Federal Insurance Fund Buy-In Costs and Private Sector Recruitment
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed concerns that new regulations for the federal insurance fund made it difficult for qualified private sector professionals to transfer to federal service due to high buy-in costs for prior years of service. The court acknowledged that while recruitment from the private sector had occasionally failed due to these costs, the issue was not solely attributable to the insurance fund's regulations but also to the limited portability of benefits from private employers. The court stated that a broader revision of portability regulations was necessary for a definitive solution and that the insurance fund was implementing a new portability agreement.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 17 Absatz, Artikel 17 Absatz 3 der EVK-Statuten, Artikel 17 Absatz 2 der EVK-Statuten; Federal Insurance Fund Buy-In Costs and Private Sector Recruitment: The court acknowledged that while recruitment from the private sector had occasionally failed due to these costs, the issue was not solely attributable to the insurance fund's regulations but also to the limited portability of benefits from private employers. The court stated that a broader revision of portability regulations was necessary for a definitive solution and that the insurance fund was implementing a new portability agreement.
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KI-generiertUsed to describe a special solution for the purchase sums.
Basis for the Federal Council's decision to partially take over purchase sums in specific cases.
Volltext
Interpellation Ruesch 330 19 juin 1989
Zeit seines Wirkens nachhaltig eingesetzt hat, auf internationa- 3. Sind in absehbarer Zeit Aenderungen in den EVK-Statuten
ler Ebene insbesondere auch im von ihm präsidierten Zehner- zu erwarten, welche den Uebertritt in den Bundesdienst er-
Klub. Auch haben Sie, Herr Bundesrat, dem Vernehmen nach leichtern können?
offenbar nicht zugewartet; denn der Bundesrat scheint den
Grundsatzentscheid zur Einsetzung einer mit diesen Aufga- Texte de l'interpellation du 14 mars 1989
ben zu betrauenden Expertengruppe gemäss Frage 3 bereits Les statuts de la Caisse fédérale d'assurance ont été révisés
gefällt zu haben. Es wäre erwünscht, kurz auch in bezug auf en 1987. A cette occasion, le rachat afait l'objet d'une nouvelle
das weitere Vorgehen noch Näheres zu erfahren. réglementation. A l'époque, on craignait déjà que les nouvel-
les dispositions rendent plus difficile, voire empêchent le pas-
Bundesrat Stich: Die ganze Verschuldungsproblematik ist - sage au service de la Confédération de cadres qualifiés en
das ist das einzige, was sicher ist - sehr, sehr komplex. Der provenance de l'économie privée.
Herr Interpellant hat mit Recht angeführt, dass es keine Patent- Le Conseil fédéral est invité à répondre aux questions suivan-
rezepte gibt. Auch wenn es keine Patentrezepte gibt, heisst tes:
das nicht, dass man die Verschuldungsproblematik nur als 1. Les sommes de rachat à la charge des cadres qualifiés de la
Ganzes betrachten muss. Insbesondere in bezug auf die so- tranche d'âge de 45 à 50 ans empêchent-elles leur passage du
genannten Fluchtkapitalien, die Herr Onken vorher angeführt secteur privé à l'administration fédérale?
hat, sollte es gelingen, Remedurzu schaffen, denn dann wäre 2. Combien de cas le Conseil fédéral a-t-il résolus par applica-
die Frage der Verschuldung bereits wesentlich weniger be- tion de la disposition spéciale prévue à l'article 17, 3e alinéa,
deutend. Das ist selbstverständlich; um dazu zu kommen, des statuts de la CFA?
braucht es aber gewaltige Anstrengungen; es braucht andere 3. Faut-il s'attendre à une prochaine modification des statuts
Wirtschaftspolitiken in den einzelnen Ländern. Deshalb muss de la CFA, susceptible de faciliter le passage au service de la
sich der Weg, den der Währungsfonds und die Weltbank vor- Confédération?
schlagen - nämlich nach Lösungen zu suchen, die auf der ei-
nen Seite den Entwicklungsländern, den verschuldeten Län- Ruesch: Im Rahmen der letzten Revision des Beamtengeset-
dern, auf der anderen Seite aber auch den Gläubigerstaaten zes - vor gut einem Jahr - hat der Vorsteher des Eidgenössi-
bzw. den Gläubigern Rechnung tragen -, eingeschlagen wer- schen Finanzdepartementes in diesem Saal die Bedeutung ei-
den. nes gut qualifizierten Bundespersonals eindringlich geschil-
Der Bundesrat ist mit dem Interpellanten einig darin, dass wir dert. Gleichzeitig hat er auf die Schwierigkeiten hingewiesen,
auch sehr exakt prüfen sollen, was der schweizerische Beitrag gut qualifiziertes Personal zu gewinnen.
