Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-508 KI-generiert

Federal Council Rejects Rent Control Motion Citing Market Distortions

Geschäftsnummer VPB 89-508
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed a rent control system based on actual costs to protect tenants from excessive rent increases due to soaring property prices and mortgage rates, arguing that existing tenant protections were insufficient. The Federal Council rejected the motion, stating that while rent control might offer some advantages, its disadvantages, such as discouraging construction and creating market distortions, outweighed the benefits. They argued that a free market, though imperfect, coupled with long-term housing policies and targeted support, would be a more effective approach to address housing shortages and affordability, and that some recent regulatory adjustments had already provided minor relief to tenants.

Legislator-Regeste

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Art. 15 Abs. 1 Bst, Art. 11 VMM, Art. 10 Absatz; Federal Council Rejects Rent Control Motion Citing Market Distortions: Wir sind indes überzeugt, dass der schweizerische Finanz- unter Ausschluss übersetzter Anlagekosten, zu unterbreiten.

Schlagwörter

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Mietzinsüberwachung Wohnkosten Grundstücksmarkt Mitmieter Preispolitik Anfangsmietzins
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Volltext

4. Oktober 1990 N 1849 Motion Rechsteiner

zung für das gute Funktionieren einer modernen Wirtschaft. #89.508

ST#

Obwohl sich der schweizerische Finanzplatz in einer grund-

sätzlich gesunden Verfassung befindet, scheint er in den letz-

ten Jahren etwas von seinem Glanz verloren zu haben. Dies ist Motion Rechsteiner

hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass ausländische Fi- Einführung der Mietzinskontrolle

nanzplätze, insbesondere jene ausserhalb Europas, an Attrak- Instauration du contrôle des loyers

tivität gewonnen haben. Als Folge der Schaffung des EG-Bin-

nenmarktes dürfte dem schweizerischen Finanzplatz auch

aus Westeuropa zusätzliche Konkurrenz erwachsen. Banken

und Behörden sind deshalb angesprochen, die internationale

Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu stärken.

Dazu gehören eine konsequente Inflationsbekämpfung, eine Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1989

Verstärkung des Wettbewerbs unter den inländischen Banken Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten

sowie eine Reform des inländischen Börsenwesens und der umgehend einen dringlichen Bundesbeschluss für die Einfüh-

Stempelsteuer. rung einer Mietzinskontrolle auf der Basis der Kostenmiete,

Wir sind indes überzeugt, dass der schweizerische Finanz- unter Ausschluss übersetzter Anlagekosten, zu unterbreiten.

platz auch unter geänderten Rahmenbedingungen seine in- Mietzinserhöhungen sollen dabei nur aufgrund der tatsächli-

ternationale Konkurrenzfähigkeit wird behaupten können. chen und ausgewiesenen Kosten zulässig sein. Die Verzin-

5. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die langfristige Hypo- sung des Eigenkapitals ist auf den Zinssatz der ersten Hypo-

thekarfinanzierung, von kurzen Perioden abgesehen, pro- thek zu beschränken. Die Ueberwälzung von Anlagekosten

blemlos und zu meist günstigen Bedingungen abgewickelt soll höchstens bis zum zulässigen Ertragswert zugelassen

werden konnte. werden.

In den letzten Jahren sind verschiedene Vorschläge unterbrei-

tet worden, wie die Zinsfluktuationen gemildert, die Anfangs-

belastung reduziert oder die Gelder der Sozialversicherung - Texte de la motion du 15 juin 1989

die bereits bisher einen wesentlichen Beitrag zur langfristigen Le Conseil fédéral est chargé de soumettre sans délai aux

Finanzierung von Hypothekardarlehen geleistet haben - ver- Chambres fédérales un arrêté urgent instituant un contrôle

stärkt für den Wohnungsbau nutzbar gemacht werden können des loyers sur la base des coûts et excluant le report de coûts

