Motion to Lower Disability Pension Threshold Denied Pending Further Data
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA motion was introduced to lower the threshold for receiving a partial disability pension, arguing that the projected costs of the existing system were vastly overestimated, with actual expenditures being significantly lower than anticipated. The court reasoned that while the initial estimates were indeed inaccurate, it was too early to definitively conclude the reform was a failure or required immediate adjustment, as insufficient time had passed to gather reliable data. Therefore, the court suggested transforming the motion into a postulate, allowing for further experience gathering before considering legislative changes.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 28 Absatz, Art. 28 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung; Motion to Lower Disability Pension Threshold Denied Pending Further Data: The court reasoned that while the initial estimates were indeed inaccurate, it was too early to definitively conclude the reform was a failure or required immediate adjustment, as insufficient time had passed to gather reliable data. Therefore, the court suggested transforming the motion into a postulate, allowing for further experience gathering before considering legislative changes.
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KI-generiertThe motion specifically requests a change to this article to lower the eligibility threshold for a quarter pension or hardship pension.
Volltext
5. Oktober 1989 613 Motion Bührer. Bezug einer Viertelsrente der IV
3. Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, damit der Bund in degré d'invalidité donnant droit à un quart de rente, ainsi que
Zukunft gemeinwirtschaftliche Trägerschaften von Entsor- celui ouvrant le droit à une demi-rente dans les cas pénibles.
gungsanlagen fördern oder sich an Trägerschaften von sol-
chen Anlagen beteiligen kann. Mitunterzeichner- Cosignataires: Jaggi, Miville, Onken, Piller
(4)
Texte de la motion du 17 mars 1989
Le Conseil fédéral est prié, en vertu de l'article 24septies de la Frau Bührer: Seit dem 1. Januar 1988 ist die dreistufige Ren-
Constitution fédérale, de compléter la loi sur la protection de tenskala der IV in Kraft, die mit der Einführung der Viertelsrente
l'environnement aux fins de: eine markante Verbesserung für die Invaliden hätte bringen
1. créer la base légale du prélèvement anticipé d'une rede- sollen. Die seinerzeitige Revision war keineswegs unbestrit-
vance à affectation fixe liée à l'élimination des déchets ten. Nicht zuletzt aus finanziellen Erwägungen fand schliess-
spéciaux; lich die gewählte Lösung eine Mehrheit. Ich erwähne dies, um
2. prévoir expressément dans la loi le droit de régler la destina- klarzustellen, dass der Kostenberechnung, die dem Parla-
tion des déchets et la prise en charge obligatoire des déchets ment als Grundlage diente, ein grosses Gewicht zukam. Dabei
déterminés par les installations d'élimination (autrement dit, war allen Parlamentariern klar, dass es sich um Schätzungen
l'obligation, pour le producteur des déchets, d'acheminer ses handelte, die nur als Grössenordnung und nicht absolut ge-
déchets spéciaux vers une ou des installations d'élimination nommen werden dürfen. Die geschätzten Mehrkosten wegen
déterminées et l'obligation pour les entreprises d'élimination der Einführung der Viertelsrente beliefen sich auf 133 Millionen
de prendre en charge des déchets spéciaux définis) ; Franken, und die Zahl der neu dazukommenden Hauptrenten-
3. créer la base légale permettant à la Confédération de soute- bezüger wurde auf 20 000 bis 30 000 geschätzt, zuzüglich der
nir les sociétés d'intérêt public responsables d'installations Zusatzrentenbezüger.
d'élimination ou d'y participer. Gegenüber diesen Zahlen nehmen sich die effektiven Zahlen,
die aus dem ersten Jahr seit der Einführung der Viertelsrente
Piller, Berichterstatter: Am 8. Dezember 1988 hat die Fraktion bekannt sind, und auch die etwas höheren Zahlen aus dem
der CVP im Nationalrat die zur Diskussion stehende Motion Jahre 1989 geradezu lächerlich klein aus. Es sind 5 Millionen
eingereicht. Aufgrund der schriftlichen Begründung und der Franken statt der erwarteten 133 Millionen Franken und knapp
Bereitschaft des Bundesrates, diese Motion entgegenzuneh- 1000 Hauptrenten anstatt der erwarteten 20 000 bis 30 000.
men, überwies der Nationalrat diese am 13. Februar 1989 op- Zwischen den geschätzten und den effektiven Kosten liegen
positionslos. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen ebenfalls ein- Welten. Für die Invaliden, die auch nach der Revision leer aus-
stimmig, diese Motion dem Bundesrat zu überweisen. gingen, sind es traurige Welten.
