Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-446 KI-generiert

Swiss Federal Council on Afghanistan Conflict and Geneva Accords

Geschäftsnummer VPB 89-446
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council addressed an interpellation regarding the ongoing conflict in Afghanistan, noting that despite the Soviet troop withdrawal, fighting persisted and civilian casualties were high. The Council acknowledged that Pakistan supported Afghan insurgents with arms and advisors, which appeared to violate the Geneva Accords, though determining definitive treaty violations was primarily for the contracting parties. While aware of Soviet treaty obligations to Afghanistan, the Council believed direct intervention was unlikely due to global détente concerns. The Council reiterated its support for the Geneva Accords as a step towards peace but acknowledged their imperfect implementation and the need for all parties, including the Afghan resistance, to be involved in negotiations, emphasizing Switzerland's interest in upholding the principle of "pacta sunt servanda" (agreements must be kept).

Legislator-Regeste

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Swiss Federal Council on Afghanistan Conflict and Geneva Accords: The Council acknowledged that Pakistan supported Afghan insurgents with arms and advisors, which appeared to violate the Geneva Accords, though determining definitive treaty violations was primarily for the contracting parties. While aware of Soviet treaty obligations to Afghanistan, the Council believed direct intervention was unlikely due to global détente concerns. The Council reiterated its support for the Geneva Accords as a step towards peace but acknowledged their imperfect implementation and the need for all parties, including the Afghan resistance, to be involved in negotiations, emphasizing Switzerland's interest in upholding the principle of "pacta sunt servanda" (agreements must be kept).

Schlagwörter

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Friedensvertrag bewaffneter Konflikt internationale Menschenrechtsnormen afghanische Staatsangehörige Interessenkollision Luganer Übereinkommen
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Volltext

6. Oktober 1989 N 1781 Interpellation Günter

ten können technisch ausschliesslich als Transportfahrzeuge Lösung und nicht für die Fortsetzung des Krieges in Afghani-

für Satelliten verwendet werden. Ein militärischer Einsatz der stan einsetzen würde;

Rakete selbst, etwa zum Transport von Kernsprengköpfen, ist - erwartet, dass sich alle Staaten an die abgeschlossenen Ver-

austechnischen'Gründen ausgeschlossen. Die Firma Ariane- träge halten;

space verkauft weder Raketen noch deren Bestandteile. Eine - es für wenig sinnvoll hält, mit Staaten auf irgendwelchen Ge-

Lizenzvergabe an Nicht-Mitglieder ist bisher nicht erfolgt. Sie bieten

würde jedoch in jedem Fall von den in den Richtlinien von - insbesondere aber der Entwicklungshilfe und der humanitä-

1987 vorgesehenen Zusagen abhängig gemacht, da die wich- ren Hilfe, aber auch der Wirtschaftsbeziehungen-zusammen-

tigsten am Bau der Ariane beteiligten Staaten die Richtlinien zuarbeiten, wenn sich deren Regierungen offenbar als unfähig

bereits anwenden. Eine Neu-lnterpretation der ESA-Konven- zeigen, internationale Verträge einzuhalten?

tion erübrigt sich unter diesen Umständen.

Texfe de l'interpellation du 5 juin 1989

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Malgré le retrait des troupes soviétiques d'Afghanistan, les

rates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. combats sanglants se pousuivent. La population civile est la

première victime des attaques de l'artillerie des insurgés qui,

Abstimmung - Vote contrairement aux attentes occidentales, n'ont pas été en me-

sure de progresser véritablement. Le soutien du Pakistan sem-

Für den Antrag auf Diskussion 44 Stimmen ble jouer un rôle important dans le refus opposé aux négocia-

Dagegen 71 Stimmen tions par les insurgés.

Dès lors, je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions

suivantes:

1. Persiste-t-il à vouloir se féliciter de la conclusion - et, par-

tant, du respect - de l'accord signé à Genève le 14 juin 1988?

#ST# 89.446 2. Sait-il que le Pakistan soutient les insurgés afghans par des

armes, des conseillers et des bases sur son territoire?

Interpellation Günter 3. Ne considère-t-il pas ce soutien comme une violation indu-

bitable de l'accord de Genève?

