Parliamentarian Criticizes Government's Inaction on Property Rights and Land Use
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe parliamentarian expressed dissatisfaction with the government's response regarding property ownership and land use policies. Specifically, the parliamentarian argued that the government had not presented concrete proposals for improving private property rights, despite being tasked with this for years, and that certain court decisions had inadvertently hindered property sales. The government, in response, outlined existing measures and upcoming revisions to zoning laws to address the issue of property accessibility, particularly in rural areas, and emphasized that while their goals aligned, they preferred a more flexible approach through a postulate rather than a motion due to the complexity of the relevant legislation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 22 RPG, Art. 24 RPG, Art. 24 Absatz, Art. 37 Absatz, Art. 40 BVG, Art. 4 ters; Parliamentarian Criticizes Government's Inaction on Property Rights and Land Use: Specifically, the parliamentarian argued that the government had not presented concrete proposals for improving private property rights, despite being tasked with this for years, and that certain court decisions had inadvertently hindered property sales. The government, in response, outlined existing measures and upcoming revisions to zoning laws to address the issue of property accessibility, particularly in rural areas, and emphasized that while their goals aligned, they preferred a more flexible approach through a postulate rather than a motion due to the complexity of the relevant legislation.
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KI-generiertThe court refers to this article in the context of amending the Spatial Planning Act to better utilize existing buildings outside of construction zones and promote land-saving construction, as proposed in the motion.
Volltext
21. Juni 1989 N 1005 Motion Ruckstuhl
Franken. Dadurch wurde der Gesamtbetrag der an den Bei der Frage 2 geht aus der Antwort hervor, dass das Depar-
schweizerischen Börsen kotierten Anleihen von rund 200 Milli- tement bereits seit 1985 beauftragt ist, konkrete Vorschläge
arden Franken nur zu einem geringen Ausmass reduziert. zur Weiterentwicklung des privaten Eigentums und der Nut-
Nach dem Rückgang der Aktienkurse gegen Ende des vorletz- zungsrechte auszuarbeiten. Jetzt haben wir 1989, und wo sind
ten Jahrs erhielt zudem die Emission von Obligationen einen die Vorschläge? Bei einem Problem von so grosser staatspoli-
zusätzlichen Antrieb. Ein Zusammenhang zwischen den tischer Bedeutung meine ich, dass es wirklich möglich sein
Rückzahlungen und dem zeitweiligen Verzicht auf die Auf- müsste, innerhalb von vier Jahren etwas auf den Tisch zu brin-
nahme neuer Anleihen des Bundes und dem Anstieg der Bo- gen; vor allem in den ersten drei Jahren ist offensichtlich nichts
denpreise kann ausgeschlossen werden. getan worden. Das Gegenteil ist der Fall. Durch einen für mich
5. Eigentumsförderung fällt nicht in den zentralen Aufgaben- unverständlichen Bundesgerichtsentscheid, wonach Ver-
bereich der Raumplanung. Immerhin soll die Raumplanung käufe nicht mehr publiziert werden dürfen, wird solchen
so ausgestattet sein, dass möglichst günstige Voraussetzun- Verkäufen buchstäblich noch mit staatlicher Tarnung nach-
gen für die Eigentumsförderung bestehen. In diesem Sinne geholfen. Diese unverständliche Abschaffung der Publikation
hat die Expertenkommission für die Revision des Raumpla- erscheint dem Bürger wie eine Ermunterung zu Geschäften,
nungsgesetzes vorgeschlagen, die «Bildung von Wohn- und die das Licht scheuen.
