Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-417 KI-generiert

Criminal Register Reform and Expungement

Geschäftsnummer VPB 89-417
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The case concerns a request to modify the central criminal register to permanently remove expunged sentences, except for serious crimes, and to review inscription requirements. The court reasoned that the current system creates an excessive volume of records, making it difficult to access information and potentially hindering resocialization. They determined that while balancing the needs of law enforcement with individual interests in privacy, a reform was necessary to streamline the register and facilitate rehabilitation.

Legislator-Regeste

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Art. 1 eh, Art. 1 Ziff. 6 zu, Art. 13 mit, Art. 63 StGB; Criminal Register Reform and Expungement: The court reasoned that the current system creates an excessive volume of records, making it difficult to access information and potentially hindering resocialization. They determined that while balancing the needs of law enforcement with individual interests in privacy, a reform was necessary to streamline the register and facilitate rehabilitation.

Schlagwörter

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erhebliche Vorstrafen Rechtsreform strafrechtliches Revisionsgesuch Strafzumessung opferorientierte Justiz Straftaten gegen den Geheimbereich
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 63 StGB

Cited as the basis for considering the offender's prior record when determining the sentence.

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Volltext

15. Juni 1989 303 Postulat Gadient

behagen, weil man bei sehr extensiver - um nicht zu sagen Abstimmung - Vote

böswilliger- Interpretation dieser beiden Artikel allenfalls eine

potentielle Bundesrechtswidrigkeit hätte herauslesen können. Für den Antrag der Kommission 26 Stimmen

Demgegenüber war der Bundesrat immer der Ueberzeugung, Dagegen 6 Stimmen

dass sich der Vorrang des Bundesrechtes vor kantonalen Ver-

fassungsbestimmungen von selbst verstehe. Deshalb haben Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

wir Ihnen damals eine Gewährleistung ohne Vorbehalt bean-

tragt. Sie haben dann nur unter Vorbehalt gewährleistet, offen- Für Annahme des Beschlussentwurfes 31 Stimmen

bar wegen diesem rechtspolitischen Unbehagen und im (Einstimmigkeit)

Sinne eines sogenannten unechten Vorbehalts.

Hier geht es um ein ganz anderes Problem. Hier hat - wie Herr An den Nationalrat-Au Conseil national

Rhinow und auch der Kommissionspräsident zu Recht gesagt

haben - der Vorbehalt, den wir Ihnen beantragen, allein die

Funktion, darauf hinzuweisen, dass die Realisierung dieses

kantonalen Verfassungsartikels eine Aenderung der Bundes-

verfassung nötig macht, nämlich eine Aenderung von Artikel 1 #ST# 89.417

und Artikel 80 der Bundesverfassung. Der Bundesrat hat -

eben in konsequenter Praxis - immer dann, wenn Verfas- Postulat Gadient

sungsänderungen der Kantone Verfassungsänderungen

Zentralstrafregistereintragungen

auch des Bundes bedingen, solche Vorbehalte angemeldet,

und die Räte sind diesem Prinzip bisher auch immer gefolgt. Inscription au casier

Ich erinnere an die beiden Fälle aus dem Jahre 1960. Der Wie- judiciaire central

dervereinigungsartikel der beiden Basel wurde damals aus-

drücklich unter dem Vorbehalt der Revision von Artikel 1 der

Bundesverfassung gewährleistet. Und dieser Artikel der Kan-

tonsverfassung von Basel-Stadt, der unter Vorbehalt gewähr-

leistet wurde, ist noch in Kraft. Wortlaut des Postulates vom 16. März 1989

Wenn Sie heute die Aenderung der Verfassung von Basel- Der Bundesrat wird ersucht, eine Neuregelung der Eintragun-

Landschaft, die bei der Realisierung ebenfalls eine Aenderung gen im Zentralstrafregister in dem Sinne zu verwirklichen,

der Bundesverfassung bedingen wird, ohne Vorbehalt ge- dass gelöschte Strafen - mit Ausnahme solcher für schwer-

währleisten, dann schaffen Sie eine Widersprüchlichkeit zwi- wiegende Verbrechen - aus dem Strafregister definitiv zu ent-

schen diesen beiden sehr analogen Fällen von Basel-Land- fernen sind.

schaft einerseits, der auf die Schaffung eines Vollkantons zielt, Im Zuge einer solchen Revision sind auch die Eintragungsvor-

und Basel-Stadt andererseits mit seinem Wiedervereinigungs- aussetzungen neu zu überprüfen.