zur Vermittlung in einer solch schwierigen Situation sein Die Forderung, gute Beamte zu gewinnen, gilt für alle Stufen
könnte. Dass wir das tun wollen, ist für den Bundesrat selbst- des Bundespersonals. Wir benötigen zuverlässige Zustellbe-
verständlich. Deshalb haben wir eine interdépartementale Ar- amte bei den PTT, aber auch Spitzenkräfte für Direktorenpo-
beitsgruppe eingesetzt, die sich mit diesen Fragen beschäf- sten. Die Bedingungen für hohe Bundesbeamte haben sich
tigt. Aber wir haben auch - wie es der Wunsch von Herrn Ga- seit der Behandlung der Revision des Beamtengesetzes, das
dient gewesen ist - eine externe Arbeitsgruppe eingesetzt, die heisst seit der letzten Lohnrunde im politischen Umfeld stark
sich noch in diesem Jahr mit diesen Fragen auseinanderset- verschlechtert. Hohe Beamte des Bundes sind heute rasch ei-
zen und dem Bundesrat bzw. dem Finanzdepartement noch in ner massiven politischen Kritik ausgesetzt. Damit wird ihre
diesem Herbst ihren Bericht abliefern soll. Ich denke, dass es Stellung im Verhältnis zu gleichwertigen Anstellungen in der
nachher zweckmässig sein wird, über das weitere Vorgehen Privatwirtschaft wesentlich erschwert und weniger attraktiv.
zu diskutieren. Die Arbeitsgruppe ist eingesetzt. Manche Spitzenkraft der Wirtschaft wird durch diese Entwick-
lung von einem allfälligen Wechsel in die Bundesverwaltung
Präsident: Der Interpellant erklärt sich von der Antwort befrie- abgehalten.
digt. Dazu kommt nun seit der letzten Revision der Statuten der Eid-
genössischen Versicherungskasse im Jahre 1987 noch ein er-
hebliches finanzielles Hindernis. 1987 wurde die Verpflichtung
eingeführt, dass die Versicherungsjahre für eine Vollrente bis
89.390 auf das 25. Altersjahr-stattwie früher bis auf das 30. Altersjahr
- zurück eingekauft werden müssen. Für die volle Leistung
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werden 40 Versicherungsjahre verlangt. Wenn heute eine be-
Interpellation Ruesch währte Führungskraft der Privatwirtschaft in den Bundesdienst
Anstellung von Spitzenkräften in der eintreten will, sind Einkaufssummen in die Versicherungs-
Bundesverwaltung und Eidgenössische kasse zu zahlen, die prohibitiv sind.
Versicherungskasse (EVK) Ein Beispiel, das sich kürzlich ereignet hat, mag dies illustrie-
ren: Ein Milizoffizier, Alter 50 Jahre, wurde von seinem Korps-
Engagement de collaborateurs de kommandanten angefragt, ob er für ein Divisionskommando
haut niveau dans l'administration kandidieren würde. Die Einkaufssumme in die EVK hätte
fédérale (caisse fédérale d'assurance) 462 000 Franken betragen. Von seiner jetzigen Firma hätte der
Mann 92 000 Franken erhalten. Zudem hätte er eine Gehalts-
einbusse in Kauf nehmen müssen. Auf diese wäre er eingetre-
ten, aber die Einkaufssumme in die Versicherungskasse hielt
ihn ab, und der hochqualifizierte Milizoffizier hat diese Anfrage
Wortlaut der Interpellation vom 14. März 1989 abgelehnt.
Im Jahre 1987 wurden die Statuten der Eidgenössischen Ver- Wenn in einem anderen Fall, in dergleichen Funktion, die Ein-
sicherungskasse revidiert. Dabei wurde der Einkauf neu gere- kaufssumme bezahlt werden konnte, so ist festzustellen, dass
gelt. Schon damals wurde befürchtet, die neuen Bestimmun- jener Kandidat bereits im öffentlichen Dienst stand. Innerhalb
gen könnten den Uebertritt von qualifizierten Kadern aus der des öffentlichen Dienstes, wo das Freizügigkeitsabkommen
Privatwirtschaft in den Bundesdienst erschweren oder gar ver- besteht, sind die Dinge natürlich viel einfacher zu lösen, als
hindern. wenn jemand aus der Privatwirtschaft kommt.
