Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-365 KI-generiert

Pension Fund Mortgage Investment Mandate Consideration

Geschäftsnummer VPB 89-365
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The motion proposed amending pension fund investment regulations to mandate that a portion of their capital be invested in long-term, fixed-interest mortgage loans. The rationale was to stabilize the real estate market, which was experiencing increased pressure from pension funds seeking secure investments, and to alleviate criticism that pension funds were driving up rents. The Federal Council agreed to consider this as a postulate, acknowledging the potential benefits but also noting that pension funds already invest significantly in mortgages and that a mandatory allocation could lead to issues with finding borrowers and potentially disadvantage older workers if not fully funded.

Legislator-Regeste

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Art. 71 BVG, Art. 51 Absatz, Art. 3a LPC, Art. 4 Abs. 1 Bst, Art. 51 al. 1 und 2 BVG; Pension Fund Mortgage Investment Mandate Consideration: The rationale was to stabilize the real estate market, which was experiencing increased pressure from pension funds seeking secure investments, and to alleviate criticism that pension funds were driving up rents. The Federal Council agreed to consider this as a postulate, acknowledging the potential benefits but also noting that pension funds already invest significantly in mortgages and that a mandatory allocation could lead to issues with finding borrowers and potentially disadvantage older workers if not fully funded.

Schlagwörter

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Pensionsfonds Fondsreglement Hypothekarkredit Vorschriften über das Ruhegehalt Anlage Mietordnung
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 71 BVG

Cited to explain the freedom of investment for occupational pension institutions.

Art. 51 al. 1 und 2 BVG

Cited to explain the role of parity management in occupational pension institutions.

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Volltext

6. Oktober 1989 1701 Motion Reimann F:ritz

gen, bereitet der starke Kapitalanfall nicht nur einzelnen Ein- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

richtungen der beruflichen Vorsorge Schwierigkeiten, er Déclaration écrite du Conseil fédéral

könnte auch zu langfristigen volkswirtschaftlichen Schäden Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

führen. Schon heute führt der steigende Druck der Kassen auf deln.

den Immobilienmarkt zu berechtigter Kritik an der 2. Säule. Ein

Umsteigen auf den Auslandmarkt würde wohl nicht minder Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

grosse Kritik hervorrufen.

Auf der anderen Seite muss die 2. Säule ausgebaut werden.

Sie entspricht zumindest in den Bereichen «Rentenanpassun-

gen» und «Behandlung der Eintrittsgeneration» nicht dem Ver-

fassungsauftrag. Einhellig wird auch die Verwirklichung der #ST# 89.365

vollen Freizügigkeit verlangt, und als berechtigtes Begehren

stehen die Anliegen der Kleinverdiener, welche heute von der Motion Reimann Fritz

2. Säule ausgeschlossen sind, im Raum. Bundesgesetz über die berufliche

Alle diese Verbesserungen würden, sofern die heutigen Finan- Vorsorge. Anlagevorschriften

zierungsbestimmungen nicht verändert werden, zu einem

nochmaligen Kapitalschub in der 2. Säule führen. Es ist des- Loi sur la prévoyance

halb dringend nötig, die Kapitalbildung etwas einzudämmen professionnelle. Prêts hypothécaires

und den Kassen zu ermöglichen, einen Teil ihrer Leistungen

umlagemässig zu finanzieren.

Gesamtwirtschaftlich ist das Umlageverfahren in der langfristi-

gen Altersvorsorge ebenso sicher zu betrachten wie das Kapi-

taldeckungsverfahren. Letzteres weist sogar den Nachteil des Wortlaut der Motion vom 8. März 1989

Inflationsschwundes und die Gefahr der negativen Rückwir- Der Bundesrat wird beauftragt, die Anlagevorschriften im Be-

kung auf die Geldstabilität infolge Auslandanlagen auf. reich der beruflichen Vorsorge so zu ändern, dass die Vorsor-

Um trotzdem die Sicherheit der versprochenen Leistungen ga- geeinrichtungen dazu verpflichtet werden, einen Teil ihrer

rantieren zu können, ist für Kassen, die ihre Kapitaldeckung Deckungskapitalien in Hypothekardarlehen zu langfristig fest-

einschränken, eine Rückversicherung nötig. Diese soll über gelegten Zinssätzen anzulegen.

