Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
89.413 • VB CH 89.413 KI-generiert

WHO Director Immunity Case

Geschäftsnummer 89.413
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed whether the Director of a World Health Organization (WHO) regional office could have his immunity lifted to face potential criminal charges, noting that the Director of "Cepanzo," a WHO-affiliated center, enjoys privileges and immunities defined by international agreements. The court ruled that the Director-General of the WHO has the sole authority to waive immunity, independent of the individual's nationality, if it hinders legal prosecution or if waiving it does not harm the organization's interests, affirming that national authorities could continue their investigation.

Legislator-Regeste

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Art. V und VI, Art. 5 und 6 des Uebereinkommens; WHO Director Immunity Case: The court ruled that the Director-General of the WHO has the sole authority to waive immunity, independent of the individual's nationality, if it hinders legal prosecution or if waiving it does not harm the organization's interests, affirming that national authorities could continue their investigation.

Schlagwörter

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rechtswidriger Aufenthalt sexuelle Orientierung vergleichbare Position Mängel der Beweiswürdigung Verweigerung der nachträglichen Bewilligung Kantonsstrassennetz
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. V und VI

Cited as the basis for the Security Council's ability to initiate investigations in case of treaty violations.

Art. 5 und 6 des Uebereinkommens

Mentioned as the basis for the Federal Council to initiate consultations and investigations in case of suspected treaty violations.

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Volltext

23. Juni 1989 N 1167 Interpellation Braunschweig

ganisation der WHO tätig sei. Das Panamerikanische Sanitäts- 3. Welche Vorkehrungen hat die Schweiz getroffen, damit im amt (BSP), das als Exekutivorgan der OPS mit Sitz in Washing- Bio-Waffenbereich kein neues Weiterverbreitungsproblem ton tätig ist, bildet das Regionalbüro der WHO für Amerika. entsteht? «Cepanzo», das Panamerikanische Zentrum für Zoonose (von 4. Ist der Schweizer Vorbehalt, selbst zu entscheiden, welche Tieren auf Menschen übertragbare Infektionskrankheiten), un- Hilfsmittel dem Uebereinkommen unterstehen, schon jemals tersteht der OPS und somit auch der WHO. angewendet worden? Wenn nein, ist dieser Vorbehalt immer Die Vertreter der WHO geniessen die für die ungehinderte Ausnoch zeitgemäss? übung ihrer Tätigkeit im Dienste der Organisation notwendi- 5. Welchen Umfang hat die wehrmedizinische Forschung in gen Privilegien und Immunitäten. Die Rechtsnatur und das der Schweiz? Wo wird sie geleistet? Was forschen die 7 Labo- Ausmass dieser Privilegien und Immunitäten sind festgelegt in ratorien B der Armee, die im Epidemiefall Untersuchungen den verschiedenen Abkommen, die die WHO mit den Gasteinleiten sollen? ländern geschlossen hat, sowie in der Konvention über die Pri- 6. Ist der Bundesrat bereit, im Sinne meines vom Bundesrat vilegien und Immunitäten der Sonderorganisationen der Uno gutgeheissenen und vom Nationalrat überwiesenen Postulavom 21. November 1947. Werden Privilegien und Immunitätes 86.142 eine Technologiefolgenabschätzung im Bereich ten der Vertreter der Organisationen in Frage gestellt, entder biologischen, insbesondere gentechnologischen sowie scheidet der Generaldirektor der WHO, gestützt auf die Persoder wehrmedizinischen Forschung zu veranlassen, die deren nalordnung der WHO, über deren Aufhebung. Folglich fällt die internationale Verträglichkeit im Hinblick auf die Rüstungsspi- Aufhebung der Immunität des Direktors des «Cepanzo» ausrale und zukünftige militärische Drohpotentiale untersucht? schliesslich, unabhängig von der Nationalität von Herrn Joe Welche Vorbeugungsforschung betreibt die chemische Indu- Held, in den Kompetenzbereich der Generaldirektion der strie auf dem Gebiete der B-Waffen, die die Schweizer Delega- WHO. tion an der 2. Ueberprüfungskonferenz erwähnte? Umfang? Der Bundesrat seinerseits sieht keinen Einwand, dass die ar- Wozu dient die Forschung an Universitäten und Spitälern mit gentinischen Strafbehörden die Untersuchung betreffend die Einrichtungen der Bio-Sicherheit Stufe 3? Umfang? Tätigkeiten von Herrn Joe Held weiterführen. Er erinnert daran, 7. In welcher Form gedenkt der Bundesrat an der dritten dass die WHO, gestützt auf Abschnitt 22 der Konvention über Ueberprüfungskonferenz des genannten Uebereinkommens, Privilegien und Immunitäten der Sonderorganisationen der die wahrscheinlich 1991 oder 1992 stattfinden wird, auf die ge- Uno, die Immunität eines Vertreters in allen Fällen aufheben nannten beunruhigenden Entwicklungen zu reagieren? Ist der kann und muss, in denen nach ihrer Meinung diese Immunität Bundesrat bereit, gestützt auf Artikel 5 und 6 des Uebereindie Rechtsverfolgung hindern würde, sowie in allen Fällen, wo kommens Konsultationen einzuleiten und Untersuchungen zu die Immunität aufgehoben werden kann, ohne den Interessen verlangen, wenn er Vertragsverletzungen in der erwähnten der Organisation zu schaden. Grauzone vermuten muss?

Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bundes- Texte de l'interpellation du 16 mars 1989 rates teilweise befriedigt. Conclue en 1972, la Convention sur l'interdiction de la mise au point, de la fabrication et du stockage des armes bactériologiques (biologiques) ou à toxines et sur leur destruction, est entrée en vigueur en 1975 et a été ratifiée par la Suisse en #ST# 89.413 1976. Elle vise à l'élimination définitive de toute une catégorie de moyens de destruction massive et interdit expressément la Interpellation Braunschweig mise au point même dételles armes. Verifikation des Übereinkommens Or, ces dernières années, des possibilités inquiétantes sont über das Verbot biologischer Waffen tout de même apparues dans le domaine des armements biologiques. De nombreux pays s'inspirent de l'article 1, 1er und Toxin-Waffen alinéa, de la Convention, qui autorise la recherche si elle est Convention sur l'interdiction destinée à des fins de protection, ou considèrent la production des armes biologiques ou à toxines de toxines, qui consiste dans la manipulation génétique d'organismes, comme la mise au point «autorisée» de toxiques de combat, ce qui touche à la fraude. De plus, le récent scandale provoqué en RFA par la livraison d'armes biologiques à l'Irak, montre qu'un nouveau problème de prolifération se pose dans ce domaine. Wortlaut der Interpellation vom 16. März 1989 1. De quels instruments dispose-t-on sur le plan multilatéral Das Uebereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herpour contrôler l'application de la Convention précitée? stellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waf- 2. De quels instruments la Suisse dispose-t-elle pour contrôler fen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher l'application de la Convention? Waffen von 1972 trat 1975 in Kraft und wurde 1976 auch von 3. Quelles mesures la Suisse a-t-elle prises pour éviter que se der Schweiz ratifiziert. Das Uebereinkommen zielt auf die endposent de nouveaux problèmes de prolifération des armes gültige Beseitigung einer ganzen Kategorie von Massenverbiologiques? nichtungsmitteln und verbietet ausdrücklich bereits die Ent- 4. La Suisse a-t-elle jamais fait usage de la réserve qu'elle a wicklung solcher Waffen. émise, à savoir de décider elle-même quels sont les moyens Allerdings ist in den letzten Jahren ein Graubereich entstanauxiliaires qui tombent sous le coup de la Convention? den, der beunruhigende Möglichkeiten für die Bio-Waffen- Si tel n'est pas le cas, considère-t-elle cette réserve comme Rüstung eröffnet. Zahlreiche Länder berufen sich auf Artikel 1 étant toujours applicable aujourd'hui? Ziffer 1, der sogenannte Schutzforschung zulässt, oder be- 5. Quelle est l'importance de la recherche en médecine milizeichnen Toxine, die durch gentechnologisch manipulierte taire dans notre pays? Où s'effectue-t-elle? A quels projets se Organismen hergestellt werden, als «erlaubte» Entwicklung consacrent les 7 laboratoires B de l'armée qui sont chargés chemischer Kampfstoffe, was an Etikettenschwindel grenzt. d'entreprendre des analyses en cas d'épidémie? Jüngste Vorfälle in der BRD über Bio-Waffen-Exporte nach 6. Le Conseil fédéral est-il disposé à procéder aune évaluation dem Irak zeigen, dass hier ein neues Weiterverbreitungsprodes risques technologiques allant dans le sens du postulat blem entstanden ist. que j'ai déposé (86.142), et qui a été approuvé par le Conseil I.Weiche Verifikationsinstrumente zur Ueberwachung des fédéral et transmis par le Conseil national? Il s'agirait d'évaluer genannten Uebereinkommens bestehen auf multilateraler les risques technologiques pris dans la recherche en biologie, Ebene? plus particulièrement dans le domaine du génie génétique, et 2. Ueber welche Verifikationsinstrumente zur Ueberwachung en médecine militaire, ainsi que d'étudier leur compatibilité au des genannten Uebereinkommens verfügt die Schweiz? niveau international dans l'optique de la course aux arme- Interpellation Günter 1168 N 23 juin 1989