Der Bundesrat wird eingeladen, über folgende Fragen Aus- Marcel Kaiser hat in der «Weltwoche» einen Artikel geschrie-
kunft zu geben: ben unter dem Titel: «Das Heer leidet an Blutmangel». Darin
1. Erschweren die Einkaufssummen für 45- bis 50jährige Spit- schreibt er: «Die Starrheit des Systems, plakatiert in der Eid-
zenkräfte den Uebertritt aus der Privatindustrie in die Bundes- genössischen Versicherungskasse, macht es heute praktisch
verwaltung? unmöglich, dass begabte Milizoffiziere in die Führungsetage
2. In wie vielen Fällen hat der Bundesrat eine Sonderlösung aufsteigen. Wegen Schwierigkeiten mit dem Ruhegehalt wird
gemäss Artikel 17 Absatz 3 der EVK-Statuten beschlossen? das Heer von einem wichtigen Reservoir also immer mehr ab-
19. Juni 1989 331 Interpellation Ruesch
genabelt.» Unsere Finanzdelegation hat in ihrem Bericht an gesamt 6000 neue Leute aufgenommen hat. Wenn es dann in
die Räte auf Seite 19 auf die gleichen Schwierigkeiten hinge- einigen wenigen Fällen zu Schwierigkeiten kommt, kann man
wiesen. die Schuld dafür nicht der Einkaufsregelung der Pensions-
Nun sind offensichtlich die neuen Bestimmungen der Eid- kasse in die Schuhe schieben. Ich möchte beifügen - ich habe
genössischen Versicherungskasse bereits für jüngere Füh- es bereits gesagt-, dass es notwendig ist, mit den Leuten, die
rungskräfte prohibitiv. 14 Tage nachdem ich meine Interpella- sich bewerben, überhaupt einmal darüber zu sprechen. Gele-
tion eingereicht hatte, gab der Ausbildungschef der Armee, gentlich stellt man fest, dass davon ausgegangen wird, der
Herr Binder, an einer Pressefahrt bekannt, die Eidgenössische Bund habe ja Geld und könne seelenruhig bezahlen.
Versicherungskasse sei derart verheerend ausgestaltet, dass Ich bedaure, dass ich diese Angaben nicht vorher gehabt
eine eigentliche Inzucht in der Verwaltung drohe. Bei den In- habe. Gerade wenn bei den Milizoffizieren jemand eine solche
struktoren wirke sich dies derart aus, dass beispielsweise ein Einkaufssumme bezahlen muss, ist festzuhalten, dass hier
29jähriger rund 90 000 Franken einschlössen müsse, um das Endalter bekanntlich nicht 65 beträgt, sondern dass er vor-
überhaupt die Instruktorenlaufbahn beschreiten zu können. her zur Disposition gestellt wird. Bei den Instruktionsoffizieren
Soweit Binder. geschieht dies im 58. bis zum 62. Altersjahr. Das spielt für die
Was für die 29jährigen Instruktoren gilt, gilt natürlich auch für Kosten eine wesentliche Rolle. Wenn ein 29jähriger Instrukti-
die gleichaltrigen Ingenieure, die zu den PTT, zu den SBB oder onsoffizier als Bewerber tatsächlich 90 000 Franken bezahlen
zu anderen Bundesbetrieben wollen. Der Mangel an Ingenieu- müsste, kann man sich noch andere Dinge fragen. Ich wäre
ren, über welchen die PTT heute klagen, dürfte nicht zuletzt froh gewesen, wenn ich diese Zahlen vorher gehabt hätte. Ich
auch auf diese neue Regelung zurückzuführen sein. hätte dann abklären können, um welche Fälle es sich tatsäch-
25 Prozent des Bundespersonals haben bisher den Eintritt in lich handelt. Wenn man einer Sache nämlich auf den Grund
den Bund erst nach dem 30. Altersjahr gefunden. Damit ist ein geht, stellt man gelegentlich ganz etwas anderes fest.
erheblicher Teil möglicher Kandidaten - vor allem mit länge-
rem Studium - in einer ausserordentlich schwierigen Lage. Ruesch: Ich bin von der Antwort nicht befriedigt.
