Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 89-333 KI-generiert

Postulat to Increase Staffing for Central Office Combating Illegal Drug Trafficking Approved

Geschäftsnummer VPB 89-333
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a postulat requesting the federal government to significantly increase staffing for the Central Office for Combating Illegal Drug Trafficking. The court acknowledged the growing problem of international drug trafficking and organized crime, recognizing Switzerland's role. While acknowledging that existing legal frameworks were sufficient for the immediate increase in personnel, the court also noted that further legal adjustments might be necessary for some aspects of the postulat. Ultimately, the court approved the postulat, recognizing the federal government's commitment to strengthening the office and improving coordination between cantons and international partners.

Legislator-Regeste

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Art. 29 Absatz, Art. 29 Abs. 4 Betäubungsmittelgesetz, Art. 259 des Bundesstrafprozesses; Postulat to Increase Staffing for Central Office Combating Illegal Drug Trafficking Approved: The court acknowledged the growing problem of international drug trafficking and organized crime, recognizing Switzerland's role. While acknowledging that existing legal frameworks were sufficient for the immediate increase in personnel, the court also noted that further legal adjustments might be necessary for some aspects of the postulat. Ultimately, the court approved the postulat, recognizing the federal government's commitment to strengthening the office and improving coordination between cantons and international partners.

Schlagwörter

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Betäubungsmittelhandel Zentralverwaltung Rechtliche Aspekte E-Government qualifizierte Betäubungsmittelwiderhandlung Schleusungskriminalität

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 29 Absatz Art. 29 Abs. 4 Betäubungsmittelgesetz Art. 259 des Bundesstrafprozesses
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 Abs. 4 Betäubungsmittelgesetz

Permits the opening of investigations by federal authorities in drug matters.

Art. 259 des Bundesstrafprozesses

Governs the procedure for opening investigations.

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Volltext

14. Juni 1989 279 Postulat Huber

utilisée jusqu'ici, pour amorcer des enquêtes complexes in- doch für sich in Anspruch nehmen, dass er in kurzer Zeit nun

téressant plusieurs cantons, jusqu'à ce que le for puisse être bereits sehr viel realisiert hat. Der Bundesrat hat am letzten

établi. Montag die Botschaft über zwei neue Strafnormen über Geld-

Toutefois, le rôle principal de l'office central, c'est-à-dire du Mi- wäscherei und die mangelnde Sorgfalt bei Geldgeschäften

nistère public fédéral consiste non pas à poursuivre mais à fa- verabschiedet, und der Bundesrat hat auch am letzten Montag

ciliter aux cantons l'exercice des poursuites pénales, notam- eine ganz wesentliche Verstärkung der «Zentralstelle zur Be-

ment en recueillant, à l'intérieur comme à l'extérieur du pays, kämpfung des illegalen Drogenhandels» bei der Bundesan-

toutes les informations utiles pour lutter contre les organisa- waltschaft beschlossen. Ich bin davon überzeugt, dass mit

tions criminelles internationales qui se livrent au trafic des diesen beiden Massnahmen, einerseits mit diesen beiden

stupéfiants. La motion Cavadini vise à renforcer la structure neuen Strafnormen, andererseits mit einer Verstärkung der

existante aussi bien en personnel qualifié qu'en moyens tech- Zentralstelle, die Schweiz nun doch einen ganz wirksamen

niques modernes. Le Conseil fédéral a d'ailleurs déjà anticipé Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Drogenhandels

sur cette motion puisqu'il a, à titre de mesure d'urgence, créé und des internationalen organisierten Verbrechens leisten

un certain nombre de postes supplémentaires et nous nous kann, und ich bin Ihnen dankbar für Ihre Unterstützung.

en réjouissons.

Cependant, il ne s'agit pas - cela va sans dire, mais cela va Ueberwiesen - Transmis

peut-être encore mieux en le disant - de prendre prétexte des

événements pour prôner la création d'une police fédérale des

stupéfiants. Ce serait-là une atteinte à notre fédéralisme. Je

saisis cette occasion pour souligner qu'en matière de police et

de justice le système actuel a fait ses preuves. Je suis bien #ST# 89.333

placé pour affirmer que la collaboration entre les polices can-

tonales est excellente; que la collaboration entre les organes Postulat Huber

judiciaires l'est tout autant et que l'entraide en matière pénale

ne se heurte à aucun obstacle institutionnel, elle ne se heurte Personelle Aufstockung der

qu'à la difficulté naturelle de rassembler des preuves à charge, «Zentralste!le zur Bekämpfung des

difficulté qui n'est que la conséquence logique du principe illegalen Drogenhandels» im EJPD

fondamental dans un Etat de droit de la présomption d'inno- Accroissement du personnel