Entwicklung in Afghanistan 4. A-t-il été informé des affirmations selon lesquelles des mem-

Situation en Afghanistan bres en civil de l'armée pakistanaise soutiendront les insurgés

en vue d'une victoire militaire? Est-il conscient des consé-

quences d'une telle agression manifeste du Pakistan à l'égard

de l'Afghanistan, qui toucherait le devoir d'assistance de

l'URSS vis-à-vis de l'Afghanistan? N'est-il pas aussi d'avis

Wortlaut der Interpellation vom 5. Juni 1989 qu'une intervention de l'URSS à ce titre pourrait avoir des re-

Trotz des Rückzugs der sowjetischen Truppen aus Afghani- tombées préoccupantes sur la paix dans le monde entier et

stan gehen die blutigen Kämpfe weiter. Vor allem die Zivilbe- non seulement dans la région?

völkerung leidet unter den Artillerieangriffen durch die Aufstän- 5. Partage-t-il l'opinion selon laquelle la Suisse, petit Etat neu-

dischen, die - entgegen vielen westlichen Erwartungen - nicht tre, a tout intérêt à l'application du principe «pacta sunt ser-

in der Lage waren, grosse Fortschritte zu machen. Die Unter- vanda» (les engagements doivent être tenus)?

stützung durch Pakistan scheint eine wichtige Rolle bei der 6. Comment juge-t-il la conduite du Pakistan, vue sous l'angle

Ablehnung von Verhandlungen durch die Aufständischen zu des objectifs de paix en Afghanistan, du maintien de la paix

spielen. dans la région et dans le monde entier, et du respect de dispo-

Ich frage daher den Bundesrat: sitions contractuelles?

1. Hält der Bundesrat an seiner Haltung fest, wonach er den 7. Est-il disposé à faire savoir au Gouvernement pakistanais

Abschluss des Genfer Abkommens vom 14. April 1988 - und - qu'il se féliciterait que le Pakistan s'engage en faveur d'une

damit wohl auch dessen Einhaltung - begrüsst bzw. begrüs- solution pacifique et non en faveur de la poursuite de la guerre

sen würde? en Afghanistan;

2. Ist dem Bundesrat bekannt, dass Pakistan die Aufständi- - qu'il attend de tous les Etats qu'ils se conforment aux ac-

schen in Afghanistan mit Waffen, Beratern und Basen auf paki- cords conclus;

stanischem Boden unterstützt? - qu'il estime peu judicieux de collaborer, dans quelque do-

3. Hält der Bundesrat diese Unterstützung nicht für eine klare maine que ce soit- mais surtout par l'aide au développement

Verletzung des Genfer Abkommens? et l'aide humanitaire, ainsi que par les relations économiques

4. Sind dem Bundesrat Behauptungen bekannt, wonach paki- - avec des Etats dont les gouvernements se montrent visible-

stanische Armeeangehörige in Zivil zur Unterstützung der Auf- ment incapables de respecter les clauses des accords interna-

ständischen eingesetzt werden sollen, um einen siegreichen tionaux.

Ausgang des Krieges zu erreichen? Ist sich der Bundesrat der

Tatsache bewusst, dass eine derart offene Aggression Paki- Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Grendelmeier, Jae-

stans gegen Afghanistan die Beistandsverpflichtungen der ger, Maeder, Weder-Basel, Wiederkehr, Zwygart (7)

UdSSR gegenüber Afghanistan berühren würde? Ist der Bun-

desrat nicht auch der Ansicht, dass eine sich daraus erge- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

bende Intervention der UdSSR bedenkliche Auswirkungen auf Der Bundesrat hat sich in der Vergangenheit wiederholt zur

den Frieden nicht nur der Region, sondern auch der übrigen Lage in Afghanistan geäussert. Dabei legte er immer Wert auf

Welt hätte? den Abzug der sowjetischen Truppen. Dieser Abzug ist erfolgt.

5. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass die Schweiz Afghanistan hat aber den Frieden nicht gefunden. Die aufstän-

als neutraler Kleinstaat alles Interesse daran hat, dass der dischen Gruppen haben Verhandlungen, die die Regierung in

Grundsatz «pacta sunt servanda» durchgesetzt werden Kabul angeboten hat, abgelehnt. Die Aufständischen haben

muss? aber auch nicht jenen leichten Sieg errungen, den viele erwar-

6. Wie beurteilt der Bundesrat das Verhalten Pakistans unter teten. Die afghanischen Städte werden von den Aufständi-

dem Aspekt der Erreichung des Friedens in Afghanistan, der schen nicht erobert, sondern beschossen. Die Verluste unter

Friedenserhaltung in der betreffenden Region und der Welt der Zivilbevölkerung sind erschreckend.