eine spezielle Risikoprämie gesichert werden. Als Träger wäre

in erster Linie der Sicherheitsfonds in Betracht zu ziehen, so- Texfe de la motion du 8 mars 1989

fern sich nicht andere, günstigere Lösungen aufdrängen. Le Conseil fédéral est chargé de modifier les dispositions

régissant les placements dans le domaine de la prévoyance

professionnelle, de sorte que les institutions de prévoyance

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates soient tenues de placer une partie de leur capital de couver-

vom 13. September 1989 ture en prêts hypothécaires à des taux fixés à long terme.

Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1989

Die Frage einer Insolvenzversicherung für die Leistungen der Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Bircher,

Vorsorgeeinrichtungen auch im ausserobligatorischen Be- Borei, Bundi, Carobbio, Danuser, Eggenberg-Thun, Hafner

reich wird im Rahmen der BVG-Revision geprüft. Dabei wird Ursula, Hubacher, Jeanprêtre, Lanz, Leuenberger-Solothurn,

aber von einer im Normalfall vollen Kapitaldeckung ausgegan- Leuenberger Moritz, Longet, Mauch Ursula, Neukomm, Pitte-

gen. Ein Abweichen vom Grundsatz der vollen Kapital- loud, Ruffy, Uchtenhagen, Ulrich, Zbinden Hans, Züger (23)

deckung hätte zur Folge, dass der Sicherheitsfonds in jedem

Liquidationsfall Zuschüsse leisten müsste, was natürlich er- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

heblich höhere Beiträge erfordern würde. Das Trachten der Pensionskassen nach möglichst einfach zu

Die Zulässigkeit eines Fehlbetrages von bis zu einem Drittel handhabenden und risikofreien Anlagen führt zu einem immer

des Deckungskapitals wäre mit erheblichen Durchführungs- stärker werdenden Druck auf dem Immobilienmarkt. Zu leiden

schwierigkeiten verbunden. Angesichts der Vielfalt der in der haben darunter die Mieter. Die Mietzinssteigerungen führen

beruflichen Vorsorge angewandten Finanzierungssysteme ist aber auch dazu, dass die Pensionskassen die Inflationsverlu-

die Interpretation des Begriffes «volle Kapitaldeckung» sehr ste bei ihren Leistungsversprechen laufend nachdecken müs-

unterschiedlich. Eine Rückversicherung eines Drittels der sen.

Deckungskapitalien durch den Sicherheitsfonds würde des- Sowohl das Interesse der Mieter wie aber auch dasjenige der

halb gewisse Vorschriften zur Mindestfinanzierung bedingen, Kassen selbst verlangen nach einer Beruhigung der heutigen

sonst würde damit ein Anreiz für möglichst minimale Finanzie- Situation. Da die Kassen ihre Gelder langfristig und gleichmäs-

rung geschaffen. sig zu verzinsen haben, könnte eine solche am ehesten durch

Eine unvollständige Kapitalisierung kann sich nachteilig für die Gewährung von Hypothekardarlehen zu langfristig gelten-

die älteren Arbeitnehmer auswirken. In jedem Leistungsfall den Zinssätzen erreicht werden. Die Zurückhaltung der Kas-

(Erreichen der Altersgrenze, Invalidität, Todesfall) muss ja das sen im direkten Immobiliengeschäft würde neben einer Druck-

gesamte erforderliche Kapital bereitgestellt werden. Je älter verminderung in diesem Markt auch zum Rückgang der be-

ein Versichertenbestand ist, desto häufiger sind die Leistungs- rechtigten Kritik führen, wonach die Arbeitnehmer über ihre

fälle und desto höher sind deshalb bei nur teilweiser Kapitali- Pensionskassen ihre eigenen Mieten in die Höhe drückten.

sierung auch die erforderlichen Umlagebeiträge. Eine Einrich-

tung mit nur jüngeren Mitgliedern kommt dagegen mit sehr Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

niedrigen Umlagebeiträgen aus. Durch die Herabsetzung des vom 18. September 1989

Kapitalisierungsgrades würde daher die Stellung der älteren Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 septembre 1989

Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt verschlechtert. Solche 1. Die Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sind im Rah-

Auswirkungen können durch die Vorfinanzierung im Rahmen men der gesetzlichen Bestimmungen in Artikel 71 BVG frei, ihr

des Deckungskapitalverfahrens weitgehend vermieden wer- Vermögen anzulegen. Dabei kommt der Sicherheit der Anlage

den. eine hervorragende Bedeutung zu, nebst dem Ziel, eine opti-

Auf der anderen Seite ist anzuerkennen, dass mit einer Ver- male Rendite zu erzielen und eine angemessene Liquidität be-

stärkung der Umlagekomponente insbesondere für die Ein- reitzustellen. Es besteht kein Zwang, das Vermögen der beruf-

trittsgeneration verschiedene Vorteile verbunden wären, wie lichen Vorsorge in einer bestimmten Branche oder Anlageka-

sie vom Motionär angeführt werden. Der Bundesrat ist deshalb tegorie anzulegen. Die Vorsorgeeinrichtungen sind dafür ver-

bereit, die Möglichkeiten und die Auswirkungen einer Aende- antwortlich, im Rahmen der Anlagerichtlinien eine im Hinblick

rung der Finanzierung der beruflichen Vorsorge im Sinne der auf ihre eigentliche Aufgabe ausgerichtete Anlage ihres Ver-

Motion zu prüfen. mögens zu wählen. Dabei kommt der paritätischen Verwal-

Motion Hänggi 1702 6 octobre 1989

tung im Sinne von Artikel 51 Absatz 1 und 2 BVG eine entschei- la loi sur les prestations complémentaires. Cette révision de-

dende Funktion zu. mandera plusieurs mois avant d'être mise en application.

Im übrigen ist festzustellen, dass die Vorsorgeeinrichtungen - Considérant l'augmentation généralisée des loyers, accen-

auch ohne besondere rechtliche Auflagen im Sinne der Mo- tuée par la hausse des intérêts des prêts hypothécaires, je de-

tion - im Jahre 1987 laut Pensionskassenstatistik bereits Hy- mande au Conseil fédéral de proposer rapidement l'élévation

pothekardarlehen für rund 13 Milliarden Franken ausstehend des maximums des déductions pour le loyer (art. 4, lerai., lei.

hatten. Es gibt viele Beispiele, die zeigen, dass die Einrichtun- b, CP.) et de ne plus y incorporer la déduction pour les frais de

gen auf vielfältige und innovative Art versuchen, ihre Versicher- chauffage qui devrait être accordée séparément.

ten beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Diese

Bestimmungen begrüsst der Bundesrat. Er will sie mit der im Mitunterzeichner-Cosignataire: Keine-Aucun

Rahmen der Sofortmassnahmen zum Bodenrecht vorge-

schlagenen Aenderung der Anlagevorschriften für institutio- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

nelle Anleger indirekt unterstützen. L'auteur renonce au développement et demande une

Eine Pflicht, einen bestimmten Teil der Deckungskapitalien in réponse écrite.

Hypothekardarlehen anzulegen, setzt hingegen voraus, dass

genügend Darlehensnehmer gefunden werden können. Die Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Erfahrung zeigt, dass diese Voraussetzung keineswegs leicht vom 13. September 1989

zu erfüllen ist, solange eine marktkonforme Verzinsung gefor- Rapport écrit du Conseil fédéral du 13 septembre 1989

dert wird. Die Anlage des Vorsorgevermögens in Form eines La motion comporte deux objets.

konstanten Mindestanteils in Hypothekardarlehen würde so- D'une part, l'auteur propose de relever les montants maxima

mit möglicherweise die Gewährung eines deutlichen Zinsvor- de la déduction pour frais de loyer. C'est ce que le Conseil

teils verlangen, womit sich auch das Problem der Gleichbe- fédéral a déjà fait en vertu de l'article 3a LPC en décidant, le 12

handlung der Versicherten stellen würde. Der Verzicht auf ei- juin 1989, de relever les montants pour personnes seules de

nen Teil des Vermögensertrages zugunsten eines Teils der 1000 francs et pour les couples de 1200 francs. D'autre part,