artikel. Deshalb schien es uns in der Konsequenz der bisheri- Des weitern ist zu prüfen, inwieweit nicht Urteile wegen Stras-

gen Gewährleistungspraxis zu liegen, dass wir auch dieses senverkehrsdelikten in einem separaten Register zu erfassen

Mal die Gewährleistung nur unter Vorbehalt vornehmen. sind und wie der in diesem Bereich grassierenden Registrie-

Dabei beinhaltet dieser Vorbehalt, wiegesagt, keinerlei rechts- rungsflut begegnet werden kann.

politischen Vorwurf gegenüber dem Kanton Basel-Land-

schaft, sondern er behält sich - wie schon der Vorbehalt beim Texte du postulat du 16mars 1989

Wiedervereinigungsartikel und beim Zusatz zur bernischen Le Conseil fédéral est prié de réviser la réglementation de l'ins-

Staatsverfassung - lediglich die Notwendigkeit einer späteren cription au casier judiciaire central de façon à ce que les pei-

Anpassung der Bundesverfassung vor. nes radiées - sauf les peines prononcées pour des crimes gra-

Es ist natürlich in Ihrer Kompetenz, diese Praxis zu ändern, wie ves - n'y figurent plus. Par la même occasion, il convient de

das auch ein Gericht tun kann. Dem Bundesrat schien es le- réexaminer les conditions de l'inscription.

diglich nötig, auf diese Inkonsequenz hinzuweisen. Wenn Sie Il importe également de déterminer s'il ne faudrait pas inscrire

dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission folgen, begründen les peines prononcées contre des infractions aux règles de la

Sie eine neue Praxis. Wir werden das in künftigen Gewährlei- circulation dans un registre séparé et étudier la possibilité de

stungsbeschlüssen natürlich entsprechend zu berücksichti- mettre un terme à la pléthore d'inscriptions dans ce domaine.

gen haben.

Gadient: Wenn jemand mit einer Busse als Hauptstrafe ins

Eintreten ist obligatorisch Strafregister eingetragen wird, kann die Eintragung auf Ge-

L'entrée en matière est acquise de plein droit such des Verurteilten zwei Jahre nach Vollzug des Urteils ge-

löscht werden. Von Amtes wegen wird der Eintrag zehn Jahre

nach dem Urteil gelöscht.

Detailberatung - Discussion par articles Wer nun aber glaubt, mit der Löschung sei der Eintrag elimi-

niert, was aufgrund des landläufigen Begriffes «Löschung» ei-

Titel und Ingress, Art. 1 Ziff. 1 -5 und 7, Art. 2 gentlich anzunehmen wäre, irrt beträchtlich. Jede verurteilte

Antrag der Kommission Person erhält im Strafregister eine Karte, die sogenannte Per-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates sonalkarte. Diese wird im Falle einer eingetragenen Busse erst

vernichtet, wenn seit dem Urteil 15 Jahre verstrichen sind. Die

Titre et préambule, art. 1 eh. 1 -5 et 7, art. 2 Löschung schränkt lediglich die Mitteilung der Strafen ein,

Proposition de la commission ohne den Eintrag zu vernichten.

Adhérer au projet du Conseil fédéral Die Folge ist, dass bei jedem Bagatellverfahren der ganze Vor-

strafenkatalog in die Untersuchungsakten Aufnahme findet,

Angenommen -Adopté auch wenn die Strafen längst gelöscht sind.

Da heute die Probezeit in der Regel auf zwei Jahre festgesetzt

wird, ist es völlig absurd, dass Bussen und Freiheitsstrafen bis

Art. 1 Ziff. 6 zu drei Monaten - der heute weitaus überwiegende Teil der

Antrag der Kommission Eintragungen - noch 13 Jahre nach deren Löschung thesau-

.... Kantonsverfassung; (Rest der Ziffer streichen) riert bleiben und mitgeteilt werden. Dabei verjähren solche

Strafen schon nach fünf Jahren. Diese Regelung ist unhaltbar

Art. 1 eh. 6 und keineswegs nötig.