Hauseigentum zum Eigenbedarf» als ein durch die Raumpla- Bei Frage 3 weist der Bundesrat darauf hin, dass keine wissen-
nung zu unterstützendes Ziel in das Raumplanungsgesetz schaftlich einwandfreie Verifikation vorliege, die einen Zusam-
aufzunehmen. Ferner soll mit verschiedenen Massnahmen im menhang zwischen Inflation, also Steigerung der Boden-
Bereich des Nutzungsplanungs- und Erschliessungsrechts preise, und der Anlagepolitik der Vorsorgeeinrichtungen sieht.
der Baulandmarkt verflüssigt werden, um den Zugang zu Braucht es denn da noch wissenschaftliche Abhandlungen,
Wohn- und Hauseigentum zu erleichtern. Der Bundesrat hält um etwas zu beurteilen, das so offensichtlich ist?
aber nachdrücklich fest, dass in den gesetzeskonform aus- Schliesslich, bei den letzten Fragen 4 und 5, werden gerade
geschiedenen Bauzonen genügend Bauland vorhanden ist. 23 Zeilen für die Antwort aufgebracht. Ich meine, dass das et-
Eine Lockerung von Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes was zu wenig ist. Deshalb erkläre ich mich nicht befriedigt von
fällt nicht in Betracht. der Antwort des Bundesrates.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Bundesrat Koller: Herr Hänggi ist mit der Antwort des Bundes-
rates nicht befriedigt. rates nicht zufrieden. Ich möchte doch in bezug auf die erste
Frage betonen, dass der Bundesrat klar sagt: Auch künftig
Abstimmung - Vote müssen dem Nichteigentümer «reale Chancen verbleiben,
selber Grundeigentum zu erwerben». Wir haben ja vorhin
Für den Antrag auf Diskussion 65 Stimmen lange Debatten geführt und nach Mitteln gesucht, und ich
Dagegen 40 Stimmen habe Ihnen auch solche genannt, die wir kurz-, mittel- und
langfristig zu ergreifen gedenken, um dieses Ziel noch besser
Hänggi: Wir sprechen jetzt seit Stunden über dasselbe zu erreichen.
Thema. Ich möchte mich deshalb bei meiner Interpretation zur Zu Punkt 2 möchte ich doch zum Schutz meiner Vorgängerin
Antwort kurz halten, weil Vieles heute schon gesagt wurde. in diesem Amt sagen: Wir haben Ihnen immerhin ein neues
Herr Bundesrat Koller hat in seinem Referat einleitend gesagt, bäuerliches Bodenrecht unterbreitet. Wenigstens im bäuerli-
wo der Zugang zum Eigentum nur noch wenigen offen stehe, chen Bodenrecht bringt dieses neue Bundesgesetz eine klare
sei das Eigentum selber in Gefahr. Das hat er übrigens bereits Besserstellung des Selbstbewirtschafters im Zugang zu eige-
1981 gesagt. In der Tat sinkt der Anteil der Eigentümer in unse- nem Grundeigentum. Man darf also nicht dem Bundesrat ge-
rem Land laufend und liegt heute schon unter 30 Prozent. Mit nerell Untätigkeit vorwerfen. Im nichtlandwirtschaftlichen Be-
Wohnbauförderungsmassnahmen der öffentlichen Hand, mit reich habe ich Ihnen ja soeben dieses Sofortmassnahmen-
Finanzierungsmodellen der Banken lassen sich die Vorstel- paket angekündigt.
lungen vieler, vorab junger Menschen, je zu einem Eigenheim Auch im Bereich der Eigentumsförderung hat der Bundesrat
zu gelangen, heute nicht mehr erreichen. Es ist aber in einem Massnahmen in Aussicht genommen. Ich werde wahrschein-
freiheitlichen Staat einfach nicht zu verantworten, dass einem lich darauf im Rahmen der Beantwortung der Motion von
arbeitenden Menschen diese Chance sein Leben lang verbaut Herrn Müller-Aargau noch kurz zu sprechen kommen.
ist, nur weil Staat und Gesellschaft nicht in der Lage sind, ihm
von der Mangelware Land ein wenig zu geben.