(z. B. Vorschläge zur Verwendung der Altersguthaben; Schaf- d'investissement surfaits.

fung von Emissionszentralen für spezifische Wohnbauanlei- Seules seront autorisées les hausses de loyer justifiées par un

hen). accroissement effectif et avéré des coûts. La rémunération du

Es fehlt somit nicht an Vorschlägen. Umstritten ist jedoch, in- capital propre sera calculée exclusivement en fonction du taux

wieweit der Bund einzelne Massnahmen gesetzlich durchset- de l'hypothèque en premier rang. Le report des frais d'investis-

zen soll. Ein wachsender Konsens zeichnet sich bei der Ver- sement ne pourra se faire que jusqu'à concurrence de la va-

wendung der Vorsorgegelder. Im Zusammenhang mit der drit- leur de rendement autorisée.

ten Säule wurde auf Anfang dieses Jahres eine entspre-

chende Verordnung in Kraft gesetzt. Bezüglich der zweiten Mitunterzeichner-Cosignataires: Carobbio, Leuenberger Mo-

Säule sind die Abklärungen noch im Gange. ritz, Mauch Ursula, Meizoz (4)

Bei anderen Massnahmen herrscht grössere Zurückhaltung

gegenüber staatlichen Obligatorien. Dies gilt auch bezüglich

der Verpflichtung der Vorsorgeeinrichtung zur Gewährung Schriftliche Begründung - Développement par écrit

von Hypothekardarlehen. Eine solche wäre sowohl aus verfas- Die Wohnungsmietzinse sind angesichts der durchgeführten,

sungsrechtlichen wie praktischen Gründen problematisch. der angekündigten und der noch bevorstehenden Mietzinser-

Prüfenswert ist die Frage, inwieweit durch Liberalisierung der höhungen für breite Kreise untragbar geworden. Bodenpreis-

Pfandbriefgesetzgebung institutionelle Anleger noch verstärkt • explosion, Spekulation mit Wohnbauten und die sprunghafte

ins Hypothekargeschäft einbezogen werden können. Glei- Erhöhung der Hypothekarzinsen rufen nach einem dringli-

ches gilt für die Vorschläge zur Schaffung eines Sekundär- chen Handeln des Gesetzgebers.

marktes für Hypotheken oder zur Einführung gesetzlicher Der Schutz der Mieterinnen und Mieter vor übersetzten Miet-

Amortisationspflichten. Die letztgenannte Frage war bereits zinsen im heutigen Recht (Bundesbeschluss über Massnah-

wiederholt Gegenstand von Abklärungen, die indes mit der men gegen Missbräuche im Mietwesen, der unverändert ins

Verflüssigung des Kapitalmarktes jeweils im Sande verliefen. ordentliche Recht überführt werden soll) ist ungenügend. Die

Zur Erörterung der anstehenden Fragen haben erste Kontakte erneute - befristete - Einführung einer Mietzinskontrolle (Be-

zwischen der Bankiervereinigung und den zuständigen Bun- willigungspflicht für Mietzinserhöhungen) erweist sich als un-

desstellen stattgefunden. Dabei ist allerdings darauf hinzuwei- umgänglich.

sen, dass die meisten Vorschläge weniger zu einer Verbilli- Die Motion fordert die Einführung der Mietzinskontrolle auf der

gung des Hypothekarkredites als zu einer verbesserten Ali- Basis der Kostenmiete. Der Vermieter soll nur noch die ihm tat-

mentierung des Hypothekarmarktes und zu einer Versteti- sächlich erwachsenden und ausgewiesenen Kosten über-

gung der Zinsbelastung führen. wälzen dürfen. Uebersetzte Anlagekosten haben unberück-

sichtigt zu bleiben, wobei die Grenze beim zulässigen Ertrags-

Schule: Wir haben im Februar Fragen zum extremen Zinsan- wert liegen soll. Für die Ueberwälzung der Hypothekarzinsen

stieg gestellt, haben auf die Frage der Geldpolitik der National- ist ein Maximalsatz vorzusehen. Durch die Kontrolle ist sicher-

bank und auf den Zusammenhang mit dem Finanzplatz zustellen, dass dem Mieter nicht weitergegebene Kostensen-

