Federal Vocational Training Law and Agricultural Law Revisions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court rejected a motion to include social and medical professions under federal vocational training law, stating that current federal law explicitly excludes these fields and that including them would require a constitutional amendment, which was previously rejected. However, the court converted the part of the motion concerning medical assistants and related professions into a postulate, indicating it would be further examined. The court also addressed a motion to revise agricultural law, agreeing to submit a draft revision focused on environmental sustainability and family farms, and acknowledging that many of the motion's points were already being considered or implemented through existing agricultural policies and a forthcoming expert commission report.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 34ter Absatz, Art. 34ter Abs. 1 Bst. g der Bundesverfassung; Federal Vocational Training Law and Agricultural Law Revisions: However, the court converted the part of the motion concerning medical assistants and related professions into a postulate, indicating it would be further examined. The court also addressed a motion to revise agricultural law, agreeing to submit a draft revision focused on environmental sustainability and family farms, and acknowledging that many of the motion's points were already being considered or implemented through existing agricultural policies and a forthcoming expert commission report.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision from the Federal Constitution is mentioned to explain the federal government's competencies in regulating vocational training, which is relevant to the motion's subject matter.
Volltext
23. März 1990 N 689 Motion Ruckstuhl
Texte cte-/a motion du 16 décembre 1988 Fürsorge- und medizinischer Bereich
La formation dee" assistantes sociales et des professions médi- Les secteurs de l'assistance sociale et des soins médicaux
cales et para-médicales doit être soumise à la loi fédérale sur
la formation professionnelle. Abgelehnt- Rejeté
Mitunterzeichner- Cosignataires: Allenspach, Ammann, Areg- Ausbildung der Arztgehilfin und verwandte Berufe
ger, Cincera, EppenbergerSusi, Fäh, Fischer-Seengen, Früh, Les professions d'assistance médicale et les professions appa-
Giger, Keller, Loretan, Müller-Meilen, Rychen, Schule, Wan- rentées
ner, Weber-Schwyz, Wyss Paul (17)
Ueberwiesen aïs Postulat- Transmis comme postulat
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Das Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 19. April 1978,
in Kraft seit 1. Januar 1980, regelt neben der Berufsberatung
und der Berufsbildungsforschung die Grundausbildung und
die Weiterbildung in den Berufen der Industrie, des Hand-
werks, des Handels, des Bank-, Versicherungs-, Transport-
und Gastgewerbes und anderer Dienstleistungsgewerbe so-
wie die Hauswirtschaft. 89.451
Ausdrücklich nicht in den Geltungsbereich des Berufsbil-
#ST#
dungsgesetzes fallen u. a. die Grundausbildung und die Wei-
terbildung in den Berufen der Krankenpflege und in übrigen Motion Ruckstuhl
sozialen Berufen. Revision Landwirtschaftsgesetz
Mit der Motion wird verlangt, auch die Berufe der Kranken-
pflege und andere medizinische Hilfsberufe sowie die sozialen
Révision de la loi sur l'agriculture
Berufe grundsätzlich dem Berufsbildungsgesetz zu unterstel-
len. Ausnahmen von dieser.allgemeinen Forderung sind in
speziellen und begründeten Fällen denkbar. Bei fehlender
Verfassungsgrundlage ist diese zu schaffen. Wortlaut der Motion vom 6. Juni 1989
Es ist festzustellen, dass die heutige Berufsbildungsgesetz-
Der Bundesrat erhält den Auftrag, dem Parlament bis Ende
gebung wesentlich zum allgemein hohen Ausbildungsstand
1991 einen Entwurf zur Revision des Landwirtschaftsgesetzes
in den unterstellten Berufen beigetragen hat. Das System der vorzulegen. Er hat diese Revision auf das Ziel einer umweltge-
Grundausbildung und Weiterbildung, wie es heute für die der rechten, bodenbewirtschaftenden, bäuerlichen Landwirt-
Berufsbildungsgesetzgebung unterstellten Berufe gilt, ist
schaft auszurichten.
grundsätzlich auf die Berufe der Krankenpflege und die ande-
Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu berücksichti-
ren medizinischen Hilfsberufe sowie auf die sozialen Berufe gen:
auszudehnen. In der Grundausbildung und Weiterbildung 1. Erhaltung und Förderung möglichst vieler bäuerlicher Fa-
können derart u. a. landesweit einheitliche Ausbildungsgänge
milienbetriebe.
geschaffen werden. Mit der Unterstellung verbunden ist auch
2. Sicherung eines mit ändern Erwerbszweigen vergleichba-
eine finanzielle Unterstützung durch Bund und Kantone ge-
ren Einkommens durch angemessene Produktionspreise und
mäss Berufsbildungsgesetzgebung.