Heute sind mutige, ein- und vorausgreifende Massnahmen
nötig; denn wenn das Grundeigentum auch in Zukunft über-
haupt Bestand haben soll, muss etwas getan werden. Ich sehe #ST# 89.414
in der Antwort zu meiner Interpellation leider keine bis wenige
Ansatzpunkte, die mich dazu ermuntern. Zahlreiche ausländi- Motion Ruckstuhl
sche Staaten, und darunter selbst solche, welche zwei Welt- Bauten ausserhalb der Bauzonen.
kriege erlitten haben, weisen heute Eigentumsquoten von
über 50 Prozent aus.
Ausnahmeregelung
Die Zeit muss nun endlich vorbei sein, wo man sich hinter Constructions hors des zones à bâtir.
Kommissionen und Studiengruppen verschanzt. Jetzt braucht Régime des dérogations
es weniger wissenschaftliche Abhandlungen, es braucht Ta-
ten, und genau diese Taten sehe ich nicht in der Antwort zu
meiner Interpellation. Das ist auch der Grund, Herr Bundesrat,
weshalb ich mit der Antwort nicht zufrieden bin. Ich habe viel-
mehr den Eindruck, wenn ich die Antwort lese, dass sich der Wortlaut der Motion vom 16. März 1989
Bundesrat hinter juristischen Vorbehalten und hinter einge- Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Ergän-
setzten Spezialkommissionen etwas versteckt. zung des Artikels 24 des Raumplanungsgesetzes in folgen-
Ein paar Bemerkungen zu den Antworten. dem Sinne vorzulegen:
Zu Frage 1. Da stellt der Bundesrat fest, dass die heutige Ei- Die Aenderung des Zwecks von Bauten oder Anlagen und die
gentumsquote bei 30 Prozent liegt und dass offenbar das Ziel damit verbundenen baulichen Massnahmen können ferner
darin liegt, dass diese Quote nicht unterschritten werden soll. bewilligt werden, wenn
Aber ich frage Sie: Ist denn das ein Ziel, dass in der Schweiz a. die ursprüngliche Zweckbestimmung dahingefallen ist;
nur jeder Dritte Eigentum besitzt? Hier hätte ich wirklich etwas b. mit der Zweckänderung die Wohnbedürfnisse der ortsan-
Vorausgreifenderes erwartet und als Zielformulierung diese sässigen Bevölkerung befriedigt werden können;
Eigentumsquote doch höher ansetzen wollen. c. die Versorgung und Entsorgung sichergestellt und die Bau-
Motion Ruckstuhl 1006 N 21 juin 1989 '
ten oder Anlagen durch öffentliche Verkehrsmittel in zumut- tene Land wird dadurch verstärkt und die Preisspirale für das
barer Nähe erschlossen sind ; oft ohnehin überbezahlte Landwirtschaftsland weiter angekur-
d. die Bauten oder Anlagen weder wesentlich vergrössert belt.
noch ihre äussere Erscheinung oder ihre Umgebung im Cha- 3. Ausnahmebewilligungen sind auf wirkliche Sonderfälle zu
rakter verändert werden. beschränken und dürfen nicht dazu führen, dass der Geset-
zeszweck vereitelt wird. Bereits heute muss man davon aus-
Texfe de la motion du 16 mars 1989 gehen, dass jährlich sehr viele Ausnahmebewilligungen erteilt
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement une werden. Hinzu kommt eine Vielzahl von Bewilligungen für Bau-
adjonction à l'article 24 de la loi fédérale sur l'aménagement ten und Anlagen, welche ausserhalb der Bauzonen als zonen-
du territoire qui irait dans le sens suivant: konform im Sinne von Artikel 22 RPG betrachtet werden. Jede
Le changement d'affectation de constructions et d'installa- Lockerung von Artikel 24 RPG treibt diese Zahlen weiter in die
tions ainsi que les travaux qui en découlent peuvent en outre Höhe.
