Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-438 KI-generiert

Froloo-France Power Line and European Grid Integration

Geschäftsnummer VPB 89-438
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This interpellation concerns a proposed 400-kv power line from Froloo to France, with questions regarding its connection to the Kaiseraugst nuclear power plant decision, its energy policy implications, Switzerland's role in the European grid, and the environmental impact assessment process. The Federal Council responded that while not directly linked to the Kaiseraugst decision, the line is seen as necessary due to production delays in several European countries, leading to new international load flows originating in France. Switzerland is a central player in the European grid, with its integration allowing for better utilization of domestic strengths and mitigation of weaknesses. The Environmental Impact Assessment will be conducted by the competent authority, the Federal Inspectorate for High Voltage Installations.

Legislator-Regeste

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Artikels Absatz 1; Froloo-France Power Line and European Grid Integration: The Federal Council responded that while not directly linked to the Kaiseraugst decision, the line is seen as necessary due to production delays in several European countries, leading to new international load flows originating in France. Switzerland is a central player in the European grid, with its integration allowing for better utilization of domestic strengths and mitigation of weaknesses. The Environmental Impact Assessment will be conducted by the competent authority, the Federal Inspectorate for High Voltage Installations.

Schlagwörter

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Europäische Länder Energiepolitik Sachplan Übertragungsleitungen Stromversorgung Entscheidungsbefugnis Transeuropäische Netze
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Artikels Absatz 1

Determines which authority conducts the environmental impact assessment (UVP) and is therefore responsible for it.

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Volltext

Interpellation Hänggi 1200 N 23 juin 1989

#ST# 89.438 Kernkraftwerks Gösgen entspricht. Hinzu kommt ein Bezugs-

recht aus einem deutschen Kohlekraftwerk von 100 MW. Dar-

über hinaus gibt es Bezüge, welche reexportiert werden, so-

Interpellation Hänggi fern kein Bedarf im Inland besteht. Nach dem Jahr 2000 laufen

400-kv-Leitung ab Froloo die bestehenden Bezugsrechtsverträge allmählich aus, wobei

weitere Verträge möglich sind.

Nouvelle conduite électrique Die Elektizitätsmengen, die auf der Basis der heute bestehen-

à travers la Suisse du Nord-Ouest den Verträge eingeführt werden, dürften Mitte der neunziger

Jahre rund einen Drittel der im Mittel zu erwartenden Inland-

produktion ausmachen.

Ein zügiger Ausbau der Kernenergiekapazitäten wäre heute in

Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1989 der Schweiz aus politischen Gründen ausserordentlich

Die Atei (Aare-Tessin AG) hat in einer offenen Art über die Neu- schwierig. Möglichkeiten, die inländische Erzeugung aus

projektierung einer Stromleitung durch die Nordwestschweiz Wasserkraft, anderen erneuerbaren oder fossilen Energie-

orientiert. Der neu zu erstellende Abschnitt führt ab Unterwerk quellen zu erhöhen, sind aus Wirtschaftlichkeits- oder Umwelt-

Froloo durch das solothurnische Leimental nach Frankreich. schutzüberlegungen begrenzt. Anderseits muss damit ge-

In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um Stel- rechnet werden, dass der Landesverbrauch an Elektrizität wei-

lungnahme zu den folgenden Fragen: terhin zunimmt. Falls in Zukunft die erforderlichen Produkti-

1. Ist diese neue Leitung eine direkte Folge des Kaiseraugst- onskapazitäten nicht erstellt oder keine wirksamen Elektrizi-

Verzichts? tätssparmassnahmen getroffen werden, wird sich die Versor-

2. Was sind die energiepolitischen Auswirkungen dieses zu- gungssicherheit verringern und die Auslandabhängigkeit ver-

sätzlichen Strombezuges aus Frankreich? grössern.

3. Welchen Stellenwert hat die Schweiz innerhalb des europäi- Der Bundesrat hat bereits früher seine Besorgnis über die

schen Verbundbetriebes? wachsenden Stromimporte zum Ausdruck gebracht (s. Ant-

4. Wer führt in diesem Falle die UVP durch, und welche Anfor- wort zur Einfachen Anfrage Keller vom 11. März 1987).

derungen müssen erfüllt sein? 3. Das schweizerische Höchstspannungsnetz ist in das west-

und südeuropäische Verbundnetz integriert. An diesem

Texte de l'interpellation du 17 mars 1989 Stromverbund, der nunmehr seit ungefähr 40 Jahren besteht,

La société ATEL (Aare-Tessin AG) a renseigné le public sur un sind nebst der Schweiz noch die folgenden 11 Länder betei-

projet de nouvelle conduite électrique à travers la Suisse du ligt: Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Griechen-

Nord-Ouest. Le tronçon à construire reliera la sous-station de land, Italien, Jugoslawien, Luxemburg, Niederlande, Oester-

Froloo à la France, en passant par le Leimental soleurois. reich und Portugal.