Versicherten hat stets zur Folge, dass längerfristig weniger Mit- l'auteur y demande que les frais accessoires soient déduits

tel für allgemeine Leistungsverbesserungen zur Verfügung séparément. Les organes cantonaux d'exécution des PC ont

stehen. Diese Problematik kann nur dort gemindert werden, été consultés au sujet des conséquences de la 2e révision des

wo sich der Arbeitgeber bereit erklärt, für den entgangenen PC. A cette occasion, certains d'entre eux ont suggéré de sim-

Zinsertrag gegenüber der Vorsorgeeinrichtung aufzukom- plifier la réglementation concernant la déduction pour frais de

men. loyer (p. ex. en supprimant la participation aux frais, en pre-

2. Der Bundesrat ist sich indessen bewusst, dass angesichts nant en charge les frais du loyer brut, etc.).

der Bedeutung der Vermögen der 2. Säule sämtliche Möglich- Lors du prochain réexamen de la nouvelle forme de déduction

keiten geprüft werden müssen, wie diese Mittel zugunsten ei- pour loyer, il sera tenu compte, à titre de variante, de la propo-

ner ausreichenden und preislich tragbaren Versorgung mit sition de l'auteur de la motion.

Wohnraum nutzbar gemacht werden können. Im Rahmen der

angelaufenen Arbeiten zur Revision des BVG und seiner Aus- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

führungsvorschriften sowie im Zusammenhang mit der ge- Déclaration écrite du Conseil fédéral

planten Neuordnung des Bodenrechts ist vorgesehen, ent- Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en postu-

sprechende Lösungen zu prüfen. In diesem Sinne ist er bereit, lat.

die Motion als Postulat entgegenzunehmen.

Ueberwiesen aïs Postulat- Transmis comme postulat

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

deln.

#ST# 89.506

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat

Motion Hänggi

Uebernahme durch den Bund.

Musikaiitomatenmuseum in Seewen (SO)

#ST# 89.493 Musée d'automates de Seewen (SO).

Rachat par la Confédération

Motion Spielmann

Ergänzungsleistungen

Prestations complémentaires

Wortlaut der Motion vom 15. Juni 1989

Der Bundesrat wird beauftragt, die Zukunft des schweizeri-

schen Musikautomatenmuseums sicherzustellen, indem er

diese einzigartige Sammlung als Stiftung übernimmt.

Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1989

Zurzeit sind die Abklärungen in bezug auf die Aenderung ge- Texfe de la motion du 15 juin 1989

wisser Bestimmungen des Gesetzes über die Ergänzungslei- Le Conseil fédéral est chargé d'assurer l'avenir du Musée

stungen im Gange. Diese Revision wird noch einige Monate in suisse d'automates en rachetant et en transformant en fonda-

Anspruch nehmen. tion cette collection unique dans notre pays.

Angesichts der allgemeinen Mietzinserhöhungen, die durch

die steigenden Hypothekarzinsen noch verstärkt werden, er- Mitunterzeichner - Cosignataires: Büttiker, Gysin, Keller,

suche ich den Bundesrat, eine rasche Erhöhung des Maximal- Leuenberger-Solothurn, Nabholz, Nussbaumer, Scheideg-

abzugs für die Miete (Art. 4 Abs. 1 Bst. b ELG) vorzuschlagen ger, Ulrich, Wyss Paul (9)

und den Abzug für die Heizkosten nicht mehr in den Mietzins-

abzug einzuschliessen. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Das schweizerische Musikautomatenmuseum besteht seit 10

Texte de la motion du 13 juin 1989 Jahren und ist heute wohl weltweit die grösste und wertvollste

Une étude est en cours pour modifier certaines dispositions de Sammlung dieser Art.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Reimann Fritz Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge. Anlagevorschriften

Motion Reimann Loi sur la prévoyance professionnelle. Prêts hypothécaires

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.365

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 06.10.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 1701-1702

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Ref. No 20 017 766

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