être autorisés lorsque 4. Die Frage, ob und wie Artikel 24 RPG geändert werden soll,
a. la destination initiale a disparu muss daher sorgfältig geprüft werden. Dies wird im Rahmen
b. les besoins de la population résidante en matière de loge- der laufenden Revision des Raumplanungsgesetzes zweifel-
ment peuvent ainsi être satisfaits los geschehen. Der Handlungsspielraum des Bundesrates
c. l'approvisionnement en eau et en énergie et l'évacuation bei der Suche nach einer geeigneten Lösung sollte jedoch
des eaux usées sont assurés et que les transports publics se durch Ueberweisung des Vorstosses als Motion nicht über-
trouvent à une distance raisonnable mässig eingeschränkt werden.
d. les constructions et les installations ne sont pas considéra-
blement agrandies et que leur aspect extérieur ainsi que leur Schriftliche Erklärung des Bundesrates
environnement conservent leur caractère d'origine. Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
Mitunterzeichner-Cosignataires: Baggi, Blatter, Bremi, Burck- deln.
hardt, Bürgi, Columberg, Daepp, Déglise, Dietrich, Dormann,
Engler, Eppenberger Susi, Feigenwinter, Fischer-Sursee, Präsident: Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, die Motion in
Früh, Grassi, Mari, Hösli, Houmard, Jung, Keller, Kühne, Lu- der Form eines Postulates entgegenzunehmen. Der Motionär
der, Massy, Nebiker, Oehler, Oester, Paccolat, Portmann, Rei- hält an der Motionsform fest. Damit ist automatisch Diskussion
mann Maximilian, Rüttimann, Rychen, Savary-Fribourg, gegeben.
Schmidhalter, Schnider, Seiler Hanspeter, Stamm, Steineg-
ger, Stucky, Theubet, Wellauer, Widrig, Zölch, Zwingli, Zwy- Ruckstuhl: Das Bundesgesetz über die Raumplanung nennt
gart . (45) die haushälterische Nutzung des Bodens als oberstes Ziel.
Ferner soll das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben in
Schriftliche Begründung - Développement par écrit den einzelnen Landesteilen gefördert werden und eine ange-
Weil der Boden in unserem Land so viele Aufgaben zu erfüllen messene Dezentralisierung der Besiedelung und der Wirt-
hat und knapp ist, stossen bodenerhaltende Nutzungen (z. B. schaft erhalten bleiben. Artikel 24 Absatz 2 gibt den Kantonen
Landwirtschaft) und bodenverändernde Nutzungen (z. B. das Recht, Bewilligungen zu erteilen, um Bauten und Anlagen
Bauten und Anlagen) je länger, je mehr ohne Ausweichmög- zu erneuern, teilweise zu ändern oder wieder aufzubauen,
lichkeiten aufeinander. In diesem Zielkonflikt muss es vor al- wenn dies mit den wichtigen Anliegen der Raumplanung ver-
lem darum gehen, die vorhandene Bausubstanz auch ausser- einbar ist. Diese Bestimmung hat sich als zu eng erwiesen. In
halb der Bauzone besser auszunützen und damit die boden- der Praxis verhindert sie geradezu das Erreichen der Ziele des
sparende Bauweise zu fördern und den Kulturlandverbrauch Raumplanungsgesetzes. Mit meiner Motion, die von 45 Rats-
zu vermindern. mitgliedern unterzeichnet worden ist, soll der Bundesrat be-
Mit der vorgeschlagenen Erweiterung der Ausnahrnenausser- auftragt werden, diesen Artikel bei der bevorstehenden Revi-
halb der Bauzone soll unter Berücksichtigung der gewachse- sion des Raumplanungsgesetzes zu ergänzen und allenfalls
nen Siedlungsstruktur (Weiler und Einzelhofsiedlungen) und die Verordnung anzupassen. Damit erreichen wir die Wieder-
unter Erhaltung der historischen Bausubstanz das Wohnan- belebung und Nutzung bestehender Bausubstanz und eine
gebot im ländlichen Raum verbessert sowie der Wohnungs- Entlastung auf der Nachfrageseite, ohne dass dabei Land-
mangel bekämpft werden. parzellen neu der Ueberbauung zugeführt werden müssen.
