Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-434 KI-generiert

Federal Council Approves Alternative Rail Planning, Rejects Parliamentary Approval for Cost Overruns

Geschäftsnummer VPB 89-434
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Federal Council agreed to convert parts of the motion into a postulate, accepting the request for alternative planning and submission of regional proposals. However, it rejected the demand for parliamentary approval of any cost overruns for alternative routes, stating that such matters fall under existing railway law and would require third-party cost participation if not legally mandated. The Council explained that the planning approval process itself would incorporate environmental reviews and that any legally required additional costs would be presented to parliament for supplementary credit.

Legislator-Regeste

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Art. 3 Absatz, Art. 3 al. 3 SBB-Gesetz, Art. 3 al. 2 SBB-Gesetz; Federal Council Approves Alternative Rail Planning, Rejects Parliamentary Approval for Cost Overruns: However, it rejected the demand for parliamentary approval of any cost overruns for alternative routes, stating that such matters fall under existing railway law and would require third-party cost participation if not legally mandated. The Council explained that the planning approval process itself would incorporate environmental reviews and that any legally required additional costs would be presented to parliament for supplementary credit.

Schlagwörter

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Plangenehmigung parlamentarisches Postulat Umweltkosten Landesrecht Transportrecht städtebauliches Problem
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 3 al. 3 SBB-Gesetz

Cited to explain that third parties demanding investments beyond the SBB's requirements must contribute to the additional costs.

Art. 3 al. 2 SBB-Gesetz

Cited to explain that SBB must plan according to sound business principles and the needs of traffic and technological progress.

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Volltext

Motion Luder 1082 N 18 juin 1990

mehr Lärm haben, und dafür sollen wir bezahlen? Wo bleibt Wiederkehr: Herr Bundesrat, Sie haben von mir einen Akt der

das Verursacherprinzip? Und wo ist die Gültigkeit des Natur- Fairness verlangt. Genau den habe ich geleistet. Ich habe dem

und Heimatschutzgesetzes, das generell sagt, dass das hei- Umstand Anerkennung gezollt, dass die anderen Projektalter-

matliche Landschafts- und Ortsbild sowie Natur- und Kultur- nativen ausgearbeitet werden. Ich habe nur ein Fragezeichen

denkmäler geschont und, wo das allgemeine Interesse über- gesetzt, ob wirklich der Wille vorhanden ist, diese auch zu ver-

wiegt, ungeschmälert erhalten bleiben müssen? wirklichen, falls sie besser sind - selbst wenn sie Mehrkosten

Herr Bundesrat, ich bitte Sie: Sorgen Sie dafür, wenn diese verursachen.

Projektvarianten fertig ausgearbeitet auf dem Tisch liegen, Ich bin mit der Umwandlung meiner Motion in ein Postulat ein-

dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wird, die verstanden.

diesen Namen verdient, sonst werden Sie mit Garantie weiter-

hin den geschlossenen Widerstand dieser Region und eine Art Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

eisenbahnpolitisches Kaiseraugst erleben.

Bundesrat Ogi: Gerade das letzte, das Sie erwähnt haben,

wollen wir nicht. #ST# 89.434

Die Antwort des Bundesrates auf Ihre Motion liegt seit Frühjahr

1989 vor. Seit Frühjahr 1989 ist auch allerhand geschehen. Sie Motion Luder

wissen, dass die SBB bei der Neubaustrecke Mattstetten- «Bahn 2000». Neubaustrecke

Rothrist eine Alternativplanung machen; auf dieser Grundlage

Mattstetten-Rothrist

werden auch die kantonalen Projektvorschläge ausgearbeitet.

Der Bundesrat war und ist nach wie vor bereit, Ihre Motion als RAIL 2000. Nouveau tronçon

Postulat zu akzeptieren. Mattstetten-Rothrist

Die Forderung nach Alternativplanung - ich wäre hierfür etwas

Fairness und Objektivität dankbar- ist in der Praxis erfüllt, Herr

National rat Wiederkehr; die Ergebnisse werden Sie sehen, so-

bald die SBB die Plangenehmigungsunterlagen einreichen

werden. Das wird Ende 1990 oder Anfang 1991 der Fall sein. Wortlaut der Motion vom 17. März 1989

Die Genehmigungsbehörden werden damit alle massgeben- Der Bundesrat wird eingeladen zu veranlassen:

den Aspekte überprüfen können, und die Bevölkerung kann in - dass die Bundesbahnen die Vorschläge und Begehren der

die aufgelegten Unterlagen Einsicht nehmen. betroffenen Kantone und Regionen gleichwertig aufarbeiten

