Swiss Federal Council Proposes Work for Asylum Seekers, Cites Legal Concerns
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council proposed transforming a motion into a postulate, recommending that asylum seekers be obligated to perform work for public benefit. The Council argued that such programs would be beneficial for asylum seekers by allowing them to earn a living, and for the country by potentially deterring "false" asylum seekers. However, the Council also stated that a legal obligation for work would violate international law, and that the three-month waiting period for employment programs should remain to allow for integration and administrative processes. The Council also emphasized the cantons' primary role in implementing such programs and housing asylum seekers, while acknowledging the Confederation's effort to expand its own accommodation capacity.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 18 Absatz, Art. 20b Absatz, Art. 4 EMRK, Art. 4 dieses, Art. 20b Abs. 3 Asylgesetz, Art. 18 Asylverordnung; Swiss Federal Council Proposes Work for Asylum Seekers, Cites Legal Concerns: The Council argued that such programs would be beneficial for asylum seekers by allowing them to earn a living, and for the country by potentially deterring "false" asylum seekers. However, the Council also stated that a legal obligation for work would violate international law, and that the three-month waiting period for employment programs should remain to allow for integration and administrative processes. The Council also emphasized the cantons' primary role in implementing such programs and housing asylum seekers, while acknowledging the Confederation's effort to expand its own accommodation capacity.
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KI-generiertCited by the Federal Council to explain the existing legal basis for promoting employment programs for asylum seekers.
Cited by the Federal Council to explain the existing regulation regarding the three-month waiting period for participation in employment programs.
Volltext
Motion Fischer-Seengen 1708 N 6 octobre 1989
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Solche Beschäftigungsprogramme liegen aber auch im Inter-
Déclaration écrite du Conseil fédéral esse der Asylbewerber. Auf diese Weise kann ihnen Gelegen-
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- heit gegeben werden, ihren Lebensunterhalt, der sonst vom
deln. Bund ohne Gegenleistung erbracht wird, selber zu verdienen,
was psychologisch von grosser Bedeutung ist. Zusätzlich
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat wäre ihnen höchstens ein Taschengeld auszurichten.
Es liegt auf der Hand, dass der Bund in den entsprechenden
Gegenden die notwendigen Unterkünfte errichtet und be-
treibt. Für die Zuweisung der Asylbewerber in solche Unter-
künfte besteht mit Artikel 20 des Asylgesetzes bereits eine ge-
#ST# 89.453 setzliche Grundlage.
Das Wissen um die Tatsache, dass Asylbewerber in der
Motion Fischer-Seengen Schweiz zu einer Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse ver-
pflichtet werden können, wird sich in den Herkunftsländern
Beschäftigung von Asylbewerbern rasch verbreiten. Dadurch dürfte die Schweiz für unechte Asy-
Occupation des demandeurs d'asile lanten rasch an Attraktivität verlieren. Echte Asylanten dage-
gen sind zweifellos gerne bereit, die von ihnen zugunsten des
Aufnahmelandes verlangte Arbeitsleistung zu erbringen. Es
darf davon ausgegangen werden, dass sich durch diese
Massnahmen vor allem die Zahl der unechten Asylbewerber
Wortlaut der Motion vom 6. Juni 1989 vermindern wird.
Der Bundesrat wird eingeladen, Sofortmassnahmen zur Bewältigung des ständig ansteigen-
1. den eidgenössischen Räten Bericht und Antrag über die den Stromes an Asylbewerbern helfen zwar mit, das Problem
Aenderungen des Asylgesetzes zu stellen, die notwendig momentan zu entschärfen. Längerfristig muss es jedoch an
sind, um Asylbewerber ab ihrer Einreise in die Schweiz zu ei- der Wurzel angepackt werden. Die Schweiz muss dafür sor-
ner Arbeitsleistung im öffentlichen Interesse verpflichten zu gen, dass nur noch echte Flüchtlinge in der Schweiz um Asyl
können; nachsuchen. Die mit dieser Motion vorgeschlagenen Mass-
2. die Asylverordnung so anzupassen, dass die Frist von drei nahmen dürften einen Schritt in diese Richtung darstellen, wo-
Monaten für die Beteiligung an Beschäftigungsprogrammen bei nicht behauptet wird, dass damit das Problem insgesamt
im Sinne von Artikel 18 Absatz 1 wegfällt; gelöst werden kann.