Diese Ergänzung rechtfertigt sich auch im Hinblick auf den ge- Die unter Buchstaben a bis d aufgeführten Kriterien verhin-
genwärtigen Ausbau des öffentlichen Verkehrs. dern eine Konkurrenzsituation zwischen bisheriger und neuer
Nutzung. Sie dienen der ortsansässigen Bevölkerung, indem
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ihre Wohnbedürfnisse, nicht aber allfällige Ferien- und Zweit-
vom 10. Mai 1989 wohnungswünsche berücksichtigt werden dürfen. Sie stellen
Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 mai 1989 sicher, dass keine nennenswerten zusätzlichen Erschliessun-
1. Die Motion verlangt eine Ergänzung von Artikel 24 RPG, mit gen gebaut werden müssen.
welcher - unter gewissen Voraussetzungen - die durchge- Da sich die Motion insbesondere auf Gebiete mit typischer
hende Zweckänderung bestehender Bauten ausserhalb der Streubausiedlung auswirken dürfte, scheint es mir wichtig,
Bauzonen ermöglicht werden soll. dass hier festgehalten wird, dass das Erscheinungsbild der
2. Die bessere Nutzung bestehender Bausubstanz ist zweifel- Landschaft erhalten bleibt. Diese Gebiete sind es aber auch,
los ein wichtiges raumplanerisches Anliegen. Ausserhalb der die mit den Problemen des ländlichen Raumes am meisten
Bauzonen gerät dieses Anliegen jedoch, namentlich wenn es konfrontiert werden. So finden wir gerade dort den grössten
auf zonenfremde Nutzung bestehender Bauten ausgerichtet Bevölkerungsrückgang und eine deutliche Ueberalterung.
ist, unweigerlich mit dem Hauptanliegen der Raumplanung, Das einheimische Gewerbe zieht sich in die Agglomerationen
der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet, in Konflikt. zurück. Damit verschwinden wertvolle Arbeitsplätze und
Jede zonenfremde Baute oder Anlage und nicht minder jede Kräfte, die für den Unterhalt der vorhandenen Infrastruktur auf-
Zweckänderung ausserhalb der Bauzone zeitigen Auswirkun- kommen können.
gen auf Nutzungsordnung, Erschliessung und Umwelt. Mit Ich bin mir bewusst, dass nach wie vor der Landwirtschaft, der
Bewilligungen für Bauten und Anlagen bzw. für Zweckände- bäuerlichen Bevölkerung allgemein eine grosse Bedeutung
rungen ausserhalb der Bauzonen werden raumplanerisch un- zukommt, wenn es um die Erhaltung der gewachsenen Sied-
erwünschte Zustände auf Jahre hinaus verfestigt. Zudem ru- lungsstruktur auf dem Lande geht. Sie braucht aber ihre Part-
fen entsprechende Bewilligungen - wie die Praxis zeigt - im ner an Ort. Mit der Bewilligung zur besseren Nutzung beste-
Verlauf der Zeit häufig nach weiteren Bewilligungen für Ergän- hender Bausubstanz auf dem Land kann keine preistreibende
zungsbauten und zusätzlichen Wohnraum. Der Baudruck auf Wirkung auf landwirtschaftlich genutzten Boden abgeleitet
das in der Regel der landwirtschaftlichen Nutzung vorbehal- werden, wie das der Bundesrat in seiner Stellungnahme be-
21. Juni 1989 N 1007 Motion Müller-Aargau
fürchtet. Auch vom Baudruck auf landwirtschaftlich genutzten Texte de la motion du 12 décembre 1988
Boden kann in diesem Zusammenhang nicht die Rede sein; Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer un projet de révision
denn es handelt sich nur'um bereits überbautes Land und be- de la loi sur la surveillance des assurances (LSA), de la loi