Proposition de la commission Ein anderes Beispiel: Wenn heute ein 20jähriger eine Straftat

.... du 12 juin 1988; (Biffer le reste du chiffre) begeht und dafür eine bedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb

Postulat Gadient 304 15 juin 1989

Monaten erhält, wird seine Personalkarte mit der Eintragung genannten Punktesystems geprüft werden, das die Admini-

erst aus dem Register entfernt, wenn er das 80. Lebensjahr strierung kolossal vereinfacht und das sich insbesondere in

vollendet hat, es sei denn er sterbe vorher. Denn auch bei sei- der Bundesrepublik Deutschland sehr bewährt hat.

nem Ableben wird sozusagen gnadenhalber die Eintragung Wenn ich diese Anliegen in Postulatsform vortrage, so deswe-

entfernt. Das ist in Artikel 13 der Verordnung über das Strafre- gen, weil dieAenderung der massgeblichen Verordnung, zum

gister festgelegt. Beispiel Artikel 13 mit diesen unsinnigen Fristen für die Ent-

Die Folge dieser mit helvetischem Perfektionismus gepflegten fernung der Eintragungen, in der Kompetenz des Bundesrates

Eintragungspraxis ist eine Registrierungsflut mit Legionen von liegt, während die grundsätzlichen Bestimmungen über das

Dossiers. Beim Schweizerischen Zentralstrafregister sollen es Strafregister im Strafgesetzbuch enthalten sind. Auch soll die

etwa 600 000 Dossiers sein. Ich möchte in aller Form betonen, Revision einem zeitgemässen Gesamtkonzept entsprechen,

dass dies nicht etwa der Fehler der Mitarbeiter des Registers so dass beide Bereiche aufeinander abzustimmen sein wer-

ist, die in Ausführung der anwendbaren Vorschriften ein ge- den. Ich zähle indessen darauf, dass gleichwohl jede Verzöge-

waltiges Arbeitspensum zu leisten haben und vermutlich für rung dieser überdringlichen Revision vermieden wird, und ich

jede Entlastung dankbar wären. Dazu kommen die kantona- ersuche Sie höflich um Ueberweisung des Postulates.

len Eintragungen, denn das Strafregister wird vom Bund und

von den Kantonen geführt. Der Bund registriert alle Personen, Bundesrat Koller: Das Strafregisterrecht wird gegenwärtig im

die in der Schweiz verurteilt worden sind sowie alle im Ausland Zuge der Revision des dritten Buches des Strafgesetzes einer

verurteilten Schweizer. Die Kantone führen das Strafregister Gesamtüberprüfung unterzogen. Der Bundesrat ist auch be-

über alle Personen, die von ihren Behörden verurteilt worden reit, die vom Postulanten geforderte vom Zentralstrafregister

sind, sowie über alle verurteilten Kantonsbürger. getrennte Registrierung von Verstössen gegen die Strassen-

Daneben bestehen meist noch kantonale Strafkontrollen und verkehrsgesetzgebung zu prüfen. Wir haben unsere diesbe-

schliesslich noch die Strafkontrollen der Strassenverkehrsäm- zügliche Bereitschaft schon bei der Entgegennahme einer

ter oder Motorfahrzeugkontrollen. Insgesamt dürfte es sich in ähnlich lautenden Motion von Herrn Nationalrat Graf kund-

diesem Bereich um Hunderttausende von Eintragungen und gegeben, die wir als Postulat entgegengenommen haben. Der

Meldeverfahren handeln, zumal im Sektor des Strassenver- Bundesrat erachtet es auch als einer vertieften Prüfung wert,

kehrs eine Entwicklung eingetreten ist, die kaum jemand vor- ob die heute bestehenden, recht engen Möglichkeiten der

aussehen konnte. Bekanntlich werden heute bereits Ord- gänzlichen Entfernung von Einträgen aus dem Strafregister

nungsbussen ab 80 Franken den Kantonen gemeldet. Diese ausgebaut werden sollen. Er hält es für zweckmässig, auch

Bussen werden wohl in den meisten Fällen in den Straf kontrol- dieses Vorhaben in den Gesamtrahmen der eingangs erwähn-

len der Strassenverkehrsämter eingetragen. Die Meldepflicht ten Revisionsarbeiten zu stellen.