Direktzahlungen zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher und
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ökologischer Leistungen, zum Ausgleich von Produktions-
vom 13. Februar 1989 nachteilen und zur Produktionslenkung.
Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 février 1989 3. Förderung der umweit- und marktgerechten Qualitätspro-
Die Kompetenzen des Bundes zur Regelung der Berufsbil- duktion sowie der Pflege der Landschaft.
dung sind in Artikel 34ter Absatz 1 Buchstabe g der Bundes- 4. Sicherung einer ausreichenden Versorgung mit Nahrungs-
verfassung wie folgt festgelegt: mitteln für Zeiten mit gestörter Zufuhr.
«Der Bund ist befugt, Vorschriften aufzustellen über die berufli- 5. Der Geltungsbereich des derart revidierten Landwirtschafts-
che Ausbildung in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft gesetzes ist soweit als möglich im Gesetz selbst und nicht in
und Hausdienst.» Verordnungen festzuhalten.
Die Berufsbildung im Fürsorge- und im medizinischen Bereich
fällt nicht unter die in der zitierten Verfassungsvorschrift ge- Texte de la motion du 6 juin 1989
nannten Bereiche. Die Annahme der Motion würde demzufolge Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement, d'ici
eine Aenderung der Bundesverfassung voraussetzen. Nun ist fin 1991, un projet de révision de la loi sur l'agriculture visant
aber im Jahre 1973 ein neuer Bildungsartikel, der dem Bund l'encouragement d'une agriculture paysanne exploitant le sol
u. a. eine umfassende Kompetenz zur Regelung der Ausbil- et respectant l'environnement. Ce faisant, il y aura lieu de tenir
dung in sämtlichen Berufen gebracht hätte, verworfen worden. compte notamment des points suivants:
Die Frage einer Aenderung der Zuständigkeiten könnte des- 1. Maintenir et encourager le plus grand nombre possible
halb frühestens im Zeitpunkt der Totalrevision der Bundesver- d'exploitations paysannes de type familial.
fassung neu geprüft werden. Dabei wäre auch zu fragen, ob ein- 2. Garantir un revenu comparable à celui d'autres branches
zig die Berufe im Fürsorge- und medizinischen Bereich neu der d'activité au moyen de prix équitables à la production et de
Berufsbildungsgesetzgebung zu unterstellen wären oder auch paiements directs pour indemniser les prestations d'intérêt
andere wie beispielsweise die Berufe der Wissenschaft, Erzie- public et écologiques, ainsi que pour compenser les désavan-
hung und Kunst. Für die Ausbildung der Arztgehilfin und ver- tages liés à la production et pour orienter celle-ci.
wandte Berufe, die im Unterschied zu den spezifisch medizini- 3. Encourager une production de qualité répondant aux be-
schen und paramedizinischen Berufen dem bestehenden Ver- soins du marché et respectueuse de l'environnement ainsi
fassungsrecht unterstellt werden können, wird eine Regelung que favoriser l'entretien de la nature et du paysage.
durch das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement ge- 4. Assurer un approvisionnement suffisant en denrées alimen-
prüft. taires même au cas où les importations seraient perturbées.
5. Le champ d'application de la loi sur l'agriculture ainsi
Schriftliche Erklärung des Bundesrates révisée doit être fixé dans toute la mesure du possible dans la
Déclaration écrite du Conseil fédéral loi elle-même et non dans des ordonnances.