stehende Bauten, die anders odernicht mehrgenutzt werden. fédérale sur la prévoyance vieillesse, survivants et invalidité
Wenn die Motion als solche überwiesen wird, haben wir mit (LPP) ainsi que des ordonnances et arrêtés qui se fondent sur
dem kommenden Entwurf des zu revidierenden Raumpla- ces deux lois, afin
nungsgesetzes auch einen Vorschlag, der das Wohnangebot 1. de permettre aux caisses de retraite d'accroître les fonds
im ländlichen Raum verbessern sowie den Wohnungsmangel qu'elles consacrent à soutenir l'accession à la propriété de lo-
bekämpfen hilft. Die Erhaltung der Lebensmöglichkeiten auf gements individuels, ce qui serait un moyen de réduire le
dem Land ist ein politischer Auftrag an uns alle. Sie hilft den nombre d'immeubles dont elles sont elles-mêmes propriétai-
strukturschwachen ländlichen Gebieten. res, et
Ich bitte Sie um Zustimmung zur Motion. 2. d'institutionnaliser un processus de participation démocra-
tique des assurés en matière de politique de placement des
Bundesrat Koller: Ich bin eigentlich etwas überrascht, wes- caisses de prévoyance professionnelle.
halb Herr Nationalrat Ruckstuhl unbedingt an der Form der
Motion festhalten will; denn wie ich Ihnen in meinem Referat Schriftliche Begründung - Développement par écrit
vorhin erklärt habe, kommen wir seinem Anliegen ja schon In der Diskussion um die Initiative gegen die Bodenspekula-
vorweg entgegen, indem wir zurzeit eine Revision der Raum- tion («Stadt-Land-Initiative») haben Befürworter und Gegner
planungsverordnung bearbeiten, die dann mit diesem Sofort- gleicherweise kritisiert, dass sich immer mehr Bauland und
massnahmenpaket Anfang Oktober bereits in Kraft treten soll. Wohneigentum bei den beruflichen Vorsorgeinstitutionen
Wie ich Ihnen angetönt habe, sehen wir dort vor allem zwei konzentriere.
Massnahmen vor: Die Schaffung von sogenannten Kleinbau- Schon in vielen Anfragen und Vorstössen wurde die Förde-
zonen-eben bei abgelegenen Weilern, die Ihr Anliegen sind - rung des Wohnungseigentums verlangt, um das Eigentum
und die Erhaltung der Bausubstanz in Gebieten mit Streubau- besser zu streuen und gleichzeitig die Errichtung einer dritten
weise, wo beispielsweise Bauernhöfe wegen der Konzentra- Säule in Form von Wohneigentum natürlicher Personen zu er-
tion der Betriebe nicht mehr gebraucht werden und daher möglichen.
künftig als Wohnräume Verwendung finden sollen. Es geht aber nicht nur darum, die ungesunde Konzentration
Daher scheint mir, dass wir Ihr Hauptanliegen schon mit dieser von Boden- und Liegenschaftsbesitz bei den Vorsorgeeinrich-
Verordnung weitgehend erfüllen werden. Im übrigen sind im tungen zu verhindern. Soziales Kapital sollte auch sozialpflich-
Rahmen der Raumplanungsgesetzrevision in der Experten- tig eingesetzt werden.
kommission entsprechende Revisionsvorschläge ausgearbei- Solange die Mitsprache derjenigen, welche die Kasse alimen-
tet worden. tieren, nicht gewährleistet ist, vor allem die Anlagepolitik allein
Der einzige Grund, Herr Nationalrat Ruckstuhl, weshalb der bei der Leitung der Institutionen liegt, müssten die nötigen Be-
Bundesrat Ihre Motion lieber als Postulat entgegennehmen stimmungen und Weisungen ins Gesetz eingebaut werden.