Dans ce contexte, je me permets de poser au Conseil fédéral Ziel des Verbunds ist es, den Betrieb der Produktions- und

les questions suivantes: Uebertragungsanlagen bestmöglich unter den Partnern ab-

1. Cette nouvelle conduite est-elle une conséquence directe zustimmen. Daraus ergeben sich für die am Verbund beteilig-

de la renonciation à Kaiseraugst? ten Gesellschaften zwei Hauptaufgaben, nämlich die gegen-

2. Quels seront les effets de cet achat supplémentaire de cou- seitige kurzfristige Hilfestellung im Fall einer Panne sowie der

rant en France sur la politique énergétique? saisonal bedingte Austausch von überschüssiger bzw. fehlen-

3. Quelle est la place qu'occupé la Suisse dans l'exploitation der Energie. Ein wesentlicher Vorteil des weiträumigen Ver-

en commun du réseau européen? bunds liegt darin, dass bei Ausfall von grossen Produktionsan-

4. Qui, dans le cas présent, procède à l'EIE et quelles sont les lagen das Gesamtnetz weniger betroffen wird als im Fall auto-

exigences qui doivent être remplies? nomer einzelstaatlicher Netze.

Für die Schweiz liegt die Bedeutung des Stromverbunds

Mitunterzeichner - Cosignataires: Büttiker, Gysin, Nussbau- darin, dass die eigenen Stärken und Besonderheiten (hohe in-

mer, Wanner (4) ländische Kraftwerkleistung, Produktionsüberschüsse der

Wasserkraftwerke im Sommer) besser genutzt und die Schwä-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit chen der schweizerischen Elektrizitätsversorgung (drohende

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Engpässe im Winterhalbjahr) durch ausländische Hilfe wenig-

eine schriftliche Antwort. stens teilweise aufgefangen werden können.

Der Schweiz kommt innerhalb des westeuropäischen Ver-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates bundbetriebs eine zentrale Rolle zu. Von der Gesamtzahl der

vom 17. Mai 1989 Leitungen, welche die Schweiz mit dem benachbarten Aus-

Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mai 1989 land verbinden, sind deren 30 in den internationalen Verbund

Der Bundesrat nimmt zu den in der Interpellation aufgeworfe- integriert. Die Uebertragungskapazität dieser 30 Leitungen be-

nen Fragen wie folgt Stellung: trägt rund 17 000 MW, d. h. etwa 1/3 der gesamten Uebertra-

1. Die Begründung für den Bau einer Leitung hat durch die gungskapazität aller grenzüberschreitenden Leitungen im

projektierende Gesellschaft zu erfolgen. Im vorliegenden Fall Verbund (54 000 MW) entfällt auf die Schweiz. Der Strom-

hat die Atei (Aare-Tessin AG für Elektrizität, Ölten) ihr Vorhaben Aussenhandel der Schweiz (Importe und Exporte) machte im

einer 400-kv-Leitung zwischen Froloo und der Landesgrenze Mittel der achtziger Jahre etwa 32 Milliarden kWh aus, dies

zu Frankreich zwar nicht explizit mit dem Verzicht auf das Kern- entspricht rund 24 Prozent des gesamten Aussenhandels im

kraftwerk Kaiseraugst begründet, jedoch zu verstehen gege- westeuropäischen Verbund.

ben, dass sie die Leitung u. a. darum als notwendig erachtet, 4. Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

weil «der Kraftwerksbau in verschiedenen europäischen Län- und deren Anforderungen sind in der Verordnung über die

dern (wie z. B. Schweiz, Italien) im Rückstand ist». Die Folge UVP vom 19. Oktober 1988 geregelt. Artikels Absatz 1 be-

davon sei, dass «neue internationale Lastflüsse (entstehen), stimmt, dass jene Behörde die Prüfung durchführt, die im Rah-

die ihren Anfang in französischen Produktionsanlagen ha- men des Genehmigungsverfahrens über das Projekt entschei-

ben». Das Projekt ist somit in einen grösseren Zusammen- det. Im vorliegenden Fall ist das Eidgenössische Starkstromin-

hang zu stellen und geht über den Kaiseraugst-Verzicht hin- spektorat die zuständige Entscheidungsbehörde und somit

aus. auch zuständig für die UVP.

2. Seit anfangs der siebziger Jahre wurden zwischen schwei-

zerischen Elektrizitätsgesellschaften und der Electricité de Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes-

France (EdF) verschiedentlich Bezugsrechtsverträge abge- rates teilweise befriedigt.

schlossen. Die Verträge ermöglichen bis Mitte der neunziger

Jahre zusätzliche Importe von Bandenergie in Höhe von

1840 MW (Megawatt), was fast der zweifachen Leistung des

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Hänggi 400-kv-Leitung ab Froloo

Interpellation Hänggi Nouvelle conduite électrique à travers la Suisse du Nord-Ouest

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.438

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1200-1200

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Ref. No 20 017 558

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