Das Problem der Sonderabfälle belastet unsere Umwelt im- Die Revision verfolgte das Ziel, den harten Sprung zwischen
mer stärker und muss rasch und griffig gelöst werden. Der keiner Rente und einer halben Rente ab einem Invaliditätsgrad
Bundesrat hat in den Regierungsrichtlinien 1987-1991 darauf von 50 Prozent zu mildern und damit die Eingliederung in den
hingewiesen. Die Kommission ist allerdings der Meinung, Arbeitsprozess zu erleichtern. Offenbar - die Zahlen belegen
dass der Motionstext nicht zu eng ausgelegt werden sollte. Es es - erreichten wir diejenigen, die wir erreichen wollten, mit un-
müsste nicht ausschliesslich mit öffentlichen Mitteln an das serer Lösung nicht. Selbst wenn die Zahlen ansteigen werden,
Problem herangetreten werden. Die Privatwirtschaft sollte sind wir derart weit von unserer seinerzeitigen Annahme ent-
ebenfalls Platz für entsprechende Bemühungen erhalten. So fernt, dass sich eine Korrektur aufdrängt. Eine Senkung der
spricht Ziffer 3 der Motion von gemeinwirtschaftlichen Träger- Berechtigungsgrenze auf 33 1/3 Prozent Invalidität wäre mei-
schaften. Die Kommission ist der Meinung, dass auch ge- nes Erachtens angebracht. Vor der Revision lag die Grenze für
mischtwirtschaftliche Trägerschaften in Frage kommen könn- die Härtefallrente ebenfalls bei dieser Marke. Für diese Ren-
ten. tenkategorie würde also lediglich die eingetretene Schlechter-
In der Kommission wurde von Vertretern des Buwal über die stellung korrigiert. Die Motion lässt bewusst offen, wo die Li-
bereits laufenden Arbeiten im Abfallbereich informiert. In An- mite für die Viertels- und die Härtefallrente angesetzt werden
betracht der vorgeschrittenen Zeit möchte ich darauf verzich- sollte. Man wird die finanziellen Konsequenzen abschätzen
ten, diese zu wiederholen. Ich möchte Herrn Bundesrat Cotti müssen, was mit den Erfahrungen seit der letzten Revision mit
und der Verwaltung im Namen der ganzen Kommission recht etwas grösserer Sicherheit möglich sein dürfte.
herzlich für den grossen Einsatz danken. So weit, so gut, könnte ich jetzt sagen, und ich könnte Sie, sehr
Ich bitte Sie, die Motion zu überweisen. geehrter Herr Bundesrat, bitten, meine Motion entgegenzu-
nehmen und Sie, meine Kolleginnen und Kollegen, die Motion
Ueberwiesen - Transmis zu überweisen. Es gibt aber da noch eine offene Rechnung:
Wie konnte es zu dieser katastrophalen Fehleinschätzung
kommen, und - was mich noch viel brennender beschäftigt -
wie kommt es, dass das Bundesamt für Sozialversicherung in
#ST# 89.499 verschiedenen, mir schriftlich vorliegenden Aeusserungen die
Fehleinschätzung verniedlicht, verwedelt oder schlicht ne-
Motion Bührer giert?
Ich zitiere: «Die 2. IV-Revision ist gesamthaft alles andere als
Bezug einer Viertelsrente der IV ein Flop. Ob sich die Erwartungen hinsichtlich der Anzahl der
AI. Droit à une rente partielle Viertelsrenten erfüllen, lässt sich frühestens zu Beginn des
nächsten Jahres sagen.» Das Bundesamt spricht andernorts
davon, es habe sich bei seinen Zahlen bloss um eine «äus-
serst vorsichtige Hochrechnung» gehandelt. Oder eine an-
dere Formulierung: Die Zahl basiere auf «verhältnismässig un-
Wortlaut der Motion vom 14. Juni 1989 sicherer Berechnungsgrundlage». Es ist auch zu lesen, man
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament raschmög- dürfe «den in der Luft hängenden Betrag nicht absolut verste-
lichst eine Aenderung von Artikel 28 Absatz 1 des Bundes- hen». Oder die 133 Millionen Franken seien «als ein eine
gesetzes über die Invalidenversicherung vorzulegen, mit dem grosszügig bemessene Reserve mitumfassender Maximalbe-
Ziel, die Berechtigungsgrenze für den Bezug einer Viertels- trag gedacht». Das, sehr geehrter Herr Bundesrat, verstehe ich
rente respektive einer Härtefallrente zu senken. unter Verwedelungsversuch. Und das ist in meinen Augen
nicht akzeptabel!
