Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-435 KI-generiert

Alpine Protection Conference Feasibility Debate

Geschäftsnummer VPB 89-435
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion called for the convening of an international conference of all Alpine countries to establish concrete and coordinated measures for the protection of the Alps, addressing issues like air pollution, transit traffic, military use, tourism development, agriculture, nature conservation, and water protection. The Federal Council acknowledged the threats to the Alpine region and stated its willingness to support cross-border efforts for sustainable preservation and responsible use, but proposed converting the motion into a postulate to allow for further deliberation on the feasibility and suitability of an international agreement.

Legislator-Regeste

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Art. 970 ZGB, Art. 970 CCS; Alpine Protection Conference Feasibility Debate: gebirge, Talschaften und Voralpen bilden eine ökologische der Europaratstagung über das Berggebiet vom 9. bis 11.

Schlagwörter

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Naturschutz Völkerrechtliche Verträge Regierungskonferenz Fremdenverkehrspolitik Gewässerschutz internationaler Schutz
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Volltext

Motion Bodenmann 1134 N 23 juin 1989

bereich dieses Instruments auf Kühlgeräte beschränkt, als un- 5. Die Berglandwirtschaft muss erhalten bleiben. Die standort-

zweckmässig und zu eng. gerechte Bewirtschaftung ist durch Direktzahlungen zu för-

dern.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates 6. Grossräumige Naturschutzgebiete müssen auch grenz-

Déclaration écrite du Conseil fédéral überschreitend geschaffen werden.

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- 7. Der Gewässerschutz muss verbessert werden. Versiege-

deln. lung von Boden muss verhindert, Entsiegelung gefördert wer-

den. Fluss- und Bachverbauungen sind - soweit nötig - auch

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat im Alpenraum naturnah durchzuführen. Ueber Aenderung der

Subventionierungspraxen müssen weniger die Errichtung von

Verbauungen denn der Unterhalt naturnaher Ufer gefördert

werden.

8. Zum besseren Verständnis der ökologischen Zusammen-

hänge sind internationale Forschungsprogramme notwendig,

welche sich mit den zentralen Fragen des Alpenraums befas-

sen. Parallel dazu ist ein zusammenhängendes Netz von öko-

#ST# 89.435 logischen Mess- und Beobachtungsstationen notwendig.

Sowohl in Deutschland wie in Oesterreich wurden Anträge,

Motion Bodenmann welche in die gleiche Richtung zielen, hinterlegt.

Konvention zum Schutz der Alpen

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Protection des Alpes. vom 24. Mai 1989

Convention internationale Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989

Der Alpenraum und die Berggebiete ganz allgemein werden

durch sportliche Aktivitäten und Erholung sowie durch die

Luftverschmutzung stark belastet. Der Bundesrat ist sich des-

sen bewusst. Er hat deshalb bereits verschiedene Massnah-

Wortlaut der Motion vom 17. März 1989 men ergriffen, die von der Emissionsbegrenzung über die

Der Bundesrat wird beauftragt, alles Notwendige zur Einberu- Rieht- und Nutzungspläne der Raumplanung und die regio-

fung einer internationalen Alpenschutz-Konferenz zu unter- nale Wirtschaftsförderung bis hin zur Verbindlicherklärung ei-

nehmen, um gemeinsam mit sämtlichen Alpenanrainern kon- ner zurückhaltenden Konzessionierungs- und Bewilligungs-

krete und koordinierte Schritte zum Schutz der Alpen zu be- politik für touristische Transportanlagen reichen. Er hat sich

schliessen. insbesondere sehr konkret mit der Problematik des Transitver-

kehrs befasst. Die Verteidigung der 28-Tonnen-ümite, die

Texte de la motion du 17 mars 1989 Ausschöpfung der im Treibstoffzollgesetz vorgesehenen Un-

Le Conseil fédéral est chargé de faire tout ce qui est en son terstützungsmöglichkeiten zur Verlagerung des Güterver-

pouvoir pour que soit instituée une conférence internationale kehrs auf die Schiene, die Bestrebungen, möglichst rasch ei-

pour la protection des Alpes, réunissant tous les pays tou- nen Huckepack-Korridorfür Fahrzeuge mit 4 Metern Eckhöhe

chant à la chaîne alpine, afin qu'ils puissent arrêter ensemble zu realisieren, sowie vor allem der Neat-Beschluss mit zwei zu-

des mesures concrètes et coordonner leur action pour pro- sätzlichen Basistunnels am Gotthard und am Lötschberg sind

téger les Alpes. deutliche Hinweise, dass der Bundesrat gewillt ist, im Transit-

verkehrsbereich rasch und wirksam zu handeln.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bäumlin Der Bundesrat kennt auch die Anstrengungen, die seit einigen

Richard, Béguelin, Braunschweig, Bundi, Fehr, Hubacher, Jahren auf internationaler Ebene unternommen werden, um

Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger den Alpenraum grenzüberschreitend besser zu erhalten und

Moritz, Longet, Reimann Fritz, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, die dazu erforderlichen Vereinbarungen durch die Verabschie-

Zbinden Hans, Züger (19) dung einer Alpenkonvention verbindlich werden zu lassen. Er

nennt in diesem Zusammenhang als Beispiele: die Entschlies-

Schriftliche Begründung - Développement par écrit sung des Europäischen Parlaments vom 17. Mai 1988 betref-

Die Alpen sind von gesamteuropäischer Bedeutung. Hoch- fend die Konvention zum Schutz der Alpen, die Empfehlungen

gebirge, Talschaften und Voralpen bilden eine ökologische der Europaratstagung über das Berggebiet vom 9. bis 11.