3. die Asylverordnung so zu ergänzen, dass der Bund Pro-
gramme für Arbeitsleistungen im öffentlichen Interesse er- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
stellt, zu denen die Asylbewerber verpflichtet werden; vom 13. September 1989
4. in Gegenden, in denen solche Arbeiten verrichtet werden, Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1989
bundeseigene Unterkünfte zu errichten und zu betreiben. Gemäss Artikel 20b Absatz 3 Asylgesetz kann der Bund die
Durchführung von Beschäftigungsprogrammen für Asylbe-
Texte de la motion du 6 juin 1989 werber fördern. In Ausführung dieser Kann-Bestimmung re-
Le Conseil fédéral est chargé gelte der Bundesrat in Artikel 18 Asylverordnung, dass solche
1. de soumettre aux Chambres fédérales un rapport et des Programme Asylgesuchstellern erst nach einem dreimonati-
propositions concernant les modifications nécessaires de la gen Aufenthalt offenstehen. Sie werden im übrigen von den Ar-
loi sur l'asile en vue d'assujettir, dès leur entrée en Suisse, les beitsmarktbehörden dahingehend überprüft, dass sie nicht in
requérants à l'obligation de fournir une prestation en travail Konkurrenz zu anderen Beschäftigungsprogrammen stehen
dans l'intérêt public; und keinen negativen Einfluss auf die örtliche Arbeitsmarkt-
2. d'adapter l'ordonnance sur l'asile de manière à supprimer struktur haben. Die Praxis zu diesen neuen Bestimmungen
le délai de trois mois mis à la participation aux programmes zeigte, dass es ausserordentlich schwierig ist, geeignete, den
d'occupation, selon l'article 18, alinéa premier; Fähigkeiten der Asylbewerber angepasste Beschäftigungs-
3. de compléter l'ordonnance sur l'asile de manière que la programme im nötigen Umfang zu planen und zu realisieren.
Confédération mette sur pied des programmes de prestation Demgegenüber ist nicht zu verkennen, dass die Durchführung
de travail, dans l'intérêt public, auxquels les requérants d'asile von Beschäftigungsprogrammen im Verbund mit einem ra-
seront contraints; schen und fairen Ablauf des Asylverfahrens geeignet ist, Aus-
4. d'implanter et d'exploiter des centres d'hébergement länder, die aus überwiegend wirtschaftlichen Gründen einrei-
fédéraux dans les régions où sont exécutés de tels travaux. sen, von der Einreichung eines Asylgesuches abzuhalten.
Vor diesem Hintergrund ist zu den vier Forderungen der Mo-
Mitunterzeichner- Cosignataire: Keine - Aucun tion wie folgt Stellung zu nehmen:
1. Eine Arbeitsverpflichtung auf Gesetzesstufe kann nicht ver-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit wirklicht werden. Wie der Bundesrat schon in der Botschaft zur
Die rasante Zunahme der Asylbewerber hat in unserem Lande zweiten Asylgesetzrevision ausgeführt hat, wäre eine derartige
zu einer Brisanz geführt, die unberechenbare Reaktionen be- Verpflichtung völkerrechtlich nicht zulässig (vgl. Botschaft zur
fürchten lässt. Ein besonderes Aergernis für unsere arbei- Aenderung des Asylgesetzes vom 2. Dezember 1985, Ziff.
tende Bevölkerung stellen die beschäftigungslosen Asylbe- 21.10). Dies geht aus Artikel 4 EMRK sowie aus dem Ueberein-
werber dar, welche unsere Strassen und Plätze bevölkern. kommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation über
Viele Mitbürger verstehen nicht, weshalb diese Leute mit Steu- Zwangs- oder Pflichtarbeit, dem die Schweiz am 23. Mai 1941
ergeldern unterhalten werden, ohne dass sie zu einer Gegen- beigetreten ist, hervor.
leistung verpflichtet werden, soweit sie eine solche aufgrund 2. An der Frist von drei Monaten, während der Asylgesuchstel-
ihres Gesundheitszustandes erbringen könnten. ler keiner Arbeit nachgehen können, ist grundsätzlich festzu-
Dieses Problem könnte dadurch entschärft werden, dass den halten. In diese erste Zeit fallen in aller Regel verschiedenste
Asylbewerbern unmittelbar nach ihrer Einreise in die Schweiz Termine bei Behörden des Bundes, der Kantone und Gemein-
Arbeiten im öffentlichen Interesse zugewiesen werden. Zu den, die Asylsuchende wahrzunehmen haben. Auch wird
denken ist beispielsweise an Infrastrukturarbeiten in Bergge- diese Zeit intensiv genützt, um die Ausländer über die grundle-
bieten, wofür die Rekrutierung von Arbeitskräften besonders gendsten Lebensbedingungen in der Schweiz aufzuklären.