überhaupt sowie der Einhaltung vertraglicher Verpflichtun- Es stellt sich daher die Frage, ob der Bundesrat nicht eine er-

gen? neute öffentliche Lagebeurteilung vornehmen sollte. Eine sol-

7. Ist der Bundesrat bereit, der Regierung Pakistans mitzutei- che Lagebeurteilung drängt sich auch auf, weil wir eine ganz-

len, dass er heitliche Politik betreiben sollten. Wer richtigerweise die Zer-

- es begrüssen würde, wenn sich Pakistan für eine friedliche störung rumänischer Dörfer durch Bulldozer beklagt, sollte zur

Interpellation Günter 1782 N 6 octobre 1989

Zerstörung afghanischer Städte durch Artilleriegranaten nicht sorgnis über den weiterwütenden Krieg, der eine Unzahl von

schweigen. Opfern fordert. Die Geschichte des Zustandekommens der

Zu den einzelnen Fragen: Abkommen von Genf ergibt ein differenziertes Bild der heuti-

1. Dieser Haltung gab der Bundesrat gegenüber der Petitions- gen Afghanistan-Problematik.

und Gewährleistungskommission Ausdruck (Bericht der Peti- Die 1982 begonnenen Verhandlungen zwischen Afghanistan

tions- und Gewährleistungskommission vom 13. Januar 1989 und Pakistan führten im April 1988 zu den erwähnten Genfer

zur Petition 89.259). Abkommen unter Einbezug der beiden Supermächte als Ga-

2. Diese Unterstützung wird einerseits von der UdSSR be- rantiemächte. Dabei wurde eine der zentralsten Fragen, näm-

hauptet. Aber auch in westlichen Medien wird sehr offen über lich die Frage der Zusammensetzung der künftigen Regierung

diese Unterstützung berichtet. Als Beispiel kann folgendes Zi- Afghanistans, bewusst unbestimmt belassen. Sodann waren

tat aus Newsweek dienen. Das Zitat bezieht sich auf die Re- die Hauptakteure der Auseinandersetzung, die bewaffnete af-

gion von Kandahar: «.... thé local guérillas held an urgent mee- ghanische Opposition, nicht an den Abkommen beteiligt. Der

ting with a délégation from Pakistan. The visitors - two mem- afghanische Widerstand lehnte Verhandlungen mit der Regie-

bers of thé Afghan governement in exile and a Pakistani mili- rung stets ab mit der Begründung, diese würde eine indirekte

tary intelligence officer - offered thé fighters thé équivalent of Anerkennung des sozialistischen Regimes bedeuten. Statt

2.5 million dollars to launch an attack on Kandahar.» (News- dessen verlangten sie Gespräche mit der Sowjetunion.

week, Vol CXIII, No. 22 May 29,1989). Von 1986 an verfolgte die Sowjetunion eine Afghanistan-Politik

3. Das Abkommen zwischen der Republik Afghanistan und der nationalen Versöhnung und zeigte sich interessiert an der

der Regierung der Islamischen Republik Pakistan bestimmt in Bildung einer «breitabgestützten Regierung» unter Einbezug

Artikel II: «Zur Verwirklichung des Prinzips der Nichteinmi- des nun als «afghanische Opposition» bezeichneten Wider-

schung und Nichtintervention übernimmt jede Hohe Vertrags- standes.

schliessende Seite folgende Verpflichtung:.... 12. auf ihrem Die Widersprüche sind so alt wie die Abkommen selbst. In ei-

Territorium die Anwesenheit oder Unterbringung in Lagern, ner zusätzlichen Erklärung zu den Genfer Abkommen haben

Stützpunkten oder auf andere Weise sowie die Organisierung, die USA betont, dass sie sich in Einklang mit ihren Verpflich-

Ausbildung, Finanzierung, Ausrüstung und Bewaffnung von tungen als Garantiemacht der Abkommen das Recht vorbe-

