklärung Stelle von Strafen treten. Der Handel wurde dagegen weiterhin

verschiedener Fragen. Entsprechende Verhandlungen milder als Vergehen bzw. Verbrechen behandelt.

Stiftung sowie mit dem Kanton Solothurn sind wie bereits er- Inzwischen wurde das therapeutische Angebot durch die Me-

wähnt im Gange. Der Bundesrat zieht es daher vor, den Vor- thadon-Abgabe ergänzt. Eine Massnahme, gegen die sich

stoss in Form eines Postulates entgegenzunehmen. namhafte Experten lange Zeit mit Vehemenz wandten, wäh-

rend sie heute von den gleichen Experten befürwortet wird.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Diese Revision hat nicht den gewünschten Erfolg gebracht.

Déclaration écrite du Conseil fédéral Das Drogenproblem ist nicht kleiner, sondern grosser gewor-

Motion Günter 1704 N 6 octobre 1989

den. In der Praxis lassen sich Händler und Konsumenten die nötigen Mittel legal erworben haben. Damit schafft der «Be-

kaum trennen. Der Preis des Heroins ist -wegen seiner Illega- schaffungshandel» ein Interesse, Aussenstehenden Drogen

lität - derart hoch, dass die meisten Drogenabhängigen ihren zu verkaufen, da er letztlich auf den Zustrom von Mitteln ange-

Bedarf nur durch Prostitution, Eigentumsdelikte (Diebstahl, wiesen ist. Der hohe Heroinpreis vermag vielleicht Neueinstei-

Raub) oder durch den Handel mit Heroin oder Kokain decken ger abzuhalten, aber er schafft gleichzeitig für den Süchtigen

können. Der Unterschied zwischen dem (kleinen und mittle- einen «Zwang zur Propagierung».

ren) Drogenhändler und dem Drogenkonsumenten bleibt Eine Verminderung des Beschaffungsdruckes würde damit ei-

theoretisch. nerseits zur Reduktion der Beschaffungskriminalität und an-

Die therapeutischen Massnahmen vermochten einen kleinen dererseits zu einer Reduktion des Handels führen.

Teil der Drogenabhängigen wenigstens für kürzere Zeit von ih- Für die Drogenabhängigen selbst würde dies eine Befreiung

rer Sucht zu befreien. Sie sind deshalb durchaus sinnvoll und von einem gehetzten Leben bedeuten, das im wesentlichen

sollten weiterhin angeboten und ausgebaut werden. Die Me- aus der Jagd nach dem illegalen Stoff und der Angst vor der

thadonprogramme haben es einigen Drogenabhängigen er- Polizei besteht.

laubt, sich sozial wieder einigermassen zu integrieren, was 4. Warum die jetzigen Massnahmen nicht genügen

ebenfalls für die Fortführung dieser Programme spricht. Schon vor einiger Zeit wurde klar, dass die Entzugstherapie

Alle diese Massnahmen, so richtig sie an sich sind, haben aber viele Drogenabhängige nicht erreicht und relativ wenig erfolg-

das Drogenproblem nicht gelöst. Die Situation wurde eher reich ist. Es kam die Ergänzung durch Methadonprogramme.

schlimmer. Wenn pathetisch ein «Krieg gegen die Drogen» Süchtige sollten vor dem körperlichen Zwang zum Heroin be-

proklamiert wird, so müsste ehrlicherweise hinzugefügt wer- freit werden. Ihre Situation sollte zudem derart verändert wer-

den, dass dieser «Krieg» auf staatlicher Seite aus einer Reihe den, dass eine (zumindest partielle) soziale Reintegration

von Niederlagen besteht, unsere Strafanstalten zu Stätten des möglich wird, wobei das Ziel des dauerhaften Entzugs - richti-

Drogenkonsums und Drogenhandels gemacht hat und auf gerweise - nicht aus den Augen verloren wurde.

dem Buckel der Drogenabhängigen geführt wird, deren Diese Massnahmen vermögen aber nicht alle Süchtigen zu er-

schlechter Gesundheitszustand nicht nur durch die Drogen, reichen. Der Deutlichkeit halber gilt es hier eine Grundtatsa-

sondern auch durch deren Illegalität verursacht wird. che festzuhalten: Heroinabhängige spritzen Heroin primär

Jede neue Massnahme muss kritisch diskutiert werden, aber deshalb, weil sie die - kurzfristig - subjektiv angenehmen Wir-

eine Ablehnung mit dem Hinweis auf die jetzige Politik ist kungen der Droge schätzen. Diese angenehme Wirkung fehlt

schlichtweg grotesk. bei den Ersatzdrogen. Dies dürfte der hauptsächliche Grund

2. Drogen und Aids sein, weshalb viele Drogenabhängige gar kein Interesse ha-

Es ist unbestritten, dass das Drogen- bzw. Fixerproblem we- ben, von den heutigen Therapieangeboten Gebrauch zu ma-

gen der Verwendung infizierter Spritzen zur Verbreitung des chen.

