Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-414 KI-generiert

Parliamentarian Criticizes Government's Inaction on Property Rights and Land Use

Geschäftsnummer VPB 89-414
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The parliamentarian expressed dissatisfaction with the government's response regarding property ownership and land use policies. Specifically, the parliamentarian argued that the government had not presented concrete proposals for improving private property rights, despite being tasked with this for years, and that certain court decisions had inadvertently hindered property sales. The government, in response, outlined existing measures and upcoming revisions to zoning laws to address the issue of property accessibility, particularly in rural areas, and emphasized that while their goals aligned, they preferred a more flexible approach through a postulate rather than a motion due to the complexity of the relevant legislation.

Legislator-Regeste

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Art. 22 RPG, Art. 24 RPG, Art. 24 Absatz, Art. 37 Absatz, Art. 40 BVG, Art. 4 ters; Parliamentarian Criticizes Government's Inaction on Property Rights and Land Use: Specifically, the parliamentarian argued that the government had not presented concrete proposals for improving private property rights, despite being tasked with this for years, and that certain court decisions had inadvertently hindered property sales. The government, in response, outlined existing measures and upcoming revisions to zoning laws to address the issue of property accessibility, particularly in rural areas, and emphasized that while their goals aligned, they preferred a more flexible approach through a postulate rather than a motion due to the complexity of the relevant legislation.

Schlagwörter

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Bodenpolitik Eigentumsrecht Regierungspolitik Parlamentssitz Ländliche gebiete E-Government
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 24 RPG

The court refers to this article in the context of amending the Spatial Planning Act to better utilize existing buildings outside of construction zones and promote land-saving construction, as proposed in the motion.

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Volltext

21. Juni 1989 N 1005 Motion Ruckstuhl

Franken. Dadurch wurde der Gesamtbetrag der an den Bei der Frage 2 geht aus der Antwort hervor, dass das Depar-

schweizerischen Börsen kotierten Anleihen von rund 200 Milli- tement bereits seit 1985 beauftragt ist, konkrete Vorschläge

arden Franken nur zu einem geringen Ausmass reduziert. zur Weiterentwicklung des privaten Eigentums und der Nut-

Nach dem Rückgang der Aktienkurse gegen Ende des vorletz- zungsrechte auszuarbeiten. Jetzt haben wir 1989, und wo sind

ten Jahrs erhielt zudem die Emission von Obligationen einen die Vorschläge? Bei einem Problem von so grosser staatspoli-

zusätzlichen Antrieb. Ein Zusammenhang zwischen den tischer Bedeutung meine ich, dass es wirklich möglich sein

Rückzahlungen und dem zeitweiligen Verzicht auf die Auf- müsste, innerhalb von vier Jahren etwas auf den Tisch zu brin-

nahme neuer Anleihen des Bundes und dem Anstieg der Bo- gen; vor allem in den ersten drei Jahren ist offensichtlich nichts

denpreise kann ausgeschlossen werden. getan worden. Das Gegenteil ist der Fall. Durch einen für mich

5. Eigentumsförderung fällt nicht in den zentralen Aufgaben- unverständlichen Bundesgerichtsentscheid, wonach Ver-

bereich der Raumplanung. Immerhin soll die Raumplanung käufe nicht mehr publiziert werden dürfen, wird solchen

so ausgestattet sein, dass möglichst günstige Voraussetzun- Verkäufen buchstäblich noch mit staatlicher Tarnung nach-

gen für die Eigentumsförderung bestehen. In diesem Sinne geholfen. Diese unverständliche Abschaffung der Publikation

hat die Expertenkommission für die Revision des Raumpla- erscheint dem Bürger wie eine Ermunterung zu Geschäften,

nungsgesetzes vorgeschlagen, die «Bildung von Wohn- und die das Licht scheuen.

