Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-371 KI-generiert

Usage-Based Vehicle Tax

Geschäftsnummer VPB 89-371
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This parliamentary postulat requested the Federal Council's support for taxing motor vehicles based on their usage, specifically by enabling cantons to mandate the installation of distance-measuring devices. The rationale was that current fixed taxes disincentivize moderate vehicle use, and a usage-based system would better align with the polluter-pays principle, encourage environmental consciousness, and be simpler to collect than self-declaration, thereby promoting fairer and more effective taxation.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 63 CPS; Usage-Based Vehicle Tax: Luft vom 22. Februar 1989 ausgesprochen. Dabei sollen die peine doit être fixée en fonction de la culpabilité du délinquant.

Schlagwörter

KI-generiert
Motorfahrzeugsteuer Ökosteuern Steuerwesen Verursacherprinzip schadstoffarmes Fahrzeug allgemeine Verbrauchssteuer
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Postulat Schmid 1146 N 23 juin 1989

Texte du postulat du 8 mars 1989 #ST# 89.371

Le Conseil fédéral est invité à donner son appui à la taxation

des véhicules automobiles en fonction de leur degré d'utilisa-

tion. En particulier, une modification des dispositions relatives Postulat Schmid

à l'équipement des véhicules automobiles créera la base Strafverfolgung

légale permettant aux cantons d'exiger la mise en place von Drogenschlepperinnen

d'appareils de mesure - par exemple des compteurs de tours

de roue-enregistrantles kilomètres parcourus. Passeuses de drogue.

Sanctions pénales

Mitunterzeichner- Cosignataires: Ammann, Bär, Bäumlin Ur-

sula, Brélaz, Brügger, Danuser, Fankhauser, Hafner Ursula,

Haller, Herczog, Meier-Glattfelden, Pitteloud, Rebeaud, Rech-

steiner, Stocker, Thür, Wiederkehr (17)

Wortlaut des Postulates vom 8. März 1989

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat wird ersucht, bei einer allfälligen Revision des

Der hohe Fixkostenanteil eines Motorfahrzeugs bietet wenig Betäubungsmittelgesetzes zu prüfen, wie verhindert werden

Anreize zu einem massvolleren Einsatz des Fahrzeugs. kann, dass aus sozialer Not handelnde Drogenkuriere mit

Die Motorfahrzeugsteuern bzw. Verkehrsabgaben sind heute überaus hohen Strafen belegt werden, die kaum einer von Arti-

ebenfalls als Fixkosten ausgestaltet. Sie stehen damit im Wi- kel 63 des Strafgesetzbuches gebotenen Zumessung nach

derspruch zu einer lenkungsorientierten und verursacher(in- dem Verschulden entsprechen und bei denen zu stark auf die

nen)gerechten Erhebungsmethode. Den heutigen Bedürfnis- transportierte Menge von Drogen abgestellt wird.

sen entsprechend müssten sie deshalb fahrleistungsabhän-

gig ausgestaltet werden. Eine Möglichkeit besteht darin - wie Texte du postulat du 8 mars 1989

dies in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen gefor- Le Conseil fédéral est prié d'examiner, à la faveur de la pro-

dert worden ist -, die Verkehrsabgaben auf den Treibstoffpreis chaine révision de la loi fédérale sur les stupéfiants, de quelle

umzulegen. Bis dies allerdings realisiert werden kann, dürfte manière il serait possible d'éviter que les passeurs de drogue

es noch einige Zeit dauern, wenn es überhaupt dazu kommt. qui font cette besogne pour échapper à une situation de

Auf kantonaler Ebene sind nun Bestrebungen in Gang gekom- détresse sociale ne se voient condamnésà des peines exces-

men, wenigstens die kantonalen Motorfahrzeugsteuern fahr- sivement lourdes. Les juges accordent en effet trop

leistungsabhängig auszugestalten. Dafür hat sich zum Bei- d'importance à la quantité de drogue transportée, ce qui ne

spiel erneut der Baselbieter Landrat in einer Sondersitzung zur correspond pas à l'esprit de l'article 63 CPS, selon lequel la