cence. Mais ce ne serait pas seulement une atteinte grave à un

principe qui fonde notre Etat. Ce serait encore et surtout une

du service central de lutte contre

atteinte inutile. L'expérience enseigne en effet que, pour le commerce illégal de drogue

qu'une enquête ait des chances de succès, il faut que ceux qui

la mènent soient proches du théâtre des opérations, c'est-à-

dire connaissent les lieux, les établissements, les quartiers, les

personnes, l'organisation sociale et le mode de vie de l'en-

droit. Wortlaut des Postulates vom 27. Februar 1989

Comme mon ancien collègue Paolo Bernasconi l'a récem- Der Bundesrat wird aufgefordert, unverzüglich die «Zentral-

ment déclaré à la NZZ , il serait plus efficace de renforcer les stelle zur Bekämpfung des illegalen Drogenhandels» perso-

brigades cantonales des stupéfiants là où elles existent, no- nell massiv aufzustocken.

tamment en les dotant de spécialistes et de les créer là où elles

manqueraient. La balle se trouve dans le camp des cantons. Texfe du postulat du 27 février 1989

C'est à eux qu'il incombe maintenant d'examiner attentive- Le Conseil fédéral est prié d'accroître sans délai le personnel

ment leurs situations respectives, de dresser l'inventaire de du service central de lutte contre le commerce illégal de dro-

leurs besoins et de se donner les moyens nécessaires. C'est gue.

seulement à cette condition-là que le renforcement du Minis-

tère public fédéral aura un sens et présentera des garanties de Mitunterzeichner - Cosignataires: Cavelty, Cottier, Danioth,

succès. Dobler, Jelmini, Küchler, Lauber, Meier Josi, Reichmuth, Roth,

C'est dans cet esprit que j'apporte un soutien sans réserve à la Simmen, Ziegler, Zumbühl (13)

motion Cavadini. Mais il est évident que ces nouveaux

moyens, aussi indispensables soient-ils, ne seront pas suffi- Huber: Ich habe am 27. Februar 1989 - zusammen mit 13 Mit-

sants pour combattre le crime organisé. Il faudra encore que la unterzeichnern - ein Postulat eingereicht, das den Bundesrat

norme pénale réprimant le blanchiment de l'argent sale soit auffordert, unverzüglich die «Zentralstelle zur Bekämpfung

adoptée le plus rapidement possible par le Parlement, que le des illegalen Drogenhandels» personell massiv aufzustocken.

Code pénal soit encore enrichi de dispositions concernant la Ich habe mich dabei einerseits von den Feststellungen des

saisie de l'argent douteux et l'incrimination de l'association de Berichtes Häfliger leiten lassen, andererseits von der unbe-

malfaiteurs. Il faudra aussi et surtout un sursaut de civisme de strittenen Tatsache, dass die Zahl der Drogentoten in der

la part de tous ceux qui, en dehors des agents de l'Etat, con- Schweiz stark gestiegen ist, die Drogenkriminalität in all ihren

courent à rétablissement des faits réprimés par la loi, car la Erscheinungsformen merklich zunimmt, die internationalen

vertu d'une nation ne se mesure pas seulement à l'excellence Verflechtungen des Handels ebenso manifest sind wie eine

de ses lois, ni à l'importance des moyens propres à en assurer gewisse Drehscheibenfunktion der Schweiz. Die Vorgehens-

l'application, mais encore, à la qualité de ses moeurs. weisen des organisierten Verbrechens im Zusammenhang mit

der Drogenkriminalität werden immer raffinierter, die Profite in

Bundesrat Koller: Ich bin Ihrer vorberatenden Kommission unvorstellbarem Masse grösser.

dankbar für den Antrag, die Motion von Herrn Cavadini zu Der Bund hat im Bereich der Bekämpfung der Drogenkrimina-

überweisen. Ich gehe mit der Kommission auch einig, dass zur lität nur eine beschränkte, aber in Anbetracht der neuen Er-

Realisierung von Punkt 1 und Punkt 2 dieser Motion die gel- scheinungsformen wesentliche Zuständigkeit. Ich teile die

tenden Rechtsgrundlagen ausreichen, währenddem es mit Auffassung, die Herr Béguin zum Ausdruck gebracht hat, dass

grösster Wahrscheinlichkeit nötig sein wird, für die Realisie- eine wirksame Arbeit auch auf der Stufe der Kantone, dann

rung von Punkt 3 der Motion die ausreichenden Rechtsgrund- aber in Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und der Eid-

lagen erst noch zu schaffen. genossenschaft geleistet werden muss.