Hauseigentum zum Eigenbedarf» als ein durch die Raumpla- Bei Frage 3 weist der Bundesrat darauf hin, dass keine wissen-

nung zu unterstützendes Ziel in das Raumplanungsgesetz schaftlich einwandfreie Verifikation vorliege, die einen Zusam-

aufzunehmen. Ferner soll mit verschiedenen Massnahmen im menhang zwischen Inflation, also Steigerung der Boden-

Bereich des Nutzungsplanungs- und Erschliessungsrechts preise, und der Anlagepolitik der Vorsorgeeinrichtungen sieht.

der Baulandmarkt verflüssigt werden, um den Zugang zu Braucht es denn da noch wissenschaftliche Abhandlungen,

Wohn- und Hauseigentum zu erleichtern. Der Bundesrat hält um etwas zu beurteilen, das so offensichtlich ist?

aber nachdrücklich fest, dass in den gesetzeskonform aus- Schliesslich, bei den letzten Fragen 4 und 5, werden gerade

geschiedenen Bauzonen genügend Bauland vorhanden ist. 23 Zeilen für die Antwort aufgebracht. Ich meine, dass das et-

Eine Lockerung von Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes was zu wenig ist. Deshalb erkläre ich mich nicht befriedigt von

fällt nicht in Betracht. der Antwort des Bundesrates.

Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Bundesrat Koller: Herr Hänggi ist mit der Antwort des Bundes-

rates nicht befriedigt. rates nicht zufrieden. Ich möchte doch in bezug auf die erste

Frage betonen, dass der Bundesrat klar sagt: Auch künftig

Abstimmung - Vote müssen dem Nichteigentümer «reale Chancen verbleiben,

selber Grundeigentum zu erwerben». Wir haben ja vorhin

Für den Antrag auf Diskussion 65 Stimmen lange Debatten geführt und nach Mitteln gesucht, und ich

Dagegen 40 Stimmen habe Ihnen auch solche genannt, die wir kurz-, mittel- und

langfristig zu ergreifen gedenken, um dieses Ziel noch besser

Hänggi: Wir sprechen jetzt seit Stunden über dasselbe zu erreichen.

Thema. Ich möchte mich deshalb bei meiner Interpretation zur Zu Punkt 2 möchte ich doch zum Schutz meiner Vorgängerin

Antwort kurz halten, weil Vieles heute schon gesagt wurde. in diesem Amt sagen: Wir haben Ihnen immerhin ein neues

Herr Bundesrat Koller hat in seinem Referat einleitend gesagt, bäuerliches Bodenrecht unterbreitet. Wenigstens im bäuerli-

wo der Zugang zum Eigentum nur noch wenigen offen stehe, chen Bodenrecht bringt dieses neue Bundesgesetz eine klare

sei das Eigentum selber in Gefahr. Das hat er übrigens bereits Besserstellung des Selbstbewirtschafters im Zugang zu eige-

1981 gesagt. In der Tat sinkt der Anteil der Eigentümer in unse- nem Grundeigentum. Man darf also nicht dem Bundesrat ge-

rem Land laufend und liegt heute schon unter 30 Prozent. Mit nerell Untätigkeit vorwerfen. Im nichtlandwirtschaftlichen Be-

Wohnbauförderungsmassnahmen der öffentlichen Hand, mit reich habe ich Ihnen ja soeben dieses Sofortmassnahmen-

Finanzierungsmodellen der Banken lassen sich die Vorstel- paket angekündigt.

lungen vieler, vorab junger Menschen, je zu einem Eigenheim Auch im Bereich der Eigentumsförderung hat der Bundesrat

zu gelangen, heute nicht mehr erreichen. Es ist aber in einem Massnahmen in Aussicht genommen. Ich werde wahrschein-

freiheitlichen Staat einfach nicht zu verantworten, dass einem lich darauf im Rahmen der Beantwortung der Motion von

arbeitenden Menschen diese Chance sein Leben lang verbaut Herrn Müller-Aargau noch kurz zu sprechen kommen.

ist, nur weil Staat und Gesellschaft nicht in der Lage sind, ihm

von der Mangelware Land ein wenig zu geben.