Luft vom 22. Februar 1989 ausgesprochen. Dabei sollen die peine doit être fixée en fonction de la culpabilité du délinquant.

kilometerabhängigen Verkehrsabgaben wenn möglich noch

nach dem Schadstoffgehalt differenziert werden können. Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Béguelin, Brélaz, Büh-

In technischer Hinsicht bietensich zur fahrleistungsabhängi- ler, Bürgi, Diener, Engler, Fäh, Hafner Rudolf, Jeanprêtre,

gen Ausgestaltung der Motorfahrzeugsteuern durch die Kan- Maeder, Meier-Glattfelden, Müller-Wiliberg, Rebeaud, Rech-

tone zwei Möglichkeiten: steiner, Stocker, Thür, Wyss William (18)

- die Selbstdeklaration und

- die gezielte Erfassung mit speziellen Messgeräten wie Rad- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

umdrehungszählern. Ueber unsere Grenzen, vorwiegend auf dem Luftweg, gelan-

Die Selbstdeklaration führt zu einigen Problemen (Einzugs- gen zahlreiche Frauen aus Ländern der Dritten Welt und wer-

schwierigkeiten, Ungerechtigkeiten, Manipulierungsmöglich- den wegen Schmuggels relativ kleiner Mengen von Drogen

keiten usw.). Die Erfassung mittels Messgeräten bietet weni- aufgegriffen und zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zurzeit

ger Probleme und ist gerechter. sind 30 von insgesamt 100 Häftlingen der Strafanstalt Hindel-

Der Einbau von Messgeräten muss von den Kantonen vorge- bank Drogenschlepperinnen. Die Strafmassnahmen sind aus

schrieben werden können. Dazu sind bundesrechtliche Ein- folgenden Gründen wirkungslos, ja geradezu kontraproduktiv

bauvorschriften notwendig. Damit soll den Kantonen die Er- und erfüllen den Resozialisierungsauftrag nicht:

mächtigung eingeräumt werden, den Einbau von Messgerä- - die Frauen lassen sich aus sozialer Not von Drogenhändlern

ten zur Erfassung der Fahrleistung von Motorfahrzeugen vor- anheuern;

zuschreiben. Dies hätte den Vorteil, dass die Kantone-minde- - die Konsequenzen ihres Tuns sind ihnen nicht bekannt;

stens so lange, bis sich eine bundesweite Lösung abzeichnet - der Aufenthalt während des Strafvollzugs in der Schweiz zer-

- die Möglichkeit hätten, in ihrem Gebiet die fahrleistungsab- stört ihre Bindungen zu Angehörigen und zwingt die Frauen,

hängige Besteuerung möglichst bald einzuführen, deren Vor- ihre Schlepperdienste fortzusetzen;

teile auf der Hand liegen: - der Kontakt mit unserem Lebensstandard und die Möglich-

- Sie ist in der Erhebung relativ einfach, keit, sich während der Haftzeit eine für Dritt-Welt-Verhältnisse

- bringt das Verursacherprinzip voll zum Tragen, schöne Geldsumme zu erarbeiten, verlockt unter Umständen

- hat einen Lenkungseffekt und ist damit für die Umwelt von weitere Frauen, sich als Schlepperinnen zu betätigen.

Nutzen, indem ein Anreiz dazu geschaffen wird, das Motor- Dieser Zustand ist sowohl für die Verurteilten als auch für einen

fahrzeug möglichst wenig zu benutzen. optimalen Strafvollzug und das hiefür verantwortliche Perso-

nal unhaltbar.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

vom 17. Mail989 Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 mai 1989 vom 17. Mai 1989

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Déclaration écrite du Conseil fédéral du 17 mai 1989

Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.

Präsident: Herr Dreher bekämpft das Postulat. Die Diskus-

sion wird verschoben. Ueberwiesen - Transmis

Verschoben - Renvoyé

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Schmid Strafverfolgung von Drogenschlepperinnen

Postulat Schmid Passeuses de drogue. Sanctions pénales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.371

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.06.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1146-1146

Page

Pagina

Ref. No 20 017 496

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.