während der gegenwärtigen Hochkonjunktur grossie Schwie- Schliesslich dient diese erste Zeit auch dazu, eine minimale
rigkeiten bereitet. Solche Einsätze könnten durchaus im Inter- sprachliche Verständigung herbeizuführen. Aus diesen Grün-
esse der dortigen Bevölkerung liegen, so dass sich deren Wi- den einer ersten Anpassung an die hiesigen Verhältnisse wäre
derstand gegenüber der Einquartierung von Asylbewerbern es inkonsequent, einerseits dem Asylbewerber eine Erwebstä-
auf ihrem Gemeindegebiet vermindern würde. tigkeit während den ersten drei Monaten zu verwehren, ande-
6. Oktober 1989 N 1709 Motion Brügger
rereseits ihn aber dazu zu drängen, im Rahmen eines Beschäf- Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Béguelin,
tigungsprogrammes dennoch erwerbstätig zu sein. Mit der Bodenmann, Borei, Carobbio, Eggenberg-Thun, Haller,
Durchführung von Beschäftigungsprogrammen sollen in er- Jeanprêtre, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz,
ster Linie mögliche negative psychische Auswirkungen und Mauch Ursula, Morf, Ott, Pitteloud, Stappung, Uchtenhagen,
sozial unerwünschte Folgen einer längerdauernden Beschäf- Zbinden Hans, Ziegler (19)
tigungslpsigkeit von Asylbewerbern verhindert werden. Ob
darüber hinaus andere Zielsetzungen verfolgt werden sollen,
ist im Zusammenhang mit einer Neugestaltung insbesondere Schriftliche Begründung - Développement par écrit
des Asylverfahrensrechtes zu prüfen. Ein Verbot von AlU-Klauseln beschlägt in einem gewissen
3. Die Planung und Realisierung von Beschäftigungspro- Sinn die Grundsätzlichkeit der Vertragsfreiheit. Zu Notstands-
grammen durch den Bund erfordern einen erheblichen Mittel- zeiten rechtfertigt sich eine Einschränkung der unbeschränk-
einsatz. Von der Natur der Sache her sind es vor allem die Kan- ten Vertragsfreiheit, vor allem dann, wenn die skrupellose Aus-
tone und Gemeinden, die derartige Programme durchführen nützung von gesetzlich garantierten Freiheiten zu Missstän-
können. Sie sind es auch, die aufgrund ihrer örtlichen Kennt- den und somit zur Benachteiligung weiter Bevölkerungskreise
nis in der Lage sind, Projekte im öffentlichen Interesse zu iden- führt. Diese missliebigen Zustände sind ohne Zweifel weit ver-
tifizieren und umzusetzen. Das Subsidiaritätsprinzip erhält breitet. Architekten, Ingenieure und Unternehmer eignen sich
deshalb gerade bei der Durchführung von Beschäftigungs- mit diesen Praktiken eine Monopolstellung an, wodurch ein-
programmen eine besondere Berechtigung. deutig die Freiheit anderer sehr stark eingeschränkt wird.
4. Ebenso wie die Betreuung ist es grundsätzlich die Aufgabe Es stellt sich die Frage, inwieweit eine AlU-Klausel nicht auch
der Kantone, Asylbewerber während des Verfahrens unterzu- das Kartellgesetz verletzt, weil mit solchen Bestimmungen die
bringen. Der Bund selber kann nur in sehr beschränktem Aus- Konkurrenz von selten Drittpersonen ausgeschaltet wird.