Als zweiten Punkt verlangen Sie, dass diese Alternativplanun- wie die bundesbahneigene Variante;

gen und entsprechende Kreditanträge dem Parlament vorzu- - dass dem Parlament eventuelle Mehrkosten einer den Vor-

legen seien. Darauf gibt es eine politische und auch eine recht- stellungen der Regionen entsprechenden Linienführung zur

liche Antwort, Herr Nationalrat Wiederkehr. Politisch ist einmal Bewilligung unterbreitet werden;

daran zu erinnern, dass der Nationalrat bei der Beratung des - dass das Planauflage-Einsprache- und Bewilligungsverfah-

Konzeptes «Bahn 2000» einen Antrag des damaligen Natio- ren erst nach diesem Entscheid eingeleitet wird.

nalrats Kurt Meyer abgelehnt hatte, der nach mehr Tunnel-

strecken verlangte. Das Parlament hatte die Linienführung da- Texte de la motion du 17 mars 1989

mals im Grundsatz festgelegt; das Volk stimmte diesem Le Conseil fédéral est chargé de veiller à ce que:

Grundsatz zu und bestätigte das Projekt. - les Chemins de fer fédéraux étudient les propositions et les

Zur rechtlichen Antwort: Das nun laufende Plangenehmi- demandes des cantons et des régions concernées en les met-

gungsverfahren sieht keine Zuständigkeiten des Parlamentes tant sur le même pied que la variante préparée par les CFF;

mehr vor. Das Bundesamt für Verkehr, im Anfechtungsfall - le Parlement se voie soumettre les frais supplémentaires

mein Departement und zuletzt der Bundesrat oder das Bun- éventuels occasionnés par un tracé correspondant aux voeux

desgericht sind zuständig. Bei der Forderung nach Finanzie- des régions, pour qu'il approuve ces dépenses, le cas

rungsbeschlüssen ist Ihnen auch rechtlich eine Antwort zu ge- échéant;

ben. Recht gilt für Sie, Recht gilt für uns. Wenn sich im Rahmen - la procédure de dépôt des plans, d'opposition et d'autorisa-

des Plangenehmigungsverfahrens Mehrkosten ergeben, tion ne soit introduite qu'après la décision du Parlement.

muss der Bundesrat dem Parlament Zusatzkredite beantra-

gen - das wird wohl der Fall sein; wir werden mit einer Zusatz- Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Bär, Bäumlin Ri-

botschaft im Verlaufe des nächsten Jahres kommen. Dies gilt chard, Bäumlin Ursula, Bonny, Bühler, Büttiker, Daepp, Die-

für die Mehrkosten, die rechtlich aufgrund von Entscheiden im ner, Dietrich, Eggenberg-Thun, Frey Walter, Hafner Rudolf,

Verfahren zwingend sind. Für politisch bedingte Mehrkosten, Haller, Hari, Hess Otto, Kühne, Leuenberger-Solothurn, Loeb,

die von Kantonen oder Regionen ohne rechtliche Verpflich- Mühlemann, Neuenschwander, Neukomm, Nussbaumer, Rei-

tung durchgesetzt würden, wäre das geltende SBB-Gesetz mann Fritz, Reimann Maximilian, Ruf, Rutishauser, Rychen,

heranzuziehen. Dessen Artikel 3 verlangt, dass diejenigen, Sager, Scheidegger, Schmid, Schwab, Seiler Hanspeter, Stef-

welche solche Begehren stellen, sich an den Mehrkosten an- fen, Steinegger, Stocker, Tschuppert, Wanner, Wiederkehr,

gemessen beteiligen müssen. Das setzt voraus, dass zuerst Wyss William, Zölch.Zwygart (42)

zwischen den interessierten Behörden die notwendigen Ver-

handlungen geführt werden können. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Ich ziehe also folgendes Fazit: Gegenwärtig arbeiten die SBB an den Detailplänen für die

1. Die Forderung nach Alternativplanung ist erfüllt. Bahnneubaustrecke Mattstetten-Rothrist. Diese sollen an-

2. Deren Vorlage ans Parlament kommt rechtlich nicht in schliessend das Einsprache- und Bewilligungsverfahren

Frage. durchlaufen.

3. Finanzierungsbeschlüsse werden wir dem Parlament dann Die Kantone Bern und Solothurn sowie die betroffenen Regio-

vorlegen, wenn rechtlich bedingte Mehrkosten einen Zusatz- nen verlangen eine umweltgerechtere Linienführung, die sich

kredit erfordern. Das könnte, wie gesagt, im nächsten Jahr der der Landschaft besser anpasst als die Linienführung der SBB.