Der Bundesrat beantragt, die Motion mit Bezug auf den Für-
sorge- und den medizinischen Bereich abzulehnen, betref- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bürgi, Columberg, Eisen-
fend die Ausbildung der Arztgehilfin und verwandte Berufe in ring, Engler, Hänggi, Jung, Kühne, Portmann, Schnider,
ein Postulat umzuwandeln. Stamm, Wellauer, Widrig (12)
Motion Ruckstuhl 690 23 mars 1990
Schriftliche Begründung - Développement par écrit bewirtschaftende und bäuerliche Landwirtschaft, soll bis Ende
1. Allgemeines: 1991 vorgelegt werden. *
Die Situation in der Landwirtschaft vermag nicht mehr zu be- Die vier ersten der in der Motion besonders aufgeführten fünf
friedigen. Das Verhältnis zwischen Bauern, Konsumenten und Punkte sind miteinander eng verbunden. Die Agrarpolitik trägt
Steuerzahlern stimmt nicht mehr. Die Bürger wünschen eine ihnen bereits in hohem Masse Rechnung:
Weiterentwicklung der Landwirtschaftspolitik in Richtung um- Gestützte Produzentenpreise, Einfuhrschutzmassnahmen,
weltverträgliche und marktgerechte Qualitätsprodukte, produ- Direktzahlungen und andere Vorkehren erlaubten im Rahmen
ziert von bäuerlichen, bodenabhängigen Familienbetrieben. des für die Gesamtwirtschaft Tragbaren und der verfügbaren
Diesen Trend belegt nicht zuletzt das Abstimmungsergebnis finanziellen Mittel des Bundes die Erhaltung bäuerlicher Fami-
vom 4. Juni 1989 über die sogenannte Kleinbauern-Initiative. lienbetriebe in allen Landesteilen.
Dieser Situation sollte aber nicht auf Verfassungsstufe Rech- Die Erreichung eines mit anderen Erwerbszweigen vergleich-
nung getragen werden, wie die Diskussion um die Initiative baren Einkommens durch die Landwirte wird aufgrund von Ar-
und den Gegenvorschlag zeigte. Der geltende «Landwirt- tikel 29 des Landwirtschaftsgesetzes angestrebt. Die Preispo-
schaftsartikel» in der Verfassung genügt, um die Agrarpolitik litik genügte hierzu allerdings allein je länger, je weniger. Sie
im erwähnten Sinne weiterzuentwickeln. Erforderlich ist aber wurde deshalb durch verschiedene Arten von Direktzahlun-
eine Revision des geltenden Landwirtschaftsgesetzes. gen an die Landwirte ergänzt, die zudem auch die Funktion
2. Revision des Landwirtschaftsgesetzes (LwG): der Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen aus-
1. Zu den obersten Zielen der Landwirtschaftspolitik gehört üben.
die Erhaltung der Familienbetriebe. Die Zahl der Betriebe Die marktgerechte Qualität von Landwirtschaftsprodukten
nimmt aber nach wie vor ab. Diese Entwicklung soll gebremst wird vor allem durch den in unseren Agrarmarktordnungen ge-
werden. Das LwG soll vorsehen, dass Restriktionen das Wach- regelten Wettbewerb gewährleistet. Auch die landwirtschaft-
sen der Betriebe über eine gewisse Grosse hinaus betriebs- liche Forschung sowie das Bildungs- und Beratungswesen
wirtschaftlich uninteressant machen. Die Produktionsmöglich- helfen mit, die landeseigene Nahrungsmittelerzeugung auf ei-
keiten sollen dadurch möglichst breit gestreut werden. Es soll nem hohen Qualitätsniveau zu halten.
z. B. vorgesehen werden, dass Direktzahlungen, inklusive An- Die Agrarpolitik erlaubte in der Nachkriegszeit die stetige Ver-
bauprämien, nur bis zu einer gewissen Einkommens-und Ver- besserung der Leistungsfähigkeit unserer Landwirtschaft.
mögensgrenze ausbezahlt werden und somit jenen zugute Diese vergrösserte ihre Produktion so weit, dass der Selbstver-
kommen, die sie auch wirklich benötigen. Damit soll auch der sorgungsgrad im Sektor Nahrungsmittel trotz der starken Zu-
Pachtlandnachfrage infolge der Direktzahlungen begegnet nahme der Bevölkerung nicht nur gewahrt werden konnte,
werden. sondern sogar leicht anstieg. Allerdings führten die modernen
2. Um der eingangs erwähnten Situation Rechnung zu tragen, Produktionsmethoden mancherorts auch zu Belastungen der
soll eine gewisse Akzentverlagerung in der Einkommenspoli- Umwelt und zu anderen Problemen, die man nach Möglichkeit
tik Richtung Direktzahlungen erfolgen, ohne dass deswegen zu lösen sucht.