Einzelpersonen sowie politischen, ethnischen und jeglichen halten, Parteien in Afghanistan militärische Unterstützung zu

anderen Gruppen, die das Ziel haben, auf dem Territorium der gewähren. Die USA haben die Sowjetunion damals von ihrer

anderen Hohen Vertragsschliessenden Seite Subversion zu Absicht in Kenntnis gesetzt (Symmetrieabkommen). Die So-

betreiben oder Aufruhr und Unruhe zu stiften, zu verhindern wjetunion ihrerseits kann sich bei der Unterstützung ihrer

und demgemäss auch die Ausnutzung der Massenmedien so- Klienten auf die Freundschaftsverträge mit Afghanistan von

wie den Transport von Waffen, Munition und Ausrüstungen 1921 und 1978 stützen und hat überdies einen direkten Zu-

durch solche Einzelpersonen oder Gruppen zu verhin- gang zu Afghanistan, währenddem die USA auf Pakistan als

dern; ...... Zwischenstation angewiesen sind.

Diese Bestimmung dürfte durch die Unterstützung Pakistans Im einzelnen nimmt der Bundesrat zu den aufgeworfenen Fra-

für die Aufständischen in Afghanistan klar verletzt worden sein. gen wie folgt Stellung:

4. Den Einsatz pakistanischer Armeeangehöriger in Afghani- 1. Der Bundesrat hält an seiner Haltung fest, wonach er den

stan wurde z. B. vom Aussenminister der UdSSR, Eduard Abschluss der Genfer Abkommen vom 14. April 1988 be-

Schewardnadse, in einem Interviewerwähnt, das er der Agen- grüsst. Er erachtet dieses Abkommen als einen positiven

tur TASS gewährte. Dass die UdSSR einer solchen Interven- Schritt in Richtung auf eine Befriedung Afghanistans. Obwohl

tion gegen einen Verbündeten nicht tatenlos zusehen wird, sich die Einhaltung dieses Abkommens erwartungsgemäss

kann einer Erklärung des Aussenministeriums der UdSSR als problematisch erwiesen hat, würde es der Bundesrat be-

vom 6. Mai 1989 entnommen werden, in der es heisst: «In Paki- grüssen, wenn alle Signatarstaaten die eingegangenen Ver-

stan sollte man sich dessen bewusst sein, dass die abenteuer- pflichtungen einhielten. Im übrigen hat der Bundesrat immer

lichen Handlungen der pakistanischen Militärs, die nach Af- den Standpunkt vertreten, dass alle Parteien in die Verhand-

ghanistan ihre Streitkräfte schicken, die gesamte regionale Si- lungen einbezogen werden müssten, also auch der afghani-

tuation von Grund auf verändern könnten. Die Verantwortung sche Widerstand.

dafür würde ausschliesslich Pakistan zu tragen haben, und es 2. Dem Bundesrat ist die in der Interpellation erwähnte Unter-

würde auch als erstes diese Folgen selbst zu spüren bekom- stützung bekannt, die Pakistan dem afghanischen Widerstand

men.» zukommen lässt.

5. Die Schweiz als Kleinstaat ist in besonderem Masse auf die 3. Das Urteil, ob es sich bei der pakistanischen Unterstützung

Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen angewiesen. Ver- an den afghanischen Widerstand um eine Verletzung der Gen-

tragsmoral kommt aber nicht nur in den Beziehungen anderer fer Abkommen handelt, steht in erster Linie den Vertragspar-

Staaten zur Schweiz zum Ausdruck, sondern ganz allgemein teien zu. Doch könnte Pakistan unter den dargelegten Um-

auch in der Vertragstreue unter Drittstaaten. ständen nicht allein für diese Verletzung verantwortlich ge-

Wird die internationale Vertragsmoral aber durch ständige Ver- machtwerden.

letzungen immer mehr ruiniert, so wird die Lage für die 4. Die Präsenz pakistanischer Offiziere als Berater des afgha-

Schweiz und andere neutrale Kleinstaaten schwieriger. nischen Widerstandes, insbesondere im Räume Jalalabad, ist

6. Der Frieden in der Welt und die Einhaltung von Verträgen dem Bundesrat bekannt. Obwohl die Sowjetunion sich, wie

gehören zu den Zielen einer schweizerischen Aussenpolitik. bereits 1979, auf die sowjetisch-afghanischen Freundschafts-