Texte de la motion du 14 juin 1989 Ich rufe Ihnen die Grössenordnungen in Erinnerung. Das Par-
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre dans le plus bref lament ging bei seinem Beschluss von jährlichen Kosten von
délai à l'Assemblée fédérale une modification de l'article 28, 133 Millionen Franken aus. Effektiv ausbezahlt wurden aber
alinéa premier, de la loi sur l'assurance invalidité abaissant le 1988 nur 5 Millionen Franken. Das sind 3,75 Prozent der er-
Postulat Küchler. Organe scientifique permanent 614 5 octobre 1989
warteten Summe. Selbst wenn wir annehmen, dass die Kosten pas à ceux indiqués dans le message; je suis d'accord avec
noch laufend kräftig steigen werden, dass sie sich beispiels- vous. Mais il faut aussi constater que ces derniers temps, une
weise verdreifachen werden, bleiben immer noch rund 90 Pro- augmentation du nombre des quarts de rente commence à se
zent «Reserve». Es tönt wie ein schlechter Witz, in dieser Situa- dessiner. Je ne suis pas à même de vous dire s'il s'agit d'un
tion von Reserve zu sprechen. phénomène purement casuel ou conjoncturel, ou si au con-
An die Andresse des Bundesamtes für Sozialversicherung traire la révision de la loi commence seulement maintenant à
möchte ich sagen: Man kann, wenn die Schätzung derart da- déployer ses effets. De toute manière il faut reconnaître •- et je
neben geht, nicht so tun, als ob die Grössenordnung stimmen me demande pourquoi vous ne voulez pas l'admettre, Ma-
würde. Auch die Hinweise darauf, dass die kurze Frist seit Ein- dame Bührer - que, après une année et demie de révision, il
führung der Neuerung keine «abschliessende Beurteilung» n'est pas possible d'établir en si peu de temps un bilan
zuliesse, oder der Hinweis, dass «eine ausreichende Erfah- démontrant qu'il faut absolument opérer des changements.
rungszeit» und «genügend verlässliche Beurteilungsgrundla- Cela n'exclut pas du tout un nouvel examen de la question. Si,
gen» abzuwarten seien, sind angesichts der Grössenordnung réellement, le quart de rente ne pouvait pas résoudre le pro-
nicht stichhaltig. Der Hinweis auf die Anlaufphase ist insofern blème posé, il devrait être examiné plus tard. Actuellement, la
unzutreffend, als in den Jahren vor der Inkraftsetzung in Er- loi sur l'Ai est soumise à une nouvelle révision, dans le cadre
wartung der Neuerung Fälle pendent gehalten wurden, die du deuxième paquet de répartition des tâches entre Confé-
nun in den Zahlen von 1988 enthalten sind. dération et cantons. Cette révision concerne plutôt la procé-
Auch die Erwähnung von Zusatzrenten - beispielsweise Ren- dure.
ten für invalide Witwen und Waisen oder Beteiligungen an Ehe- En conclusion, je vous demande de nous laisser le temps de
paarsrenten, die durch die Einführung der Viertelsrenten aus- faire les expériences nécessaires. Le cas échéant, nous re-
gelöst werden können -vermögen nicht annähernd die Grös- viendrons devant le Parlement avec d'autres propositions de
senordnung ins Wanken zu bringen. Die Zahlen sind ja so révision. C'est la raison pour laquelle, sans nier l'existence
klein. Soweit es sich um Härtefallrenten handelt, ist zu beach- éventuelle du problème, le Conseil fédéral suggère au Conseil
ten, dass sie nicht ausgabenwirksam werden. des Etats de bien vouloir transformer la motion en postulat.
Härtefallrenten gab es schon immer, früher sogar bereits ab 33
1/3 Prozent Invalidität. Sehr kühn ist es zu sagen, falls sich die Frau Bührer: Ich danke dem Bundesrat, dass er mein Anlie-
Wirtschaftslage verschlechtere, zöge die Nachfrage nach Vier- gen als Postulat entgegennehmen will. Der Bundesrat stellt als
telsrenten «erfahrungsgemäss» an. Gerade über diese Erfah- nächsten Schritt im Rahmen einer nächsten Revision andere
rung verfügen wir ja nicht! Die Erfahrung der mit der Betreuung Aenderungen in Aussicht. Das ist sicher ein sinnvoller Inhalt
von Invaliden befassten Stellen geht vielmehr dahin, dass die der nächsten Revision. Es sollte uns aber nicht daran hindern,
Wirtschaft auch heute kaum bereit ist, Behinderte mit reduzier- sofort die nötige Korrektur vorzunehmen, gewissermassen
ter Leistungsfähigkeit und geringerem Einkommen anzustel- eine Pendenz aus der letzten Revision aus der Welt zu schaf-
len. Entweder wird jemand im Betrieb belassen oder er wird fen.