Heute sind mutige, ein- und vorausgreifende Massnahmen

nötig; denn wenn das Grundeigentum auch in Zukunft über-

haupt Bestand haben soll, muss etwas getan werden. Ich sehe #ST# 89.414

in der Antwort zu meiner Interpellation leider keine bis wenige

Ansatzpunkte, die mich dazu ermuntern. Zahlreiche ausländi- Motion Ruckstuhl

sche Staaten, und darunter selbst solche, welche zwei Welt- Bauten ausserhalb der Bauzonen.

kriege erlitten haben, weisen heute Eigentumsquoten von

über 50 Prozent aus.

Ausnahmeregelung

Die Zeit muss nun endlich vorbei sein, wo man sich hinter Constructions hors des zones à bâtir.

Kommissionen und Studiengruppen verschanzt. Jetzt braucht Régime des dérogations

es weniger wissenschaftliche Abhandlungen, es braucht Ta-

ten, und genau diese Taten sehe ich nicht in der Antwort zu

meiner Interpellation. Das ist auch der Grund, Herr Bundesrat,

weshalb ich mit der Antwort nicht zufrieden bin. Ich habe viel-

mehr den Eindruck, wenn ich die Antwort lese, dass sich der Wortlaut der Motion vom 16. März 1989

Bundesrat hinter juristischen Vorbehalten und hinter einge- Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Ergän-

setzten Spezialkommissionen etwas versteckt. zung des Artikels 24 des Raumplanungsgesetzes in folgen-

Ein paar Bemerkungen zu den Antworten. dem Sinne vorzulegen:

Zu Frage 1. Da stellt der Bundesrat fest, dass die heutige Ei- Die Aenderung des Zwecks von Bauten oder Anlagen und die

gentumsquote bei 30 Prozent liegt und dass offenbar das Ziel damit verbundenen baulichen Massnahmen können ferner

darin liegt, dass diese Quote nicht unterschritten werden soll. bewilligt werden, wenn

Aber ich frage Sie: Ist denn das ein Ziel, dass in der Schweiz a. die ursprüngliche Zweckbestimmung dahingefallen ist;

nur jeder Dritte Eigentum besitzt? Hier hätte ich wirklich etwas b. mit der Zweckänderung die Wohnbedürfnisse der ortsan-

Vorausgreifenderes erwartet und als Zielformulierung diese sässigen Bevölkerung befriedigt werden können;

Eigentumsquote doch höher ansetzen wollen. c. die Versorgung und Entsorgung sichergestellt und die Bau-

Motion Ruckstuhl 1006 N 21 juin 1989 '

ten oder Anlagen durch öffentliche Verkehrsmittel in zumut- tene Land wird dadurch verstärkt und die Preisspirale für das

barer Nähe erschlossen sind ; oft ohnehin überbezahlte Landwirtschaftsland weiter angekur-

d. die Bauten oder Anlagen weder wesentlich vergrössert belt.

noch ihre äussere Erscheinung oder ihre Umgebung im Cha- 3. Ausnahmebewilligungen sind auf wirkliche Sonderfälle zu

rakter verändert werden. beschränken und dürfen nicht dazu führen, dass der Geset-

zeszweck vereitelt wird. Bereits heute muss man davon aus-

Texfe de la motion du 16 mars 1989 gehen, dass jährlich sehr viele Ausnahmebewilligungen erteilt

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement une werden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Bewilligungen für Bau-

adjonction à l'article 24 de la loi fédérale sur l'aménagement ten und Anlagen, welche ausserhalb der Bauzonen als zonen-

du territoire qui irait dans le sens suivant: konform im Sinne von Artikel 22 RPG betrachtet werden. Jede

Le changement d'affectation de constructions et d'installa- Lockerung von Artikel 24 RPG treibt diese Zahlen weiter in die

tions ainsi que les travaux qui en découlent peuvent en outre Höhe.