masse bundeseigene Unterkünfte bereitstellen und stösst da- Es ist zu bemerken, dass die BRD schon 1971 mit einem Ge-
bei beinahe regelmässig auf erhebliche Widerstände der setz genau diesen Bereich geregelt hat. Nach Artikel 4 dieses
Standortgemeinden von vorgesehenen Unterkünften. Er wird Gesetzes ist jede Vereinbarung, durch die sich der Erwerber
trotzdem auch in Zukunft versuchen, die Kapazität von bun- eines Grundstückes im Zusammenhang mit dem Erwerb ver-
deseigenen Kollektivunterkünften auszuweiten. Dies ge- pflichtet, bei der Planung oder Ausführung des Bauwerkes auf
schieht vor allem im Hinblick darauf, die starken Schwankun- dem Grundstück die Leistungen eines bestimmten Ingenieurs
gen der Zahl neueinreisender Gesuchsteller etwas aufzufan- oder Architekten oder Unternehmers in Anspruch zu nehmen,
gen sowie die Verfahren zusätzlich zu beschleunigen. unwirksam. Schutzzweck des Gesetzes besteht in der Vermei-
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ueberlegungen ist dung von Mietanstieg durch Vermeidung steigender Bauko-
der Bundesrat bereit, die Frage der Durchführung von Be- sten. Ziel des Gesetzgebers soll es sein, bei dem knappen An-
schäftigungsprogrammen als flankierende Massnahme zu all- gebot an Baugrundstücken zu verhindern, dass ein Ingenieur
fälligen Arbeitsverboten im Zusammenhang mit der Neuge- oder Architekt oder Unternehmer eine monopolartige Stellung
staltung des Asylverfahrensrechtes erneut eingehend zu prü- erwirbt, und dadurch eine Verzerrung des Wettbewerbs ein-
fen. tritt.
Des weiteren verweise ich auf Publikationen namhafter
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Rechtsprofessoren der Universität Freiburg. Die beiden Her-
Déclaration écrite du Conseil fédéral ren Professoren Peter Gauch und Pierre Tercier haben in ihren
Der Bunderat ist bereit, die Motion im Sinne der Erwägungen Schriften ganz deutlich die Sinnwidrigkeit von AlU-Klauseln in
als Postulat entgegenzunehmen. Kaufverträgen nachgewiesen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Präsident: Das Postulat wird von Frau Dormann bekämpft.
vom 13. September 1989
Die Diskussion wird verschoben.
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1989
Am 16. August 1989 haben wir den eidgenössischen Räten ein
Verschoben - Renvoyé
Paket von Sofortmassnahmen unterbreitet, die die Boden-
preissteigerung und die Bodenspekulation bekämpfen sollen.
Dieses Paket enthält kein Verbot von AlU-Klauseln.
#ST# 89.522 Dies bedeutet aber nicht, dass der Bundesrat die Einführung
eines solchen Verbots grundsätzlich ausschliesst: Die vorge-
Motion Brügger schlagenen Sofortmassnahmen sollen bis Ende 1996 gelten
und dann durch Bestimmungen des ordentlichen Rechts ab-
Architekten-, Ingenieuren- gelöst werden. Der Bundesrat legt Wert darauf, dass bei der
und Unternehmerklauseln in Ausarbeitung des ordentlichen Rechts alle Institute und Mög-
Kaufverträgen. Verbot lichkeiten geprüft werden, die zu einer optimalen Lösung der
Contrats de vente. Interdiction bodenrechtlichen Probleme beitragen können. So wird ins-
des clauses d'architectes, besondere abzuklären sein, ob vertragliche Abmachungen,
die nach geltendem Recht gültig sind, weiterhin zulässig sein
d'ingénieurs et d'entrepreneurs sollen oder ob sie nur unter gewissen Voraussetzungen zuzu-
lassen oder gar völlig zu verbieten sind. Diese Abklärungen
drängen sich auch in bezug auf die von der Motion anvisierten
AlU-Klauseln auf.
Welche konkreten Massnahmen vorgeschlagen werden, hängt
Wortlaut der Motion vom 21. Juni 1989
von dieser Prüfung ab. Deshalb kann zurzeit noch nicht gesagt
Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Sofortmass-
werden, ob ein Verbot der AlU-Klauseln in Anbetracht unserer
nahmen auf dem Gebiet des Bodenrechts durch gesetzliche
künftigen Vorschläge notwendig und sinnvoll sein wird.
Bestimmungen sogenannte Architekten-, Ingenieuren- und
Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die verbindliche
Unternehmerklauseln (AlU-Klauseln) in Kaufvertragsab-
Form der Motion ab; er ist jedoch bereit, den Vorstoss als Po-
schlüssen zu verbieten.
stulatentgegenzunehmen.
Texte de la motion du 21 juin 1989 Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Dans le cadre des mesures d'urgence relevant du droit fon- Déclaration écrite du Conseil fédéral
cier, le Conseil fédéral est chargé de présenter aux Chambres Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
un projet de dispositions légales interdisant les clauses deln.
d'architectes, d'ingénieurs et d'entrepreneurs dans les
contrats de vente. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Fischer-Seengen Beschäftigung von Asylbewerbern
Motion Fischer-Seengen Occupation des demandeurs d'asile
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.453
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 06.10.1989 - 08:00
Date
Data
Seite 1708-1709
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Ref. No 20 017 773
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