Fall sein. Der Bundesrat macht in der Botschaft über den Bau neuer Li-

4. Für rechtlich nicht zwingende Mehrkosten aufgrund regio- nien der Schweizerischen Bundesbahnen vom 16. Dezember

naler oder kantonaler Begehren wäre nach SBB-Gesetz eine 1985 darauf aufmerksam, dass die projektierte Linienführung

Kostenbeteiligung festzulegen, bevor das Parlament zum durch mehr bzw. längere Tunnelstrecken besser der Land-

Zuge kommen könnte. schaft angepasst werden kann.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Motion Wiederkehr nur als Es ist fragwürdig, ein Projekt in das Bewilligungsverfahren zu

Postulat zu überweisen. schicken, dem ein geschlossener Widerstand der betroffenen

18. Juni 1990 N 1083 Postulat Leutenegger Oberholzer

Bevölkerung entgegensteht und das eine Einspracheflut her- uns, beim Planauflageverfahren eine Verzögerung durch ein

aufbeschwört. langwieriges Einspracheverfahren zu vermeiden. Die Kantone

Die Betroffenen wollen nichts verhindern, sondern umweltge- und Regionen sollen ihren Anspruch nicht auf dem Einspra-

recht bauen. cheweg geltend machen müssen, sondern es sollte möglich

sein, dass die Bundesbahnen die Ansprüche der Kantone und

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Regionen weitgehend berücksichtigen.

vom 12. Juni 1989

Rapport écrit du Conseil fédéral du 12 juin 1989 Bundesrat Ogi: Der Bundesrat kann die Punkte 1 und 2 der

1. Das Bewilligungsverfahren für den Bau der Neubaustrecke Motion als Postulat annehmen. Herr Nationalrat Luder fordert

Mattstetten-Rothrist richtet sich insbesondere nach den Be- im weiteren, dass das Plangenehmigungsverfahren einge-

stimmungen des Eisenbahngesetzes und der zugehörigen stellt werde, bis die Mehrkosten für die Tunnelvarianten vom

Verordnungen. Demnach sind die Schweizerischen Bundes- Parlament bewilligt seien. Das geht rechtlich nicht! Es wäre

bahnen (SBB) gehalten, die erforderlichen Projektunterlagen verkehrspolitisch auch falsch, das muss ich ganz klar sagen.

auszuarbeiten und den zuständigen Bundesbehörden zur Ge- Damit wir überhaupt wissen, ob es Mehrkosten aus regionalen

nehmigung vorzulegen. Im vorliegenden Fall umfassen diese Zusatzforderungen gibt, ist fortzusetzen und abzuschliessen.

Projektunterlagen auch Pläne alternativer Linienführungsva- Das Plangenehmigungsverfahren muss Ergebnisse zeigen.

rianten. Würden Sie dem Antrag Luder zustimmen, wären Zusatzkre-

Umweltfragen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeits- dite ohne klare Kostenkenntnisse zu sprechen bzw. wäre der

prüfung auch von den zuständigen Stellen der Kantone und Bundesbeschluss «Bahn 2000» zu ändern! Das sollten wir

des Bundes beurteilt. jetzt nicht tun. Es müssten Projektalternativen inhaltlich gewür-

Die Plangenehmigungsbehörden sind damit in der Lage, bei digt werden, die noch nicht genug bewertet werden können.

ihren Entscheiden die Interessen des Umwelt- und Land- Faktisch liefe es auf eine Verzögerung hinaus, ohne dass wir

schaftsschutzes gebührend mitzuberücksichtigen. sachlich etwas gewinnen. Der Bundesrat beantragt Ihnen des-

Obwohl das Begehren des Motionärs weitgehend erfüllt ist, halb, Punkt 3 der Motion Luder abzulehnen.

kann es aus formellen Gründen nur als Postulat angenommen Aufgrund dessen, was Herr Luder in bezug auf die Verzöge-

werden. rungen sagte, muss ich auf ein besonderes Problem aufmerk-

2. Der Nationalrat hat es anlässlich der Beratung des Kon- sam machen, das mir Sorge bereitet. Gegner eines Projekts

zepts «Bahn 2000» seinerzeit abgelehnt, längere Tunnel- versuchen mitunter, uns zu zwingen, indem sie sagen: «Wenn

strecken erstellen zu lassen. Der Bundesrat würde dem Parla- unsere Forderungen erfüllt werden, kann das Projekt rascher

ment aus eigener Initiative dann einen Zusatzkredit für ver- realisiert werden, womit sich Kosten sparen lassen.» Das kann

mehrte Tunnelstrecken beantragen, wenn sich solche im Rah- man nicht akzeptieren. Man muss unter Umständen für die

men des eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfah- richtige Lösung kämpfen und damit mehr Zeit und höhere Ko-

rens als erforderlich erwiesen und sich nicht durch anderwei- sten in Kauf nehmen.