être autorisés lorsque 4. Die Frage, ob und wie Artikel 24 RPG geändert werden soll,

a. la destination initiale a disparu muss daher sorgfältig geprüft werden. Dies wird im Rahmen

b. les besoins de la population résidante en matière de loge- der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes zweifel-

ment peuvent ainsi être satisfaits los geschehen. Der Handlungsspielraum des Bundesrates

c. l'approvisionnement en eau et en énergie et l'évacuation bei der Suche nach einer geeigneten Lösung sollte jedoch

des eaux usées sont assurés et que les transports publics se durch Ueberweisung des Vorstosses als Motion nicht über-

trouvent à une distance raisonnable mässig eingeschränkt werden.

d. les constructions et les installations ne sont pas considéra-

blement agrandies et que leur aspect extérieur ainsi que leur Schriftliche Erklärung des Bundesrates

environnement conservent leur caractère d'origine. Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

Mitunterzeichner-Cosignataires: Baggi, Blatter, Bremi, Burck- deln.

hardt, Bürgi, Columberg, Daepp, Déglise, Dietrich, Dormann,

Engler, Eppenberger Susi, Feigenwinter, Fischer-Sursee, Präsident: Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion in

Früh, Grassi, Mari, Hösli, Houmard, Jung, Keller, Kühne, Lu- der Form eines Postulates entgegenzunehmen. Der Motionär

der, Massy, Nebiker, Oehler, Oester, Paccolat, Portmann, Rei- hält an der Motionsform fest. Damit ist automatisch Diskussion

mann Maximilian, Rüttimann, Rychen, Savary-Fribourg, gegeben.

Schmidhalter, Schnider, Seiler Hanspeter, Stamm, Steineg-

ger, Stucky, Theubet, Wellauer, Widrig, Zölch, Zwingli, Zwy- Ruckstuhl: Das Bundesgesetz über die Raumplanung nennt

gart . (45) die haushälterische Nutzung des Bodens als oberstes Ziel.

Ferner soll das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in

Schriftliche Begründung - Développement par écrit den einzelnen Landesteilen gefördert werden und eine ange-

Weil der Boden in unserem Land so viele Aufgaben zu erfüllen messene Dezentralisierung der Besiedelung und der Wirt-

hat und knapp ist, stossen bodenerhaltende Nutzungen (z. B. schaft erhalten bleiben. Artikel 24 Absatz 2 gibt den Kantonen

Landwirtschaft) und bodenverändernde Nutzungen (z. B. das Recht, Bewilligungen zu erteilen, um Bauten und Anlagen

Bauten und Anlagen) je länger, je mehr ohne Ausweichmög- zu erneuern, teilweise zu ändern oder wieder aufzubauen,

lichkeiten aufeinander. In diesem Zielkonflikt muss es vor al- wenn dies mit den wichtigen Anliegen der Raumplanung ver-

lem darum gehen, die vorhandene Bausubstanz auch ausser- einbar ist. Diese Bestimmung hat sich als zu eng erwiesen. In

halb der Bauzone besser auszunützen und damit die boden- der Praxis verhindert sie geradezu das Erreichen der Ziele des

sparende Bauweise zu fördern und den Kulturlandverbrauch Raumplanungsgesetzes. Mit meiner Motion, die von 45 Rats-

zu vermindern. mitgliedern unterzeichnet worden ist, soll der Bundesrat be-

Mit der vorgeschlagenen Erweiterung der Ausnahrnenausser- auftragt werden, diesen Artikel bei der bevorstehenden Revi-

halb der Bauzone soll unter Berücksichtigung der gewachse- sion des Raumplanungsgesetzes zu ergänzen und allenfalls

nen Siedlungsstruktur (Weiler und Einzelhofsiedlungen) und die Verordnung anzupassen. Damit erreichen wir die Wieder-

unter Erhaltung der historischen Bausubstanz das Wohnan- belebung und Nutzung bestehender Bausubstanz und eine

gebot im ländlichen Raum verbessert sowie der Wohnungs- Entlastung auf der Nachfrageseite, ohne dass dabei Land-

mangel bekämpft werden. parzellen neu der Ueberbauung zugeführt werden müssen.