möchte, ist der, dass Ihre Motion sehr, sehr detailliert und der Anderseits wäre auch eine demokratische Mitsprache der Mit-
Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes sehr heikel ist. Ich erin- glieder bei Grundsatzentscheiden bezüglich Investitionspoli-
nere mich, wie lange wir in den siebziger Jahren in diesem Rat, tik zu prüfen. Die beiden Anliegen schliessen sich nicht aus,
um die Formulierung von Artikel 24 gekämpft haben; und des- sie könnten sinnvoll aufeinander abgestimmt werden.
halb wollten wir etwas mehr Bewegungsfreiheit. Aber mit der Eine Motion mit identischem Wortlaut habe ich, zusammen mit
Stossrichtung sind wir vollständig einverstanden. 40 Mitunterzeichnern, am 10. Oktober 1986 eingereicht. Sie
wurde am Ende der Herbstsession 1988 wegen Nichtbehand-
Präsident: Der Motionär ist nach dieser Erklärung des Bun- lung abgeschrieben.
desrates jetzt bereit, den Vorstoss in Form eines Postulates zu
überweisen. Wird es aus der Mitte des Rates bestritten? Das ist
nicht der Fall, es ist überwiesen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 24. Mai 1989
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat Rapport écrit du Conseil fédéral du 24 mai 1989
Der Bundesrat hält an seiner Antwort vom Dezember 1986 fest
und präzisiert diese wie folgt:
1. Mit dem Problem der Anlagepolitik verbindet der Motionär
dasjenige der Wohneigentumsförderung. Die Wohneigen-
tumsförderung im Rahmen der beruflichen Vorsorge basiert
#ST# 88.842 auf zwei Grundpfeilern, auf der Förderung im Bereich der zwei-
ten und auf derjenigen in der dritten Säule.
Motion Müller-Aargau a. Im Bereich der zweiten Säule bestehen zurzeit folgende
Pensionskassen. Anlagepolitik Möglichkeiten der Wohneigentumsförderung:
- ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Kapitalleistung gemäss
Caisses de retraite. Artikel 37 Absatz 4 BVG (Hälfte der obligatorischen Alterslei-
Politique de placement stung);
- die Verpfändung dieser Altersleistungen nach Artikel 40
BVG sowie
- die Gewährung eines Darlehens durch die Vorsorgeeinrich-
tung gemäss Artikel 53ff. BW 2.
Wortlaut der Motion vom 12. Dezember 1988 b. Die Wohneigentumsförderung in der dritten Säule, d. h. der
Der Bundesrat wird beauftragt, das Versicherungsaufsichts- gebundenen Selbstvorsorge (BW 3), basiert zurzeit auf
gesetz (VAG) und das Bundesgesetz über die berufliche Al- - der Verpfändung der Altersleistungen gemäss Artikel 4
ters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) sowie die BW 3 in Verbindung mit Artikel 40 BVG und
darauf basierenden Verordnungen und Beschlüsse dergestalt - der Gewährung von Grundpfanddarlehen durch die in der
zu revidieren, dass gebundenen Selbstvorsorge tätigen Bankstiftungen bzw. Ver-
1. die Pensionskassen ihre Mittel vermehrt zur Förderung des sicherungseinrichtungen an ihre Versicherten gemäss Arti-
privaten Wohnungseigentums einsetzen, um ihren eigenen kel 5 Absatz 3 BW 3.
Besitz an Boden und Liegenschaften zu verringern; Bis Ende Februar dieses Jahres wurde eine Vernehmlassung
2. die demokratische Mitsprache im Bereiche der Anlagepoli- bei den Kantonen, den politischen Parteien und den anderen
tik von Institutionen der beruflichen Vorsorge institutionalisiert interessierten Organisationen über einen Entwurf zur Wohnei-
wird. gentumsförderung im Rahmen der gebundenen Selbstvor-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Ruckstuhl Bauten ausserhalb der Bauzonen. Ausnahmeregelung
Motion Ruckstuhl Constructions hors des zones à bâtir. Régime des dérogations
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.414
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1989 - 15:00
Date
Data
Seite 1005-1007
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