Ist der Bundesrat bereit, auch im konkreten Fall zu diesen Zie- verträge abstützen könnte, dürfte ihr gegenwärtig im Hinblick

len zu stehen? auf die Bewahrung der weltweiten Entspannungslage kaum

7. Der Bundesrat hat in den letzten Monaten einen anderen daran gelegen sein, erneut in Afghanistan einzugreifen.

Staat, der sich - wie Pakistan und grosse Teile der afghani- 5. Selbstverständlich teilt der Bundesrat die Meinung des In-

schen Aufständischen - dem Weg des islamischen Funda- terpellanten, wonach Verträge eingehalten werden müssen.

mentalismus verschrieben hat, nachdrücklich darauf aufmerk- Die zur Diskussion stehenden Widersprüche bzw. allfälligen

sam gemacht, dass Glaubenseifer nicht von jenen völkerrecht- Abkommensverletzungen waren jedoch bereits zur Zeit des

lichen Verpflichtungen entbindet, die sich im Laufe der Jahr- Abschlusses der Abkommen im Keim vorhanden (siehe die

hunderte zwischen zivilisierten Staaten entwickelt haben. damalige Erklärung der amerikanischen Regierung und die

massiven Lieferungen der sowjetischen Regierung an Kabul).

6. Das Verhalten Pakistans ist zu einem guten Teil von der

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Paschtunistan-Frage dominiert: Afghanistan hat sich immer

vom 30. August 1989 geweigert, die «Durrand-Linie», welche das zusammenhän-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 août 1989 gende Paschtunengebiet auf zwei Staaten aufteilt, als interna-

Der Bundesrat teilt im wesentlichen die in der Interpellation tional anerkannte Grenze zu akzeptieren. Pakistan hat folglich

dargelegte Beurteilung der Lage in Afghanistan und die Be- ein vitales Interesse an einer ihr wohlgesinnten Regierung in

6. Oktober 1989 N 1783 Interpellation Bundi

Afghanistan. Die pakistanische Afghanistan-Politik ist und war 1. Que compte faire le Conseil fédéral ou proposer au parle-

von jeher unter diesem Aspekt zu betrachten. ment afin de parvenir à la réduction prévue des limites d'émis-

7. Die Schweiz wird sich auch weiterhin auf geeignete Weise sions dans les domaines suivants?

für eine friedliche Beilegung des Afghanistankonfliktes einset- a. installations de chauffage au gaz ou au mazout dans les

zen. ménages, le commerce et l'industrie;

b. composés organiques volatils (solvants)

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- c. véhicules motorisés?

rates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion. 2. Quel est le programme

a. des mesures immédiates;

Abstimmung - Vote b. des mesures nécessitant au préalable des modifications

légales ou constitutionnelles;

Für den Antrag auf Diskussion Minderheit c. d'éventuelles mesures d'urgence?

Dagegen offensichtliche Mehrheit

Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bäumlin Ursula,

Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Brügger, Carobbio,

Eggenberg-Thun, Fankhauser, Fehr, Hafner Ursula, Haller,

Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet,

Morf, Neukomm, Ott, Rechsteiner, Reimann Fritz, Stappung,

Ulrich, Züger (24)

#ST# 89.461

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Interpellation Bundi Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Luftreinhaltung eine schriftliche Antwort.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Lutte contre la pollution vom 18. September 1989

atmosphérique Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 septembre 1989

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 1989 eine

ausführliche Aussprache zum Schlussbericht der Elektrowatt

Ingenieurunternehmung AG (EWI) geführt und die Marsch-

richtung für das weitere Vorgehen in der schweizerischen Luft-

Wortlaut der Interpellation vom 7. Juni 1989 reinhaltepolitik festgelegt. Entscheidungsgrundlage bildeten

Dem Vernehmen nach ist der Bundesrat nach wie vor gewillt, dabei die Empfehlungen der EWI, die aufzeigten, wie die noch

an seinem Emissionsziel festzuhalten, die Luftschadstoffe bestehenden Lücken bei den Luftreinhaltezielen bis 1995 ge-