Diese Ergänzung rechtfertigt sich auch im Hinblick auf den ge- Die unter Buchstaben a bis d aufgeführten Kriterien verhin-

genwärtigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs. dern eine Konkurrenzsituation zwischen bisheriger und neuer

Nutzung. Sie dienen der ortsansässigen Bevölkerung, indem

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ihre Wohnbedürfnisse, nicht aber allfällige Ferien- und Zweit-

vom 10. Mai 1989 wohnungswünsche berücksichtigt werden dürfen. Sie stellen

Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mai 1989 sicher, dass keine nennenswerten zusätzlichen Erschliessun-

1. Die Motion verlangt eine Ergänzung von Artikel 24 RPG, mit gen gebaut werden müssen.

welcher - unter gewissen Voraussetzungen - die durchge- Da sich die Motion insbesondere auf Gebiete mit typischer

hende Zweckänderung bestehender Bauten ausserhalb der Streubausiedlung auswirken dürfte, scheint es mir wichtig,

Bauzonen ermöglicht werden soll. dass hier festgehalten wird, dass das Erscheinungsbild der

2. Die bessere Nutzung bestehender Bausubstanz ist zweifel- Landschaft erhalten bleibt. Diese Gebiete sind es aber auch,

los ein wichtiges raumplanerisches Anliegen. Ausserhalb der die mit den Problemen des ländlichen Raumes am meisten

Bauzonen gerät dieses Anliegen jedoch, namentlich wenn es konfrontiert werden. So finden wir gerade dort den grössten

auf zonenfremde Nutzung bestehender Bauten ausgerichtet Bevölkerungsrückgang und eine deutliche Ueberalterung.

ist, unweigerlich mit dem Hauptanliegen der Raumplanung, Das einheimische Gewerbe zieht sich in die Agglomerationen

der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet, in Konflikt. zurück. Damit verschwinden wertvolle Arbeitsplätze und

Jede zonenfremde Baute oder Anlage und nicht minder jede Kräfte, die für den Unterhalt der vorhandenen Infrastruktur auf-

Zweckänderung ausserhalb der Bauzone zeitigen Auswirkun- kommen können.

gen auf Nutzungsordnung, Erschliessung und Umwelt. Mit Ich bin mir bewusst, dass nach wie vor der Landwirtschaft, der

Bewilligungen für Bauten und Anlagen bzw. für Zweckände- bäuerlichen Bevölkerung allgemein eine grosse Bedeutung

rungen ausserhalb der Bauzonen werden raumplanerisch un- zukommt, wenn es um die Erhaltung der gewachsenen Sied-

erwünschte Zustände auf Jahre hinaus verfestigt. Zudem ru- lungsstruktur auf dem Lande geht. Sie braucht aber ihre Part-

fen entsprechende Bewilligungen - wie die Praxis zeigt - im ner an Ort. Mit der Bewilligung zur besseren Nutzung beste-

Verlauf der Zeit häufig nach weiteren Bewilligungen für Ergän- hender Bausubstanz auf dem Land kann keine preistreibende

zungsbauten und zusätzlichen Wohnraum. Der Baudruck auf Wirkung auf landwirtschaftlich genutzten Boden abgeleitet

das in der Regel der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehal- werden, wie das der Bundesrat in seiner Stellungnahme be-

21. Juni 1989 N 1007 Motion Müller-Aargau

fürchtet. Auch vom Baudruck auf landwirtschaftlich genutzten Texte de la motion du 12 décembre 1988