Schweiz hingewiesen und haben dargelegt, dass eine zins- kungen berücksichtigt werden.

günstige Finanzierung der Hypotheken nun dringend anzu- Die Verzinsung des Eigenkapitals ist auf den Zinssatz der er-

streben sei. sten Hypothek zu beschränken, wobei der Zinssatz der Kanto-

Der Bundesrat hat in seiner schriftlichen Antwort ausweichend nalbanken massgebend sein soll. Die Ueberwälzung der

geantwortet; er hat dann im August diese drastischen Mass- Teuerung auf die Mietzinse (Art. 15 Abs. 1 Bst. d BMM in Ver-

nahmen zur dringlichen Hypothekarzinsüberwachung be- bindung mit Art. 11 VMM) hat zu entfallen, erhält das inve-

schlossen. Hätte er die Fragen so aufgenommen, wie wir sie stierte Eigenkapital doch mittel- oder längerfristig in der Regel

verstanden haben, dann wären wir um diese unselige Uebung ohnehin eine hohe oder übersetzte Realrendite.

herumgekommen. Für die Dauer der Mietzinskontrolle sind zudem die markt-

Ich muss mich leider als von der Antwort nicht befriedigt erklä- bezogenen Erhöhungsgründe ausser Kraft zu setzen (ins-

ren. besondere Art. 15 Abs. 1 Bst. a BMM). Ebenso ist der Ueber-

wälzungssatz von Artikel 10 Absatz 1 VMM herabzusetzen, der

sich heute nicht mehr rechtfertigen lässt.

Motion Rechsteiner 1850 N 4 octobre 1990

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates nungsverordnung in Aussicht gestellt. Zur nachhaltigen Ver-

vom 18. September 1989 besserung der Situation hat die Arbeitsgruppe «Weiterent-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 septembre 1989 wicklung des Bodenrechts» zudem Vorschläge für mittel- und

Eine Mietzinskontrolle gab es in der Schweiz bis 1970. Von langfristige Massnahmen zu unterbreiten. •

1970 bis 1972 konnte der Mietzins von den Vertragsparteien

frei vereinbart werden. Weder die Mietzinskontrolle noch die

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vollkommen freie Vereinbarung des Mietzinses wurden den

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt gerecht. Deshalb kam

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

es zum Bundesbeschluss über Massnahmen gegen Miss-

bräuche im Mietwesen (BMM) vom 30. Juni 1972. Seit Oktober

1987 gilt dieser für die ganze Schweiz. Der BMM beruht auf Rechsteiner: Die Motion zur Einführung der Mietzinskontrolle

dem Grundsatz, dass der Mietzins zwischen Mieter und Ver- datiert vom Juli 1989. Der Bundesrat hat sie am 18. September

mieter frei vereinbart werden soll. Der Mieter soll aber vor miss- 1989 zur Ablehnung empfohlen. Schon aus diesen Daten geht

bräuchlichen Forderungen des Vermieters geschützt werden. hervor, dass die Antwort des Bundesrates nicht mehr auf dem

Die Nachteile einer Mietzinskontrolle überwiegen deren ver- Stand ist, auf dem sie heute sein sollte. Es wäre deshalb von

meintliche Vorteile bei weitem. Die Unterschiede zwischen Alt- Interesse, wie Herr Bundesrat Delamuraz heute die Aus-

miete und Neumiete würden weiter vergrössert. Durch staat- gangslage in bezug auf die Notwendigkeit von Massnahmen

liche Vorschriften entstünden zwei Kategorien von Mietern: zugunsten des Mietpreisschutzes bewertet. Die Gründe, die

diejenigen, die in einer verhältnismässig billigen Altwohnung den Bundesrat damals veranlasst haben, die Mietzinskontrolle

wohnen, und die anderen, die auf eine vielfach teurere Neu- abzulehnen, können nicht mehr so angeführt werden im min-

bauwohnung angewiesen sind. Die Bereitshaft kleinerer desten nicht mehr unverändert angeführt werden - wie im