ments et de futures menaces militaires? A quel genre de reim Sinne der Gesamverteidigung alle ihr möglichen Vorsorgen cherche visant la prévention des effets des armes biologiques zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Armee gegen B- l'industrie chimique se livre-t-elle (recherche évoquée par la Waffen. Dies gilt auch für Arbeiten der Armeelabors auf den délégation suisse à la 2ème conférence de vérification de la Gebieten der Prophylaxe, Diagnostik und Therapie. Convention)? Quelle en est l'importance? Quel est le but des 6. Alle Forschungstätigkeiten der schweizerischen Industrie recherches faites dans les universités et les hôpitaux dispoim Bereich der Mikroorganismen und der Toxine betreffen sant d'installations destinées au degré 3 de «sécurité biologiausschliesslich Probleme der medizinischen Behandlung und que»? Quelle en est l'étendue? Prophylaxe oder andere friedliche und vertragskonforme 7. Que pense entreprendre le Conseil fédéral à la Sème con- Zwecke. Dasselbe gilt auch für die an den Universitätsinstituférence de vérification qui aura probablement lieu en 1991 ou ten betriebene Forschung. 1992, vu les tendances inquiétantes dénoncées plus haut? Le 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine effiziente Verifi- Conseil fédéral serait-il disposé à mener des consultations ou kation des B-Waffenvertrags nur über eine Vertragsergänzung à demander des enquêtes en se fondant sur les articles 5 et 6 erreicht werden kann, wobei allerdings das bereits Erreichte de la Convention au cas où il lui semblerait que des violations nicht aufgegeben werden sollte. Die 3. Ueberprüfungskonfede la Convention auraient été commises? renz, die spätestens 1991 stattfinden wird, wird sich mit diesen Fragen zu befassen haben. Der Bundesrat unterstützt die Be- Mitunterzeichner- Cosignataires: Aguet, Ammann, Bär, Bäummühungen, die Verifikationsmassnahmen der Konvention zu lin Richard, Bäumlin Ursula, Béguelin, Bircher, Bodenmann, verbessern. Brélaz, Bundi, Carobbio, Danuser, Diener, Eggenberg-Thun, Euler, Fankhauser, Fehr, Fetz, Grendelmeier, Hafner Ursula, Braunschweig: Ich erkläre mich von der Antwort des Bundes- Haller, Herczog, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, rates teilweise befriedigt: weil der Bundesrat das Ueberein- Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Leutenegger kommen über das Verbot von biologischen und Toxinwaffen Oberholzer, Longet, Maeder, Mauch Ursula, Meier-Glattfelernst nimmt, weil er dessen Wichtigkeit anerkennt. Ich beden, Meizoz, Mort, Müller-Aargau, Neukomm, Pitteloud, Regrüsse alle Anstrengungen, die bei nächsten Ueberprüfungsbeaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Ruffy, Seiler Rolf, Stapkonferenzen zur Verschärfung dieses Uebereinkommens fühpung, Stocker, Thür, Uchtenhagen, Weder-Basel, Wiederkehr, ren. Dafür bin ich dankbar. Zbinden Hans, Züger (51 ) Nicht befriedigt bin ich insofern, als es mir in meiner Interpellation um einen ganz speziellen Aspekt ging: nämlich um die Ve- Schriftliche Begründung - Développement par écrit rifikation, d. h. die Ueberwachung des Uebereinkommens. Ein Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Uebereinkommen darf nicht nur Papier sein oder gar zum Paeine schriftliche Antwort. piertiger werden: Essoll nach und nach durchgesetzt werden können. Dazu braucht es unter anderem die Verifikation. Sie Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates ist heute von zentraler Bedeutung. Die Antwort, die ich dazu vom 5. Juni 1989 erhalten habe, kann mich nicht befriedigen. Ich verweise Sie Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 juin 1989 beispielsweise auf Frage 2 der Interpellation. Ich habe nach 1. Das Uebereinkommen über das Verbot der Entwicklung, den Verifikationsinstrumenten unseres Landes gefragt und Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) nicht nach der Anwendung des Uebereinkommens. Das