Boden kann in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein; Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de révision

denn es handelt sich nur'um bereits überbautes Land und be- de la loi sur la surveillance des assurances (LSA), de la loi

stehende Bauten, die anders odernicht mehrgenutzt werden. fédérale sur la prévoyance vieillesse, survivants et invalidité

Wenn die Motion als solche überwiesen wird, haben wir mit (LPP) ainsi que des ordonnances et arrêtés qui se fondent sur

dem kommenden Entwurf des zu revidierenden Raumpla- ces deux lois, afin

nungsgesetzes auch einen Vorschlag, der das Wohnangebot 1. de permettre aux caisses de retraite d'accroître les fonds

im ländlichen Raum verbessern sowie den Wohnungsmangel qu'elles consacrent à soutenir l'accession à la propriété de lo-

bekämpfen hilft. Die Erhaltung der Lebensmöglichkeiten auf gements individuels, ce qui serait un moyen de réduire le

dem Land ist ein politischer Auftrag an uns alle. Sie hilft den nombre d'immeubles dont elles sont elles-mêmes propriétai-

strukturschwachen ländlichen Gebieten. res, et

Ich bitte Sie um Zustimmung zur Motion. 2. d'institutionnaliser un processus de participation démocra-

tique des assurés en matière de politique de placement des

Bundesrat Koller: Ich bin eigentlich etwas überrascht, wes- caisses de prévoyance professionnelle.

halb Herr Nationalrat Ruckstuhl unbedingt an der Form der

Motion festhalten will; denn wie ich Ihnen in meinem Referat Schriftliche Begründung - Développement par écrit

vorhin erklärt habe, kommen wir seinem Anliegen ja schon In der Diskussion um die Initiative gegen die Bodenspekula-

vorweg entgegen, indem wir zurzeit eine Revision der Raum- tion («Stadt-Land-Initiative») haben Befürworter und Gegner

planungsverordnung bearbeiten, die dann mit diesem Sofort- gleicherweise kritisiert, dass sich immer mehr Bauland und

massnahmenpaket Anfang Oktober bereits in Kraft treten soll. Wohneigentum bei den beruflichen Vorsorgeinstitutionen

Wie ich Ihnen angetönt habe, sehen wir dort vor allem zwei konzentriere.

Massnahmen vor: Die Schaffung von sogenannten Kleinbau- Schon in vielen Anfragen und Vorstössen wurde die Förde-

zonen-eben bei abgelegenen Weilern, die Ihr Anliegen sind - rung des Wohnungseigentums verlangt, um das Eigentum

und die Erhaltung der Bausubstanz in Gebieten mit Streubau- besser zu streuen und gleichzeitig die Errichtung einer dritten

weise, wo beispielsweise Bauernhöfe wegen der Konzentra- Säule in Form von Wohneigentum natürlicher Personen zu er-

tion der Betriebe nicht mehr gebraucht werden und daher möglichen.

künftig als Wohnräume Verwendung finden sollen. Es geht aber nicht nur darum, die ungesunde Konzentration

Daher scheint mir, dass wir Ihr Hauptanliegen schon mit dieser von Boden- und Liegenschaftsbesitz bei den Vorsorgeeinrich-

Verordnung weitgehend erfüllen werden. Im übrigen sind im tungen zu verhindern. Soziales Kapital sollte auch sozialpflich-

Rahmen der Raumplanungsgesetzrevision in der Experten- tig eingesetzt werden.

kommission entsprechende Revisionsvorschläge ausgearbei- Solange die Mitsprache derjenigen, welche die Kasse alimen-

tet worden. tieren, nicht gewährleistet ist, vor allem die Anlagepolitik allein

Der einzige Grund, Herr Nationalrat Ruckstuhl, weshalb der bei der Leitung der Institutionen liegt, müssten die nötigen Be-

Bundesrat Ihre Motion lieber als Postulat entgegennehmen stimmungen und Weisungen ins Gesetz eingebaut werden.

möchte, ist der, dass Ihre Motion sehr, sehr detailliert und der Anderseits wäre auch eine demokratische Mitsprache der Mit-

Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes sehr heikel ist. Ich erin- glieder bei Grundsatzentscheiden bezüglich Investitionspoli-

nere mich, wie lange wir in den siebziger Jahren in diesem Rat, tik zu prüfen. Die beiden Anliegen schliessen sich nicht aus,

um die Formulierung von Artikel 24 gekämpft haben; und des- sie könnten sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.

halb wollten wir etwas mehr Bewegungsfreiheit. Aber mit der Eine Motion mit identischem Wortlaut habe ich, zusammen mit

Stossrichtung sind wir vollständig einverstanden. 40 Mitunterzeichnern, am 10. Oktober 1986 eingereicht. Sie

wurde am Ende der Herbstsession 1988 wegen Nichtbehand-

Präsident: Der Motionär ist nach dieser Erklärung des Bun- lung abgeschrieben.

desrates jetzt bereit, den Vorstoss in Form eines Postulates zu

überweisen. Wird es aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist

nicht der Fall, es ist überwiesen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 24. Mai 1989

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989

Der Bundesrat hält an seiner Antwort vom Dezember 1986 fest

und präzisiert diese wie folgt:

1. Mit dem Problem der Anlagepolitik verbindet der Motionär

dasjenige der Wohneigentumsförderung. Die Wohneigen-

tumsförderung im Rahmen der beruflichen Vorsorge basiert

#ST# 88.842 auf zwei Grundpfeilern, auf der Förderung im Bereich der zwei-

ten und auf derjenigen in der dritten Säule.

Motion Müller-Aargau a. Im Bereich der zweiten Säule bestehen zurzeit folgende

Pensionskassen. Anlagepolitik Möglichkeiten der Wohneigentumsförderung:

- ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Kapitalleistung gemäss

Caisses de retraite. Artikel 37 Absatz 4 BVG (Hälfte der obligatorischen Alterslei-

Politique de placement stung);

- die Verpfändung dieser Altersleistungen nach Artikel 40

BVG sowie

- die Gewährung eines Darlehens durch die Vorsorgeeinrich-

tung gemäss Artikel 53ff. BW 2.

Wortlaut der Motion vom 12. Dezember 1988 b. Die Wohneigentumsförderung in der dritten Säule, d. h. der

Der Bundesrat wird beauftragt, das Versicherungsaufsichts- gebundenen Selbstvorsorge (BW 3), basiert zurzeit auf

gesetz (VAG) und das Bundesgesetz über die berufliche Al- - der Verpfändung der Altersleistungen gemäss Artikel 4

ters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die BW 3 in Verbindung mit Artikel 40 BVG und

darauf basierenden Verordnungen und Beschlüsse dergestalt - der Gewährung von Grundpfanddarlehen durch die in der

zu revidieren, dass gebundenen Selbstvorsorge tätigen Bankstiftungen bzw. Ver-

1. die Pensionskassen ihre Mittel vermehrt zur Förderung des sicherungseinrichtungen an ihre Versicherten gemäss Arti-

privaten Wohnungseigentums einsetzen, um ihren eigenen kel 5 Absatz 3 BW 3.

Besitz an Boden und Liegenschaften zu verringern; Bis Ende Februar dieses Jahres wurde eine Vernehmlassung

2. die demokratische Mitsprache im Bereiche der Anlagepoli- bei den Kantonen, den politischen Parteien und den anderen

tik von Institutionen der beruflichen Vorsorge institutionalisiert interessierten Organisationen über einen Entwurf zur Wohnei-

wird. gentumsförderung im Rahmen der gebundenen Selbstvor-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Ruckstuhl Bauten ausserhalb der Bauzonen. Ausnahmeregelung

Motion Ruckstuhl Constructions hors des zones à bâtir. Régime des dérogations

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 13

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.414

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.06.1989 - 15:00

Date

Data

Seite 1005-1007

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Ref. No 20 017 448

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