Haushalte, eine für ihre Bedürfnisse zu grosse, jedoch gün- September 1989. Wir haben eine ausserordentliche Situation

stige Altwohnung zu verlassen, würde noch geringer werden im Mietpreisbereich. Zur Wohnungsnot ist eine eigentliche

als heute. Werden durch die Mietzinskontrolle die Renditeer- Mietzinsnot gekommen. Sie war zunächst durch die Boden-

wartungen kleiner, geht die Wohnbautätigkeit zurück. Beste- preisexplosion bedingt, die eine massive Umverteilung zugun-

hende Wohnungen werden vermehrt zu anderen als Wohn- sten von Bodenbesitzern bewirkt hat. Jetzt ist diese Umvertei-

zwecken genutzt. Der vorhandene Wohnungsbestand wird in lung durch die Hypozinsschübe noch verschärft worden, wie-

der Schweiz ohnehin zuwenig erneuert. Eine vom Eidgenössi- derum eine massive Umverteilung von unten nach oben, dies-

schen Volkswirtschaftsdepartement eingesetzte Experten- mal von Mieterinnen und Mietern zugunsten der Besitzer grös-

kommission hat dies in ihrem Schlussbericht vom August serer Kapitalien. Auch halten die Löhne mit der Mietpreisent-

1988 festgestellt. Eine mit einem Einnahmenausfall der Haus- wicklung nicht Schritt. Die Löhne sind insgesamt hinter der

eigentümer verbundene Mietzinskontrolle würde dieses Pro- Produktivitätsentwicklung zurückgeblieben, seit 1983 um

blem weiter verschärfen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass 12 Prozent, und die Mieten laufen davon. Es entsteht in dieser

vermehrt Altwohnungen abgebrochen würden und preisgün- Situation eine eigentliche Mietzinsnot; das erfordert beson-

stiger Wohnraum verlorenginge. Der Wohnungsmangel dere Schutzmassnahmen zugunsten der Mieterinnen und

würde weiter zunehmen. Von den zusätzlichen Versorgungs- Mieter. Wir haben eine Wohnungsnot und keinen Wohnungs-

engpässen betroffen wären vor allem die bereits heute auf markt mehr. Die Mieterinnen und Mieter sind gezwungen, das

dem Wohnungsmarkt benachteiligten Bevölkerungskreise zu schlucken, was vom Vermieter diktiert wird.

wie beispielsweise kinderreiche Familien und Personen mit Zwar haben wir ein neues Mietrecht verabschiedet. Dieses

geringem Einkommen. Eine staatliche Kontrolle würde somit Mietrecht hat gewisse Fortschritte zugunsten der Mieterinnen

das Angebot an günstigen Wohnungen reduzieren, statt es - und Mieter gebracht, Fortschritte im Bereiche des Kündi-

im Sinne der Motionäre-zu erweitern. gungsschutzes, des Erstreckungsrechtes und auch des mate-

Die Einführung einer Mietzinskontrolle hätte zudem negative riellen Mietrechtes. Hingegen ist der Schutz der Mieterinnen