tige Projektänderungen kompensieren Hessen. Ich bitte Sie um Verständnis und um Mithilfe, dieses Projekt,

Gemäss Artikels Absatz2 des SBB-Gesetzes (SR 742.31) das vom Volk genehmigt wurde, zeitgerecht zu realisieren.

richten sich die SBB auch bei ihrer Planungsarbeit nach «ge-

sunden betriebswirtschaftlichen Grundsätzen» und passen Luder: Ich bin bereit, nach dem Vorschlag des Bundesrats

sich den «Erfordernissen des Verkehrs» und den «Fortschrit- umzuwandeln: Punkt 1 und 2 als Postulat; Punkt 3 ziehe ich

ten der Technik» an. Im Sinne von Artikel 3 Absatz 3 des glei- zurück. Um die Worte unseres Bundesrats zu gebrauchen: Wir

chen Gesetzes haben sich Dritte, die von den SBB Investitio- sind bereit, für das Projekt zu kämpfen.

nen verlangen, welche diese Erfordernisse übersteigen, an

diesen «angemessen zu beteiligen». Als Dritte kämen hier die Punkte 1,2-Points 1,2

interessierten Kantone in Frage. Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

Weil die Ergebnisse des Planungsverfahrens noch offen sind,

kann das Begehren des Motionärs nur als Postulat entgegen- Punkt 3-Point 3

genommen werden. Zurückgezogen - Retiré

3. Aus den vorstehenden Ueberlegungen geht hervor, dass

die definitiven Begehren der Kantone erst im Rahmen des ei-

senbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahrens mit zuge-

höriger Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt werden kön-

nen.

Der Bundesrat will das Plangenehmigungsverfahren - inklu- #ST# 89.577

sive der Aufarbeitung von Alternativplanungen - zügig fortset-

zen lassen, weshalb dieser Punkt der Motion abzulehnen ist. Postulat Leutenegger Oberholzer

«Bahn 2000».

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Bahnhofneubau Liestal

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Punkte 1 und 2 der Motion in ein RAIL 2000. Reconstruction

Postulat umzuwandeln und den Punkt 3 abzulehnen. de la gare de Liestal

Luder: Seit dem Einreichen meiner Motion ist mehr als ein

Jahr verstrichen. Der Bundesrat oder die Bundesbahnen ha-

ben diese Zeit auch nicht untätig verbracht. Die Bundesbah-

nen planen gleichwertig mit ihrer Variante die Variante der Wortlaut des Postulates vom 23. Juni 1989

Kantone Bern und Solothurn mit der betreffenden Umweltver- Der Bundesrat wird eingeladen, die SBB damit zu beauftra-

träglichkeitsprüfung für beide Varianten. Das zu Punkt 1. gen, im Rahmen des Auflageverfahrens der Projektes

Zu Punkt 2: Im Verwaltungsbericht hat der Bundesrat in Aus- «Bahn 2000», Basel-Olten, für den Bahnhofneubau Liestal ein

sicht gestellt, eventuelle Mehrkosten einer Variante, die den Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutz-

Vorstellungen der Kantone entspricht, dem Parlament zu un- kommission und/oder der Eidgenössischen Kommission für

terbreiten. Denkmalpflege einzuholen. Dabei muss der Schutz des beste-

Ich möchte eine Feststellung anbringen: Herr Bundesrat Ogi henden Bahnhofensembles gewährleistet werden. Insbeson-

hat sich etliche Male beklagt, beim Beschreiten des Rechts- dere muss gesichert werden, dass die alte Post, die als Bau-

wegs trete eine Verzögerung beim Bau von «Bahn 2000» ein. denkmal von regionaler bis nationaler Bedeutung einzustufen

Ich stelle fest, dass bei der Strecke Mattstetten-Rothrist noch ist, als eigenständiges Gebäude in ihrem architektonischen

nie vom Rechtsweg Gebrauch gemacht wurde. Es liegt nun an und kulturhistorischen Charakter erhalten bleibt.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Luder "Bahn 2000". Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist

Motion Luder RAIL 2000. Nouveau tronçon Mattstetten-Rothrist

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1990

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.434

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.06.1990 - 14:30

Date

Data

Seite 1082-1083

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Ref. No 20 018 688

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