Auch die Vereinigung der Kader des Bundespersonals ist be- Was die Zahlen angeht, die Ihnen fehlen, Herr Bundesrat
sorgt über diese Entwicklung. Stich, bin ich davon ausgegangen, dass diese, wenn der Aus-
Ich bitte deshalb Herrn Bundesrat Stich um Auskunft über die bildungschef der Armee sie an Pressekonferenzen angibt, al-
Erfahrungen mit der neuen EVK-Ordnung und über die Ab- lenfalls auch der EVK und dem Finanzdepartement bekannt
sichten des Bundesrates, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu sind.
begegnen.
Bundesrat Stich: Seit dem Inkrafttreten der neuen Statuten Schluss der Sitzung um 20.05 Uhr
wurden in der Bundesverwaltung und in den PTT-Betrieben La séance est levée à 20 h 05
56 Kaderstellen in der Ueberklasse besetzt. Bei sechs dieser
Stellen wurden Bewerber aus der Privatwirtschaft berücksich-
tigt; in drei Fällen ist eine Rekrutierung wegen der Einkaufs-
summe gescheitert.
Gestützt auf diese Zahlen lassen sich keine eindeutigen
Schlüsse über die seit dem 1. Januar 1988 bestehende Ein-
kaufsregelung für die EVK ziehen. Es ist indessen unbestritten,
dass vor einer Anstellung die Einkaufsfrage sorgfältig abge-
klärt werden muss. Es zeigt sich indessen auch, dass Bewer-
ber aus der Privatwirtschaft oft erstaunlich kleine Freizügig-
keitsleistungen mitbringen. Die Einkaufsprobleme werden so-
mit nicht ausschliesslich durch die neue Einkaufsregelung der
EVK, sondern auch durch die mangelhafte Freizügigkeit bei
Vorsorgeeinrichtungen privater Arbeitgeber hervorgerufen.
Es ist im heutigen Zeitpunkt nicht opportun, die Probleme des
Uebertritts von einer Pensionskasse in die andere, insbeson-
dere in die EVK, mit Aenderungen der Einkaufsordnung zu lö-
sen. Vielmehr liegt eine Lösung der Problematik in einer Ver-
besserung der Freizügigkeit im allgemeinen. Hier kann auf die
laufenden Arbeiten für eine Revision der betreffenden Bestim-
mungen des Obligationenrechts und des BVG verwiesen wer-
den. Im übrigen wird die EVK auf Beginn des Jahres 1990 ein
neues Freizügigkeitsabkommen in Kraft setzen, dem sich
auch Pensionskassen privater Arbeitgeber anschliessen kön-
nen, sofern sie ähnliche Leistungen wie die EVK vorsehen.
Bis heute hat der Bundesrat in fünf Fällen, gestützt auf Arti-
kel 17 Absatz 2 der EVK-Statuten, eine teilweise Uebernahme
der Einkaufssumme beschlossen. Dabei handelt es sich um
Stellen, die in der Ueberklasse eingereiht waren. In zwei weite-
ren Fällen wurden Teile der Einkaufssumme bei tiefer einge-
reihten Chefbeamten übernommen. Eine Anstellung dieser
beiden Bewerber kam indessen aus anderen Gründen nicht
zustande.
Eine Aenderung der EVK-Statuten im Bereich der Einkaufs-
regelung ist nicht sinnvoll. Wie unter Ziffer 1 ausgeführt, muss
die Einkaufsproblematik im Zusammenhang mit der gesetz-
lich geregelten Freizügigkeitsordnung gesehen werden. Erste
Verbesserungen können vom erwähnten Freizügigkeitsab-
kommen erwartet werden. Eine definitive Verbesserung der Si-
tuation wird allerdings nur mit einer umfassend revidierten
Freizügigkeitsordnung zu erreichen sein.
Dem möchte ich noch beifügen, dass die EVK im letzten Jahr-
ich habe das bereits beim Geschäftsbericht dargelegt - ins-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Ruesch Anstellung von Spitzenkräften in der Bundesverwaltung und
Eidgenössische Versicherungskasse (EVK)
Interpellation Ruesch Engagement de collaborateurs de haut niveau dans l'administration
fédérale (caisse fédérale d'assurance)
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1989
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.390
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.09.1989 - 18:15
Date
Data
Seite 330-331
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Ref. No 20 017 660
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