sind Waffen und von Toxinwaffen von 1972 enthält keine eigentlizwei verschiedene Dinge. chen Verifikationsmassnahmen. Es sieht lediglich die allge- Ich wünschte mir zudem, dass ich hin und wieder von unsemeine Pflicht der Vertragsstaaten vor, bei der Lösung aller Prorem Lande mehr konkrete Vorschläge oder Studien zu aktuelbleme, die sich in bezug auf die Ziele des Uebereinkommens len Fragen bekäme. Wir haben in der Schweiz Forschung und oder bei der Anwendung seiner Bestimmungen ergeben, zu- Bildung, und dieses Gut ist auch eine internationale Verpflichsammenzuarbeiten und sich gegenseitig zu konsultieren. Fertung. In dieser Beziehung bin ich mit der Antwort nicht zufriener kann jeder Vertragsstaat beim Sicherheitsrat der Vereinten den. Ich erinnere an die Frage nach der Technologiefolgenab- Nationen Beschwerde einlegen, wenn er vertragswidriges Verschätzung, die ich schon vor längerer Zeit erstmals aufgeworhalten anderer Staaten feststellt. Der Sicherheitsrat kann darfen habe. Auch von diesem Teil der Antwort kann ich mich aufhin eine Untersuchung veranlassen, in deren Rahmen alle nicht als befriedigt erklären. Die Fragen sollten nicht konkreter Vertragsstaaten zusammenarbeiten müssen (vgl. Art. V und sein als die Antworten! Wenn das einreissen würde, könnten VI). wir uns Interpellationen und damit die Erfüllung unserer Auf- 2. Die Anwendung der Konvention erfolgt in der Schweiz über sichtspflicht ersparen! die interne Gesetzgebung, insbesondere über das Kriegsmaterialund das Umweltschutzgesetz sowie die einschlägigen Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- Bestimmungen des Strafgesetzbuches. rates teilweise befriedigt. 3. Der Bundesrat betrachtet den Kampf gegen die Prolifération von B-Waffen als grundlegend. Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten beteiligt er sich an allen diesbezüglichen internationalen Bemühungen. Insbesondere nahm die Schweiz aktiv an den Ueberprüfungskonferenzen des B-Waffenvertra- #ST# 89.426 ges (1980,1986) teil und unterhält auf bilateraler Ebene regelmässige Kontakte mitgleichgesinnten Staaten. Interpellation Günter 4. Der schweizerische Vorbehalt ist bisher nie angewendet worden. Wie bereits in der Botschaft vom 17. Januar 1973 aus- Schweizer Radio International. geführt wurde, erfasst der Vertrag nicht nur die biologischen Sendungen in russischer Sprache Wirkstoffe und Toxine, sondern auch Hilfsmittel wie Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für deren Verwendung Radio-Suisse internationale. bestimmt sind. Da der Einsatz von biologischen Wirkstoffen Emissions en langue russe oderToxinen keine spezifischen Einrichtungen oder Mittel erfordert, ist deren Unterscheidung von den übrigen in den Armeen verwendeten Waffen, Ausrüstungen und Einsatzmitteln (z. B. Flugzeuge, Artillerie, Fernlenkwaffen) kaum durchführbar. An dieser Situation hat sich in der Zwischenzeit nichts ge- Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1989 ändert. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass angesichts 5. Die Schweiz besitzt und produziert keine biologischen Wafder Umstände sowie der politischen und 'wirtschaftlichen fen und hat auch kein Interesse, solche zu erwerben. Hinge- Wichtigkeit über die Koordinationskommission für die Präsenz gen trifft sie im Einklang mit ihren Vertragsverpflichtungen und der Schweiz im Ausland (CoCo) möglichst rasch erreicht wer- Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Braunschweig Verifikation des Übereinkommens über das Verbot biologischer Waffen und Toxin-Waffen

Interpellation Braunschweig Convention sur l'interdiction des armes biologiques ou à toxines

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16 Séance Seduta

Geschäftsnummer 89.413 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1989 - 08:00 Date Data

Seite 1167-1168 Page Pagina

Ref. No 20 017 527

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