Wir müssen diese Motion und auch das nachher zu behan- Nun ist festzustellen, dass im Vergleich zu den Zentralstellen

delnde Postulat von Herrn Ständerat Huber in grösserem Zu- anderer Staaten die schweizerische Zentralstelle mit rund

sammenhang einer wirksamen Bekämpfung des internationa- zehn Mitarbeitern äusserst knapp dotiert ist. Die Effizienz des

len Drogenhandels und vor allem auch des internationalen or- Handelns und die Zusammenarbeit mit ausländischen Stellen

ganisierten Verbrechens sehen. Der Bundesrat kann hier verlangen ein Vorgehen, wie das Postulat es vorschlägt.

Confédération et cantons. Répartition des tâches 280 14 juin 1989

Ich bin nun in der glücklichen Lage, der Presse entnehmen zu Dieser Ausbau der Zentralstelle - hier möchte ich auf das Vo-

können, dass der Bundesrat am 12. Juni 1989 Sofortmass- tum von Herrn Ständerat Béguin zurückkommen - lässt sich

nahmen getroffen hat, indem er gewisse Stellen für eine be- unter dem geltenden Betäubungsmittelgesetz, insbesondere

schränkte Zeit dieser Amtsstelle zugeteilt hat, und dass er aufgrund von dessen Artikel 29, ohne weiteres realisieren,

dann mit dem Voranschlag 1990 15 Etatstellen beantragen d. h. er dient also allein der Realisierung bereits bestehender

will. Damit ist das Anliegen des Postulates erfüllt. Der Bundes- Bundesaufgaben. Es muss daher auch vollständig klar blei-

rat hat unverzüglich gehandelt. Er hat personell massiv auf- ben, dass auch in Zukunft die Bekämpfung von Widerhandlun-

gestockt und damit Fehler der Vergangenheit, die uns in einer gen gegen das Betäubungsmittelgesetz in erster Linie Auf-

Unterlage im Zusammenhang mit der Behandlung der Motion gabe und Sache der Kantone ist und bleibt.

Cavadini aufgezeigt wurden, behoben. Ermittlungsverfahren der personell verstärkten Betäubungs-

Daher bitte ich Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, dem mittelzentralstelle wären auch zukünftig nach Abschluss des

Postulat zuzustimmen, und den Bundesrat, das Postulat ent- polizeilichen Ermittlungsstadiums und nach Festlegung des

gegenzunehmen und es nachher zur Abschreibung zu emp- Gerichtsstandes den örtlich zuständigen kantonalen Strafun-

fehlen. tersuchungsorganen zur Durchführung des Strafprozesses zu

Ich danke dem Departementsvorsteher und dem Bundesrat überweisen. Insofern kann ich vor allem Herrn Ständerat

für das rasche und zielgerichtete Handeln in dieser Materie. Béguin beruhigen: Es besteht keinerlei Absicht, zurzeit eine ei-

Die Kantone, Herr Bundesrat, haben darauf gewartet, weil sie gentliche Bundesdrogenpolizei zu schaffen, dafür wäre recht-

in der Drogenpolitik erhebliche Anstrengungen machen und lich ganz klar auch eine Aenderung des Betäubungsmittelge-

daher vom Bund verlangen dürfen, dass er seinen Teil zur Lö- setzes nötig. Wir sind Ihnen aber dankbar, dass Sie uns diese

sung dieser Materie ebenfalls so wirkungsvoll und effizient wie Verstärkung der Zentralstelle heute ermöglicht haben, denn

möglich leistet. wir sind davon überzeugt, dass mit dieser Verstärkung der

Zentralstelle vor allem die Koordinationsaufgaben des Bun-

des im internationalen und im interkantonalen Bereich jetzt

Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat in der Tat am letzten erst wieder richtig erfüllt werden können. Ich nehme daher das

Montag die Aufstockung der «Zentralstelle zur Bekämpfung Postulat gerne entgegen und könnte Ihnen sogar beantragen,

des illegalen Drogenhandels» um 15 Etatstellen-auf neu 22,5 der guten Form halber, es als erfüllt auch abzuschreiben.

Stellen - bewilligt. Wir werden für die Realisierung dieser Auf-

stockung der Zentralstelle allerdings zwei Jahre benötigen, Ueberwiesen - Transmis

weil solche Spezialisten natürlich nicht leicht zu finden sind.

Es mag für Sie auch von einigem Interesse sein, wie die Ver-

stärkung der Zentralstelle im einzelnen ausgestaltet werden

soll. Die eigene Ermittlungstätigkeit und die Koordinations-

funktion müssen noch mindestens um acht zusätzliche Fach- #ST# 88.039

beamte in den drei Gruppen Heroin, Kokain und Cannabis/

psychotrope Substanzen ausgebaut werden. Diese müssen Bund und Kantone. Aufgabenteilung

von zwei zusätzlichen Juristen geführt werden. Durch den Bei- Zweites Paket

zug von mindestens zwei ausgebildeten Bankbeamten bezie-

Confédération et cantons.

hungsweise Revisoren sollen in einer weiteren Gruppe ein-

zelne grössere Betäubungsmittelfinanzierungsfälle und

Répartition des tâches.