NOx und HC bis zum Jahre 1995 auf den Stand von 1960 zu re- schlossen werden können. Der Bundesrat hat dabei seine frü-

duzieren. Dieses Ziel kann aber mit den bis jetzt von Bund und heren Grundsatzbeschlüsse bekräftigt und terminiert. Es han-

Kantonen beschlossenen Massnahmen in keiner Weise er- delt sich um die schon im Luftreinhalte-Konzept enthaltenen

reicht werden. Die rein technisch machbaren Umweltschutz- Massnahmen, soweit sie nicht bereits rechtsverbindlich erlas-

massnahmen sind heute weitgehend bekannt. Das Stickstoff- sen worden sind, und um die auf parlamentarische Vorstösse

oxyd- und Kohlenwasserstoffproblem ist primär kein techni- bei der Beratung des Luftreinhalte-Konzepts zurückgehenden

sches, sondern ein politisches. Massnahmen. Ueber diese hat der Bundesrat dem Grundsatz

Die Kadenzen zwischen den negativen Luftmeldungen wer- nach bereits an seiner Sondersitzung vom 13. Februar 1989

den immer kürzer. Natur und Umwelt leiden andauernd Scha- beschlossen.

den. Die Schadstoffbelastung unserer Atemluft gibt zu gröss- Zum Erreichen der Luftreinhalteziele hat der Bundesrat ferner

ter Besorgnis Anlass. Diese Situation macht es erforderlich, entschieden, dass zusätzlich folgende Optionen konkretisiert

dass der Bundesrat rasch eingreift und handelt. < werden:

1. Was gedenkt der Bundesrat zu tun oder dem Parlament vor- - FahrleistungsabhängigerOekobonus für Personen-und Lie-

zuschlagen, um . ferwagen;

a. bei den Gas- und Oelfeuerungsanlagen in Haushalt, Ge- - Emissionsabhängiger Zuschlag zur leistungsabhängigen

werbe und Industrie, Schwerverkehrsabgabe;

b. bei den flüchtigen organischen Verbindungen (Lösungs- - Lenkungsabgabe auf fossilen Brennstoffen;

mittel) und - Einführung einer Lenkungsabgabe zur Reduktion des VOC-

c. im Bereiche des motorisierten Verkehrs ins Gewicht fal- (HC-) Verbrauchs.

lende Reduktionen der Emissionsgrenzwerte zu erreichen? Diese Massnahmen, welche zum Teil schwerwiegende Aus-

2. Wie sieht der Fahrplan aus wirkungen politischer, wirtschaftlicher, internationaler, admini-

a. fürSofortmassnahmen; strativer und sozialer Art haben können, sollen bis Mitte 1990

b. für Vorkehrungen, welche Gesetzes- oder Verfassungsän- detailliert ausgearbeitet werden. Der Bundesrat wird dannzu-

derungen bedingen; und mal über deren Einführung bzw. Nichteinführung entschei-

c. für eventuelle Verfahren nach Dringlichkeitsrecht? den. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. August 1989

ausdrücklich an den im Luftreinhalte-Konzept vorgegebenen

Texte de l'interpellation du 7 juin 1989 Zielen festgehalten.

Le Conseil fédéral est, à l'entendre, toujours décidé à ramener

d'ici 1995 les émissions d'oxyde (NOx) et d'hydrates de car- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

bone (HC) polluants à leur niveau de 1960. Force est de cons- rates teilweise befriedigt. Er beantragt Diskussion.

tater que cet objectif ne saurait être atteint par la seule applica-

tion des mesures décidées jusqu'à présent par la Confédéra- Abstimmung - Vote

tion et les cantons: en effet, dès lors que les procédés techni-

ques de protection de l'environnement sont aujourd'hui parfai- Für den Antrag auf Diskussion 51 Stimmen

tement connus, le problème des oxydes d'azotes et des hy- Dagegen 59 Stimmen

drates de carbone est d'abord politique.

Au vu des annonces de pollution atmosphérique de plus en

plus fréquentes et des dégâts croissants et durables causés à

l'environnement, au vu aussi du soin avec lequel il convient

d'examiner les dégâts causés à l'air par ces composés toxi-

ques, il est nécessaire que le Conseil fédéral se saisisse du

problème et agisse rapidement.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Günter Entwicklung in Afghanistan

Interpellation Günter Situation en Afghanistan

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.446

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.10.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1781-1783

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Ref. No 20 017 858

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