Auswirkungen über den Wohnungsmarkt hinaus. Die berufli- und Mieter gegenüber übersetzten Forderungen des Vermie-

che und geographische Mobilität der Bevölkerung würde ein- ters nicht verbessert worden. Der Mietpreisschutz ist praktisch

geschränkt. unverändert vom Bundesbeschluss über Massnahmen gegen

Mit einer wirksamen Wohnbau-und Eigentumsförderung lässt Missbräuche im Mietwesen ins ordentliche Recht überführt

sich der vorhandene Mangel an preisgünstigen Wohnungen worden, mit all seinen Nachteilen. Diese Nachteile bestehen

besser beheben. Das Wohnbau- und Eigentumsförderungs- insbesondere darin, dass es dem Vermieter möglich ist, den

gesetz (WEG) vom 4. Oktober 1974 bietet dafür ein zweck- Mietzins über seine Kosten hinaus zu erhöhen: durch Markt-

mässiges Instrumentarium an. Die Bundeshilfe nach WEG hat elemente, beispielsweise dann, wenn er den Erhöhungsgrund

sich bis jetzt bewährt. Insbesondere sind die Unterstützungs- der sogenannten orts- und quartiersüblichen Mietzinse an-

leistungen beim Erwerb von Wohneigentum und bei der Er- führt. Dieser Erhöhungsgrund der orts- und quartiersüblichen

stellung und Erneuerung von Mietwohnungen zu nennen. Mietzinse hat heute keinen Platz mehr. Er führt zu stossenden

Gestützt auf den Bericht einer Expertenkommission wird zu- Situationen. Der Bundesrat müsste sich überlegen, diesen

dem die Verstärkung der Altbauerneuerung im Rahmen der Grund aus dem heutigen Recht zu eliminieren. Ein zweiter

Wohnbauförderung des Bundes geprüft. Ausserdem können Grund, der zu stossenden Situationen führt, ist die Teuerungs-

Kantone und Gemeinden ebenfalls wohnungspolitisch aktiv klausel. Der Vermieter hat heute das Recht, den Mietzins um

sein und die Bundeshilfe mit eigenen Massnahmen ergänzen. 40 Prozent der Teuerung zu erhöhen. Das führt zu stossenden

Die Erfahrungen mit dem Bundesbeschluss über Massnah- Situationen, weil für den Hausbesitzer, für den Vermieter die

men gegen Missbräuche im Mietwesen sind positiv. Beson- Hyposchuld durch die Teuerung immer kleiner wird und der

ders gilt das für die aus Vertretern der Mieter und Vermieter zu- Mieter die Teuerung dem Vermieter trotzdem zusätzlich be-

sammengesetzten Schlichtungsstellen. Diese haben einen zahlen muss.

guten Beitrag zur Wohnzufriedenheit in der Schweiz geleistet. Insgesamt muss gesagt werden, dass das heutige Mietrecht,

Anlässlich der Revision des Mietrechts soll der BMM deshalb das im Bereiche des Mietpreisschutzes dem alten Mietrecht

durch ein ordentliches Bundesgesetz ersetzt werden. Dabei entspricht, den nötigen Schutz zugunsten der Mieterinnen

sollen die im BMM enthaltenen Bestimmungen übernommen und Mieter nicht mehr gewährleisten kann. Es braucht hier

werden. eine neue Massnahme. Diese Massnahme ist das bereits frü-

Aufgrund dieser Darlegungen hält es der Bundesrat für richtig, her einmal bestehende Instrument der Mietzinskontrolle auf-

den mit der Gesamtrevision des Mietrechts eingeschlagenen grund der Kostenmiete. Es ist nicht bestritten, dass der Ver-

Weg weiterzugehen. Eine Mietzinskontrolle findet darin keinen mieter für die ihm entstehenden Kosten gedeckt sein soll, in-

Platz. klusive einer angemessenen Verzinsung seines Kapitals. Aber

Gegen Missbräuche auf dem Bodenmarkt hat der Bundesrat er soll keine Extraprofite darüber hinaus erzielen. Es ist unan-

im übrigen dem Parlament bodenrechtliche Sofortmassnah- gemessen, dass ihm in der heutigen Situation erlaubt ist, seine

men beantragt und die rasche Aenderung der Raumpla- Hyposchuld abzutragen, und er sich aufgrund der Teuerung

4. Oktober 1990 N 1851 Motion Ziegler

zugleich zusätzlich zu Lasten der Mieterinnen und Mieter be- pothécaires. Cela aura transformé aussi, mais pas dans la me-

reichern kann. sure où d'aucuns l'auraient souhaité, les conditions de droit.