HIV-Virus beigetragen hat. Die Abgabe sauberer Spritzen Natürlich bleibt die Drogenfreiheit das Ziel erster Wahl. Auch

wurde leider durch die Verfechter der bisherigen Drogenpolitik eine Methadontherapie ist der Abgabe von Heroin vorzuzie-

verzögert. (Sie wird es in den Strafanstalten weiterhin.) Auch hen. Ein «Maintenance-Programm» ist aber immer noch bes-

heute kann von Drogenabhängigen, denen die Gerichte regel- ser als das jetzige gehetzte Leben des «Fixers», der sowohl

mässig eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zubilligen, oft von der Polizei als auch von der Kriminalität innerhalb der

kein vernünftiges Verhalten erwartet werden. Szene bedroht ist. Vernünftigerweise ist bei einem Entscheid

Angesichts des hohen Heroinpreises stehen Drogenabhän- über «Maintenance-Programme» nicht vom Ideal der Drogen-

gige unter dem ständigen Druck, Geld für Stoff beschaffen zu freiheit, sondern von der Realität des Fixers auszugehen. (Der

müssen. Einer dieser Wege ist die Drogenprostitution. Wegen englische Begriff «Maintenance» meint in diesem Zusammen-

des hohen Anteils an HIV-positiven Drogenabhängigen trägt hang das «Einfrieren der Sucht auf dem bestehenden Stand»,

die Drogenprostitution, bei der die Verwendung von Kondo- damit gleichzeitig die körperliche, geistige und soziale Situa-

men alles andere als gesichert ist, zur Verbreitung von Aids in tion des Patienten so verbessert werden kann, dass die Hei-

bisher wenig betroffene Bevölkerungsgruppen bei. lungschancen vergrössert werden.)

Aus Gründen der Aids-Prävention - abgesehen von den dro- 5. Notwendige Kontrollen

genpolitischen Gründen, die unter Punkt 3 behandelt werden Es versteht sich von selbst, dass ein Maintenance-Programm

- besteht daher ein öffentliches Interesse an einer Verminde- von einigen Kontrollen umgeben sein muss. Diese Kontrollen

rung des Beschaffungsdruckes. Dieser Beschaffungsdruck müssen drei Ziele verfolgen:

kann durch die kontrollierte Abgabe von Heroin gemildert wer- - Das Maintenance-Programm darf nicht zum Einstieg in die

den. Sucht dienen.

3. Zusätzliche Auswirkungen der kontrollierten Abgabe von - Das Heroin muss so abgegeben werden, dass eine Weiter-

Heroin gabe ausgeschlossen ist.

Das Drogenproblem kann nur verstanden werden, wenn die - Die behandelnden Aerzte dürfen kein finanzielles Interesse

ökonomische Seite der Drogenabhängigkeit betrachtet wird. an einer Zunahme der Programmteilnehmer haben.

Heroin ist illegal. Der Preis ist daher sehr hoch (ca. Fr. 600-für Diese Ziele sind durch entsprechende Kontrollen absolut zu

1 Gramm), wobei bei effektiv Drogenabhängigen durchaus mit erreichen. Die Vorschriften für die jetzigen Methadonpro-

einem Tagesverbrauch von einem Viertel Gramm gerechnet gramme können dabei als Vorbild dienen. Zentral wichtig ist

werden muss. Es ist damit mit Ausgaben von ca. Fr. 4500.- pro dabei, dass nur Personen in solche Programme aufgenom-

Monat zu rechnen. Drogenabhängige sind meist kaum beruf- men werden können, deren Sucht klar belegt ist (Trennung

lich derart qualifiziert, dass sie - von ihrer durch die Sucht be- von zuweisendem und behandelndem Arzt). Das Heroin muss

einträchtigten Arbeitsfähigkeit einmal abgesehen - ihre Sucht unter Aufsicht gespritzt werden. Die behandelnden Aerzte dür-

aus einer «normalen» Erwerbstätigkeit finanzieren können. fen finanziell kein Interesse haben, an möglichst viele Perso-

Das Drogenproblem führt deshalb zur «Beschaffungskrimina- nen Heroin abzugeben. (Anderfehlenden Kontrolle der Aerzte

lität» (Diebstahl, Raub, Betrug). Ein weiterer Weg der Geld- scheiterte die britische Regelung.) Sowohl die zuweisenden

beschaffung ist der Drogenhandel selbst, wobei Drogenab- als auch die behandelnden Aerzte bedürfen einer staatlichen

hängige meist in den Endstufen des Handels auftreten und mit Bewilligung. Dies sind nur Anregungen. Aufgrund der Diskus-

eher kleineren Mengen im Bereich bis zu 10 g pro Transaktion sionen und Erfahrungen muss gegebenenfalls das Kontrollsy-

handeln. Drogenabhängige Dealer sind kaum «Grosshänd- stem ausgebaut werden.

ler» im Bereich von 100 g aufwärts. Der dritte Weg der Geld- Es gilt festzuhalten, dass natürlich die Teilnehmer an Mainte-

beschaffung ist wie gesagt die Prostitution. nance-Programmen nach Möglichkeit für die Methadon- bzw.