ist in Artikel 12 der VZV, der bundesrätlichen Verordnung über Der Bundesrat und - so glaube ich - auch Herr Ständerat Ga-

die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassen- dient sind sich dabei bewusst, dass es letztlich um eine Ab-

verkehr, vorgeschrieben. wägung von sich zum Teil entgegenstehenden Interessen

Die gestrige «Basler Zeitung» wusste zu berichten - nur um geht. Auf der einen Seite stehen die legitimen Interessen der

auch ein Beispiel aus den Kantonen zu nennen -, dass im kan- Strafverfolgungsbehörden - vor allem des Strafrichters -, sich

tonalen Strafregister 200 000 Einträge verwaltet werden. Im eine genaue Kenntnis der Persönlichkeit der zu beurteilenden

letzten Jahr seien schätzungsweise 6000 bis 7000 Neuein- Menschen über eine längere Zeit zu verschaffen, weil der Rich-

träge dazu gekommen. Die Motorfahrzeugkontrolle der Stadt ter in Anwendung von Artikel 63 StGB nach unserem Schuld-

Basel zähle jährlich etwa 2000 Neueintragungen mit einer strafrecht bei der Strafzumessung das Vorleben ja massgeb-

Bussensumme von rund 100 Franken und etwa 800 Eintra- lich mitberücksichtigen muss. Insofern kann sich ja auch der

gungen mit Bussen von 150 bis 200 Franken. Im Jahre 1986 negative Auszug aus dem Strafregister für einen Angeschul-

wurden annähernd 60 000 Strafurteile gefällt und ins Zentral- digten positiv auswirken. Auf der anderen Seite - das ist uns

strafregister eingetragen. 47 Prozent dieser Urteile enthalten klar- stehen die Interessen des einzelnen, der bei Wohlverhal-

mindestens einen Verstoss gegen das SVG, 37 Prozent einen ten nach einer gewissen Zeit früher begangene Fehler in Ver-

solchen gegen das Strafgesetzbuch. Bei den verhängten Frei- gessenheit geraten lassen will. Diese Güterabwägung ver-

heitsstrafen überwiegen eindeutig die kurzen Strafen. In 86 langt eine vertiefte Ueberprüfung, wobei - auch hier sind wir

Prozent aller Fälle betrug die Strafdauer drei Monate oder we- mit dem Postulanten einig -der entscheidende Gesichtspunkt

niger. Es besteht in der Tat kein Grund, insbesondere für der- derjenige der Resozialisierungserleichterung sein muss. Der

art begrenzte Strafen, eine Datei während 15 Jahren aufrecht- Bundesrat ist daher bereit, dieses Postulat entgegenzuneh-

zuerhalten. men. Wir werden prüfen, ob wir allenfalls nicht sogar die Revi-

Aus all diesen Gründen verlangt mein Postulat eine Neurege- sion der Verordnung vorweg behandeln können, weil es in der

lung der Eintragungen ins Zentralstrafregister in dem Sinne, Natur der Sache liegt, dass die Revision der Artikel 359ff. des

dass gelöschte Strafen mit Ausnahme solcher für schwerwie- Strafgesetzbuches zeitlich bedeutend aufwendiger ist.

gende Verbrechen aus dem Strafregister definitiv zu entfernen Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

sind. Wenn man die mit Zuchthaus bestraften Taten wie bis an-

hin generell registriert behalten möchte, wofür es eine krimina- Ueberwiesen - Transmis

listische Begründung geben mag, wäre die im ersten Absatz

dieses Punktes enthaltene Ausnahme auf Verbrechen statt auf

die Kategorie der schwerwiegenden Verbrechen zu beschrän-

ken. Eine Möglichkeit könnte auch darin liegen, die Ausnahme

auf Straftaten zu beziehen, die zum Beispiel mit einer Freiheits-

strafe von mehr als einem Jahr geahndet werden. Im Zuge ei-

ner solchen Revision sollen auch die Eintragungsvorausset-

zungen neu überprüft werden.

Schliesslich wird die Prüfung verlangt, inwieweit nicht Urteile

wegen Strassenverkehrsdelikten in einem separaten Register

zu erfassen sind. Die gegenwärtige Regelung ist ohne Zweifel

korrekturbedürftig. Ich habe Lösungsmöglichkeiten kurz an-

gedeutet. Zum Beispiel könnte auch die Anhebung der Eintra-

gungsgrenzen in Betracht kommen. Dabei müsste es sich al-

lerdings um eine markante Anhebung handeln. Persönlich

halte ich sodann dafür, dass sich so oder anders für die Stras-

senverkehrsdelikte ein separates Register aufdrängt, dies

mindestens für Verletzungen des SVG und der Nebenerlasse.

In diesem Sektor müsste sicher auch die Einführung eines so-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Gadient Zentralstrafregistereintragungen

Postulat Gadient Inscription au casier judiciaire central

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.417

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 15.06.1989 - 08:00

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Data

Seite 303-304

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