entlassen. Anlässlich der letzten Revision glaubten wir, einen Schritt zu
Gewiss, letzte Klarheit über die Auswirkungen der Revision be- tun. Dieser Schritt hat sich effektiv als Treten an Ort heraus-
steht heute nicht. Aber angesichts der Reserve von rund 90 gestellt. In dieser Situation sollten wir nicht die Invaliden im Re-
Prozent, selbst nach einer Verdreifachung der Auszahlungen, gen stehen lassen und sollten sofort etwas unternehmen.
lässt sich heute schon sagen, dass wir uns um Grössenord- Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich unter diesen Umständen
nungen getäuscht haben. Wir liegen selbst nach einer Verdrei- meine Motion aufrechterhalten möchte.
fachung der heute bekannten Zahlen immer noch im Bereich
von 10 Prozent dessen, was wir eigentlich wollten. Wir haben Schönenberger: Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen. Erst
unser Ziel verfehlt. Das schleckt keine Geiss weg! vor kurzem haben wir das Invalidenversicherungsgesetz revi-
Wir haben uns getäuscht und wir sollten so rasch wie möglich diert. Es rechtfertigt sich meines Erachtens nicht, nach solch
- nämlich sofort - unseren Fehler korrigieren. Wenn wir an- kurzer Frist bereits wieder eine neue Revision auf dem schnell-
lässlich der letzten Revision ehrlich eine Verbesserung wollten sten Weg anzustreben. Meines Erachtens genügt es absolut,
- und ich nehme das doch sehr an -, darf es kein Zuwarten ge- wenn das Postulat beim Bundesrat anhängig ist. Aber eine
ben. Die Invaliden müssten sich sonst verschaukelt vorkom- Motion, beim Rabbi von Lodz, dürfen Sie nicht überweisen!
men.
Ein letztes Wort, Herr Bundesrat. Es wäre sehr schön, wenn Abstimmung - Vote
die Verwaltung angesichts dieser Fehlprognose sagen würde:
Jawohl, wir haben uns getäuscht. Es ist nicht so herausge- Für Ueberweisung der Motion 6 Stimmen
kommen, wie wir-und in der Folge das Parlament-glaubten. Dagegen 17 Stimmen
Die Methode, die unserer Berechnung zugrunde lag - sie ist in
der Botschaft zur Revision dargelegt - hat sich als nicht taug-
lich erwiesen. Voilà!
Eine solche Haltung würde meinen grössten Respekt finden.
Die krampfhaften Verwedelungsversuche der Verwaltung sind #ST# 89.401
geradezu peinlich. Diese - und nicht der Irrtum - sind für mich
inakzeptabel. Postulat Küchler
Ich bitte Sie, meine Motion zu überweisen. Wissenschaftliche Gremien
für Familienfragen
M. Cotti, conseiller fédéral: Je tiens à dire tout de suite à Mme
Bührer que si jamais l'administration et l'office compétent Organe scientifique permanent
s'étaient trompés, je serais le premier à le reconnaître ici, car pour les questions familiales
tout le monde peut se tromper. Il n'y a donc pas de question de
prestige en jeu. Je pense au contraire que le conseil voudra
bien admettre, du fait que la deuxième révision de l'Ai est
entrée en vigueur le 1 er janvier 1988 pour ce qui a trait au pro-
blème de l'abaissement du degré d'invalidité soulevé par Wortlaut des Postulates vom 15. März 1989
Mme Bührer, que l'expérience ne peut pas encore être consi- Der Bundesrat wird eingeladen, ein ständiges Organ für Fami-
dérée comme terminée et qu'une évaluation maintenant déjà lienfragen mit kleiner Mitgliederzahl einzusetzen und ihm un-
est prématurée. Nous n'avons même pas deux années d'ex- ter anderem die folgenden wissenschaftlichen Aufgaben zu
périence, Madame Bührer, nous manquons de recul. übertragen:
Il est vrai que les premiers résultats permettent de dire que les - Beobachtung der Entwicklung der familiären Lebensformen
effets attendus, du point de vue quantitatif, ne correspondent und ihrer demographischen, wirtschaftlichen, sozialen und
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bührer Bezug einer Viertelsrente der IV
Motion Bührer AI. Droit à une rente partielle
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.499
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 05.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 613-614
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Pagina
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