Rechtshilfegesuche mit Drogengeldhintergrund fachgerecht Second train de mesures

bearbeitet werden können.

Botschaft, Gesetz- und Beschlussentwürfe vom 25. Mai 1988

Schliesslich soll mit Hilfe neuer EDV-Applikationen ein effizien- (BBIII, 1333)

teres Informationsauswertungs- und Vermittlungssystem ge- Message, projets de loi et d'arrêté du 25 mai 1988 (FF II, 1293)

schaffen werden. Von dieser Drogendatenbank sollen vor al- Beschluss des Ständerates vom 15. Dezember 1988

lem die Kantone fahndungsrelevante Informationen für ihre ei- Décision du Conseil des Etats du 15 décembre 1988

genen Verfahren abrufen können. Die Anstellung zweier EDV-

Spezialisten für Aufbau, Entwicklung und Betrieb der Daten-

bank ist unerlässlich.

Die soeben beschriebenen Stellen bilden den eigentlichen Er-

mittlungs- und Koordinationszweig der Zentralstelle. Einer- Antrag der Kommission

seits haben diese Beamte eine bestimmte Anzahl eigener, Eintreten auf die Entwürfe 3 bis 8

nach Massgabe der Artikel 29 Absatz 4 Betäubungsmittelge-

setz und Artikel 259 des Bundesstrafprozesses eröffneter Er- Proposition de la commission

mittlungen zu führen. Bei diesen Verfahren geht es aus- Entrer en matière pour les projets 3 à 8

schliesslich um solche von internationaler Bedeutung, die in

direkter Zusammenarbeit mit ausländischen Zentralstellen Ruesch, Berichterstatter: Das zweite Paket Aufgabenteilung

und in enger Zusammenarbeit mit kantonalen und städtischen Bund und Kantone besteht aus acht Erlassen. Der Bundesrat

Drogengruppen geführt werden. hat in seiner Botschaft vorgeschlagen, den ersten Erlass, das

In zweiter Linie können in grösseren interkantonalen Verfah- sogenannte Bundesgesetz über die Genehmigung kantona-

ren Koordinationsaufgaben zwischen den beteiligten kanto- ler Erlasse durch den Bund, als erstes Teilpaket des Pakets

nalen oder städtischen Drogengruppen wahrgenommen wer- Nummer 2 vorzuziehen, mit dem Zweck, dieses möglichst

den. rasch in Kraft zu setzen.

Eine dritte wichtige Aufgabe liegt darin, wieder vermehrt in en- Sie sind am 15. Dezember 1988 diesem Antrag gefolgt. Das

ger Zusammenarbeit mit der Abteilung «Internationale Rechts- Gesetz und der Erlass Nummer 1 des Pakets 2 liegen zurzeit

hilfe und Polizeiwesen» (BAP) Rechtshilfeersuchen in Betäu- beim Nationalrat. Heute unterbreiten wir Ihnen als zweites Teil-

bungsmittelangelegenheiten, bei denen die Finanzierung von paket die Erlasse Nummer 3 bis Nummer 8. Das Hochschul-

Drogengeschäften im Vordergrund steht, nachzukommen. förderungsgesetz, der Erlass Nummer 2, wird erst in der Win-

Die zu diesem Zwecke eingestellten Bankspezialisten wären tersession behandelt werden können. Die Verzögerung ist

des weiteren als Unterstützung kleinerer Kantone gedacht, durch die Aenderung bei der Zuständigkeit im Bundesrat be-

wenn diese - was wiederholt vorgekommen ist - plötzlich Er- dingt. Das Gesetz wurde neu dem Departement des Innern zu-

mittlungen betreffend die Finanzierung von Drogenhandels- geteilt.

geschäften führen müssten. Der Ermittlungszweig würde Die Ueberlegungen der Kommission zum Paket als ganzes

zweckmässigerweise und in Anlehnung an ausländische Vor- habe ich Ihnen bereits im Dezember 1988 vorgetragen. Ich

bilderauf die vier Gruppen Heroin, Kokain, Cannabis/psycho- verweise auf das Protokoll und verzichte auf Wiederholungen.

trope Substanzen und Finanzoperationen unterteilt. Die Kommission hat nun die einzelnen Erlasse Nummer 3 bis

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Huber Personelle Aufstockung der "Zentralstelle zur Bekämpfung des illegalen

Drogenhandels" im EJPD

Postulat Huber Accroissement du personnel du service central de lutte contre le commerce

illégal de drogue

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1989

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 89.333

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 14.06.1989 - 08:00

Date

Data

Seite 279-280

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Ref. No 20 017 641

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