Ich bitte Sie deshalb - in dieser besonderen, neuen Situation Enfin, quatrième et dernière remarque, vous avez fait part des

gegenüber der Antwort des Bundesrates vom 18. September effets que les AFU de l'année dernière ont, selon vous, provo-

1989 -, der Motion zuzustimmen, und möchte unabhängig qués. Il est vrai -je l'ai dit ce matin - que les effets pervers de

vom Ergebnis, über das man sich keine Illusionen machen ces AFU et que la difficulté de construire sont bel et bien là, et

darf, den Bundesrat ersuchen, die neue Ausgangslage im Hin- que le découragement à la construction peut ici où là se mani-

blick auf den Mietpreisschutz zu prüfen. Insbesondere ist zu fester indirectement. Mais il faut tout de même voir ce qu'il y a

überlegen, ob nicht die Klauseln orts- und quartiersüblicher de positif et, s'agissant de votre préoccupation, il y a quelque

Mietzins und die Teuerungsüberwälzungsklausel, die heute chose de positif en ce sens qu'une spéculation foncière, qui

nicht mehr gerechtfertigt werden können, abzuschaffen sind, avait vraiment pris des dimensions inacceptables, par la vertu

unter Umständen auch mittels einer vorübergehenden An- de ces arrêtés fédéraux urgents, a tout de même été jugulée et

passung derVerordnung. il ne peut s'ensuivre que des effets bénéfiques, c'est-à-dire

garder sous contrôle - et au total à préférer à une solution de

M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je répondrai en quatre contrôle - les loyers, ce qui est une solution défensive, néga-

points à l'intervention de M. Rechsteiner. En premier lieu, j'ai- tive et qui n'est pas du type de celles qui permettront de ré-

merais insister sur le fait qu'un contrôle des loyers présente un amorcer la construction.

certain nombre d'avantages parmi ceux que vous avez énu- Ce sont les raisons qui ont conduit le Conseil fédéral à dire non

mérés, mais en même temps une somme si considérable d'in- à votre motion.

convénients que, réellement ma conviction et celle du Conseil

fédéral sont claires et nettes: il n'est pas question d'introduire Abstimmung - Vote

un contrôle des loyers. En effet, dans toute la discussion que

nous avons eue sur les taux hypothécaires cette semaine, - Für Ueberweisung der Motion 37 Stimmen

qui dit taux hypothécaires dit ipso facto loyers - nous avons Dagegen 89 Stimmen

cherché des solutions, devant la montée accélérée des prix et

des loyers, des taux et de leurs conséquences, des solutions

de freinage, de temporisation, auxquels tous les acteurs du jeu

devraient pouvoir peu ou prou participer. Je veux dire par là

que toute opération qui permet d'atténuer les effets du jeu de #ST# 89.516

l'offre et de la demande qui, dans ce domaine, Monsieur Rech-

steiner, ne peut pas se jouer entièrement librement, compte Motion Ziegler

tenu du fait que ce ne sont pas de véritables marchés, présen-

tant suffisamment de disponibilités pour que ces lois puissent Mietzinsmoratorium

s'appliquer en toute tranquillité, eh bien, nous avons cherché Moratoire sur les loyers

des formules qui conduisent les prêteurs, qui conduisent les

emprunteurs, qui conduisent les propriétaires et les locataires,

à participer chacun à l'événement. Une formule, au contraire,

de contrôle des loyers a l'inconvénient de pénaliser tout parti-

culièrement les propriétaires personnels ou anonymes et, par Wortlaut der Motion vom 20. Juni 1989

conséquent, de créer dans cette chaîne qui devrait être une Steigt der Hypothekarzinssatz über 5,5 Prozent, so darf sich

chaîne de plus grande homogénéité, un maillon faible qui ne die Erhöhung während eines Jahres nicht auf den Mietzins

peut que décourager à construire des logements. Ce n'est auswirken.

donc pas par le biais du contrôle des loyers que nous parvien- Ich bitte den Bundesrat, die Verordnung entsprechend zu än-

drons à moyen et à long terme à régler le moins du monde le dern.

problème du logement.