Einheit, die heute durch massive Eingriffe bedroht sind. Beim Mai 1988 in Trient, den Entwurf einer Konvention zum Schutz

Schutz dieser Alpen darf es keine nationalen Grenzen geben. der Alpen der Arbeitsgemeinschaft demokratischer Soziali-

Um den Lebens- und Erholungsraum von Millionen von Men- sten im Alpenraum, das besondere Programm für die Alpen

schen zu sichern, müssen alle Alpenländer eine gemeinsame der Internationalen Union für die Erhaltung der Natur und ihrer

Politik verfolgen. Eine Konferenz zum Schutz der Alpen - ana- Ressourcen (UICN), die «Lindauer Erklärung zur Umweltpoli-

log dem Vorbild der l. und II. Nordseekonferenz - drängt sich tik im Alpenraum» der Internationalen Alpenschutzkommis-

auf. sion (Cipra) und des Deutschen Naturschutzrings vom

Folgende Fragen müssten unter anderen im Zentrum der Be- 25. Juni 1988 sowie die «Erklärung des 'Liechtensteiner Krei-

ratungen und Beschlüsse stehen: ses' zur Notwendigkeit einer Alpenkonvention» der Cipra und

1. Der Alpenraum ist durch die Luftschadstoffe am meisten be- der UINC vom 29. September 1988. Vom 9. bis 11. Oktober

droht. Eine mögliche Klimakatastrophe würde diesen ökolo- 1989 findet überdies auf Einladung des Bundesministers für

gisch sensiblen Raum unabsehbar verändern und zerstören. Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Bundesrepu-

2. Der Transitverkehr muss von der Strasse auf die Schiene blik Deutschland eine Ministerkonferenz der Alpenländer statt.

verlegt werden. Dies gilt vor allem für den absehbar sprunghaft Ziel der Konferenz ist es, Elemente für internationale Verpflich-

ansteigenden Güterverkehr. tungen zum Schutz der Alpen festzulegen.

3. Die zunehmende militärische Nutzung des Voralpen- und Unter Ausklammerung der Frage nach der Machbarkeit und

Alpenraums muss auf ein verträgliches Mass reduziert wer- Tauglichkeit einer internationalen Vereinbarung zum Schutz

den. der Alpen, die noch genauere Abklärungen bedarf, ist der Bun-

4. Der weitere Ausbau der touristischen Kapazitäten (Betten, desrat bereit, über die nationalen Bestrebungen hinaus auch

Skilifte usw.) ist zu stoppen. Stattdessen soll das bestehende die grenzüberschreitenden Anstrengungen zu unterstützen

Angebot qualitativ verbessert werden. Durch geeignete Mass- und mitzutragen, die eine nachhaltige Erhaltung und scho-

nahmen ist eine höhere Auslastung der vorhandenen Kapazi- nende Nutzung von Natur, Landschaft und Umwelt und eine

täten zu fördern. Eine solche Politik ist nicht nur ökologisch geordnete, angemessene Dauerbesiedlung im Alpenraum

sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich vielversprechender. zum Ziel haben.

23. Juni 1989 N 1135 Motion Ulrich

Schriftliche Erklärung des Bundesrates sachenrecht) und OR (Grundstückskauf), die mit der Revision

Déclaration écrite du Conseil fédéral des bäuerlichen Bodenrechts verbunden ist. Die Botschaft da-

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- tiert vom 19. Oktober 1988. Den Anliegen ist also seitens des

deln. Bundesrates sehr rasch Rechnung getragen worden.

Das Parlament hat nun zu entscheiden, ob die Revision von

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat Artikel 970 ZGB vorgezogen werden soll. Der Bundesrat, der

für das Anliegen des Motionärs Verständnis hat, kann auf den

Entscheid der ständerätlichen Kommission, die sich im Mo-

ment mit der Vorlage befasst, keinen Einfluss nehmen. Es ist

deshalb davon auszugehen, dass das Anliegen des Motionärs

nicht Gegenstand einer Motion bilden kann (Art. 29 des Ge-

#ST# 89.342 schäftsreglements des National rates). In gleicher Weise

schliesst das Geschäftsreglement des Nationalrates Initiativen

Motion Häpggi von Ratsmitgliedern aus, wenn zum gleichen Gegenstand be-

reits ein Gesetzesehtwurf des Bundesrates vorliegt (Art. 28

Immobilienhandel. Publikation Abs. 1 Bst. a).

Opérations immobilières. Publicité Im übrigen ist es ohne weiteres möglich, den vom Parlament

verabschiedeten neuen Artikel 970 ZGB unverzüglich in Kraft

zu setzen, ohne die Inkraftsetzung des gleichzeitig verab-

schiedeten Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht

abzuwarten.