die Produktionspreise den realen Bezug zu den Produktions- Die vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ein-
kosten verlieren. Die ökologischen und gemeinwirtschaftli- gesetzte Expertenkommission «Direktzahlungen» prüft, wie in
chen Sonderleistungen, welche die Landwirtschaft im Dienste Zukunft die Ziele der Agrarpolitik in optimaler Weise verwirk-
der Allgemeinheit erbringt (wie die Pflege von Hecken, Feld- licht werden können. Dabei werden auch die vom Motionär
gehölzen und Hochstammobstbäumen sowie Magerwiesen aufgeworfenen Fragen und Gesichtspunkte behandelt sowie
und Feuchtgebieten usw.), sollen umschrieben, bewertet und entsprechende Vorschläge dazu gemacht. Der Bericht der
entschädigt werden. Kommission, der demnächst vorliegt, wird es dem Bundesrat,
Es ist im weitern zu prüfen, ob diesem Auftrag z. T. dadurch dem Parlament und den interessierten Kreisen erlauben, ver-
entsprochen werden kann, dass die voralpine Hügelzone schiedene Optionen der künftigen Landwirtschaftspolitik auf
auch auf Gebiete ausgedehnt wird, in denen die dort betrie- der Basis fundierter Abklärungen zu diskutieren.
bene ökologisch vielfältige Landwirtschaft und die Erhaltung Der Bundesrat selbst wird nach eingehender Prüfung des Be-
der natürlichen Landschaft der Mechanisierung und Rationali- richtes seine Vorschläge zur Agrarpolitik formulieren und so-
sierung engere Grenzen setzen und dadurch die Bewirtschaf- weit nötig eine Anpassung der Rechtsgrundlagen vorschla-
tung beträchtlich erschweren. gen. Wie diese Vorschläge und Anträge im einzelnen ausse-
3. Die in Punkt 2 geforderten ökologisch ausgerichteten Di- hen werden, lässt sich im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht
rektzahlungen sollen indirekt auch die umweit- und marktge- sagen. Auch vermag sich der Bundesrat jetzt noch nicht dar-
rechte Qualitätsproduktion sowie die Riege der Landschaft über auszusprechen, ob alle vom Motionär aufgeführten fünf
fördern. Ergänzend muss diese Produktion mit Produktions- Punkte in der vorgeschlagenen Form übernommen werden
richtlinien und Deklarierungsmöglichkeiten gefördert werden, können. Nötigenfalls wird der Bundesrat dem Parlament eine
denn immer mehr ist die Art und Weise, wie ein Produkt produ- entsprechende Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes vor-
ziert wird, ein Qualitätsmerkmal. schlagen.
4. Trotz allen Bemühungen um eine umweit- und marktge-
rechte Produktion soll das Versorgungsziel aber erfüllt wer- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
den. Es darfauch nicht vergessen werden, dass weltweit nach Déclaration écrite du Conseil fédéral
wie vor ein Mangel an Nahrungsmitteln besteht und die Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
Schweiz ihren Beitrag zur Verbesserung der Notlage leisten deln.
muss.
5. Im geltenden Landwirtschaftsrecht sind zahlreiche und Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat
wichtige Bestimmungen nur auf Verordnungsstufe festgelegt.
Das Parlament kann daher darüber nicht befinden. Dies er-
scheint auch unter Berücksichtigung der gewünschten Flexi-
bilität kein befriedigender Zustand. Bei der Revision des LwG
soll daher darauf geachtet werden, dass die wichtigen und in
der Praxis Auswirkung zeigenden Bestimmungen auf Geset-
zesebene geregelt werden können.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 21. Februar 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 février 1990
Nach der Motion soll der Bundesrat eine Revision des Land-
wirtschaftsgesetzes an die Hand nehmen. Der Entwurf zu die-
ser Revision, ausgerichtet auf eine umweltgerechte, boden-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Ruckstuhl Revision Landwirtschaftsgesetz
Motion Ruckstuhl Révision de la loi sur l'agriculture
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1990
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.451
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.03.1990 - 08:00
Date
Data
Seite 689-690
Page
Pagina
Ref. No 20 018 422
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.