Il faut - j'en viens à ma deuxième proposition - décidément Texte de la motion du 20 juin 1989

que ces mesures à long terme, celles dont on parlait dans Lorsque le taux hypothécaire monte au-delà de 5,5 pour cent,

l'intervention de l'UDC, celles dont nous avons parlé pendant la répercussion de cette augmentation est repoussée d'une

tout le débat cette semaine, que ces mesures-là soient accélé- année.

rées dans leur préparation et dans leur présentation au Parle- Le Conseil fédéral est invité à modifier l'ordonnance en consé-

ment. Ce n'est que par le choix constructif de nouvelles voies, quence.

assurément différentes de celles du contrôle des loyers, que

l'on peut espérer, à terme, Monsieur Rechsteiner, non pas la Mitunterzeichner - Cosignataires :Keine-Aucun

normalisation complète et rapide du marché du logement, ni

du marché hypothécaire, car nous savons bien que la tâche Schriftliche Begründung - Développement par écrit

est immense et que l'on ne se rapprochera du but que très len- Le marché du logement est depuis longtemps déjà un marché

tement, mais au moins une normalisation graduelle de ce mar- où le puissant écrase le faible: lorsque les taux hypothécaires

ché. Je ne reviens pas sur les différents types de mesures qui baissent, les locataires n'en tirent généralement aucun béné-

doivent être engagées pour ce faire. fice. Leurs loyers restent inchangés.

Troisième réflexion, la situation de droit, s'agissant des locatai- Il n'est donc que justice que les hausses du taux hypothécaire

res, a été quelque peu transformée ces derniers temps. Je ne se répercutent pas automatiquement sur les loyers -

veux dire par là que le Conseil fédéral a modifié son ordon- comme c'est le cas aujourd'hui. Il est patent que souvent ces

nance au printemps, afin que les effets possibles au-dessus taux fluctuent: l'établissement d'un moratoire d'une année -

desquels il y a abus, soit afin que les augmentations des taux facilement réalisable sur le plan juridique par une révision de

hypothécaires sur les loyers soient quelque peu diminuées, ce l'ordonnance - se justifie donc pleinement.

qui correspond à une nouvelle calculation qui est opportune.

Aujourd'hui, les effets d'une hausse d'un demi pour cent du Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

taux hypothécaire sur les loyers sont plus faibles que les effets vom 6. September 1989

que cette même hausse aurait eus sous l'empire de l'ancienne Rapport écrit du Conseil fédéral du 6 septembre 1989

ordonnance, c'est-à-dire jusqu'au printemps dernier. C'est L'auteur de la motion demande la modification de l'ordon-

donc une amélioration très homéopathique, mais améliora- nance concernant des mesures contre les abus dans le sec-

tion quand même, du statut des locataires. teur locatif (OPMSL). Le Conseil fédéral estime qu'un domaine

Il est évident que, demain à huit heures, vous voterez, pour au- où la compétence législative est déléguée ne peut faire l'objet

tant que le quorum de cent un conseillers nationaux soit réuni, d'une motion. Aussi rejette-t-il la proposition dans sa forme

les dispositions sur la surveillance concurrentielle des taux hy- obligatoire.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Rechsteiner Einführung der Mietzinskontrolle

Motion Rechsteiner Instauration du contrôle des loyers

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.508

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 04.10.1990 - 15:00

Date

Data

Seite 1849-1851

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Ref. No 20 019 021

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