Der Handel in der Drogenszene bleibt für diese ein Nullsum- eine Entzugstherapie motiviert werden können.

menspiel, was ein Süchtiger einnimmt, gibt der andere aus. 6. Formelles

Geld kommt in die Drogenszene durch Beschaffungskriminali- Der erste Absatz der Motion verlangt ein Handeln des Bundes-

tät, Prostitution und beim Handel höchstens durch den Ver- rates im delegierten Rechtssetzungsbereich. Es handelt sich

kauf an Gelegenheitskonsumenten oder Neueinsteiger, die aber um keine unechte Motion, da im Falles des Nichthan-

6. Oktober 1989 N 1705 Motion Weber-Schwyz

delns des Bundesrates eine Rücknahme der Delegations- de la moitié de l'avoir de libre passage, pour l'acquisition de la

norm gefordert wird. Letztere Massnahme fällt aber zweifels- propriété de son logement à usage personnel.

frei in den Kompetenzbereich des Parlaments.

Mitunterzeichner-Cosignataires: Aliesch, Allenspach, Antille,

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Auer, Basler, Blatter, Bonny, Bremi, Bühler, Bürgi, Cevey, Co-

vom 23. August 1989 lumberg, Couchepin, Dietrich, Eggly, Eisenring, Engler, Eti-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 23 août 1989 que, Fäh, Fischer-Hägglingen, Fischer-Sursee, Frey Walter,

Zu den Aspekten der Drogensituation und der Drogenpolitik in Früh, Graf, Gysin, Hess Otto, Hess Peter, Humbel, Jeanneret,

der Schweiz erstellte die Subkommission «Drogenfragen» der Keller, Kühne, Leuba, Loeb, Loretan, Mühlemann, Müller- Mei-

Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission einen einge- len, Müller-Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Reichling,

henden Bericht, welcher am 19. Juni 1989 vom Bundesrat zur Reimann Maximilian, Rutishauser, Schnider, Schule, Schwab,

Kenntnis genommen und anschliessend den Kantonen und Seiler Hanspeter, Steinegger, Stucky, Tschuppert, Wellauer,

interessierten Kreisen zurStellungsnahme unterbreitet wurde. Widrig, Wyss Paul, Zwingli (53)

Der Bundesrat beabsichtigt im Anschluss an diese Konsulta-

tion und deren Auswertung, über das weitere Vorgehen in der Schriftliche Begründung - Développement par écrit

- äusserst kontrovers diskutierten - Drogenpolitik zu entschei- In Anbetracht der stark gestiegenen Bodenpreise und Bauko-

den. Die Motion verlangt Massnahmen, welche bereits eine sten wird es für den Durchschnittsbürger immer schwieriger,

bestimmte Politik in diesem Bereich voraussetzt; ihre An- Wohneigentum zu erwerben, zumal das ihm im Rahmen der

nahme würde somit den Entscheidungsspielraum des Bun- beruflichen Vorsorge auferlegte Zwangssparen einen Gross-

desrates für die noch festzulegende Politik einschränken, teil seiner Sparkraft entzieht. Es ist daher naheliegend, ihm die

noch bevor alle Entscheidungskriterien vorlägen. Inanspruchnahme der in der zweiten Säule angesparten Mittel

Der Bundesrat ist bereit, die Anliegen des Motionärs im Rah- zu gestatten, da der Erwerb von Wohneigentum ohnehin zu

men der generellen Ueberarbeitung der Drogenpolitik zu prü- den sinnvollsten und wirksamsten Formen der Altersvorsorge

fen. Dabei müssen vor allem die Probleme der technischen zu zählen ist. Das im Bundesgesetz über die berufliche Vor-

Durchführbarkeit und der Schranken des nationalen und inter- sorge vorgesehene Instrument der Verpfändung hat sich als

nationalen Rechts, welche sich hierbei stellen, vertieft abge- unzulänglich erwiesen. Ausserdem machen die obligatorisch

klärtwerden. angesparten Mittel einstweilen nur einen Bruchteil der ins-

gesamt vorhandenen Kapitalien der zweiten Säule aus. Des-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates halb sind auch die vor- und ausserobligatorisch angesparten

Déclaration écrite du Conseil fédéral Mittel einzubeziehen. Die Vorsorge-Ersparnisse aus der Zeit

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- vor 1985 dürfen von der Wohnbauförderung nicht ausge-

deln. schlossen bleiben.