Wortlaut der Motion vom 1. März 1989

Bekanntlich hat das Bundesgericht entschieden, dass solche Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Publikationen nicht zulässig sind, obwohl sie zum Teil eine Déclaration écrite du Conseil fédéral

über 100 Jahre alte Tradition aufweisen. Der Bundesrat beantragt, auf die Motion nicht einzutreten.

Gerade aber in einer Zeit der sprunghaft ansteigenden Boden-

preise, wie wir sie heute erleben, muss ein besonderes öffent- Abgelehnt - Rejeté

liches Interesse daran bestehen, dass Grundstückgeschäfte

weiterhin öffentlich bekanntwerden.

Die unverständliche Abschaffung der Publikation erscheint

dem Bürger wie eine Ermunterung zu Geschäften, welche das

Lichtscheuen.

Mit dieser Aenderung darf nicht zugewartet werden, bis ein

neues bäuerliches Bodenrecht verabschiedet ist, da dies wohl

noch zu viel Zeit in Anspruch nehmen wird; um so mehr, als

diese Revision mit dem übrigen Inhalt des Gesetzesentwurfes #ST# 89.370

nur in einem losen Zusammenhang steht.

Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, die Beratung und Motion Ulrich

Verabschiedung der Aenderung von Artikel 970 ZGB vorzuzie- Genomanalysen. Gesetzliche Regelung

hen.

Analyse des génomes.

Texte de la motion du 1er mars 1989 Réglementation légale

On sait que le Tribunal fédéral a décidé que la publicité de tel-

les opérations n'est pas licite bien qu'elle se fonde, dans cer-

tains cas, sur une tradition vieille de plus de cent ans.

Or, à l'heure actuelle précisément, où les prix des terrains

grimpent de façon vertigineuse, il faut relever que le maintien Wortlaut der Motion vom 8. März 1989

de la publicité des opérations immobilières se fonde sur un Der Bundesrat wird eingeladen, den Räten Bericht und Antrag

intérêt public particulier. zu stellen über eine gesetzliche Regelung der Anwendung von

Le citoyen ne comprend guère que l'on puisse supprimer Genomanalysen. Diese Regelung soll insbesondere verbie-

cette publicité et il interprète cela comme un encouragement ten, dass Arbeitgeber von ihren Arbeitnehmerinnen und Ar-

d'opérations réalisées «dans l'ombre». beitnehmern vor der Arbeitsaufnahme oder während der

Pour modifier le CCS, il ne faut pas attendre que le nouveau Dauer des Arbeitsverhältnisses eine Genomanalyse verlan-

droit foncier rural soit voté, car cela prendra encore trop de gen können. Das gleiche Verbot soll für Versicherungen gel-

temps; clest d'autant moins utile que cette révision n'a qu'un ten; auch sie sollen von ihren Kundinnen und Kunden keine

rapport lointain avec les autres aspects du nouveau droit. Genomanalyse verlangen dürfen.

C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité à proposer Im medizinischen Bereich soll die Anwendung der Genom-

l'examen et le vote de la modification de l'article 970 CCS par analysen nur in durch das Gesetz streng definierten Bereichen

les Chambres sans attendre le nouveau droit foncier rural. zur Anwendung gelangen. Der Schutz der erhobenen Daten

muss gewährleistet sein.

' Mitunterzeichner - Cosignataires: Büttiker, Feigenwinter, Kel-

ler, Leuenberger-Solothurn, Nussbaumer, Scheidegger (6) Texte de la motion du 8 mars 1989

Le Conseil fédéral est chargé de présenter un rapport et une

Schriftliche Begründung - Développement par écrit proposition aux Chambres afin que la réalisation d'analyses

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht des génomes soit réglée dans une loi.Cette réglementation

eine schriftliche Antwort. aurait notamment pour but d'interdire aux employeurs d'exi-

ger de leurs employés une analyse des génomes, tant avant

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates l'engagement du personnel que pendant la durée du contrat

vom 31. Mai 1989 de travail. Une telle interdiction devrait également s'appliquer

Rapport écrit du Conseil fédéral du 31 mai 1989 aux assurances, pour qu'elles renoncent à demander une

Artikel 970 ZGB bildete bereits Gegenstand der Interpellation analyse des génomes à leurs adhérents.

Ruckstuhl und der Motion Rechsteiner, welche in der Früh- Dans le domaine de la médecine, il faudrait en outre que la réa-

jahrssession 1988 eingereicht wurden. Der Bundesrat stand lisation d'analyses de génomes soit limitée aux secteurs stric-

diesen Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber. Sie fanden tement définis par la loi. Il conviendrait aussi d'assurer la pro-

sogleich Eingang in die Teilrevision des ZGB (Immobiliar- tection des données ainsi recueillies.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bodenmann Konvention zum Schutz der Alpen

Motion Bodenmann Protection des Alpes. Convention internationale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.435

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1989 - 08:00

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Data

Seite 1134-1135

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Ref. No 20 017 476

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