Die wirkungsvollste Förderung wird durch Barauszahlung der

Präsident: Diese Motion wird auch in der Postulatsform, angesparten Gelder erreicht, wobei im Grundbuch anzumer-

durch die Herren Frey Walter, Scherrer und Steffen bekämpft. ken wäre, dass Gelder der beruflichen Vorsorge beansprucht

Damit ist Diskussion gegeben. Die Diskussion wird verscho- worden sind.

ben. Damit kann problemlos eine Zweckentfremdung verunmög-

licht werden. Um Liquiditätsschwierigkeiten und die bei Bar-

Verschoben - Renvoyé auszahlung auftretenden (bescheidenen) administrativen Er-

schwerungen zu vermeiden, sollte der Vorsorgeeinrichtung

gestattet werden, anstelle der Barauszahlung ein gewöhnli-

ches Hypothekardarlehen zu gewähren oder die Verpfändung

89.542 - die heute gemäss Artikel 331 e OR untersagt ist - zu gestat-

ten. Für den Fall der Verpfändung ist dafür zu sorgen, dass es

#ST#

sich um ein echtes Pfand handelt, d. h. im Falle der Zahlungs-

Motion Weber-Schwyz unfähigkeit sofort verwertet werden kann. Der Umstand, dass

Förderung von Wohneigentum es hier um blosse anwartschaftliche Ansprüche geht, steht die-

mit Mitteln der zweiten Säule ser sofortigen Verwertung nicht entgegen, sind doch auch an-

dere Fälle von Barauszahlung zugelassen. Einzig im Todesfall

Accès à la propriété locative et ohne anspruchsberechtigte Hinterlassene entsteht kein An-

fonds de la prévoyance professionnelle spruch. Diese Einschränkung dürfte aber das Rand nicht ent-

werten, weil Wohneigentum in aller Regel nur von Personen

mit Familie erworben werden will. Die Inanspruchnahme soll

nur bis zur halben Höhe des Freizügigkeitsguthabens gehen,

analog der Bestimmung von Artikel 37 BVG.

Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1989 Mit der Neuregelung kann nicht bis zu der für die Mitte der

Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Neuordnung neunziger Jahre geplanten Revision des BVG zugewartet wer-

der BVG-Freizügigkeit eine Lockerung des in Artikel 331 e OR den. Sie soll daher gleichzeitig mit der Neuordnung der Freizü-

verankerten Verpfändungsverbotes für Vorsorgemittel vorzu- gigkeit erfolgen, die dann auch die Voraussetzung für die zah-

sehen. Darüber hinaus ist eine Regelung vorzuschlagen, wo- lenmässige Ermittlung des Anspruchs schafft.

nach die obligatorisch, vor- und ausserobligatorisch ange-

sparten Mittel der beruflichen Vorsorge von den Versicherten Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum bis zur vom 18. September 1989

Hälfte des jeweiligen Freizügigkeitsguthabens in Anspruch Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 septembre 1989

genommen werden können. Die Frage eines verstärkten Einsatzes der in der zweiten Säule

der AHl-Vorsorge angesparten Mittel zur Förderung des

Texte de la motion du 22 juin 1989 Wohneigentums wurde im Zusammenhang mit den Vorberei-

Le Conseil fédéral est prié, dans le cadre du nouveau règle- tungsarbeiten für die Revision des BVG geprüft. Die Eidgenös-

ment du libre passage au titre de la loi sur la prévoyance pro- sische Kommission für Berufliche Vorsorge empfiehlt dem

fessionnelle, d'assouplir l'interdiction de mettre en gage les Bundesrat, Artikel 331 c Absatz 2 OR dahingehend zu ändern,

fonds de prévoyance qui est prescrite à l'article 331 c, du Code dass die Verpfändung der Leistungen einer Vorsorgeeinrich-

des obligations. Il est invité en outre à proposer une disposi- tung zur Finanzierung von selbstbenutztem Wohneigentum

tion par laquelle les ressources économisées au titre de la des Versicherten nicht nur im Rahmen des BVG-Obligatori-

prévoyance obligatoire, préobligatoire et hors régime obliga- ums gemäss Artikel 40 BVG, sondern auch im nicht obligatori-

toire puissent être utilisées par l'assuré, jusqu'à concurrence schen Bereich der beruflichen Vorsorge möglich wird. Zudem

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Günter Aerztlich kontrollierte Abgabe von Heroin an Süchtige

Motion Günter Distribution, sous contrôle médical, d'héroïne aux toxicomanes

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.512

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.10.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1703-1705

Page

Pagina

Ref. No 20 017 769

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.